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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 53.1936
- Erscheinungsdatum
- 1936
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193600004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19360000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19360000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 53.1936
-
- Ausgabe Nummer 1, 3. Januar 1936 -
- Ausgabe Nummer 2, 9. Januar 1936 -
- Ausgabe Nummer 3, 16. Januar 1936 -
- Ausgabe Nummer 4, 23. Januar 1936 -
- Ausgabe Nummer 5, 30. Januar 1936 -
- Ausgabe Nummer 6, 6. Februar 1936 -
- Ausgabe Nummer 7, 13. Februar 1936 -
- Ausgabe Nummer 8, 20. Februar 1936 -
- Ausgabe Nummer 9, 27. Februar 1936 -
- Ausgabe Nummer 10, 5. März 1936 -
- Ausgabe Nummer 11, 12. März 1936 -
- Ausgabe Nummer 12, 19. März 1936 -
- Ausgabe Nummer 13, 26. März 1936 -
- Ausgabe Nummer 14, 2. April 1936 -
- Ausgabe Nummer 15, 9. April 1936 -
- Ausgabe Nummer 16, 16. April 1936 -
- Ausgabe Nummer 17, 24. April 1936 -
- Ausgabe Nummer 18, 30. April 1936 -
- Ausgabe Nummer 19, 7. Mai 1936 -
- Ausgabe Nummer 20, 14. Mai 1936 -
- Ausgabe Nummer 21, 22. Mai 1936 -
- Ausgabe Nummer 22, 28. Mai 1936 -
- Ausgabe Nummer 23, 4. Juni 1936 -
- Ausgabe Nummer 24, 11. Juni 1936 -
- Ausgabe Nummer 25, 18. Juni 1936 -
- Ausgabe Nummer 26, 25. Juni 1936 -
- Ausgabe Nummer 27, 2. Juli 1936 -
- Ausgabe Nummer 28, 9. Juli 1936 -
- Ausgabe Nummer 29, 16. Juli 1936 -
- Ausgabe Nummer 30, 23. Juli 1936 -
- Ausgabe Nummer 31, 30. Juli 1936 -
- Ausgabe Nummer 32, 6. August 1936 -
- Ausgabe Nummer 33, 13. August 1936 -
- Ausgabe Nummer 34, 20. August 1936 -
- Ausgabe Nummer 35, 27. August 1936 -
- Ausgabe Nummer 36, 3. September 1936 -
- Ausgabe Nummer 37, 10. September 1936 -
- Ausgabe Nummer 38, 17. September 1936 -
- Ausgabe Nummer 39, 24. September 1936 -
- Ausgabe Nummer 40, 1. Oktober 1936 -
- Ausgabe Nummer 41, 8. Oktober 1936 -
- Ausgabe Nummer 42, 15. Oktober 1936 -
- Ausgabe Nummer 43, 22. Oktober 1936 -
- Ausgabe Nummer 44, 29. Oktober 1936 -
- Ausgabe Nummer 45, 5. November 1936 -
- Ausgabe Nummer 46, 12. November 1936 -
- Ausgabe Nummer 47, 19. November 1936 -
- Ausgabe Nummer 48, 26. November 1936 -
- Ausgabe Nummer 49, 3. Dezember 1936 -
- Ausgabe Nummer 50, 10. Dezember 1936 -
- Ausgabe Nummer 51, 17. Dezember 1936 -
- Ausgabe Nummer 52, 24. Dezember 1936 -
- Ausgabe Nummer 53, 31. Dezember 1936 -
-
Band
Band 53.1936
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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Mitteilungen der Hauptvereinigung der deutschen Garten- und Weinbauwirtschast und der Garten- und Wembauwirtschastsverbände Güteprüfunq für Meerrettich Vom 24. Februar 1936. Auf Grund der 4, 6, 10 der Verordnung über den Zusammenschluß der deutschen Gar tenbauwirtschaft vom 27. Februar 1935 RGBl. I S. 343) in der Fassung vom 30. Juni 1935 (RGBl. 1 S. 905) und 2. Sep tember 1935 (RGBl. I S. 1123) nnd der 88 9, 20, der Satzung der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft vom 2. April 1935 (RNVbl. S. 173) wird angeorduet: I. Ziffer IV der Anordnung Nr. 31 betr. Güte prüfung für Meerrettich vom 10. Oktober 1935 (RNVbl. S. 631) erhält einen zweiten Absatz: 2. „Meerrettich, der zum Absatz im Umher ziehen bestimmt ist, ist der Güteprüsung zu unterziehen." II. Diese Anordnung tritt 8 Tage nach der Ver kündung in Kraft. Berlin, den 24. Februar 1936. Der Vorsitzende der Hauptvereinigung der deutschen Garten- und Weinbauwirtschaft Uoettner. » Der Absatz von Meerrettich im Umherziehen ist in Süddeutschland eine außerordentlich ver breitete Absatzform. Da die Mengen, die auf diese Weise in den Verkehr gelangen, immerhin recht bedeutend sind, und auch "das von den Hausierhändlern erschlossene Absatzgebiet recht ausgedehnt ist, hat es sich als notwendig er wiesen, auch den im Umherziehen mitgeführten Meerrettich einer vorherigen Güteprüfung zu unterziehen, um zu verhindern, daß breiten Berbraucherschichten in jenen Gebieten etwa minderwertige Ware zugeführt wird. Der Hausierhandel selbst in diesem Erzeugnis wird hierdurch keiner Einschränkung unter worfen. Anordnung Nr. 61 Betrifft: Aenderung der Anordnung Nr. 13 betr. Regelung der Güteklassen (Qualitäts bezeichnungen), Preise und Preisspannen für Orales inckica und Orica Aiscilig vom 4. Juli 1935 (RNVBl. S. 378) Vom 28. Februar 1936 Auf Grund der 88 4, 6 und 10 der Verord nung über den Zusammenschluß der deutschen Gartenbauwirtschaft vom 27. 2. 1935 (RGBl. I S. 343) und der 88 9 und 20 der Satzung der Hauptvereinigung der deutschen Garten- und Weinbauwirtschaft vom 2. 4. 1935 (RGBl. I S. 173) wird mit Zustimmung des Reichs ministers für Ernährung und 'Landwirtschaft angeordnet: In Ziffer II (Absatz 2) Zeile 3 wird das Wort „Schädlingen" ersetzt durch die Worte „Schädlingen und Krankheiten", in Zeile 10 die Worte „die Hälfte" durch die Worte „ein Viertel". In Ziffer II (Absatz 5) Zeile 2 wird „10 v. H." ersetzt durch „15 v. H.". Zu Ab satz (5) wird hinzugefügt der Satz: Bei Ange boten aller Art und in gedruckten Preislisten muß außer dem Preis auch der Pflanzendurch messer und die Güteklasse, d. h. I. oder II. Wahl, angegeben sein." In Ziffer II (Absatz 6) letzte Zeile wird die Zahl „31. März" ersetzt durch die Zahl „30. April". Berlin, den 28. Februar 1936. Der Vorsitzende der Hauptvereinigung der deutschen Garten- und Weinbauwirtschast gez. öoettner. Anordnungen Anordnung Nr. 58 der Hauptvereinigung der Deutschen Garten- und Weinbauwirtschaft betr. Erhebung eines Flaschenpfandes. Vom 25. Februar 1936. (RNVbl. Nr. 19, S. 96.) Anordnung Nr. 60 der Hauptvereinigung der deutschen Garten- und Weinbauwirtschaft betr.: Zweite Aenderung der Anordnung Nr. 32 — Verbilligung' von Brotausstrich mitteln aus Obst im Wirtschaftsjahr 1935/36. — vom 22. 10. 1935. (RNVbl. S. 645.) Vom 27. Februar 1936. Richtpreise für gärtnerische Marktpflanzen Verbraucherpreise für das 3ahr 1936 1 Stück 100Stüll 1 Stück 100 Stück ,02 Blumenkohl „Erfurter Zwerg" . . . Verpflanzte Gemüsepflanzen außer Blumenkohl (100 °/° Aufschlag) . . . Blumenkohl (50 °/o Aufschlag) . . . verpflanzte Tomaten Tomaten aus 7-om-Töpfen . . . . Gurken, Kürbisse aus 8-em-Töpfen . —,80 —,60 1,80 —,02 —,03 — 10 —,15 -10 Der 100-Stück-Preis beginnt bei Abnahme von 50 Stück einer Pflanzengattung. Händ lern sowie Großabnehmern ist auf nachstehende Preise ein Nachlaß von 30A> zu gewähren. Es wird auf das Gesetz betr. Zugabeverbot aufmerksam gemacht. 1.80 2.7V «,— 13,58 «,- Gcmlljcyjlanzcn aus Treibteetcn Kohlrabi, Wirsing, Weißkohl, Notkohl, Majoran, Thymian —,01 Salat, Porree 1ü Stück —,Ü7 Gemüscyslanzen aus dem Freiland Salat, Kohlrabi, Wirsing, Weißkohl, Grünkohl, Rosenkohl, Kohlrüben 10 Stück —,V7 —,8» Schnittlauchstauden —,12 10,— Rhabarbertcilyslanzen —,S8 20,— Erdbeeren, oerpslanzt —,88 4,— Erdbeeren, abgcrankt v. Juli-Oktober —,825 2,— Blumenyslaiizen aus Treibbeeten Sommerblumcn —,81ö 1,28 Verbenen, kleinblum. Zinnien, Levkoje» —,825 2,— großblumige Zinnien, Pikiert . . . —,85 4,58 Löwenmaul, pikiert ....... —,88 2,78 Lobelien, oberer Durchmesser bis 7 VIU Tops —,85 4,58 Lobelien, oberer Durchmesser bis 8 ein Tops —,88 7,— Losoniu somportivreus —,15 13,58 Chabaudnelkcn —,18 8,— Rcmontantnclkcn aus 8-vm-Töpsen . —,28 18,— „ pikiert mit Erdballen —,15 18,58 Gemäß Preisliste Jungpslanzen in Nr. 48 der Gartenbauwirtschast sind wertvolle Sorten: Europa, Sachsen. Edelweiß, Raketa, Jcschc, Faute Merle, Schnellfeuer, Fanny, Aline, Maria Petunien aus 8-cm-Tüpfcn .... —,15 13,— Topspslanzcn Cineraricn und Calccolarien krimnia oveonivs, LrUnniu ainonaia, Pelargonien, Heliotrop, Salvicn, Fuchsien, aus 8-em-Töpfen .... —,28 18,— Pelargonien, Fuchsien, Heliotrop, Balkon- und Auspslanzware, aus 11-vm-Töpscu . —,45 48,— Petunien <3 Stück im Tops) auS 11-om-Töpsctt —,48 85,— Hortensien, Eintricber vor dem 1. Mai 1,— bis 1,38 „ mchrstielig, jede weitere Blume 1,58 Schlingpflanzen Cobaeen und andere Schlinger aus 8-om-Töpseu —,25 22,58 aus 11-vm-Töpfc» —,45 48,— aus 12-em-Töpscn —,88 58,— 3 Pflanzen —,58 Esen ans dem Lande Sommervermehrung aus 8-oni-Langtops —,38 27,— Kräftige Pflanzen aus 12-em-Töpfen —,75 bis 1,28 Knollengewächse Knollenbcgonieu, e i n s a ch, unangetriebcu —,28 18,— angetricbcn —,30 23,— Voronin multikloru, unangetrieben —,50 45,— angetricbcn . —,70 68,— Gladiolen, beste, neuere Sorten: 1. Grüße, Umfang über 12 LUI . . . —,15 13,50 2. Größe, Umfang 10 bis 12 LIN . . . —,10 8,— 3. Größe, Umfang 8 bis 18 ein . . . —,05 4,58 Frühjahrsblnmcn Landnelken —,88 7,— Stiefmütterchen -,85 4,— Vergißmeinnicht, Taufendschön . . . —,05 4,— Goldlack aus 12-em-Tüpfen . . . —,40 30,— „ aus dem Frciland .... —,20 18,— vriuinlu uoaulis, voris —,15 18,58 ,, uuriLul», oanliiniriauu, cksntivulata und andere . —,30 27,— Blumenerde gute Frühbeeterde, 1 Zentner von 2,— Reichsmark, ab 1. November nur —,58 Reichsmark. noch heute in vielen Gartenbaubetrieben gemacht wird, daß beispielsweise 2 Z Saat gut einer Art oder Sorte auf den qm aus- gesät werden, wenn es sich dabei um die Er zeugung von Pflanzen für den eigenenBe- trieb handelt, daß dagegen von derselben Art oder Sorte 4—6 8 Saatgut auf den qm Verwendung finden, wenn die Ware für den Verkauf bestimmt ist. Wer die Kleingärtner- Verbände besucht, wird häufig die Feststellung machen können, daß ein großer Teil der Klein gärtner seine Jungpflanzen selbst heranzieht. Auf die Frage nach den Gründen dieser eige nen Anzucht erhält man dann meistens die Ant wort: „Der Gärtner verkauft ja doch nichts besonderes". Mit dieser Einstellung muß endlich aufge räumt werden. Entweder ist man Gärtner und beweist das durch seine besondere Leistung, oder man ist eben kein Gärtner und verdient dann diese Standesbezeichnung nicht. Noch bis vor kurzem hat es an einheitlichen Gütebestimmun gen für gärtnerische Marktpflanzen gefehlt. Im Vorjahre wurden solche Gütebestimmungen für gärtnerische Marktpflanzen erstmalig heraus gegeben. Die in Broschüren veröffentlichten Gütebestimmungen für gärtnerische Markt pflanzen (erhältlich von allen Garten- und Weinbauwirtschaftsverbänden zum Preise von Mk 0,20 pro Stück) muß heute jeder in einem Gartenbaubetrieb Tätige zur Hand haben, denn diese Heftchen geben Anhaltspunkte da für, wie die allgemeine Beschaffenheit der Pflanzen sein soll, ferner enthalten sie die all gemeinen Verkaufsvorschriften, die Unterschei dung von verkaufsunwürdigen und verkaufs würdigen Pflanzen usw. Unsere pflichtgemäße Aufgabe im Rahmen der Erzeugungsschlacht ist: Nicht ein Mehr an mengenmäßigem Anbau von gärtneri schen Marktpflanzen, sondern Güteklassen- steigerung; und damit: die Verdrängung der minderwertigen Erzeugnisse vom Markt. Wird diesem Ruf willig Folge geleistet, so ist die Erzielung angemessener Preise an sich schon gesichert; denn gute Ware wird immer ihren Käufer finden. Diejenigen, die heute noch glau ben, ihren Pflichten gegenüber dem Beruf, der Gefolgschaft und dem Staat nicht nachkommen zu müssen, versündigen sich damit bewußt gegen die Berufsdisziplin, sie bekennen sich zu den Außenseitern und werden über kurz oder lang die Folgen dieses Verhaltens einmal selber zu fühlen bekommen. Wenn bisher von einer Verbindlich keitserklärung der Gütebestimmungen für gärtnerische Marktpflanzen abgesehen wurde, so vor allem deshalb, um jenen Berufs- kameraden, denen die „Umstellung" zu rasch vor sich ging, nochmals Gelegenheit zu geben, ihren Betrieb entsprechend den heutigen For derungen umzubauen. Gesetze und Anordnungen für sich allein sichern noch nicht eine reibungslose Durchfüh rung der notwendigen Maßnahmen. Entschei dend für den Erfolg ist die Selbstdisziplin der Berufskamcradcn. 2. Gruppenpflanzcn Verbenen aus8-om-Töpfen —,18 15,— Infolge der verschieden gelagerten Verhältnisse der einzelnen Garten- und Weinbauwirt schaftsverbände können, wenn es erforderlich erscheint, örtliche Richtpreisfestsetzungen vorge nommen werden. Die Bekanntgabe der örtlichen Preise erfolgt durch die zuständigen Garten- und Weinbauwirtschaftsverbände. Mit Genehmigung des Reichs- und Preußi schen Ministers für Ernährung und Landwirt schaft werden im Vorstehenden Richtpreise für den Absatz von gärtnerischen Marktpflanzen bekanntgegeben, die auf Grund sachgemäßer Kalkulation als „angemessene Preise" angesehen werden können. Die Garten- und Weinbau wirtschaftsverbände haben damit die Möglich keit, entsprechend den örtlich bedingten Verhält nissen örtlich angemessene Preise festzusetzen und bekanntzugeben. Wird durch die Wirtschafts verbände von dieser Ermächtigung Gebrauch ge macht, so sind diese Preisfestsetzungen im In teresse einer möglichst einheitlichen Preisgestal tung den hier veröffentlichten Preisen möglichst anzugleichen, insbesondere sollen Preiserhöhun gen nach Möglichkeit vermieden werden. Wenn hier von angemessenen Preisen die Rede ist, so darf nun die Parole für den einzelnen Betrieb nicht gleich wieder lauten: „Wie kann ich bei dieser Preislage aus jeder noch so kleinen Fläche den größten Gewinn für mich herausholen?" — sondern die Losung des Gärtners muß auch hier heißen: Güteklas se n st e i g e r u n g. Es ist durchaus berechtigt, wenn aus den Kreisen der Anbauer die Richtpreise für gärtnerische Marktpflanzen gefordert werden. Diese sind nötig, um jenen Berufskameraden, die nicht ohne weiteres in der Lage sind, die Gestehungskosten ihrer Erzeugnisse selbst zu er mitteln, einen Anhalt dafür zu geben, welche Preise für die ordnungsgemäße Aufrechterhal tung und Weiterführung des Betriebes ersor- derüch sind. Ebenso begreiflich ist es, wenn aus den Krei sen der Verbraucher die Forderung laut wird, daß nur einwandfreie, gesunde, kräftige, krankheitsfreie Erzeugnisse auf den Markt kommen dürfen. Es ist nicht richtig, was — 6/vmsn- vnc/ LsmÜLSmar/ck Aufträge und Absatz tm Februar Die Witterungslage behinderte die Arbeiten in der Landschaftsg'ärtn'erei teilweise erheblich. Boden arbeiten kamen ins Stocken, wie auch Pflanzarbei ten kaum durchgeführt werden konnten. Die lau fende Gartenunterhaltung wurde vielfach durch Schneefall gestört. Wo größere Anlagen bearbeitet wurden, handelte es sich fast durchweg um die Durchführung öffentlicher Aufträge, die bereits früher erteilt wurden. An den Autobahnen sielen auch im Februar mit der Inangriffnahme weiterer Abschnitte Aufträge an die freie Landschaftsgärtne rei. Außerdem wurde die Beschäftigung in diesem Zweig des Gartenbaues gestützt durch eine Reihe von Vorhaben, die Stadtverwaltungen im Zusam menhang mit besonderen Gelegenheiten und Ver anstaltungen in diesem Jahre in Angriff genommen haben. Durch diese Lage in der Landschaftsgärtnerei hielten sich auch in den Baumschulen die Bestellun gen in mäßigem Umfang. Soweit solche aber Vor lagen, wurde ihre Ausführung vielfach durch die Frostwitterung verhindert. Der Versand auf grö ßere Entfernungen ließ sich in manchen Teilen des Reiches überhaupt nicht durchführen. So ergab sich auf diesem Gebiet nicht mehr als ein ruhiges Ge schäft. Da auch die Frühjahrspflanzung von Obst gehölzen kaum möglich war, sielen die Garten besitzer als Käufer aus. Der Absatz von Stauden- und Friedhofspflanzen, soweit solche aus den Baumschulen kommen, hielt sich ini üblichen Um fang und wurde ebenfalls vielfach durch das Wetter gehemmt. Im allgemeinen stand man zuletzt in Erwartung des eigentlichen Frühjahrsgeschäftes. Ein regeres Geschäft zeigte sich demgegenüber im Samenhändel und Jungpflanzenverjand. Aus bei ¬ den Gebieten herrschten Saisoneinflüsse vor, die sich meist in einem befriedigenden Umfange be merkbar machten. Der Absatz in den zur Zeit ver langten Sämereien war durchweg mindestens iin gleichen Umfange wie zur gleichen Zeit des Vor jahres. Beim Versand der jetzt erforderlichen Jung pflanzen zeigte sich eine lebhaftere Bestelltätigkeit. Unterbrechungen im Jungpflanzenversand ergaben sich kaum in auffallendem Umfange. Der Blumenmarkt hatte einen äußerst ruhigen Geschäftsmonat. Soweit Frostperioden aufkamen, beeinflußten diese den Absatz ungünstig. Das Schnittblumengeschäft kam dadurch zeitweise voll ständig zum Erliegen. Der großstädtische Straßen- handel konnte an solchen Tagen nicht arbeiten und fiel dann mit seinen teilweise ausschlaggebenden Handelsmengen vollständig aus. Danach zeigte er sich in der Regel finanziell zu sehr geschwächt, um sofort wieder seine üblichen Blumenmcngen aufzu nehmen. Aber auch in den städtischen Blumen geschäften kam im Durchschnitt des Monats ein geringerer Umsatz zustande. Jedenfalls kam es an den Großmärkten zu stärkeren Ansammlungen von Schnittblumen, die nicht zuletzt auch auf die Preise drückten. Der Anfall an Ware blieb dabei gleich- bleibend und wurde bei der mangelhaften Absatz möglichkeit drängend. Auslandsblumen erwiesen sich unter diesen Marktverhältnissen den ganzen Monat hindurch als marktverstopfend. Einen be ängstigenden Umfang nahm auch das Tulpcn- angebot an. Auf diese Weise gingen die Preise wie auch die der meisten anderen Schnittblumen zum Teil merklich zurück und lagen auch bis zum Monatsende gedrückt und unsicher. Der Topj- Pslanzenabsatz litt in gleicher Weise unter Witte rungseinflüssen und dann auch unter der schwachen Schnittblumenmarktlage. Es sammelten sich in der zweiten Monatshälste selbst Tulpen und Hyazinthen an, die zuvor immer noch befriedigend und meist restlos unterzubringen waren. Im Hinblick auf den bevorstehenden Bedarf anläßlich der Einsegnungen hielten sich die Preise aber auf dem Topfp'slanzen- marlt im allgemeinen besser als auf dem Schnitt blumenmarkt. Zum Monatsschluß ergaben sich An zeichen für eine Belebung dos Topfpslanzenabsatzes, die sich auch teilweise bereits bemerkbar machte. Der Obst- und Gemüseabsatz wurde auf den offenen Märkten sehr oft durch Frosttage unter brochen. Da an diesen Tagen auch die Geschäfte keine Ware herausstellen konnten, ging auch bei diesen der Umsatz zurück. Die dadurch entstandenen Ansammlungen im Großhandel waren aber nicht so erheblich, daß dies auf die Preise sehr drückend gewirkt hätte. Im allgemeinen wird es kaum möglich sein, oie im Februar durch Frostlage entstandenen Anfälle im Absatz wieder einzuholen, da diese mehrfach sehr beträchtlich waren. Man richtet sich daher meyr auf das Märzgeschäft, das in der Regel gleich mäßiger und sicherer zu sein Pflegt. kr. Mit dem ersten Preis bedacht Das Institut für Gartengestaltung an der Uni versität Berlin hat im Februar 1S35 zur Er langung von Unterrichtsmaterial einen Wettbe werb über das Thema „Der Baum in der Ge schichte des deutschen Geisteslebens" ausgeschrieben. Bedingung war eine bebilderte oder durch Ur kunden belegte Abhandlung mit dem Nachweis der Verbundenheit der Geschichte des Baumes mit der Geschichte der indogermanischen Völker. Das Preisgericht hat nunmehr dem städtischen Garten- bauamtmann Walter Kirsten (Nürnberg) für sein« „ausgezeichnete Arbeit" den I. Preis zu« erkannt.
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