Suche löschen...
Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 58.1941
- Erscheinungsdatum
- 1941
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-194100009
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19410000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19410000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- Seiten der Nummer 48 in der falschen Reihenfolge eingebunden
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 58.1941
-
- Ausgabe Nummer 1, 2. Januar 1941 1
- Ausgabe Nummer 2, 9. Januar 1941 1
- Ausgabe Nummer 3, 16. Januar 1941 1
- Ausgabe Nummer 4, 23. Januar 1941 1
- Ausgabe Nummer 5, 30. Januar 1941 1
- Ausgabe Nummer 6, 6. Februar 1941 1
- Ausgabe Nummer 7, 13. Februar 1941 1
- Ausgabe Nummer 8, 20. Februar 1941 1
- Ausgabe Nummer 9, 27. Februar 1941 1
- Ausgabe Nummer 10, 6. März 1941 1
- Ausgabe Nummer 11, 14. März 1941 1
- Ausgabe Nummer 12, 20. März 1941 1
- Ausgabe Nummer 13, 27. März 1941 1
- Ausgabe Nummer 14, 8. April 1941 1
- Ausgabe Nummer 15, 10. April 1941 1
- Ausgabe Nummer 16, 17. April 1941 1
- Ausgabe Nummer 17, 27. April 1941 1
- Ausgabe Nummer 18, 30. April 1941 1
- Ausgabe Nummer 19, 8. Mai 1941 1
- Ausgabe Nummer 20, 16. Mai 1941 1
- Ausgabe Nummer 21, 22. Mai 1941 1
- Ausgabe Nummer 22, 29. Mai 1941 1
- Ausgabe Nummer 23, 5. Juni 1941 1
- Ausgabe Nummer 24, 12. Juni 1941 1
- Ausgabe Nummer 25, 19. Juni 1941 1
- Ausgabe Nummer 26, 26. Juni 1941 1
- Ausgabe Nummer 27, 3. Juli 1941 1
- Ausgabe Nummer 28, 10. Juli 1941 1
- Ausgabe Nummer 29, 17. Juli 1941 1
- Ausgabe Nummer 30, 24. Juli 1941 1
- Ausgabe Nummer 31, 31. Juli 1941 1
- Ausgabe Nummer 32, 7. August 1941 1
- Ausgabe Nummer 33, 14. August 1941 1
- Ausgabe Nummer 34, 21. August 1941 1
- Ausgabe Nummer 35, 28. August 1941 1
- Ausgabe Nummer 36, 4. September 1941 1
- Ausgabe Nummer 37, 11. September 1941 1
- Ausgabe Nummer 38, 18. September 1941 1
- Ausgabe Nummer 39, 25. September 1941 1
- Ausgabe Nummer 40, 2. Oktober 1941 1
- Ausgabe Nummer 41, 9. Oktober 1941 1
- Ausgabe Nummer 42, 16. Oktober 1941 1
- Ausgabe Nummer 43, 23. Oktober 1941 1
- Ausgabe Nummer 44, 30 Oktober 1941 1
- Ausgabe Nummer 45, 6. November 1941 1
- Ausgabe Nummer 46, 13. November 1941 1
- Ausgabe Nummer 47, 20. November 1941 1
- Ausgabe Nummer 48, 27. November 1941 1
- Ausgabe Nummer 49, 4. Dezember 1941 1
- Ausgabe Nummer 50, 11. Dezember 1941 1
- Ausgabe Nummer 51, 18. Dezember 1941 1
- Ausgabe Nummer 52, 29. Dezember 1941 1
-
Band
Band 58.1941
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
- Autor
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
ösim Ab/Üttso von VsrdraucksricisinpackuriAsn 2U dscrcdtsn Neue Bestimmungen für öen Samenhanöel 15. ^sbruar sinssncisn Lssrüncists Antrags dis spätsstsos Sezug zujäylicher Düngemittel Landwirtschaft z' es ist die Berech durch- der in der Hand der Klein-, Haus- und Schieber äebnissen der letzten Zählung hat gegl Zahl der in diesen Kleingärten gcpflo neben allem Sparten werden Sonderarbeitstagungen geführt. Aufhebung ver Devisenüberwachung Zu beachten bei der Einsuhr von Gartcnbauerzcug- nissen aus den besetzten niederländischen Gebieten Der Herr Reichswirtschaftsminister hat durch eine» Runderlaß Nr. 109/40 DSt. — 41/40 RSt. vom 20. Dezember 1940 ein neues Verzeichnis derjenigen Waren herausgegeben, für deren Einfuhr aus den Zahl der in diesen Kleingärten gepflanzten Obst bäume zugenommen. Bei Apfelbäumen beträgt die Zunahme rund 900 000 Stück, bei Birnbäumen rund 290 000 Stück. Am stärksten ist sie bei den besitze! für die wesentlichsten Gemüsesamenarten eine gegenüber dem Vorjahr erhöhte Füllmenge in die Hand gegeben und damit dem stärkeren Ge müseanbau auch in dem Kleingarten Rechnung ge tragen. Zusammenfassend ist beim Abfüllen von Gemüse- sämereien in Verbraucherkleinpackungen folgendes zu beachten: Niederstammformen, die sich seit 1934 bei Aepfeln um 158 v. H. und bei Birnen um 82 v. H. ver mehrt haben. Welche hohen wirtschaftlichen Werte mit diesem gesteigerten Kleinobstbau verbunden sind, geht u. a. daraus hervor, daß bei Durch schnittserträgen und Durchschnittspreisen in den Haus-, Klein-, Schreber- und Laubengärten der Rheinprovinz jährlich Aevfel im Werte von sechs Millionen und Birnen im Werte von 4,5 bis 5 Mil lionen RM. gewonnen werden. mm Teil wieder aufgehoben, und hnung nach dem 10-8-Verbraucher- festpreis angeordnet. Damit wird dem Kleingarten Sroste Steigerung des rheinischen Obstbaus Im Rheinland hat in den letzten Jahren dem Erwerbs- und bäuerlichen Obstbau vor gärtner befindliche Kleinobstbau feiste Erzeugung gewaltig verstärkt. Nach den jetzt vorliegenden Er- —-xn 19Z4 die I. Feine Gemüsesämereien 1. Für folgende Gemüsesamenarten muß die Füll menge sür Verbrauchcrklcinpackungen und „Bunte Tüten" nach dem 10-8-Verbraucherfestpreis be messen werden. Der Kleinverkaufspreis beträgt 10 Pfsp je Tüte. Es ist unzulässig, größere Portionen, beispielsweise I5-Pfg.- oder 20-Pfg.-Portionen in den Verkehr zu bringen. Weiß-, Rot- und Wirsingkohl, Rosen- und Blätterkohl, Kohlrabi, Blumenkohlsorten: „Frank furter Riesen", „Italienische Riesen" (non plus ultra), „Primus", Porree, Schnittlauch, Kopfsalat und Winterendivien, Bohnenkraut, gewöhnliches, Möhren, rote Rüben. Ist der Bauer, der Landwirt oder Gärtner, nachdem er die auf Grund der Anordnung der Reichsstelle Chemie eingeschränkten Mengen an Phosphorsäure und Stickstoffdüngemitteln (im Alt reich 85 Ä-, für Ostmark und Sudetenland 115 Ä- S t i ck st o f f düngemittel, im Altreich 331-h A>, für Ostmark und Sudetenland 48 A> Phosphorsäure mittel) bei seinem Verteiler beansprucht hat, zur Erkenntnis gelangt, daß er mit diesen eingeschränk ten Stickstoff- und Phorsphorsäuremengen nicht auskommt, so kann er sich zwecks Zuteilung zusätz licher Mengen an seinen Orts- oder Kreisbauern führer wenden, wenn er u. a. nachweisen kann, daß er neue Flächen in landwirtschaftliche oder gärtne rische Kultur genommen hat, daß er zu intensiver Wirtschaftsweise übergehen will (Vergrößerung des Anbaus von Hackfrüchten, Gemüse usw.), oder daß sich für ihn aus der Auswahl des Vergleichsjahres 1938/39 zur Bemessung der Stickstoff- und Phos phorsäuredüngemittel unbillige Härten ergeben. Der Antrag auf zusätzliche Zuweisung von Stick stoff- und Phosphorsäuredüngemitteln muß sofort bei dem zuständigen Orts- oder Kreisbauernführer eingebracht werden. Zur Antragstellung sind die beim Orts- bzw. Kceisbaueruführer erhältlichen Formulare zu ver wenden. Diese Formulare sind in allen Teilen sorg fältig auszufüllen; insbesondere müssen die An gaben über Handelsdüngerbezug im Jahr 1938/39 (Menge und Lieferfirma) mit großer Genauigkeit gemacht werden. Die beim Ortsbauernführer eingebrachten An träge werden von diesem auf die Notwendigkeit zusätzlicher Zuteilung überprüft und die Anträge beim Zutreffen der notwendigen Voraussetzungen an den Kreisbauernführer weitergeleitet. Der Krcisbauernführer teilt im Rahmen der ihm zur Verfügung stehenden Handelsdüngermengen die zusätzlichen Mengen Stickstoff- und Phosphorsäure- oüngemiUel zu. Er stellt eine auf den Namen des Antragstellers lautende Bszugsanweisung aus, die dem Antrag steller sofort zugeleitet wird. Ohne Beibringung der Bczugsanweisungen der Kreisbauernschnft dür fen und werden zusätzliche Mengen an Stickstoff und Phosphorsäuredüngemitteln von den Verteilern nicht ausgefolgt. Die Bczugsanweisung ist vom Antraasteller sofort nach Erhalt jenem Verteiler (Händler oder Genos senschaften) zu übergeben, bei dem er im Ver gleichsjahr 1938/39 seine Vbosphorsäure- und Stick stoffdüngemittel bestellt und bei dem er seinen An spruch auf Bezug der in diesem Jahre eingeschränk ten Mengen geltend gemacht hat. Bezugsanweisungen verlieren ihre Gültigkeit unwiderruflich am 15. Februar 1941. Bis zu diesem Zeitpunkt müßen die von dem bezugs berechtigten Verbraucher bei dem zuständigen Ver teiler abgeliefert sein. Arbeitstagung ver thüringischen Obst- Semüse- unv Süvsruchtkausleute Am 1. und 2. Februar 1941 findet in Finster bergen bei Friedrichroda eine Arbeitspflichttagung für die thüringischen Importeure, Obst-, Gemüse- und Südfruchtkaufleute, Obleute der Verteilungs gruppen und die Sachverständigen für Obst und Gemüse statt. Die Arbeitstagung beginnt am 1. Fe bruar, 15.30 Uhr. Auf der Arbeitstagung werden u. a. behandelt die Fragen der Verteilung von ver knappten Gartenbauerzeugnissen, die Geschäftsbedin gungen der Hauptvereinigung für den Verkehr mit Obst und Gemüse, die Begutachtung von Garten- baucrzeugnissen, Zweifelsfragen bei der Kalkulation von Gartenbancrzeugnifsen, die Aufgabe der Ver teiler für Gartcnbauerzeugnisse. Für die einzelne» Beachtung finden konnten. Gerade in der Preisbil dung für Obst und Gemüse, deren Bedeutung für die deutsche Wirtschaft mit zunehmendem Anteil des Verbrauchs von Obst und Gemüse an dem Ge samtverbrauch an Nahrungsaütern wächst, liegt eine im besten'Sinn auch sozialistische Leistung der Marktordnung in der Gartenbauwirtschaft. Im Ge samtgefüge der europäischen Gartcnbauwirtschaften wird die deutsche Gartenbauwirtschaft immer ihre für Deutschland wichtige Stellung behaupten. Strukturwandlungen werden sich hier und da voll ziehen müssen, neue Aufgaben wird der siegreiche Frieden bringen — Aufgaben, deren Ersüllung deswegen um so leichter sein wird, weil sie einer starken deutschen Gartenbauwirtschaft in einem starken Deutschland gestellt werden! Der Blick in die Zukunft stärkt die Kräfte der Gegenwart zum vollen Einsatz des deutschen Gartenbaus in die Front der zweiten Kriegserzcugungsschlacht. Dies war das Ergebnis der Tage von Goslar. 8v. besetzten niederländischen Gebieten auch weiterhin eine Devisenüberwachung erforderlich ist. In dieser neuen Ueberwachungslist'e sinh Gartenbauerzeugnisse aller Art nicht mehr enthalten, woraus sich ergibt, daß vom 20. Dezember 1940 ab bei der Einfuhr von Obst und Gemüse, Erzeugnissen des gärtneri schen Blumen- und Pflanzenbaues, Sämereien und allen weiteren zur Gartenbauwirtschaft gehörenden oder ihr nahestehenden Erzeugnissen aus den be setzten niederländisch»!! Gebieten devisenrechtliche Einfuhrgenehmigungen, wie Devisenbescheinigun gen, Verrechnungsgenehmigungen, Unbedenklich keitsbescheinigungen usw. nicht mehr erforderlich sind. Es wird jedoch darauf hinaewiesen, daß bisher die Uebernahmescheinpflicht nicht aufgehoben ist, in folgedessen sind bei der Einfuhr von übernahme scheinpflichtigen Erzeugnissen den Zollabfertigungs stellen auch weiterhin die von der zuständigen Reichsstelle ausgestellten Uebernahmefcheme vorzu legen. Für den Bezug von nicht übernahmeschein pflichtigen Gartenbauerzeugnissen wird nach der nunmehr stattgefundenen Aufhebung der Devisen überwachung eine Lieferungsregelung durchgeführt. Ebenso hat sich an den Rabattsätzen beim Absatz von Gemüsesämereien nichts geändert, so daß noch folgende Regelung in Kraft ist: 1. Zu Samenfachhandelsprciscn dürfen nur die in der Samcnfachhandelsliste eingetragenen Samen fachgeschäfte beliefert werden. 2. Für Wiederverkäuser beim Bezug loser Ge- müsesämereien gelten die besonderen Preise für Wiederverkäuser (sogenannte blaue Liste). Als Wiederverkäufe! sind auch Erwerbsgärtner anzu sehen, die in der Wiederverläuserliste eingetragen sind und mit der Samenbestellung die ihr vom Gartenbauwirtschaftsverband zugeteilte Kennziffer angeben. 3. Erwerbsgärtncr, die nicht in der Wiederver käuferliste eingetragen sind, und Erwerbsanbauer erhalten auf die Verbraucherfestpreise 12 v. H. Nachlaß. 4. Kleingärtner-, Kleinsiedler-, Gartenbau-, Obst bau- und ähnliche Vereine dürfen nur mit abge- faßten Mengen beliefert werden. Sie erhalten bei Sammelbestellungen auf die Verbraucherfestpreise für die Kleinpackungen 10 v. H. Nachlaß. 5. Personen, die Bestellüngen bei Kleinverbrau chern ausnehmcn (Auftragssammler), erhalten als Vergütung sür ihre Tätigkeit 10 v. H. vom Ver kaufspreis. 6. Wiederverkäufer erhalten bei Lieferung von Verbraucherkleinpackungen einschließlich der soge nannten „Bunten Tüten" folgende Gesamtnachlässe: 25 v. H. bei Verkäufen in Kommission, 30 v.H. bei Verkäufen gegen feste Rechnung. Dabei ist zu beachten, daß nur die Kleinverteiler mit Verbraucherkleinpackungen und „Bunten Tüten" zum kommissionsweisen Verkauf beliefert werden dürfen, die bereits am 1. Januar 1938 Ver braucherkleinpackungen abgesetzt haben. 7. Veravbciterbetriebe, die nachweislich mit Er zeugern Anbau- und Lieferungsverträge (Reichs einheitsverträge) abgeschlossen haben, werden mit Saatgut von Erbsen und Bohnen zu Samenfach handelspreisen beliefert. Für alle übrigen Gemüse sämereien erhalten diese Verarbeiterbetriebe 12 v. H. Nachlaß auf die Verbraucherfestpreise. Dagegen haben die Abfüllbestimmungen für Ver braucherkleinpackungen und „Bunte Tüten" einige Aenderungen erfahren. Grundsätzlich bleibt auch für die nächste Verkaufsperiode bestehen, daß die Füll mengen für Verbraucherkleinpackungen bei feinen Gemüsesämereien nach dem 10-8- Vcrbrauchcrfestpreis, bei groben Gemüsesämereien nach dem 1-8k- Verbraucherfestpreis berechnet werden. Die in der Anordnung Nr. 7/40 der Haupt vereinigung der deutschen Gartcnbauwirtschaft und in der Anordnung der Hauptvereinigung der deutschen Getreide- und Futtermittelwirt schaft betreffend Verbraucherkleinpackungen mit Gemüsesämereien vom 1. März 1940 (RNVbl. Nr. 20) zum Zwecke der Saatgutersparnis fest gesetzten Füllmengen sind aber mit Zustimmung des Herrn Reichskommissars sür die Preisbildung und des Herrn Reichsministers für Ernährung und In der Preisgestaltung sür Gemüsesämereien sind gegenüber der vorigen Verkaufsperiode keine wesent lichen Aenderungen eingetreten. Die Preise für Gemüsesämereien, die in der Anordnung Nr. 1/40 der Hauplvereinigung der deutschen Gartenbauwirt schaft und der Anordnung der Hauplvereinigung der deutschen Getreide- und Futtermittelwirtschaft vom 2. Januar 1940 (RNVbl. Nr. 1/2) als Fest preise gebunden sind, bleiben sowohl für den Samenfachhandel wie sür Wiederverkäufer und Verbraucher bestehen. Preisänderungen sind ledig lich für Kastengurken (Trerbgurken) beantragt, die aber zur Zeit von dem Herrn Reichskommissar für die Preisbildung noch nicht genehmigt sind. 2. Für die nachstehend verzeichneten Samenarten bleibt die in der Anordnung Nr. 7/40 festgesetzte Füllmenge sowie der Verkaufspreis von 10 Psg. bestehen. Petersilie und Petersilienwurzel . . 3 8 Sellerie 1 8 Bohnenkraut, perennierend . ... 0,5 8 Dill 2 A Kerbel 3 8 Liebstock und Majoran, perennierend 0,25 8 Zitronen-Meliffe 0,5 8 Pimpinelle . . . . 3 8 Salbei, Wcinraute, Wermut ... 1 8 Thymian 0,5 8 Größere Portionen unter entsprechender Erhöhung der Füllmengen sind hier gleichfalls unzulässig. 3. Die Füllmengen für Blumenkohl, mit Aus nahme der Sorten: Frankfurter Riesen, Italienische Riesen (non plus ultra), Primus, müssen nach dem 10-8-Berbraucherpreis berechnet werden. Der Preis der Portionen darf höchstens 20 Pfg. betragen, d. h., es dürfen keine Packungen über 20 Pfg. in den Verkehr gebracht werden, wohl aber Päckchen, die unter diesem Preise liegen, unter entsprechender Verringerung der Füllmenge nach dem 10-8-Preis. 4. Für alle übrigen, nicht vorstehend genannten Samenarten und -sorten hat die Berechnung der Füllmenge nach dem 10-8-Verbraucherfestpreis zu erfolgen. Es steht jedoch im Belieben des Samen- fachgcschäfts, ob 10-, 15- oder 20-Pfg.-Portionen usw. in den Verkehr gebracht werden, selbstver ständlich immer unter entsprechender Erhöhung oder Verringerung der Füllmenge gemäß dem 10-8-Preis. II. Grobe Sämereien (Erbsen, Bohnen und Spinat) Für diese Samenarten bleiben die vorjährigen Bestimmungen gemäß der Anordnung Nr. 7/40 be stehen, d. h., die Berechnung der Füllmengen hat nach dem 1-k8'VerbraucherfestPreis zu erfolgen. Ebenso bleibt es bei der Begrenzung der Packungs preise, und zwar: bei Busch- und Stangenbohnen von höch stens 30 Pfg., bei Schal-, Mark- und Zuckererbsen von höchstens 25 Pfg. Diese Preise dürfen nicht überschritten werden. Dagegen ist es zulässig, unter entsprechender Ver ringerung der Füllmenge gemäß dem 1-lc8-Preis auch kleinere Packungen in den Verkehr zu bringen. Der Packungspreis für Spinat ist auf 10 Pfg. festgesetzt und darf weder über- noch unterschritten werden. Die vorstehenden Abfüllbestimmungen beziehen sich auf das im Hauptpreisverzeichnis für Gemüse samen erfaßte Sortiment. Spezialsorten feiner Sämereien, die im Preise höher liegen, fallen nicht unter diese Regelung, d. h. es dürfen entsprechend dem 10-8-Verbraucherpreis auch größere Portionen in den Verkehr gebracht werden. Lokalsorten, die im Preise niedriger liegen oder den i i Hauptpreisverzeickmis erfaßten Sorten an gepaßt sind, müssen jedoch nach den vorstehenden Bestimmungen abaefüllt werden. Als Gewichtsmenaen unter 10 8 dürfen in Kata logen und Preisverzeichnissen bei feinen Sämereien 5 8 geführt werden, wenn der 10-8-Vcrbraucherfest- preis RM. 0,40 und darüber beträgt. Te. Spende sudetendeutscher Imker Als im vergangenen Hahr an alle Imker Groß deutschlands der Ruf erging, zugunsten kranker und erholungsbedürftiger Soldaten, Kinder und Mütter eine bestimmte Honigmenge des jeweiligen Bienen volkes zur Verfügung zu stellen, haben auch die Imker des Sudetenlandcs die Durchführung dieser Sonderaktion sofort eingeleitet. Die Erfassung des Honigs ist nunmehr abgeschlossen und erbrachte das stattliche Ergebnis von 25 078 k8- Das Ergebnis entspricht einem Geldbetrag von 25 000 RM. Die Spende wurde von 283 Ortsfachgruppen im Sude tenland ausgebracht. Tagung des Landesverbandes kurmärkischer Sarienbauoereine Der Landesverband kurmärkischer Gartenbau vereine veranstaltet am 16. Februar dieses Jahres in Berlin seine Generalversammlung. Neben der Erstattung des Geschäftsberichtes für das Jahr 1940 erfolgt u! a. die Berufung des Verbandsvorsitzendcn sowie die Festlegung der Verbandsveranstaltungen im Jahre 1941. Das Gespenst der Inflation Freiheit ist ein kostbares Gut. Man kann sie allerdings nur dann recht würdigen, wenn man öen Unterschied zu erkennen vermag zwischen wirklicher Freiheit, die sich einordnet und Kame radschaft zu halten versteht, nnd jenen egoistischen Trieben, die aus rein persönlichem Eigennutz er wachsen. Wirkliche Freiheit will dienen, eingebil dete, sogenannte Freiheitswillkür will nur rassen und verdienen. Wer von einem wirklichen Frei- heitsgcsühl beseelt ist, das kann man heute sehr leicht erkennen. Wer z. B. immer noch darüber meckert, daß die Nationiernngsvorschristen, die Bestimmungen über den Arbeitsplatzwechsel und alle möglichen sonstigen Maßnahmen doch einen lästigen Zwang darstclltcn, eine Einschränkung der sogenannten „persönlichen" Freiheit, der hat sicher lich von der echten Freiheit nicht die geringste Ahnung. Ist es nicht eine einfache Selbstverständ lichkeit, für das System der Verteilung lebens wichtiger Güter auf Grund der Karten dankbar zu sein? Ist nicht diese vorsorgliche nnd. gerechte Arbeit der Verteilung und Einteilung das denk bar gerechteste Maß einer ausreichenden Lebens führung? Wo würden wir heute stehen, wenn man nach den Wünsche» derer ginge, die in den Wirt- schastsmaßnahmen der Kriegszeit eine Beschrän kung „ihrer" Freiheit sehen? Dann würde der Schleichhandel triumphieren und der Reichste würde am meisten bekommen. Die minderbemittelten Schichten der Bevölkerung aber würden von den Resten leben müssen, die die Begüterten bei ihrem Ramsch übrigließen. Der Hamsterer wäre das typische Bild der Zeit, und cs ist nicht schwer sich vorzustellen, wieviel Lebensmittel dabei sinnlos verderben würden, weil der Hamsterer in seiner Sucht nieder Maß noch Ziel kennte. Ist es dar über hinaus nicht so, daß gerade durch die Ratio nierung, durch die Beschränkung der Kaufkraft, durch gleichmäßige Verteilung der anfallenden Güter die sichersten Voraussetzungen zur Vermei dung einer Inflation geschaffen werden? Wer dächte nicht an das Elend der Jnslationsjahre nach dem Weltkrieg zurück? Ueber England herrscht heute schon das Gespenst der Inflation. Die be kannte englische Wirtschaftszeitung „Finanzial News" hat gerade in diesen Tagen erklärt, man müsse in England mit der Inflation als einer vollendeten Tatsache rechnen! Von Deutschland sind diese Gefahren abgewcndet, aber nilr weil wir die falsch verstandene Freiheit, den Egoismus, unterdrückt und der wirklichen Freiheit, die um einer höheren Ausgabe willen zu dienen versteht, zum Durchbruch verhalfen haben. Polnisches Mordgefindel Als zu Beginn des Polen-Feldzuges und in den Wochen danach die ersten genaueren Meldungen über die furchtbaren Mordtaten der Polen an Volksdeutschen bekannt wurden, da ist eine tiefe Erschütterung dnrch das deutsche Volk gegangen. Man glaubte, es gar nicht fassen zu können, daß Menschen und sogar noch Europäer solcher Hand lungen überhaupt fähig sein könnten. Vielleicht hat der eine oder andere sogar gedacht, die grauen erregenden Einzelheiten der viehischen Abschlach tung von Volksdeutschen seien vielleicht übertrie ben, erklärlich aus der gespannten Lage jener end gültigen Auseinandersetzung zwischen Deutschland und Polen. Entgegen gewissen romantischen Be trachtern der polnischen Geschichte haben damals schon fachkundige Männer, die das polnische Volk genauestens kannten, immer wieder darauf hinge wiesen, baß sich in Polen eine seltsame Mischung satanischer Mordlnst und nnbegreifbnrer Haßge- sühle, verbunden mit einer geradezu lächerlichen Ueberheblichkeit, herauskriftallisiert habe. In zwischen sind viele Monate ins Land gegangen und der Abstand von der maßlosen Erbitterung jener Tage ist so groß geworden, daß man an eine ab solut wissenschaftliche Behandlung der damaligen Vorgänge Herangehen konnte. Das Gerichtlich- medizinische Institut der militärärztlichen Akade mie in Berlin hat sich dieser Ausgabe unterzogen und aus den Befunden und Präparaten der an ermordeten Volksdeutschen vorgenommcnen Sek tionen eine umfassende Sammlung geschaffen, die unwiderruflich nnd exakt wissenschaftlich den Be weis der Blutschuld des entfesselten polnischen Un termenschentums für alle Zeiten festlegt. Für schwache Nerven ist diese beweiskrästige Samm lung nichts. Es gibt keine Todesart, die das pol nische Volk gegen Deutsche nicht augcwendct hat. Man hat erschlagen, erstochen, erschossen, erdrosselt, viehisch gequält, und das alles in einem unvor stellbaren Ausmaß, gegen Männer, Frauen, Greise, Kinder und Säuglinge. Unmcßbar ist die Schuld des polnischen Volkes, und sie wird für ewig eine unüberwindbare Scheidewand zwischen uns und den Polen anfrichtcn. Wenn irgendwo einmal jegliches Humanitätsgcfühl fehl am Platz ist, dann gegenüber den Polen. Kein Deutscher darf vergessen, was sie den Volksdeutschen und damit dem deutschen Volk überhaupt angetan haben! Schlacht «ms Mittelmeer Als die Engländer zu der Ucberzeugung kamen, daß sic in Nordwcsteuropa keine Lorbeeren mehr zu gewinnen hatten, als ihnen von Tag zu Tag überzeugender bewiesen wurde, daß ausschließlich die deutsche Luftwaffe und die Kriegsmarine die militärischen Aktionen um und über England be stimmen, da suchten sie verzweifelt nach einem neuen Kampfplatz. Unter Heranführung der ge samten in Uebersee zur Verfügung stehenden wesentlichen Streitkräfte griffen sie unseren Bun desgenosse» in Nordasrika an, um einen Prestige Erfolg zu erzielen, von dem der Führer bekannt lich gesagt hat, daß Deutschland und Italien in Anbetracht ihrer militärischen Ueberlegenhcit auf solche an sich sinnlosen und letzten Endes erfolg losen KraftanstrenMngen verzichten könnten. Griechenland und die englischen Aktionen in Noid- afrika bleiben eine Episode, da können sich die Engländer drehen und wenden wie sie wollen. Der gemeinsame Angriff deutsch-italienischer Luft- streitkräste dürfte ihnen inzwischen zum Bewußt sein gebracht haben, daß wir auch auf Neben kriegsschauplätzen letzten Endes doch am stärkeren Hebelarm sitzen. Die Engländer wollten die Schlacht um das Mittelmeer. Nun haben sic sie bekommen. Allerdings hat selbst das verlogene Rcuterbüro schon die schweren Verluste der eng lischen Kriegsmarine in diesem Tressen zugebcn müssen, und damit ergibt sich für England eine folgenschwere Frage. Wenn es eines guten Tages ohne eine Mindcstmacht an Kriegsschiffen dasteht, dann bricht das Weltreich ohne Zutun von außen von selber zusammen. Englands Stärke im Mit telmeer gründet sich ausschließlich auf seine Flotte. Nun haben die kampfkräftigen Einheiten einer Marine die unangenehme Eigenschaft, daß zu ihrer Herstellung Jahre nötig sind. England ist nicht in der Lage, seiner Flotte Neubauten im wesentlichen Umfang zuzuführen, weil die deutschen Luststreit kräfte die Wersten und Werkstätten der englischen Insel langsam, aber sicher zertrümmern. Kriegs schiffe brauchen nicht ""senkt zu werden, um sie außer Gefecht zu setzen. Meist genügt nur eine schwere Beschädigung, um sic sür viele Wochen, oft sogar Monate auszuschalten. Gerade das aber kann England auf die Dauer nicht ertragen. So ist also heut- schon der Zeitpunkt abzusehcn, da die letzten Reste der englischen Flotte aus dem Mittelmeer verschwinden, weil die deutsch-italie- »ischcn Angrisfe unermiidlich und zäh soweit ac- bis die Aktionsfähigkeit der Briten im Mittelmeer erlahmt. Auch die Schlacht umS Mittelmeer wird England niemals gewinnen!
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)