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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 58.1941
- Erscheinungsdatum
- 1941
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-194100009
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19410000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19410000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- Seiten der Nummer 48 in der falschen Reihenfolge eingebunden
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 58.1941
-
- Ausgabe Nummer 1, 2. Januar 1941 1
- Ausgabe Nummer 2, 9. Januar 1941 1
- Ausgabe Nummer 3, 16. Januar 1941 1
- Ausgabe Nummer 4, 23. Januar 1941 1
- Ausgabe Nummer 5, 30. Januar 1941 1
- Ausgabe Nummer 6, 6. Februar 1941 1
- Ausgabe Nummer 7, 13. Februar 1941 1
- Ausgabe Nummer 8, 20. Februar 1941 1
- Ausgabe Nummer 9, 27. Februar 1941 1
- Ausgabe Nummer 10, 6. März 1941 1
- Ausgabe Nummer 11, 14. März 1941 1
- Ausgabe Nummer 12, 20. März 1941 1
- Ausgabe Nummer 13, 27. März 1941 1
- Ausgabe Nummer 14, 8. April 1941 1
- Ausgabe Nummer 15, 10. April 1941 1
- Ausgabe Nummer 16, 17. April 1941 1
- Ausgabe Nummer 17, 27. April 1941 1
- Ausgabe Nummer 18, 30. April 1941 1
- Ausgabe Nummer 19, 8. Mai 1941 1
- Ausgabe Nummer 20, 16. Mai 1941 1
- Ausgabe Nummer 21, 22. Mai 1941 1
- Ausgabe Nummer 22, 29. Mai 1941 1
- Ausgabe Nummer 23, 5. Juni 1941 1
- Ausgabe Nummer 24, 12. Juni 1941 1
- Ausgabe Nummer 25, 19. Juni 1941 1
- Ausgabe Nummer 26, 26. Juni 1941 1
- Ausgabe Nummer 27, 3. Juli 1941 1
- Ausgabe Nummer 28, 10. Juli 1941 1
- Ausgabe Nummer 29, 17. Juli 1941 1
- Ausgabe Nummer 30, 24. Juli 1941 1
- Ausgabe Nummer 31, 31. Juli 1941 1
- Ausgabe Nummer 32, 7. August 1941 1
- Ausgabe Nummer 33, 14. August 1941 1
- Ausgabe Nummer 34, 21. August 1941 1
- Ausgabe Nummer 35, 28. August 1941 1
- Ausgabe Nummer 36, 4. September 1941 1
- Ausgabe Nummer 37, 11. September 1941 1
- Ausgabe Nummer 38, 18. September 1941 1
- Ausgabe Nummer 39, 25. September 1941 1
- Ausgabe Nummer 40, 2. Oktober 1941 1
- Ausgabe Nummer 41, 9. Oktober 1941 1
- Ausgabe Nummer 42, 16. Oktober 1941 1
- Ausgabe Nummer 43, 23. Oktober 1941 1
- Ausgabe Nummer 44, 30 Oktober 1941 1
- Ausgabe Nummer 45, 6. November 1941 1
- Ausgabe Nummer 46, 13. November 1941 1
- Ausgabe Nummer 47, 20. November 1941 1
- Ausgabe Nummer 48, 27. November 1941 1
- Ausgabe Nummer 49, 4. Dezember 1941 1
- Ausgabe Nummer 50, 11. Dezember 1941 1
- Ausgabe Nummer 51, 18. Dezember 1941 1
- Ausgabe Nummer 52, 29. Dezember 1941 1
-
Band
Band 58.1941
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- Gartenbauwirtschaft
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Ms^cks arbsits- unc! so2icrlrscktü'cksn LsstimmunFsn sincj ru bscrcdtsn? Sejchästigung auslänöijcher Hilfskräfte TUrkcnjoch befreit alles zur Hebung und AM notwendiger Pflanzenschutz Eine ebenfalls noch unerforschte Krankbeit beim Altbulaarieu, der Dobrndscha, Thrazien. Allgemein kann man Mazedonien heute schon und fest. Die Erntenusfichten in Bulgarien Bulgarien ist mit das fruchtbarste Land Euro pas, das den Besucher immer wieder aufs neue mit seiner überreichen Fülle an Obst und Gemüse überrascht. Es ist wirklich erfreulich, zu bemerken, was in den 60 Jahren seit der Befreiung — denn so lange ist erst Bulgarien von einem SÜOsährigen Modernisierung der bulgarischen Landwirtschaft geleistet worden ist. Durch das Hinzukommen der abgetrenntcn Ge biete Mazedonien und Thrazien hat Bul garien, vor allem die bulgarische Landwirtschaft, sehr viel gewonnen. Denn diese Gebiete sind gerade hinsichtlich ihrer landwirtschaftlichen Reichtümer äußerst wertvoll. Wenn man sich heute mit der Ernte Bulgariens, den Möglichkeiten des Exports und anderen Wirtschaftsfragen beschäftigt, so ist das nicht ganz einfach, da das Land in Prod 1, k- tionsgebiete verschiedener Art ein geteilt ist. Abgesehen davon sind die zur Verfügung stehenden Ziffern über die neuen Gebiete noch nicht vollständig. Man must daher unterscheiden zwischen Beitrüge zur Arbeitslosenversicherung sind ebenso wie für deutsche Kefolgschaftsangehörige zu entrichten, sofern es sich nicht um eine Be schäftigung in der Landwirtschaft handelt, die be kanntlich beitragsfrei ist. In der Unfallversicherung ist der Be trieb in seiner Gesamtheit für alle Beschäftigten versichert. Die Lohnsteuer- und Bürgersteuer« Pflicht ausländischer Arbeitnehmer wurde durch sine Berordnnng des Reichsministers der Finanzen und des Reichsministers des Innern vom 25. April 1941 sRGBl. l S. 299) neu geregelt. Ausländische Arbeitnehmer, die im ^nlnnd persönlich tätig sind, werden hiernach bei der Lohnsteuer wie deutsche Gefolgschaftsangehörige behandelt. Hiervon aus genommen nnd nicht zur Lohnsteuer heranzuziehen sind Personen aus Ländern, mit denen ein Doppel- Rtimünicn fördert die Obst- und Gemüsekonservie- rnng Im Rahmen einer umfassenden Kreditaktion der rumänischen Negierung wird zur Zeit mit allem Nachdruck der Bau von Verarbeitungs betrieben für Obst und Gemüse betrieben, um eine rationelle Ernteverwertung sicherzustellen. Nach Abschluß des Bauprogramms rechnet inan mit einer Erzeugung von mindestens 230 Waggon Marmelade, 20 Waggon Tomatenmark und erheb lichen Mengen sonstiger Konserven, so daß über den Eigenbedarf hinaus größere Ausfuhrüber schüsse zur Verfügung stehen dürften. Auch die Errichtung von Trocknungsanlagen wird plan mäßig gefördert. ... im Zreilandgemüsebau Bei den Zwiebeln ist auf die Rotzkrankhcit zu achten. Sfc tritt gewöhnlich an grasten Zwie bel» ans nnd ist daran zu erkennen, dast die Zwiebeln sich am Kopfende leicht cindriicken lassen. Das Innere der kranken Zwiebeln ist glasig und etwas dunkler gefärbt. Ausgeschnittene rotzkrankc Zwiebeln rieche» infolge der Zersetzung äuherst widerlich. Aensterlich sind an den Zwiebel» die Krankheftserscheinungen nicht zu sehen. Im Win terlager erkennt man ratzkranke Zwiebeln daran, dast sie früher austreiben, besonders bei hoher Lagerung. Stach und nach werden sie ganz weich, und die vorzeitig erschienenen Schlotten sind schlaff und welk. Die gesunden Zwiebel» werden von dieser Krankheit nicht angesteckt. Auch tritt später vielfach noch die Granfäule gus. Kranke Zwie beln sind ausznlefen und zu vernichten. Beim Rosenkohl kann man vielfach beobach ten, dast die Standen verzweigt sind, d. h. dast sie zwei bis drei Triebe entwickelt habe». Der Besatz besteht vorwiegend nur aus kleinen, unausgebil deten Röschen. Die Röschen selbst weisen Fraß- stcllcn ans. Auch bei den nicht verzweigten Roseu- kohlstauden können solche befressenen Röschen in grvtzer Zahl beobachtet werden, wodurch der Markt wert stark verringert wird. Hervorgerufen werden solche Verzweigungen durch die Kohlherzmade. In folge der Fraßtätigkcit der Larven im Juni ver kümmert das Herz, so dast die unteren Knospen austrciben. Die späteren Generationen ruscn dann das geschilderte Fraßbild an den Röschen hervor. Für die Bekämpfung ist es jetzt zu spät. Roscu- kohlaubaucr, die in ihren Beständen solche Erschei nungen wahruchmcn, müssen künftig bereits im Inni mit der Bekämpfung beginnen. Tie Bckämp- sungsmcthode wird rechtzeitig bekanntgegebcn werden. Ter Kopfkohl wird vielfach von der Kraut- fänle befallen. Diese Krankheit tritt hauptiäch- lich bei vorwiegend nassen Böden aus und wird durch den Pilz izelorotini» kru-txl«»« hcrvorgerusen. Bei dieser Krankheit gehen zunächst die äustcrcn Blätter in Fäulnis über, nach und nach dringt sie aber tiefer ein, so dast schliestlich die ganze Pslanze fault. Die verfaulten Köpfe stehen dann ohne Ilm blätter ans den Strünken, was dem betreuenden Feld ein topisches Aussehen verleiht. Ein Bckämp- fnngsmittel iü nicht bekannt Das Fortuhreitcn der Fäulnis kann aber durch rechtzeitiges Bestän ben der Köpfe mit Aetzkalk verhindert werde». Beim Herbst- nnd Danerkohl tritt in vielen Gegenden die sogenannte Tabaks kra » kheit stark ans. Sie ist äusterlich daran er kennbar, dast sich die Umblätetr braun särbc» nnd vertrocknen. Anch im Innern des Kopfes können derart braune Blattschichten vorhanden sein, wo durch der Absatz austervrdentlich iu Frage gestellt wird. Die Ursache» dreier Erscheinung sind leider noch nicht erforscht. Man nimmt au, dast diese Krankheit durch Bakterien hervvrgcruscn wird. Ein Bekämpsungsmittel gibt es zur Zeit noch nicht Es empfiehlt sich jedenfalls, befallene Blätter zu verbrenne». versteuerungsabkommen besteht. Das für den Ar beitsplatz zuständig« Finanzamt muß aber dann bescheinigen, daß der Arbeitnehmer nickst lohnsteuer- pflichtig ist. Bürgersteuervslichtig sind solche aus ländischen Arbeitnehmer, die im Inland persönlich tätig sind und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Bürgerstener beträgt 1 A des Arbeitslohnes, . wobei Stichbezüge nach den üblichen Sätzen zu berücksichtigen sind. Der Arbeitslohn ist vor der Berechnung der Bürgerstener nm je 75 RM. monat lich, 18 RM. wöchentlich, 3 RM. täglich für das zweite und jedes weitere Kind, für das ber aus ländische Arbeitnehmer bei der Lohnsteuer Kinder ermäßigung erhält, zu kürzen. Wenn der Arbeits lohn 39 NM. monatlich, 9 NM. wöchentlich oder 1,5 RM. tätlich nicht übersteigt, dann hat der Arbeitgeber keine Bürgerstener vom Arbeitslohn einzubehalten. Die Steuerpslicht besteht für die Dauer der Tätigkeit. Für die Berechnung nnd Abführung der Bürgerstener enthält obige Ver ordnung eingehende Vorschriften. Ausländer, die sich schon länger als drei Jahre im Reich befinden, fallen unter die allgemeinen Vorschriften des Bürgerstcuergesetzes. K. Die Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte im Rsich hat seit Kriegsbeginn einen ungeheuren Um fang angenommen. Heute finden Angehörige von fast allen Nationen Europas §ei uns Arbeit und Brot. Soweit es sich hierbei nm Zivilarbeiter handelt — Kriegsgefangene nehmen eine Sonder stellung ein — sind von den Betrieben verschiedene Bestimmnngen zn beachten. Insbesondere gilt dies für das Gebiet des Arbeitsrechls und der Sozial versicherungen. Im allgemeinen gelten auch für Ausländer bzw. fremdvölkische Arbeitskräfte die betrieblichen oder tariflichen Arbeitsbedingun gen. Sie werden also wie deutsche Gefolgschafts- angehörwe entlohnt, sofern im Einzelfall nicht be sondere Abmachungen bestehen. Polnische Arbeit nehmer sind zur Zahlung einer Sozialausgleichs abgabe in Höhe von 15 des Arbeitslohnes ver pflichtet, wobei ein Freibetrag von monatlich 39 RM. nnd wöchentlich 9 RM. berücksichtigt wird. Näheres hierfür ist in der Verordnung über die Erhebung einer Sozialausgleichsabgabe vom 5. August 1940 enthalten. Anch in der Sozialversicherung werden die ausländischen Arbeitskräfte in der Regel genau so behandelt wie deutsche Gefolgschaftsangehörige. Die einzelnen Bestimmungen der Reichsversiche- rnngsordnung gelten also sinngemäß, sofern mit den einzelnen Staaten nicht Sonderabmachungen getroffen wurden. Fremdvölkische Arbeitskräfte aus dem Generalgouvernement nnd dem Protekto rat Böhmen und Mähren werden als Schutzange hörige des Reiches betrachtet. Die Beiträge zur Invaliden-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung sind also wie sonst üblich einzubehalten und ab zuführen. In der Krankenversicherung hat der Betrieb 44, der Arbeitnehmer 4» des Beitrages zu tragen, wobei Anspruch auf die gesetzlichen nnd satzungsgeinäßen Leistungen besteht. Voraussetzung ist hierbei aller dings, daß sich der Versicherte bzw. seine Ange hörigen — sofern letztere die Kasse in Anspruch nehmen wollen — im Inland aufhalten. In den meisten Füllen ^wird aber der Anspruch auf die Leistungen der Krankenkasse auch nach Rückkehr in das Heimatland anfrechterhnlten, sofern der Versicherte nach Eintritt des Krankheitsfalles und mit Zustimmung der Krankenkasse znrückkehrt. Ebenso haben die Familienangehörigen an ihrem Wohnort im Ausland Anspruch auf die Leistungen der Kasse. Diese Regelung gilt u. a. für Arbeits kräfte aus Italien, Frankreich, den besetzten Ge bieten im Westen. Jnvalidenver sicher ungspflicht be steht für sämtliche ausländischen Arbeitskräfte.. Lediglich für polnische landwirtschaftliche Arbeits kräfte aus dem Generalgouvernement' besteht keine Sonderregelung. Diese sind — sofern sie keinen Befreiungslchein besitzen — invalidenver- sicherungs frei. Der Betrieb muß aber den Arbeit geberanteil (50 A> des Beitrages) an die zuständige Landesversicherungsanstalt absühren. Polnische ge werbliche Arbeitskräfte unterliegen dagegen der Versichcrungspflicht. Ebenso sind Polen, die aus anderen Gebieten als dem Generalgouvernement stammen, Versicherungs pflichtig. Kohl ist öle S t r u n k s ä u l e. Schon bei der Ernte sind die Anfänge dieser Krankheit zn erken ne». Das Mark des Strunks, ist entweder weich, säst filzig, oder cs ist ein kleines Loch in der Mitte der Schnittfläche sichtbar. Solange der Kvpi ans dem Feld steht, kommt diese Krankheit nicht znr Auswirkung. Kommen aber solche Köpft ins Win terlager, dann sauft der Strunk schnell weiter, be sonders bei hoher Luftfeuchtigkeit. Die Fäulnis kann bis ins Innere der Köpfe gehen, so daß diese im Frühjahr sederleicht sind. Nach bisherigen Fest stellungen sind nicht alle Sorten gleich ansällig. Auch ist diese Erscheinung nicht in alle» Gegenden beobachtet worden. Allem An'chein nach handelt es sich uni die Folge einer Inzucht oder Bodcnmüdjg- keit. Auch bakterielle Ursachen können in Frage kommen. Da ein Bckümpfungsmittcl noch nicht bekannt ist, empfiehlt es sich, die verdächtig er scheinenden Köpfe für sich besonders zn überwin- tcr», um sie im Bedarfsfall sofort verkaicftn zu können. Bei der Kohlernte findet man auf den .Kohlblät tern sehr häufig kleine Knäuel gelber Wollkokons. Auch an Mauern, Zäunen »sw. sind sic zn sinden. ES handelt sich hierbei nicht etwa um Raupcncier, wie vielfach fälschlich angenommen wird, sondern nm die Puppe» der KohlweißlingS- S ch l n p f w c s v e. Diese legt ihre Eier in den Körper der Raupen: aus den Eiern entwickel» sich - die Larve», die die Kvhlweißliiigsranpen zugrunde richten. Nachdem sie ausgewachsen sind, durchbrechen sie den Naupenkörper nnd verpuppen sich außer halb an den obengeiiannten Gegenständen, nm im Frühjahr als fertige Schlupsivespe zu erscheinen. Solche WvllkokonS sind also nicht zn vernichten, damit uns die SchlupswesPen im nächsten Jahr im Kamps gegen den Kohlweißling unterstützen kön nen. Wo die T p a r g e 1 s l i e g e stark anstrat, muß das Spargclkraut im Herbst entfernt werden. Das übliche Abmähen genügt aber nicht: man muß das Kraut unterirdisch mit einem Spaten abstoßen, damit die Puppen infolge Fäulnis der unteren Stengelteilc nicht jn den Boden gelangen. Tas ab gestochene Spargclkraut muß verbrannt werden. Nm dieWciterverbreitnng des Spar getrostes zu erschweren, sind ftir einzelne A» baugebiete Polizeiverordttungen erlassen, nach dencn daS Kraut bis zu einem bestimmten Termin über der Erdubersläcbe abgeschnitten oder abgemähi werden muß. Die siehcnbleibendcn Stubben dür fen nicht langer als l» ,-m sein. DaS Spargelkraw ist an Ort und Stelle unter Beachtung der seuer polizeilichen Bestimmungen sogleich zn verbren nen. Anch ist dasiir Sorge zu tragen, daß Teile deS SpargelkraiiteS nicht ans fremde Grundstücke ver weht werden können. Die stehenblcibenden Spar- gelteilc sind durch Nnipslngcn oder Umgrnbcn gründlich mit Erde zu bedecken, Spargelkrant loder Teile desselben! darf nicht vom Feld entfernt wer de». Ausgenommen hiervon sind die Beeren zni Tamengcwinnung. Ganz, besonders wird daran' hingcwiefen, daß Spargelstroh nnR nicht als Ein strenwaterftl oder zum Zudecken u u M eten »er wcuüct werden darf. ilowueit, Hannover. äuvau homglresernver Slütenpftanzen im Sau Mler-ems Die Bienenzucht ist im Gau Weser-Ems stark verbreitet. Jn diesem Jahr ist allerdings infolge der Nässe während der Hsideblüte mit einer mäßi gen Honigcrnte zu rechnen, so daß der Durch- ichniltsertrag wohl nicht erreicht werden wird. Nach der letzten Zählung wurden im Gebiet der beiden Landesbauernschaften Niedersachsen p"d Weser-Ems 199 045 Bienenvölker festgestellt. Wenn -ß sich die Sonderaktion der Reichsfachgruppe Imkers zur Versorgung der Lazarette, der Mütter nnd Kinder in diesem Gebiet voll answirken toll, be deutet das eine Zurverfügungstellung von 393 090 Kilogramm Bienenhonig allein ans Nerdwest- deutschland. Das ist eine Menge, zu deren Ab transport 32 Güterwagen zu je 15 Tonnen Ladung erforderlich wären, wenn man 20 Prozent Gewicht für Glas und Verpackung binzurechnet. Gleich zeitig weist aber diese Sonderaktcon erneut auf die Wichtigkeit der Bienenzucht hin. Es geht ja nicht allein um die Honigernte, sondern noch mehr nm die befruchtende Tätigkeit der Bienen bei der Obstblüte. Die kurze Zeit der Obstblüte kann aber allein die Bienen nicht ernähren und ausreichende Honigernten schaffen. Darum will man in Nord- westdeutschtand durch verstärkten Anbau honig liefernder Blutenpflanzen dafür sargen, daß das ganze Jahr hindurch ausreichend Bienenweidc zur Verfügung steht. stellen, daß bei einer Gesamtübersicht die dies- jährige Ernte als äußerst günstig anzusehen ist, vor allem im Vergleich zu den beiden vorangegangenen Kriegsjahren. Tie Ausfuhr wird vcrjtändlichermeise in diesem Jahr nicht zuletzt eine Frage des Transportes sein, bei dem die Anforderungen des Krieoes zu berücksichtigen sind. Das trifft vor allem für die Ausfuhr frischer Weintrauben, Tomaten usw. zu. Es ist deshalb in diesem Jahr eine größere Tätig keit der Trockenanlagen, Gefrieranilagcn usw. zn bemerken. Ebenso wird natürlich auch der Export von Pulpen noch mehr wachsen. Erdbeer-, Pflau men-, Aprikosen-: .Pfirsich- und Weintraubenpulpe erfreuen sich ja einer sehr großen Beliebthekt. Außerdem wird sich der Export natürlich wieder vor allem auf den Tabak erstrecken, der in diesem Jahr um so erfolgreicher sein wird, als die mazedo nischen Gebiete dazugekommen sind. Ausweitung des Obst- und Gemüsebaues in Rumänien Die Regierung Antonescu arbeitet mit staunens- tpertem Eifer am Aufbau der rumänischen Land wirtschaft und hat bereits auch Verbereitungen für den neuen Anbauplan 1941/42 getroffen. Die Wiedergewinnung Bessarabiens und der Nordbuko wina hat zwar große Probleme aufgeworfen, deren Meisterung viel Arbeit und Geld verlangt, andererseits ist aber dadurch hie landwirtschaft liche Erzeugungskraft Rnmäniens nicht nur auf lange Sicht stark gehoben worden, sondern die Ein bringung des größten Teils der bessarabischcn Ernte brachte schon in diesem Jahr einen großen Gewinn für die rumänische Eruährungswirtschaft und für die Ausfuhrmöglichkeiten dieses Landes. Der Anbauplan für 1941/42 sieht n. a. auch eine erhebliche Erweiterung der Gemüseanbauflächen vor. Der Obst- und Gemüsebau wurde schon im abgelaufencn Wirtschaftsjahr durch großzügige Maßnahmen verbessert und erweitert. Gegen wärtig wird ein Anpflanzungsprogramm durch- geführt, nach dem schon in 33 Komitaten rund 650 000 Obstbäume angepflauzt wurden. Die Ge nossenschaften haben sich der Obstverwertung an genommen und verarbeiten große Obstmengen zu Marmelade, Dunst- und Dörrobst. Der Staat stellt für die Errichtung derartiger Anlagen große Geld mittel znr Verfügung. Die Konservenfabrikation wird erheblich gesteigert, zumal auch das Wirt- fchaftsministerium für die Bereitstellung von Kon servendosen, Zucker und Transportmitteln sorgt. Besonders wichtig sind für die Ausfuhr die Hülscnfrüchte, deren Anbauflächen bereits beträcht lich sind. Die Landwirtschaft im Zebnjahrespla» Frankreichs Die Regierung Petain will unter Preisgabe der alten liberal-demokratischen Methoden die natio nalen Wirtschaftskräfte erschließen und Frankreich zu einer organischen Neuordnung - führen. Ein „Zehnjahresplan des nationalen Aufbaues" ist dafür aufgestellt und ein Gencraldcklegierter mit dessen Durchführung beauftragt worden. Auf dem Gebiet der Landwirtschaft will diese Planung die ausgedehnten Oedländereien wieder urbar machen, Neuland schaffen und eine Intensivierung im Obst- und Gemüsebau herbeiführen. Hochwertige Nah rungsmittel sollen in weit größerem Umfang als bisher ein französischer Ausfuhrartikel werden. Man hofft durch Erziehungsarbeit aus den über setzten Industrien wieder die Arbeitskräfte dem Lande zufübreu zu können, die bisher in un gehemmter Landflucht sich den Städten zmoandten Nach einem Worte des Generaldclegiertcn Lehideux soll „die Landwirtschaft zur natürlichen Lebens- auelle Frankreichs" werden. Förderin,» der Seidenraupenzucht in Kroatien Die kroatische Regierung beabsichtigt, den Sei denbau besonders zu fördern, für den in Kroa tieu außerordentlich günstige natürliche Vorans- sclznngen bestehen. Gegenwärtig werden umfassende Erhebungen über den derzeitigen Stand der Sei denraupenzucht und dem Umfang der Maulbeerbaum bestände angestcllt, wonach man dann die Förde rungsmaßnahmen richten wird. Trockcnpfirsiche aus Bulgarien Jetzt hat auch Bulgarien die Trocknung von Pfirsichen nach einem neuartigen Süssem aus genommen und dabei außerordentlich gifte Erfolge erzielt Die ersten derartigen Trocknungsanlageu wurden in Silistra am Schwärzen Meer errichtet nnd die dabei gewonnenen Trockenpfirsiche sind von einer außerordentlich feinen Qualität und ent sprechen vollauf den berühmten kalifornischen Trockenfrüchten. Gute Paprikaernte in der Slowakei Tie diesjährige slowakische Paprikaernte wird auf 3000 cft geschätzt und dürfte zur Deckung des Julandbedarfes vollständig ansreichen Allerdings vcrden keine Ausfuhrüberschüsse zur 'Verfügung liehen. Die Erfassung, Verarbeitung und Vertei lung der Paprikaernte erfolgt durch das Syndikat für Paprika in Preßburg. Anordnungen der j^aupwereinigung Bekanntmachung der Hauptvereiuigung der deutschen Gartenbauwirtfchast. Vom 28. September Mil. AaS gegebener Veranlassung weise ist darauf hin, daß meine Anorünnng Nr. 82/40 bctr. Bewirtschaftung von Acpscln vom 25. September 1848 jRNVbl. S. S2lj bis 1 eine Neuregelung erfolgt, nach wie vor uneingeschränkt in Urast ist Aepjel gelten daher seit Inkrafttreten dieser Anord nung (25. September 1848) als beschlagnahmt. Bei der 1 Einfuhr von ausländischen Aepsein tritt die Beschlag- ( nähme mit Ueberschrcften der Zollgrenze ein. Die Bc- I schlagnahme hat die Wirkung, daß über Acpsel nur nach den Anordnungen nnd Weisungen der Hauptvcreinigung der deutschen Gartcnbauwirtschaft und aus deren Weisung durch die Gartenbanwirtschaftsverbände durch Rechts- I geschäste oder sonstige Handlungen versiigt werden dars. Enigegenstehende Rechtsgeschäfte oder sonstige Handlun gen, z. B. abgeschlossene und gegcngczcichnele Anbau- und Lieserungsverträge sind unwirksam, falls nicht der zu ständige Gartcnbauwirtschastsvcrband ihre Aufrcchlerhal- tung nnd Erfüllung genehmigt. Ter Versand von Acpfcin dars nur gegen die von der Hauptvereinignng der deutschen Gartcnbauwirtschasl aus- gegebenen Frcigabcschcine erfolgen. Acpsel dürfen nur gegen Frctgabcscheinc der Haupivcreiiiiguug bezogen werden. Berlin, den 28. September 1841. Der Vorsitzende der Hanptvereinignng der deutschen lAartendanwirtfchas«. Löstinor. Marktregelung bei Sagebutten Hagebnitenerzeugnisse sind für die Bereitstellung'n, von vitaminhaltigen Lebensmitteln, insbesondere znr Versorgung der Wehrmacht von besonderer Be deutung. Es ist deshalb erforderlich, diese Erzeug, nisse (vornehmlich Brotaufstrichmittel und Getränke, die unter Verwendung von Hagebutten hcrgcstellt sind) der Marktregelung zu unterwerfen. Die Anordnung 32,41 vom 16. September 1941 (veröffentlicht in Nr. 39/1941 der „Gartenbau- Wirtschaft") schafft die Grundlage, 1. nur solchen Verarbeitern Hagebutten zuzu« teilen, die daraus Erzeugnisse unter mög lichster Schonung desVitamin-6-Gehaltes Her stellen können, 2. festzulcgen, welche Erzeugnisse hergestellt wer den sollen, 3. die hergestellten Erzeugnisse den Anforde- ' rungen entsprechend zu lenken. Des weiteren müssen gemäß Anordnnng sämtliche aus Hagebutten hergestellten Erzeugnisse zur Ver fügung der Hanptvereinigung der deutschen Garten, bauwirtfchast gehalten werden. Sekannmachung Nr. 11/41 - pr. - der Hanplocreinigung der dcntschcn Garienbanwirtschast. Beir.: HandelSoergiiinng bei Beliefern», ter Verarbei» tnngsdetriebe mit Krischwaren. Vom 22. September 1041 . Nachstehend gebe ich den Erlaß RfPr. II — 141 — 18284/41 des Rcichskommijsars für die Preisbildung betr. Handclsvcrgiftung bei Belieferung der Verarbeitungs betriebe von Frischwarcn vom 5. September 1841 bekannt: „Abschnitt V Ziffer 8 der mit Zustimmung des Rcichs- kommijjars für die Preisbildung erlassenen Anordnung Nr. 8/41 der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbau wirtschaft betr. Anbau- und Lieserungsverträge vom 1U. 8. M41 (RNVbl. S. bb) regelt die Vergiftung des Abladers und Vermittlers wie folgt: „Dem vom Verarbeiter als Ablader und Vermittler beauftragten Verteiler ist je nach Leistung eine Vergütung zn gewähren. Die siir de» Krischmarkt geltenden Groft- handelshöchstvcrdicnstspannen sind daher grundsätzlich nicht voll anSzunutzen. Diese Regelung gilt auch sür die iu Abschnitt I, lu und d genannten Verteiler. , Bei Obst dars die Vergütung — je nach Leistung — einschließlich aller 'Nebenkosten höchstens betragen: bei Erdbeeren, Himbeeren, Sauerkirschen, Johannis beeren, Stachelbeeren . . . RM. 1,80 je 1üll ks bei Aepscln und Zwctschen . . RM. >,1b je 1VS kg. Bei Einschaltung eines weiteren Verteilers haben sich beide in die Vergütung zu teilen." Zur Behebung ausgetretener Zweifel wird hiermit un geordnet, daß diese Vorschrift auch sür Frischwarenliese- rnngen des Versand- oder Großhandels auS dem Frischmarkt an die Verarbeitungsbetriebe gilt. Der Großhandel darf neben dem Versandhandel bei der Bc- lceserung der Verarbeitungsbetriebe nur eingeschaltet werden, wenn hierdurch nicht gegen ? 8 der Verordnung znr Verbilligung des Warenverkehr» vom 2«. Oktober 1887 (RGBl. I L. 1142) verstoßen wird. Die Vergütung des Versand- oder Großhandels darf bei Belieferung der Verarbeitungsbetriebe aus Anbau- und Lieseruügsverträgcn und aus dem Frifchmarkt 7 v. H. des Einstandspreises nicht überschreiten. Werden hierdurch die für den Frifchmarkt zugelassencn unteren absoluten Verdicnstsätze nicht erreicht, so können letztere gefordert werden. Bei Obstliefcrungcn dürfen die im Abschnitt V Ziffer 8 der obengenannten Anordnung zugeiassenen Höchstsätze auch dann nicht überschritten werden, wenn sie niedriger sind- als 7 v. H. des Einstandspreises. Die Vergütung dort in jedem Falle nur insoweit in Anspruch genommen werden, als es zur Deckung der Geschäftsunkosten nnd zur Erzielung eines kricgSwtrt- schaftlich gerechtfertigten GcschästSgcwinns erforderlich ist. Diese Regelung tritt am 15. September 1841 in Kraft." Berlin, den 22. September 1841, Der Vorsitzende der Hanptvereinigung der dentsche» Gartenbauwirtschast. Uoettoer.
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