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Mit „LandtvirtscHaftk. Weikage". Inseraten-Annahmestellen: In Schandau: Expedition Zaukenstraße 184, in Dresden und Leipzig: die Annoncen. BureauS von Haascnstein L Bögler, Jnvalidendank und Rudolf Moste, in Frankfurt a. M.: G. L. Daube L Co. SO Schandau, Sonnabend, den 14. Februar 1903. 47. MrMll. Geöffnet siir <Kin- und Rückzahlungen Mittwochs und Sonnabends von 9—12 Uhr vormittags und überdies für G Einzahlungen täglich von 2—4 Uhr nachmittags. ru 8eli«n<Ia» Das Urteil in dem Ehescheidungs-Prozeß des Kronprinzenpunres. Am Mittwoch vormittag 10 Uhr trat der von Sr. Maj. dem König laut Verordnung vom 30. Dezember 1902 für den Eheprozeß deS KrouprinzenpaareS eingesetzte, aus den Herren Oberlandesgerichtsräten Oberjustizrat Hall bauer, Schwert, Flemming, I)r. Meier, vr. Vellwann nnd l)r. Schmidt beslehei'de Gerichtshof unter dem Vorsitz deS Herrn Oberlandesaerjchis - Präsidenten Lößnitzer im Sitz- nugsfaale Nr. 137 des 2. nnd 5. Zivilsenats zu einer zweiten Bei Handlung zusammen. Die Herren nahmen wie am 28. Januar auf erhöhten Sitzen Platz, während der Vertreter Sr. Kgl. Hoheit des Kronprinzen, Herr Justiz rat Ur. Körner, sich links und die Vertreter der Frau Kron prinzessin, die Herren Rechtsanwälte Ur. Zehme-Leipzig nnd Ur. Felix Bondi, sich rechts vor dem Präsidenten nieder- ließen. Da diese Sitzung als eine Fortsetzung der vom 28. Januar zu betrachten war, war auch — Herr Präsident Lößnitzer gab dies den anwesenden etwa 15 Jonrnalisten bekannt — die Eiösfnung geheim, wie die ganze Sitzung. Als Zeugen waren geladen Ihre Exzellenz die Fran Ober- hofnuusteriu Freifrau v. Fritsch, der Chef der Hofhaltung und Hosmarschall v. Tümvlina, prinzlicher Kammerdiener Ranisch und Polizeikommissar Schwarz. Freifrau v. Fritsch, die schon vor vierzehn Tagen eine Stunde lang vernommen worden war, wurde nach Verlauf von zwei Stnnden wieder entlassen. Um 12 Uhr trat eine längere Beratungspause ein, in der sich bis 1 Uhr die Vertreter der früheren Kron prinzessin zurückzogen und die Räte und der Vertreter des Kronprinzen ihierserts Beratungszimmer anfsuchten. Allge mein glaubte man nach den letzten Vorgängen, es werde zu einer Vertagung kommen, aber die Herren Ur. Zehme und Ur. Bondi gaben unzweideutig zu verstehen, daß sie keinen Antrag auf Vertagung stellen würden, daß aber möglicherweise der Gerichtshof auf einen solchen zukommcn werde, falls eS für nölig erachtet würde, die Prinzessin Luise auf ihren Geisteszustand zu untersuchen. Es war nicht uninteressant, die Mienen der Herren Rechtsanwälte zu studieren; fraglos brachten eingehende Depeschen auS dec Schweiz eine Wendung in der Stimmung hervor; denn die Mitteilung von der Ankunft Girons in der Schweiz hat un zweifelhaft der Sache der Prinzessin, wenn sie noch in irgend einer Beziehung ein wenig günstig stand, sehr geschadet. Um 1 Uhr begann die Sitzung aufs neue. Als Sachver ständige wurden die Herren Geh. Medizinalräte l)r. Leopold und Professor vr. Fiedler telephonisch herbeigerufen. Herr 1)r. L.opold erschien '/,2 Uhr und wurde bis nahezu 3 Uhr im Sitzungssaal gehört, um 3 Uhr wurde Herr Professor Dr. Fiedler eingeführt und bis ^4 Uhr vernommen. Herr Hofmarschall v. Tümpling, Herr Kommissar Schwarz nnd Herr Kammerdiener Ranisch wurden nicht mehr verhört. Punkt '/i5 Uhr wurden die Türen des Sitzungssaales geöffnet und oie Verkündigung des Urteils öffentlich vor- genvinmen. Herr Präsident Lößnitzer sprach sodann, während sich die Herren Räte und Rechtsanwälte von den Plätzen er hoben, die Worte: „Im Eheprozeß Sr. Königlichen Hoheit des Kronprinzen Frieorich August gegen dessen Gemahlin Luise, geborene Prinzessin Luise, Erzherzogin von Oester reich, ergeht folgendes U teil: Im Namen des Königs! Die am 21. November 1891 geschlossene Ehe der Parteien wird wegen Ehebruchs der Frau Beklagten mit dem französischen Sprachlehrer Andr« Giron vom Bande geschieden. Die Fran Beklagte trägt die Schuld an der Scheidung. Die Kosten des Rechts streits werden der Beklagten auferlegt." Damit war die Sitzung geschlossen. Im allgemeinen ist dem katholischen Eherecht eine Auf- lösung „dem Bande nach" durch Richterspruch fremd, es läßt vielmehr nur eine Aushebung des ehrlichen Zusammen lebens, eine sogenannte Trennung von Tisch und Bett zu. Da das Urteil des Gerichts aber nicht auf bloße Auf hebung der ehelichen Gemeinschaft, sondern auf völlige Scheidung (das ist „vom Bande") lautet, so ist damit die absolute Trennung verlautbart. Bemerkt sei noch, daß das 4irteil mit der Publikation rechtskräftig ist nnd keine Be rufung zuläßt. — Die Ehescheidung des Kionprinzen ist Ms grund von 8 1565 deS Bürgerlichen Gesetzbuchs („Ein Phegatte kann auf Scheidung klagen, wenn der andere Ehe- Ratte sich deS Ehebruchs usw. schuldig macht") erfolgt. A Aus Dresden schreibt man noch: Der Urteilsspruch Ms hohen Gerichtshofes, der in den Nachmittagsstunden M Mittwochs mit Windeseile dnrch die Stadt und wenige Wunden später durch den Telegraphen in die ganze Welt M verbreitete, konnte keinen nur einigermaßen mit den Ver- Mnissen Vertrauten überraschen. Selbst wenn der Termin Mmals vertagt worden wäre, der Ausgang des Prozesses konnte kein anderer sein, als er nnnmehr erfolgt ist. Eine Schuld, in deren Folgen nicht nur daS ganze königliche Hans, sondern das ganze sächsische Volk hineingezogen worden ist, sodaß es Wochen hindurch wie unter einem lähmenden Bann dahinlebte, hat nach Recht und Gesetz, unter strenger Fest haltung aller vorgeschriebenen Formen ihre Sühne gefunden. Das Urteil des höchsten sächsischen Gerichtshofes hat sofort, nachdem es bekannt geworden, ohne dem Könige vorgelegt worden zu sein, Rechtskraft erhalten. (Dr. Auz.) Neber die Folgen des Urteilsspruches tragen wir noch einige Mitteilungen von zuständiger St,lle nach: Da die Ehe des Kronprinzen und der Prinzessin Luise nun entgiltig geschieden ist, kann die Prinzessin als der schuldige Teil eine bürgerliche Ehe mit irgend einem anderen Mann wieder eingehen, nur eine Ehe mit Giron ist ihr im Gebiete des deutschen bürgerlichen Rechts ohne Weiteres nicht gestattet, sondern nach den Vorschriften des bürger lichen Gesetzbuches nur dann, wenn sie von dem Staate, dem sie angehört, einen Dispens erhält. Die zuständige Stelle wäre in diesem Falle das sächsische Ministerium. Ob die Prinzessin mit Rücksicht auf ihren krankhaften Zustand in Stande ist, die Trennung von Giron für die Dauer zu ertragen, weiß man natürlich nicht. Bemerkt sei noch, daß nach der staatlichen Scheidung die Prinzessin erst in 10 Monaten eine Ehe eingehen kann. Dies erfordert wenigstens das G setz, nm etwaige Streitigkeiten über auS der ersten Ehe noch nach erfolgter Trennnng herrührende Nachkommenschaft zu vermeiden. Ueber den Inhalt der Prozeßverhaodlnngen kann nichts in die Ö ffentlichkeit dringen. Was etwa doch bekannt wird, bericht auf Kombination und müßiger Eifindung, da der Ausschluß der Oefsentlichkeit für die Verhandlung selbstverständlich für alle Beteiligten die Verpflichtung zur Verschwiegenheit in sich schließt. Ebenso erklärt Rechtsanwalt vr. Zehme die Inter views, die verschiedene, namentlich Wiener Blätter von ihm aebracht haben, für unrichtig, zum Teil aus der Lust gegriffen und gegen seinen Willen mit seinem Namen versehen. Zu den obigen Mitteilungen über eine Wieder- verheiratnng der Prinzessin bemerken wir noch zur Er gänzung, daß hier im Deutschen Reich die §8 1312 und 1313 des B.-G.-B. wirken, die vorschreiben: Eine Ehe darf nicht geschlossen werden zwischen einem wegen Ehe bruchs geschiedenen Galten und demjenigen, mit welchem der geschiedene Ehegatte den Ehebruch begangen hat, wenn dieser Ehebruch in dem Scheidungsurteil als Grund der Scheidung festgestellt ist. Von dieser Vorschrift kann Be freiung bewilligt weiden. Eine Frau darf erst zehn Monate nach der Auslösung oder Nichtigkeitserklärung ihrer früheren Ehe eine neue Ede eingehen, es sei denn, daß sie inzwischen geboren hat. Anch von dieser Vorschrift kann Befreiung bewilligt werden. Da indessen die Piinzessiu und Giron schwerlich im Gebiet des Deutschen Rechts sich wiederverheiraten werden, so kommen diese Vorschriften des B.-G.-B. kaum in Frage. Sie werden sich wohl einen Staat auSsnchen, wo ihnen gesetzliche Hindernisse zur Verehelichung nicht im Wege stehen. Ebenso werden sie es mit der kirchlichen Scheidung vermuthlich nicht genau nehmen. Nach den Vorschriften der römisch-katholischen Kirche kann die kirchliche Ehe, die ein Sacrament ist, bekanntlich überhaupt nicht geschieden werden. Doch wiederholen wir das schon früher mehrfach wiedergegebeue Wort eines höheren Geistlichen in München: Der Papst kann Alles! . Politisches. Kaiser Wilhelm empfing im Laufe des Mittwoch im Berliner Residenzschlosse u. a. den Kardinal-Fürstbischof Vr. Kopp von Breslau und den neuen Boischaster Frank reichs, Bihoud. Abends war Ball im Schlosse. Der bereits seit dem 7. Februar entfesselte Redestrom im Reichstage anläßlich der Beratung des Etats des Reichs amtes des Inneren wogt vorerst noch immer „uferlos" weiter. Eine Unterbrechung dieser ausgedehnten breit spurigen sozialpolitischen Betrachtungen brächte die Sitzung vom Dienstag, die in ihrem ersten Teile durch die Debatte über die Interpellation Nißler betreffs der Kriegsveteranen ausgefüllt wurde. Zn einem positiven Ergebnis hat diese Intel pellalions-Debatte allerdings nicht geführt, man darf indessen wohl erwarten, daß die Reichsregierung der ihr von den verschiedensten Parteien hierbei gewordenen An regung, zur Verbesserung der materiellen Lage der bedürf tigen alten Krieger mehr als sie nach dem Buchstaben des Gesetzes verpflichtet sein würde, beizutragen, nachkommen wird. Dann nahm das Haus seine sozialpolitische Ver handlung wieder auf und setzte sie auch am Mittwoch in voller Breite fort. In letzterer S:tzung hielt der Sozial demokrat Hoch eine zweiuudeinhalbitündige Dauerrede, in derselben sich in schier unendlicher Weitschweifigkeit über die Proletarisiernng deS Handwerks, über die Beschäftignng jugendlicher Arbeiter, über das Genossenschaftswesen, den Befähigungsnachweis, die Wittwen- und Waisenversorgnng, den Maximalarbeitstag usw. verbreitend. Im Großen nnd Ganzen gelangte der Redner zu dem stolzen Schluß, daß die bisherigen sozialpolitischen Errungenschaften in Deutsch land lediglich auf die Agitation der Sozialdemokratie zurttck- zuführen seien. Staatssekretär Graf Posadowskh folgte mit einer Rede, in der er hauptsächlich auf die in den vorherigen Sitzungen aus dem Hause vocgetragenen sozialpolitischen Wün sche, Forderungen und Anregungen bezug nahm. Hierbei verhieß er n. a. die Vorlegung einer Denkschrift über die vom ZemrumSabgeordnelen vr. Jäger geforderte Bessernng der Wvhnnngsverhältuisse der unbemittelten Klassen und gab auch die von demselben Abgeordneten betonte Notwendigkeit des Ausbaues des Erbbaurechtes zu. Im weiteren be handelte der Regiernngsvertreter die geplante Reform der Krankenkassen-Gesetzgcbung, die Fragen der Verkürzung der Arbeitszeit der weiblichen Arbeiter und der Regelung der Arbeitsverhältuisse in der Bijouteriewaren - Industrie, die Wirksamkeit der Gewerbeinspektore», den erhöhten Schutz der Bauarbeiter usw. Der Nationalliberale vr. Paasche polemisierte vornehmlich gegen verschiedene von sozialdemo kratischer Seile im Lanse dieser gesamten Debatte gestellte Forderungen und verteidigte ferner lebhaft die Verhältnisse der Kruppschen PensionSkasse in Essen gegenüber den auf dieselben von den Sozialdemokraten gemachten Angriffe. Nach ihm besprach Abgeordneter Müller-Meiningen (freis. Volksp.) die verschiedensten sozialpolitischen Themata, von jenem der Mittclstandspolitik an bis zn den jüngsten Ar- beiterknndgebuugen. Zuletzt ließen sich noch die Abgeord neten v. Waldow-Reitzenstein (kons.) und Schrader (freis. Vereinig.) vernehmen. Am Donnerstag wurde diese Debatte weitergesponnen. Die Reichstagsueuwahlen werden, wie Präsident Graf Ballestrem im Seniorenkonvent auf grund einer ihm ge wordenen, allerdings noch nicht amtlich verbürgten Nachricht mitteilte, voraussichtlich Mitte Juni stattfinden. Dies würde den Schluß der Reichstagssession bis Ostern bedingen, da eine Ausdehnung derselben über diesen Termin hinans zu sehr unter den Wahlvorbereitungen zu leiden hätte. Das preußische Abgeordnetenhaus führte am Mittwoch die Beratung des Etats des Ministeriums des Inneren zu Ende. Am Donnerstag erörterte das Haus zunächst die von nationalliberaler und freisinniger Seite gemeinsam eingebrachte Interpellation wegen Beschränkung oder Auf hebung der Gerichtsferien. Der ehemalige Neichskommissar für Dentsch-Ostafrika, vr. Peters, weilt wieder in Berlin. Er betreibt daselbst seine Rehabilitierung gegenüber dem Erkenntnisse des kaiser lichen Disziplinargerichtshofes, durch welches vr. Peters seinerzeit wegen verschiedener schwerer ihm znr Last gelegter Ausschreitungen zur Entlassung aus dem Reichsdienste ver urteilt wurde. Das serbische Köuigspaar traf am Mittwoch in dem ungarischen Kloster Krusedol, wo König Milan begraben liegt, ein. Die serbischen Majestäten waren vom Betreten des ungarischen Bodens an ans Befehl des Kaisers Franz Josef von den Behörden mit besonderer Auszeichnung be handelt worden. — In der Kommission des österreichischen Abgeordnetenhauses für die Wehrvorlage gab der Landes- verteidigungsminister Graf Welsersheimb am Mittwoch Erklärungen zur Duellfrage ab. Die neue Arbeiterbewegung in Spanien hat speziell in Cadix plötzlich einen fast revolutionären Charakter an genommen. Es haben daselbst bereits mehrfache ernste Zusammenstöße der Streikenden mit der Gensdarmerie und der Polizei stattgefunden, wobei es zahlreiche Verwundete gab. Anderseits wird aus der katatonischen Industriestadt Reus, deren Arbeiterschaft zuerst in einen allgemeinen Streik eintrat, die vollständige Beilegung desselben gemeldet. Zwischen der Türkei und Bulgarien spitzen sich die Beziehungen in Folge der mazedonischen Angelegenheiten anscheinend kritisch zu. Wenigstens verlautet, das Kabinet von Sofia plane wegen der andanernden Zusammenziehung türkischer Truppen an der bulgarischen Grenze die Mobilisir- ung eines Teiles der bulgarischen Armee. Hierzu sollen vorläufig je eine Armeedivision in Sofia und in Phitippopel in Aussicht genommen sein. Ferner wird aus Sofia ge meldet, die Regierung gedenke angesichts der Znnahme der Bewegung unter den Mazedoniern in mehreren Grenz- distriklen den Belagerungszustand zu verhängen. Dagegen versichert eine offiziöse Meldung ans Konstantinopel, nach einem zwischen Konstantinopel und Sofia gepflogenen Meinungsaustausch über die gegenwärtige Lage habe der bulgarische politische Agent Geschow der Pforte neue Auf klärungen befriedigender Natur gegeben. Die englischen Staatsmänner fahren fort, sich in öffent lichen rebnerischen Kundgebungen zur Veneznewfrage zu ergehen. Am Mittwoch sind gleich zwei Mitglieder deS Kabinets Balfour mit solchen Kundgebungen hervorgetreten?