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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 58.1941
- Erscheinungsdatum
- 1941
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-194100009
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19410000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19410000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- Seiten der Nummer 48 in der falschen Reihenfolge eingebunden
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 58.1941
-
- Ausgabe Nummer 1, 2. Januar 1941 1
- Ausgabe Nummer 2, 9. Januar 1941 1
- Ausgabe Nummer 3, 16. Januar 1941 1
- Ausgabe Nummer 4, 23. Januar 1941 1
- Ausgabe Nummer 5, 30. Januar 1941 1
- Ausgabe Nummer 6, 6. Februar 1941 1
- Ausgabe Nummer 7, 13. Februar 1941 1
- Ausgabe Nummer 8, 20. Februar 1941 1
- Ausgabe Nummer 9, 27. Februar 1941 1
- Ausgabe Nummer 10, 6. März 1941 1
- Ausgabe Nummer 11, 14. März 1941 1
- Ausgabe Nummer 12, 20. März 1941 1
- Ausgabe Nummer 13, 27. März 1941 1
- Ausgabe Nummer 14, 8. April 1941 1
- Ausgabe Nummer 15, 10. April 1941 1
- Ausgabe Nummer 16, 17. April 1941 1
- Ausgabe Nummer 17, 27. April 1941 1
- Ausgabe Nummer 18, 30. April 1941 1
- Ausgabe Nummer 19, 8. Mai 1941 1
- Ausgabe Nummer 20, 16. Mai 1941 1
- Ausgabe Nummer 21, 22. Mai 1941 1
- Ausgabe Nummer 22, 29. Mai 1941 1
- Ausgabe Nummer 23, 5. Juni 1941 1
- Ausgabe Nummer 24, 12. Juni 1941 1
- Ausgabe Nummer 25, 19. Juni 1941 1
- Ausgabe Nummer 26, 26. Juni 1941 1
- Ausgabe Nummer 27, 3. Juli 1941 1
- Ausgabe Nummer 28, 10. Juli 1941 1
- Ausgabe Nummer 29, 17. Juli 1941 1
- Ausgabe Nummer 30, 24. Juli 1941 1
- Ausgabe Nummer 31, 31. Juli 1941 1
- Ausgabe Nummer 32, 7. August 1941 1
- Ausgabe Nummer 33, 14. August 1941 1
- Ausgabe Nummer 34, 21. August 1941 1
- Ausgabe Nummer 35, 28. August 1941 1
- Ausgabe Nummer 36, 4. September 1941 1
- Ausgabe Nummer 37, 11. September 1941 1
- Ausgabe Nummer 38, 18. September 1941 1
- Ausgabe Nummer 39, 25. September 1941 1
- Ausgabe Nummer 40, 2. Oktober 1941 1
- Ausgabe Nummer 41, 9. Oktober 1941 1
- Ausgabe Nummer 42, 16. Oktober 1941 1
- Ausgabe Nummer 43, 23. Oktober 1941 1
- Ausgabe Nummer 44, 30 Oktober 1941 1
- Ausgabe Nummer 45, 6. November 1941 1
- Ausgabe Nummer 46, 13. November 1941 1
- Ausgabe Nummer 47, 20. November 1941 1
- Ausgabe Nummer 48, 27. November 1941 1
- Ausgabe Nummer 49, 4. Dezember 1941 1
- Ausgabe Nummer 50, 11. Dezember 1941 1
- Ausgabe Nummer 51, 18. Dezember 1941 1
- Ausgabe Nummer 52, 29. Dezember 1941 1
-
Band
Band 58.1941
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- Gartenbauwirtschaft
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GartenbauwirtlchaK vereinigt mit veutlcher kMerbsgartenbm» kr. 47. LV. diovvml»« 1741 4 IVicdtiss LsstinullULSso tür ciis Laatgutvsrtsiiuns vmriev gärtnerischer Sämereien für Verbraucherklein- S. das vom 2) LrssbnLsss eines ctrei/äkriFsn Lsirvsrsucds mit Lusckkoünsn Ertragssteigerung Surch Saatgutbeizung b) Tabelle 1 Aufgangodaten. unbehandelt mit Germisan gebeizt 1938 1848 IMS ISN 1848 c) Piinzeß Hinrichs Nies. Wachs B. v. a. v. a. 2.6. folgen die Taten des 6) Tabelle 2 Wachs Ideal 80,0 gemäß einer Anordnung Verbraucherkleinpackungen 8 8 8 8 8 8 8 8 8 8 7b v. V. 50 v. H. 45 v. ö. Nach wie vor müssen vom 1. August 1034 3 1 0,5 2 3 0,25 0,5 3 1 0,5 Kcnnzeichnungspflicht Packungen Petersilie und Petersilienwmzel*) . Sellerie*) Bohnenkraut, perennierend . . . . Dill Kerbel . Liebstock und Majoran, perennierend Zitronen-Melisse Pimvmelle Salbei, Weinraute, Wermut . . . Thymian Sorten: Nordstern Sara Konserva folgende Sorten geführt werden dürfen: Petersilie: Einfache Schnitt-, Mooskrause, Wuschelkopf, Hamburger Schnitt (für Sorten: Nordstern Saxa Konserva Turch- fchn. 66,4 87,b 84,7 75,8 48,7 84,2 58,8 Verkaufspreis höchstens 20 Pfg. (Kleinpackungen unter 20 Pfg, sind zulässig). Berechnung der Füllmenge nach dem 10-x.Verbraucherpreis. Blumenkohl mit Ausnahme der Sorten: Frankfurter Riesen, Italienische Riesen (non plus ultra), Primus. Alle übrigen Samenarten: Berechnung der Füllmenge nach dem 10-x-Verbrauchspreis. Die Höhe des Verkaufspreises steht den Abfüll betrieben frei, d. h. es sind 10-Pfg,-, 15-Pfg.«, 20-Pfg.-Packungen zulässig. einer anteiligen Menge zur eigenen Verteilung können unter Beifügung der Verteilungsliste bei der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbau wirtschaft gestellt werden. Für die Gebiete der Landesbauernschaften Wartheland, Danzig-Westpreußen sowie für Eupen- Malmedy, Elsaß, Lothringen und Luxemburg besteht z. Ft ein Gebietsschutz. Für die Samen geschäfte des Altreichs ist es damit unzulässig, in diese Gebiete Gemüse, und Blumensämereien in Verbraucherkleinpackungen und „Bunten Tüten" an Wiederoerkäufer zum kommissionsweisen Ver kauf zu liefern. Als Verkauf gilt auch das Werben von Verkaufsniederlagen für den kommissions weisen Absatz von abgepackten Gemüse, und Blu mensämereien. Der Verkauf gegen feste Rechnung ist auch nach diesen Gebieten zulässig. 4. Sortenbrreinigun« Für die Abfassung von Katalogen, Preislisten und sonstigen Werbevorschriften muß immer wieder darauf hingewiesen werden, daß nur die Sorten angeboten und in den Verkehr gebracht werden dürfen, die in der Sortenlistc des Reichnährstandes verzeichnet sind. Für Porree und Petersilie ist die Sortenbereinigung am 1. August 1941 in Kraft getreten, so daß von diesen Samenarten nur noch 75 «. H. 75 v. s. 85 v. H. 8» v. H. 78 v. S. 7V v. H. 7b v. S. WM 88,0 82,8 58,8 72,8 früher 1 1-2 1 1-2 1 und „Bunte Tüten", die mit Sämereien des Gar tenbaues und mit Grassämereien gefüllt vorrätig gehalten oder in den Handel gebracht werden, folgende Kennzeichnung trügen: 1. Angabe des Namens und der Anschrift der abfüllenden Samenfirma, falls ein anderes Samenfachgeschäst die Ware unter seinem Namen oder seiner Firma in den Verkehr bringt, Namen und Anschrift der Letztgenannten. 2. Angabe des Verbrauchs-(Gewährs-)jahres. 3. Nennung der Art und der Sorte. 4. Den Aufdruck (oder Aufschrift) des Satzes: „Keimgewähr laut Anordnung vom 1. August 1934 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 178)". Dieser unter 4. genannte Aufdruck gilt bis auf weiteres nur für Gemüsesämereien. . 5. Für „Bunte Tüten" ist außer den unter 1 bis 4 aufgeführten Punkten zusätzlich die Preis angabe erforderlich. Durch eine Zusatzanordnung vom 6. September 1934 wurde weiter bestimmt, daß „Bunte Tüten" unter einem Mindestpreis von 10 Rpf. je Stück weder feilgehalten noch verkauft oder sonst in den Handel gebracht werden dürfen. Tie Keimgewähr gemäß Punkt 4 der Kenn zeichnungsvorschriften ist in einer Anordnung vom 1. August 1934 verankert. Nach den Bestim mungen dieser Anordnung müssen Gemüsesäme reien. die als Saatgut in den Verkehr kommen, die nachstehend genannten Mindestkeimfähigkeits- Mit dem Beginn der Vorarbeiten für die nächste Verkaufsperiode ist es notwendig, sich alle zu beachtenden Bestimmungen noch einmal vor Augen zu führen: 1. Preisgestaltung Die Festpreise für Gemüsesämereien. die in der Anordnung Nr. 1/40 der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft und der Anordnung der Hauptvereinguna der deutschen Getreide- und Futtermittelwirtschaft vom 1. Januar 1940 (RNVBl. Nr. 3/4) verankere stnd,sollen nur bei Möhrensamen abgeändert werden. Alle übrigen Preise bleiben in der bisherigen Höhe bestehen. Es wird hierbei auf die schon mehrfach bekannt- gegebenen Preisberichtigungen hingewicsen. Die Rabattsätze für die einzelnen Abnchmer- gruppen sind gleichfalls in der obigen Anordnung festgelegt. Obgleich ein Nachlaß für Behörden darin nicht vorgesehen ist, hat der Reichskommissar für die Preisbildung entschieden, daß, ohne daß er auf einer Verpflichtung zur Rabattgewährung an staatliche und kommunale Garten-, Park« und Friedhofsverwaltungen besteht, es den genannten Verwaltungen möglich sein muß, mit den Samen fachgeschäften eine Rabattgewährung bis zu 10 v. H. zu vereinbaren. Wenn daher diese Ver- Wallungen den bisherigen Gepflogenheiten zu folge einen Nachlaß verlangen, mutz ein Rabatt auf die Verbraucherpreise bis zu 10 v. H. gewährt werden. Für Blumensämereien bestehen keine Festpreise. Die von der Hauptvereinigung der deutschen Gar tenbauwirtschaft bekanntgegebene Umrechnungs tabelle gilt lediglich als Richtlinie. 2. Abfüllen in Berbraucherkleinpackungen und „Bunten Tüten" An den Abfüllbestimmungen für Verbrautber kleinpackungen und „Bunten Tüten", die in den Anordnungen Nr. 7/40 vom 1. März 1940 (RNVBl. Nr. 20) und Nr. 24/41 vom 18. Juni 1941 (RNVBl. Nr. 37) festgelegt sind. Wird gleich falls nichts geändert. Gemüsesämereien in Klein. Packungen sind daher nach den Bestimmungen aer vorigen Verkaufsperiode zu füllen. Zusammen- gefatzt ergibt sich für das Abfüllen folgende Ueber. sicht: Wachs Ideal 28.5. In Tabelle 1 Gurken: Grochlitzer, lange, Mittellange, volltragende (Quedlinburger TYP), Walzen von Athen; Kastengurken: Weltflug; Zwiebeln: Russische, harte. Gartenmöhren: Guerande; Sommerrettich: Halblanger rosa Treib; Herbst-und Winterrettich: Langer Weitzer, Weichser (war für Bayern zugelassen); Buschbohnen: Grünhülsige Bohnen, Weiße Nieren m. F., Hinrichs Riesen, weißgrundig m. F., Konserva, weiß, o F.; Gelbhülsige Bohnen (Wachsbohnen): Wachs Amtsrat Koch, Wachs Wunder-Butter; Markerbsen: Champion of England, Riesenmark; Schalervsen: Automobil; kriräge a«/1i» ,r«ne Bahnen unbehandelt mit Germisan gebeizt 1848 45,8 88,8 82,5 65,5 27,5 84,8 4.1,5 zelnen Jahren zwischen 2sh und 10 qm je Wieder holung. Die Erträge sind auf ckr/Im grüne Bohnen umgerechnet. Die Versuche wurden während der ganzen Vegetation beobachtet. Tabelle 2 zeigt die Erträge an grünen Bohnen in är je im. Gepflückt wurde in allen Versuchen dreimal; die grünen Bohnen wurden sofort auf dem Feld gewogen. Die Ertragsunterschiede sind in allen Fällen bedeutend (Ausnahme 1939 „Wachs ideal"), besonders bei den empfindlichen Sorten. Im übrigen sind auch die Vergleiche der ein- zelnen Sorten untereinander interessant. Hervor stechend ist der hohe Ertrag der Sorte „Taxa o. F." in allen Jahren, der im hohen Abstand erst „doppelte holländische Prinzeß". „Nordstern" und „Konserva" folgen. Die Versuche zeigten in allen drei Jahren übereinstimmend das gleiche Bild, so daß das Gesamtergebnis als durchaus gesichert gelten kann. Auch in großen Feldbeständen wurde mit Erfolg Germisanbeize verwendet. Die Beobachtungen der Anbauer stimmen mit unseren Versuchen durchaus über- ein. Ein lückenloser Ausgang war in allen Fällen, auch bei ungünstiger Witterung, gesichert. Kein verantwortungsbewußter Anbauer wird sich dieser Erkenntnis verschließen, sondern wird sein Saat gut auf alle Fälle mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln schützen. Or. VokI, Aschersleben. 1888 94,8 88,8 84,8 82,8 46,8 78,8 72,8 Durch- Ichn. 58,8 78,8 52,2 65,8 34,8 34,8 54,8 1848 87,5 77,5 85,8 59,5 25,8 48,0 41,5 1841 51,8 88,5 68,5 65,5 46,8 85,2 43,2 Verkaufspreis 10 Pfennig (Klein. Packungen zu anderen Preisen sind zulässig). Berechnung der Füllmenge nach dem 10 - x-Verbraucherpreis Weiß-, Not- und Wirsingkohl, Rosen- und Blätterkohl, Kohlrabi Blumenkohlsorten: Frankfurter Niesen, Italienische Riesen (non plus ultra), Primus Porree*), Schnittlauch, Kopfsftlat Und Winterendivien, Bohnenkraut, gewöhnliches, Möhren*), Rote Rüben, Spinat (berechnet nach dem I-Kx-Preis). Verkaufspreis 10 Pfennig (Klein. Packungen zu anderen Preisen sind unzulässig). Samen der genannten Pflanzenarten mit ge ringerer Keimfähigkeit darf als Saatgut nicht in den Verkehr gebracht werden. 6. Kommissionsweiscr Verkauf von Verbraucher kleinpackungen. Wichtig ist hierfür die Bestimmung, daß mit Ge müsesämereien in Verbraucherkleinpackungen zum 24.5. 27. 5. 27. 5. 27. 5. 27. 5. 88. 5. 27. 5. 75 v. H. 65 ». H. 65 v. S. 58 v. H. 58 v. H. 60 v. H. 60 v. H. Hamburger Änbaugebiet), Edelstein; Porree: Brabanter, Carentan, Elefant, Früher Sommer. 28. 5. 29. 5. 1. 6. 28. 5. 2. 6. 28. 5. 28. 5. zahlen erreichen: Stangenbohnen Buschbohne« Puffbohnen . Schalcrblcn Markcrbscn Znckererbscn Gurken Ktirbis Spinat Kohl linkt. Blumenkohl, Kohlrabi, Rosenkohl) . Rote Bete skeimsähigc Knäule) Pastinake Karotten Radies, Rettich lTommer und Winter-Rettich) . Mairiiben, Herbstrüben Salat Sellerie Schwarzwurzeln Petersilie Zwiebeln Porree . e) Busch- und Stangenbohnen Packungspreis Höch, stens 30 Pfg., Schal-, Mark- und Zuckererbsen Packungspreis höchstens 25 Pfg. Berechnung der Füllmenge nach dem 1-kx,Verbraucher- preis. k) Als Gewichtmengen unter 10 x dürfen in Ka talogen und Preisverzeichnissen bei feinen Sämereien 5 K geführt werden, wenn der 10-g-Verbraucherfestpreis 0,40 NM. und dar über beträgt. 3. Verkaufsbeschänkungen und Gebietsschutz Maßnahmen zur Sicherung des erwerbsmäßigen Anbaus machten es erforderlich, für folgende Samenarien eine vorläufige Lagerhaltung anzu ordnen: Schnitt, und Wurzelpetersilie, Zwiebeln (mit Ausnahme der weißen Sorten). Porree. Die zunächst ungeordnete Lagerhaltung für Möhren samen ist wieder aufgehoben, jedoch mit der Matz, gäbe, daß Möhrensamen vorerst nur an den er werbsmäßigen Anbau abgegeben werden darf Ter Verkauf von Knollcnsellerie ist für den Kleinverkauf gesperrt und darf demzufolge in Kleinpackungen nicht abgefüllt werden. Bereits abgefUllte Tüten müssen aufgerissen und sämtliche Bestände dem erwerbsmäßigen Anbau zugeführt werden. Inwieweit Saatgut von Möhren Schnitt- und Wurzelpetersilie, Porree und Zwiebeln auch für den Kleingartenbau freigegeben werden kann, wird bekanntgegeben, sobald ein Ueberblick über die Larin vorhandenen Bestände möglich ist. Einjähriges Majoran, und Thy- miansaatgut, das aus dem Ausland cin- geführt und auch im Inland erzeugt wird, ist in der gesamten Einkaufsmenge dem Gartenbauwirt schafsverband Sachsen-Anhalt, Halle a. S., Her. derstraßc 10, anzudienen. Anträge auf Freigabe -*) z.Z. Absulloerbot. 24. 5. 26. 5. 25. 5. 26. ö. 26. 5. 27. 5. 26. 5. 88. 5. 81. 5. 81. 5. 81. 5. 81. 5. 1. 6. 81. 5. Prinzeß Hinrichs Nies.38,0 Wachs B. v. a. 28,8 1841 68,2 91,8 68,5 80,0 48,5 50,5 46,1 1. 6. I. 6. 2. 6. 2. 6. 1. 6. 2. 6. I. 6. Gerade in den letzten Jahren, in denen die Frühjahrswitterung fast durchweg ungünstig war, -hörte man häufig Klagen über schlechten Aufgang bei Busch- und Stangenbohnen. Immer wieder wurden dann, besonders bei den empfindlichen Sor ten „Konserva", „Wachs Beste von allen", „Wachs Goldkrone" usw. Beschwerden laut über schlechten Aufgang. lückigen Bestand und geringe Ernte. Tatsächlich sind neben anderen besonders die genannten Sorten für naßkalte Witterung emp findlich. Die Schuld am lockigen Aufgang tragen aber meist nicht mangelhafte Treibkraft oder son stige Beschädigungen des Saatgutes, sondern Fäul. nisbakterien und Schimmelpilze, die die im Boden gequollenen Bohnen befallen und zerstören. Auch bei kühler Witterung nämlich werden die aus. gelegten Bohnen im Boden quellen; die Keimung allerdings verzögert sich. In diesem gequollenen Zustand sind die Samen den Fäulnisbakterien und Schimmelpilzen schutzlos preisgegeben. Schlecht keimfähiges Saatgut können wir nicht verbessern, aber den Befall der gequollenen Samen durch Bakterien und Schim. melpilze können wir durch die Beize verhindern. - G Die in den meisten Beizmitteln vorhandenen Ouecksilberverbindnngen wirken absolut tödlich gegen Bakterien und Pilze. Die Trockenbeizmittcl, z. B. Germisan (auf 50 üx Saatgut 70 x Beizmittel) gehen durch die Bodenfeuchtigkeit in wässerige Lösung über und legen sich wie ein feiner Film schützend um das Korn. So verhindern sie, selbst bei wochenlangem Liegen, den Befall durch Bak terien und Pilze und sichern den Aufgang: dem Keimling selbst schadet das Beizmittel nicht im geringsten. Die Anwendung der Beize ist denkbar einfach und wird nicht anders gehandhabt als bei Getreide: also einfache Beiztrommel, für klei nere Mengen genügen Blechdosen, in denen das Saatgut eine Zeitlang unter Zugabe der ent sprechenden Menge Beizmittel geschüttelt wird. Wird das Saatgut von Hand ausgelegt, so müssen die Hände nach der Arbeit gewaschen werden. Eine Schädigung der Haut ist bei unseren umfang reichen Arbeiten mit gebeiztem Saatgut (Germi san) nie beobachtet worden. Der Kostenaufwand ist sehr gering und fällt auch bei größerer Saatgut- menge kaum ins Gewicht. Besonders zu empfehlen, ja unnmgängig not wendig, ist die Beizung der Bohnen bei früher Saat, also Aprilsaat, die ja stets mit einem Risiko verbunden isst Ein gesicherter Aufgang ist auf alle Fälle zu erreichen. Anschließend folgen die Ergebnisse dreijähriger Versuche: Sieben der bekanntesten Buschbohnensorten wurden in exakten Ertragsversuchen gebeizt mit Germisan und ungebeizt geprüft. Sämtliche Ver suche wurden vierfach wiederholt. Die Grütze der Parzellen schwankte in den ein- Lurch- 1841 schnittl. Tage Von den Samenarten und -sorten, deren Füh. rung in der Sortenliste befristet war, sind die nachstehend verzeichneten mit Wirkung 1. August 1941 gestrichen worden: ° — Aufgangs. Bei allen Sorten eriolgte der Aufgang der ge beizten Parzellen durchschnittlich 1 bis 2 Tage früher gegenüber den ungcbeizten. Bei „Wachs Beste von allen" ist der Unterschied in der Zeitig, leit des Aufgangs besonders deutlich und betrug z. B. 1939 fünf Tage. Derartige Unterschiede Verwachsen sich auch nicht mehr bis zum Ein setzen der Ernte und bedeuten somit unter Um. ständen einen spürbaren Gewinn bei füherer Ernte. 29. 5. 2. 6. 1. 6. 88. 5. 2. 6. Most eine Kartoffel... Neben dem Brot ist die Kartoffel der Haupt träger unserer Ernährung, deckt sie doch schon in normalen Zeiten rund 30 v. H. unseres Nahrungs bedarfs. Im Kriege hat der Kartoffelverbrauch erheblich zugenommen, und zwar werden heute 10 Mill, t mehr verbraucht als im Frieden. Ob wohl unsere Kartoffelernte ausreichend ist. ver pflichtet uns die Mehrbeanspruchung doch zu größter Sparsamkeit. Viele von uns können immer noch nicht begreifen, daß es auf jeden einzelnen ankommt und daß es in unserer Volkswirtschaft über 23 Millionen Haushaltungen gibt. Der kleinste Verlust summiert sich ganz gewaltig, wenn man ihn auf die Gesamtheit umrechnet. Wandert z. B. in jeder Woche in einem Haushalt nur eine einzige Speisekartoffel mittlerer Größe in den Mülleimer, so bedeutet das, wie jeder leicht nachrechnen kann, einen Gesamtverlust von über einer Million Doppelzentner im Jahre. Diese Menge aber entspricht dem Winterbedarf von über 200 000 vierköpfigen Familien oder der Kartoffel- Versorgung einer Großstadt wie Köln oder Leip zig. Wenn man sich diese Rechnung vor Augen hält, wird einem verständlich, daß es durchaus nicht als kleinlich zu bezeichnen ist, wenn man verlangt, daß die Kartoffel Vevlustfrei der menschlichen Ernährung zugeführt wird, sondern daß das eine wichtige Forderung ist, die der Krieg an uns stellt! kommissionsweisen Verkauf die Kleinverteiler be liefert werden dürft», die bereits seit dem 1.Januar 1938 Gemüsesämereien in Verbraucherklein packungen verkauft haben (s. Anordnungen Nr. 40/39 vom 22. November 1939 — RNVBl. Nr. 10« — und Nr. 29/41 vom 24. Juli 1941 — RNVBl. Nr. 46). Bei der Werbung von Verkaufsstellen muß der Kleinverteiler auf diese Bestimmung besonders aufmerksam gemacht werden, daß nämlich nur der Kleinverteiler zum kommissionsweisen Verkauf von Verbraucherkleinpackungen mit Gemüsesämereien be rechtigt ist, der in der Zeit vom 1. Januar 1938 bis zum 22. November 1939 (dem Tage des In krafttretens der Anordnung Nr. 40/39) Ver braucherkleinpackungen mit Gemüsesämereien ge führt hat. 7. Einfuhr von Sämereien. Die Einfuhr von Gemüse- und Blumensämereien aus allen Ländern unterliegt der Zulassungspflicht durch das Verwaltungsamt Les Reichsbauernfüh rers. Die Anträge auf Einfuhrzulassung sind auf den vorgeschriebenen Ge.-Formularen beim Ver waltungsamt des Reichsbauernführers, Berlin SW. 68, Dessauerstratze 26, zu stellen. Für Hülfen- früchte einerseits und die übrigen Gemüse- und Blumensämereien andererseits sind jeweils ge trennte Anträge vorzulegen. Den Anträgen mutz jeweils eine pro forma-Rechnung in doppelter Ausfertigung bcigefügt werden. Nach der Einfuhr sind die hereingenommenen Mengen an Gemüse- und Blumensämereien der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirt schaft zu melden. Das Saatgut darf erst in den Verkehr gebracht werden, wenn durch die Haupt vereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft dis Freigabe erfolgt ist. 8. Ausfuhr von Sämereien Tie Ausfuhr von Gemüsesämereien darf nur mit Genehmigung der Hauptvereinigung der deut. schen Gartcnbauwirtschaft erfolgen. Als Ausfuhr, anträge gelten pro-forma-Nechnungen in doppel, ter Ausfertigung, für das Protektorat Böhmen- Mähren in dreifacher Ausfertigung. Neben der Genehmigung der Hauptvereinigung der deutschen Gartcnbauwirtschaft ist auf Grund der Divisenbestimmungen sowohl für die Ausfuhr von Gemüsesämereien als auch von Blumen sämereien die Zulassung der Prüfungsstclls Ernährungswirtschaft Berlin NW. 7, Mittel straße 60, oder eine entsprechende Einzelgenehmi gung dieser Stelle erforderlich. Für die Ausfuhr von Blumcnsämereien bedarf es jedoch der Ge nehmigung der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft nicht. Im Augenblick werden von der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft Genehmigungen für die Ausfuhr von Gemüsesämereien nach allen Ländern nicht erteilt. 7s. Regelung des Saatgutwesens imelfast Eine neue Verordnung des Chefs der Zivilver waltung im Elsaß ermächtigt das Landesernäh rungsamt, alle Maßnahmen zur Regelung des Saatgutwesens im Eliaß zu treffen. Vorgesehen sind eine Regelung der Sortenversuche und die Prüfung neuer Pflanzenarten auf ihre Anbau würdigkeit. die Anlage eines Sortenregisters, die Feststellung der Sortenzahl unter Berücksichtigung der elsässischen Bedürfnisse, die Regelung des An- erkennungswcsens, der Preise und Lieferbedin gungen und die Schaffung von Einrichtungen für die geordnete Versorgung mit Saatgut. Hitler-Zugenv fördert Sauerngärten Wie die Reichsabteilung „Landjugend" des Reichsnährstandes mittedlt, wird auch in den Lagern des Mädellanddienstes der Hitler-Jugend überall da, wo die Möglichkeit besteht, ein Garten nach Len Richtlinien der Aktion „Unser Bauern garten" angelegt. Grosser erfolg ver Reichsnährstand' schau in Untersteiermark Die soeben geschlossene Wanderlehrschau' der Laudesbauernschaft Südmark, die in Pettau einige Tage hindurch das Ziel tausender Besucher aus der Umgebung von Pettau gewesen ist, brachte einen großen Erfolg. Rund 4000 Angehörige des Land. Volkes haben die Ausstellung besucht, die ihre Be sucher mit den verschiedenen landwirtschaftlichen Aufgaben und Zielen, mit der Organisation und Arbeit des Reichsnährstandes und den Erforder- nisten der KriegserzeuguUgSschlacht vertraut machte. Besonderes Interesse fand auch eine große Maschinenschan, sehr viel Anklang eine landwirt schaftliche Fachbuchansstcllung. Achnlicke Schauen werden jetzt auch in Cilli und Marburg ver anstaltet.
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