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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 58.1941
- Erscheinungsdatum
- 1941
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-194100009
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19410000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19410000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- Seiten der Nummer 48 in der falschen Reihenfolge eingebunden
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 58.1941
-
- Ausgabe Nummer 1, 2. Januar 1941 1
- Ausgabe Nummer 2, 9. Januar 1941 1
- Ausgabe Nummer 3, 16. Januar 1941 1
- Ausgabe Nummer 4, 23. Januar 1941 1
- Ausgabe Nummer 5, 30. Januar 1941 1
- Ausgabe Nummer 6, 6. Februar 1941 1
- Ausgabe Nummer 7, 13. Februar 1941 1
- Ausgabe Nummer 8, 20. Februar 1941 1
- Ausgabe Nummer 9, 27. Februar 1941 1
- Ausgabe Nummer 10, 6. März 1941 1
- Ausgabe Nummer 11, 14. März 1941 1
- Ausgabe Nummer 12, 20. März 1941 1
- Ausgabe Nummer 13, 27. März 1941 1
- Ausgabe Nummer 14, 8. April 1941 1
- Ausgabe Nummer 15, 10. April 1941 1
- Ausgabe Nummer 16, 17. April 1941 1
- Ausgabe Nummer 17, 27. April 1941 1
- Ausgabe Nummer 18, 30. April 1941 1
- Ausgabe Nummer 19, 8. Mai 1941 1
- Ausgabe Nummer 20, 16. Mai 1941 1
- Ausgabe Nummer 21, 22. Mai 1941 1
- Ausgabe Nummer 22, 29. Mai 1941 1
- Ausgabe Nummer 23, 5. Juni 1941 1
- Ausgabe Nummer 24, 12. Juni 1941 1
- Ausgabe Nummer 25, 19. Juni 1941 1
- Ausgabe Nummer 26, 26. Juni 1941 1
- Ausgabe Nummer 27, 3. Juli 1941 1
- Ausgabe Nummer 28, 10. Juli 1941 1
- Ausgabe Nummer 29, 17. Juli 1941 1
- Ausgabe Nummer 30, 24. Juli 1941 1
- Ausgabe Nummer 31, 31. Juli 1941 1
- Ausgabe Nummer 32, 7. August 1941 1
- Ausgabe Nummer 33, 14. August 1941 1
- Ausgabe Nummer 34, 21. August 1941 1
- Ausgabe Nummer 35, 28. August 1941 1
- Ausgabe Nummer 36, 4. September 1941 1
- Ausgabe Nummer 37, 11. September 1941 1
- Ausgabe Nummer 38, 18. September 1941 1
- Ausgabe Nummer 39, 25. September 1941 1
- Ausgabe Nummer 40, 2. Oktober 1941 1
- Ausgabe Nummer 41, 9. Oktober 1941 1
- Ausgabe Nummer 42, 16. Oktober 1941 1
- Ausgabe Nummer 43, 23. Oktober 1941 1
- Ausgabe Nummer 44, 30 Oktober 1941 1
- Ausgabe Nummer 45, 6. November 1941 1
- Ausgabe Nummer 46, 13. November 1941 1
- Ausgabe Nummer 47, 20. November 1941 1
- Ausgabe Nummer 48, 27. November 1941 1
- Ausgabe Nummer 49, 4. Dezember 1941 1
- Ausgabe Nummer 50, 11. Dezember 1941 1
- Ausgabe Nummer 51, 18. Dezember 1941 1
- Ausgabe Nummer 52, 29. Dezember 1941 1
-
Band
Band 58.1941
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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Lsstiwmllnssll ubsr ciis Hsrsimiaturls von (-crrtsobcrusrLsuFoisssn Einfuhren aus Sem Generalgouvernement Deutsche Baumschulen, Dienststellen des Reichs nährstandes, Forschungsaustaltcn und Versuchs betriebe haben vielfach den Wunsch, gewisse Gar tenbauerzeugnisse aus dem Generalgouvernement nach dem Reich einzuführen. Meistens handelt es sich um Edelreiser wiutcrharter Obstsorten und -arten sowie um fertige Pflanzware von Obst- bänmen, verschiedentlich auch um Gemüsesämereien bodenständiger Landsorten. Da das Generalgouvernement zoll- und dcvisen- rechtlich vom Reich her betrachtet als Ausland angesehen werden muß, sind bei diesen Einfuhren nach dem Reich eine Reihe von Vorschriften zu beachten. Abgesehen davon, daß sich Schwierig keiten beim Verbringen der Erzeugnisse über die Grenze in zoll- und dcviscnrechtlicher Hinsicht er geben können, sehen die gesetzlichen Bestimmungen auch noch eine Bestrafung bei einem Verstoß gegen diese Vorschriften vor. Es ist deshalb zweckmäßig, folgenden Weg einzuschlagen: Der reichsdeutsche Auftraggeber läßt sich von seinem Lieferanten im Generalgouvernement zu nächst eine vorläufige Rechnung ausstellen und übersenden. Unter Vorlage dieser Rechnung be antragt er die Erteilung einer Devisenbescheini gung zur Wareneinfuhr ° bei der Reichsstelle für Garten- und Weinbauerzeugnisse als Ueber- wachungsstelle, Berlin. Ferner muß er sich ver gewissern, ob seinem Lieferanten im General gouvernement eine Ausfuhrbewilligung von der Regierung des Generalgouvernements, Hauptabtei lung Ernähruirg und Landwirtschaft, Abt. III, Krakau, Hans-Dürer-Straße 1s, erteilt worden ist. Soweit die aus dem Generalgouvernement stam menden Erzeugnisse, ohne berechnet zu werden, zur Verfügung gestellt werden sollen, weil sie vielfach für Versuchszwecke Verwendung finden, ist bei Sendungen mit einem Wert von über 25,— RM. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung und bei übcr- nahmescheinpflichtigen Erzeugnissen über 5 kg Ge- wicht außerdem noch ein Uebernahmeschein von der Reichsstelle für Garten- und Weinbauerzeugnisse, Berlin, zu beschaffen. Die Erteilung einer Aus fuhrbewilligung wird fast ausnahmslos vorgenom men. Erst wenn die erforderlichen Genehmigungen vorliegen, kann an den Lieferanten der Auftrag erteilt werden, die Erzcuanisse zum Versand zu bringen. Da bei einer Einfuhr nach dem Reich Pflanzen sendungen einer Untersuchung wegen Befalls durch Pflanzenschädlinge unterliegen, hat der Lieferant im Generalgouvernement der Sendung ein Ge sundheitszeugnis beizufügen. Dieses Gesundheits zeugnis wird von den Pflanzenschutzämtern bei den Landwirtschaftskammern in den Distrikten auf Antrag hin ausgestellt. Das Untersuchungsver- fahrcn und die Transportdauer werden wesentlich abgekürzt, wenn in dieser Weise verfahren wird. Baumschulpflanzen unterliegen bei der Einfuhr in das Reich einem Einfuhrzoll, der bei größeren Sendungen erheblich ms Gewicht fällt. Äuch dies ist zu beachten. Häufig hat die Nichtbeachtung aller der hier er wähnten Bestimmungen schon "dazu geführt, daß wertvolle Sendungen den Empfänger nicht er reichten, weil sie entweder an der Grenze zurück- gewiescn oder vernichtet wurden, oder aber durch eine unnötig lange Transportdauer zugrunde gingen. Eine größere Ausfuhr von Gartenbauerzeugnissen aus dem Generalgouvernement zur allgemeinen Verwendung im Reich kommt zur Zeit noch nicht in Betracht. Die Erzeugung an Obstbäumen hat während des Winters 1939/40 gelitten und ist deshalb gegenwärtig gänzlich unzureichend. Der Bestand an Ziersträuchern und Laubgehölzen ist an sich nicht sehr groß. Auffallend sind ledig lich große Bestände an Kugelakazicn, die vor dem Krieg viel angepflanzt wurden. Der Blumen- nnd Zierpflanzenanbau ist nicht exportfähig. Die Erzeugung deckt nicht den Eigen bedarf, es werden sogar noch Schnittblumen ein geführt. Die anfallenden Obst- und Gemüsemengen wer den restlos dazu verwendet, den Bedarf der Be völkerung im Generalgouvernement zu decken.. Kupke. Leistungsfähiger Semüfe- und ovftvau in Lljasj und Lothringen Dem elsaß-lothringischen Gemüse- und Obstbau, der hauptsächlich in den Landkreisen Mülhausen, Kolmar, Schlettstadt, Straßburg und im Metzer Bezirk stark verbreitet ist, kommt als Lieferant für das Reich besondere Bedeutung zu. Die Er zeugung geht weit über den Bedarf der ehemaligen Rcichslande hinaus und bringt der deutschen Land wirtschaft einen beachtenswerten Zuwachs der Ge müseanbaufläche und des Obstbaumbestandes. So ist beispielsweise beim Erdbeeranbau eine Er höhung der Anbaufläche von nicht weniger als 12,3 v. H. zu verzeichnen. Das Elsaß bringt dem Reich mit seinem ausgedehnten Gemüsebau eine Zunahme der Anbaufläche von rund 6,4 v. H. Aehnlich haben auch die Obstbaumbestände des Alt reiches durch die Wiedergewinnung van Elsaß und Lothringen einen beachtlichen Zuwachs erfahren. Allein beim Bestand der Mirabellen beläuft sich der Zuwachs auf 26,2 v. H., bei Walnüssen auf 13 v. H. und beim Kernobst aus 3,3 v. H. Die elsässischen und lothringischen Gemüse- und Obst bauern, die in den letzten zwanzig Jahren unter den schwierigsten Verhältnissen ihre Erzeugnisse ab- sctzen konnten, wissen, daß sie im Reich einen der besten Abnehmer finden, und sind bestrebt, ihre Erträge quantitativ und auch qualitativ zu ver bessern. Der Erdbeeranvau im Generalgouvernement Nachdem durch den Winter 1939/40 außerordent liche Schäden an Kern- und Steinobstbeständen ent standen sind nnd dementsprechend riesige Ernte aussülle cintraten, kommt dem Anbau des Beeren obstes für die Zukunkt besondere Bedeutung zu. In Vorbereitung der Maßnahmen für die Anbau ausdehnung wurden Erhebungen durchgeführt, um die überhaupt vorhandenen Anbauflächen festzu- stellen. Für Erdbeeren ergibt sich bei den Anbau- sächen folgendes Bild: Distrikt Krakau Kreis Krakau 168 du Kreis Micchow . ... 70 du Distrikt Warschau Kreis Warschau-Land . . 82,3» st» Kreis Minsk 1,N bs Kreis Skicrniewice . -. 0,08 st» Kreis Sochaczcw-Blonic . 10,80 da Distrikt Radom Kreis Radom 100 da Kreis Nadomsko . ... 30 st» Kreis Busko 30 st» Kreis Opatow .... 30 da Kreis Kielcc ...... 18 da Kreis Jcdrzcjow .... 20 da Kreis Ilza 18 da Kreis Konskie 12 da Kreis Pioirkow .... 18 da Kreis Tomaszow ... 25 da Gesamtanbaufläche 23S da 51,01 da 202 st» 575,01 da Die Zahlen zeigen deutlich, daß in der Nähe der Distriktshauptstädte Krakau, Warschau und Radom der Anbau größeren Umfang besitzt. Im Distrikt Lublin, der in der Aufstellung nicht enthalten ist, hat der Anbau bisher keine nennenswerte Aus dehnung erlangt. Die Ernte aus den vorhandenen Anbauflächen deckt den derzeitigen Bedarf an Erdbeeren bei weitem nicht. Es wird daher mit Nachdruck daran gearbeitet, den Anbau der Erdbeeren auszudehnen. Für Neuanlagen erhalten die Erzeuger nunmehr durch die Landwirtschaftskammer namhafte Bei hilfen. Unter Einsatz der Gartenbauberater der einzelnen Kreise wird auch eine sehr gründliche Beratung durchgeführt, die sich vor allen Dingen auf zweckmäßige Anlage dieser Pflanzungen er streckt. Die Ncupflanzungen weisen größere Reihenabstände auf als bisher üblich; auch wird der Sortenwahl größeres Augenmerk geschenkt. Mit der Schaffung von Mutterquartieren zur An zucht sortenechten Pflanzenmaterials wertvoller Sorten ist ebenfalls begonnen worden. Es ist zu hoffen, daß der Erdbeeranbau nunmehr rasch einen beträchtlichen Aufschwung nehmen wird. Kupke. Lus öen SartenvauwirtfchastsoerbänSen kleinblumig 0,80 0,10-0,30 1,5« 1,75 0,80-1,00 3,25 1,25—1,75 1,25 2,00-2,50 deS 3,00 Sick. aus 20 ein 25 Sick. S Schaublumen über 35 em S Deckgrün: Edclnctkcn 5 kx 1,25 je Stück RM. 8. Topspslanzen 1 5 kg 0,80 0,75 St. Remontantnelkcn 1 St. 1 1 St. 0,50 «/, St.l25, 1 St. St. I St. Bd. l,10 1 Bd. 0,50 VI I I St. Maiblumen St. Kriwul» oste. . St. 1.0,075 Topspstanzeoi Preisbestimmung. 6stri-s»ntstsinnin, I- ie 1 1 Vlütendolden. Blutendolden. em em ein sollen nicht müsicn als Topkr. Topir. ^an»r«xns ^ckinntum Kprenxsri Niuinnsu» . I II III Ausschlag v. 00°/, auf die Einkaufs preise. II III . I , I . I . II III IL I II I II III je ie ie je je je i- t- 1 Bd. 1 Bd. 1 Bd. 1 Bd. 1 Bd. 1 Bd. von 15 über von 30—10 ein von 20—30 ein krimuln nkoonios mit mind. 2 ausgebildeten mit mind. 3 ausgebildeten Maiblumen auf die 1,50 1,00 -/, St. 30,- 50»/« billiger 0,50 0,70 1,00 RM. Stück 0,1« Stuck 0,15 Stück 0,10 . . 0,50 . . 0,00 . . 1,t5 . . 2,80 Eyclamenblumcn, über 20 ein Stiellänge DradeSkantien, bunt . grün , Bei eingctopftcr Ware erhöht fich der Preis nm 25»/,. Stck. Tick. Stck. Sick. 1,20—1,50 1,80—2,00 Treibroscn, Gr. I II III IV Poinsettien, Gr. I II III IV V Begonien, kinirs rie I.orrnino Miniatur (SiecklinMöpsc) Miniatur, stärkere Ware . . mittlere Ware starke Ware Tie Preise gelten, wenn nicht besonders vermerkt, für die l. Güteklasse, sie ermästigcn sich entsprechend del »e. mit mind. 1 ausgebildeten Blutendolden . . Schaupslanzcn mit einein Mindest-S von 30 ein und mind. 5 Blütcndolden fallen nicht unter diese Preisbestimmung. Obrxssuliiemum, grostblumige Sorten. Bei Ehrysanihcmcn in Töpfen gelten die unter .X. genannten Schnittblumenpreifc zu züglich 30°/, Aufschlag. l)brr»sntbsinum, kleinblumig in Töpfen dekorative Sorten Mafsenblüher 1,00 7,50 12,00 0,50 0,00 5,00 1.00 8,00 0,I0 0,75 0,50 0,30 10,— 7,50 5,— 15,- 12,50 10,— 7,50 10,— 6,— 1,— krimnls vsto. mindest. 5 ausgeb. Blüiendoldcn mindest- 3 ausgeb. Blütendolden mindest. 2 ausgeb. Blutendolden Chysanthemum, großbl. . . . 5,50 8,5« Für ballförmige Sorten kann bei den Größen III und IV ein 20»/, iger Aufschlag gefordert werden. Schaublumen Uber 25 vm Sl fallen nicht unter diese Schaupslanzcn über 25 vm s bis .... 3,50 Vorstehende Höchstpreise von Schnittblumen und Topf pflanzen gelten für Erzeugnisse der Güteklasse -V, gerin gere Qualitäten müssen um mindestens 20'/« billiger verlaust werden. Alle vorhergehenden Preisfestsetzungen Ilir die vor stehenden Schnittblumcn und Topspslanzen werden hier mit ausgehoben. Schaupslanzcn müssen vom Erzeuger und Handel als solche besonders gekennzeichnet sein. Ten Erzeugern wird zur Pllicht gemacht, dost unsertige Topspslanzen sz. B. ohne Blüte») nicht zum Berkaus ge langen. von 20—25 von 15—20 von lll—15 unter 10 0,20 0,l5 0,20 0,12 1,50 0,80 0,50 Der Rorsitzende _ , „ GartcnbauwtrtschastSverbandcs T-»,ig-Wkftprc»ßcn. Ilentvedvi. . je Stck. 0,50 unter diele solche vom Mvu» «Isstton (Gummibaum) Jungpflanzcn bis 50 vm Uber bis 30 vm Uber Hspurseus Sprenger: . . je 50 kg je 50 kg je 50 kg je 1 kg je 50 kg je '/< kg je »/, kg je »/« kg 1 kl. Bd. . 100 g . 50 g 20 Stiele 20 Stiele 20 Stiele kleinblumig, dek. Sorten Masscnblüher über 10 vm Stiellänge 0,30 0,25 0,20 I.IO 0,00 0,70 0,00 0,50 3,— 2,50 12,50 10,— 55,— 15,— 85,— 30,— 25,— Preisbestimmung: dieselben Erzeuger und Handel gekennzeichnet sein. 0,50 0,10 0,30 0,25 1,75 1,25 1,00 0,75 RM. . 0,70 . 0.00 . 0,50 . 0,10 . 0,35 I'ive» vxveiün laichten mit Wurzel) gemessen ab Wurzclhals 20-50 vm '/'s 2,50 2- 5,00 3,00 2,00 1,00 15»/« 1,50 3,75 8,50 5,50 3,50 1 St. 5,- 8.5« 1,- 2,50 1,50 1,50 I,- Die Erzeuger werden daraus aufmerksam gemacht, das, vorgenannte Preise nur für fertige, voitent- wickelte Blumen Gültigkeit haben. je je Stück 0,10 1,50 1,25 I V »/« Kranznclken "/» Cyclamen, mit mindestens 2 gutcniwickelten Blüten und Knospennachschub, Mindest-S der Pflanze 15 vm Mindcst-S der Pslanze 18 vm mit mindeftcns 3—1 gutcniivickcllcn Blüten und Knofpcnnachschnb Mindest-S der Pslanze 22 vm Mindcst-Ll der Pflanze 25 vm Schaupslanzcn über 30 vm S mit mindestens 10 gutentwickelten Blüten fallen nicht unter diese Preisbestimmung. je Stiel 0,30 jc Stiel 0,15 30,00 10,00 50,00 55,00 00,00 70,00 Sticllänge Sticllängc Stiellänge S . . . S . . . S . . . 0,20 0,1-5 0,10 0,30 Bd. 3,- Bd. 2,50 Bd. 1,80 1,25 1.50 2,50 1,50 1,00 NM. 35,— 30,— 26,— 22,- 18,- II,— x »/< St. ' II '/» III OM 0,75 0,85 OM 1,00 2,— 1,10 0,80 2,50 2,- 1,10 3,— 2,- 1,1« je 50 kg 5,50 je 50 Kg 8,00 je 50 Ke 0,50 je 50 kg 12,50 7k. Schnittblumcn Cyclamen, normal entwickelte Blüten . . Maiblumen, 1. Gröhe mit mind. 10 Glocken 2. Größe Primvla obvanwa, Minbestlängc 20 vm . Lbr^suutdvinum, großblumige Sorten Gr. I 20 - vm S Gr. II 15-20 em S Gr. III 10-15 em S Gr. IV unt. 10 em S 1 St. 8,- 2,- 2,50 1,50 0,80 0,75 0,5« 80-10 vm lü—oo,-m .'M—80 vm ' 80—100 em 7100-120 em Bekanntmachung »eS GartcnbauwirtschastsvcrbandeS Danzig-Westpreuße». »etr.r Höchstpreise für Topspslanzen und Schnittblume» Nachstehend gebe ich die vom Rcichsstatthalter in Dan- zig Wcstpgcußen - Prcisbildungsstcite — für die Zeit vom s>. 11. bis 11.12.1011 scstgesetzicn Erzcugcrhöchstprcise sllr Schnittblumcn und Topfpflanzen bekannt: Mit Zustimmung der Herren Oberpräsidenten — Preis- bildungSstcllen Breslau und Kaitowitz — gelten ab 0. tl. 191, folgende Höchstpreise für Sch-nttb »men, Topsps an. zen und Bindegrün für die Provinzen Nieder- und Vbcr- fchlesien bei Abgabe an Ktcinvcrtcilcr und Verbraucher. Die Preise haben bis zur nächsten Bekanntgabe Gültigkeit. Klein. Handels- Höchst, stöchstab. preis gabcvrciS iBerbranchcr- Höchstpreis! Preisbekanntmachung Nr. Bl. 1Z/41 vom 3. 11. 1911 deS KartcnbauwtrtschastSverbandeS Schlesien Grund meiner Anordnung Nr. 5/10 vom 25. l«. 1910. Kür Handelsspannen gelten die besonderen Bestimm»», gen des Ncichsstattbaltcrs Danzig Westprcußcn - PrciS- bildungsstelle —, nach dem der Großhandel bis höchstens 20»/«, der Kleinhandel s) in Blumengeschäften für Schnittblumcn bts zu 80»/«, für Topfpflanzen bis zu 60°/«. „ .... b) aus Wochenmärktcn oder ab Erzeugerbetneb snr Schnittblumcn bis zu 60»/», für Topwtlanzcn biS zu 50'1 als «ujschlagspannc aus den Einkaufspreis be rechnen darf. , Zuwiderhandlungen gegen die vorgenannte Preisreac» Inna werden nach den einschlägigen Bestimmungen be straft. Danzig, den 1. November 1E- 1,— 0,75 0,50 1,50 l,25 0,80 1,50 II III Ttsch. Treibroscn, üb. 60 vm I.V üb. 50 vm I üb. 10 vm II üb. SO vm III üb. 20 vm IV Ukrvanntkvmnm, großbl. I/k II III IV V Kranzblumcn mindestens klcinbl. I II III IV jc Stiel 1,25 je Stiel 1,00 jc Stiel 0,60 je Stiel 0,10 in Töpfen. Aufschlag von Schnittblumcnprctse. Schntttgrün: ringcrcr Qualität der Ware. Erzeuger lind beim Einkaus an Groß, und Kleinver. tciler vcrpflichict, eine Rechnung bzw. Schlußschein mit genauer Angabe der Ware auSzuUellen. lSiehe Artikel III der Anordnung vom 2ö. IO 1910.) Erzeuger sind bet Abgabe von Blumen und Zierpstan- ze» au den Verbraucher berechtigt, die Klcinhandclsvcr- dicnstspannc in Anspruch zu nehmen. Niedriger liegende Stoppreise dürsen nicht erhöht werde». Die Prcisbckanntmachunaen werden lausend heraus- gegeben und sind beim Blumengroßmarkt Breslau bzw. bei der Druckerei Bremer L Minuih, Breslau, Timcuvicnstraße 29, erhältlich. ES wird ausdrücklich darauf hingcwicscn, daß e» sich bei der obigen Preisbckanntmachung um Höchstpreise Han- delt, nicht um Festpreise. Breslau, den 1. November 1011. Der Vorsitzende deS Gartenbau wirischastsocrbandel Schieß«» Ilorrozr. Schnittblnmen: Qualität IL °/° Zt. I »/, St. II »/« St. III »/. St. I »/» St. II '/» Zs- Binde- und Weißtanne ftn Bunden) über 2500 Kg: bis 2500 kg bis .500 kg M bindcicrtig Rottanne, Fichte fin Bunden) bindescrtig Weymouth-Kieser . . . . faufgcarbcitct) Sonstige Kiefer fbiudcscrtig) Mahonien über 60 vm I t über 10 vm II j*. über 30 vm III Zmmergrün Cyclamen, Korb- u. Pslanzw. sowie Doppeticnsterpslanz., je Pslanze ») gute Einzelpflanzen mit mind. 3 gut entwick. Blüten u. sicht baren Nachschubknospen . . . 1>) cntspr. größ. u. m. mind. 5 gut cntw. Blütcn sowie sichtb. »Nach schubknospen v) enispr. groß. u. m. mind. 7 gut eniw. Blüten sowie sichtb. Nach- schubknospcn ck) cntspr. größ. u. m. mind. 10 gut cntw. Blüicn sowie sichtb. Nach- schubknospcn e) entsprech, größer bis höchstens 5,00 füber dem Laub stchcnde Harbe zeigende Knospen gclt. a. Blüten) Lriv» grovilis, Schaupslanzcn . 1^ starke Pslanze» . I Begonien, Lorraine 1^ II III Viel-Iauptvereinigung teilt mit: Aus gegebener Veranlassung wird er neut daraus hingewiesen und dringend um Beachtung gebeten, daß alle Dienst stellen der Hauptvereinigung der deut schen Gartenbauwirtschaft, Berlin-Char lottenburg 4, Schlüterstraße 38/39, nur montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr fiir Besuche geöffnet sind. Da wieder eine Anzahl Mitarbeiter zum Wehrdienst einberusen wurde, ist die Ucberlastung der vorhandenen Arbeitskräfte derartig stark, daß außer den festgesetzten Sprech zeiten Besucher leincssalls empfangen werden können. Außerdem wird erneut betont, daß alle Angelegenheiten zunächst dem zuständi gen Gartenbauwirtschastsverband vorge tragen werden müssen. Eine unmittel bare Erledigung bei der Hauptocreini- gung kommt erst dann in Frage, wenn eine Rücksprache beim Gartenbauwirt- schastsvcrband nicht zu einer befriedi genden Klärung geführt hat und hier über dem Besucher eine Bescheinigung ausgestellt worden ist. obswausörderung und Prämiierung von Obstanlagen Im Gebiet der Landesbauernschaft Weser-Ems wurde eine Prämiierunq von bäuerlichen Erwerbs obstanlagen vorgenommen. Es konnten vier I-, ! acht II. und sieben III. Preise vergeben werden. Die 19 Preisträger erhielten eine Geldprämie, eine Ehrenurkunde und ein Anerkennungsschreiben des Landesbauernführers, in dem darauf hingewiescn ' wird, daß die Versorgung des deutschen Volkes mit s Obst noch nie so wichtig gewesen sei wie jetzt. j Es müßten jährlich regelmäßige nnd gute Ernten ' erzielt und das Obst müsse sorgfältig geerntet und § gut eingelagert werden. Bei der Preisbewertung waren für die Gesamtbenrteilung der einzelnen s Obstanlagen der Gesamteindruck, die Gleichmäßig keit des Bestandes, die Sorten, der Abstand, der Pflegezustaud und Gesundheitszustand maßgebend. Die Prämiierung zeigte deutlich, wie wirkungsvoll eine planmäßige Pflege der Obstanlagen ist. Diese waren überall dort iii bester oder doch guter Ord nung, wo Gartenbauvereine wirken nnd die von der Landcsbauernschaft ausgebildeten Obstbaum pfleger eingesetzt worden sind. Diese Arbeits gemeiuschasten sollen weiter verstärkt und ver breitert werden, um weitere Erfolge zu erzielen. Eine heimawunvtagung in Salzburg Am 18. und 19. Oktober fand in Salzburg die erste Tagung der zum Alpcnländischen Arbeits kreis rm Deutschen Helmatbund gehörigen Landes- gruppcn statt. Es sprachen u. a.: Oberreqierungs- baurat Erdmannsdorffer, München, über Bau- fiüeln und landschaftsgebundenes Bauen, Professor Dr. v. Geramb, Graz, über die Arbeiten an der Neugestaltung steierischer Bauernhäuser, Gau- ,s heimatpflegcr Dr. Kriechbaum, Braunau, über s Heimathaus uud Volkserziehung, Professor Dr. s Lill, München, über Denkmalpflege und Heimat- j schütz, und ReichAandschaftsanwait Professor Al- ) win Seifert, München, über Landschaftspslege in s der Ostmark. SD!N.-Mrk „Glaube und Schönheit" legt Maulbeerpflanzungen an Zur Förderung des Seidenbaus sind in den letz ten Jahren mit gutem Erfolg von Gemeinden, Wehrmacht, Arbeitssdienst und Schulen Manlbeer- pslanzungcn vorgenommen worden. Nunmehr ist beabsichtigt, auch in den Gemeinschaftsgärten des , BDM.-Werkes „Glaube und Schönheit", die bereits in vielen Dörfern bestehen, Maulbecrhecken anzu- . pflanzen. Eine Anpflanzung kommt selbstverständ- s lich nur dort in Betracht, wo die klimatischen Ver- , hältnisse den Anbau zulassen und soweit die Mög lichkeit sür den Absatz von Maulbeerblättern vor handen ist. Verordnung über die Lenkung 0er Kaufkraft Im Neichsgesetzblatt, Teil I, vom 31. 10. 1941 wird unter obigem Titel im ersten Abschnitt die s Errichtung von „Eisernen Sparkonten" bekannt- gegeben, deren Hauptpunkte in den Tageszeitungen veröffentlicht worden sind. Der 2. Abschnitt gibt den gewerblichen Unter- Nehmern die Möglichkeit, sich beim Finanzamt durch Einzahlung von Geldern ein Guthaben für die Anschaffung abnntzbarcr Anlagegütcr des Betriebs vermögens zu bilden. Der Gesamtbetrag der Ein zahlungen auf das Betriebsanlage-Guthaben darf die Hälfte der Wertansätze nicht übersteigen, die für nbnntzbare Anlagegüter des beweglichen Betriebs- vermögens in der Steuerbilanz 1940 ausgeworfen H sind. Der Reichsminister der Finanzen w"d ^>enM? Endzeitpunkt für Einzahlungen ans Betriebs« nnlage-Guthaben bestimmen. Die Unternehmer erlangen in Höhe der von / ihnen gebildeten Betriebsanlage-Guthaben Bewer- tnngsfrciheit für abnntzbare Anlagegüter des be« 1 weglichen Betriebsvermögens, die sie nach dem Kriege anschaffen. Die Bewcrtungsfrciheit gilt sür die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag. Die Betriebsnnlage-Guthaben sind während des Krieges unverzinslich. Sie werden vom Zeitpunkt der Beendigung des Krieges ab verzinst. Das Reich , zahlt die "Betriebsanlage-Guthabcn auf Antrag zurück. Das Reich zahlt Betriebsanlage-Guthaben vorzeitig zurück, wenn der Inhaber eines Betriebs- anlage-Guthabcns aus wehrwirtschaftlichen Grün- den oder infolge einer besonderen wirtschaftlichen Notlage den Rückzahlungsbetrag dringend braucht. Der Unternehmer kann insoweit die vorgesehene Bewertungsfreiheit nicht beanspruchen. Der vor- zeitig zurückgezahlte Betrag wird vom Beginn des Monats, der dem Tag der Einzahlung des Geld betrags folgt, verzinst. kcd.
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