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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 58.1941
- Erscheinungsdatum
- 1941
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-194100009
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19410000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19410000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- Seiten der Nummer 48 in der falschen Reihenfolge eingebunden
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 58.1941
-
- Ausgabe Nummer 1, 2. Januar 1941 1
- Ausgabe Nummer 2, 9. Januar 1941 1
- Ausgabe Nummer 3, 16. Januar 1941 1
- Ausgabe Nummer 4, 23. Januar 1941 1
- Ausgabe Nummer 5, 30. Januar 1941 1
- Ausgabe Nummer 6, 6. Februar 1941 1
- Ausgabe Nummer 7, 13. Februar 1941 1
- Ausgabe Nummer 8, 20. Februar 1941 1
- Ausgabe Nummer 9, 27. Februar 1941 1
- Ausgabe Nummer 10, 6. März 1941 1
- Ausgabe Nummer 11, 14. März 1941 1
- Ausgabe Nummer 12, 20. März 1941 1
- Ausgabe Nummer 13, 27. März 1941 1
- Ausgabe Nummer 14, 8. April 1941 1
- Ausgabe Nummer 15, 10. April 1941 1
- Ausgabe Nummer 16, 17. April 1941 1
- Ausgabe Nummer 17, 27. April 1941 1
- Ausgabe Nummer 18, 30. April 1941 1
- Ausgabe Nummer 19, 8. Mai 1941 1
- Ausgabe Nummer 20, 16. Mai 1941 1
- Ausgabe Nummer 21, 22. Mai 1941 1
- Ausgabe Nummer 22, 29. Mai 1941 1
- Ausgabe Nummer 23, 5. Juni 1941 1
- Ausgabe Nummer 24, 12. Juni 1941 1
- Ausgabe Nummer 25, 19. Juni 1941 1
- Ausgabe Nummer 26, 26. Juni 1941 1
- Ausgabe Nummer 27, 3. Juli 1941 1
- Ausgabe Nummer 28, 10. Juli 1941 1
- Ausgabe Nummer 29, 17. Juli 1941 1
- Ausgabe Nummer 30, 24. Juli 1941 1
- Ausgabe Nummer 31, 31. Juli 1941 1
- Ausgabe Nummer 32, 7. August 1941 1
- Ausgabe Nummer 33, 14. August 1941 1
- Ausgabe Nummer 34, 21. August 1941 1
- Ausgabe Nummer 35, 28. August 1941 1
- Ausgabe Nummer 36, 4. September 1941 1
- Ausgabe Nummer 37, 11. September 1941 1
- Ausgabe Nummer 38, 18. September 1941 1
- Ausgabe Nummer 39, 25. September 1941 1
- Ausgabe Nummer 40, 2. Oktober 1941 1
- Ausgabe Nummer 41, 9. Oktober 1941 1
- Ausgabe Nummer 42, 16. Oktober 1941 1
- Ausgabe Nummer 43, 23. Oktober 1941 1
- Ausgabe Nummer 44, 30 Oktober 1941 1
- Ausgabe Nummer 45, 6. November 1941 1
- Ausgabe Nummer 46, 13. November 1941 1
- Ausgabe Nummer 47, 20. November 1941 1
- Ausgabe Nummer 48, 27. November 1941 1
- Ausgabe Nummer 49, 4. Dezember 1941 1
- Ausgabe Nummer 50, 11. Dezember 1941 1
- Ausgabe Nummer 51, 18. Dezember 1941 1
- Ausgabe Nummer 52, 29. Dezember 1941 1
-
Band
Band 58.1941
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- Gartenbauwirtschaft
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NSI.1.—, Xusxsde 8 >nur kür Stitxliecier des NeicksnSkrst»nkle5> vierteijSkri. KSt. 0.7S rurüxi. kostdesteilxebübr. postverlsgsort brsnkkurt Oller - ^us^sds 8 Herlin, Vonner8tsg, 2V. bedrusr 1941 58. ckskrgsng Kummer 8 Die iVsuoi^nunLk sr/olsts srstmcrliN ocrck rsickssinüsitiicken OssicktspunIctSN Das gartenbauliche Schulwesen Von Dr. K. Breschke-Posen Das gartenbauliche Schulwesen bot bisher in seiner Gesamtheit ein buntscheckiges Bild. Schul organisation, Bezeichnung, Schulträgerschaft, Stu dienordnung, Studiendauer, Lehrplan, Ausstattung, alles dies 'war nicht nur zwischen den einzelnen Schultypen, sondern auch innerhalb der gleichen Schulgattung sehr unterschiedlich. Dementsprechend waren auch die Ergebnisse verschieden. Erst nach dem das landwirtschaftliche Schulwesen im Reichs erziehungsministerium in einer besonderen Abtei lung unter der Leitung von Minsterialrat Dr. Döring zusanimengefaßt wurde und innerhalb dieser Abteilung das gartenbauliche Schulwesen eine besondere Betreuung genoß, wurde eine allgemeine Regelung der wichtigsten Organisationsprinzipien angestrebt. In zwei kürzlich ergangenen Erlassen wurden nun die Umrisse der neuen Gestaltung aufgezeigt. Es zeigt sich, daß die Neuordnung nicht nur die Form wesentlich umgestaltet, son dern auch den Inhalt des Schullebens. Damit ist zum erstenmal in der Geschichte des garten baulichen Schulwesens eine reichseinheit liche Regelung von tiefreifender Be deutung dnrchgeführt worden. Es ist deshalb angebracht, die wesentlichen Gesichtspunkte einmal kurz an dieser Stelle aufzuzeigen. Die Gartenbauliche Berufsschule Die Anfänge der Gartenbaulichen Berufsschule reichen weiter zurück, als im allgemeinen ange nommen wird. Schon nm die Mitte des vergange nen Jahrhunderts wurden an einzelnen «stellen die Gärtnerlehrlinge neben der praktischen Lehre auch schulisch erfaßt und erhielten einen beruflich ausgerichteten, die Meisterlehre ergänzenden Unter richt. Allerdings fand dieser Unterricht in der Regel nur abends oder an Sonntagen statt; all gemeine Bedeutung erlangte er erst in den letzten beiden Jahrzehnten. Es entstanden Gärtnerklassen an den Gewerbe- und Berufsschulen, in seltenen Fällen auch als selbständige Gartenbauliche Berufs schulen. Entsprechend der dreijährigen Lehrzeit, war auch der Ausbildungsgang dreijährig, und wo es möglich war, wurde eine Trennung der Jahrgänge in Klassen dnrchgeführt. Die Auswahl der Lehrstoffe war allerdings oft recht willkürlich. Bevorzugt wurden zunächst naturwissenschaftliche Lehrstoffe, bisweilen so übertrieben, daß es ge radezu grotesk anmutete. Insbesondere hatte es den meisten Lehrern die Botanik angetan, und hier wurde ein Pensum bearbeitet, das selbst über den Rahmen einer gartenbaulichen Fachschule hinausging. Später machte sich die Tendenz stärker bemerkbar, Stoffe der gärtnerischen Berufskunde im engeren Sinne, z. B. Obstbau, Gemüsebau. Zicr- pflanzenbau, Baumschulwesen stärker heranzu ziehen. Allmählich formte sich die Gartenbauliche Berufs schule zu einer gartenbaulichen Fachschule, im Grundsätzlichen gleich, nur mit der Einschränkung, daß die Unterrichtszeit kürzer war. Sie betrug in der Regel acht Stunden wöchentlich, ging nur in wenigen Fällen darüber hinaus und blieb auch selten darunter. Letzteres war allerdings nur des halb möglich, weil die berufsständischen Organi- ationen dankenswerterweise Zuschüsse zum Per- onalaufwand leisteten. .Eine Eigenständigkeit, ein elbständiges Bildungsziel hatte die Gartenbauliche Berufsschule, im allgemeinen gesehen, bis dahin noch nicht gefunden. Bisherige Bemühungen um Vas Schulwesen An Versuchen zu einer allgemeinen Verbesserung hat es nicht gefehlt. So hat sich der Ausschuß für Ausbildungswesen im ehemaligen Reichsver band des deutschen Gartenbaues mit diesen Fragen wiederholt befaßt. Das Ergebnis her Arbeiten fand seinen Niederschlag in einem Einheitslehrplan für die Gärtnerberufsschulen, der vom Reichsver band des deutschen Gartenbaues herausgegeben wurde. Dieser Lehrplan stellte bereits einen wesent lichen Fortschritt dar. Seine allgemeine Ein führung scheiterte daran, daß er unverbindlich blieb. 1936 wurden dann in Sachsen die Arbeiter an der Schaffung eines einheitlichen Lehrplanes für die Gärtnerklassen an den Gewerbe- und Berufs schulen wieder ausgenommen. An diesen Arbeiten waren alle für das gartenbauliche Berufsschulwesen maßgebenden Stellen beteiligt: die Äerufsschul- lehrerschaft, die Schulaufsichtsbehörde, die wissen schaftliche Pädadogik, die Partei und nicht zuletzt der Reichsnährstand als berufsständische Organi sation, sowohl in seiner Schulahteilnng, als auch m der Arbeitung „Garten" der Landesbauernschaft Sachsen und des Verwaltunqsamtes des Reichs bauernführers. Unter der Leitung des für die gartenbauliche Lehre und Forschung verdienstvollen Ministerialrats Dr. von Wenckstern vom Sächsischen Wirtschaftsministerium entstanden bei dieser Ar beit die Grundbestimmungen und ein Lehrplan für die Gartenbauliche Berufsschule, dem auch der Herr Reichserziehungsminister seine Zustimmung erteilte. Mit Wirkung vom 1. April 1937 wurde dieser Lehrplan im Land Sachsen für verbindlich erklärt und in den mehr als SO Gärtnerklassen durchgeführt. Die Umstellung von den alten Lehr plänen und Lehrverfahren war nicht einfach. In erster Linie war es notwendig, die Lehrkräfte auf das neu festgesetzte Bildungsmaterial auszurichten und sie mit dem neuen Lehrgut vertraut zu machen, darüber hinaus auch in Beispieln die Möglichkeiten der Darbietung aufzuzeigen. Um dies zu erreichen, war es notwendig, mehrere Lehrgänge für die Lehrer an gartenbaulichen Berufsschulklassen durch zuführen. Sie fanden statt in der Staatlichen Versuchs- und Forschungsanstalt für Gartenbau in Pillnitz (Elbe). Der Einführungslehrgang dauerte vier Wochen, die späteren waren kurzfristiger. Nach dieser gründlichen Vorbereitung wurde es möglich, den neuen Lehrplan erfolgreich anzuwenden. Die hier und da auftauchenden skeptischen Stimmen verstummten bald vor der allgemeinen Zustimmung auch des Berufsstandes. Um zum völligen Verständnis der neuen Ge danken zu gelangen, ist es allerdings erforderlich, sich vorurteilslos und unbefangen damit ausein- anderzusetzcn. Es ist allerdings zuzugeben, daß die Gestaltung des berufskundlichen Unterrichts in der Gartenbaulichen Berufsschule für manchen jetzt schwieriger geworden ist als früher. Es werden jetzt nicht mehr allgemeine naturwissenschaftliche Themen, die auch der Berufsfremde ohne Schwierig keiten und der Literatur bearbeiten kann, in den Mittelpunkt gestellt, sondern die Arbeit des Gärt nerlehrlings im gärtnerischen Betrieb. Sie ist der Mittelpunkt des gesamten berufskundlichen Unterrichts, ihr werden auch die Randgebiete zu geordnet: Rechnen, Zeichnen, auch das Schriftwerk. Von dieser Arbeit zu sprechen, sie zu begründen, wenn nötig, auch zu zeigen, das ist nicht möglich durch ein ausschließlich literarisches Studium, son dern hierzu gehört unabdingbar das eigene Arbeits erlebnis im Betrieb. Dieses eigene Arbeitserlebnis darf auch nicht Jahrzehnte zurückliegen, sondern es muß immer wieder erneuert werden. Die Fertigkeiten müßen erhalten bleiben, und durch eigenes Nachdenken muß der Zusammenhang dieser Arbeiten mit dem gesamten Gärtnerwerk rind der betrieblichen Organisation erkannt werden. Die Aufgabe ist nicht leicht, vor allem deshalb nicht, weil.die gärtnerische Arbeitslehre selbst noch wenig entwickelt ist und geschlossene Darstellungen dar über noch fehlen. Äber vor der Schwere der Auf gabe wollen wir nicht zurückschrecken, sondern sie fest anpacken, um sie schließlich doch zu meistern. Die Erfahrungen, die in Sachsen mit dem neuen Lehrplan seit 1937 gemacht wurden, konnten dann bei den weiteren Besprechungen im Reichs erziehungsministerium 1939/40, die wieder unter Hinzuziehung aller maßgebenden Stellen, insbeson dere auch des Verwaltungsamtes des Reichsbauern führers, durchgeführt wurden, ausgewertet werden. Es zeigt sich, daß alles Wesentliche für die reichs einheitliche Regelung übernommen werden konnte. Dies geschah auch in dem nun vorliegenden Erlaß über die Neuordnung der gartenbaulichen Berufs- und Fachschulen vom 16. November 1940. Luster Sem SilSungsziel hat auch Sie Berufs schule Lrziehungsausgaven zu erfüllen Die Grundbestimmungen für die Gartenbauliche Berufsschule lassen keinen Zweifel darüber, welches Bildungsziel die Berufsschularbcit anzustreben hat. Sie sagen in ihrem 1. Paragraphen: „Die Gartenbauliche Berufsschule ist die Lehr lingsschule. Sie hat die im Gartenbau vorkom menden Arbeiten zu erklären und zu begründen. Um die Einseitigkeit der Lehrbetriebe auszugleichen, soll auch die Technik der wichtigsten gärtnerischen Arbeiten geübt werden. Dabei sind die verwendeten Werkstoffe zu behandeln." Es ist hier mit aller wünschenswerten Bestimmt heit gesagt, daß der berufskundliche Unterricht der Gartenbaulichen Berufsschule berufsverbunden sein muß. Ter Berufsschulunterricht ist die Ergänzung der Meisterlehre. Um diese Aufgabe zu erfüllen, braucht die Berufsschule geeignete Hilfsmittel, und hierzu zählt neben anderen Lehrmitteln im beson deren der Schulgarten. Auch hierüber ist in den Grundbestimmungen das Notwendige gesagt: „Jeder Gartenhaulichen Berufsschule ist in der Regel ein Schulgarten anzugliedern. Dieser soll das notwendige Anschauungsmaterial für den Unterricht liefern und Gelegenheit geben, die gärt nerischen Arbeitsweisen zu zeigen und zu üben." Daß die Gartenbauliche Berufsschule wie jede andere Schule Erziehungsaufgaben zu übernehmen hat, liegt auf der Hand. Sie soll, wie es in den Grundbestimmungen heißt, an „der inneren Formung und sittlichen Ausrichtung der ihr anvcrtrauten jungen Menschen mitwirken". Damit ist ein Bildungsziel umrissen und reichs einheitlich festgelegt, das für die gesamte Entwick lung des Berufsstandes von Segen sein wird. Die hauptamtlichen Lehrkräfte der Gartenbau lichen Berufsschule müßen künftig ein Lehrbcfähi- gungszeugnis besitzen. Dabei ist in erster Linie an die 1938 neu eingerichtete Pädagogische Staats prüfung für das Lehramt des Gartenbaues zu denken. Daneben ist die Verwendung nebenamt licher Lehrkräfte bis auf weiteres zugelaßen. Besuch der Gartenbaulichen Verussschule ist für jeden Gärmerlehrling Pflicht Die Gartenbauliche Berufsschule ist pflichtmäßig von jedem Gärtnerlehrling zu besuchen. Das ist in manchen Fällen schwierig, wenn die Lehrstätten zu weit von der nächsten Gärtnerischen Berufsschule entfernt liegen. In diesen Fällen sollen die Lehr linge die nächste Landwirtschaftliche Berufsschule besuchen und an den einzurichtenden fachlichen Grundlehrgängen teilnehmen. Dieses Verfahren hat sich an einzelnen Stellen (z. Ä. Pommern) bereits gut bewährt. Die Schulzeit beträgt, ent sprechend der praktischen Lehre, drei Jahre, wobei der Unterricht möglichst gleichmäßig auf das ganze Jahr zu verteilen ist. Das Unterrichtsverfahren soll so beschaffen sein, daß sich die Schüler möglichst rege am Unterricht beteiligen können. DaS ist zu erreichen, wenn das Lehrgespräch angewendet wird. Dieser metho dische Hinweis in den Grundbestimmungen war notwendig und ist sehr wertvoll. Er wird hoffent lich genügen, um dem öden Frage- und Antwort geklapper ebenso ein Ende zu machen, wie dem Dozieren. Der Lehrplan der Gartenbaulichen Berufsschule sieht folgende Stundenverteilung vor: Reichskunde 1 Wochenstunde Leibesübungen .... 1 Wochenstunde Berufskunde u. Betriebs besichtigungen einschl. Schriftwerk. Rechnen und Zeichnen .... 4 Wochenstunden. Das sind zusammen nur sechs Wochenstunden. Es wäre außerordentlich bedauerlich, wenn damit eine Zurückführnng der Schulzeit von im allge meinen acht Wochenstunden auf sechs Wochenstunden eintreten würde. Es ist vielmehr zu hoffen, daß auch künftig der Berufsstand eine Möglichkeit schaffen wird, nach wie vor mindestens acht Wochen stunden Unterricht zu erteilen, wobei vorausgesetzt wird, daß das Schuljahr 40 Wachen umfaßt. Wenn mehr als sechs Wochenstunden Unterricht erteilt werden können, sind diese Stunden, wie es in dem Erlaß heißt, für Betriebsbesichtigungen zu benutzen. Auch hieraus geht hervor, wie sehr es dem Gesetzgeber daran liegt, daß die Garten bauliche Berufsschule in enger und viel fältiger Weise mit dem Berufs st and zu sammenarbeitet, daß sie einen wervollen Bestandteil des Berufes bildet. Pädagogisch gesehen, stellt der Plan eine An wendung des Konzentrationsgedankens dar. Bei einem Schultyp mit geringer Wochenstundenzahl und nur einem Unterrichtstag wöchentlich ist dies die zweckmäßigste Anordnung des Lehrgutes. Die bisher häufig beobachtete starke Fächerung des Stoffes geht von einer weit übertriebenen Vor stellung von der Aufnahmefähigkeit des Schülers aus. Wenn in sieben oder acht Fächern ebenso- viele voneinander unabhängige Gedankenreihen entwickelt werden, ist das Ergebnis Verwirrung. Wird dagegen ein wichtiger Gedanke in den Mittel punkt eines Unterrichtstages gestellt und von allen Seiten und mit allen schulischen Mitteln, ergänzt, begründet und dargestellt und wird dieser Gedanke dann in wenigen Kernsätzen einprägsam formuliert, dann herrscht Klarheit und Bestimmtheit. Das Ergebnis ist ein gefestigtes Wissen, das zur An wendung bereit ist. Allerdings ist der Weg zu diesem Wissen nach einem bekannten Wort so wichtig wie das Wißen selbst. Dabei sollen Be obachtungsgabe, Denkfähigkeit, Arbeitskraft ebenso entwickelt werden, wie die Kräfte des Gemütes und die innere Aktivität, die zum Fortschritt drängt. Die Grundbestimmungen sind mit Wirkung vom 1. Oktober 1940 bereits in Kraft getreten. Sie sind ein wichtiger Beitrag zur Leistungssteigerung des Gartenbaues. (Fortsetzung aus Seite 2) 5ächkscher Kriek In der Lößnitz, Februar 1941, Ueber der fruchtbaren Lößnitz liegt erstes Früh lingsahnen. Wärmende Sonnenstrahlen haben auch die letzten Reste des schneestarken Winters beseitigt, und in den Gärten und Gärtnereien wagt hier und da schon jemand, dem kommenden Erntejahr diesen warmen Vorfrühlingstag als Gewinn eines Arbeitstages abzutrotzen. Wenn Sachsens Gärtne reien bekannt geworden sind, haben die Betriebe um Coswig, Cossebaude u. a. Orte daran einen wesentlichen Anteil. Sie zu besuchen Und in ihren Betrieben herumzustöbern, bedeutet immer wert volle Anregungen, die im Gespräch vertieft und erweitert werden. Der harte Winter 1939/40 hatte auch hier manche Lücke gerissen, die durch Ergänzung der Pflanzen bestände aus dem Ausland geschlossen werden konnte. Diese Tatsache und das andere, daß Sachsens Gärtner einmal den prominentesten Ver treter der Gruppe „Handelsgärtner" gestellt haben, und daß auch heute noch manche von ihnen gern die Welt als ihr Feld betrachten, ist wohl Anlaß dazu gewesen, daß gerade hier die Erörterung, ob die Entwicklung in der deutschen Gärtnerei wieder rückwärts züm Typ „Handelsgärtnerei" gehen solle, besonders lebhaft geworden ist. Wir unterhielten uns mit einem der führenden Männer im deutschen Blumen- und Zierpflanzen bau über diese Frage. „Die Entwicklung der deutschen Gärtnerei zurück zur Handelsgärt- nerei darf nicht gefördert werden. Durch alle Krisenzeiten ist immer der Betrieb am besten durchgekommen, der, auf eigener Produktion auf bauend, sich den wechselnden Bedürfnissen des Marktes am leichtesten anzupaßen vermag." Damit tritt von selbst die deutsche züchterische Leistung, ihre Fortentwicklung und Pflege in den Vordergrund der Erörterung. Es ist um die einheitliche Führung, um die zusammcnfaffeude, auswerteude und anregende Arbeit leider zur Zeit still geworden. Hat aber der Krieg 1914/18 nicht gezeigt — daß auch im Krieg diese Dinge nicht ruhen dürfen? Gewiß, den Vorsprung, den damals anbere gewinnen konnten, weil sie abseits vom Krieg standen, haben wir nicht zu fürchten! Aber kann uns das Beruhigung sein? Sollten wir nicht vielmehr, wie auf anderen Gebieten der Wissen schaft und Wirtschaft, auch auf unserem züchterischen Gebiet, soweit die besonderen Aufgaben des Krieges es zulaßen, die begonnenen Arbeiten fortführen? Für die zukünftigen Auswirkungsmöglichkeiten un seres Blumen- und Zierpflanzenbaucs im euro päischen Gartenbau sind diese Aufgaben von größ ter Bedeutung. Weinhausen hat darauf ja auch in seinem Neujahrsortilel besonders hinge wiesen. Liegt darin nicht auch ein Anreiz für den jungen Nachwuchs, um den wir mehr und mehr werben müssen? Gewiß, die Jugend strebt zur Technik und zu allen Berufen, in denen technische Dinge geistige und manuelle Fähigkeiten verlangen. Mit Mistbeetpackcn und Pikieren allein können wir die Jugend nicht gewinnen. Sie drängt zur schöpfe rischen Arbeit! Es ist nicht verwunderlich, daß in unserer Unterhaltung gerade auch die Sorge um den beruflichen Nachwuchs eine besondere Rolle spielt. Die Aussprache über die Ausführungen Boettners zur Beschaffung der Arbeitskräfte, zunächst für die in der Kriegscrzcugungsschlacht zu erfüllenden Aufgaben, und die Notwendigkeiten zur Sicherstellung der notwendigen Mitarbeiter in den Betrieben nach dem Krieg, finden Ausdeutung in einem Wort, das der Landesfachwart von Bayern auf einer Tagung seinen Kameraden zurief: „So lange Ihr Eure eigenen Kinder nicht für den Beruf begeistern könnt oder gar zu schade dazu haltet, dürft Ihr nicht damit rechnen, daß andere sich zur Gärtnerei drängen!" Mit der Werbung von Arbeitskräften ist es ja auch nicht getan. Wenn dem Blumen- und Zier pflanzenbau in Zukunft die Jugend fehlt, die aus innerer Berufung zum Gärtnerbcruf drängt, wird es um die Zukunft des Berufes schlecht ausschcn. Diese Sorge wird kein Arbeitsamt dem Beruf nehmen können, sondern die Gestaltung der Betriebsgcmcinschnft und die Führung der zum Gar tenbau strebenden Jugend um dieses Berufes willen wird entscheidend die Entwicklung beeinflußen. Bei dem Gespräch erinnerten wir uns an ein gemeinsames Erlebnis gelegentlich einer Tagung der Gärtner in Wiesbaden im Jahre 1929. Wir saßen am schönen Rhein, umgeben vom Zauber dieser Landschaft, und hatten für Stunden die damals brennenden wirtschaftlichen Sorgen des Berufes vergeßen. Unter nns als Senior Georg Arends aus Ronsdorf und der leider zu früh verstorbene Friedrich Wcrneraus Beuel und mancher andere Gärtner, die noch heute Vorbild sein können. Zwei junge Gärtner hatten eben die Meisterprüfung be standen und wurden nun in einer improvisierten, aber um so eindrucksvolleren Weise für den Beruf verpflichtet. Georg Arends sprach damals zu den Jungen. Wie er das tat, und was er den beiden jungen Gärtnermeistern über den Beruf zu sagen hatte, mußte deswegen so verpflichtend sein, weil es einer sprach, dem das Gärtner-Sein innere Berufung ist. Es kommt eben darauf
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