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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 53.1936
- Erscheinungsdatum
- 1936
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193600004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19360000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19360000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 53.1936
-
- Ausgabe Nummer 1, 3. Januar 1936 -
- Ausgabe Nummer 2, 9. Januar 1936 -
- Ausgabe Nummer 3, 16. Januar 1936 -
- Ausgabe Nummer 4, 23. Januar 1936 -
- Ausgabe Nummer 5, 30. Januar 1936 -
- Ausgabe Nummer 6, 6. Februar 1936 -
- Ausgabe Nummer 7, 13. Februar 1936 -
- Ausgabe Nummer 8, 20. Februar 1936 -
- Ausgabe Nummer 9, 27. Februar 1936 -
- Ausgabe Nummer 10, 5. März 1936 -
- Ausgabe Nummer 11, 12. März 1936 -
- Ausgabe Nummer 12, 19. März 1936 -
- Ausgabe Nummer 13, 26. März 1936 -
- Ausgabe Nummer 14, 2. April 1936 -
- Ausgabe Nummer 15, 9. April 1936 -
- Ausgabe Nummer 16, 16. April 1936 -
- Ausgabe Nummer 17, 24. April 1936 -
- Ausgabe Nummer 18, 30. April 1936 -
- Ausgabe Nummer 19, 7. Mai 1936 -
- Ausgabe Nummer 20, 14. Mai 1936 -
- Ausgabe Nummer 21, 22. Mai 1936 -
- Ausgabe Nummer 22, 28. Mai 1936 -
- Ausgabe Nummer 23, 4. Juni 1936 -
- Ausgabe Nummer 24, 11. Juni 1936 -
- Ausgabe Nummer 25, 18. Juni 1936 -
- Ausgabe Nummer 26, 25. Juni 1936 -
- Ausgabe Nummer 27, 2. Juli 1936 -
- Ausgabe Nummer 28, 9. Juli 1936 -
- Ausgabe Nummer 29, 16. Juli 1936 -
- Ausgabe Nummer 30, 23. Juli 1936 -
- Ausgabe Nummer 31, 30. Juli 1936 -
- Ausgabe Nummer 32, 6. August 1936 -
- Ausgabe Nummer 33, 13. August 1936 -
- Ausgabe Nummer 34, 20. August 1936 -
- Ausgabe Nummer 35, 27. August 1936 -
- Ausgabe Nummer 36, 3. September 1936 -
- Ausgabe Nummer 37, 10. September 1936 -
- Ausgabe Nummer 38, 17. September 1936 -
- Ausgabe Nummer 39, 24. September 1936 -
- Ausgabe Nummer 40, 1. Oktober 1936 -
- Ausgabe Nummer 41, 8. Oktober 1936 -
- Ausgabe Nummer 42, 15. Oktober 1936 -
- Ausgabe Nummer 43, 22. Oktober 1936 -
- Ausgabe Nummer 44, 29. Oktober 1936 -
- Ausgabe Nummer 45, 5. November 1936 -
- Ausgabe Nummer 46, 12. November 1936 -
- Ausgabe Nummer 47, 19. November 1936 -
- Ausgabe Nummer 48, 26. November 1936 -
- Ausgabe Nummer 49, 3. Dezember 1936 -
- Ausgabe Nummer 50, 10. Dezember 1936 -
- Ausgabe Nummer 51, 17. Dezember 1936 -
- Ausgabe Nummer 52, 24. Dezember 1936 -
- Ausgabe Nummer 53, 31. Dezember 1936 -
-
Band
Band 53.1936
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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Besucht berufliche Abendkurse! Gauausscheidung derBerufswettkämpfer Vom Starrkrampf wde er- er er unverzüglich nach Empfang der oben er wähnten Erklärung des Unternehmers, späte stens aber drei Tage danach dem Betriebs- sührer mündlich oder durch Aufgabe zur Post eine Erklärung abzugeben. Andernfalls lischt das Recht der Verweigerung. Macht von diesem Verweigcrungsrecht Gebrauch, so ist ihm Lohn oder Gehalt nur für die Zeit zwischen der Entlassung und dem Tage des Eintritts in das neue Dienstverhältnis zu ge währen. V?. ^uciienbecker. Die Gauausscheidungskämpfe der Kurmark fanden in ihrem praktischen Teil am 13. 3. in der Schloßgärtnerei in Sanssouci statt. Um 9,15 Uhr begrüßte der Gauwettkampfleiter Krug die 14 Teilnehmer (13 männliche und 1 weiblicher) unter der flatternden Hakenkreuz fahne am Eingang der Gärtnerei. In kurzen Worten wies er nochmals auf die Bedeutung dieses friedlichen Wettbewerbes hin und im besonderen darauf, daß die diesmaligen Sie ger zur Reichsausscheidung zugelassen werden. Die Arbeiten wurden z. T. im Freien, an den Mistbeeten, z. T. in einem durch Grün pflanzen und blühende Amaryllis aller Far ben geschmückten Raume durchgeführt, da alle Wettkämpfer mit einer Ausnahme dem Blu men- und Zierpflanzenbau anaehörten. Die Leistungen befriedigten im allgemeinen, es zeigten sich jedoch bei der Bewertung der nach dem Alter (und nicht nach Berufsjahren!) ge staffelten 3 Leistungsklassen große Schwierig keiten, weil es öfters der Fall war, daß Teil nehmer der gleichen Klasse z. B. schon ausge lernt und andere noch nicht das erste Lehrjahr vollendet hatten. Eine Aenderung würde hier von allen Beteiligten zum Nutzen des Wett kampfgedankens begrüßt werden. Landesbauernführer Wendt stattete den Kämpfenden, von Dahlem kommend, wo die Landmädels ihre Gauwettkämpfe austrugen, einen Besuch ab, sowie Stabsamtsleiter Dr. Lüning und der Bannführer der HI. Der Lan desbauernführer sah kurze Zeit den Arbeiten zu, um dann den Wettkämpfen der Landjugend auf dem Versuchsgut Bornim beizuwohnen. Durch Omnibus nach Bornim gelangt, wurde das Mittagessen dort gemeinsam mit der Land jugend eingenommen. Bei dieser Gelegenheit ergriff der Landesbauernführer das Wort und betonte, daß der Sinn des Reichsberufswett kampfes darin liege, den Willen zur Leistung anznerziehen und zu fördern. Bei den Wett kämpfern aus dem Reichsnährstand sei dies ganz besonders wichtig, da sie später dazu be rufen seien, an i^ n Teil kräftig mitzuhelfen, Alljährlich finden an der Berufsschule für Gärtner berufliche Abendkurse statt, die bereits bei vielen Berufskameraden großen Anklang gefunden haben. Denn das Bestreben, seinen Beruf richtig zu können, Verständnis und Freude für die einzelnen gärtnerischen Arbei ten auszubringen, veranlaßt jeden vorwärts strebenden Gärtner, sich fortzubilden. So finden sich die wißbegierigen Kollegen aus nah und fern zusammen, um sich neue Kraft für das eine oder andere Gebiet zu holen. Jeder wird den erwünschten Erfolg bald bemerken; denn die Lehrkräfte stellen ihr ganzes umfang reiches Wissen und Können in den Dienst der Sache. Sie verstehen es, ihren Unterricht so lehrreich, so interessant zu gestalten, daß feder unbedingt folgen kann. So ist es eine Freude für einen Gärtner, einmal richtig in die Botanik, Düngerlehre, Topfpflanzenzucht, Chemie oder Obstbau oder der Stillegung anerkannt hat, bevor die Kün digung ausgesprochen wurde. Ist aber nur eine Betriebsabteilung von der Stillegung betrof fen, so wird geprüft werden müssen, ob die Kündigung des Vertrauensmannes durchaus erforderlich ist oder ob derselbe in einer anderen Abteilung weiter beschäftigt werden kann. Wird ein Vertrauensmann durch den Treuhänder der Arbeit von seinem Amt abberufen oder hat er dieses durch Entscheidung des sozialen Ehren gerichts verloren, so ist er wie alle anderen Be triebsangehörigen zu behandeln. Hat das Arbeitsgericht auf Widerruf der Kündigung erkannt, so ist im Urteil von Amts wegen eine Entschädigung für den Fall fest zusetzen, daß der Unternehmer den Widerruf ablehnt. Für den Kläger wird vorteilhaft sein, wenn er alle Unterlagen, die für die Bemessung der Entschädigung von Bedeutung sind, vor der Klaaeerhebung zusammenträgt, um zahlen mäßige Unterlagen geben zu können. Die Ent schädigung darf vier Zwölftel des zuletzt ge zahlten Jahresarbeitsverdienstes nicht über steigen. Auf Schwerkriegsbeschädigte muß das Arbeitsgericht bei Prüfung der Widerrufsklage besondere Rücksicht nehmen. Der Betriebsführer hat das Recht, binnen drei Tagen nach Zustellung des Urteils dem Geschädigten zu erklären, ob er den Widerruf der Kündigung oder die Entschädigung wählt, sofern nicht die vorläufige Vollstreckbarkeit des Urteils ausgeschlossen ist. Erklärt er sich inner halb dieser Frist nicht, so gilt die Entschädi gung als gewählt. Nimmt der Betriebsführer den Widerruf an, so ist er trotzdem nicht ge hindert, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Wird auf die Berufung die Klage abgewiesen, Der Kündigungsschutz nach dem ALG irgendein anderes Fach eingeweiht zu werden. Jeder meiner Berufskameraden wird gleich mir bestätigen müßen, daß durch diese Abend kurse erst Licht in manches Dunkel des Berufes kam und die Freude und das Verständnis für die gärtnerische Arbeit erweckt wurde. Denn: wir wollen nicht kopflos und mechanisch arbei ten, sondern stets denken: „Warum muß es so sein?" „Wie kann ich es besser machen?" Das wirst du erst in der Berufsschule für Gärtner lernen! Darum komm auch du, Berufskamerad, und besprich mit uns die Topfpflanzenanzucht, bringe deine Fragen in unserem Kreise an und wir alle werden dadurch immer mehr lernen und mehr Freude an unserer Arbeit haben. Komme auch du und versuche in die Dünger lehre oder in die Botanik einzudringen, damit du, wie Herr Direktor Ostertag und Herr Stu dienrat Paul in ihrem Merkstoff aus der Bo tanik schreiben: . die Pflanze erziehen kannst, d. h. auf natürliche Anlagen einwirken, sie leiten. Der Gärtner soll die Lebensvorgänge und die Entwicklungssormen des Pflanzen körpers zielbewußt und zweckmäßig zu lenken verstehen, damit er seine mit der Züchtung be absichtigten Zwecke möglichst vollkommen er reicht."' Wollen wir alle diese Worte nicht nur ge schrieben sein lassen, sondern jeder einzelne soll sein Möglichstes tun, um mitzuarbeiten an dem großen Aufbauwerk des deutschen Volkes. Das kommt am besten darin zum Ausdruck, wenn jeder Berusskamerad seinen Mann voll und ganz stellt und wirklich etwas leistet. Oki, Gärtnergehilfe, München. leicht geschnitten — an einer Glasscheibe — aber das macht nichts, nur weiter! Allerdings, der Lehrling warnt ihn; er kennt die Gefahr vom Unterricht in der Schule her und er er zählt ihm: „In der Erde sind Sporen des Starrkrampf bazillus. Sie kommen durch die Wunde in die Blutbahn, werden Bakterien und geben ihr Gift dem Körper. Erst nach 6—14 Stunden spürt man etwas, der Unterkiefer erstarrt lang sam. Dem folgen die Rückenmuskeln und dann Glied für Glied. Unsägliches muß solch ein Mensch aushalten. Bei vollem Bewußtsein langsam ersticken müssen, das ist gräßlich. — Noch im vorigen Jahrhundert hat man nicht helfen können, bis ein Arzt, mit Namen v. Beh ring, Heilung fand. Heute hat man's leicht, man geht zum Arzt, läßt sich eine Tetanus- Spritze als Vorbeugungsmittel geben." Aber der Gehilfe geht nicht zum Arzt, — was würde der Meister sagen, bei so viel Arbeit fortrennen? Einige Wochen später: Ein junger, kräftiger Mensch liegt auf dem Friedhof und Cyklamen blühen aus seinem Grab. UanrinAer, Gärtnerlehrling, München. Widerruf der Kündigung Bei Widerruf der Kündigung ist der Be- triebsführer verpflichtet, dem Gekündigten für die Zeit zwischen der Entlassung und der Wei terbeschäftigung Lohn oder Gehalt nachzuzah len. Der Gekündigte muß aber zulassen, daß ihm aus öffentlichen Mitteln der Arbeitslosen hilfe oder der öffentlichen Fürsorge in der Zwi schenzeit gezahlte Unterstützungen einbehalten und zur Anrechnung gebracht werden. Der Betriebsführer muß in diesem Falle diese Be träge der leitenden Stelle zurückerstatten. Der Gekündigte ist berechtigt, eine Weiterbeschäfti gung im früheren Betriebe zu verweigern, wenn er in der Zwischenzeit einen neuen Dienstvertrag abgeschlossen hat. Hierüber hat Deutschlands Erzeugung aus eigener Scholle sicherzustellen. Sie seien in Deutschlands trau rigster Zeit geboren, um jetzt in dieser herr lichen Zeit Adolf Hitlers leben zu dürfen, der nach seiner großen Friedensrede vom 7. 3. — wohl der größten, die je ein Staatsmann gehalten habe —, das Geschick ganz Europas in Händen halte. Unser Dank müsse unser Be kenntnis zum Führer am 29. 3. sein. Nach beendeter Mahlzeit fuhren die Gärtner wieder nach Sanssouci zurück, um die Arbeiten zu Ende zu bringen. Gegen 18 Uhr stiegen sie auf den Sonderzug, der, von Berlin mit den übrigen Wettkämpfern aus dem Gau Kurmark kommend, alle nach Brandenburg (Havel) brachte, wo am Abend ein zwangloser Kame radschaftsabend stattfand. Die' Teilnehmer wurden teils in der Kaserne, teils in Privat quartieren untergebracht, und äußerten sich einstimmig begeistert über die gute Ausnahme durch die Bevölkerung. Am 14. 3. folgte der theoretische Teil der Gausausscheidung. Nach Berufsgruppen getrennt, hatte jeder Wett kämpfer vier fachliche und vier weltanschau liche Fragen zu beantworten. Auch hier konnre man mit den Leistungen recht zufrieden sein, und es kann damit gerechnet werden, daß auch von den Gärtnern der eine oder der andere zur Reichsausscheidung nach Danzig kommen wird. Das Mittagessen wurde von den Teilneh mern aller Berufsgruppen gemeinsam im Rat haussaal eingenommen, wie auch an diesem Abend alle wieder bei einem Kameradschafts abend zusammen waren, an dem Gauführer Kuhnt teilnahm und eine Ansprache hielt. Die lange Dauer des Beisammenseins beweist wohl am besten, daß es harmonisch verlaufen ist. Am 15. 3. wurde noch der sportliche Teil der Ausschcidungskämpfe ausgetragen, und am späten Nachmittag wurden alle Teilnehmer gemeinsam mit dem Sonderzug wieder nach Berlin zurückgebracht, erfüllt von dem, was sie in diesen drei Tagen gesehen, gehört und erlebt hatten. I- X. Ontve. Der im ehemaligen Betriebsrätegesetz ge regelte Kündigungsschutz stellte im Gegensatz zum AOG. nicht die soziale und finanzielle Sicherung der von einer Kündigung Betrof fenen in den Vordergrund, sondern gab den Betriebsräten das Recht, bet vorzunehmenden Entlassungen führend mitzuwirien. Durch diese Art der Gesetzgebung war es den Betriebsräten möglich, das Entscheidungsrecht der Betriebs führer einzuschränken und Entlassungen poli tischer Gegner vorzunehmen. Das Gesetz zur Ordnung der nationalen Ar beit verleiht dem einzelnen Gekündigten ein materielles Klagerecht, gerichtet auf Widerruf der Kündigung, wenn diese unbillig hart und nicht durch die Verhältnisse des Betriebes be dingt ist. Vorbedingung für die Erhebung einer Wider rufsklage ist, daß dem Gefolgschaftsmitglied der Arbeitsvertrag vom Betriebsführer gekündigt ist. Diejenigen Arbeiter und Angestellten jedoch, deren Arbeitsvertrag abgelaufen ist oder die nur für begrenzte Zeit eingestellt werden, können keine Widerrufsklage erheben. Klage antrag auf Widerruf der 'Kündigung können vielmehr nur solche Betriebszugehörigen ein reichen, die in einem Betriebe mit mindestens zehn Beschäftigten ein Jahr ununterbrochen tätig sind oder waren. Gefolgschaftsmitglieder, die in kleineren Betrieben arbeiten, können unter bestimmten Voraussetzungen beim Ar beitsgericht mit dem Antrag auf Widerruf der Kündigung klagen. Der Antrag muß mindestens zwei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeits gericht eingehen. Der Klage ist, wenn in dem Betriebe ein Vertrauensrat errichtet ist, eine Bescheinigung des Vertrauensrates beizufügen, aus der sich ergibt, daß die Frage der Weiter beschäftigung im Vertrauensrat erfolglos be raten worden ist. Von der Beibringung der Bescheinigung kann abgesehen werden, wenn der Gekündigte nachweist, daß er binnen fünf Tagen nach Zugang der Kündigung den Ver trauensrat angerufen, dieser aber die Be scheinigung nicht erteilt hat. Für Schwerkriegsbeschädigte besteht ein be sonderer Kündigungsschutz. Die Kündigung darf nur nach vorheriger Genehmigung des Haupt- fürsorgeverbandes erteilt werden. Trotzdem bleibt es aber dem Schwerkriegsbeschädigten unbenommen, Klage zu erheben. Die Widerrufsklage Vertrauensratsmitglieder können nur in Ausnahmefällen Widerrufsklage einreichen. Dabei ist allerdings im Einzelsalle zu berück sichtigen, daß die Kündigung eines Vertrauens mannes nur dann erfolgen kann, wenn diese durch Stillegung des Betriebes oder einer Be triebsabteilung bedingt war. Bei Gesamtstill- leguna eines Betriebes hat selbstverständlich auch der Vertrauensmann keine Möglichkeit, auf Widerruf der Kündigung zu klagen, wenn der Treuhänder der Arbeit die Notwendigkeit so verliert mit diesem Zeitpunkt der Widerruf der Kündigung seine Wirkung und die vorher festgesetzte Entschädigung tritt in Kraft. Wird dagegen in dem in der Berufungsinstanz er gehenden Urteil die Entschädigung anderweit festgesetzt, so kann der Betriebsführer nochmals innerhalb der vom Gesetz vorgesehenen Frist zwischen Widerruf der Kündigung oder der Entschädigung Wähler:. Tausende von Cyklamen stehen noch da und müssen in die Kästen eingefentt werden. Hier kann man nicht mehr schauen, ob in der Erde spitze Gegenstände sind. Der Gehilfe hat sich Der 29. März 1936 Reichstagswahl ist die Parole in allen Gauen Deutschland. Der Führer und Reichskanzler ruft daS deutsche Voll an die Wahlurne, um es über die großen Entscheidungen der letzten Tage sein Urteil abqeben zu lassen. Der Führer des neuen Deutschland ist es, der den Nationen die Hand reichen will zur friedlichen Zusam menarbeit, damit endlich wieder Ruhe eintritt auf der Erde und jedes Volk aufbauen kann, was durch den Weltkrieg und die nachfolgende Zeit oft nicht möglich war. Der Deutsche kann heute mit Stolz sagenk in unserem Vaterlande herrscht Ruhe und Ordnung. Handel, Wirtschaft, Industrie, Gartenbau und Landwirtschaft befinden sich in der Aufwärtsbewegung. Der deutsche Arbeiter wird wieder geachtet und hilft mit seinem Be triebsführer freudig mit am großen Aufbau werk des Führers. Die jungen Menschen haben heute wieder ein Ziel vor Augen. Für sie hat der Führer den Arbeitsdienst und die Wehrmacht geschaf fen, damit sie alle durch diese harte, aber gute Schule des Lebens gehen, die Deutschland ein mal groß und stark gemacht hat. Wir wollen immer wieder daran denken, daß das nur mög lich geworden ist durch unseren Führer und seine getreuen Mitkämpfer. Wollen wir uns einmal vor Augen halten, was wäre aus Deutschland geworden, wenn Adolf Hitler nicht gewesen wäre? Ein uneiniges Volk, in dem jede Partei versucht hätte, Unruhe in das Volk zu tragen, die Men schen gegeneinander auszuspielen, und man hätte aus Deutschland ein Land der Abhängig keit den anderen Staaten und rassefremden Elementen gegenüber gemacht. Aber im letzten Augenblick hat sich das deutsche Volk besonnen und hat an seine Spitze einen Mann gestellt, für den das Leben und der Weltkrieg eine Schule waren, aus der er die Liebe zum deutschen Vaterlande nicht ver lor und für den es undenkbar wäre, daß Deutschland noch weiter ein geknechtetes und unfreies Land sein soll. Der Friedenswille des Führers drückt sich am besten in seiner Rede vom 12. März 1936 in Karlsruhe aus. Er sagte u. a.: „Ich habe den Ehrgeiz, mir einmal im deut schen Volk ein Denkmal zu setzen. Aber ich weiß auch, daß dieses Denkmal besser im Frie den aufzustellen ist als in einem Kriege. Wenn wir heute in einen Krieg gestoßen würden, dann kostet jede 30-cm-Granate gleich 3000 Mark und wenn ich heute anderthalb Tausend Mark dazulege, dann habe ich dafür ein Ärbeiterwohnhaus, und wenn ich eine Mil lion solcher Granaten auf einen Haufen lege, dann ist dies noch lange kein Monument. Wenn ich aber eine Million solcher Häuser habe, in denen so viele deutsche Arbeiter wohnen können, dann setze ich mir damit ein Denkmal." Darum wollen wir alle bemüht sein, unserem Führer treu zur Seite zu stehen, und es ist die unbedingte Pflicht eines jeden Deutschen, im Betrieb die Volksgenossen aufzuklären und sie immer wieder darauf aufmerksam zu machen, daß die Wahl am 29. März 1936 für Deutschland und den Führer ein voller Erfolg werden muß, damit Adolf Hitler zur Welt sagen kann: Hinter mir steht das geeinigte deutsche Volk! kuclikolr, l 8 2. Folgende Landes- und Kreisfachschaftswarle „Gartenbau" in der Landesbanernschaft Thü ringen wurden vom Landesbauernsührer be stätigt: Landessachschastswart: Rolf, Fritz, Gärtner, Holzdorf. Kreisfachschaftswarte in den Kreisbaucrnschasten: Altenburg: Riesche!, Karl, Altenburg. Arnstadt: Ludwig, Paul, Ichtershausen. Eisenach: Heintz, Kurt, Eisenach. Gera: Juffa, Erich, Gera-Zwötzen. Gotha: Seidler, Egon, Gotha. Hildburghausen: Günther, Erich, Hild burghausen. Meiningen: Seidel, Rudolf, Meiningen. Rudolstadt: Gentz, Julius, Bad Blanken burg. Schleiz: Henniger, Robert, Schleiz. Sondershausen: Alverde s, Helmut, Bad Frankenhausen. Sonneberg: Voigt, Walter, Sonneberg. Stadtroda-Camburg: Remischber- ger, Hans, Jena. Sa a lfel d-Z ie g e nrü ck: Fialkowski, Theodor, Obergärtner, Saalfeld (Saale). Weimar: Förster, Edgar, Utenbach. Heiligen st adt - Worbis: Hempel mann, Willy, Heiligenstadt. Erfurt-Weißensee: Hoffmann, Hans, Erfurt. Langensalza: Georges, Heinrich, Uf- Hoven/Langensalza. Grafschaft Hohen st ein: Schulze, Klaus, Nordhausen. Mühlhausen: Hentrich, Robert, Mühl- Hausen. Schmalkalden: Heß, Walter, Schmalkal- den. S Müsingen: Körber, Alfred, Schleu singen. b ii h n C 6 d< tt S 1: ä v tt k: C E L S' d li Zl d L st st p n h n t, L s N b T d 1 T ci L p h L ü d n 2 U ti s t t
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