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Wöchentlich .-rädcmm drei Nummern. PränumenUioni - Preii 22; Silbrrgr. (j ^dlr.) vierleN^t>rIich, Z Thlr. für d>>« ganze Jahr, ohne Erdö huiig, in aUen Lbeücn der PreuStschen Monarchie. Magazin für die Pränumerationen werden von jeder Buchhandlung (in Bertin bei Veil >1. Comp., gägerßraSc Nr. 25), so wie von allen König!. Post. Aemtern, angenommen. Literatur des Auslandes. 143. Berlin, Donnerstag den 28. November 1844. China. Die städtischen und Hof-Beamten in Peking. Peking (Hauptstadt des Nordens) wird nicht, wie die Provinzial-Haupt- städte, von einem einzigen Manne regiert, sondern hat zwei Bürgermeister, von denen der erste ein Minister ist. Unter denselben stehen zwei „Hien", die jeder eine Hälfte der Stadt beaufstchtigen. Die Bürgermeister sind unab- hängig von dem Gouverneur der Provinz, in welcher Peking liegt, und legen dem Kaiser direkt diejenigen Geschäfte vor, die sie selbst nicht ordnen können oder dürfen. Sie präfidiren den jährlichen Frühlingsfesten, den Banketten, die den Aeltesten aus dem Bauernstände gegeben werden, und de» wissen- schastlichen und militairischen Prüfungen. Die Polizei der Hauptstadt ist ihrer Sorge anvertraut, und ihnen überliefert der Strafgcrichtshof diejenigen Individuen, welche zur Deportation verurthcilt sind. Zwei Fu-tsching, die unter ihren unmittelbaren Befehlen stehen, inspiziren die Schulen und haben die Utensilien in Verwahrung, die bei den religiösen Ceremonien gebraucht werden. Peking besitzt, wie alle große chinesische Städte, eine öffentliche Schule. Die Opfer werden von einer speziellen Behörde geleitet, die Thai- tschang-sse heißt und an deren Spitze ein Direktor, Ta-tschin, zwei Präsi denten, King, und zwei Vicepräsidenten, Schao-king, stehen. Die Functionen dieser Beamten bestehen darin, „alle Ceremonien bei den Opfern zu ordnen, die Gefäße und Utensilien, die hierbei gebraucht werden, auszuwählen nnd endlich die Qualität der Opfergaben zu bestimmen". Zum Hersagen der Ge- bete sind besondere Personen angestellt, die man Po-ffe nennt. Auch existirt ein Bureau zur Unterhaltung der Tempel und Altäre, Illit dem eine Kaffe und ein Magazin verbunden sind. Andere Beamte find beauftragt, die musi- kalischen Aufführungen zu leiten. Das Ober-Marstallamt, Thai-po-ffe, fuhrt die Aufsicht über die Stute«» reicn des Staates und sorgt für die Fortpflanzung der edlen Pferderacen. Es steht unter zwei Präsidenten, King, die von dem Kriegs-Ministerium abhängen. Jenseits der großen Mauer ist eine ungeheure Strecke Landes zur Zucht der Pferde eingerichtet, wo rin zahlreiches Personal die Pferde für den Dienst der kaiserlichen Kavallerie dressiren muß. Ferner existirt in Peking eine Behörde zum Empfange ausgezeichneter Personen und zur Veranstaltung von Fest-Essen für dieselben. Sie heißt Kuang-leu-sse und soll, so lautet ihre Instruction, die Rang-Unterschiede streng beobachten und über die Kosten Rechnung führen. Außerdem befolgt dieses Comite auch die Lieferung der Opferthirre. ES leitet nämlich die Unter-Büreaus, die für die einzelnen Gattungen dieser Thiere eingesetzt sind. DaS Hung-lu-sse bestimmt die Eikette, die bei den Levers des Kaisers und bei den Hoffesten beobachtet werden soll. DaS gewöhnliche Ceremoniale heißt Ko. tcu. Nach demselben müssen diejenigen, die den Kaiser besuchen, drei Kniebengungen machen und neun Mal mit der Stirn auf die Erde schlagen. Die drei folgenden Institute sind wissenschaftlicher Art. DaS Kuc-tscu- kicu oder National-Kollegium zerfällt in mehrer Unterrichtszweige, nämlich in die Abtheilungcn für das Sprachstudium, die klassischen Bücher des Kon fuzius und seiner Schüler und die Mathematik. Ein Mantschu oder ein Chinese, der aus den sechs höchsten Behörden des Reichs gewählt wird, steht an der Spitze der Anstalt. Zwei Rektoren, Tsai-tsieu, und drei Professoren, ein Mantschu, ein Chinese und ein Mongole, versehen den Unterricht. Ferner gehört zu diesem Institute noch eine Schule für die Eingebornen der Inseln Lieu-Khicu und die Russen, die in der chinesischen, mantschuischen und mon golischen Literatur unterrichtet werden. DaS Kin-thien-kicn oder das astronomische Institut scheint seit der An- kunst der katholischen Missionaire in China zu eristiren. ES wird daselbst mehr Astrologie als Astronomie getrieben. Die Aufsicht führen mehrere Prä- sidenten und Rektoren, die theils Mantschu, theils Chinesen, theils Europäer sind. Es ist ihnen vorgeschriebcn, „die Bewegungen der Gestirne zu be stimmen und die Zeitrechnung zu überwachen, außerdem, was sich auf Weissagungen und die Wahl glücklicher Tage betrifft, zu versehen". Die astronomischen Theorieen der Chinesen rühren theils von ihren eigenen Ge lehrten her, theils sind sie europäischen Ursprungs. Die Mitglieder dieses Instituts redigiren jährlich einen Almanach, in welchem die Erscheinungen am Himmel, die Zeiten des Sonnen-Aus- und Untergangs nebst einer Menge astrologischer Absurditäten enthalten find. Sie Unterrichten eine kleine Anzahl von Schülern und dirigiren im Observatorium. Wie in allen anderen Fächern, denken auch hier die Chinesen nicht daran, Fortschritte in der Wissenschaft zu machen, und doch wäre dies bei den konstanten Beobachtungen, die sie gesetzmäßig anstellen müssen, so leicht möglich. Aber sie besitzen auch nicht die Spur von wissenschaftlichem Forschergeist. Geometrie und Trigono metrie sind sehr wenig kultivirt. Die Astronomen verstehen zwar die geogra- Phische Länge und Breite eines Ortes zu bestimmen, doch haben sie dies erst von den katholischen Missionaire» gelernt. Das Institut hat BürcauS zur Führung der Korrespondenz, zur Rcdaction des kaiserlichen Almanachs und zur Aufbewahrung der astronomischen Instrumente. Das Thai-ji-juen oder das große medizinische Kollegium wird von einem Präsidenten und zwei Direktoren geleitet. Hier sind alle Beamte Chinesen. DaS Gesetz befiehlt ihnen, „die neun Klassen der Krankheiten zur Heilung zu führen" und die Unterbcamtcn des Kollegiums in ihren ärztlichen Hülfslcistun- gen zu beaufsichtigen. Sic haben abwechselnd den Dienst bei dem Kaiser und seiner Famile; oft auch schickt sic der Kaiser zu den Staatöministcrn, wenn dieselben erkranken, oder nach der Mongolei zu kranken Fürsten und Fürstinnen. Die Chinesen theilen, wie wir andcuteten, die Krankheiten in neun Klasscn: in Krankheiten mit starkem und schwachem Puls, in solche, die mit Frösteln anfangen, in Frauen-, Haut-, Augen-, Mund-, Knochenkrankheiten und solche, die einen Aderlaß erfordern. Ein regelmäßiger Unterricht eristirt nicht, und das medizinische Wissen wird durch die reine Praxis erlangt. Die Medi- zinal-Personen sind in vier Grade gctheilt. In das Kollegium kann man erst ausgenommen werden, wenn man sich schon praktische Kenntnisse erwor- den hat. Das Tsung-jin-fu (Büreau der berühmten Männer) hat das Amt, Per, sonal-Akten über die Verwandten des Kaisers zu führen. Die oberen Beamten sind guS den hohen Würdenträgern gewählt und stehen dem kaiserlichen Stamme sehr nahe. Die Glieder dieses Stammes find in zwei große Klassen gctheilt, in-die Tsung-schc, oder das kaiserliche Haus, und die Gioro, oder die Nebenlinien. Diese Klaffen sind durch die Farbe ihrer Gürtel unterschieden-, die erste trägt goldgelbe, die zweite rvthe und die aus der zweiten Degradirte» bunte Gürtel. Man führt genaue Register über die Geburten, Hochzeiten und Erbfolgen, die in den verschiedenen Familien des kaiserlichen Stammes statt- finven. Den Kindern seiner nächsten Verwandten giebt der Kaiser selbst die Ramen. Für diese giebt eS zwölf verschiedene Titel oder Ehrenstufcn. Die Brüder des Kaisers und zuweilen auch der Kronprinz heißen „die Erhabensten". Dieser Titcl wird nur vererbt, wenn er zur Belohnung eines ausgezeichneten Verdienstes auf ewige Zeiten verliehen wird-, sonst geht er in dem Maße, als sich die Generation von der geraden kaiserlichen Linie entfernt, in alle unteren Ehrenstufe» über, bis endlich nur der Titel „Mitglied des kaiserlichen Stammes" übrig bleibt, der seinen Besitzer nur mit den bürgerlichen Beamten vierten Ranges gleichstellt. Die kaiserlichen Prinzessinnen sind in sieben Klassen getheilt. Man verheiratet sie gewöhnlich an mongolische Fürsten und zuweilen auch an mantschuische Untcrthanen. Die jungen Glieder der kaiserlichen Familie, die noch keinen Titel haben oder noch nicht majorenn sind, werden alle Vierteljahre von den Vorstehern des Tsung-jin-fu in militairischen Kennt nissen und Fertigkeiten geprüft. Diese Behörde muß auch zu Nathe gezogen werden, sobald einem Verwandten des Kaisers eine Civil- oder Militaircharge übertragen oder eine Strafe über denselben verhängt werden soll. Die ge ringste solche Strafe ist eine Geldbuße, die schwerste Gefänguiß; scheint die letztere aber zu leicht für das Vergehen, so muß dem Kaiser darüber berichtet werden. Mehrere subalterne BüreauS besorgen die Anfertigung der Doku mente. Außerdem gehören hierher »och eine Kasse und eine Schule für jede Klaffe der kaiserlichen Verwandtschaft. Das Nni-wu-fu (Zntendantur der inneren Angelegenheiten) steht unter einer unbegränztcn Anzahl von Direktoren (Ta-tschin) und führt die Aufsicht über die Pao-ji oder die Sklaven des Kaisers. In dieses Reffort gehören alle bürgerliche, militairische, finanzielle, exekutive und rituelle Ange legenheiten des kaiserlichen Hauses. Die Direktoren müssen den Kaiser und die Kaiserin bei allen öffentlichen religiösen Ceremonien begleiten, und einer von ihnen ist stets im Dienste bei den Frauen des Harems. Sie überwachen ferner die Häuser der Söhne und Töchter des Kaisers, die sich verheiraten, indessen nur derer, die in Peking wohnen. Sie ernennen in Gemeinschaft mit den beiden obersten Behörden für die Civil- und Militair-Anstellungen die Beamten unteren Ranges, die im kaiserlichen Hause fungiren. DaS Nui-wu- su ist, nach den verschiedenen Zweigen seiner Geschäftsführung, in mehrere Divisionen getheilt. Hierher gehört erstens das Chuang-tschu-ffe oder die Ab-