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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 58.1941
- Erscheinungsdatum
- 1941
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-194100009
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19410000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19410000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- Seiten der Nummer 48 in der falschen Reihenfolge eingebunden
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 58.1941
-
- Ausgabe Nummer 1, 2. Januar 1941 1
- Ausgabe Nummer 2, 9. Januar 1941 1
- Ausgabe Nummer 3, 16. Januar 1941 1
- Ausgabe Nummer 4, 23. Januar 1941 1
- Ausgabe Nummer 5, 30. Januar 1941 1
- Ausgabe Nummer 6, 6. Februar 1941 1
- Ausgabe Nummer 7, 13. Februar 1941 1
- Ausgabe Nummer 8, 20. Februar 1941 1
- Ausgabe Nummer 9, 27. Februar 1941 1
- Ausgabe Nummer 10, 6. März 1941 1
- Ausgabe Nummer 11, 14. März 1941 1
- Ausgabe Nummer 12, 20. März 1941 1
- Ausgabe Nummer 13, 27. März 1941 1
- Ausgabe Nummer 14, 8. April 1941 1
- Ausgabe Nummer 15, 10. April 1941 1
- Ausgabe Nummer 16, 17. April 1941 1
- Ausgabe Nummer 17, 27. April 1941 1
- Ausgabe Nummer 18, 30. April 1941 1
- Ausgabe Nummer 19, 8. Mai 1941 1
- Ausgabe Nummer 20, 16. Mai 1941 1
- Ausgabe Nummer 21, 22. Mai 1941 1
- Ausgabe Nummer 22, 29. Mai 1941 1
- Ausgabe Nummer 23, 5. Juni 1941 1
- Ausgabe Nummer 24, 12. Juni 1941 1
- Ausgabe Nummer 25, 19. Juni 1941 1
- Ausgabe Nummer 26, 26. Juni 1941 1
- Ausgabe Nummer 27, 3. Juli 1941 1
- Ausgabe Nummer 28, 10. Juli 1941 1
- Ausgabe Nummer 29, 17. Juli 1941 1
- Ausgabe Nummer 30, 24. Juli 1941 1
- Ausgabe Nummer 31, 31. Juli 1941 1
- Ausgabe Nummer 32, 7. August 1941 1
- Ausgabe Nummer 33, 14. August 1941 1
- Ausgabe Nummer 34, 21. August 1941 1
- Ausgabe Nummer 35, 28. August 1941 1
- Ausgabe Nummer 36, 4. September 1941 1
- Ausgabe Nummer 37, 11. September 1941 1
- Ausgabe Nummer 38, 18. September 1941 1
- Ausgabe Nummer 39, 25. September 1941 1
- Ausgabe Nummer 40, 2. Oktober 1941 1
- Ausgabe Nummer 41, 9. Oktober 1941 1
- Ausgabe Nummer 42, 16. Oktober 1941 1
- Ausgabe Nummer 43, 23. Oktober 1941 1
- Ausgabe Nummer 44, 30 Oktober 1941 1
- Ausgabe Nummer 45, 6. November 1941 1
- Ausgabe Nummer 46, 13. November 1941 1
- Ausgabe Nummer 47, 20. November 1941 1
- Ausgabe Nummer 48, 27. November 1941 1
- Ausgabe Nummer 49, 4. Dezember 1941 1
- Ausgabe Nummer 50, 11. Dezember 1941 1
- Ausgabe Nummer 51, 18. Dezember 1941 1
- Ausgabe Nummer 52, 29. Dezember 1941 1
-
Band
Band 58.1941
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- Gartenbauwirtschaft
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Ur. <1. 17. Uov»mt>vr 1141 Prüfungsberichte öer SwSiengejellschast ^kaacktop/preLse cker ^a. Leümann ^4bd.: iVer^bi/c/ AI kVl,^.-^rcktop,Ferckt -4bb..- IVerLbi7ck räte gungab. Dringlichkeit zu überprüfen. M iben, war« nachrichti- ereits Antrag Fräse an die Rechtzeitiges Instandjeyen ber Mchchmen unv Geräte Schriftliche Anfragen in der Zwischenzeit können von der STG. nicht beantwortet werden. Es hat auch keinen Zweck, der STG. schriftlich die be- mehr repariert werden und nur durch Neu beschaffung ersetzt werden kann. Bei Obstbaubetrieben müssen die Verhältnisse wie unter I. liegen; bei Baumschulbetrieben des gleichen. Es ist möglich, ein Motorhackgerät zu- zubilliaen, wenn bereits eine schwere Maschine im Betrieb vorhanden ist, aber das Personal bereits unter 50 der Belegschaftsstärke vom Frühjahr 1939 gesunken ist. Es hat keinen Zweck, dass Garten baubetriebe sich nun auf Grund der Anordnung vom 2. 10. an die STG. mit einem Antrag wenden. Jeder Gartenbaubetrieb, der glaubt, nach obigen Richtlinien eine Fräse er halten zu können, gehe den vorgeschriebenen Weg: Kaufabschlüsse unter Vorbehalt und Antrag über die Landesbauernschaft II8 an die STG. auf vor geschriebenem Formular. Wsuckt. Ärattsrs Ltsusrunxi cksr öo^snüÄssirLsivirtsckaituoF Bezug von Loöenjräfen Dasselbe gilt für die Bestellung von Ersatzteilen, die im eigenen Betrieb eingebaut werden. Jeder Betriebsinhaber, der dies nicht beachtet, Zerstößt gegen die nationale Disziplin. M«. ZNsxssarbsrtso, au/ <Äs ss mskr -'s aukomrat AeSe Maschine beöars Ser pflege! fach; die Töpfe entsprechen den zu stellenden An forderungen. Der Preis ist angemessen. Das Ge rät kann daher für den Gartenbau als „brauch bar" bezeichnet und zur Anschaffung empfohlen werden. Studiengesellschast sür Technik im Gartenbau e.B. * Handtopspresse sür Erdtöpse der Firma Heinrich Leßmann, Rheinberg (Rhld.), Kamper Straße 40 Einzelprüfung Richter: Staatl. dipl. Gartenbauinspektor A. Dem. nig, Berlin, Dipl.-Ing. B. Victor, Berlin, Dipl.-Ing. K. Ebertz, Berlin, und der Berichterstatter Ober-Ing. E. Wendt, STG., Berlin. Beschreibung: Die Handtopfpresse von Leßmann besteht aus einem hohlen Rohr mit Ouer- swnge, die zwei Gummihandgriffe trägt. Das Hauptrohr schliesst unten mit einem Flansch ab, in dem durch Bolzen die Topfformen auswechselbar befestigt sind. Das Gerät wird in drei verschiedenen Topfqrößen geliefert. In dem Hauptrohr befindet sich eine Schubstange, die unten das Locheisen für die jeweilige Topfgröße auswechselbar trägt. Diese Schubstange wird durch einen Hebel betätigt, der an der Druckstange befestigt ist und mit einer Hand be dient werden kann. Mit Hilfe des Hebels kann der Lochring in der Topfform nach unten gedrückt wer den, wobei gleichzeitig dieser Lochring eine kleine drehende Bewegung erhält. Das Erdtopfpressen mit diesem Handgerät ge schieht wie folgt: Die Topfevde wird auf dem Bo den in etwa doppelter Schichthöhe der Topfform ausgebreitet. Man stößt die Handpresse in die Erde hinein, wobei sich die Topfform füllt. Durch den Handhebel und die Schubstange wird der Topf aus gestoßen. Durch die kleine Drehung des Lochringes wird der Topfballen oben glatt gestrichen und der Dorn verläßt den Topfballen beim Ausstößen, ohne den Ballen zu beschädigen. üoyltranspott auf Wasserstrassen Die sehr starke Belastung der Güterverkehrs der deutschen Reichsbahn macht es notwendig, daß die übrigen Beförderungsmittel restlos auSgenutzt wer den. Der Eilschiffsverkehr der Binnenschiffahrt ist noch in erheblichem Maße aufnahmefähig, so daß eine große Anzahl von Güterabfertigungen nach unmittelbar am Wasser gelegenen Empfangsorten nicht mehr mit der Eisenbahn, sondern im Eilschiffs verkehr befördert werden sollen. Das Verwaltungs amt des Reichsbauernführers veranstaltete im Hin blick auf diese Notwendigkeit, die auch für die Güter der deutschen Ernährungswirtschast gilt, einen Presseempfang im Verwaltungsgebäude der „Be- hala" auf dem Berliner Westhafen, um auf die Möglichkeiten für den Transport von Nahrungs- gülern auf den Wasserstraßen hinzuweisen. Ange- sichts der vorgeschrittenen Jahreszeit handelt es sich allerdings nicht um eine Sofortmaßnahme, son dern es wird hauptsächlich im Frühjahr daraus an- komnien, auch auf dem Gebiet der Ernährungs- Wirtschaft beim Transport von Gütern von der Schiene zur Wasserstraße überzugehen. Obwohl der Verkehr auch bei der Binnenschiffahrt erheblich ge stiegen ist, wird es trotzdem noch leicht möglich sein, ist ganzen Kahnladunaen wie auch im Stückgüter verkehr die Wasserstraßen mehr und mehr in An- fpruch zu nehmen. Schon früher wurden landwirt schaftliche Güter in erheblichem Umfang auf dem Wasserweg befördert. In diesem Jahr hat man auch zum ersten Male den durchaus gelungenen Versuch gemacht, Speisekartoffeln in Kahnladungen nach Berlin zu bringen. Mit den Reichsbahndirektionen ist vereinbart worden, daß sie ebenfalls die Ver lader von Gütern auf die Möglichkeit der Binnen schiffahrttransporte aufmerksam machen soll. Vom Reichsnährstand, der über besondere Verkehrsrefe rate sowohl bei den einzelnen Landesbauernschaften als auch zentral bei seiner Reichshauptabteilung III verfügt, werden diese Bestrebungen, soweit cs sich um die Güter der Land- und Ernährungswirtschaft handelt, weitgehend unterstützt. So erfolgte diesmal z. B. die Abfuhr des Kohls aus Dittmarschen auf den Wasserstraßen. Bemerkenswert ist, daß der Ver kehr auf den Wasserstraßen auch im Winter durch das Zufrieren der Strome und Kanäle nicht so stark beeinträchtigt ist, wie allgemein angenom men wird. Ueberdies werden starke Schlepper als Eisbrechet eingesetzt und dadurch die Fahrstraßen so lange wie möglich offengehalten. Auskünfte über die Transportmöglichkeiten auf den Wasserstraßen werden von der Schiffahrtsstelle Berlin W. 62, Kurfürstenstraße 105, und den Güterabfertigungen erteilt. Die Töpfe sind sechseckig und werden nach unten hin breiter. Dadurch lassen sie sich leicht ausstoßen. Prüfung: Die Prüfung wurde im Versuchs- und Forschungsinstitut für Technik im Gartenbau in Quedlinburg vorgenommen. Der Meßversuch wurde am 21.5.1941 durchgeführt mit der kleinsten Topfgröße I (5 cm). In 15 Minuten wurden 377 brauchbare Töpfe hergestellt. Die Anzahl der Ausschußtövfe in dieser Zeit betrug 26 Stück. Das Gerät wurde während dieser Zeit viermal gereinigt, da sich hinter dem Topf Erde eingepreßt hatte. Zur Bedienung sind, außer zur Vorbereitung der Erde, ein Mann an der Presse und ein Mädchen zum Wegstellen der Töpfe nötig. Die Leistung be trug rund 1500 Stück je. Stunde und Mann, zuzüg lich einer Hilfskraft. Außer diesem Prüfungsversuch wurde das Gerät in Quedlinburg in der Ge brauchstopsherstellung eingesetzt, wobei ähnliche Leistungen erzielt wurden. Schlußurteil: Die Handtopspresse der Firma H. Leßmann, Rheinberg (Rhld.), hat während der Prüfung im Dauerbetrieb gute Arbeit geleistet. Die Bedienung ist leicht und einfach; die Töpfe ent. sprechen den zu stellenden Anforderungen. Der Preis ist angemessen. Das Gerät kann daher für den Gartenbau als „brauchbar" bezeichnet und zur Anschaffung empfohlen werden. Studiengesellschaft für Technik im Gartenbau e. B. Maschinenpflege ist heute notwendiger als je. Die Maschinen und Geräte sind ohne Frage eine wich tige Waffe im Kampf um die Ernährungssicheruna. Vernachlässigung in der Pflege der Maschinen stel len eine Schädigung der Volkswirtschaft und der Kriegsführung dar. Während des Krieges sind Roh stoffe wertvolles Volksgut und für den nichtmili tärischen Bedarf nur im beschränkten Umfang ver fügbar. Es ist daher Pflicht nicht nur jedes Be triebsführers, sondern auch eines jeden Gefolgschafts- Mitgliedes, die vorhandenen technischen Hilfsmittel vor Beschädigung zu schützen und möglichst lange zu erhalten. Wie in jedem Jahr, so fordern wir auch heute die Betriebssichrer auf, ihren Maschinen und Ge räten die notwendige Winterpflege zuteil werden zu lassen. Jeder Betrieb sollte einen Ge folgsmann für die Pflege und Unterhaltung der Maschinen verantwortlich machen. Nachfolgend einige Hinweise für die einzelnen Geräte: Bodenbcarbeitungsnmschinen 1. Die Maschinen sind in allen Teilen gründlich zu säubern und zu entrosten. 2. Nach dem Trocknen der Maschinen ist der An strich zu erneuern. 3. Sämtliche blanken Teile sind einzuölen (evtl. Benutzung des alten Getriebeöls). 4. Getriebeöl nachfüllen oder, falls ver schmutzt, erneuern. 5. Luftfilter, Kraftfilter und Ver gaser auseinandernehmen und reinigen. 6. Zylinder und Kolben kontrollieren, ob Kohle angesetzt, diese entfernen. 7. Auspuff auf Verstopfung kontrollieren. 8. Zündkerze prüfen, evtl. Ersatz besorgen. 9. Zündung durch Fachelektromonteur über prüfen lassen. 10. Bowdenzüge nachstellcn und gängig machen. 11. Beim Pflug die Schare prüfen, abgenutzte durch den Schmied schärfen lassen, Streichblech und Schar einfetten. 12. Bei der Fräse die Haken und Federn kon trollieren, Reparaturen oder Ersatzhaken jetzt b e - st e l l e n. 13. Verlorengegangene Schrauben und Muttern ersetzen, von abnehmbaren Schrauben Vorrat halten. 14. Notwendiges W erkzeug für den Werkzeug kasten ergänzen. Regcttgeräte 1. Eingerostete Kupplung? stücke und Fußstützen entrosten und neu streichen. 2. Schnellkupplungsrohre unter Dach lagern. 3. Den Schwenkapparat des Schwenkreg ners auseinandernehmen, das Gehäuse wasserleer machen und die'Manschetten einfetten. 4. Wasseruhren frostfrei lagern. 5. Ist ein Rohrwagen vorhanden, den belade nen Rohrwagen nicht auf dem Gummi stehen lassen, sondern abstützen. 6. Schläuche rundwickeln und über Holz hän gen, nachdem sie wasserleer gemacht sind. 7. Schläuche der Untergrundbewäs serung werden hängend aufbewahrt. 8. Gummischläuche sind möglichst kühl und dunkel zu lagern. 9. Blanke Eisenteile stark einfetten. Spritzgeräte Sinngemäß gilt das oben Gesagte für die Mo toren und die normalen Eisenteile. Im besonderen ist hier noch folgender zu beachten: 1. Spritzgeräte vor dem Abstellen von der Spritzbrühe säubern, evtl, mehrmals mit reinem Wasser unter Druck säubern: Rückstände fressen Eisen und Metall an. 2. Besondere Sorgfalt bei der Reinigung der Pumpen von Rückständen. 3. Die Ledermanschetten im Pumpen- kolben einsetten, evtl. jetztErsatzbeschaffen. 4. Berstäubereinrichtung kontrollieren, Dichtungsringe ersetzen. 5. Ventile kontrollieren: Druckventile nutzen sich mehr ab als Säugventile! 6. Spritzrohre und Schläuche auf ihre Dichtigkeit prüfen. (Aufbewahren von Schläuchen siehe oben.) 7. Behälter aus Holz kühl abstellen. Falls frostfreie Lagerung möglich, von Zeit zu Zeit mit Wasser füllen, damit sie nicht austrocknen und nicht sperrig werden. 8. Spritzen mit Gummirädern am besten „aufbocken". 9- Teile aus Messingblech frostfrei lagern. Der Frost zerstört Messingblech. Andere Maschinen und Handgeräte l. Die Erd dämpf ungSanlagen in den Zügen gründlich von Ruß reinigen, Feuerungsroste von Asche und Schlacke befreien, Anlage außen streichen. .(Fortsetzung s. nächste Saite)) WLC.-DrciecklochErdwvfgerät der Firma Walter Lehmann, Caputh bei Potsdam, Adolf-Hitler-Straße Einzelprüfung Richter: Staatl. dipl. Gartenbauinspektor A Dem- nig, Berlin, Dipl.-Jng. B. Victor, Berlin. Dipl.-Ino. K. Ebertz, Berlin, und der Berichterstatter Ober-Ing. E. Wendt, STG-, Berlin. Beschreibung: Das WLC.-Dreieckloch- Erdtopfgerät ist ein .Handgerät zur Herstellung von Erdtöpfen mit gleichzeitiger Bepflanzung. Die Presse besteht aus einem Holzrahmen, der auf jeden Tisch oder Bock gestellt tverden kann. Auf diesem Holzrahmcn stehen nebeneinander 10 Erd topfformen aus Blech in einer Reihe. Mit der Rück, feite der Topfformen ist durch Scharnier der Preß hebel zum gleichzeitigen Eindrücken von 10 Preß, stempeln verbunden. Ter Holzrahmen trägt nach vorn einen zweiten Hebel, der auch durch ein Band mit einem Fußhebel verbunden und bedient wer den kann. Dieser Hebel hat den Zweck, die fertig gepreßten und bepflanzten Töpfe aus der Form yerauszuheben. Im Gebrauch werden die zehn Formen bei hochgeklapptem Preßhebel mit Erde gefüllt, die Erde wird mehr oder weniger von der Hand festgedrückt und die überschüssige Erde ab gestrichen. Durch Niederdrücken des Pretzhebels wird in die Töpfe das Pflanzloch eingedrückt und die Erde gleichzeitig gebrauchsfertig verdichtet. Anschließend werden die Töpfe unmittelbar in der gefüllten Form bepflanzt. Mit Hilfe des zweiten Hebels werden die Töpfe ausgehoben und jetzt fertig bepflanzt abgestellt. Prüfung: Der Apparat wurde im Betrieb des Versuchs, und Forschungsinstituts in Quedlin burg laufend benutzt; die Meßprüfung fand am 19. und 21. 3. 1941 statt. In vier Stunden wurden 1080 Stück fertige Töpfe mit ekngepflanzten Jungpflanzen hergestcllt. Dies entspricht einer Leistung von etwa 270 Stück fertig hergestellter und bepflanzter Töpfe je Stunde und Bedienungs mann. Eine gewisse Einarbeit war diesem Dauer versuch borausgegangen. Schlußurteil: Die Handtopspresse der Firma W. Lehmann, Caputh bei Potsdam, hat während der Prüfung im Dauerbetrieb gute Arbeit geleistet. Die Bedienung ist leicht und ein- Durch die Anordnung des Bevollmächtigten für die Maschinenproduktion vom 2. 10. 1941 ist eine neue Lage in der Beschaffung von motorisierten Bodenbearbeitungsgeräten eingetreten. Diese An ordnung und die Durchführungsbestimmungen vom 21. 10. 1941 bezwecken eine straffere Steuerung in der Bodenfräsenbewirtschaftung, da eine weitere Einschränkung in den flüssigen Betriebsstoff ver brauchenden Maschinen zu erwarten ist. Die An ordnung mit ihren Durchführungsbestimmungen sagt im wesentlichen folgendes: Der Abschluß von Kaufverträgen über Motor bodenfräsen für Gartenbau. Land- und Forst wirtschaft bedarf der Gennehmigung der Studien gesellschaft für Technik im Gartenbau. Hierbei gelten als Motorbodenfräsen einachsige motorisch angetriebene Fräsen, Einachsschlepper und Motor hacken. Bereits abgeschlossene Kaufverträge zwischen Liefe ranten und Kunden bedürfen nachträglich der Kauf- genehmigung, soweit sie nicht bis zum 31. 10. 1941 bereits ausgeliefert waren. Wird die Kaufgeneh migung für bereits abgeschlossene Kaufverträge nicht ausgesprochen, sind dem Käufer unaufge fordert Vorauszahlungen zurückzuerstatten. Der Antrag auf Genehmigung zum Kaufabschluß hat auf Vordrucken zu erfolgen, die von der Stu diengesellschaft für Technik im Gartenbau e. V. Berlin oder den Landesbauernschaften II8 zu be- zichen sind. Die Anordnung findet auf Lieferung von Ersatz teilen und Einzelteilen wie Frässchwanz oder An hängepflug keine Anwendung. Die Zuteilung der in Zukunft noch herzustellen den Maschinen erfolgt durch die STG. gemäß den mit dem Verwaltungsamt des ReichsbauernführerS gemeinsam aufgestellten Richtlinien. Auf Grund dieser Anordnung hat das Verwaltungsamt des Reichsbauernführers 118 unter dem 25. 10. 1941 in Vereinbarung mit der STG. Richtlinien an die Landesbauernschaften herausgegeben, nach denen die noch, verbleibenden Maschinen zugeteilt werden. l. Nach diesen Richtlinien werden zunächst die jenigen Kaufabschlüsse geprüft, die bereits durch ausgestellte Dringlichkeitsbescheinigungen der Lan desbauernschaften gedeckt sind. Diese Dringlich keitsbescheinigungen befinden sich bereits in den Händen der Herstellerfirmen. Nach den vorliegen, den Listen dürften diese Dringlichkeitsbescheinigun gen, soweit die Kaufabschlüsse genehmigt werden, bis zum Dezember, spätestens Januar 1942 aus geliefert sein. Gartenbaubetriebe, die also be reits eine Dringlichkeitsbescheini gung von der Landesbauernschaft ausgestellt erhalten haben, erhalten in diesem Zeitraum die Maschine auSgeliefert, falls sic nicht von der STG. gegenteiligen schriftlichen Bescheid erhalten. Schriftliche Anfragen hierüber erschweren nur den Geschäftsverkehr und können nicht beantwortet werden. II. Kaufabschlüsse, die bereits bei den Hersteller firmen bzw. deren Vertretern oder Stützpunkten vorliegen, jedoch noch nicht durch Dringlichkeits- bescheinigungen gedeckt sind, werden im Lauf des Monats Dezember geprüft. Die Herstellerfirmen und die Lanoesbauernschaften II8 haben der STG. die entsprechenden Listen zur Prüfung und Be arbeitung eingereicht. Diese Kaufabschlüsse sind bereits von den Landes, bauernschaften vorgeprüft und mit „dringend be fürwortet" oder „befürwortet" versehen. Die nicht befürworteten erhalten im Lauf des Dezember automatisch Bescheid. Die befürworteten erhalten ein Rund schreiben im Lauf des Dezember, nach dem sie noch einmal Antrag gemäß den Richtlinien des Reichs nährstandes an die Landesbauernschaft II8 ein reichen. Formulare sind dort zu beziehen. Die bereits dringend befürworteten III. Neue Kaufabschlüsse. Gartenbaubetriebe, die sich eine Bodenfräse oder Einachsschlepper anschaffen wollen und noch keinen Antrag an die Landesbausrnschaft eingereicht haben, müssen bei Kaufabschluß mit der Herstellerfirma bzw. deren Vertreter ein Antragsformular aus füllen, sich die Angaben von der Kreisbauernschaft bescheinigen lassen und den Antrag der zuständigen Landesbauernschaft^inreichen. Die Landesbauern schaften geben diese Antragsformulare der STG. mit ihrem Sichtvermerk weiter. Der Kaufabschluß wird erst rechtskräftig, wenn die Kaufgenehmigung der Studiengesellschaft für Technik im Gartenbau schriftlich gegeben ist. Antragsformulare sind bei der Landesbauernschaft erhältlich. Vorbedingung für den Antrag ist, daß sich die Gartenbaubetriebe gemäß den "Anweisungen des Reichsnährstandes auf Gemüsebau umgestellt haben und aus eigenem Antrieb die Gemüsebaufläche ver bessern. — Die Reihenfolge der Dringlichkeit ist: Gemüsebau, Obstbau, Baumschulen. Als Richtlinien für die Zuteilung an Gemüse baubetriebe und Gartenbau-Gemischtbetriebe ist festgelegt: 1. Wenn die Zahl der Gefolgschaftsmitglieder im Vergleich zur ersten Hälfte 1939 um die Hälfte gesunken ist; 2. wenn Fahrzeuge oder Gespanne für die Wehr- macht in Anspruch genommen worden sind, so daß der Betrieb nur durch Benutzung eines motorisch betriebenen Bodenbearbeitungsgerätes aufrecht erhalten werden kann; 3. wenn ein vorhandenes Bodenbearbeitungs gerät so unbrauchbar geworden ist, daß eS nicht Die Instandsetzungswerkstätten sind in ihrer Lei stungsfähigkeit gesichert, soweit es sich mit der Kriegswirtschaft vereinbaren ließ. Die ordnungs mäßige Abwicklung der Reparaturarbeiten erfordert unbedingt eine rechtzeitige Verteilung der Aufträge. ES ist besonders in den heutigen Zeiten nicht zu ver- antworten, wenn Maschinen und Geräte erst im Frühjahr, kurz bevor sie gebraucht werden, in die Werkstatt gebracht werden. Es müssen daher sämtliche Jnstandsetzungsauf- träge bei den entsprechenden Werkstätten bis zum 15. 1. 1942 gemeldet werden. Nach der Reihenfolge der Meldungseingänge wer- den dann von der Werkstatt die Maschinen und Ge räte zur Reparatur angefordert. Für später ein gehende Reparaturauftrage kann eine Gewähr für fach- und fristgemäße Instandsetzung nicht über- nommen werden. Anträge erhalten in Kürze von der STG. ent. sprechende Benachrichtigung. Gartenbau, betriebe, die also b auf den Bezug einer Landesbauer ns chaft gestellt haben, aber noch keine Dringlichkeits bescheinigung erhalten ten die entsprechende
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