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Ille kaiserl. Postanstalt«», Postbot«», sowie die geltung-träger nehmen stet« Bestellungen aus die „Sächsische Elbzeitung" an. Fmispttchsttlle rr. Die „Sächsische Slbzeitung" erscheint DI«n»tag, Donners» tag und Sonnabend. Die Ausgabe des Blattes erfolgt xagS vorher Nachm. 4 Uhr. Abonnement».Preis viertel jährlich 1 Mk. 80 Pf., Mi- monatlich 1 Mk., «tnmonat- lich 60 Pf. Lln,ün« Nummern 10 Pf. PostteitungSbestellliste 6848. AmtMM Feuisprtchstelle AS 22. Inserat«, bet der weiten Verbreitung d. Bl. von großer Wirkung, sind Montag», Mit twochSund Freitags bisspätestenS vormittag» S Uhr aufzugeben. Preis für die gespaltene EorpuSzeile oder deren Raum 12 Ps. (tabellarische und kompliziert, nach Übereinkunft). „Eingesandt" unterm Strich 80 Pf. die Zeile. für das röntgt. Amtsgericht und den Stndlrat l« LAndN, somit siir den Ktndlgemelnderat l» WnAein. Mit „Dllusitrirt. Zonntcrgsbtatt". Mit Humor. Beilage „K«if<rrl)kas<n". Mit „LerndwirtscHastk. N«ik«g«". Bei Wiederholungen ent sprechender Rabatt. Inseraten-Annahmestellen: In Schandau: Expedition Zaukenstraße 184, in Dresden und Leipzig: die Annoncen - Bureaus von Haasenstein L Vogler, Jnvalidendank und Rudolf Mosse, >n Frankfurt a. M.: K. L. Daube L Co. LTL.Schandau, Sonnabend, den 17. Oktober 1903.47. Illhlgllllg. Geöffnet für Kin- und Rückzahlungen Mittwochs und Sonnabends von 9 —12 Uhr vormittags und überdies für G Einzahlungen täqlich von 2—4 Uhr nachmittags. Aün8tn88 S'/, "/». 8ta«lt-8p»ili»nriv r« 8eI>rt»«I»ii Amtlicher Teil. Verordnung, eine Ernennung für die I. Kammer der Ständeversammlung betreffend. Wir, Georg, von Gottes Gnaden König von Sachsen re. re. re. verkünden hiermit, daß Wir ouf Grund der Bestimmung in 8 63 unter Nr. 16 der Ver- sassungSurkunde, nachdem eine der daselbst bezeichneten Stellen in der l. Kammer der Ständeversammlung zur Erledigung gekommen ist, für solche die erste Magistratsperson der Stadt Meißen zum Mitglieds der bezeichneten Ständekammcr ernannt haben. Zu dessen Beurkundung haben Wir die gegenwärtige Verordnung unter Vor- druckung Unseres Küniglichen Siegels eigenhändig vollzogen. Gegeben zu Dresden, am 10. Oktober 1903. (l,. 8.) gez. Georg. gez. Georg von Metzsch. Heute sind hier verpflichtet worden 1) an Strlle des verstorbenen Herrn Ortsrichteis Friedrich August Gierth Herr Ernst August Füllborn, Waldwärter in Waitzdorf als Ortsrichter für Waitzdorf, 2) an Stelle des verstorbenen Herrn Ortsrichters Traugott Adolf Michel der bisherige Gerichlsschöppe Herr Friedrich Hermann Wust- Mann, Wirtschasisbesitzer in Ostrau als Ortsrichter für Ostrau, 3) Herr Ernst Otto Hohlfeld, Gutsbesitzer ebenda als Gerichlsschöppe siir Ostrau. Schandau, den 13. Oktober 1903. Königliches Amtsgericht. Bekanntmachung. Das Verzeichnis der in der Stadt Schandau wohnhaften Personen, welche nach Maßgabe der nachstehend unter (7) abgcdrncklcn Bestimmungen der 88 3l bis 34, 84 und 86 deü GerichtSverfassnngSgesetzeS und des 8 24 des Gesetzes, die Bestimmungen zur Aus führung des Gcrichlsverfassungsgesctzeö enthaltend, vom 1. März 1879 zu dem Schöffc»- und Geschworencnamte berufen werden können (Urliste) ist ausgestellt und liegt vom 19. bis zum 29. Oktober d. I. während der üblichen Expeditionszeit an hiesiger Natsstclle zu Jedermanns Einsicht aus. Vom Zeitpunkte der Auslegung an können gegen die Richtigkeit oder Vollstän digkeit der Liste schriftlich oder zu Protokoll Einsprachen erhoben werden. Schandau, den 15. Oktober 1903. Der Stadt rat. Wieck, Bürgermstr. O z" 88 i, 3- GerichtSverfafsungSgesetz vom 27. Januar 1877. 8> 31. Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt, dasselbe kann nur von einem Deut schen versehen werden. Z. 32. Unfähig zu dem Amte eines Schöffen sind: 1. Personen, welche die Befähigung in Folge strafgerichtlichcr Verurthcilnng verloren haben; 2. Personen, gegen welche das Hauptvcrfahrcn wegen eines Verbrechens oder Vergehens eröffnet ist, das die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Acmtcr zur Folge haben kann; 3. Personen, welche in Folge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sind. Z. 33. Zu dem Amte eines Schöffen sollen nicht berufen werden: 1. Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste das dreißigste Lebens jahr noch nicht vollendet haben; 2. Personen, welche zur Zeit der Aufstellttug der Urliste den Wohnsitz in der Gemeinde noch nicht zwei volle Jahre haben; 3. Personen, welche für sich oder ihre Familie Armenuutcrstützuug aus öffent lichen Mitteln empfangen oder in den drei letzten Jahren, von Aufstellung der Urliste znrückgcrcchnet, empfangen haben; 4. Personen, welche wegen geistiger oder körperlicher Gebrechen zu dem Amte nicht geeignet sind; 5. Dienstboten. 8- 34. Zu dem Amte eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden: 1. Minister; 2. Mitglieder der Senate der freien Hansestädte; 3. Ncichsbeamte, welche jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können; 4. Staatsbeamte, welche ans Grund der LandcSgcsctzc jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können; 5. richterliche Beamte und Beamte der Staatsanwaltschaft; 6. gerichtliche und polizeiliche VollstrcckungSbcamte; 7. RcligionSdicner; 8. Volköschullehrer; 9. dem aclivcn Heere oder der activen Marine angehörcndc Militärpcrsoncn. Die Landesgcsctzc könne» außer den vorbezeichnete» Beamte» höhere VcrwaltungS- bcamtc bezeichnen, welche z» dein Amte eines Schöffen nicht berufen werde» sollen. 8- 84. Das Amt eines Geschworenen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. Z. 85. Die Urliste für die Auswahl der Schöffen dient zugleich als Urliste für die Aus- wähl der Geschworene». Die Vorschriften der 88 32 bis 35 über die Berufung zum Schöffcnamte finden auch auf das Gcschworcncnamt Anwendung. Gesetz, die Bestimmungen zur Ansfützrnng des Gcrichtsverfassttttgsgesetzes vom 27. Januar 1877 re. enthaltend, vom 1. Müz 1879. ß. 24. Zu dem Amte eines Schöffe» »»d eines Geschworenen sollen nicht berufen werden: 1. die Abthciluttgövorstüüde und Vortragenden Näthc in de» Ministerien; 2. der Präsident des LandcScvnsistoriumS; 3. der Gcucraldirector der Staatsbahncn; 4. die Kreis- und AmtShcmptlcute; 5. die Vorstände der SicherhcilSpolizcibchörden der Städte, welche von der Zu ständigkeit der AmtShauplmcumschafte» ausgenommen sind. Wkmkeiikch für die Stadt Schandau. AulleMüeMeke KeimsI-Vki'NlWlVg Sonnabend, den 24. Oktober u. 6. abends 8 Uhr i i» <An8tki»n8 Qlnindrina«. Tagesordnung: Beschlußfassung bez. Beratung neuer Statuten. Zu zahlreicher Beteiligung wird aeladen. Der Kassen Vorstand. Emil Richter, Vorsitzender. Politisches. An diesem Sonnwa, de» 18 Oktober, findet in der Reichshauptstadt die feierliche Einweihung der daselbst dem edlen Kaiser Friedrich 111. und der Kastenn Friedrich errichteten Statuen statt. Aus dem Gebiete der inneren deuischen Angelegen heiten ziehen allmählich die am 12. November bevorstehen den Neuwahlen zum preußischen Landtage die Ausmerk- samkeit mehr und mehr auf sich. Die Vorbereitungen hierzu schlagen ein merklich lebhafteres Tempo ein. In Sachsen sind die Urwahlen zur zweiten Kammer mit den am 12. und 13. Oktober stattgefundeuen letzlen Nachwahlen zum Abschluß gelaugt, doch hat hiermit das Bild der am 5 und 6. Oktober vollzogenen Hauptwahlen keine merkliche Veränderungen erfahren, auch in der neuen sächsischen Volksvertretung wird eine entschiedene konser vative Mehrheit vorhanden sein. Die Sozialdemokratie wird voraussichtlich auch in der neuen Kammer keine Ver tretung finden, da die Nachwahlen im Landkreise Zwickau im konservativen Sinne ausgefallen sind, infolgedessen da selbst bei der Abgeoidnetenwahl wahrscheinlich der konser vative Kandidat gegenüber den Sozialdemokraten gewählt werden dürste, wenngleich nur mit knapper Mehrheit. Zu einer neuen Kraslp obe zwischen Bürgertum und Sozial demokratie wird die bevorstehende Nachwahl im 15. säch sischen Reichslagswahlkreise Gelegenheit geben, dessen bis heriger sozialdemokratischer Vertreter, Pastor a. D. Göhre, Nichtamtlicher Teil. s4n Mandat bekanntlich niederg-legt hat, der genannte Wahlkreis ist abwechselnd im Besitze der nationalliberalen und der sozialdemokratischen Partei gewesen, sodaß seine Wiedereroberung seitens der ersteren Partei bei der vor zunehmenden Nachwahl keinesfalls ausgeschlossen erscheint. Die ungarische Kabinettskrisis kann offenbar noch immer nicht aus dem Sumpf, in welchem sie schon so lange steckt, herauskommen. Auch die Berufung der bekannten ungarischen Politiker Graf Andrassy, Graf Tisza und Demeter Perczel nach Wien zum Kaiser hat die Lösung der Krisis nicht gebracht, nun soll sich der bisherige ungari sche Fmanzminister von Lukacs au dieser heiklen Aufgabe versuche», obwohl in politischen Budapester Kreisen noch immer an die Mögtichkeit einer schließlichen Betrauung Stefan Tiszas mit d«r Kabinettsbildung geglaubt wird. — Im böhmischen Landtage treiben die Deutschen eifrig Obstruktion, sie wollen hierdurch die den tschechischen Aspirationen günstige Vorlage über die Gemeindrwahlord- nung zu Falle bringen. Wahrscheinlich wird der Landtag nächstens unverrichteter Sache geschlossen werden müssen. Köllig Viktor Emanuel III. von Italien und seine Gemahlin Helena weilen seil Miuwoch nachmittag in Paris als Gäste der französischen Republik. Die italienischen Majestäten haben in der französischen Hauptstadt unleug bar einen großartigen und begeisterten Empfang gesunden, kein Wunder, wenn in den Kreisen der italienischen Franzosen- freunde wie der französischen Chauvinisten angesichts des italienischen KönigsbesucheS in Paris der Gedanke eines künftigen Bündnisses zwischen Italien und Frankreich leb haft erörtert wird. Jedenfalls beweisen die Trinksprüche, welche Präsident Loubet und König Victor Emanuel bei den am Mittwoch abend im E ysse stattgefundenen Prunk mahl mit einander austauschten, daß die eingeleitete Wieder annäherung zwischen Frankreich und Italien mit dem Er scheinen der italienischen Majestäten in Paris einen weiteren Fortschritt verzeichnen darf. Denn geflissentlich hob Prä sident Lonbet in seinem dem König und der Königin, dem gesamten italienischen Königshause und dem Lande Italien gewidmeten Trinksprnche das hergestellte freundschaftliche Einvernehmen zwischen Frankreich und Italien hervor. König Viktor Emanuel aber betonte in seinem Erwider- ungstvast ans den Präsidenten und die Republik Frankreich, wie sein Erscheinen in Paris mit Recht als ein natürliches Ergebnis der neugestalteten freundschaftlichen Beziehungen zwischen Frankreich und Italien aufgefaßt werde, gleich zeitig allerdings auch die Friedenspolitik Italiens hervor hebend. Schließlich beteuerte der König seine Genugtuung auf französischem Boden weilen zu können. — Gegen 10 Uhr abends war im Elhise eine Konzertaufführung zu Ehren der italienischen Majestäten; dann kehrten sie in ihr Absteigequartier, das Mmisterimn des Aeußeren, zurück. Der König gab im Lause des Mittwoch nachmittag seine Karle bei verschiedenen Würdenträgern der Republik ab. Er zeichnete auch zahlreiche osfizielle Persönlichkeiten Frank»