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Fernsprechstelle 82. Die „Säch>stche Elbzeitung" erscheint DicnStag, Donners tag und Sonnabend. Die Ausgabe des Blattes erfolgt LagS vorher Nachm. 4 Uhr. «bonnementS-PretS viertel- jährlich 1 Mk. KV Pf., zwei monatlich l Mk., einmonat lich 50 Pf. Einzeln« Nummern 10 Pf. PostzeitungSbestelllist« 6848, Alle kaiserl. Postanstalten, Postboten, sowie die ZeltungStrügcr nehmen stet« Bestellungen auf die „Sächsische, Elbzeitung" an. ÄUG MMH. Fernsprechstelle 22, Inserate, bei ders weiten Verbreitung d. Bl. von großer Wirkung, sind Montags, Mit twochSund Freitags bisspätestenS vormittags 9Uhr aufzugeben. Preis für die gespaltene CorpuSzeil« oder deren Naum 12 Pf. Amlsblrrtt (tabellarische und komplizierte nach Übereinkunft). „Eingesandt" unterm Strich 80 Pf. die Zeile. sm das Rönigl. Amtsgericht und den Zladtrat fu Schandau, sowie siil den ZladlMeiuderat in HahnAein. Mit „Mustrirt. Sonntagsbratt". Mit Humor. Beilage „S-isenbkas«n". Mit „LandwirtscHastr. Meikag«". Bei Wiederholungen ent sprechender Rabatt. Inseraten-Annahmestellen: In Schandau: Expedition Zaukenstraße 184, in Dresden und Leipzig: die Annoncen - BureauS von Haasenstein L Vogler, Jnvalidendank und Rudolf Moste, in Frankfurt a. M.: G. L. Daube L Co. 47. Jahrgang. Schandau, Dienstag, den 27. Januar 1903. Amtlich über den freiwilligen Eintritt zum mehrjährigen aktiven Militärdienst. I) Jeder junge Mann kann schon nach vollendetem 17. Lebensjahre freiwillig zum aktiven Dienst im stehenden Heere oder in der Marine eintreten, falls er die nötige moralische und körperliche Befähigung hat. 2) Wer sich freiwillig zu zwei- oder dreijährigem aktiven Dienst bei den Fußtruppen, der fahrenden Feldartilleric oder dem Train, oder zu dreijährigem Dienst bei der reitenden Ariillerie, oder zu drei- oder vierjährigem Dienst bei der Kavallerie melden will, hat vorerst bei den» Civilvorsitzendcn der Ersatz- Kommission seines Aufenthaltsortes (d. i. in Sachsen der AmtShaupimann) die Erlaubnis zur Meldung nachzusuchcn. 3) Der Civilvorsitzende der Ersatz-Kommission gibt seine Erlaubnis durch Erteilung eines Melde scheines. Die Erteilung des Meldescheines ist abhängig zu machen: a) von der Einwilligung des Vaters oder Vormundes, b) von der obrigkeitlichen Bescheinigung, daß der zum freiwilligen Dienst sich Meldende durch Civilvcrhältnissc nicht gebunden ist und sich untadelhaft geführt hat. 4) Den mit Meldeschein versehenen jungen Leuten steht die Wahl des Truppenteils, bei welchem sic dienen wollen, frei. Sie haben ihre Annahme unter Vorlegung ihres Meldescheines bei dem Kommandeur des gewählten Truppenteils nachzusuchen. Hat der Kommandeur kein Bedenken gegen die Annahme, so veranlaßt er ihre körperliche Unter suchung und entscheidet über ihre Annahme. 61 Die Annahme erfolgt durch Erteilung eines AnuahmcscheineS. 6) Die Einstellung von Freiwilligen findet nur in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März, in der Regel am Rckrntcn-EinstcllungStermin (im Oktober) und nur insoweit statt, als Stellen verfügbar find. Außerhalb der angegebenen Zeit dürfen nur Freiwillige, welche auf Beförderung zum Offizier dienen wolle», oder welche in ein MUitär-MusikkorpS cinzutreten wünschen, eingestellt werden. Hierbei ist daraus aufmerksam zu machen, daß die mit Meldeschein versehenen jungen Leute, ganz besonders aber die, welche zum drei- oder vierjährigen aktiven Dienst bei der Kavallerie eintreten wollen, vorzugsweise dann Aussicht auf Annahme haben, wenn sie sich, bei sonstiger Brauchbarkeit, bis 31. März melde», aber nicht zu sofortiger Einstellung, sondern zur Einstellung am nächsten Nctcutcn-EinstellungS- termine. Wenn keine Stellen offen sind, oder Freiwillige mit Rücksicht aus die Zeit ihrer Meldung nicht ein gestellt werden dürfen, so können die Freiwilligen angenommen und »ach Abnahme ihres Meldescheins bis zu ihrer Einberufung vorläufig in die Heimat beurlaubt werden. 7) Die freiwillig vor Beginn der Militärpflicht — d. i. vor dem 1. Januar des Kalenderjahres, in er Teil. welchem der Betreffende daS 20. Lebensjahr vollendet — in den aktiven Dienst eingetretenen Leute haben den Vorteil, ihrer Dienstpflicht »eiliger genüge» u»d sich im Falle des Verbleibens in der aktiven Armee imd Erreichens dcS Dienstgrade« eines Unteroffiziers bei fortgesetzt gnler Führung den Anspruch auf den Eivilver- sorgungsschein bereits vor vollendetem 32. Lebensjahre und die Dienstprämie von 1000 Mark erwerben zu können. 8) Mannschaften der Fußtruppen, der fahrenden Feldartillerie und deS TrainS, welche freiwillig, und Mannschaften der Kavallerie und reitenden Artillerie, welche gemäß ihrer Dienstverpflichtung im stehenden Heere drei Jahre aktiv gedient haben, dienen in der Landwehr I. Aufgebots nur drei statt fünf Jahre. Dasselbe gilt auch für Mannschaften der Kavallerie welche sich freiwillig zu einer vierjährigen aktiven Dienstzeit verpflichten und diese Verpflichtung erfüllt habe». 9) Diejenige» Mamffchaflcn, welche bei der Kavallerie freiwillig vier Jahre aktiv gedient haben, werden zu Hebungen während des ReserveverhältnisseS in der Regel nicht heraiigezogcn; ebenso wird die Landwehr-Kavallerie im Frieden zu Hebungen nicht einberusen. 10) Militärpflichtigen, welche sich im MustcrungS-Termine freiwillig zur Aushebung melden, erwächst ein besonderes Recht aus die Auswahl der Waffengattung oder deS TruppentheilS nicht. K r i e g 6 - M i n i st c r i u in. Frhr. von Hansen. Bekanntmachung, die Anmeldung zur Nekrutierungs-Stamm-Nolle betreffend. Die Anmeloung der in diesem Jahre militärpflichtig werdenden Personen, sowie derjenigen, über deren Dienstpflicht noch nicht endgiltig entschieden ist, hat in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar dieses Jahres persönlich hier zu ersolgen. Die Geburls- bez. Losungs- und GestellungSscheine sind bei der Anmeldung abzugeben. Schandau, am 7. Januar 1903. Der Stadtrat. Wieck, Bürgerm. Kaiser Wilhelms Geburtstag. In jedem Staatswesen müssen die Grundsätze und Imponderabilien, die großen Traditionen und Treugelöb nisse Hochgehallen werden, auf und mit denen einst die Väter im Drange heißer Vaterlandsliebe mit Weisheit und heldenmütiger Aufopferung den Staat giündeten, und im Deutschen Reich, das noch einmal im neuen Glanze erstand und den hunderljährigen Frühlingstraumaller Deutschen herr lich erfüllte, gibt es keinen schöneren Tag als den Geburts tag des Kaisers, um zum Ausdrucke zu bringen, was der geliebte und verehrte Kaiser dem Reiche ist und wie in dem Walten seiner erhabenen Person sich alles das vereinigt, knndgibt und widerspiegelt, was des Reiches Einheit und Größe, Macht und Unantastbarkeit bedeutet. Das Deutsche Reich besteht erst 32 Jahre, und vor diesen 32 Jahren lag die Zeit der Zerrissenheit und der politischen Ohnmacht Deutschlands. Weich' eine Entwickelung hat aber unser Vaterland genommen, seit Deutschlands Bundessürsten und freien Städte unter dem Jubel der deutschen Nation dem ehrwürdigen Könige Wilhelm I. von Preußen am ewig denkwürdigen 18. Januar 1871 in Versailles die Kaiser krone auf das Haupt setzten, die nun sein erlauchter Enkel Kaiser Wilhelm 11. in Würde und Herrlichkeit trägt. Am 27. Januar vollendet Kaiser Wilhelm 11. sein 44. Lebens jahr, in starker MauneSkraft und unermüdlichem Arbeits eifer lebt er nur seinem hohen Herrscherberuse, der ihn an die Spitze des Deutschen Reiches gestellt und eine schwere und große Pflicht auserlegt hat. Aber das deutsche Volk verehrt in ihm nicht nur den geliebten und verehrten Kaiser nnd Herrn, sondern es schätzt ihn auch hoch als den tat kräftigen und unermüdlichen Träger und Förderer aller notwendigen Fortschritte und Wohlfahrtsbcstiebungen auf allen Gebieten des nationalen, sozialen, wiltschaftlicheu, geistigen und sittlichen Lebens und Strebens. Der Wahl- spruch seines größten Ahnherrn, Friedrichs des Großen: Immer auf dem Posten! glänzt m dem Leben und in den Taten Kaiser Wilhelms II wie der rechte Stern der Hohen- zollern, der auch allen wackeren Deutschen leuchtet und der den deutschen Namen in aller Welt zu Ehren gebracht hat. So dringen zum 44. Geburtstage des Kaisers auch die herz lichsten Segenswünsche des deutschen Volkes hinauf zum Kaiserlhrone. Gott segne den Kaiser und jein Haus! Politisches. Im Berliner Residenzschlosse fand am Sonnabend, im Fortgange der Winterfestlichkeiten am Berliner Hofe, eine große Defilier-Cour des diplomatischen Korps, aller in ländischen Damen und aller Herren vom Zivil beim Kaiser paare statt. Der deutsche Kronprinz dürfte von seinem erstmaligen Besuche am russischen Hofe zur Stunde wieder in Berlin eiu- getiofsen sein, nachdem durch die leichte Erkältung, welche er sich in Petersburg zugezogen halte, sein dortiger Ansenthalt eine Verlängerung gegenüber dem ursprünglichen Programm er fahren halte. Der Besuch des Kronprinzen am Zarenhofe ist in jeder Hinsicht auf das Befriedigendste verlaufen. Die betreffenden Berichte aus der Newa-Residenz heben namentlich die große Herzlichkeit in dem persönlichen Ver- kehr des Kaisers Nikolaus und der Mitglieder des kaiser lichen Hauses mit dem erlauchten Gast hervor und lassen durchblicken, daß der Besuch des Kronprinzen Wilhelm in Petersburg sich wider Erwarten zu einem politischen Ereig nisse ausgestaltet habe. Nichtamtlicher Teil. Die Generaldebatte deS Reichstages über den Reichs« hauShaltsetat ist am 23. Januar zum Abschluß gebracht worden, nachdem sie diesmal fünf Tage beansprucht hatte. Die Sitzung vom genannten Tage wurde seitens des ersten Vizepräsidenten Grasen Stollberg-Wernigerode mit der bedeutsamen Mitteilung ei öffnet, daß der Präsident Graf Ballestrem ihm in einem Schreiben die Niederlegung feines Amtes angezeigt habe. Der Vizepräsident verlas diese Zu schrift, laut welcher Graf Ballestrem erklärt, die „Kreuz- Zeitung" habe seine Geschäftsiührung einer abfälligen Kritik unterzogen, und da der betreffende Artikel wohl kaum ohne Vorwissen der konservativen Partei zur Veröffentlichung gelangt sein dürste, so schließe er hieraus, daß er das Ver trauen der konservativen Partei nicht mehr in dem nötigen Maße besitze und daher zurücktrete. Sofort erwiderte der Vorsitzende der konservativen Fraktion, v. Normann, letztere habe von dem fraglichen „Krenzzeitungü"-Artikel nicht die mindeste Kenntnis gehabt, worauf der Nationalliberale vr. Sattler meinte, daß wohl weder dieser Zeitungsartikel noch irgend eine sonstige Preßäußerung die Veranlassung zu dem Schritte des Präsidenten bilden könne. Dagegen gab der Sozialdemokrat Singer die Erklärung ab, Graf Ballestrem habe durch seine Präsidialsührung bei den letzten Vorgängen nn Reichstage allerdings das Vertrauen der sozialdemokratischen Partei verloren. Nunmehr setzte das Haus die erste Lesung des Etats fort, doch wies die Debatte im Gegensatz zur Diskussion der vorangegangenen Verhand- lungstage keine bemerkenswerten Momente mehr aus. Der erste Redner zur Tagesordnung, der Konservative l)r. Oertel, polemisierte teils gegen den Abgeordneten Bebel in Hinblick ans dcssen Verstöße wider den Kaiser, teils beschäftigte er sich mit dem Verhältnis zwischen dem Bund der Land wirte und den konservativen Parteien, mit der ungünstigen Lage der Landwirtschaft, mit der Finanzreform, mit der Venezuela-Affaire, mit dem Verhältnisse Deutschlands zu England, mü der Sozialreform usw. Hierauf ergriff der Slaalssekreiäc des Innern, Graf Posadowslh, das Wort. Er rechtfertigte die angekündigie Vorlage über die giößere Sicherung des Wahlgeheimnisses gegenüber verschiedenen Angriffen und verteidigte weiter auch die Mittelstandspolitik und die Agrarpolitik der Regierung. Nach dem Grafen Posadowslh lieb sich sein Kollege vom Auswärtigen Amt, Staatssekretär Freiherr v. Richthofen, über den Stand der Venezuela-Angelegenheit vernehmen. Im weiteren Verlause der FreitagSdebalte sprachen noch die Abgeordneten Graf Ociola (nat.-lib.), Or. Hahn (Bd. der Landw.), Or. Arendt (ReichLP.) und Slöcker (fraktionslos), dann erfolgte Schluß der Generaldebatte über den Etat und es wurden die wich tigsten Teile desselben der Budgetkommission überwiesen. , In der auf den 29. Januar anberaumten nächsten Sitzung des Reichstages findet zuerst die Neuwahl des ersten Präsi denten statt. Vielfach verlautet, Graf Ballestrem würde sich bewegen.lassen, eine etwa wieder auf ihn fallende Wiederwahl doch anzunehmen. Bislang hieß es allerdings immer, sein Verhalten gegenüber dem Abgeordneten v. Vollmar habe in Reichstagskreisen auch außerhalb der sozialdemokratischen und freisinnigen Reihen stark verstimmend gewirkt. Einst weilen soll Graf Ballestrem allerdings noch keine bindende Zusage wegen einer etwaigen Wiederannahme des ersten Präsidentenpostens im Reichstage erteilt haben, obwohl er bereits von verschiedenen Parteiführern desselben, u. a. vom Abgeordneten v. Normann (kons.) und vom Abgeord neten Grafen Hompesch (Zentr.) ersucht worden ist, sich Wiederum zum Präsidenten wählen zu lassen. Die liberale Partei des ungarischen Abgeordnetenhauses verhandelte am Freitag in einer Fraktionssitzung über die neue Wehrvorlage (Rekrutenkontingent). Letztere fand schließlich Annahme, nachdem in der Debatte der Landes- verleidigungsminister Freiherr von Fejervary mehrere Er klärungen zu der Vorlage abgegeben hatte. Der gegen den irisch - nationalistischen Abgeordneten Lynch verhandelte Hochverratsprozcß zu London hat mit der Verurteilung Lynchs zum Tode geendet. Der Londoner außerordentliche Gerichtshof hat es also in der Tat als ein tvdeswürdiges Verbrechen betrachtet, daß Mr. Lynch trotz seiner Eigenschaft als britischer Untertan in den Reihen der Buren den südafrikanischen Krieg mitmachte! Vermutlich wird jedoch das jetzt ausgesprochene Todes urteil gegen Lynch auf dem Wege der zu erwartenden Revision in eine bedeutend mildere Strafe, vielleicht Ge fängnis, umgewandelt werden, denn seine Bestätigung und Vollstreckung wäre gleichbedeutend mit einer folgenschweren Heraussocdernng der irische« Nation durch England. Der englische Minister des Innern, Akers Douglas, hielt zu Dover eine Rede, in welcher er das Auftreten Chamberlains in Südafrika feierte. Dasselbe tat der Handels minister Gerald Balfour in einer zu Leeds gehaltenen Rede, in welcher er sogar behauptete, die von Chamber lain bei seinem Besuche in Südafrika erzielten Erfolge Überstiegen noch die sehr sanguinischen Erwartungen, mit denen er von England ausgezogen sei. Zuletzt hob Bal four die angeblich sehr zufriedenstellende englische Handels statistik im Vergleich zu den entsprechenden Zahlen Deutsch lands und Nordamerikas hervor. Bedenkliche Durchstechereien sind in der Finanz- Verwaltung Rumäniens aufgedeckt worden. Der Vize- direkior des Schnlddienstes, Parisiano, und der Bureau chef dieses Amtes, Dimitresco, wurden unter der Beschuldig ung verhaftet, in den Jahren 1899 bis 1901 bei den Los ziehungen der vierprozentigen rumänischen Rente Ver- untreunngen begangen zu haben. Die beiden genannten Beamten sind, wie man einer Darlegung in der „Agence Roumaine" entnehmen kann, zu den Veruntreuungen durch zwei kleine Bukarester Bankiers, Albahary und Behar, verleitet worden, welche für sich aus ihrer sträflichen Ver bindung mit Parisiano und Dimitresko durch verschiedene Manöver mit den Rententitres bedeutenden Nutzen zogen. Als die zwei Bankiers ihre Spekulationen endlich scheitern sahen, machten sie einen Erpressungsvcrsuch beim jetzigen rumänischen Finanzminister, indem sie mit Veröffentlich ung dieser Angelegenheit drohten und eine halbe Million Franks Schweigegeld verlangten. Als Antwort ordnete der Minister die Verhaftung der Gauner an, von denen Behar noch in Bukarest, Albahary aber erst in Nizza, wohin er geflüchtet mar, verhaftet wurde. Die „Agence Roumaine" versichert, daß derartige Vorkommnisse sich unter dem gegenwärtigen liberalen Regime in Rumänien Dank den getroffenen Maßnahmen nicht wiederholen könnten. Die neueste Aktion der deutschen Kriegsschiffe in den venezolanischen Gewässern die Beschießung des den west lichen Eingang zur Lagune oder Bucht von Maracaibo deckenden Fons San Carlos durch „Panther", „Vineta" und „Falke" — die Teilnahme deS Kreuzers „Gazelle" an der Beschießung bestätigt sich nicht — ist energisch durchgeführt worden. Das Fort San Carlos, welches das Geschützfeuer der deutschen Schiffe eine Zeit lang tapfer erwiderte, wurde in Brand geschossen und zerstört; nach privaten Meldungen hat die Besatzung des Fort-