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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 53.1936
- Erscheinungsdatum
- 1936
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193600004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19360000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19360000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 53.1936
-
- Ausgabe Nummer 1, 3. Januar 1936 -
- Ausgabe Nummer 2, 9. Januar 1936 -
- Ausgabe Nummer 3, 16. Januar 1936 -
- Ausgabe Nummer 4, 23. Januar 1936 -
- Ausgabe Nummer 5, 30. Januar 1936 -
- Ausgabe Nummer 6, 6. Februar 1936 -
- Ausgabe Nummer 7, 13. Februar 1936 -
- Ausgabe Nummer 8, 20. Februar 1936 -
- Ausgabe Nummer 9, 27. Februar 1936 -
- Ausgabe Nummer 10, 5. März 1936 -
- Ausgabe Nummer 11, 12. März 1936 -
- Ausgabe Nummer 12, 19. März 1936 -
- Ausgabe Nummer 13, 26. März 1936 -
- Ausgabe Nummer 14, 2. April 1936 -
- Ausgabe Nummer 15, 9. April 1936 -
- Ausgabe Nummer 16, 16. April 1936 -
- Ausgabe Nummer 17, 24. April 1936 -
- Ausgabe Nummer 18, 30. April 1936 -
- Ausgabe Nummer 19, 7. Mai 1936 -
- Ausgabe Nummer 20, 14. Mai 1936 -
- Ausgabe Nummer 21, 22. Mai 1936 -
- Ausgabe Nummer 22, 28. Mai 1936 -
- Ausgabe Nummer 23, 4. Juni 1936 -
- Ausgabe Nummer 24, 11. Juni 1936 -
- Ausgabe Nummer 25, 18. Juni 1936 -
- Ausgabe Nummer 26, 25. Juni 1936 -
- Ausgabe Nummer 27, 2. Juli 1936 -
- Ausgabe Nummer 28, 9. Juli 1936 -
- Ausgabe Nummer 29, 16. Juli 1936 -
- Ausgabe Nummer 30, 23. Juli 1936 -
- Ausgabe Nummer 31, 30. Juli 1936 -
- Ausgabe Nummer 32, 6. August 1936 -
- Ausgabe Nummer 33, 13. August 1936 -
- Ausgabe Nummer 34, 20. August 1936 -
- Ausgabe Nummer 35, 27. August 1936 -
- Ausgabe Nummer 36, 3. September 1936 -
- Ausgabe Nummer 37, 10. September 1936 -
- Ausgabe Nummer 38, 17. September 1936 -
- Ausgabe Nummer 39, 24. September 1936 -
- Ausgabe Nummer 40, 1. Oktober 1936 -
- Ausgabe Nummer 41, 8. Oktober 1936 -
- Ausgabe Nummer 42, 15. Oktober 1936 -
- Ausgabe Nummer 43, 22. Oktober 1936 -
- Ausgabe Nummer 44, 29. Oktober 1936 -
- Ausgabe Nummer 45, 5. November 1936 -
- Ausgabe Nummer 46, 12. November 1936 -
- Ausgabe Nummer 47, 19. November 1936 -
- Ausgabe Nummer 48, 26. November 1936 -
- Ausgabe Nummer 49, 3. Dezember 1936 -
- Ausgabe Nummer 50, 10. Dezember 1936 -
- Ausgabe Nummer 51, 17. Dezember 1936 -
- Ausgabe Nummer 52, 24. Dezember 1936 -
- Ausgabe Nummer 53, 31. Dezember 1936 -
-
Band
Band 53.1936
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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es, daß heute der Berufsgärtner in dem Klein gärtner nicht mehr seinen Gegner und seinen Konkurrenten sieht. Der Berufsgärtner erkennt heute aus verschiedenen Gründen den Klein gärtner und Klelnsiedler an. Mit Rat und Tat will er ihm zur Seite stehen, und hier zeigen sich Aussichten, gerade den verheirateten Land schaftsgärtnern und den verheirateten Privat gärtnern eine berufliche Arbeitsstätte zu geben. Sie besitzen zum großen Teil die Kenntnisse, die diese Beschäftigungsart verlangt. In der Landwirtschaft haben sich die Tier züchter für die besondere Betreuung ihrer Vieh bestände in Herdbuchqenossenschaften und Milch kontrollvereinen zusammengeschlossen. Fach leute, die Genossenschaftsangestellte sind, stehen den Tierzüchtern beratend und mit praktischen Arbeiten zum Wohle ihrer Viehbestände zur Seite. Was hier jahrelang zum Nutzen der ge samten Landwirtschaft besteht, kann auf gleiche Weise und mit denselben Erfolgen auch für die Kleingärtner und Kleinsiedler geschaffen wer den. Dort der Tierzuchtbeamte und der Kon trollbeamte für die Viehbestände, hier der Gar tenfachmann für den Kleingärtner und Klein garten. Mit einem derartigen Genossenschafts wesen, in dem die Stadtrandsiedlung, der Schrebergärtner und die privaten Garten besitzer, kurz alle Kleingärtner und Kleinsied ler, vereinigt sind, kann viel für den Genossen schafter selbst und weiter für das gesamte deutsche Volk geleistet werden. Es kann eine einheitliche, mit vorgeschriebenen Spritzmit teln, Zeit und Ort bedingten Anordnung schlagartig die Schädlings- und Unkraut bekämpfung durchgeführt werden. Etwas Aehn- liches sieht man in der Reichsrattenbekämp fung. Auch der Vogelschutz und andere Dinge könnten nach einheitlichen Richtlinien gefor dert werden. Es sei nur darauf hingewicsen, wieviel Volksvermögen dem deutschen Volke erhalten bliebe, wenn die angesetzten Fachleute ihre Mitglieder darauf hinwiesen, wie mit dem Saatgut, der Behandlung, Pflege und Ernte der Gartenerzeugnisse umgegangen werden muß. Eine grundsätzliche Bedeutung hat die einheitliche Obstbaumpflege. Sie kann von den eingestellten Fachleuten in den einzelnen Gär ten durchgeführt werden. Diesbezügliche Obst- baumpflegevereinigungen bestanden' schon frü her. Auf genossenschaftlicher Basis läßt sich in allen diesen Sachen viel erreichen. Der Klein gärtner und der Kleinsiedler hat seine Betreu ung und wird mehr Nutzen und vor allen Din gen mehr Freude an feinem Garten haben. Vielen verheirateten Gärtnern ist außerdem die Möglichkeit gegeben, als Genossenschafts gärtner sich eine Arbeitsstelle zu sichern, in der sie verantwortungsbewußt dem Kleingärtner, ihrem Beruf und der Volksgemeinschaft die nen können. Die Abwanderung der verheira teten Gärtner aus unserem Beruf wird Nach lässen, der Beruf behält den Menschen und sein Können, und immer stärker, stolzer und stan- desbewußter wird der deutsche Gärtner wer den. Die Voraussetzungen dafür sind geschaffen. Nertel, I 6 2. Kinderreiche werden ab 1. Juli 1936 unter bestimmten Voraussetzungen Beihilfen erhalten. Die Ver ordnung besagt, daß Vorbedingung für solche Beihilfe einmal ist, daß die Familie fünf oder mehr Kinder haben muß, die das sechzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Weiter darf das Einkommen, und zwar der unge kürzte Monatslohn des zum Unterhalt der Kinder Verpflichteten, 185 Mark nicht über steigen. Die laufenden Kinderbeihilfen be tragen 10 Reichsmark für das fünfte und je des weitere Kind, das das sechzehnte Lebens jahr noch nicht vollendet hat. Die Angestelltenverstcherung (Fortsetzung des Artikels in Nr. 15) Leistungen der Angestelltenversicherung a) Ruhegeld. Ruhegeld erhält, wer u) das 6b. Lebensjahr vollendet hat, ohne Rücksicht auf die Höhe seines weiteren Einkommens, b) ohne Rücksicht auf das Lebensalter dauernd berufsunfähig ist oder seit mindestens 26 Wochen vorübergehend berufsunfähig ist, c) und außerdem in jedem Falle die Wartezeit erfüllt und die Anwartschaft aufrecht erhalten hat. Als berufsnnfähig im Sinne des Gesetzes gilt ab 1. 3. 1929 auch derjenige ältere Angestellte, der das 60. Lebens jahr vollendet hat und seit mindestens einem Jahre ununterbrochen arbeitslos ist. Das Ruhegeld fällt mit dem Ablauf des Monats weg, in dem der Empfänger in eine versiche rungspflichtige Beschäftigung eintritt. Be rufsunfähig ist derjenige, dessen Arbeitsunfähig keit infolge von Krankheit oder Gebrechen oder Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte auf weniger als die Hälfte derjenigen eines körperlich oder geistig gesunden Ver sicherten von ähnlicher Äusbildung und gleich wertigen Kenntnissen und Fähigseiten herab- gesunken ist. Für die Beurteilung, der Berufs unfähigkeit ist nicht die direkte Tätigkeit des Versicherten im engeren Sinne, sondern die der Berufsgruppe maßgebend, der er angehört. Ab 1. 1. 1934 besteht das jährliche Ruhegeld aus einem für alle Beitragsklassen gleich bleibenden Grundbetrag von 360,— KN und den jeweiligen Steigerungsbeträgen. Diese belaufen sich für jeden Monat auf Klasse ä: 0,2b KN Klasse K: 2,b0 IW ,, 6: 0,b0 ,, ,, O: 3, „ „ E: 1,- „ „ kl: 4,- „ „ v: 1,b0 „ „ I: 6,— „ „ L: 2,— „ „ X: 8,— „ Für die Bemessung des Steigerungsbetrages stehen die Klassen vor und nach dem 1. 1. 1924 einander gleich. Auf Beiträge in der Zeit vom 1. 8. 1921 bis zum 31. 12. 1923 wird kein Stei gerungsbetrag gewährt. Die Steigerungsbeträge werden auch für volle Kriegsdienstmonate ge währt, die in einer der Gehaltsklassen bis I angerechnet sind oder im Leistungsfalle noch an gerechnet werden können. Für die Anrechnung ist die Gehaltsklasse des letzten dem 1. 8. 1914 vorhergegangenen Monats maßgebend, für die ein Pflichtbeitrag entrichtet ist. Hierzu kommen noch die Steigerungsbeträge für jeden zur Invalidenversicherung geleisteteten Beitrag. Hat bei Eintritt des Bersicherungsfalles der Versicherte noch Kinder, so tritt zur Grund rente und Steigerungsbetrag ein Kinderzu schuß von jährlich 90,— KN für jedes Kind unter 15 Jahren. Erhält ein Kind nach Voll endung des 15. Lebensjahres noch Schul- oder Berufsausbildung, so wird der Kinderzuschuß bis zum vollendeten 18. Lebensjahre weiter ge währt. Das gleiche gilt entsprechend, wenn das Kind infolge körperlicher oder geistiger Ge brechen außerstande ist, sich selbst zu unter halten. b) Hinterbliebenenansprüche. Witwenrente erhält die Witwe nach dem Tode des versicher ten Mannes, und zwar auch die arbeitsfähige, in Höhe von fünf Zehnteln des Ruhegeldes, das dem Versicherten zur Zeit seines Todes zustand. Bei einer Wiederverheiratung wird auf Antrag binnen Jahresfrist der dreifache Betrag einer Jahresrente als Abfindung ge währt. Die Waisenrente wird bis zum voll endeten 15. Lebensjahre, bei Schul- und Be rufsausbildung auch bis zum 18. Lebensjahre, in Höhe von vier Zehntel des Ruhegeldes des Versicherten gewährt. Die Hinterbliebenen bezüge dürfen die Ruhegeldhöhe des Versicher ten nicht überschreiten. Zur Abwendung dro hender oder Beseitigung eingetretener Äerufs- unfähigkeit kann die Reichsversicherungsanstalt bei einem Versicherten ein Heilverfahren ein leiten. Die Reichsversicherungsanstalt kann das Heilverfahren auch auf die Ehefrau und die Kinder ihres Versicherten ausdehnen. Im Jahre 1933 sind hierfür rund 20 Millionen KN verausgabt worden. Voraussetzung für die Einleitung des Heilverfahrens ist, daß inner halb der letzten drei, vom Antragsmonat zu- rückgerechneten Jahre, mindestens 12 Monats beiträge zur Angestclltenversicherung geklebt wurden. Für die Gewährung von Zuschüssen für Zahnersatz usw. bestehen ebenfalls die ge setzlichen Bestimmungen. Antrag hierzu ist bei der zuständigen Kranken- oder Ersatzkasse zu stellen. Wartezeit Die Wartezeit beträgt sowohl für den per sönlichen Anspruch als auch für die Hinter bliebenenrente 60 Beitragsmonate. Sind diese auf Grund der Versicherungspflicht nicht nach gewiesen, so erhöht sich die Wartezeit auf 120 Beitragsmonate. Bei dem Altersruhegeld dauert die Wartezeit 180 Beitragsmonate. Anwartschaft Die Anwartschaft wird aufrecht erhalten, wenn jährlich mindestens 6 Beitraasmonate nachgewiesen sind. Sie lebt nach Erlöschen wieder auf, wenn die Wartezeit bereits erfüllt war, nach 24 Beitragsmonaten, sonst nach 48 Beitragsmonaten. Beziehungen zur Invalidenversicherung Viele Angestellte waren früher einmal in der Invalidenversicherung. Sie interessiert natür lich sehr, was bei der Berechnung der Leistun gen mit diesen Beiträgen wird. Die Anrech nung erfolgt gemäß der an anderer Stelle die ser Abhandlung angeführten Steigerungsbe träge, und zwar als Zuschlag zu den Bezügen der Angestelltenversicherung. Der Grundbetrag wird aber nur aus der Angestelltenversicherung gezahlt. Zur Erhöhung der späteren Rente ist es jedem Versicherten anzuraten, daß er nach Möglichkeit eine höhere Beitragsklasse wählt. Darüber hinaus kann jeder weiterhin durch Abkürzung der Wartezeit unter einmaliger Einzahlung den Leistungsanspruch erhöhen. Die Rentenbezüge der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten sollen eine ge wisse Grundlage für die Gestaltung des Lebens abends darstellen. In das eigene Verantwor tungsbewußtsein des Arbeitskameraden muß es gestellt werden, wie er darüber hinaus durch höhere Versicherung oder Abschluß eines Ver sicherungsvertrages' bei der Deutschen Privat versicherung sich' einen erhöhten Leistungsan spruch sichern will. In vorstehenden Ausführungen sollten ein mal nur die hauptsächlichsten Punkte aus dem Gesetz herausgenommen werden. Will sich jemand weiter in dieses Gebiet vertiefen, so muß er sich mit hierüber erschienenen Schrif ten vertraut machen. Möge die Deutsche Sozialversicherung, inson derheit auch ihre Rentenversicherung, weiterhin eine starke Stütze für die schaffenden Arbeits kameraden sein, damit sie mit Ruhe und ohne Sorge ihrem Lebensabend entgegensetzen können. Wir alle aber wollen gemeinsam dar über wachen, damit all die Wünsche auch in Erfüllung gehen. Kuckolk Keminen, (Sachbearbeiter in der Landesbauernschaft Pommern, Stettin). Beschäftigung verheirateter Gefolgschaftsangehöriger In unserem Beruf besteht bekanntlich der nicht gering zu bewertende Mißstand, daß ver heiratete Gefolgschastsangehörige, vor allen Dingen verheiratete Gehilfen, verhältnismäßig wenig beschäftigt werden. Dies führt dann zu der bekannten Erscheinung, daß die Gehilfen Ende der zwanziger Jahre oft den Beruf ver lassen müssen, sofern es ihnen nicht möglich ist, eine eigene Existenz zu gründen oder eins leitende Stellung mit angemessener Bezahlung zu erhalten. In der Landwirtschaft, wo viel fach ähnliche Verhältnisse Vorlagen, ist nun schon seit längerer Zeit eine Propaganda ent faltet worden, und zwar dahin gehend, daß mehr verheiratete Gefolgschaftsangehörige be schäftigt werden. Alle Anstrengungen und Ver besserungen der gärtnerischen Berufsausbil dung und alle Förderungsmaßnahmen bezüg lich einer zusätzlichen Berufsschulung sind letz ten Endes umsonst, wenn unsere Gehilfen in einem Alter, in dem sie ihre Kenntnisse und Erfahrungen erst voll auswerten können, den Beruf verlassen müssen. Wenn die erwähnten Maßnahmen Erfolg haben sollen, ist es unbe dingt notwendig, daß auch bei uns verheiratete Gefolgschastsangehörige beschäftigt werden. Ich verkenne die Schwierigkeiten, die gerade in unserem Berufe dieser heute so selbstverständ lichen Forderung im Wege stehen, keineswegs. Ich habe jedoch schon feststellen können, wie verhältnismäßig kleinere Betriebe verheiratete erste Gehilfen beschäftigen. Es ist daher meiner Auffassung nach durchaus möglich, daß in unserem Äeruf noch weitaus mehr verheiratete Gehilfen und Gartenmeister beschäftigt werden können. Der Auffassung des nationalsozialisti schen Staates, der die Familie als Grundlage des Staates betrachtet, müssen auch wir Rech nung tragen. Die Beschäftigung verheirateter Gehilfen und Gartenmeister ist auch für den Betrieb vorteilhaft, da der verheiratete Mann mit Rücksicht auf seine Familie in der Regel ein viel stärker ausgeprägtes Verantwortungs bewußtsein hat. Die Abwanderung gärtnerischer Gehilfen in die Industrie z. B. ist heute außerordentlich erschwert, wenn nicht unmöglich gemacht, so daß wir auch aus diesem Grunde eine große Verantwortung haben. Ich fordere daher alle gärtnerischen Betriebsführer auf, wenn irgend möglich, verheiratete Gehilfen einzustellen bzw. weiter zu beschäftigen. Kleine Bedenken müssen hier zurückgestellt werden. (gez.) Kölle, Landesfachwart für Gartenbau. „Lehrjahre sind keine Herrenjahre". Ein altes und wahres Sprichwort. Und doch denkt jeder von uns älteren Berufskameraden gern an seine Lehrzeit zurück. Als wir einmal die Schulbank verließen, da glaubten wir alle, die straffe Ordnung der Schule, die wir oft als Zwang empfanden, überwunden zu haben. Wir tauschten dagegen das Gefühl der inneren Be friedigung ein, das uns bei unserer' Arbeit er füllte. Wir fühlten uns vom ersten Tag an als notwendiges Glied einer Gemeinschaft, die durch ihre Arbeit und die gemeinsame Aufgabe auf das engste verbunden rst. Wir erkannten, daß straffe Ordnung überall notwendig ist, wo Arbeit geleistet werden muß, und daß diese Ordnung nur möglich ist, wenn der einzelne sich freiwillig unterordnet. Wir kamen gerade zu Ostern in die dickste Arbeit hinein. Wir empfanden tagtäglich, daß unsere Arbeit, unsere Aufmerksamkeit, unser Fleiß und unsere treue Pflichterfüllung not wendig waren. Wie schauten wir vertrauensvoll und mit Be wunderung zu den älteren Berufskameraden auf, die als Obergärtner oder Gehilfen größere Pflichten zu erfüllen hatten, mehr Verantwor tung trugen und uns als Lehrende und Kame raden zur Seite standen. Wie verachteten wir jeden, der sich, wenn allen im Betriebe die Arbeit unter den Finger nägeln brannte, drückte oder mit der Uhr in der Hand auf den Feierabend wartete. Mit welcher Geringschätzung sahen wir vielmehr noch denjenigen an, der uns weismachen wollte, daß unsere Arbeit doch nur Zwang sei und notwendig, um das nackte Leben zu erhalten. Voll Stolz schauten wir zu unserem Be triebsführer und Lehrherrn auf, der morgens der erste und abends der letzte war, der über die Sorge um seinen Betrieb und seine Familie sich ganz besonders um uns, die Jüngsten im Betrieb, kümmerte. Wie glücklich waren wir über jedes freundliche Wort aus seinem Munde. Wir lasen aus seinem Gesicht die Freude, wenn er mit unserer Arbeit zufrieden war. Wenn er Aerger oder Sorgen hatte, versuchten wir durch doppelten Eifer und Fleiß Versäum tes nachzuholen, um ihn wieder zufrieden zustellen. Wieviel Neues und Schönes gab es täglich zu lernen. Jeder Tag war uns ein Erlebnis. Wir begannen im Frühjahr mit unserer Lehr zeit. Wir halfen bei den Aussaaten und betreu ten Saatbeet und Jungpflanzen. Wir waren stolz darauf, daß wir beim Pikieren der Ge müsepflanzen helfen durften, und, wenn uns auch die Finger blau froren, wir hielten aus und arbeiteten bei der letzten Pflanze genau so sorgfältig, wie bei der ersten. Im Kreislauf des Jahres lernten wir alle notwendigen Arbeiten im Betrieb kennen. Wir eigneten uns die Fertigkeiten an, die jeder junge Gärtner besitzen muß, um in seinem Be ruf vorwärts zu kommen. Zu unserer Ehre muß ich sagen, wir ließen uns gern und freu dig vom alten, treugedienten Gartenarbeiter und von der im Betrieb grau gewordenen Hack srau in die Kniffe und Handgriffe einweihen, die man notwendig beherrschen muß, um eine gute, brauchbare Arbeit zu liefern. Eine besondere Freude war es für uns, wenn wir im dritten Jahr einen Junggehilfen er setzen konnten und wenn uns der Betriebs führer zur selbständigen Erledigung eines Auf trages zur Kundschaft schickte. Da konnten wir beweisen, ab wir etwas ge lernt hatten oder ob der Gartenfreund, für den wir die Arbeit im Hausgarten ausführten, oder eine Grabstätte bepflanzten, mehr konnte und wußte, als wir angehenden jungen Gärtner. Wir schrieben damals schon, als die Füh rung des Tagebuches noch nicht vorgeschrie ben war, täglich alles auf, was sich im Betrieb ereignete und wir haben später oft und gerne diese Aufzeichnungen nachgelesen. Wir hatten als junge Menschen das große tiefe Erlebnis der Saat und Ernte. Wir er kannten, wenn auch nur unterbewußt, daß der junge Mensch, der den Beruf des Gärtners zu feinem Beruf erwählt hat, genau so, wie die Pflanze, die ihm anvertraut ist, im Erdreich wurzelt, seine Wurzeln in den Boden senken muß, in diese heilige Erde, an die das Blut unseres Volkes durch ewiges Gesetz gebunden ist, und daß dieses Blut in der Verbindung mit dem Boden dem Menschen immer wieder die Kraft zum Schaffen und damit zum Leben gibt. Wenn wir so zurückblickend unsere Lehrjahre überschauen, dann drängt sich uns Alten ein Vergleich mit der Lehrzeit unserer Jugend auf. Wir stellen froh und glücklich fest: Unsere Gärtnerjugend bemüht sich gleich fleißig, treu und ehrlich darum, tüchtige Gärtner zu werden. Sie nutzt die Einrichtungen der Partei, des Staates und des Reichsnährstandes für ihre Erziehung und Ausbildung. Sie ist auf dem richtigen Wege. Wir wünschen, daß diese Jugend die alten Gärtnertugenden hochhält und weitergibt an das nach ihr kommende Geschlecht: Treue, Fleiß und Beharrlichkeit. Darüber hinaus muß sie gemäß dem Willen des Führers flink, hart und zähe sein, sie muß Glied der jungen Front sein, die die Kamerad schaft des gesamten Volkes als höchste Tugend auf ihre Fahne geschrieben hat. Sie darf nicht zurückstehen, wenn es um die Belange der Nation, die Zukunft des deutschen Volkes geht. Von unseren Jüngsten im Beruf müssen wir vom ersten Tag an die Lust zur Arbeit, die Liebe zur Pflanze, die Treue zum Lehrmeister, die Kameradschaft in der Gemeinschaft fordern. Sie sind die Voraussetzungen für das Glau bensbekenntnis des Berufsstandes: „Gartenbau ist Dienst am Volk", das jeder deutsche Gärtner ablegen muß. Mit dem Glauben an sein deutsches Volk wird der deutsche Gärtner die Anerkennung der Gemeinschaft seines Volkes finden, die seiner Arbeit und seiner Leistung entspricht. Klemann. Mitte Numme Ost' ös Die Ei schulen I Reiche n nuar 19! Baumschi Herbst 11 Stück. Zu de, heilen ist Zuständi, Mai Die Ai bzw. der durch du Recht vo übertrag« richte de Anerkenr zug an d Die Abg schul Es ist die eine zeugungs fähige B außerord wüchse äußerster Baumsch Während liche E seitig gel ein reim und als werden r ncten Fc gegenzut Betriebe ner Bar samtheit auf den ' diese Vie lassen, von Fac größere weil es l Eine be' oder M Schwieri Festlegm wäre zu allen I Grundsä luugen t Baumsch schulmäs fächlich ' die eine zu verk den erw Lausend« Die L rechtigt, von Bei Sachen Das Ru nuar 19 Markens reich dei standes trngung bandszei bnuernsi als alle bzw. 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