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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 58.1941
- Erscheinungsdatum
- 1941
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-194100009
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19410000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19410000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- Seiten der Nummer 48 in der falschen Reihenfolge eingebunden
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 58.1941
-
- Ausgabe Nummer 1, 2. Januar 1941 1
- Ausgabe Nummer 2, 9. Januar 1941 1
- Ausgabe Nummer 3, 16. Januar 1941 1
- Ausgabe Nummer 4, 23. Januar 1941 1
- Ausgabe Nummer 5, 30. Januar 1941 1
- Ausgabe Nummer 6, 6. Februar 1941 1
- Ausgabe Nummer 7, 13. Februar 1941 1
- Ausgabe Nummer 8, 20. Februar 1941 1
- Ausgabe Nummer 9, 27. Februar 1941 1
- Ausgabe Nummer 10, 6. März 1941 1
- Ausgabe Nummer 11, 14. März 1941 1
- Ausgabe Nummer 12, 20. März 1941 1
- Ausgabe Nummer 13, 27. März 1941 1
- Ausgabe Nummer 14, 8. April 1941 1
- Ausgabe Nummer 15, 10. April 1941 1
- Ausgabe Nummer 16, 17. April 1941 1
- Ausgabe Nummer 17, 27. April 1941 1
- Ausgabe Nummer 18, 30. April 1941 1
- Ausgabe Nummer 19, 8. Mai 1941 1
- Ausgabe Nummer 20, 16. Mai 1941 1
- Ausgabe Nummer 21, 22. Mai 1941 1
- Ausgabe Nummer 22, 29. Mai 1941 1
- Ausgabe Nummer 23, 5. Juni 1941 1
- Ausgabe Nummer 24, 12. Juni 1941 1
- Ausgabe Nummer 25, 19. Juni 1941 1
- Ausgabe Nummer 26, 26. Juni 1941 1
- Ausgabe Nummer 27, 3. Juli 1941 1
- Ausgabe Nummer 28, 10. Juli 1941 1
- Ausgabe Nummer 29, 17. Juli 1941 1
- Ausgabe Nummer 30, 24. Juli 1941 1
- Ausgabe Nummer 31, 31. Juli 1941 1
- Ausgabe Nummer 32, 7. August 1941 1
- Ausgabe Nummer 33, 14. August 1941 1
- Ausgabe Nummer 34, 21. August 1941 1
- Ausgabe Nummer 35, 28. August 1941 1
- Ausgabe Nummer 36, 4. September 1941 1
- Ausgabe Nummer 37, 11. September 1941 1
- Ausgabe Nummer 38, 18. September 1941 1
- Ausgabe Nummer 39, 25. September 1941 1
- Ausgabe Nummer 40, 2. Oktober 1941 1
- Ausgabe Nummer 41, 9. Oktober 1941 1
- Ausgabe Nummer 42, 16. Oktober 1941 1
- Ausgabe Nummer 43, 23. Oktober 1941 1
- Ausgabe Nummer 44, 30 Oktober 1941 1
- Ausgabe Nummer 45, 6. November 1941 1
- Ausgabe Nummer 46, 13. November 1941 1
- Ausgabe Nummer 47, 20. November 1941 1
- Ausgabe Nummer 48, 27. November 1941 1
- Ausgabe Nummer 49, 4. Dezember 1941 1
- Ausgabe Nummer 50, 11. Dezember 1941 1
- Ausgabe Nummer 51, 18. Dezember 1941 1
- Ausgabe Nummer 52, 29. Dezember 1941 1
-
Band
Band 58.1941
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- Gartenbauwirtschaft
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So wird ange nommen, daß mit der Bezirksabgabestelle eine neue Verteiler- oder Handelsstufe geschaffen worden sei und ihr darum zum Vorwurf gemacht, daß sie den Weg der Ware verlängere und verteuere, oder man wirft ihr vor, daß sie eine Kapitalgesellschaft — lediglich auf Gewinnerzielung ausgerichtet — sei. Man nimmt sogar die Organisationssorm der Bezirksabgabestelle zum Anlaß, um sie teils als dem Erzeuger fremd, teils als dem Handel fern zu bezeichnen. Es erscheint darum angebracht, einmal Rückschau zu halten, sich die Entwicklung der Bezirksabgabe stellen ins Gedächtnis zu rufen und ihr wahres Wesen, ihren wirklichen Sinn aufzuzeigen. Die Entwicklung Ser BÄSten Bei Beginn der Arbeit, die Marktordnung auf dem Sektor Gartenbau einzuführen, bestand Klar heit darüber, daß die gesteckten Ziele: Erzeugerschutz, gerechte stetige (Fest)Preise, gesicherte Abnahme, Verbraucher schütz, gleichmäßige gerechte Verbraucherpreise, gerechte Versorgung auch bei Verknappung, Qualitäts garantie, Vorratswirtschaft, geordnete Warenbewegung, Andienungspflicht, sinn volle Warenverteilung, Kontingentierung, ge rechte Spanne, Leistungsprinzip nur erreicht werden können, wenn die erzeugte Ware an verhältnismäßig wenigen Stellen zunächst zusammenläuft, um von da aus weiter geschleust zu werden. Die Erzeuger wurden also, soweit die anbaumäßigen Voraussetzungen des jeweiligen Ge bietes gegeben waren, durch Anordnung des Gar tenbauwirtschaftsverbandes verpflichtet, ihre sämt lichen Erzeugnisse an eine von der Hauptvereini gung der deutschen Gartenbauwirtschaft zu bestim mende Stelle anzudienen und nicht mehr wie früher, direkt an den Großhandel, Versandhandel usw. abzugeben. Diese Stellen, denen die Aufgabe übertragen wurde, die von den Erzeugern angelie ferte Ware für diese treuhänderisch, entsprechend den marktordnerischen Bestimmungen, für die Erzeuger zu verwerten, wurden Bezirksabgabestel len für Gartenbauerzeugnisse genannt. Als die Hauptvereinigung der deutschen Garten bauwirtschaft Anfang 1936 ihre Anordnung Nr. 65/36, betr. Aufgaben, Rechte und Pflichten der Bezirksabgabestellen, erließ, verzichtete sie zunächst auf jegliche Erwägungen über die Rechtsform oder organisatorische Gestalt dieser Gebilde. Es war ihr darum zu tun, eine Stelle zu schaffen, die praktisch in der Lage war, durch Erfassen der Ware marktordnerisch zu wirken. Es sollte erreicht werden, daß den Erzeugern ihre Produkte restlos abgenommen werden, es sollte verhindert werden, das; wertvolles Volksgut, wie früher oft geschehen, weil nicht absetzbar, auf dem Komposthaufen lan dete. Dem Handel sollte die Möglichkeit geboten werden, an einer Stolle die geeignete gleichmäßig sortierte und preiseinheitliche Ware zu übernehmen. Das früher oft übliche Hin- und Herfahren der Ware sollte damit unterbunden werden, und cs sollte die Möglichkeit für die Marktorgane bestehen, die Ware so zu lenken, wie es die Gesamtausgabe erfordert. Die Anordnung Nr. 65/36 der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschast enthielt daher nur Rahmenbestimmungen, in denen sestgolegt wurde, daß Bezirksabgabestellen benannt werden können, die die Aufgabe haben, Gartenbauerzcug- nisse entsprechend den Anordnungen zu erfassen und treuhänderisch im Auftrag und für Rechnung der Erzeuger unter größtmöglichster Förderung der angestrcbten Qualitätsverbesserung abzusetzen. Es wurde ihnen verboten, Eigengeschäfte zu tätigen; sie wurden verpflichtet, die ihr angedienten Er zeugnisse ohne Ansehen der Person unter Beach tung der erlassenen Sortierung?-, Kennzeichnungs- und Vcrpackungsvorschriften anzunehmen und zu verwerten. Den Bezirksabgabostollen wurde gestat tet, zur Deckung ihrer Unkosten von den Anlie ferern einen Unkostensatz mit Genehmigung des Vorsitzenden des zuständigen Gartenbauwirtschafts verbandes zu erheben. Die Hauptvcreiniaung der deutschen Gartenbau- Wirtschaft war bereits damals der Meinung, daß es das Zweckmäßigste wäre, wenn diese Bezirks- abgabestellcn eine ihren Aufgaben entsprechende ' Rechtsform erhielten, ünd hoffte, daß sich eine .solche neue Rechtsform — etwa ähnlich den Deich- gcnossenschaften — bilden würde. Sie konnte aber mit dem praktischen Einsatz nicht warten, bis die Umformung des Rechts die gewünschten Voraus setzungen bringen würde. Aus diesem Grund sah sie sich genötigt, mit der Durchführung der Aus gaben einer Bezirksabgabestelle bereits bestehende Einrichtungen zu betreuen. So wurden Anfang 1936 nach Maßgabe der vorhandenen Möglichkeiten in den einzelnen Anbaugebieten Genossenschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Aktien- Gesellschasten, Vereine, Gemeinden ünd auch Einzel personen zu Trägern von Bezirksabgabestellen ernannt. Diese Träger mußten sich mit einer besonderen Erklärung verpflichten, ihren Betrieb als Bezirks abgabestelle treuhänderisch für die Erzeuger nach Maßgabe der Anordnung der Hauptvereini gung der deutschen Gartenbauwirtschaft Nr, 65/36 und den auf Grund dieser Anordnung erteilten Anweisungen zu führen. Damit waren zunächst die Voraussetzungen für ein praktisches Arbeiten der Bezirksabgabestellen gegeben, und man kann sagen, daß diese vom ersten Augenblick an die in sie gesetzten Erwartungen gerechtfertigt haben. Man muß in diesem Zusam menhang auch anerkennen, daß die vor Einsetzen der Marktordnung vorhandenen Absatzorganisatio nen, die auf freiwilliger Grundlage gebildet waren und dann zu Trägern von Bezirksabgabestellen er nannt wurden, durch Zurverfügungstellung ihrer Erfahrungen zu den Erfolgen ihren Teil beigetra gen haben. Unzulänglichkeiten Ser bisherigen Rechtssorm Nach Ablauf des ersten Jahres der Tätigkeit der Bezirksabgabestellen zeigten sich jedoch bereits Unzu länglichkeiten der Rechtsform, in der die Bezirks abgabestellen arbeiteten. Man erkannte Neigung der Einrichtungen, denen die Funktionen einer Bezirksabgabestelle Überträgen waren, die Umsätze aus der Bezirksabgabestellen-Tätigkeit als ihr „Geschäft" zu betrachten. Von hier war der Weg zur Anmeldung eines Anspruches auf die Einnah men, die aus der Unkostenumlage stammten — letztere wurden sehr oft fälschlicherweise Bezirks abgabestellen gebühr genannt — nicht mehr weit. Es war jedoch niemals Sinn und Zweck der Schaf fung der Bezirksabgabestellen und der damit ver bundenen Andienungspflicht der Erzeuger, gewisse Unternehmen und Einrichtungen in eine Monopol stellung zu bringen, aus der sie mühelos ohne Risiko Gewinne schöpfen konnten. Die Tatsache, daß die Erzeuger auf dem Wege der Anordnung ge- zwuriAen wurden, ihre Ware an bestimmte Stellen abzulicfern, verpflichtete vielmehr die Hauptver einigung der deutschen Gartenbauwirtschaft, dafü« Sorge zu tragen, daß die von der Gesamtheit der Erzeuger als Unkostenumlage aufgebrachten Be träge, soweit sie nicht zur Deckung der aus der Erfassungstätigkeit der Bezirksabgabestellen her- rührenden Unkosten benötigt wurden, auch den An lieferern verbleiben. Die Hauptvereinigung der deutschen Gartenbau wirtschaft forderte infolgedessen von den Trägern der BezirksabgabestclleN die Unterzeichnung einer erweiterten Verpflichtungserklärung, die aus der Bezirksabgabenstellentätigkeit erzielten Erträge nur nach Maßgabe der Weisungen der Hauptver einigung der deutschen Gartenbauwirtschaft zu ver wenden. Die Träger mußten sich weiter verpflichten, einen bestimmten Teil des Unkostenumlagesatzcs laufend einem Delkredere-Fonds zuzuführen, der dazu bestinimt wurde, etwa aus der Bezirksabgabe- stelleutütigkeit eintretende Verluste zu decken. Diese Verpflichtungserklärung änderte an sich nichts an dem bestehenden Rechtszustand; denn nach dem Wortlaut der Anordnung Nr. 65/36 der Hauptvereinigung der deutschen Gartcnbauwirt- schast, Ziffer 8, konnte die Bezirksabgabestelle zur Deckunc; ihrer Unkosten einen Uukostensatz erheben. Aus dieser Formulierung geht klar hervor, daß von den Erzeugern nicht mehr gefordert werden darf, als zur Deckung der Unkosten notwendig ist. Da jedoch der zu erhebende Unkostensatz von vorn herein sestgelegt werden mußte und die tatsächlichen Unkosten für ein kommendes Jahr niemals genau zu übersehen sind, war es unvermeidlich, daß die aus dem festgelegten Prozentsatz der Unkosten- umlagc fließenden Erträge mit den tatsächlichen Un ¬ kosten nicht übereinstimmten. Trotzdem glaubte die Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirt schaft, mit der erweiterten Verpflichtungserklärung allen Beteiligten die bestehende Rechtslage noch einmal klar vor Augen zu führen und diese durch die Verpslichtungserklärung zu untermauern. Aber auch durch die erweiterte Verpflichtungs erklärung war ein befriedigender Zustand noch nicht geschaffen; denn je mehr man aus den schon dargelegten Gründen auf die klare Trennung zwi schen der Funktion der Bezirksabgabestelle und etwaigen Geschäften des Trägers Werk legte, um so stärker erhob sich die Frage nach der Rechtsnatur der Bezirksabgabestelle. Man fragte nicht mit Un recht: wenn die durch die Tätigkeit als Bezirks- abgabestelle anfallenden Umsätze nicht als Umsatz des Trägers zu gelten haben, wenn die aus der Bezirksahgabestellentätigkeit herrührenden Einnah men und Ausgaben nicht als Eigcneiunahmen und -ausgaben des Trägers^elten, wer denn beispiels weise Eigentümer von Werten würde, die aus dem von der Bezirksabgabestelle erhobenen Unkosten- Umlagesatz angcschafft worden sind. Auf der ande ren Seite erhob sich die Frage, wer denn, wenn nicht der Träger, für etwaige Verbindlichkeiten der Bezirksabgabestelle hafte. Diese Frage ist in der vergangenen Zeit von maßgeblicher juristischer Seite mehrfach und ein gehend geprüft worden. Eine eindeutige Beantwor tung war jedoch nicht möglich, und sie konnte auch nicht möglich sein; denn mit der Bezirksabgabestelle wurde ein Gebilde geschaffen, das sich ohne weite res und vor allem in der zunnächst angewendeten Form nicht in das bestehende Recht eingliedern konnte, und deren Probleme eben auch nicht nach dem bestehenden Recht zu lösen waren. Die Hauptvereinigung der deutschen Gartenbau wirtschaft konnte jedoch in Anbetracht der Tatsache, daß es ihre Aufgabe ist, dafür zu sorgen, daß die von der Gesamtheit der Erzeuger als Unkosten umlagesatz aufgebrachten Gelder auch diesen ver bleiben und nicht etwa als Gewinne in die Taschen einiger weniger fließen, niemals zugeben, daß Be zirksabgabestelle und Träger so identifiziert werden, daß das Eigentum aller Erträge aus der Bezirks- abgabestellentätigkeit auf den Träger übergeht und dieser dann allerdings auch für Verbindlichkeiten aus der Bezirksabgahestellentätigleit haftet. Ande rerseits war es unmöglich, daß die Bezirksabgabe- stclle, ohne Rechtsperson zu sein, ohne Klarheit über Eigentums- und Haftverhältnisse weitergeführt werden konnte. Es sei in diesem Zusammenhang davon abgesehen, auf die gleichfalls aufgetretenen Steuerprobleme einzugehen. Wichtig war noch ein Punkt: IreulMöer unö Organ Ser Marktordnung Die Bezirksabgabestelle übt ihre Tätigkeit als Treuhänder der Erzeuger aus. Sie ist aber Organ der Marktordnung. Diese Aufgabe kann sie jedoch nur erfüllen, wenn ihr Leiter einzig und allein nach den Weisungen der für die Durchführung der Marktordnung ein gesetzten Hauptvercinigung der deutschen Garten bauwirtschaft und Gartenbauwirtschaftsverbände arbeitet. Diese Gewähr war aber in dem bestehen den Zustand der Trägerschaft keineswegs eindeutig genug gegeben; denn Leiter der Bezirksabgabestelle war meistenteils der Geschäftsführer der Träger- gesellschnft, und dieser kam dann sehr oft in für ihn selbst vielleicht unangenehme Konflikte. Als Leiter der Bezirksabgabestelle hatte er sich vollkommen nach den Weisungen des Gartenbauwirtschaftsver bandes zu richten, dagegen aber z. B. als Ge schäftsführer der Träger-Genossenschaft war er ebenso verpflichtet, den Vorschriften seines Vor standes Folge zu leisten oder den Beschlüssen seines Aufsichtsratcs Rechnung zu tragen. Es waren nicht zuletzt die sich hieraus ergeben den Schwierigkeiten, die die Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft veranlaßten, nun mehr danach zu trachten, für die Bezirksabgabe stellen, für die sich neues Recht noch nicht geformt hatte, eine Gestalt zu suchen, die die bisher zu tage getretenden Mängel ausschloß. Die erste Gelegenheit zur Errichtung von Bezirks abgabestellen in neuer Form ergab sich bei der Ein führung der Marktordnung in den angegliederten Alpengauen. Hier wurden erstmalig Bezirksabgabe stellen als Rechtsperson, und zwar in Form der Gesellschaft mit beschränkter Haftung ins Leben ge rufen, deren einzige Aufgabe es ist, Bezirksabgabe stelle zu sein und nach Maßgabe der marktregeln den Anordnungen Gartenbauerzeugnisse zu erfassen und treuhänderisch namens und für Rechnung der Anlieferer abzufetzen. Der Gesellschaftervertrag die ser Gesellschaft mit beschränkter Haftung enthielt alle Bestimmungen, die notwendig sind, um sichcrzustel- len, daß die Gesellschaft nur als Marktordnungs organ tätig ist, daß sie kein Gewinnstreben hat, son dern von ihren Anlieferern nur die zur Deckung der tatsächlichen Unkosten notwendigen Beträge (Fortsetzung auf Seite 2 ), ves Führers Mrt! Wenn irgendwo in der Welt noch eine Unklarheit über Sinn und Ziel des deutschen Freiheitskampfes bestanden haben sollte, dann dürfte nach der letzten Rede des Führers in jeder Hinsicht und Beziehung endgültig die Abgrenzung der Fronten feststehen. Wie ein zündender Blitz fuhr des Führers Wort in das düstere Nebelgebräu ' britischer Phrasen drescherei und Lügenkunst. Die schamlose Heuchelei britischer Ueberheblichleit wurde der Welt offenbar wie vielleicht nie zuvor. Es wäre unwürdig, wollte man die Rede des Führers sezieren; denn sie ist wie alle früheren Reden des Führers aus einem Guß, wie ein Schwertschlag, von einer unübertrefflichen Schärfe, und gibt eine Klarstellung der gegebenen militärischen politischen, wirtschaftlichen und sozialen Verhält nisse, an der es nichts mehr zu drehen und zu deuteln gibt. Für England jedenfalls war des Führers Wort ein Menetekel, das alles und jedes Schicksal erwarten läßt. Man hat jenseits des Kanals des Führers Wort l-bon so oft als ver meßen und lächerlich bezeichnet und mußte dann später in bitterem Erwachen feststellen, daß die Aeußorungen des Staatsmannes und Soldaten Adolf Hitler nie zuviel, meist zu ivenig versprachen, und daß seine Prognosen mit einer geradezu un heimlichen Sicherheit sich erfüllten. Englands Schicksal ist unabwendbar. Eine un geheure Macht ballt sich in der Hand des Führers zusammen. Er ist der Herzog eines Heeres, wie es stärker niemals in der Weltgeschichte bestanden hat. Er ist der Meister des diplomatischen Spiels und — das ist das Entscheidende — der Führer von 85 Millionen Deutschen, die auf Gedeih und Verderb ihm verschworen sind und mit ihm und hinter ihm marschieren bis zur letzten Stunde und zu jeglicher Entscheidung. Wenn man heute hineinhorcht in den inter nationalen Blätterwald, dann kann man auch in jenen Kreisen, die sich vom propagandistischen Ein fluß Englands noch nicht gelöst haben, die Wucht und geschichtliche Bedeutung der Worte des Führers seststellen. Auch hier hat man erkannt, daß die letzte Schlacht dieses Krieges bevorsteht und daß der Führer in einem Ausmaß zuschlagen wird, wie es bisher noch kein Sterblicher je für möglich gehalten hätte. Vor einem Jahr warnte der Führer Frankreich. Welch Schicksal hat Frankreich getroffen! Diesmal erging die letzte Warnung an England und an alle diejenigen, die vielleicht noch mit dem Gedanken spielen, gemeinsame Sache mit England zu machen. So wahr Frankreich — bis dahin angeblich die stärkste Landwehrmacht der Welt — zusammenbrach, so sicher wird in diesem Jahre England in die Knie gezwungen. Daß England auf die Rede des Führers nicht viel zu antworten hatte, war vorauszusehen. Wenn man heute dem Führer unterstellt, er wolle Bri tannien zerstören, seine demokratischen Einrichtun gen zerschlagen und das britische Volk versklaven, so ist das gleichermaßen dumm und naiv. Wenn England, das sozial rückständigste Land der Welt, das Wort „Demokratie" ausschließlich für sich be anspruchen zu können glaubt, so kann man diese Tatsache mit einer Handbewegung abtun. Denn schließlich: dieser Krieg wird ja geführt, um dem echten Sozialismus der Völker zum Durchbruch zu verhelfen und um die unerträgliche Tyrannei der kapitalistischen Weltherrschaft der geheimen Finanz mächte zu zertrümmern! Im übrigen wird es gut sein, wenn einige Völker sich die Warnungen Adolf Hitlers in ihrer ganzen folgenschweren Bedeutung nachdrücklich vor Augen halten. Wer mit England gemeinsame Sache macht, begibt sich in Gefahren, über deren Ausmaß sich die verantwortlichen Männer dieser Länder klar werden sollten. Wer nach England fährt, fährt in den Tod! Was den deutschen Kriegsschiffen im Sperrgebiet um England vor die Rohre kommt, das wird erledigt. Die deutsche Wehrmacht hat schließlich in den vergangenen Monaten des Krieges gezeigt, wer zuzuschlagcn versteht und bei wem das Gesetz des Handelns liegt. Schließlich dürfte es auch dem militärischen Laien klargeworden sein, daß für England jede Hilfe zu spät kommt. Wäh rend Deutschland seit Ausbruch des Krieges ein Höchstmaß an Erfolgen unter denkbar geringen Verlusten erzielen konnte, ist die Front unserer Gegner entscheidend geschwächt. Auf dem Konti nent stehen Deutschland und Italien, und jeder Gedanke, diese Machtstellung ändern zu können, ist lächerlicher Wahnwitz. Die militärischen Kräfte Englands haben un er den Schlägen unsererll-Boote und Kampfflieger furchtbar gelitten. Das deutsche Kriegspotential aber hat sich von Monat zu Monat in einem Ausmaß verstärkt, wie es eben nur in Deutschland und durch die zusammengeballt« ent schlossene Kraft von 85 Millionen einer Idee und einem Werk verschworener Menschen unter einem genialen Führer möglich ist. Die Entscheidung steht bevor! Das Gesetz de« Handelns liegt bei uns, und der Sieg ist uns nicht zu nehmen!
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