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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 58.1941
- Erscheinungsdatum
- 1941
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-194100009
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19410000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19410000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- Seiten der Nummer 48 in der falschen Reihenfolge eingebunden
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 58.1941
-
- Ausgabe Nummer 1, 2. Januar 1941 1
- Ausgabe Nummer 2, 9. Januar 1941 1
- Ausgabe Nummer 3, 16. Januar 1941 1
- Ausgabe Nummer 4, 23. Januar 1941 1
- Ausgabe Nummer 5, 30. Januar 1941 1
- Ausgabe Nummer 6, 6. Februar 1941 1
- Ausgabe Nummer 7, 13. Februar 1941 1
- Ausgabe Nummer 8, 20. Februar 1941 1
- Ausgabe Nummer 9, 27. Februar 1941 1
- Ausgabe Nummer 10, 6. März 1941 1
- Ausgabe Nummer 11, 14. März 1941 1
- Ausgabe Nummer 12, 20. März 1941 1
- Ausgabe Nummer 13, 27. März 1941 1
- Ausgabe Nummer 14, 8. April 1941 1
- Ausgabe Nummer 15, 10. April 1941 1
- Ausgabe Nummer 16, 17. April 1941 1
- Ausgabe Nummer 17, 27. April 1941 1
- Ausgabe Nummer 18, 30. April 1941 1
- Ausgabe Nummer 19, 8. Mai 1941 1
- Ausgabe Nummer 20, 16. Mai 1941 1
- Ausgabe Nummer 21, 22. Mai 1941 1
- Ausgabe Nummer 22, 29. Mai 1941 1
- Ausgabe Nummer 23, 5. Juni 1941 1
- Ausgabe Nummer 24, 12. Juni 1941 1
- Ausgabe Nummer 25, 19. Juni 1941 1
- Ausgabe Nummer 26, 26. Juni 1941 1
- Ausgabe Nummer 27, 3. Juli 1941 1
- Ausgabe Nummer 28, 10. Juli 1941 1
- Ausgabe Nummer 29, 17. Juli 1941 1
- Ausgabe Nummer 30, 24. Juli 1941 1
- Ausgabe Nummer 31, 31. Juli 1941 1
- Ausgabe Nummer 32, 7. August 1941 1
- Ausgabe Nummer 33, 14. August 1941 1
- Ausgabe Nummer 34, 21. August 1941 1
- Ausgabe Nummer 35, 28. August 1941 1
- Ausgabe Nummer 36, 4. September 1941 1
- Ausgabe Nummer 37, 11. September 1941 1
- Ausgabe Nummer 38, 18. September 1941 1
- Ausgabe Nummer 39, 25. September 1941 1
- Ausgabe Nummer 40, 2. Oktober 1941 1
- Ausgabe Nummer 41, 9. Oktober 1941 1
- Ausgabe Nummer 42, 16. Oktober 1941 1
- Ausgabe Nummer 43, 23. Oktober 1941 1
- Ausgabe Nummer 44, 30 Oktober 1941 1
- Ausgabe Nummer 45, 6. November 1941 1
- Ausgabe Nummer 46, 13. November 1941 1
- Ausgabe Nummer 47, 20. November 1941 1
- Ausgabe Nummer 48, 27. November 1941 1
- Ausgabe Nummer 49, 4. Dezember 1941 1
- Ausgabe Nummer 50, 11. Dezember 1941 1
- Ausgabe Nummer 51, 18. Dezember 1941 1
- Ausgabe Nummer 52, 29. Dezember 1941 1
-
Band
Band 58.1941
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- Gartenbauwirtschaft
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^tiicdtsrtüiiunF bis sma äuLsrstsn/ Vom Laumschulwerk in öec Sriegszett Bon RudolfTetzner, Referent Baumschulen im Berwaltnngsamt des Reichsbauernsührers. Im Reich Adolf Hitlers begegnet man Gott sei Dank nur noch ganz vereinzelt Menschen, denen man es erst sagen muß, daß Krieg ist und daß sogar Millionen deutscher Männer unter stünd lichem Einsatz ihres Lebens kämpfen und marschie ren, marschieren und kämpfen. Das Fehlen dieser Millionen im gewohnten Werk des Friedensalltags muß sich selbstverständlich auch gegenüber der Frie densproduktion bemerkbar machen. Deshalb man gelt es ja ebenso selbstverständlich auch an dem und jenem, was wir zu unserer Arbeit an der Erzeu gung und der Bereitstellung unserer Erzeugnisse brauchen. Darauf aber kommt es nicht an, wie häufig oder heftig wir dies beklagen, sondern allein das ist wichtig, was wir auch unter den kriegs zeitbedingten Erschwernissen leisten! In diesem Geist und in dieser allein zulässigen Haltung sei hier ein kurzer Rückblick auf die Ar beiten für das Baumschulwesen im Reichsnährstand und das Schaffen unserer Baumschulen geboten, desgleichen ein Ausblick auf die künftigen Arbeits ziele und somit auf den Marschweg jedes einzelnen, der für die Erfüllung der baumschulischen Aufgaben mitverantwortlich ist. Diese Arbeiten lassen sich in folgenden Arbeitszielen darstellen. 1. Leistungserhaltung der Baumschulen, auch unter erschwerten Erzeugungsbedingungen, 2. Beteiligung der Baumschulen an der Kriegs- ernährungswirtschaft, 3. Lehren aus der Naturkatastrophe der Frost schäden des Winters 1939/40, 4. Vorbereitung der außerordentlich großen, zu künftigen Aufgaben der Baumschulen für die Bedarfsdeckung bei Baumschulerzeugnissen im großdeutschen Raum. Zu I. galt es, den Fortgang der Erzeugung durch die Bedarfsdeckung bei Obstsaatgut und Aufschul pflanzgut zu sichern. Diese Aufgabe wurde für die Aufschulung 1941 gelöst, trotz vieler Schwierig keiten. Ihre Lösung für die Aufschulung 1942 er scheint zunächst noch mit Schwierigkeiten verbun den, die aber durch Berufsdiszplin weggeräumt werden können. Es ist hierzu nur notwendig, daß die Wildlingsbaumschulen allen Hamsterern ent gegentreten und keiner Baumschule mehr Wild linge liefern als es 'etwa dem Durchschnitt der letzten drei Jahre entspricht, und jeder Baum- schuler nur soviel aufschult, wie er sicher in bester Pflege zu halten und den höchsterreichbaren Hundertsatz an Markenbäumen zu erzielen vermag. Der Wildlingsbedarf darf keinesfalls von der der zeitigen Nachfrage nach Obstbäumen her errechnet und in diesem Ausmaß zu decken verlangt werden, weil es natürlich ganz ausgeschlossen ist, den in folge einer Naturkatastrophe verursachten Riesen bedarf, neben dem laufenden Bedarf, unter kriegs zeitlichen Erzeugungsverhältnissen zu befriedigen. Die Berufsführung wird nach wie vor bemüht sein, jede nur mögliche Hilfe und Erleichterung betr. Geräte- und Maschinen-, Dünger-, Arbeits kräfte- und Landbedarf für die Aufrechterhaltung der baumschulischen Erzeugung zu schaffen. Baumschulen und kriegsernährungswittscyast Zu 2. Der Gartenbau wurde durch die Anord nung Nr. 36/41 des Vorsitzenden der Hauptvereini gung der deutschen Gartenbauwirtschaft erneut zu einer Leistungssteigerung im Gemüsebau aufgerufen und mittels nährständischer Anordnungsgewalt ver pflichtet. Diese richtet sich in erster Linie an die Betriebe, die sich ausschließlich oder überwiegend mit der Anzucht von Blumen- und Zierpflanzen befassen. Unsere Baumschulen, die sich bereits auf Gruno unserer diesbezüglichen Werbung weitgehend ebenfalls mit Gemüsebau befassen, werden sich selbstverständlich im Sinne dieser Anordnung mit verpflichtet fühlen und jede hieraus entstehende Mehrausgabe als freudig geleisteten Ehrendienst am Vaterland und als Beitrag auch zur siegreichen Kriegsentscheidung auffassen. Es kommen in Be tracht: Einschaltung des Anbaus einfach anzubauender Feldgemüse auf ganzen Freiflächen des baum- schulischen Fruchtwechsels, Ausnützung von nicht benötigten Vermehrungs- und Veredlungshäusern und Kästen für Gemüse pflanzenanzucht und Frühgemüse, Anbau einfach zu ziehender Gemüse in Zwischen- kultur in teilweise geräumten oder lückigen Quartieren, Gemüsesamenbau, besonders Hülsenfrüchte, im Vertragsanbau. Hierbei kommt es nun aber nicht auf den Mann an, der mit staunenswerter Fachkunde uns erzäh len will, wieviel er für solche Zwecke an Stallmist und mineralischen Düngern mehr braucht, sondern wir brauchen den Mann, der beispielsweise aus dem Aushub einer halbspatentiefen, kraftgeschwän gerten Muttererde aus dem Kompostplatz 50 Ztr. bester Spcisemöhren zu zaubern vermag. Zu 3. Aus der Naturkatastrophe des harten Win ters von 1939/40 zieht die Führung des deutschen Baumschulwesens sehr bedeutende Folgerungen für die künftige Erzeugung von Obstgehölzen. Sie stellt eine planmäßige Härtung unserer Obstgehölze zwecks Erreichung einer größeren Frostwiderstands fähigkeit als Aufgabe hin. Zur Erreichung dieses Zieles ist zunächst folgender Arbeitsplan aufgestellt: s) Härtung von Sämlingsunterlagen; Werbung von Saatgut nur von frostwider- standsfähigen Mutterbäumen in rauhklimati- fchen Gebieten und Lagen für die künftige An zucht von Sämlingsunterlagen- V/icktigs Ltsusiirassn rum JadrssabsckjuB Abschreibung, Rückstellung, Rücklage Der diesjährige Jahresabschluß stellt den Steuer, pflichtigen vor wichtige steuerliche und betriebswirt schaftliche Entscheidungen. Er muß sich entschließen, ob er eine der vom Reichsminister der Finanzen gebotenen Steuererleichterungen in Anspruch nehmen will oder nicht. Die Steuerbegünstigungen dienen sämtlich dem Zweck, die Betriebe in ihrer Leistungs, kraft zu erhalten. Da bei den Steuerpflichtigen immer noch das Problem der Abschreibung im Vor dergrund steht, sei dieses zunächst behandelt. I. Absetzungen Mr Abnutzung Auf dem Gebiet der Absetzung für Abnutzung bei Wirtschaftsgütern des abnutzbaren Anlagever mögens herrscht im Steuerrecht der Grundsatz jähr- lich gleichmäßiger Abschreibungen, bemessen nach den Anschaffungs- oder Herstellungskosten und der oraussichtlichen Gesamtdauer der Nutzung des be treffenden Wirtschaftsgutcs. Abschreibungen, die hiervon abweichen, sind nur zulässig bei außer gewöhnlicher technischer oder wirtschaftlicher Ab nutzung. Abschreibungen, wie sie betriebswirtschaft lich oder kostenbestimmend zulässig oder gar vor« geschrieben sind, finden steuerlich keine Anerkennung. Wünsche der Wirtschaft auf Zulassung vorzeitiger Abschreibungen oder von Abschreibungen über die ehemaligen Anschaffungskosten hinaus setwa als Finanzchrungsmittel für die Wiederbeschaffung) hat der Reichsminister der Finanzen nicht erfüllt, ebenso wie die Wünsche auf Anerkennung steuer freier Rücklagen für unterlassene Reparaturen (Erneuerungsrücklagen usw.) der Ablehnung ver fielen. An diesem Standpunkt vermochten auch nichts die Kriegsverhältnisse zu ändern, wiewohl erkennbar war, daß mit dem Prinzip der konti nuierlichen Abschreibung nicht auszulommen war; denn die Nutzungsdauer aller Wirtschaftsgüter ein- schließlich Gebäude mußte zufolge der ununter brochenen Einwirkung der lleberbeanspruchunq und der kricgsbcdingten Aufschiebung von Reparaturen und Instandhaltung wesentlich kürzer werden, als ursprünglich bei der Ermittlung der jährlichen Ab schreibungssätze angenommen war. Die gesetzlich gegebene Möglichkeit, auf den niedrigeren Teilwerl abzuschreiben,' konnte auch nicht befriedigen; denn diese Lösung konnte nur ein vorübergehender Not- bchel! sein. Den Wünschen der Wirtschaft wurde schließlich in der Weise Rechnung getragen, daß mit Erlaß vom 15. 2. 1940 - RStBI. 1941 S. 137 — außerordentliche Abschreibungen zu gelassen wurden. Es wurde aber gleichzeitig darauf hingewiescn, daß diese Regelung sich nur auf das Jahr 1940 beziehe und daß der Reichsminister der Finanzen die Regelung für 19 ll sich Vorbehalte. Daß diese Regelung sich nicht wiederholen wird, ist wohl als sicher anzunehmen. Die Landwirt schaft (Gartenbau) hatte ohnehin von dieser Er- scichter^ng nnr wenig Nutzen; denn für Grund mnd Boden, der das wichtigste Anlagevermögen fin der Landwirtschaft darstellt, kennt das Steuer- Brecht keine Absetzung für Abnutzung. «l. Rücklage für Bobenocrzehr »tl Den Belangen der Landwirtschaft (Gartenbau) k^g erst der Erlaß vom 20. 8. 1941, RStBl. 1941 S- 598 Rechnung. Hiernach können Landwirte beim Buchabschluß auf den 30. 6. 1941 eine steuer begünstigte Rücklage bilden. Landwirt im Sinne dieser Bestimmung ist, wer Einnahmen aus Land wirtschaft hat. Die Rücklage ist für den Zeitpunkt gedacht, an dem die Möglichkeit der Intensivierung der Betriebe wieder gegeben ist. Zur Sicher- stellung dieses Zweckes wird deshalb dem Landwirt zur Auflage gemacht, den Rücklagebetrag bei einer Kreditanstalt (nicht auf Sparbuch) einzu legen, wo er bis zu einem vom Reichsminister der Finanzen zu bestimmenden Zeitpunkt gesperrt bleibt. Der Reichsminister der Finanzen bestimmt auch den Tag der Auflösung der Rücklage. Dieser Zeitpunkt wird dann gekommen sein, wenn die Bedarfsmittel wieder in ausreichender Menge ge liefert werden können. Die Einlage bei der Kredit anstalt braucht erst bei Abgabe der Steuererklärung für 1941 zu erfolgen. Wird die Frist zur Abgabe der Erklärung verlängert, so ist damit stillschweigend auch der Termin zur Einzahlung verlängert. Bei der Einzahlung hat die Kreditanstalt eine Be scheinigung auszustellen, mß der eingezahlte Be trag auf Sperrkonto angelegt ist Diese Bescheini gung ist der Einkommensteuererklnrung beizufügen. Das Finanzamt prüft an Hand dieser Erklärung, ob die Voraussetzungen für Steuerbefreiung ge geben sind. Die Rücklage wird nnn solange in den Bilanzen geführt, bis ihre Auslösung gestattet wird. Bei Auflösung entsteht im Auflösungssahr kein Gewinn, weil dem Gewinn gleich hohe Aufwendungen für die bis dahin zurückgestellte Bedarfsdeckung gegen überstehen. Dagegen ist zu beachten, daß der steuerliche Vorteil (bei Ausweisung der Rücklage in dem Abschluß 1940/41) bereits bei der Ver anlagung für 1911 ansällt. Gerät der Betriebs- inhnber vor dem Zeitpunkt der Auslösung der Rücklage in wirtschaftliche Bedrängnis, so kann mit Genehmigung des Oberfinanzpräsidenten vor zeitig über die Rücklage verfügt werden. Bei der Kreditanstalt wird die Einlage wie sonstiges privates Geld behandelt, also auch verzinst! Bezüglich der Höhe der Rücklage ist bestimmt, daß diese bis zu 1 v. H. des Einheilswertcs des land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögens betragen darf. Maßgebend ist der letzte Einheits- Wert einschließlich seiner Aenderungen vor dem 30. 6. 1941. Schwierigkeiten bei der Ermittlung des zutreffenden Einheitswertes können entstehen bei Pachtverhältnissen wegen der Zurechnung der Flächen usw. Der Reichsminister der Finanzen hat in einer Durchführungsverordnung nähere Bestimmungen getroffen. Danach ist beim Pächter vom ganzen Einheitswert also einschließlich des Verpächteranteils, auszugehen, während beim Ver pächter nach den Grundsätzen des Einkommensteuer rechtes kaum die Voraussetzungen für die Bildung einer Rücklage gegeben sein werden. Betriebsinhaber, die ihren Betrieb vor dem all gemeinen Zeitpunkt, der für die Auflösung der Rücklage bestimmt wird, veräußern oder aufgeben tind einen anderen Betrieb übernehmen, können die Rücklage aus den neuen Betrieb übertragen. d) Härtung von Thpunterlagen; Auswahl der ungeschlechtlich vermehrbaren Obstgehölze unter besonderer Berücksichtigung der Frostwiderstandsfähigkeit und des Trieb abschlusses, der diese stark beeinflußt. c) Härtung der Stammbildner und sehr ver mehrte Anwendung von harten Stammbild nern in der Praxis der Baumschulen: Prüfung aller bisher verwendeten Stamm bildnersorten unter besonderer Berücksichtigung der Frostwiderstandsfähigkeit; Ausmerzung aller nicht genügend frostwiderstandsfähigen Stammbildnersorten auf ihre Verträglichkeit mit den Edelsorten und die baumschulische Eignung; sehr stark vermehrte, praktische Ver wendung von Stammbildnern bei der Anzucht von Obstbäumen, unter Kennzeichnung der verwendeten Unterlagen und Stammbildner sorten. ck) Auswertung von Forschungs- und Züchtungs- ergebniffen; Fortschreitende unverzügliche Einführung aller künftig erarbeiteten, sicheren Ergebnisse der wissenschaftlichen und praktischen Obstzüchtung bei Unterlagen-, Stammbildner, und Edelsor ten, die unter besonderer Berücksichtigung der Frostwiderstandsfähigkeit gezüchtet sind, in die Praxis der Baumschulen. Zu 4. Das Vorbereiten der Bedarfsdeckung für den künftigen Großbedarf an Gehölzen aller Art für den großdeutschen Raum umschließt eine außer ordentliche Fülle von Aufgaben. Um von vornherein hier planmäßig vorzugehen und über diese Groß ausgaben Stetigkeit und Sicherheit zu breiten, sehe ich in der Schaffung und im Abschluß von Anbau verträgen zwischen Großverbraucher und Baum schulen das beste Mittel zur Erfüllung dieser Auf gaben. Es ist in diesem Sinn bereits ein Anbau vertrag über dreimal verschulte Gehölze in Wirk samkeit, und es sind weitere Anbauverträge eben falls über Gehölze für die deutsche Landschaft in Bearbeitung, die gemeinsam zwischen den Beauf tragten des Generalinspektors für das deutsche Straßenwesen und des Verwaltungsamts des Reichsbauernführers nach den Richtlinien des Reichslandschaftsanwalts erstehen. Das Hinzutreten weiterer Großverbraucher zu diesem Vertragswerk steht in Aussicht. Die Arbeiten des Sachgebiets Baumschulen zur Förderung der Unterlagenfrage, die von dem Reichsministerium für Ernährung und Landwirt schaft tatkräftig unterstützt werden, laufen plan mäßig weiter. Im Vordergrund stehen hieraus zur Zeit die Sicherung der Bedarfsdeckung bei Obstsaatgut, die Verbesserung der Sämlingsunter lagen und die Förderung der Anzucht wichtiger Vitaminträger, z. B. Wildrosen und die Mährische süße Eberesche. Mögen diese kurzen Ausführungen ein Rechen schaftsbericht darüber sein, ob wir es verdienen, unter dem Schutz des deutschen Schwertes in der Heimatfront arbeiten zu dürfen, möge er aber auch gleichzeitig für alle Beteiligten eine Verpflichtung sein, freudig das Aeußerste zu leisten für Führer, Volk und Vaterland. m. Steuerfreie Refervebiltmng Als weitere Maßnahme, die ebenfalls auf die innere Stärkung der Betriebe abzielt, kommt die Zulassung der Bildung stiller Reserven gemäß Steueränderungsverordnung vom 20. 8. 1941 — RStBl. 1941 S. 592 — in Betracht. Danach bleiben erstmals für 1941 bei buchführenden Einzel gewerbetreibenden, Land- und Forstwirten und Mit- untcrnehmern von Personengesellschaften während der Dauer der Erhebung des Kriegszuschlages auf Antrag 50 v.H. des nichtentnommenen Gewinns aus Gewerbebetrieb oder aus Landwirtschaft, höch stens aber 10 v. H. des gesamten Gewinns hieraus von der Einkommensteuer und vom Kriegszuschlag frei. Beispiel: Gewinn 80 000,— RM. entnommener Gewinn. . . . 50 000,— „ nicht entnommener Gewinn . . 30 000,— RM. 50 v. tz 15000,— „ steuerfreie Höchstgrenze nur . . 8 000,— „ Treffen Einkünfte aus Landwirtschaft mit Ein künften aus Gewerbe zusammen (maßgebend ist der Einkommensteuerbescheid), so sind die Hälfte des nicht entnommenen Gewinns und die 10 v.H. des gesamten Gewinns für jede Einkunftsart ge trennt zu ermitteln. Bei Landwirten mit Ein kommen aus Landwirtschaft von nicht mehr als 8000,— RM. wird bei der Ermittlung der 50-v-H.- bzw. 10-v-H.-Grenze vom ungekürzten Gewinn , ansgcgangen, d. h. die Prcisgrenze von 3000,— RM. bleibt außer Betracht. In den befreiten Ostgebieten gilt die besprochene Verordnung nur bedingt, weil diese Gebiete keinen Kriegszuschlaq erbeben. Gewisse Teile von Ost preußen, Pommern, Schlesien, Brandenburg, Danzig-Westpreußen und Oberschlesien sind steuer lich den befreiten Ostgebieten gleichaestellt. jedoch wird in diesen ehemaligen deutschen Grenzgebieten der Kriegszuschlag erhoben. Aus diesem Grund gilt die Steueränderungsverordnung in diesen Ge bieten ebenfalls, so daß die dort wohnenden Steuer pflichtigen die Vergünstigungen der Oststeuerhilfe verordnung und die Vergünstigung der Steuer änderungsverordnung nebeneinander in Anspruch nehmen können (Hinweis auf die hierzu gebrachten Beispiele im Reichssteuerblatt 1941 S. 650). Der Antrag auf Steuerbefreiung noch der Steueränderungsverordnung wird zweckmgßig bei Abgabe der Steuererklärung gestellt, erstmals also bei der nächsten Erklärung im Frühjahr 1942. Die steuerfreie Reservebildung ist zngelassen für die Dauer der Erhebung des Kriegszuschlages. iv. Bott'ebsnn'onn-^utbaben Die Sorge der Wirtschaftsführung um die Schaffung und Erhaltung von Reserven für die notwendige Erneuerung der Produktionsanlagen und für die Ergänzung der Vorräte bat einen noch stärkeren Niederschlag in der Kanfkraftlenkungs- verordnnng vom 30. 10. 1941 gefunden, deren Ab schnitt II die Betriebsanlageauthaben behandelt. Das Betriebsanlageguthaben besteht darin, daß der Betriebsinhaber bei seinem Finanzamt durch Ein zahlung von Beträgen ein Guthaben bildet, das für die Anschaffung ok"ukbarer Anlngegüter des beweglichen Betriebsvw mögens in der Nachkriegs zeit bestimmt ist. Das Guthaben ist während des sIMnis rur Jahreswende Lin sckicksslsckwerss 3skr ging ru Locks. Vas Ringen cksr jungen Völker um Lsbeosreckt unck Lsbsosrsum ist über ckis Lrenren Lorops» kinausgsgangen unck wuccks ru einem weltwsitso Ksmpk. vsutscklsncks Lrsuock unck Verbüncketsr, ckspso, Kat sdsnksils ru cksn Wsllso gsgrikksn, um gegen ckis jückisck-plutokrstisckso kdsckts sock kür Ostasien gssuncke Verkältoiss ru sr- rwiogso. Vie Lcklscktso ckes dskres 1939 unck 1940 sinck cksok cksm unvergleichlichen Lslck- derrngsnie ckes Lükrers unck trotr unvsrgleick- licksr Lrkoigs in vsrksitnismsüig kurrer 2eit gsscklsgen worcken, sc> cksü nickt nur cksr Hei mat, soncksrn sucb vielen Lolcksten ckis Schwere ckss Krieges nicbt dswullt wurde. Vas vergangene ckskr aber bst uns ckis gsnrs Härte ckss Krieges gezeigt. 3ecke nur dsnkbsrs Lntbskrung, alle Strapazen unck beiden baden kkilliooso cksutscbsr Lolcksten auk sicb genom men, um ckis Heimat vor dem satsniscksn Lsinck der dtsnsckbsit, vor dem Lolscksvismos ru bskütsn. ^.us den Lckildsrungsn der im Osten eingesetzten Lolcksten wissen wir um ckis grsuen- bstte Sklaverei in der Sowjetunion. Lins un- vorstsllbsrs Despotie bst dis dtenscksn ru sr- kärmlicksn Tieren gsmsckt, dis in trostloser Linöde dsbin vegstisrsn und tür dis es suüer tsutliscksr Verkettung nicbts msbr gibt, kür dis das Lscken seit vielen dsbren verlorenging. Vie plutokrstisckso Kriegsverbrecher in London und Wsskiogton ksbsn sicb nickt gescbsut, dss vertierte Vsrbiscbsrgssindel von dlosksu gegen dis europäische Kulturwslt eintusstrsn. Viess Tatsache allein stellt eines der grössten Ver drecken der kksnsckkeit dar, und die Welt geschichte würde ikrsn Sinn verlieren, wenn diesem Vsrgsksn nickt eins erbarmungslos« Straks entsprechen würde. vis bolschewistischen kkscktksder ksbsn im Lsuk cksr vergangenen 24 dskrs in einem Aus mass kür cksn Vernichtungskrieg gegen Luropa gerüstet, wie es nismsncl vermutet kst unck suck nickt vermuten konnte. -kls vsutscklsnck rum Ksmpk gegen cksn Kern ckss Lolsckswismus antrst, ging es in sein schwerstes Ringen, vsr cksutscks Soidst kst suck in diesem Ksmpk Taten vollbrsckt, die kür uns in der Heimat bsinsks unksssbar sind unck wie sine klär an muten aus ssgsnksktsr Vorzeit. Wir können uns nur in tisksr Lkrkurckt verneigen vor cksm erkabsnen Heldentum unserer Lolcksten. Kein Opksr der Heimst, und sei es nock so groö, wird ikrem Linsstr gleichgestellt werden können. K4ögs nismsnd vergessen, dass der Opkergsng unserer Wekrmackt dis Heimat rutiekst vsr- pklicktet! Was sinck sckon unsere Lorgen ckss Alltags gegenüber ckem gewaltigen gssckicktlicken Os- sckeksn unserer 2eit unck gegenüber ckem Rin gen an cksr Lront, ckss ckss Lckickssl unseres Volkes tür dsbrkuncksrte entsckeickst. Licker, suck ckie Heimst kst es nickt leicht, vis ^r- beitslsst ist groll, Vsrbrsucbssinsckränkungsn sinck notwsnckig, unck ckis Opksr, ckie Oott tor- cksrts an bestem Mut unseres Volkes, sinck sckmsrrllck. däsncbs Lrau weint um ikrsn dlsnn unck msncke kluttsr um ikrsn Lokn. vo- cksutsck sbsr wäre ss, wollten wir vor diesen Lsstso verrweikelo. klein, wir wollen gsrsds io der Stunde der Karten Lsväkrung stolze unck treue vsutscks sein. Vie Lront soll wissen, dsü sick dss Kitters ^ascksbsn ckss Weltkriegs» nismsls viecksrdolt, cksö sick nickt wie dsmsl» Lront unck Heimst sussinancksrlsden, soncksrn eins einrigs verschworene Osmsinscbskt bilcken. Ist ss nickt sine stolrs /cukgsbs, gsrsds in dieser 2eit so der Sickerung der deutschen Lrnäkrung mitkslksn ru dürksn? Ls ist wobl unnötig, su ssgsn, dsü susrsickends Lrnäkrung entscheidenden -kntsil kst sn der Lrksltung der ^rbeitskrskt und der Wekrbsrsitscdskt. Linck in cksr Lrnäkrungskront ist ss visckerum der deutscke Oartsndsu, der gsrsds jstrt ru köck- stsr Lsreitsckskt sukgeruksn wordsn ist. vis Steigerung cksr ^nbsuüscke innsrkslb rwsisr dakrs um rund 45 v. H. bedeutet kür ckis ernäkrungspkysiologisck so sullerorcksntlicb wichtigen Lrrsugoisse ckss Osrtsndsus einen bsitrsg rur Lrnsbrungssicksrung, cksr gar nickt Kock genug veranschlagt wercksn kann, vis MIckung cksr Leistungssusscküsss im Oartsnbsu beweist ckadsi, cksö cksr Ksmpk um ckis Leistungs steigerung trotr cksr disksr srrsicktsn Lrkolgs wsitsrgsksn soll. d4it cken Lsistungssusscküsssn kqt sick jstrt cksr Osrtsndsu ein Instrument geschallen, ckss vor sllsm auk cksm Wegs eines groü^ügigen Lrkakrungssustsusckss suck ckis letzten Reserven im Osmüss- und Obstbau mobilisieren soll, dlismsnd ist sick im un klaren darüber, dsü ckis nsusn Lorcksrungen sn ckis Kkännsr und Lrsusn dss deutschen Osrtsn- bsus rusätrlicke dküke und Karts -krbsit ver langen. vsr Lieg vsutscklsnds Ist sicksr, sbsr dieser Krieg wird erst gewonnen, wenn in der Heimat jeder einzelne sick sn seinem RIstr bswuüt ist, dsü suck er in soldatischer pklickt stskt. 2sige sick ein jeder würdig der Opksr unserer Soldaten! Ls gsdt um die böckste Lnt- sckeidung im Leben unseres Volkes und um dis Lrksltung der europäischen Kulturwelt! Krieges unverzinslich und wird nach Kriegsende zurückgezahlt. Die Bindung des Kapitals gilt der Staat in der Form ab, daß er in Höhe des Gut habens Bewertungsfreihcii für Aufwendungen nach dem Krieg bietet. Es wird von den Unternehmern erwartet, daß sie die Ersatzbeschaffungen, Instand setzungen usw. auf das unbedingt Erforderliche be schränken und durch Bindung ihrer liquiden Mittel den Staat bei der im Krieg notwendigen Lenkung der Kaufkraft unterstützen. Der Appell richtet sich nur an gewerbliche Unter nehmer. Die Landwirtschaft ist nicht einbcschlosscn. Die Gewerbetreibenden haben zu beachten, daß Be« wcrtungsfreiheit nur hinsichtlich der Anlagegüter des beweglichen Betriebsvermögens geboten wird. Sie erstreckt sich also nicht auf Grund und Boden, Gebäude, Gebäudeteile, Steinbrüche, Kiesgruben usw. Der Höchstbetrag des Guthabens ist auf 50 v. H. der Wertansätze, die für abnutzbare An lagegüter des beweglichen Betriebsvermögens in der Steuerbilanz für 1940 ausgewiesen ist, fest gesetzt. Durch die Bewertungsfreiheit wird die
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