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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 58.1941
- Erscheinungsdatum
- 1941
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-194100009
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19410000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19410000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- Seiten der Nummer 48 in der falschen Reihenfolge eingebunden
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 58.1941
-
- Ausgabe Nummer 1, 2. Januar 1941 1
- Ausgabe Nummer 2, 9. Januar 1941 1
- Ausgabe Nummer 3, 16. Januar 1941 1
- Ausgabe Nummer 4, 23. Januar 1941 1
- Ausgabe Nummer 5, 30. Januar 1941 1
- Ausgabe Nummer 6, 6. Februar 1941 1
- Ausgabe Nummer 7, 13. Februar 1941 1
- Ausgabe Nummer 8, 20. Februar 1941 1
- Ausgabe Nummer 9, 27. Februar 1941 1
- Ausgabe Nummer 10, 6. März 1941 1
- Ausgabe Nummer 11, 14. März 1941 1
- Ausgabe Nummer 12, 20. März 1941 1
- Ausgabe Nummer 13, 27. März 1941 1
- Ausgabe Nummer 14, 8. April 1941 1
- Ausgabe Nummer 15, 10. April 1941 1
- Ausgabe Nummer 16, 17. April 1941 1
- Ausgabe Nummer 17, 27. April 1941 1
- Ausgabe Nummer 18, 30. April 1941 1
- Ausgabe Nummer 19, 8. Mai 1941 1
- Ausgabe Nummer 20, 16. Mai 1941 1
- Ausgabe Nummer 21, 22. Mai 1941 1
- Ausgabe Nummer 22, 29. Mai 1941 1
- Ausgabe Nummer 23, 5. Juni 1941 1
- Ausgabe Nummer 24, 12. Juni 1941 1
- Ausgabe Nummer 25, 19. Juni 1941 1
- Ausgabe Nummer 26, 26. Juni 1941 1
- Ausgabe Nummer 27, 3. Juli 1941 1
- Ausgabe Nummer 28, 10. Juli 1941 1
- Ausgabe Nummer 29, 17. Juli 1941 1
- Ausgabe Nummer 30, 24. Juli 1941 1
- Ausgabe Nummer 31, 31. Juli 1941 1
- Ausgabe Nummer 32, 7. August 1941 1
- Ausgabe Nummer 33, 14. August 1941 1
- Ausgabe Nummer 34, 21. August 1941 1
- Ausgabe Nummer 35, 28. August 1941 1
- Ausgabe Nummer 36, 4. September 1941 1
- Ausgabe Nummer 37, 11. September 1941 1
- Ausgabe Nummer 38, 18. September 1941 1
- Ausgabe Nummer 39, 25. September 1941 1
- Ausgabe Nummer 40, 2. Oktober 1941 1
- Ausgabe Nummer 41, 9. Oktober 1941 1
- Ausgabe Nummer 42, 16. Oktober 1941 1
- Ausgabe Nummer 43, 23. Oktober 1941 1
- Ausgabe Nummer 44, 30 Oktober 1941 1
- Ausgabe Nummer 45, 6. November 1941 1
- Ausgabe Nummer 46, 13. November 1941 1
- Ausgabe Nummer 47, 20. November 1941 1
- Ausgabe Nummer 48, 27. November 1941 1
- Ausgabe Nummer 49, 4. Dezember 1941 1
- Ausgabe Nummer 50, 11. Dezember 1941 1
- Ausgabe Nummer 51, 18. Dezember 1941 1
- Ausgabe Nummer 52, 29. Dezember 1941 1
-
Band
Band 58.1941
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- Gartenbauwirtschaft
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OartenbauwirMaft blatt veutsobs OartenbsuLeitunz kür den Zudstengau ^rntl. Leitung kür den Osrlendau iin kleiobsnäbrstand u. dlittsilung8 kkiri-ii>ikir o-^irn^cir-k0ir8c^ deutlckenGartmbaues Der Lrwerbsgärtner und kluniendinder in Wien der Hsuptvereinigunx der deutseben Lartendauwirtsebskt vcu^8Cttcir kirwcirv8Q^irik^v^u ^Lrt5ckaktszeitun§ des Hauplseki-iktleLunß: verlln-OdsrlottendurZ 4, 8eklüter8traüe 38/39. Lernruk 914208 Verlag: OLrlneriseXe Verla^LLeseUsekakt vr. ^Valter Lang XL, kerlin 8XV 68. Xoed8lrsÜe 32, Lernruk 1764 16. LostseLeekkonto: Lerlin 6703. Xnreieennreis: 46 mm breite >1iUimeter^eile 17 Lk., I'extanreisen mm-?rei8 50 Lk. 2ur 2eL ist ^nrieigenpreisliste I^r. 8 v. 1. ^ngn8t 1937 gültig- ^nreigensnnabinesebluv: vienstag Irak. ^nre!gensnn»Ume: Lranlckurt (Orter), Oclerstr. 21. Lernr. 2721. LostsebeelrX.: Lerlin 62011. LrküLungsort: Lrsnlckurt (O.). Lrsebeint vrSebenHieb. LeTiugsgebQbr: Ausgabe monaL. Lös. 1.— , Ausgabe L (nur iQr ^litglieäer 6e8 LeiebsnAbrstanäes) vierieljäXrl. L^l. 0.75 rurvgl. LoslbesteLgebQbr. eostverlsAsort rrsnlrkurt/ Oder - Ausgabe 8 kterUn, vonnerstsg, 29. Msi 1941 58. dsdrgsnZ — Kummer 22 k'slilciLspositionsn lcömrsn VsrLrcrllcdsrprsisS Lslcrstsn unct müssen clssücrlL vsrmisclsn werden Die kosten öes Warenverkehrs Nach der Erörterung Ler Aufgaben gerechter Preis bildung im Verkehr mit gartenbaulichen Frischwaren und der Frage, ob die Einschaltung mehrerer Han- delsstusen gcrechtsertigt ist, in der vorigen Ausgabe der „Gartcnbauwirtschast", geht heute der gleiche Ver fasser, Lbcrrcgicrungsrat Fr. Louis, Berlin, aus die Kosten des Warenverkehrs und alle damit zu sammenhängenden Frage» näher ein. Schristleitung. Die Kosten des Waren-verkehrs setzen sich im wesentlichen zusammen aus den Beförde rungskosten, den Kosten des bei der Beförderung auftretenden Schwunds und Verderbs, etwaigen Lagerkosten und den Verdienstspannen der einzelnen Handelsstufen. Die Beförderungskosten sind trotz der für Frisch waren bestehenden Sondertarife von erheblicher Bedeutung für die Höhe des Verbraucherpreises. Bei billigen Erzeugnissen, wie Kohl oder Mohr rüben, können die Beförderungskosten allein 50 v.H. und mehr des Erzeugerpreises ausmachen. Unter diesen Umständen wird vom Handel erwartet, daß er jeden unnötigen Transport von Frischwaren vermeidet. Selbstverständlich muß heute die Ver längerung des Transportweges infolge der zur gleichmäßigen Versorgung des gesamten Reichs gebietes notwendigen Lenkungsmaßnahmen des Reichsnährstandes in Kauf genommen werden. Es bestehen auch keine Bedenken dagegen, wenn ein Händler bei Bedarf in seinem Bezirk Wäre von auswärts hereinholt. Nicht zu billigen aber ist es, wenn Frischwaren in ein Gebiet verbracht werden, das seinerseits zur gleichen Zeit gleichartige Waren zum Versand bringt. Diese keineswegs sehr seltene Erscheinung kann mit dem Hinweis auf alte Liefer beziehungen nicht entschuldigt werden. Es geht auch nicht an, daß Frischwaren auf unnötigen Umwegen den Empfangsgebieten zugeleitet wer den. Trotz der Bemühungen des Reichsnährstandes ist diese Erscheinung immer wieder festzustellen. Sie hat ihren Grund in einem Versagen des Großhan dels im Empfangsgebiet, der es nicht versteht, die notwendigen Handelsbeziehungen unmittelbar zu den Versandgebieten aufzunehmen. Derartige Fehl dispositionen müßten unter allen Umständen ver mieden werden, da sie Verbraucherpreise sehr emp findlich belasten können. Frischwaren dürfen von allen Handelsstufeu nur mit dem beim Verkauf fest gestellten Ge wicht (Neugewicht) und verderb frei oder unter Vergütung des beim Verkauf fcstgestellten Verderbs abgegeben werden. Leider wird dies allzuoft mißachtet, so daß immer wieder empfind liche Strafen durch die Preisüberwachungsstellen verhängt werden müssen. Der Kleinhandel muß, wenn er nicht verderbfrei verkaufen kann, die Ware um die ihm gewährte Verderbabgeltung billiger abgeben. Schwund und Verderb, die bei der Beförderung von Frischwarcn entstehen, gehen im allgemeinen zuLasten desEmpfängers. Der Umfang der Belastung ist je nach dem Grad der Empfindlichkeit der einzelnen Erzeugnisse sehr unterschiedlich. Bei inländischen Frischwaren ist vorwiegend der Großhandel der Träger dieser durch Schwund und Verderb entstehenden Kosten, da er, wie oben bereits dargestellt, im allgemeinen nur als Empfänger auswärtiger Bezüge in Frage kommt. Die normale Großhandelsvcroienstspanne ist nicht so hoch, daß aus ihr die Kosten getragen werden könnten. Es ist auch untunlich, diese Kosten in der Verdienstspanne zu berücksichtigen, da letztere dann bei allen Einkäufen des Großhandels am Platz, wo also Transportschwund und Verderb nicht entstehen, zu hoch sein würde. pauschalelMchüVigung zur Abgeltung von Schwunv und verderb Ter Reichskommissar für die Preisbildung hat daher zur Abgeltung des beim Transport entstehen den Verlustes durch Schwund und Verderb eine Pauschalentschädigung durch Erhöhung der Groß- handelsverdienstspanne um A—5 v. H. zugelassen. Da die erhöhte Verdienstspanne als Pauschalent schädigung ohne Rücksicht darauf, ob und in welcher Höhe tatsächlich Schwund und Verderb entstanden sind, berechnet werden darf, hat der Großhändler (die gleiche Regelung gilt auch für den Einfuhr händler) die Möglichkeit, jede Ware — auch die mit mehr oder weniger großer Verderblichkeit — anzufassen. Der Rcichskommissar für die Preisbil dung erwartet dieses sogar von ihm. Der Groß händler wird als ordentlicher Kaufmann die bei einer Partie nicht verbrauchten Beträge aus der Pauschalabgeltung tunlichst einem besonderen Rück- lagckonto zuführen, aus dessen Bestand er außer gewöhnliche Belastungen, wie sie bei besonders emp- sindlichen Frischwaren unter Umständen entstehen können, ausgleichen kann. Die aus der Schwund- und Vcrderbabgeltung gezogenen Beträge sind zweck bestimmte Einnahmen. Es ist nicht gerechtfertigt, sie zur Deckung der allgemeinen Geschäftsunkosten oder als Unternehmergewinn in Anspruch zu neh men. Hierfür ist lediglich die normale Verdienst spanne vorgesehen. Viele Frischwarenarten muffen im Interesse einer gleichmäßigen Versorgung eingelagert werden. Diese Einlasierung hat neben den Einlagerungs kosten einen u. U. nennenswerten Schwund rind Verderb zur Folge. Wird vom Erzeuger einge lagert, so werden die hierbei entstehenden Belastun- sien durch den mit fortschreitender Jahreszeit an steigenden Erzeugerpreis abgegolten. Lagert der Handel ein, so ist ihm z. B. beim Kernobst eine Lagerkostenabgeltung in v. H. - Sätzen des Ein standspreises je Lagerwoche zugebilligt. Aus ver vervienstspanne sinv alle Geschäftsunkosten zu bestreiten Aus der Verdien st spanne des Han dels sind alle Unkosten des Geschäfts zu bestreiten, soweit nicht die gesonderte Be rechnung einzelner Unkosten zugelassen worden ist (z. B. Lagerkosten u. a.). Die den einzelnen Han delsstufen zugebilligten Verdienstspannen sind in ihrer Höhe aus die allgemeine Kostenlage der ein zelnen Handelsstufen untereinander sowie auch innerhalb der einzelnen Handelsstufen abgestellt. So ist die Verdienstspanne des Versandhandels beim Einkauf in den sogenannten geschlossenen Gebieten, wo er also die Äare nur bei der Bezirksabgabe stelle zu übernehmen braucht, auf höchstens 5 v. H. des Einstandspreises festacsctzt worden, während beim Einkauf in nicht geschlossenen Gebieten wegen der höheren Aufkaufkosten eine Verdienstspanne bis zu 8 v. H. des Einstandspreises vorgesehen ist. Auch der Umfang des einzelnen Geschäftsvorganges ist von Einfluß auf die Höhe der Verdienstspanne. Die Verdienstspanne des Einfuhrhandels beträgt z. B. höchstens 10 v.H. des Einstandspreises bei Abgabe der Ware in Mengen unterhalb eines bestimmten Gewichts (Teilwarensendung) und nur 8 v.H. des Einstandspreises bei Abgabe in größeren Mengen als einer Teilwarensendung. Schließlich wird beim Groß- und Kleinhandel hinsichtlich der Höhe der Verdienstspanne noch nach Warengruppen unterschieden. Die Verdienstspan nen sind in diesen Händelsstufen beim Handel mit Obst und Südfrüchten geringer als beim Handel mit Gemüse. Die Kostenlsisie der einzelnen Betriebe des Frischwarenhandels ist aber so unterschiedlich wie kaum in einem anderen Handelszweig, daß allein mit den oben bezeichneten Differenzierungen Am 24. April 1941 kamen die Leiter der Sonder gruppen im Fachgebiet Blumen- und Zierpflanzen bau zusammen. Bei den Beratungen wurde eine Reihe wichtiger Tagesfragen besprochen. 1. Welche Folgerungen ergeben sich aus der Aenderung der handelspoli tischen Lage, insbesondere durch die Aushebung der Zollgrenzen zwischen Deutschland und den Niederlanden? Der iReichsbeirat der Fachgruppe Blumen- nnd Zierpflanzenbau, G. Nicolai wies dar aus hin, daß durch die Aufhebung der Zoll grenzen zwischen Deutschland und den Nieder landen für den deutschen Blumen- und Zier pflanzenbau eine völlig neue Lage entsteht. Die starke Beschränkung der Einfuhr während der letzten Jahre hat schon aufgehört. Mit einer weiteren Steigerung der Blumcneinfuhr muß ge rechnet werden. Diese Tatsache stellt den deutschen Blumen- und Zierpslanzenbau vor neue Aufgaben. Es besteht kein Anlaß zu Befürchtungen, daß die holländische Einfuhr die Existenz des deutschen Blumen- und Zierpflanzenbaues ernstlich gefährden könne, .wenn sich die deutschen Berufskameraden rechtzeitig und in der richtigen Weise umstellen. Es kann damit gerechnet werden, daß die früher allgemein festzustellende Unterbietung der deutschen Preise von selten der holländischen Exporteure künftig nicht mehr stattfindet, weil die Gestehungs kosten in Holland ansteigcn. Die derzeitige Ver sorgung der deutschen Blumenmärkte kann nicht als Grundlage für die künftige Entwicklung der Absatzfrage im Blumen- und Pflanzenbau dienen, weil sich einerseits die Nachfrage durch die Kriegs- Verhältnisse in einem Maß gesteigert hat, wie sie in Konkurrenz mit vielen anderen Geschenkartikeln nicht bestehen bleiben wird und weil andererseits die Blumenerzeugung in deutschen Betrieben mit Rücksicht auf den Einsatz im Frühgemüsebau stark zurückgegangen ist. Es wird darauf ankommen, daß die Einfuhr der holländischen Blumen mit der deutschen Er zeugung in Einklang gebracht wird, um einerseits eine ausreichende Versorgung der Blumenmärkte sicherzustellen und andererseits zeitweilige Ueber- schwemmungen der Märkte zu vermeiden. Der Redner gab der Ucberzeugung Ausdruck, daß durch den Reichsfachwart Gartenbau I. Boettner alles getan wird, um die Blumeneinsuhr nicht nur aus der Verdienstspgnnen das Gebot des möglichst bil ligen Warenverkehrs nicht restlos sichergestellt ist. Die Festsetzung einer Verdienstspanne für jeden einzelnen Betrieb hat sich bisher nur beim Ver sandhandel, der zahlenmäßig am geringsten ver treten ist, durchführen lassen. Es ist daher — un beschadet der z. Z. geltenden Vorschriften der Kriegswirtschaftsverordnung — der Grundsatz fest gelegt worden, daß die zu gelassenen Ver dienstspannen vom Handel nur insoweit in Anspruch genommen werden dür fen, als es zur Deckung der Geschäfts unkosten und zur Erzielung eines angemessenen Reingewinns erfor derlich ist. Diese Forderung ist vielfach vom Handel als ein Hemmschuh für die Entwicklung der notwendigen kaufmännischen Initiative empfunden und bezeich net worden. Es wird darauf hingewiesen, daß man im Frischwarenhandel die Geschäftsentwicklung im voraus kaum übersehen könne. Daher bestehe jeder zeit die Gefahr, die Verdienstspanne übermäßig ausgenutzt zu haben. Beschränke man sich aber zu nächst in der Ausnutzung der Vervienstspanne, so laufe man Gefahr, einen u. U. empfindlichen Ver lust bei Aenderung der Geschäftslage zu erleiden, da der anfängliche Verzicht auf einen Teil der zu gelassenen Vcrdienstspanne nicht wieder aufgeholt werden könne. Eine solche Auffassung ist nicht gerechtfertigt. Die Vorschrift ist gerade dazu bestimmt, der ver antwortungsbewußten Initiative des Handels An sporn und Richtpunkt zu geben. Als Hemmschuh könnte sic nur bei zu enger, etwa gar auf den einzelnen Geschäftsvorgang angewendeten Aus legung empfunden werden. Hierzu bietet jedoch die bisherige Praris des Reichskommissars für die Preisbildung kaum Veranlassung. Wer nach ge wissenhafter Ueberprüfung seiner Kosten- und Ge schäftslage die Höhe seiner Verdienstspanne unter Beachtung der Forderung eines möglichst billigen Warenverkehrs festlegt, gegen den wird niemals der Vorwurf eines Verstoßes gegen die Preisvorschrif ten erhoben werden, auch dann nicht, wenn am Holland, sondern auch aus den übrigen dafür in Frage kommenden Ländern in dem vorgenannten Sinn zu regeln. Von den deutschen Blumen gärtnern aber muß gefordert werden, daß sie ihre Leistungen noch steigern, damit jederzeit der Be weis erbracht werden kann, daß die deutschen Erzeugnisse unübertrefflich sind. Auch wird eine zeitliche Umstellung erforderlich sein, die darauf Rücksicht nimmt, daß die ausländischen Gärtner in den eigentlichen Wintermonaten durch klima tische Begünstigung konkurrenzfähiger sind, wo gegen der deutsche Blumen- und Zierpflanzenbau in den späteren Frühjahrsmonatcn mit Holland unter der gleichen Bedingung konkurriert und noch den Vorzug des kürzeren Anlieferungsweges hat. 2. Bericht über die st ungesunde ne Besprechung betreffend Auswirkung des § 22 der Kriegswirt schaftsver- o rd n u n g. Nicolai berichtet über die Besprechung über die Auswirkung des § 22 der Kriegswirt schaftsverordnung und weist darauf hin, daß der Gartenbau als zur Landwirtschaft gehörig, zunächst mit einer Abschöpfung nicht zu rechnen hat. Ob diese Bestimmung eine Aenderung erfährt, bleibt abzuwarten. In der Zwischenzeit ist es notwendig, Material zu sammeln, um Klarheit über die scheinbare Gcwinnsteigerung bcibringen zu können. Bei der Beurteilung dieser Frage ist von be sonderer Bedeutung, daß für die Betriebseinrich- tungen zur Zeit nicht die erforderlichen Auf wendungen gemacht werden können und daher ein Scheingewinn entsteht. Die Frage der steuerfreien Rücklagen ist noch nicht endgültig geklärt. Sobald dies der Fall ist, werden hierüber Bekanntmachun gen erfolgen. Die Anwesenden wurden gebeten zu helfen, Zahlenmaterial darüber beizubringen, wie sich Ausgaben und Einnahmen infolge der Kriegswirtschaft verändert haben. > 3. Kurzberichte über die wirtschaft liche Lag« in dkn einzelnen Sonder gruppen. Sondcrgruppe Schnlttgrün: Berichterstatter Ad. Fichtner, Meißen. Es steht zu erwarten, daß wir nach der Ver einigung Großdeutschlands mit den benachbarten Gartcnbauländern zu einem großeuropäischen Schluß des Rechnungsjahres der Reingewinn daS Maß des Angemessenen vielleicht gar übersteigt. Die nach den Vorschriften der Kriegswirtschafts verordnung etwa notwendige Abführung des Ueberge winns ist, wie der Reichskommissar für die Preisbildung mehrfach ausdrücklich betont hat, keine Strafe. Das Gesetz soll aber den jenigen treffen, der, ohne sich über die Kosten- und Geschäftslage Gedanken zu machen oder gar bewußt die Verdienstspannen in einer Höhe in Anspruch nimmt, die für sein Geschäft gar nicht bestimmt ist. Beim Einfuhr- und Großhandel kann im übrigen von Schwierigkeiten der genannten Art bei der oben erläuterten Behandlung der Pauschalabgel tung für Schwund und Verderb kaum mehr die Rede sein. Der Srischwacenhandel hat seine verant wortungsvolle Ausgabe durchaus ersüllt Die Preisvorschriften sind leider im Frischwarenhandel nur zu häufig mißachtet worden. Darin liegt auch mit der Grund für die häufigen Aenderungen und Verschärfungen der Preisvorschriften. Es liegt mir durchaus fern, aus dieser Tatsache heraus etwa ein abfälliges Urteil über den gesamten Frischwarenhandel fällen zu wollen. Die Aufgaben des Frischwarenhandels sind, wie sich aus vorstehender Darlegung ergeben haben dürfte, besonders heute im Krieg bestimmt nicht leicht, und seine Verantwortung bei der Versorgung des deutschen Volkes mit den so lebens wichtigen 'Frischwaren ist siroß. Der Frisch warenhandel hat aber in seiner Gesamtheit die ihm gestellten Aufgaben durchaus erfüll t. Alle Maßnahmen des Reichsnährstandes zur Absatz- und Versorgungslenkung lassen sich mit vol lem Erfolg nur unter Mitwirkung eines gesunden, leistungsfähigen und verantwortungsbewußten Frischwarenhandels durchführen. Diese Erkenntnis ist stets die Richtschnur für die preisbildenden Maßnahmen des Reichskommiffars für die Preis bildung gewesen. Es liegt beim Frischwarenhandel, durch rüchsichtsloses Ausmerzen aller unzuverlässigen Elemente und durch Verstärkung der bisher schon in erfreulichem Maß durchgeführten Schulungs- und Auf klärungsarbeit seine Leistungsfähigkeit und Einsatzbereitschaft so zu heben, daß er auch den in Zukunft noch zu erwartenden größeren und schwie rigeren Aufgaben in der Versorgung des deutschen Volkes jederzeit gewachsen ist. Wirtschaftsraum, einen stärkeren Wirtschaftsdruck als bisher werden aushalten müssen. Wir werden diesen zu erwartenden Schwierigkeiten mit dem unbeugsamen Arbeitswillen und der Aufgeschlossen heit des deutschen Gärtners zu begegnen wissen, wenn der Wettbewerb ehrlich gestaltet wird. Ge rade die Sondergruppe Schnittgrün hat in zäher Aufbauarbeit in den Jahren, als es noch keine Devisenbewirtschaftung gab, die Einfuhr von Schnittgrün bis auf einen unbedeutenden Rest zurückgedrängt. Die Einfuhrziffern für Schnitt grün hatten, gemessen an der Einfuhr van Schnitt- blumcn, fast keine Bedeutung mehr. Wir dürfen billigerwcise erwarten, daß keine holländische oder irgend eine andere Regierung ihren Gartenbau je wieder mit Millionenbeträgen stützt in der Er wartung, vielleicht diese Beträge wieder herein zuholen, wenn der deutsche Gartenbau diesem Druck erlegen ist. Wir erwarten aber auch die Mit wirkung der übrigen Sondergruppen des Blumen- und Zicrpflanzenbaues zur Erreichung einer ver nünftigen Anbauregelung. Auf die Frage: Wer soll Schnittgrün anbauen? gibt es eine eindeutige Antwort: Wer ununterbrochen liefern kann, vor allem in den Spätwinter, und Frühjahrsmonaten, soll in unserer Sondergruppe willkommen sein. Wir wissen, daß uns die Aufgabe zufällt, den Bedarf an feinem Bindegrün in ausreichender Menge von guter Beschaffenheit und auch preis wert zu decken. Es gilt, den Anbauer in der Stetigkeit des Anbaues zu fördern, damit der Verbraucher, also der Blumenbinder, zu allen Zeiten, besonders aber in den Frühjahrs- und Wintermonaten, das notwendige Grün erhält. Als großes Hindernis in der Erfüllung der gestellten Aufgabe erwies sich immer schon der übergroße Anbau von Schnittgrün für die Sommer und Herbstmonate. Diese Gclegenheits- oder Zu fallanbauer wären besser beraten, wenn sie ihre ganze Aufmerksamkeit ihren Hauptkulturen schenken würden, anstatt jedes leere Haus und jeden leeren Kasten mit Udiantum, -IsparaAlla Lprenxeri und plumosus zu besetzen. Da sie auf Schnittgrün- kulturcn nicht eingerichtet sind, haben sie im Herbst keinen Platz für die Pflanzen und verkaufen das Grün darum um jeden Preis. Als natürliche Folge leiden in diesen Betrieben dann auch die Hauptkulturen unter Platz- und Zeitmangel und erreichen nicht die sonst mögliche Vollkommenheit. Aufgabe der Fachzeitschriften muß es sein, hier aufklärend zu wirken. Es muß darauf hinge wiesen werden, daß so handelnde Berufskameraden den Schnittgrünsonderbetrieben die ihnen zu fallende Aufgabe ungeheuer erschweren. In den Spätwinter- und Frühjahrsmonaten überlassen Lsrickt über dis T'aAUNF ösiräts der Zeitsragen Ses Zierpslanzenbaues
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