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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 58.1941
- Erscheinungsdatum
- 1941
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-194100009
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19410000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19410000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- Seiten der Nummer 48 in der falschen Reihenfolge eingebunden
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 58.1941
-
- Ausgabe Nummer 1, 2. Januar 1941 1
- Ausgabe Nummer 2, 9. Januar 1941 1
- Ausgabe Nummer 3, 16. Januar 1941 1
- Ausgabe Nummer 4, 23. Januar 1941 1
- Ausgabe Nummer 5, 30. Januar 1941 1
- Ausgabe Nummer 6, 6. Februar 1941 1
- Ausgabe Nummer 7, 13. Februar 1941 1
- Ausgabe Nummer 8, 20. Februar 1941 1
- Ausgabe Nummer 9, 27. Februar 1941 1
- Ausgabe Nummer 10, 6. März 1941 1
- Ausgabe Nummer 11, 14. März 1941 1
- Ausgabe Nummer 12, 20. März 1941 1
- Ausgabe Nummer 13, 27. März 1941 1
- Ausgabe Nummer 14, 8. April 1941 1
- Ausgabe Nummer 15, 10. April 1941 1
- Ausgabe Nummer 16, 17. April 1941 1
- Ausgabe Nummer 17, 27. April 1941 1
- Ausgabe Nummer 18, 30. April 1941 1
- Ausgabe Nummer 19, 8. Mai 1941 1
- Ausgabe Nummer 20, 16. Mai 1941 1
- Ausgabe Nummer 21, 22. Mai 1941 1
- Ausgabe Nummer 22, 29. Mai 1941 1
- Ausgabe Nummer 23, 5. Juni 1941 1
- Ausgabe Nummer 24, 12. Juni 1941 1
- Ausgabe Nummer 25, 19. Juni 1941 1
- Ausgabe Nummer 26, 26. Juni 1941 1
- Ausgabe Nummer 27, 3. Juli 1941 1
- Ausgabe Nummer 28, 10. Juli 1941 1
- Ausgabe Nummer 29, 17. Juli 1941 1
- Ausgabe Nummer 30, 24. Juli 1941 1
- Ausgabe Nummer 31, 31. Juli 1941 1
- Ausgabe Nummer 32, 7. August 1941 1
- Ausgabe Nummer 33, 14. August 1941 1
- Ausgabe Nummer 34, 21. August 1941 1
- Ausgabe Nummer 35, 28. August 1941 1
- Ausgabe Nummer 36, 4. September 1941 1
- Ausgabe Nummer 37, 11. September 1941 1
- Ausgabe Nummer 38, 18. September 1941 1
- Ausgabe Nummer 39, 25. September 1941 1
- Ausgabe Nummer 40, 2. Oktober 1941 1
- Ausgabe Nummer 41, 9. Oktober 1941 1
- Ausgabe Nummer 42, 16. Oktober 1941 1
- Ausgabe Nummer 43, 23. Oktober 1941 1
- Ausgabe Nummer 44, 30 Oktober 1941 1
- Ausgabe Nummer 45, 6. November 1941 1
- Ausgabe Nummer 46, 13. November 1941 1
- Ausgabe Nummer 47, 20. November 1941 1
- Ausgabe Nummer 48, 27. November 1941 1
- Ausgabe Nummer 49, 4. Dezember 1941 1
- Ausgabe Nummer 50, 11. Dezember 1941 1
- Ausgabe Nummer 51, 18. Dezember 1941 1
- Ausgabe Nummer 52, 29. Dezember 1941 1
-
Band
Band 58.1941
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- Gartenbauwirtschaft
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AnorSnung zur Leistungssteigerung uns Anbauausweitung im Gemüse- uns Obstbau c Vom 29. November 1941 Gemüse und Obst haben In diesem Kriege eine besondere Bedeut»»» gewonnen. Die Anbauatts weitung im Gemüsebau sowie die Leistungssteige rung im Ertrag je Flächeneinheit haben in den ersten beiden Kriegsjahren wesentliche Erfolge ge- habt. Es ist jedoch notwendig, im kommenden Jahr nicht nur ein Absinken des Ertrages je Flächen einheit zu vermeiden, sondern die Leistungen je Flächeneinheit noch zn erhöhen und den Anbau planmäßig stärker auSzudehnen. Zur Anbauausweitung »nd Leistungssteigerung im Gemüse- und Obstbau ordne ich daher an: I. Bildung von Leistnngsansschüssen sür den Gemüse- »nd Obstbau Es werben folgende Leistungsauöschüsse für Ge müse und Obst gebildet: 1. Ein Reichsleistungsausschuß beim Reichsbauernsührer für das Reichsgebiet. Den Vorsitz führt der Rcichsfachwart und Vorsitzende der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschast, Johannes Boettner. Er kann mit seiner Vertretung einen andere» Sachverständigen beauftragen. Dem Reichsleistungsausschuß gehören an: n) ein Vertreter des Reichsministers für Er nährung und Landwirtschaft, d) vier Vertreter des Reichsbauernführers. DaS Mitglied zu s) ernennt der Reichs minister für Ernährung und Landwirtschaft, die Mitglieder zu l>) der Reichsbauernsührer. Der Reichsbauernsührer kann weitere Sach verständige zu Mitgliedern des Reichsleistungs- ausschusseS ernennen. S. Landesletstungsausschüsse bei dem LandeSbauernführer für das Gebiet einer LanieSVauernschast. Der Vorsitzende und gegebenenfalls sein Vertreter sowie die Mitglieder des Landes leistungsausschusses werden vom Vorsitzenden des Reichsleistungsausschusses ernannt. Dem Lanbesleistnngsausschutz gehören an: Bier Vertreter des Landesbauernführers aus dessen Vorschlag. Der Vorsitzende des Reichs- leistungsausschusseS kann weitere Sachverstän- dige zu Mitgliedern des Landesleistungsaus schusses ernennen. 3. BezirkSleistungsausschüssc bei den Be zirksabgabe st eilen für Ob st und Gemüse sür ihr Einzugsgebiet sBezirkSleistungsausschüssef. Dem Bezirksleistungsausschuß gehören vier Mitglieder an. Der Vorsitzende und gegebenenfalls sein Ver treter sowie die Mitglieder deS Bezirks- leistungsauSschusse» werden vom Vorsitzenden Les Landesleistungsausschusses ernannt. Der Vorsitzende des Landesleistungsausschus ses kann weitere Sachverständige zu Mitglie dern des Bezirksleistungsausschusses ernennen. 4. Kreislet st un gsausschüsse in nicht geschlossenen A » b a u g e b i e t e n; sie können — soweit erforderlich — nach Entfchei- dung durch de» Vorsitzenden des Reichs- lcistungsa»sschusses bei den Krcisbauernschas- ten gebildet werden. Dem KreisleistnngsanSschuß gehören vier Mitglieder an. Der Vorsitzende »nd gegebenenfalls sein Ver treter sowie die Mitglieder des Kreisleistungs- aussch»sses werden vom Vorsitzenden -es Lan- -eSlciftnngsausschiisses ernannt. Der Vorsitzende des LandcSleistungsausschtts- ses kann weitere Sachverständige zu Mitglie dern des KreisleistungSaiisschusses ernennen. b. In der Regel sollen die Vertreter zu Zisser Id und Ziffern 2, 3 un- 4 aus den Reihen folgender Erzengcrgruppcn gewählt werden: ») aus der Feldgemüse- und -obstbau treiben den Mittel- und Großlandwirtschast, d) aus der Marktgemüie- und -obstbau treiben den Kleinlandwirtschaft, o) ans dem gärtnerischen Gemüse- un- Obst bau, 6) aus dem auf Gemüsebau umgestellten Blu menbau. H. Ausgab«« -er Lelstnngsausschüfl« sür de« Gemüse- nnd Obstbau Die Tätigkeit -er LeistungSansschüsie erstreckt sich auf alles, was der Förderung der Versorgung mit Gemüse und Obst dient, insbesondere auf: 1. die Ausweitung der Anbauflächen: a) durch Auswahl von Betrieben und Anbau flachen, die durch Boden, Klima, Standort nnd VerkehrSlage sür de» Anbau bestimm ter Gemüse- und Obstarten besonders ge eignet sind, b) durch laufende Ueberprüsung nnd Beratung, damit alle verfügbaren Flächen richtig ge nutzt werden: 2. die Steigerung des Ertrages je Flächeneinheit durch Beratung insbesondere bei Aufstellung des Anbauvkanes, insonderheit hinsichtlich Bor-, Zwischen- und Nachbau, d) Umstellung der Kulturen sz. B. von Blu men- aus Treibgemüsebauf, o) "Auswahl des Saat- und Pflanzgutes unter Berücksichtigung der Sorten, M -er Düngung und Bodenbearbeitung, s) dem Einsatz von Maschinen und Geräten; 8. die Steigerung der Güte Lurch Be ratung, insbesondere auf folgenden Arbeits gebieten: »f rechtzeitige und ordnungsmäßige Ernten, d) richtige Aufbereitung, Sortierung und Ver packung des Erntcgutes, o) ordnungsmäßige Behandlung der Erzeug, nifse aus dem Transport und während der Lagerung; 4. die Steigerung des Ertrages und der Güte durch Beratung für richtige und rechtzeitige Schädlingsbekämpfung in Zusam menarbeit mit dem Pslanzenjchutzdienst; 5. die Erhöhung der Arbeitsleistung durch Beschaffung, Einsatz, Schulung »nd Be treuung der erforderlichen Arbeitskräfte. Zur Durchführung ihrer Ausgaben haben die LeistungsanSschüsie bei den Bezirksabgabestcllen sin nicht geschlossene» A»baugebieten bei de» Kreis- ba»ernschasten> sür die einzelnen Betriebe ihres Einzugsgebietes aus eigenen Unterlagen und auf Grund der amtlichen Erhebungen des Statistischen Ncichsamts Grundlisten nach Maßgabe näherer An weisungen anzufertigen. Die Grundlisten sind auf Grund der Meldungen der Erzeuger auf dem lau senden zu halten. III. Wettbewerb Zur Sicherung des Erfolges der Mengen- und Gütesteigeruilg im Gemüse- und Obstbau werden Wettbewerbe durchgesührt: 1. in geschlossenen Anbaugebieten: aj unter den Anlicserern einer Bezirksabgabe stelle oder den Untergliederungen, b) unter den Bezirksabgabestellen eines Gar tenbauwirtschaftsverbandes, v) unter den Bezirksabgabestellen Les Reichs gebietes. 2. In nicht geschloffenen Anbaugebieten treten an Stelle der Bezirksabgabestellen die Krcis- bauernschaften, sosern Leistungsausschtisse bei ihnen gebildet werden. Grundsätzlich werden bei diesen Wettbewerben in geschlossenen Anbaugebieten die Nvrmolleistun- gen Ler Betriebe und die bei den Bezirksabgabe stellen abgeliescrten Mengen zugrunde gelegt und Lie tatsächliche Leistungssteigerung bewertet. Die Ermittlung Ler besten Erzeuger innerhalb Ler Gruppen: Feldgemüse- und -obstbau treibende Mittel und Großlandwirtschast, d) Marktgcmüsc- und -obstbau treibende Klein landwirtschaft, o) gärtnerischer Gemüse- und Obstban, M aus Gemüsebau umgestellter Blumenbau erfolgt durch Punktbewertung. In nicht geschlosse nen Anbaugebieten ist sinngemäß zu verfahren. IV. Schlnßbcstimmnng Der beim Reichsbauernsührer gebildete Reichs leistungsausschub regelt Lie Durchführung dieser Anordnung im einzelnen. Berlin, den 29. November 1941. Der Reichsminister sür Ernährung und Landwirtschalt und der Neichsbancrnsührer. R. Walther Darre. Kcstpreise jür Semüsejümereien Die Hauptvereinigung der deutschen Gartenbaus Wirtschaft macht darauf aufmerksam, daß sür sämt liche Gemüsesamcnarten zur Zeit die Preise der vorigen Verkaussperiode gelten. Solange die beab sichtigten Preisänderungen für Möhrensamen sowie, wie bereits im vorigen Jahr in Aussicht gestellt, für Trcibgurken und Tomaten nicht bekanntgcgcben sind, finden auch hierfür die Preise der Anordnung Nr. 1/40 vom 2. Januar 1940 Anwendung. Ob und wann in dieser Verkaussperiode mit diesen Preisänderungen zu rechnen ist, steht noch nicht sest. Beispielsweise ist es nicht zulässig, einem Samen fachhändler oder einem Erwerbsgärtner, der heute mit Möhrcnsamen beliefert wird, das Saatgut erst nach Bekanntgabe der neuen Preise zu berechnen. Dies würde bei einer späteren Preiserhöhung eine Verschlechterung der Lieferung?- und Zah lungsbedingungen bedeuten, was nach den allge meinen Preisbestimmungen unzulässig ist. Für Sorten, die im Hauptpreisvcrzcichnis für Gemüsesnmcn nicht enthalten sind, müssen die Preise wie bisher nach den Bestimmungen der Preisstop- vcrordnung in Verbindung mit der Kriegswirt« schastsverordnung gebildet werden. Im übrigen beziehen sich die Füllvorschriftcn für Verbrnucherkleinpackungen gemäß den Anordnun gen Nr. 7/40 vom I. März 1940 lRNVbl. Nr. 20) und Nr. 24/41 vom 18. Juni 1941 (RNVbl. Nr. 37) auf das im Hauptpreisverzeichnis für Gemüsesamen erfaßte Sortiment. Bei Spezialsorten feiner Gemüsesämereien mit höheren Preisen ist es zulässig, auch Verbraucher kleinpackungen in den Verkehr zu bringen, die im Preis höher liegen, als dies in den Fül/vorschriften festgelegt ist. Selbstverständlich muß die Füllmenge immer nach dem 10-g-Verbraucherfestpreis ausgc« richiet werden. Die Größe der Portionen wird be stimmt nach dem tatsächlichen Bedarf des Verbrau chers bei sparsamstem Saatgutverbrauch. Dagegen ist es unzulässig, bei Loknlsorten, die im Preis den im Hauptpreisverzeichuis erfaßten Sorten angepaßt sind, oder niedriger liegen, grö ßere als die vorgeschriebenen Portionen in den Ver kehr zu bringen. Ts. üeimfäyigkekszahlen für Semüresämerelen In dem Aufsatz „Vertrieb gärtnerischer Säme reien" in Nr. 47 der „Gartenbauwirtschast" sind im Abschnitt 5 die Mindest-Keimfähigkeitszahlen gemäß einer Anordnung vom 1. 8. 1934 genannt. Soweit AKZ.-Saatgut (Saatgut aus anerkann ten Zuchtbctrieben) in den Verkehr gebracht wird, gelten in jedem Fall die dafür festgelegten Keim- fähigkcitszahlen Es ist unzulässig, AKZ.-Saatgut, das die vorgeschriebenen Keimfähigkeitszahlen nicht erreicht, das aber nach den Keimfähigkeitszahlen der Anordnung vom 1. 8. 1934 noch als Saatgut ge wertet werden kann, etwa als Handelssaatgut in den Verkehr zu bringen. Ts. («sdüürsnds/rsiuliA dsim Lssucd ^äüsrsr Oartso-.I^sui- u. Odstbauscku^so SonSerföröerung von Kriegsteilnehmern Kriegsteilnehmer des gegenwärtigen Krieges, die ein Vollstudium an bestimmten staatlichen und staatlich anerkannten Fachschulen, darunter auch an Höheren Garten-, Wein- und Obstbau schulen, beginnen oder fortsetzcn wollen, erhalten, gestaffelt nach der Dauer ihrer Wehrdienstzeit, Ge bührenbefreiung und laufende llnterhaltszuschüsse. Die Gebührenbefreiung kommt auch Ehefrauen und Kindern von Kriegs- teilnehmern zugute, die im gegenwärti gen Krieg gefallen oder infolge einer Wehrdienst- bcfchädigung verstorben sind. Voraussetzung für die Gewährung der besonderen Vergünstigung ist, daß sich der studierende Kriegs teilnehmer der Förderung durch seine Leistungen, seine Haltung und Einsatzbereitschaft würdig er weist. Bedürftigkeit braucht nicht nach gewiesen zu werden; bedürftige Fachschulstudenten können sogar eine über die Norm hinausgehende Unterstützung durch das Reichsstudentenwerk erhalten. Die Gebührenvergünstigungen und die Zuschüße werden durchweg für die ganze vorgeschriebene Mindeststudienzeit (die Zuschüsse unter besonderen Voraussetzungen auch für die vorhergehende Prak tische Ausbildung), aber in unterschiedlicher Höhe nach folgender Staffelung gewährt: Wer über 3'b Jahre aktiven Wehrdienst geleistet hat, davon mindestens 2 Jahre während des Krieges, erhält volle Gebührenfreiheit und einen Unterhaltszuschuß von 500,— RM. im Jahre beim Studium am Heimatort, 1000,— RM. beim Studium auswärts, auszahlbar in fünf Monatsraten von 50,— RM- (100) pro Semester; bei aktivem Wehrdienst von mehr als 3 Jahren, davon 114 Jahre im Krieg, werden drei Viertel der Gebühren erlaßen und 400,— NM- (auswärts 800,— RM.) Unterstützung pro Jahr gezahlt; bei Wehrdienst von mehr als 214 Jahren, davon 1 Jahr im Krieg, wird die Hälfte der Gebühren erlaßen und 300,— RM. (auswärts 600,— RM.) gezahlt; bei Wehrdienst von mehr als 2 Jahren, davon 14 Jahr im Krieg, wird ein Viertel der Gebühren erlassen und 150,— RM. (auswärts 300,— RM.) Unterstützung ge zahlt. Die Erleichterungen steigen also, je mehr Krregs-Levrgänge sür Sünnergehüsen Für Gärtnergehilfen, die die Bedingungen für die Ablegung der Gärtnermeisterprüsung erfüllen, insbesondere für Angehörige der Wehrmacht, wer den nach Bedarf Vorbereitungslehrgänge von An fang Januar bis Ende Februar durchgeführt. Die Gärtnermeisterprüfung kann im Anschluß daran abgelegt werden. Die Anmeldungen sind zunächst unmittelbar an die Leitung folgender Gartenbau- schulen zu richten: GodeSberg-Friesdorf, Oranien burg bei Berlin, Proskau (Schlesien) und Hohen heim bei Stuttgart. Die Kosten betragen 20,— RM. Lehrgangsgebühren sowie die Kosten für Ver pflegung und Unterkunft, die auf Wunsch bekannt gegeben werden. einer wegen des Krieges über das Friedensmaß von 2 Jahren hinaus Wehrdienst geleistet hat. Der Reichserziehungsminister hat bewußt davon abgesehen, das Studium für Kriegsteilnehmer ab zukürzen oder zusammenzudrängen, weil dadurch die Leistungen der scheinbar Begünstigten in Stu dium und Beruf beeinträchtigt werden würden, womit weder dem Kriegsteilnehmer selbst noch dem deutschen Volk gedient wäre. Die großzügigen Zuschüsse und wirtsckmftlichen Erleichterungen schaf fen statt dessen alle Voraussetzungen für eine gründ- Uche und ungestörte Ausbildung, soweit diese von außen her überhaupt geschaffen werden können (vgl. Reichsarbeitsbl. Nr. 31/41). Or. Oorckss. Am 20.Oezemver Arveiiskräftebedarfs- ecyevung sür oie LanowtrüüM Der 20. Dezember ist für die Bauern und Land wirte, die Gartenbau-, Weinbau- und Fischerei betriebe ein sehr wichtiger Tag. Es werden näm lich am 20. Dezember zur Vorbereitung des Ar beitseinsatzes in der Landwirtschaft für das kom mende Jahr die Erhebungen über den Bestand und Bedarf an landwirtschaftlichen Arbeitskräften im ganzen Reichsgebiet durchgesührt. Damit ist auch die Auftragseinholung für die Vermittlung Es gibt nach immer eine große Anzahl von Gärtnern, die den Ansatz der Frühbeetfenster nnr in Verbindung mit feststehenden Frühbeetlästcn kennen. Das gilt besonders für die Blumengärtner. Man ließ die Fenster so lange wie zweckmäßig aus den Kästen, um sie dann zu stapeln. Abgesehen davon, daß derart die Fensterkästen zu wenig ver zinst werden, müssen wir heute im Zuge der ver stärkten Feldgemüse-Erzeugungsschlacht doch prüfen, ob cs nicht möglich ist, bei rechtzeitiger Abhärtung die Fenster schon 8 bis 14 Tage früher vom Kasten zu nehmen und sie dann nach Art primitiver Wan- derkästcn für Frühaussaaten oder Frühpflanzunqev von Gemüsen im Freiland nutzbar zu machen. Ein wenig Ucberlcgung und eine gewisse Umstellung des Anbaus gehören allerdings vielfach dazu, denn die Erfahrung lehrt, daß die Doppelkastenform hier bei in der Regel am zweckmäßigsten ist. Man muß also auch die Gemüsesreilandanbauflächen so auf teilen, daß nach der Saat oder Pflanzung die Fen ster in Form des Doppelkastcns aufgelegt werden können. Wie beim primitiven Wanderkasten ge nügen in der Mitte einige Pfosten mit der Quer latte, während unten zuni Wege zu ein Erdwall mit aufgelegter Latte genügt. Nach den Feststellun gen der Studiengejellfchast für Technik im Garten ¬ landwirtschaftlicher Arbeitskräfte durch die Arbcits- einsatzverwaltuna verbunden. Die Erhebung erfaßt sämtliche Betriebe der Landwirtschaft, der Privat wirtschaft, sofern sie in Verbindung mit der Land wirtschaft betrieben werden, des Gartenbaues, .des Weinbaues und der Fischerei mit mehr als 5 Ira landwirtschaftlicher Nutzfläche sowie jene Betriebe unter 5 Ks landwirtschaftlicher Nutzfläche, die ständig fremde Arbeitskräfte beschäftigen. Bei der Vermittlungsanforderung ist zu bedenken, daß die Arbeitseinsatzverwaltung ihre Maßnahmen nur nach den Ergebnissen der Auftragserteilung ein- richten kann und daß mit einer späteren, zusätz lichen Bereitstellung von Arbeitskräften durch die Arbeitsämter nicht gerechnet werden kann. Die Bedarfsangabe erstreckt sich auf die Feststellung des zu besetzenden Arbeitsplatzes; der Betriebs führer kann hingegen im einzelnen nicht festlegen, welcher Herkunft die von ihm benötigten Arbeits kräfte sein sollen, ob deutsche Land- oder Fach arbeiter, fremdvölkische landwirtschaftliche Kräfte oder Kriegsgefangene. Im Wmtfteland 15 neue Lan0wittschastsschu!en eröffnet Landesbauernführer Dr. Kohnert hat in Kolmar eine neue Landwirtschaftliche Schule eröffnet. Mit dieser Feier war gleichzeitig die svmbolische Er öffnung von 15 neuen Landwirtschaftsschulen im Gau Wartheland verbunden Mit den bisher geführten 23 Landwirtschaftsschulen beträgt die Gesamtzahl derzeit 38 Landwirtschaftsschulen. bau soll man wegen der Sturmgefahr nur darauf achten, daß die Firsthöhe 30 cm über der durch die Traufkanten gebildeten Waagerechten liegt. Mit dieser Fensterabdeckiing wollen wir vor allein bei den neugepflanzten Gemüsen die Zeit des An wachsens verkürzen und bei den Frühaussaaten ebenfalls die Jugendentwicklungszeit beschleunigen. Es kommt uns darauf an, bei allen Frühkulturen wenigstens einen Borsprung von 8 bis 10 Tagen zu gewinnen. Zur Erleichterung des Anwachsens genügt an sich schon die gespannte Luft unter dem Glas, und tritt dazu noch die schnellere Boden erwärmung, so ist der Erfolg schon sicher. Auch auf diesen Kulturen sollen die Fenster nicht länger bleiben, als cs notwendig ist, damit wir sie für spätere Aussaaten oder Pflanzungen im Wandern weitervcrweuden können. Es ist daher schon zweck mäßig, sich rechtzeitig für diese Fensterwanderung und die vorher durchzuführende Saat oder Pflan zung einen Terminkalender aufzustellen, der je nach der Frühjahrswitterung eine Vor- oder Rückver legung trotzdem zuläßt. (Empfehlenswerte Fach- büchcr über die vorerwähnten Maßnahmen zur Verfrühung der Ernten weist die Schriftlcitung auf Wunsch nach. Schrift!.). Lrol.vr.übsrt, Berlin. rur Vsrkükung ^sr Qsmusssrntsn Stärkere Ausnutzung Ser Krühbeetfenster Erfolgreiche landwirtschaftliche Nachwuchslenkung in Westfalen Auch in Westfalen war ein von Jahr zu Jahr fortschreitender Verlust an landwirtschaftlichen Nachwuchskräften zu verzeichnen Allein in der Zeit zwischen den Berufszählungen von 1933 und 1939 giiig der Bestand an männlichen Erwerbstätigen in der westfälischen Landwirtschaft um nicht weni ger als 32 900 oder um 14,7 v. H. zurück. Den Bemühungen, diese Entwicklung zu hemmen, ist cs in diesem Jahr erstmalig gelungen, die Nachwuchs« zuführmra von 5500 im Vorjahr auf 6700 zu steigern. Damit wurde das Ziel, das für das lau fende Jahr ausgestellt war, nicht nur erreicht, son dern sogar überschritten, was angesichts des von der Großindustrie stark beeinflußten Charakters weiter Teile der Provinz Westfalen und des all gemeinen Zuges des Nachwuchses zu technischen Berufen als beachtlicher Erfolg gewertet werden muß. paHwerlängerung zur Sicherung Ser volksernäyrung Das Pachlamt beim Amtsgericht Halle hat sich in einem soeben im „Recht des Reichsnährstandes" veröffentlichten Beschluß sür die Verlängerung eines Pachtvertrages über Gemüseland ausge sprochen, da es diese mit Rücksicht auf die besondere Bedeutung des Gemüsebaus für die Volksernährung als notwendig ansah. Der Eigentümer, der das Grundstück während des laufenden Pachtvertrages erworben hatte, hatte die Verlängerung des Pacht vertrages abgelchnt, da er das Land selbst nutzen wolle. Auf Grund der Reichspachtschntzordming ist ein ohne Kündigung fristgemäß ablaufendcr Vertrag auf angemessene Zeit zu verlängern, wenn dies zur Sicherung der Volksernährung erforder lich ist. Das Pachtamt hat das für den streitigen Acker bejaht und dies vor allem damit begründet, daß der bisherige Pächter das Land auf die Dauer gärtnerisch nutzt und der Eigentümer nur für die Kriegsdauer einen landwirtschaftlichen Nutzen des Grundstücks beabsichtigt und dieses dann zur Hälfte in einen Werkplatz für gewerbliche Zwecke um wandeln will. Da der Gemüsebau während des Krieges und nach menschlichem Ermessen auch noch längere Zeit danach für die Volksernährung von großer Bedeutunug ist, wird die Bewirtschaftung des Landes durch den Pächter für erforderlich gehal ten, zumal der Antragsgegner, der von Beruf nicht Landwirt ist, den ?lcker nur für seine» eigenen Bedarf bebauen will und für de» freien Markt nichts erzeugen würde. Das Pachmml hat als angemeßene Ze-t cine Verlängerung bis zum 30/ September 1946 angesehen, weil der jetzt zum Wehrdienst eingezogene Pächter dann endgültig wird übersehen können, ob er ohne die zugepachtete Fläche seinen Betrieb rentabel gestalten kann oder nicht. HauptschrtNletter Horst Haagen, k 8 Wehrmacht,- in Vertretung Waller Krengel Berlin Wittenau. Verlag Gärtnerische BerlagSgesellschgst. Dr Walter Long, KW Berlin ZW gochstrahe B «nzetgenlktter strte Philipp szrankluri iOder). Druck rrowttzsch L Sahn Kranksurt «Lders. stur Zell ist Preisliste Nr. S vom l. Sluguft lv87 gulllg.
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