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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 58.1941
- Erscheinungsdatum
- 1941
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-194100009
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19410000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19410000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- Seiten der Nummer 48 in der falschen Reihenfolge eingebunden
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 58.1941
-
- Ausgabe Nummer 1, 2. Januar 1941 1
- Ausgabe Nummer 2, 9. Januar 1941 1
- Ausgabe Nummer 3, 16. Januar 1941 1
- Ausgabe Nummer 4, 23. Januar 1941 1
- Ausgabe Nummer 5, 30. Januar 1941 1
- Ausgabe Nummer 6, 6. Februar 1941 1
- Ausgabe Nummer 7, 13. Februar 1941 1
- Ausgabe Nummer 8, 20. Februar 1941 1
- Ausgabe Nummer 9, 27. Februar 1941 1
- Ausgabe Nummer 10, 6. März 1941 1
- Ausgabe Nummer 11, 14. März 1941 1
- Ausgabe Nummer 12, 20. März 1941 1
- Ausgabe Nummer 13, 27. März 1941 1
- Ausgabe Nummer 14, 8. April 1941 1
- Ausgabe Nummer 15, 10. April 1941 1
- Ausgabe Nummer 16, 17. April 1941 1
- Ausgabe Nummer 17, 27. April 1941 1
- Ausgabe Nummer 18, 30. April 1941 1
- Ausgabe Nummer 19, 8. Mai 1941 1
- Ausgabe Nummer 20, 16. Mai 1941 1
- Ausgabe Nummer 21, 22. Mai 1941 1
- Ausgabe Nummer 22, 29. Mai 1941 1
- Ausgabe Nummer 23, 5. Juni 1941 1
- Ausgabe Nummer 24, 12. Juni 1941 1
- Ausgabe Nummer 25, 19. Juni 1941 1
- Ausgabe Nummer 26, 26. Juni 1941 1
- Ausgabe Nummer 27, 3. Juli 1941 1
- Ausgabe Nummer 28, 10. Juli 1941 1
- Ausgabe Nummer 29, 17. Juli 1941 1
- Ausgabe Nummer 30, 24. Juli 1941 1
- Ausgabe Nummer 31, 31. Juli 1941 1
- Ausgabe Nummer 32, 7. August 1941 1
- Ausgabe Nummer 33, 14. August 1941 1
- Ausgabe Nummer 34, 21. August 1941 1
- Ausgabe Nummer 35, 28. August 1941 1
- Ausgabe Nummer 36, 4. September 1941 1
- Ausgabe Nummer 37, 11. September 1941 1
- Ausgabe Nummer 38, 18. September 1941 1
- Ausgabe Nummer 39, 25. September 1941 1
- Ausgabe Nummer 40, 2. Oktober 1941 1
- Ausgabe Nummer 41, 9. Oktober 1941 1
- Ausgabe Nummer 42, 16. Oktober 1941 1
- Ausgabe Nummer 43, 23. Oktober 1941 1
- Ausgabe Nummer 44, 30 Oktober 1941 1
- Ausgabe Nummer 45, 6. November 1941 1
- Ausgabe Nummer 46, 13. November 1941 1
- Ausgabe Nummer 47, 20. November 1941 1
- Ausgabe Nummer 48, 27. November 1941 1
- Ausgabe Nummer 49, 4. Dezember 1941 1
- Ausgabe Nummer 50, 11. Dezember 1941 1
- Ausgabe Nummer 51, 18. Dezember 1941 1
- Ausgabe Nummer 52, 29. Dezember 1941 1
-
Band
Band 58.1941
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- Gartenbauwirtschaft
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2 Nr. rr. 7. Lugu.t 1»41 LZartenbauwirtlchaK vereinigt mit Deutscher krwerdogartenbml .Champion of England", Rie- > in Kataloge Schriftwechsel .Automobil". und im wie letzt, nur e Markerbsen: senmark". S ch a l e r b s e n: Staatssekretär Sacke 1. Vizepräsident der Saiser-Wiiyelm-SeseUskyast Auf der diesjährigen Senatssitzung der Kaiser- Wilhelm-Gesellschaft wurde durch den neuernann- ten Präsidenten Or. Vogler ans Vorschlag des Senats der Senator der Kaiser-Wilhclm-Gcsell« schäft, der Staatssekretär im Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft Herbert Backe zum 1. Vizepräsidenten ernannt. Seichsnährstandsaussteilung in Leoben Vom S. bis 13. August findet in Leoben die große Wanderlehrschau der Landesbauernschaft Südmark statt, die auch schon in verschiedenen anderen südmärkischen Kreisen gezeigt wurde und sich eines überaus regen Zuspruchs von feiten der Landbevölkerung erfreut hat. Tie Schau bringt einen Querschnitt durch die Land- und Ernäh- rnngswirtschaftslage des betreffenden Kreises und zeigt interessante Ausschnitte aus der Erzeugungs schlacht, der Marktordnung, Verbrauchslenkung sowie der Tätigkeit des Reichsnährstandes. orchideenzüchter treffen sich am 23. August, 14.30 Uhr, im Sitzungs saal der Landcsbauernschaft Sachsen in Dresden. Gegenstand der Besprechung: Gemeinschaftlicher Bezug von Orchideen aus Belgien und Frankreich. Briefliche Einladung erfolgt nicht. V/ll. Driäutsruogsn ru Äsu ab I. ^u§ust 1941 ssitsncisn Vorsckri/tso Vereinfachung öes Lohnabzuges Außerdem ist aber unbedingt erforderlich, daß olle die Firmen, die aus Gründen verschiedener Art sich in Katalogen, Preislisten, Rechnungen und im Schriftwechsel mit der Kundschaft und dem Reichsnährstand auf die neuen Sortenbezeichnun gen noch nicht umgestellt haben, dies nunmehr um gehend tun, denn sonst wird die erstrebte Verein heitlichung nie erreicht und das Geschäft unnütz erschwert. Derartige Unterlassungssünden wirken sich z. B. bei der Registrierung von Auslandsver mehrungsverträgen nachteilig aus. Es empfiehlt sich, im'Schriftverkehr mit der Kundschaft sowie km eigenen Betriebe zum besseren Einarbeiten der Gefolgschaft für eine Uebergangszeit hinter die neuen Sortenbezeichnungen die alten, tm betr. Betrieb bisher üblich gewesenen Namen in Klam- Die neue Gemüsesamenernte reift heran und da gilt es, in diesen Zeiten noch eher als sonst die Vorarbeiten für die neue Verkaufszeit zu treffen. Dazu gehört auch der Druck des neuen Katalogs 1941/42, soweit hierauf in diesem Jahr nicht ver zichtet werden kann. Da sich in der Saatguterzeugung und im Sa« mcuhaudel in den letzten Jahren manches ge ändert hat, dies aber bei der Kataloggestaltung im letzten Jahr noch nicht von allen Firmen be rücksichtigt worden ist, erscheint es zweckmäßig, darauf hinzuweisen, daß bei denjenigen Gemüse arten, bei denen vom Reichsnährstand Sorten listen herausgegeben worden sind, vom Zeitpunkt ihres Inkrafttretens ab 1. nur noch die zugelassenen Sorten angeboten werden dürfen, 2. nur noch die in den Sortenlistxn herausge stellten Sortenbezeichnungen verwendet werden dürfen. Manche Samenzuchtfirmen und -Händler haben hiergegen verstoßen. Es ist z. B. vorgekommen, daß in Katalogen und Preislisten von Kasten gurken und Tomaten, bei denen Sorteneinschrän- kung und Anerkennungspflicht am 1.8.1940 ein setzten, nicht mehr zugelassene Sorten noch ange boten worden sind. Wer dies tut, wird auf Grund des Saatgutgesetzes vom 26.3.1934 in Ordnungs strafe genommen. Am 1.8.1941 treten bei Porree, Wurzel- und Schnittpetersilie Sorteneinschränkungen und An erkennungspflicht in Kraft. Von diesem Zeitpunkt ab dürfen also z. B. Porree „Siegfried" und Pe tersilie „Ruhm von Erfurt" weder in Katalogen, Preislisten usw. angeboten noch gehandelt werden. Dies ist bei den neuen Katalogen zu beachten. rechnet wird. Für den abseits der Bahn wohnen den Gärtnereibesitzer wirken sich diese Bestimmun gen zweifellos nachteilig aus, zumal wenn er nach Ablauf der lagergeldfreien Zeit auch noch für Sonn- und Feiertage Lagergeld zu zahlen hat. Um hier eine Erleichterung zu schaffen, sei dar« 2ur VorbsrsituoF ciss osuso eksmüsssamsaLataiosss Sommmmen genau beachten! Ein Gärtnereibesitzer, dessen Betrieb reichlich 5 km abseits der Bahn liegt, klagt über Lager gelder bei Stückgütern, deren fristgemäße Abholung ihm heute infolge Mangels an Fahrzeugen und Arbeitskräften nicht immer möglich sei. Obwohl z. B. zurückkommende gebrauchte Packmittel (Kisten, Körbe, Stellagen, Steigen usw.) meist dringend gebraucht werden — schreibt er —, wäre es doch nicht immer durchführbar, zu ihrer Abholung ein besonderes Fuhrwerk nach der Bahn zu schicken. Diese Klage ist nicht vereinzelt; sie berührt fast allgemein die ländliche Bevölkerung und ist be gründet. Es lohnt sich daher, auf die Ausführun gen des Gärtnereibesitzers näher einzugehen. Die Abholefrist beträgt (gemäß Ausf.-Best. I zu 8 79 des Deutschen Eisenbahn-Gütertarifs 1^) 24 Stunden. Bei bahnseitiger Anmeldung des Gutes durch Fernsprecher oder Postkarte soll als Zeitpunkt, bis zu dem das Gut abzuholen ist, das Ende dieser 24stündigen Frist angegeben werden. Wird dieser Zeitpunkt nicht eingehalten, ist das tarifmäßige Lagergeld zu erheben. Wenn nun dem Gärtnereibesitzer da? Lagergeld z. B. für eingetroffene leere Packmittel ausfallend hoch erscheint, so hat das seinen Grund sicherlich darin, daß (nach einer Fußnote zu Abschnitt VII Ziff. 1 des Nebengebührentarifs) für gebrauchte Packmittel die doppelten Lagergeldsätze erhoben werden. Weiter ist zu beachten, daß sür gebrauchte Packmittel die Fracht zum halben, das Lager geld aber zum vollen wirklichen Gewicht be- Die Aufgaben, die Arbeitgeber auf dem Gebiet des Lohnabzugs zu erfüllen' haben, sind außer ordentlich schwierig, weil die Berechnungsgrund lagen, die Tarife und die Abführlingsvorschriften nicht nur bei den einzelnen Steuern (Lohnsteuer einschließlich des Kriegszuschlages, Wehrsteuer, Bür« qersteuer, Kirchensteuer, Sozialausgleichsabgabe), sondern auch bei den Sozialversicherungsbeiträgen (Jnvalidenversicherurmsbeiträge, Angestelltenver sicherungsbeiträge, Krankenkassenbeiträge und Bei träge zur Arbeitslosenversicherung) erheblich von einander abweichen. Bei den maßgebenden Stellen sind deshalb seit längerer Zeit Erwägungen dar über angestellt worden, wie man den Wünschen der Praxis, zu einer Vereinfachung des Lohnabzugs zu kommen, Rechnung tragen kann. Die inzwischen verkündete und im Reichsgesetzblatt I S. 361 ab gedruckte „Erste Verordnung über die Vereinfachung des Lohnabzugs" vom 1. Juli 1941 dient diesem Ziel. Wenn mit dieser Verordnung auch nicht sofort allen aus der Praxis vorgebrachten Wünschen entsprochen werden konnte, so stellt sie doch als das Endziel weiterer Maß nahmen die künftige einheitliche Lohnabzugstabelle hin. Die Verordnung bringt aber darüber hinaus schon mit sofortiger Wirkung wesentliche Verein- sachungen und Erleichterungen aus dem Gebiet des Steuerabzugs. Die Vorschriften der Lohnabzugs-Verordnung treten teilweise schon am 1. August '1941, teilweise aber erst am 1. Oktober 1941 oder noch später in Gurken: „Grochlitzer lange", „Mittellange voll tragende" (Quedlinburger Thp), „Walzen von Athen". Kastengurken: „Weltflug". Diese Sortennamen dürfen daher im Katalog 1941/42 nicht mehr erscheinen. Wer glaubt, diese Sorten auf Grimo von „Vorverkäufen" nach dem 1.8.41 noch absetzen zu können, irrt und macht sich strafbar. Wer Hochzuchtsorten mit anbietet, ist nicht be rechtigt, den Namen des Züchters fortzulassen; denn der Züchtername ist ein Teil der amtlich feft- Hestkiammern für Azaleen- uno Lrikenanbauer Wie wir von den Sondcrgruppen Azaleen, Ca mellien und Eriken erfahren, werden in nächster Zeit Heftklammern zum Anheften der Azaleen- uud Erikenanhänger verteilt. Die Zuweisung er folgt in Höhe von etwa 30 des früheren Ver brauches. Lieferung erfolgt durch die Buchdruckerei Bernhardt L Fiebig in Dresden 45 durch Nach nahme. kartosMüsersunVe sofort melden! Die Biologische Reichsanstalt weist darauf hin, daß jetzt in der Sommerzeit Kartoffel- und Toma tenstauden sorgsam zu untersuchen sind, damit sich der Kartoffelkäfer nicht festsetzen und ausbreiten kann. Kartoffelkäfer wurden auch gelegentlich auf anderen Pflanzen gefunden, auf denen sie sich niedergelassen hatten. Jeder verdächtige Fund ist unverzüglich der Polizei zu melden. Die Unter lassung der Meldung ist strafbar. Auch das Auf treten des Kartoffelkrebses, der blumenkohl- oder schwammartige Wucherungen an den Kartofsel- knollen verursacht, ist sofort der Ortspolizeibehörde anzuzeigen. Aber auch andere Schädlinge sind zu bekämpfen. Die gegen die Raupen des Apfelwick lers („Obstmaden'") um die Baumstämme gelegten Fanggürtel sind Ende Juli, Anfang August nach zusehen und die daran und an dem Stamm be findlichen eingesponnenen Raupen zu töten. Die erneuerten Gürtel sind kurze Zeit danach noch einmal nachzusehen. Bei Verwendung von Gift fanggürteln fällt diese zeitraubende Sommerkon trolle aus. Auskunft über Pflanzenkrankheiten und Schädlinge erteilen die zuständigen Pflanzen schutzämter, von denen auch die folgenden Flug- und Merkblätter der Biologischen Reichsanstalt be zogen werden können: Nr. 40 Wurmstichige Aepfel und Birnen, Nr. 53 Kartoffelkrebs, Nr. 65 Sper lingsplage, Nr. 104/108 Schädlingsbekämpfung im Gewächshaus, Nr. 120 Kartoffelkäfer, Merkblatt Nr. 5 Kartoffelkäfer, Nr. 6 Rcblausbekämpfung, Nr. 7 Mittel zur Saatgutbeizung, Nr. 12 Achtet auf den Kartoffelkäfer. Kraft. Im Rahmen dieser Abhandlung soll nur auf die Vorschriften eingegangen werden, die bereits ab I. August 1941 gelten. Eine eingehende Behänd- lung der erst am 1. Oktober 1941 in Kraft treten den Bestimmungen wird später erfolgen, weil Aus- sührungserlasse hierzu noch erscheinen. Wegfall des Hinzurechnungsver- merks bei Ehefrauen. Die Vorschrift, daß bei einer mitverdienenden Ehefrau, die nicht dauernd von ihrem Ehemann getrennt lebt, für die Berechnung der Lohnsteuer dem Arbeitslohn monatlich 52.— RM. (wöchentlich 12.— RM.. täglich 2.— RM. und viertelstündlich 1.— RM ) hinzugerechnet werden muß, ist aufgehoben worden. Die Ehefrau versteuert also nur noch den tatsächlich bezogenen Arbeitslohn. Die Gemeinde behörden haben ab 1. August 1941 den Hinzurech nungsvermerk auf der Lohnsteuerkarte der mitver dienenden Ehefrau nicht mehr einzutragen. In bereits früher ausgestellten Lohnsteuerkartcn bleibt der Hinzurechnunasvermerk bestehen, doch haben in diesen Fällen die Arbeitgeber die Hinzurechnung der angeführten Beträge zum Arbeitslohn zu unter lassen. Bisher bestand die Möglichkeit, daß, wenn sowohl der Ehemann als auch die Ehefrau Arbeitslohn be zogen hat, für Zwecke der Lohnsteuer der Arbeits lohn der Ehefrau dem Arbeitslohn des Ehemannes hinzugcrechnet werden konnte. Von dieser Mög lichkeit haben Eheleute in den Fällen Gebrauch ge macht, in denen sich durch die getrennte Besteuerung insgesamt eine höhere Lohnsteuer ergeben hätte als die Lohnsteuer, die zur Erhebung kommt, wenn der Gesamtlohn, den beide Eheleute beziehen, nur beim Ehemann steuerlich erfaßt wird. Von dieser Mög lichkeit kann in Zukunft kein Gebrauch mehr ge macht werden. Härten werden sich daraus kaum er geben können, weil die höhere Steuer, die Eheleute bei getrennter Heranziehung zur Lohnsteuer zahlen mußten, sich in der Regel aus dem Hinzurechnungs- Vermerk auf der Lohnsteuerkarte der Ehefrau er gab, der nunmehr weggefnllen ist. Zu einer steuerlichen Besserstellung wird cs in Zukunft auch in den Fällen führen, in denen bisher die Arbeitslöhne der Eheleute sür Zwecke der Lohn steuer aus dem Grund zusammengerechnet werden mußten, weil ein einheitliches Dienstverhältnis der Eheleute anzunehmeu war. Ein einheitliches Dienst verhältnis war bei der Lohnsteuer dann anzu nehmen, wenn die Ehefrau eines Arbeitnehmers als Gehilfin ihres Ehemannes bei dem Arbeitgeber dos Ehemannes tätig war. In Kreisen der Land- und Forstwirtschaft waren es besonders die Guts verwalter und Melkermeister, zu deren Arbeits löhnen die Arbeitslöhne ihrer im gleichen Betriebe beschäftigten Ehefrauen hinzugerechnet werden mußten. Auch in diesen Fällen unterbleibt in Zu kunft die Zusammenrechnunq, und die Ehefrau ist selbst zur Steuer heranzuziehen, wenn ihr Arbeits lohn die steuerfreie Grenze übersteigt. Nur wenn aus Grund des Arbeitsvertrages oder einer ähn lichen arbeitsrechtlichen Vorschrift — insbesondere mangels getrennter Festsetzung der Bezüge für den Ehemann und die Ehefrau — ein einheitliches Dienstverhältnis der Eheleute anzunehmen ist, er folgt auch weiterhin die Znsammenrechnung der Arbeitslöhne und der Lohnstcuerabzug nur beim Ehemann. Eine hiervon abweichende Regelung gilt jedoch sür die mitverdienende Frau des Ehemannes, dem Seichsminister DarrL empfing italienische Delegation Der Reichsminister für Ernährung und Land wirtschaft R. Walther Darre empfing kürzlich eine unter Führung des Präsidenten des' Oberrats für Landwirtschaft und Forsten im Königlich-Italieni schen Ministerium für Landwirtschaft und Forsten in Rom, Or. Mario Mariani, stehende italienische Delegation, die in Durchführung des deutsch italienischen Agrarabkommens in Deutschland weilt. aus aufmerksam gemacht, daß für Orte, die zum Verkehrsbereich eines Bahnhofs gehören, aber un günstige Wege- oder Poftverbinduugen — z. B. "" "fff. —" "in malige Postbestellung am Tage — haben, die Abnahmefristen verlängert werden können. Zuständig ist hierfür das Reichs bahn-Verkehrsamt. Ein Antrag des Gärtnerei besitzers auf Verlängerung der lagergeldfreien Zeit wird deshalb Aussicht auf Erfolg haben, gerade auch unter den augenblicklichen Verhältnissen. Dasselbe ist der Fall,' wenn neben beschwerlichen Wegen noch größere Entfernungen als z. B. 5 km zwischen Wohnort und Bahnhof — wie in vielen Teilen unserer neuen Ostgebiete — hinzukommen. In der Regel wird dann eine Abholfrist von 48 Stunden festgesetzt, ja in Fällen, in denen ganz besondere Schwierigkeiten Vorlagen, ist die Bahn zufrieden gewesen, wenn die Stückgüter etwa zweimal wöchentlich abgeholt wurden. Gegenwär tig kann allerdings mit einem derartig weiten Entgegenkommen nur in Ausnahmefällen gcrech- net werden. Ausschlaggebend für die Verlängerung der Abholfristen ist insbesondere auch die Frage, ob genügender Schuppenraum für längere Lage rung der Güter zur Verfügung jteht. Zwei neue pstanzenschutzämter Wie wir erfahren, hat die Landesbauernschaft Baden zur Förderung des elsässischen Obst- und Gartenbaus Pflanzenschutzämter in Kolmar und in Hagenau errichtet. mern zu setzen. Wer heute noch in seinem Kata log z. B. die Bohnensorte „Saxa" unter „Saxonia" oder Spinat „Universal" als „Riesen-Eskimo" an bietet, zeigt nur seine Rückständigkeit, und manche schließen hieraus auf die Qualität. Als amtlich« Unterlage für die Schreibweise der Sortennamen gilt die vom Reichsnährstand herausgegebene „Sortenliste" (Liste der zugelassenen Sorten deut scher Kulturpflanzen). Die letzte Ausgabe dieser Liste erschien am 1.7.1940. Weiterhin ist zu beachten, daß bei einigen Sor ten die Sortenbezeichnungen nach Beendigung der Sortenregisterarbeiten aus bestimmten Gründen geändert worden sind. Es handelt sich um: Radies: „Rundes rotes m. w. SP." (früher: „Rundes scharlachrotes m. w. Sp/"). Spinat: „Scharfsamiger breitblättriger" (früher: „Dunkelgrüner scharfsamiger breit blättriger"). Stangenbohnen: „Blauhülsige m. F." (früher: „Blauhülsige Speck m. F."). Zuckererbsen: „Riesensäbel" (früher: „Englische Säbel"). „Grüne runzlige" (früher „Grüne runzlige . Mark"). Von folgenden Sorten darf ab 1.8.1941 kein Saatgut mehr angeboten noch in den Verkehr ge bracht werden, weil die Sorten von diesem Zeit punkt ab nicht mehr zugelassen sind: Möhren: „Guörande". Rettich: „Halblanaer rosa Treib", „Langer weißer", Weichser. Buschbohnen: „Weiße Nieren m. F", „Wachs Amtsrat Koch o. F-", „Wachs Wunder Butter o. F-,", „Hinrichs Riesen wgr. m. F-", „Kon- serva weiß o. F.". Drisi'cktsruogsn im Oütsrvsikskr Äbyolesristen für Stückgüter gesetzten Sortenschreibweise. Es darf also z. B, nicht beißen „Frühwunder", „Fortschritt", „Granda , sondern die Bezeichnungen müßen lau, ten: „Haubners Frühwunder", „Mettes Fort, schritt", Schreibers Granda o. F." usw. Außerdem rst hinzuzufügen, daß es sich um Hochzuchtsaatgut handelt. Zum Schluß sei noch erwähnt, daß selbstver« stündlich auch in den Zuchtaufzeichnungen und Selektionslisten, Lagerbüchern sowie an den Lager, regalen und auf den Tütenetiketts (Bunte Tüten!) usw. nur die amtlichen Sortenbezeichnungen zu verwenden sind. Es macht immerhin keinen gute» Eindruck, wenn man bei Ueberprüfung eines Zucht buches statt „Rotblühende Prunk" die Bezeichnung „Rote Türken" antrifft. Da manche Kataloge ganz hervorragend gestaltet sind und durch treffende Sortenbeschreibungen und Abbildungen unbewußt zu einem beliebten Lehr, mittel für den gärtnerischen und kaufmännischen Nachwuchs werden, wäre es jetzt an der Zeit, wenn bei Bohnen und Erbsen nun endlich einmal die botanisch vollkommen falsche, aber noch häufig anzutreffende Be, zeichnunq „Schote" durch „Hülse" er, setzt würde. Dr. Zielke-Halle, oevirgskirfchenfchau in Hochwolkersdorf Ende Juli wurde in Hochwolkersdorf ein« Kirschenschau eröffnet, die eine sehr interessante Uebersicht über die spätreifen Kirschensorten aus den Gebirgslagen südöstlich von Wiener Neustadt brachte. Die bäuerlichen Kirschenzüchter dieses Berglandes hatten ungefähr 100 Proben einge- schiikt, die vom Preisrichtcrkollegium der Landes« Bauernschaft Donauland gewissenhaft geprüft wur« den. Man hat hier schon frühzeitig damit be- gönnen, dem Klima und den Böden angepaßts Sorten zu züchten, was auch daraus hervorgeht- daß nur etwa 15 verschiedene, aber bewährte Sorten cingesandt wurden. Besonders fiel die prachtvolle Ausbildung der Früchte aus. So hatten zum Bei spiel von sechs Einsendungen der „Luciene-Kirsche" fünf ein Zehn-Stück-Gcwicht von 70 Gramm, wäh« rend in anderen Gebieten dieses Gewicht nur 30 bis. 60 Gramm beträgt. Etwa aller Ein« sendungen stammten von der „Melker-Kirsche", deren Zehn-Stück-Gewicht bis 90 Gramm beträgt. Die Kirschenschau in Hochwolkersdorf wurde von prominenten Vertretern der Partei, des Staates und des Reichsnährstandes, darunter dem Kreis leiter, dem Landrat und dem Kreisbauernführer, eingehend besichtigt und bot eine gute Uebersicht über die Leistungsfähigkeit dieses Gebirgskirschen« anbaugebietes. besondere Freibeträge bei der Lohnsteuer auf Grun» der Ost-Steuerhilfe-Verordnung zustehen. Die Ost« freibeträge sind bei Arbeitnehmern dann nicht ab« zuziehen, wenn auf der Lohnsteuerkarte ein HinzuM rechnungsvermerk über 52.— RM. monatlich ein« getragen ist. Daraus ergibt sich, daß mitverdiencnhv^ Ehefrauen den Ost-Freibetrag nicht genießen, weil dieser schon dem Ehemann züstcht. Auch in diesen Fällen kommt in Zukunft für.Zwecke der Lohn- i steuer der Hinzurechnungsvermcrk über 52.— RM auf der Lohnsteuerkarte der Ehefrau in Wegfall und wo der Hinzurechnungsvermerk noch besteht, eine entsprechend niedrigere Lohnsteuer zur Anwen-- düng. Trotz des Wegfalls des Hinzurechnungsver-' merks genießt die Ehefrau aber nicht den Ost-Frei« betrag. Die Art der steuerlichen Behandlung die ser mitverdienenden Ehefrau ersieht der Ärbeit« geber aus der Lohnsteuerkarte. Die Lohnsteuerkarte enthält entweder den Hinzurcchnungsvermerk oder aber den Vermerk „kein Ost-Freibetrag". Die Aenderung oder Ergänzung der Lohnsteuer karte z. B. aus Anlaß der Verheiratung oder der Geburt eines Kindes konnte neuerdings schon für eine gewisse Zeit rückwirkend vorgenommen werden« Diese rückwirkende Berichtigung der Lohnsteuer-': karte ist noch erweitert worden. Grundsätzlich ist künftig der Zeitpunkt des für die Aenderung oder Ergänzung maßgebenden Ereignisses (Tag der Vcr-' heiratung usw.) einzutragen,'doch darf die Rück wirkung nicht über den Beginn des Kalenderjahres hinausgehen, für das die Lohnsteuerkarte ausge schrieben ist. Bei einer rückwirkenden Aenderung. der Lohnsteuerkarte ist zuviel einbehaltene Lohn-z steuer anzurechnen oder zu erstatten. (Fortsetzung folgt) ! Einführung des pachlschuyrechts in den eingegliederten ostgebieten Durch eine jetzt im Rcichsgesetzblatt veröffent lichte Verordnung der beteiligten Reichsminister vom 24. Juli 1941 (RGBl. Sir. 81 vom 26. 7. 1941) ist mit Wirkung vom 15. August 1941 die Reichspachtschutzordnung auch in den eingeglicder- ten Ostgebieten eingeführt werden. Dabei mußten einige Sonderregelungen getroffen werden, die mit der fortschreitenden Rechtsanaleichnng verschwinden s und auch für die praktische Wirksamkeit der Reichs« ' pachtschutzordnunq in den eingegliederten Ost gebieten ohne Bedeutung sind. Die Einführung der Reichspachtschutzordnung gibt jetzt auch in denh"- eingegliederten Ostgebieten die Möglichkeit, daß das landwirtschaftliche Pachtwesen im weiteren Sinns die gerade mit Rücksicht auf die Erbschaft Polnischer Rechtszustände dringend notwendige deutsche Ord nung erfährt. Bei den Amtsgerichten werden Pachtämter eingerichtet, die auf Antrag der Pacht- Vertragsparteien oder des Kreisbauernführers die vielfach noch aus polnischer Zeit herrührenden Pachtvertragsklauseln neu ordnen. Für die Praxis bedeutsam dürfte die Festsetzung wirklich ange messener Pachtpreise unter Beseitigung der früheren polnischen unter den heutigen Verhältnissen un tragbar gewordenen Naturalklauseln sein. Auch der Pachtzeitschntz ist von Bedeutung, der durch die Reichspachtschutzordnung sogar mit rück wirkender Kraft zum 1. 10. 1939 vorgenommen worden ist. Haiwtschrjftlciter: Horst Haagen, 8. Wehrmacht,- In Vertretung Irmgard Genth e, Berlin SW. «1. Verlag: Gärtnerische BerlagSgesellschaft, Dr. Walter Lang, AK., Berlin SW. 68, Kochstrahe SS. Druck, TrowItzschLSobn, Frankfurt «Oders. Jur Zett Ist Preisliste Nr. 8 vom 1. August 1987 gültig
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