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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 58.1941
- Erscheinungsdatum
- 1941
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-194100009
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19410000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19410000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- Seiten der Nummer 48 in der falschen Reihenfolge eingebunden
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 58.1941
-
- Ausgabe Nummer 1, 2. Januar 1941 1
- Ausgabe Nummer 2, 9. Januar 1941 1
- Ausgabe Nummer 3, 16. Januar 1941 1
- Ausgabe Nummer 4, 23. Januar 1941 1
- Ausgabe Nummer 5, 30. Januar 1941 1
- Ausgabe Nummer 6, 6. Februar 1941 1
- Ausgabe Nummer 7, 13. Februar 1941 1
- Ausgabe Nummer 8, 20. Februar 1941 1
- Ausgabe Nummer 9, 27. Februar 1941 1
- Ausgabe Nummer 10, 6. März 1941 1
- Ausgabe Nummer 11, 14. März 1941 1
- Ausgabe Nummer 12, 20. März 1941 1
- Ausgabe Nummer 13, 27. März 1941 1
- Ausgabe Nummer 14, 8. April 1941 1
- Ausgabe Nummer 15, 10. April 1941 1
- Ausgabe Nummer 16, 17. April 1941 1
- Ausgabe Nummer 17, 27. April 1941 1
- Ausgabe Nummer 18, 30. April 1941 1
- Ausgabe Nummer 19, 8. Mai 1941 1
- Ausgabe Nummer 20, 16. Mai 1941 1
- Ausgabe Nummer 21, 22. Mai 1941 1
- Ausgabe Nummer 22, 29. Mai 1941 1
- Ausgabe Nummer 23, 5. Juni 1941 1
- Ausgabe Nummer 24, 12. Juni 1941 1
- Ausgabe Nummer 25, 19. Juni 1941 1
- Ausgabe Nummer 26, 26. Juni 1941 1
- Ausgabe Nummer 27, 3. Juli 1941 1
- Ausgabe Nummer 28, 10. Juli 1941 1
- Ausgabe Nummer 29, 17. Juli 1941 1
- Ausgabe Nummer 30, 24. Juli 1941 1
- Ausgabe Nummer 31, 31. Juli 1941 1
- Ausgabe Nummer 32, 7. August 1941 1
- Ausgabe Nummer 33, 14. August 1941 1
- Ausgabe Nummer 34, 21. August 1941 1
- Ausgabe Nummer 35, 28. August 1941 1
- Ausgabe Nummer 36, 4. September 1941 1
- Ausgabe Nummer 37, 11. September 1941 1
- Ausgabe Nummer 38, 18. September 1941 1
- Ausgabe Nummer 39, 25. September 1941 1
- Ausgabe Nummer 40, 2. Oktober 1941 1
- Ausgabe Nummer 41, 9. Oktober 1941 1
- Ausgabe Nummer 42, 16. Oktober 1941 1
- Ausgabe Nummer 43, 23. Oktober 1941 1
- Ausgabe Nummer 44, 30 Oktober 1941 1
- Ausgabe Nummer 45, 6. November 1941 1
- Ausgabe Nummer 46, 13. November 1941 1
- Ausgabe Nummer 47, 20. November 1941 1
- Ausgabe Nummer 48, 27. November 1941 1
- Ausgabe Nummer 49, 4. Dezember 1941 1
- Ausgabe Nummer 50, 11. Dezember 1941 1
- Ausgabe Nummer 51, 18. Dezember 1941 1
- Ausgabe Nummer 52, 29. Dezember 1941 1
-
Band
Band 58.1941
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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V/eicbert. essant zu gestalten. behaupten, daß eher immer das Gegenteil Fall ist. Diese Berufskameraden verstehen un- erwaqen benutzt werden mus der es, erfolgreiche zusätzliche Berufsfortbildung Gerade jetzt im Krieg, wo es auf den Einsatz des einzelnen besonders ankommt, mutz das berufliche Wissen mehr denn je für die tägliche Berufsarbeit nutzbar gemacht werden. Hier ist es Aufgabe der zusätzlichen Berufsfort bildung, dem Lehrling, dem Gehilfen und dem Meister praktisch auswertbare Richtlinien zu ver mitteln, um einen größtmöglichen Erfolg der Ar beiten zu gewährleisten. Die Kultur der einen oder zwischen Forderungen aus Lieferungen oder Lei stungen des Betriebs, also sogenannte Kondensor- derungen, und langfristigen Forderungen, w« ausgeliah gen uneu langfristigen Forderungen, wie ausgeliahen« Darlehnsgelder. Soweit Forderun gen uneinbringlich sind, ist dies bei der Bestands aufnahme zu vermerken und diese uneinbringliche Forderung abzurechnen. ^orsguossn, ciis für Lrsistcrcdv^crrt von IVutrsn sinci Sem Vomagsstoff für Sachoersammlung ' Or^mmASlnäZi'ss LuckLaliuriF — QruncllcrAS -s6sr östrisbskalkulation Luchfühmngsfragen uns Steuerrecht Nachdem in Nr. 16 der „Gartenbauwirtschaft" erläutert wurde, warum und wie die Bücher ge führt werden müssen, wollen wir uns heute noch über di« Bestandsaufnahme für den Jah resabschluß klar werden. Hierbei sind alle Ver mögenswerte (Aktiva) und Schulden (Pasiiva) am Stichtag — meist der 31. Dezember jeden Jahres — zusammenzustellen. Man schreibt sich also hier auf: 1. Kassabestand (vorhandenes Bargeld). 2. Postscheck bestand laut Auszug vom 31. Dezember. 3. Bankbestand laut Auszug vom 31.Dez. 4. Wertpapiere sind nur insoweit in die Vermögensausstellung einzusetzen, als es sich um Papiere handelt, die zum Betriebsvermögen gehören, also z. B. als Sicherheit für einen Bank kredit dem Betrieb dienen. Wenn man sich aber vom Verdienst Pfandbriefe gekauft hat, die in einem Depot einer Bank liegen und mit dem Unternehmen nichts zu tun haben, so sind diese in die Vermögensaufstellung nicht aufzunehmen. 5. Forderungen. Hier unterscheiden wir- 7. Bei der Zusammenstellung der Aktiven ist be sonders der Wert der Betriebsanlagen zu beachten. Bei.Treibhäusern und Glasabdecku gen geht man wohl am besten vom Anschaffungs- oder Herstellungspreis aus und nimmt eine der Lebensdauer der Anlage entsprechende jährliche Abschreibung vor, um auf den Wert am Stich tag zu kommen. Es dürfte bei solchen Anlagen, wo durch Witderungseinsluß jedes Jahr bedeu tende Instandsetzungen notwendig sind, eine jähr liche Abschreibung von 20—3vA> ohne weiteres anzuerkennen sein rung sehr schnell. Es gilt, wie es der Verfasser selbst mitteilt, auch hier die günstigsten Wachs tumsbedingungen zu schaffen. So werden oft Aussaaten zu früh vorgenommen, und schon zur Pflege der Jungpflanzen gehört die Schädlings bekämpfung. Zum Pflanzen der fertigen Setzling« wäre zu bemerken, datz Pflanzung im nassen Erd reich meist der Erfolg versagt bleibt. Düngung mit ausreichenden Kälimengen ist nicht zu ver gessen. Die letzte Kopfdüngung mit einem Sal peterdünger ist nicht vor Mitte August zu geben. Selbstverständlich darf auch die Kalkung nicht ver geßen werden; auf sauren Böden bleibt der Sellerie klein und in seiner Qualität gering. So kann durch aufmerksames Lesen unserer Zeit schriften manch wertvoller Wink in einer Ver sammlung gegeben werden. Jede Nummer dieser und auch anderer Fachzeitschriften bringt eine Fülle von Anregungen, di« immer wieder aus reichen, die allmonatlichen Versammlungen inter 10. Daß die Fahrzeuge des Wagenparks, Last- und Personenwagen nur entsprechend ihres Werts am Bilanzstichtag eingesetzt werden müssen, ist zweifellos bekannt. Die Abschreibungen auf Lastwagen können 20—35 betragen, eie für Personenwagen werden in der Regel etwa 10 betragen. Erhöhte Abschreibungssätze sind natür lich anzuwenden, wenn der Personenwagen als Behelfslieferwagen benutzt werden muß. Durch die starke Beanspruchung von Motor und Fahrgestell kann man hier 30 A> Abschreibung vertreten. Für stillgelegte Fahrzeuge kann nur eine Abschreibung vorgenommen werden, soweit Rost- und Lackschäden «intreten können, also nur in geringem Umfang. „Ich habe keinen Vortrags st off für eine Versammlung vorliege n." Diesen Ausspruch habe ich ost von manchem Kreisfach wart Gartenbau gehört. Nicht selten unterblieb aus diesem Grunde die Veranstaltung der anfäng lich vorgesehenen Fachversammlung überhaupt. Vielleicht denkt man sich eine Versammlung nicht anders möglich, als daß unbedingt ein Redner irgendein Thema ausführlich behandelt und dieses durch Lichtbild- oder Filmvorführung erläutert. Man kann dann beobachten, daß einige der An wesenden interessiert zuhören, während wieder andere für dieses Thema nichts übrig haben, weil eben ihre Betriebe anders geartet sind und mit diesem oder jenem Betriebszweig, über den gerade berichtet wird, nichts zu tun haben. Abgesehen davon, daß es in der leigen Zeit nicht so leicht ist. einen Fachredner aufzutreiben, ist es außer ordentlich bedauerlich, daß die Abhaltung einer Fachversammlung überhaupt von dem Erscheinen eines Fachredners abhängig gemacht wird. Nun liegen die Verhältnisse in den meisten Fällen anders, und es werden regelmäßig monat liche Zusammenkünfte durchgeführt. Der Ver sammlungskalender dieser Zeitschrift gibt hierüber einen guten Ueberblick und kann gleichzeitig als Gradmesser für die Tätigkeit der Fachwarte gelten. Man soll nun nicht denken, daß diese monatlichen Versammlungen schlecht besucht sind; ich möchte anderen Pflanzenart im Rahmen der Schulungs abende zu behandeln, ist m. E. unangebracht; dem jüngsten Lehrling könnte damit Wohl etwas Neues geboten werben, dem Lehrling im zweiten und dritten Lehrjahr aber wird vieles schon bekannt sein und die älteren Berufskameraden bleiben vielleicht dem nächsten Schulungsabend ganz fern, weil sie aus derartigen Kulturbeschreibungen keinen Nutzen ziehen. Allgemeine Themen aber geben je dem etwas Wertvolles mit und regen zum Nach denken an. Nachstehende Vorträge, die bei der Berufs schulung der Landesbauernschaft Württemberg im letzten Winterhalbjahr gehalten wurden, mögen als Beispiele gelten: Winter- und Frühjahrsarbeiten -im Blumen- -und Zierpflanzenbau; Die Grundlagen erfolgreicher Pflanzenvermehrung; Kultureinrich tungen und Maßnahmen zu größtmöglicher Be günstigung der Wachstumsfaktoren; Maßnahmen zur Gesunderhaltung der Kulturen; Wodurch ent stehen Mißerfolge im Gemüsebau und wie sind sie zu vermeiden? Geeignete Maßnahmen zur Ver- frühung der Gemüseernte unter Glas und im Freiland. Trotz der durch den Krieg bedingten ungünstigen Verkehrsverhältnisse und der infolge Einberufungen geringen Gefolgschaftszahl wurden in Württemberg 60 Veranstaltungen mit ins gesamt 2129 Teilnehmern im Winterhalbjahr 1940/41 durchgeführt, außerdem ein Lehrgang für Buchführung (8 Abende mit je 36 Teilnehmern), einer fiir Botanik, Bodenkunde und Düngerlehre (17 Abende mit je 16 Teilnehmern) und zwei ein tägige allgemeine Lehrgänge, die von insgesamt 245 Berufskameraden besucht wären. Die Lehrlingstreffen, die von der Landesbauern schaft Württemberg, Abt. II L, mit der Abt. I 8 aufgezogen wurden, waren von 510 Teilnehmern besucht. Unsere einberufenen Berufskameraden mögen aus diesem Bericht erkennen, daß die Heimat mit ihnen marschiert. U. Utammann. Äbsatzregelung für stickstoffhaltige Düngemittel Der Reichsbeauftragte für „Chemie" hat unter dem 13. 5. im Deutschen Rcichsanzeiger Nr. 109 vom 13. 5. eine Anordnung erlassen, die den Stick stoffbezug der deutschen Landwirtschaft im Dünge ahr 1941/42 (1.6.41 bis 31.5.42) regelt. Danach dürfen vorerst 90 v. H. der im Düngejahr 1941/42 bezogenen und abgesetzten Mengen an Stickstoff düngemitteln zur Auslieferung gelangen. Als be zogene Mengen gelten die im nunmehr zu Ende gehenden Düngejahr im Rahmen des festgesetzten Kontingents zustehenden und gelieferten Mengen und die auf Grund der von den Landes- bzw. Kreisbauernschaften ausgestellten Bezugsanweisun gen bezogenen und gelieferten Mengen Stickstoff dünger. Bis zum 15. 11. 1941 dürfen wie im VoMhre nur 50 v. H. der festgesetzten Mengen be zogen werden. In besonderen Bedarfs- und Härte- fällen können durch die zuständigen Landes- und Kreisbauernschaften nach den Richtlinien des Ver- waltungsamtes des Reichsbauernsührers und im Einvernehmen mit der Reichsstelle „Chemie" zusätz liche Mengen an stickstoffhaltigen Düngemitteln ge liefert werden. Es handelt sich hierbei aber nur um verhältnismäßig geringe Mengen, so daß Anträge auf zusätzliche Zuteilung von Stickstoffdünger an die Dienststellen des Reichsnährstandes nur in wirklich dringenden Fällen oder bei Vorliegen großer Härten berücksichtigt werden können. Ausführlich begrün dete Anträge müssen spätestens bis zum 1. 11. 1941 bei den zuständigen Dienststellen eingegangen sein. In den neu eingegliederten Ostgebieten erfolgt die Zuteilung der gesamten Stickstoffmengen an die Verbraucher aus BezugSanweijungen der Kreis- bauernschajten. «uch ohne Redner den erforderlichen Stoff zu be schaffen und die Versammlungen anregend zu gestalten. So hat z. B. der Kreisfachwart Garten bau des Kreises Lauban in Schlesien mit einem seiner Berufskameraden für die monatliche Ver sammlung eine Zeitschriftenschau eingeführt. Bei dieser Gelegenheit werden verschiedene Zeitfragen behandelt und die wichtigsten Zeitungsaufsätze, vor allem aus der „Gartenbauwirtschaft", einer ein gehenden Aussprache unterzogen. Jeder Teilnehmer gibt seine Meinung und Erfahrung zum besten, so daß sich Frage, und Antwortspiel sehr lebhaft gestalten und jedem Teilnehmer Nutzen bieten. Wie es möglich ist, aktuelle Zeitungsaufsätze zum Gegenstand gewinnbringender Aussprachen zu machen, sei an einem Beispiel erläutert. In Nr. 15 der „Gartenbauwirtschaft" ist zunächst ein Aussatz über den Anbau von Qualitätsgemüse ver öffentlicht. Es wird hier empfohlen, die Er zeugung zu steigern, nicht konjunkturmäßig einige Kulturen zu bevorzugen und andere zu vernach lässigen. Geplanter Neuanbau ist beim zuständigen Gartenbauwirtschaftsverband meldepslichtig. Rich tige Sortenwahl, entsprechende Düngung werden verbunden mit den notwendigen Pflegemaßnahmen bestimmt Erfolge bringen. In dem nachfolgenden Artikel werden über den Feldgemüseanbau einige wichtige Hinweise ge bracht. Anbauausweitungen sind in richtige Bahnen zu lenken usw. Einige der anwesenden Anbauer werden die in diesem Aufsatz angeführten Gemüsearten bereits angebaut haben und nun selbst in der Laa« sein, Hierüber zu berichten. Der Hin weis auf den verwehrten Anbau von Blumenkohl und die Sicherheit des Erfolgs wird ebenfalls Anlaß zu reger Aussprache geben können. Es sei aber hierbei wiederum auf den ersten Aufsatz in der „Gartenbauwirtschäft" hingewiesen. Wenn alle Wachstumsbedingungen erfüllt sind, wird der Erfolg bestimmt nicht ausbleiben. Wenn z. B. die Düngung -nicht sachgemäß Vvrgenommen worden ist, kann mit dem erwünschten Ertrag nicht zu rechnen sein. Weiter wird dem Wintergemüse, speziell dem Rosenkohl, mehr Beachtung als bisher zu schenken sein, und dabei ist auf Sortenwahl und Pflanztermin besonderes Gewicht zu legen. Karotten als Nachfrncht anzubauen, wird ebenfalls empfohlen, wobei gleichfalls Sortenwahl, aber auch Düngung und Bodenbearbeitung für den Ertrag ausschlaggebend sind. Weiter wäre aus dieser einen Nummer der „Gartenbauwirtschaft", die — das sei nochmals betont — nur als Beispiel dienen soll, der Aufsatz über die Sellerieblattfleckenkrankheit zur Aus sprache zu stellen. Hier ist, wie es auch in dem Beitrag erwähnt ist, zuerst einmal darauf hinzu weisen, daß diese Erkrankung im Gartenbau all gemein als Rost bezeichnet "wird. Während die eigentliche Rost- und Schorfbtldung seltener auf- tritt, macht die Blattfleckenkrankheit dem Sellerie anbauer viel zu schaffen. Vor allem verbreitet sich diese Krankheit bei feuchter und warmer Witte« 8. Außerdem ist der Wert des Grund besitzes und der baulichen Anlagen, soweit er nicht schon unter dem Begriff der Be triebsanlagen erfaßt ist. anzusetzen. Die Bewer tung wird hier zweckmaßigerweise vom Ankaufs- Wert oder vielleicht auch von: finanzamtlichen Ein heitswert ausgehen. Wertberichtigungen, also die Berücksichtigung von Umständen, die das Grund stück oder Anwesen mehr ober weniger wert er scheinen -lassen, sind selbstverständlich auch hier möglich. Dies kann z.Ä. der Fall sein, wenn Straßenverbreiterungen, Planändernngen projek tiert sind oder die Lobalbanbchörd« nur eine vor läufige, widerrufliche Genehmigung zu einer gärt nerischen Anlage erteilt hat und mit der Möglich keit gerechnet werden muß, daß die Anlage in einigen Jahren zu beseitigen ist. 9. Die Werkzeuge und Werkzeugmaschinen sind mit ihrem Anschaffungswert abzüglich min destens 30—50 A> Abschreibung zu -bewerten. Der lausende Werkzeugersatz kann unter Umständen sogar stets über ein UnLostenkonta abgebucht werden. Damit werden wir die Aktiv-Werte der Ver- mögensanfstellung so ziemlich erschöpft haben. Di« Pass iv-Seite enthält alle Ver pflichtungen, die das Unternehmen betref fen, also: 1. di« Waren- und Material-Lieferantenschulden; 2. die Schulden für am Stichtag rückständige Steuern, soweit es sich um Geschäftssteuern han delt. Hier kommen nur Umsatz-, Gewerbe- und Lohnsteuern in Betracht. Außerdem können son stige Unkostenschulden ausgenommen werden, wie rückständige Pacht- und Hypochekewzinsen, rück ständige Pflichtbeiträge u. a. m. Rückstellungen können nur vorgenommen werden, soweit sie das alt« Geschäftsjahr betreffen; man kann also nicht di« Gewerbesteuer für 1941 bei der Bilanz per 31.12.1940 zurückstellen, dagegen die Umsatzsteuer für Dezember 1940, obwohl sie im Januar 1941 erst bezahlt wird; denn diese war am 31.12.1940 schon fällig; 3. Schulden für Hypotheken- und sonstige Grundstücksvevpflichtungen, wie Wohnungsrechte von Angehörigen; 4. DarlehnSschulden; 5. Restkaufschu-lden für Betriebsanschaffungen, Fahrzeuge oder ähnliche Verpflichtungen. Wir haben nun also gehört, wie die Buchhaltung im einzelnen beschaffen" sein muß, und wie sich die Vermögensaufstellunq am Anfang und Ende des Jahres errechnet. Die Befolgung der Buchungs vorschriften kann vom Finanzamt erzwungen wer den, und zwar kann nach 8 202 Reichsabgaben- Ordnung eine Geldstrafe bis Äfl 5000,— verhängt und wiederholt werden. Bei nicht ordnungs gemäßer Buchführung hat -der Steuerpflichtig« kei nen Anspruch darauf, daß die Buchführung der Besteuerung zugrunde gelegt wird, er muß sich dann eine "eventuelle Schätzung seines Um satzes und seines Einkommens gefal len lassen. Daß eine solche Schätzung nach Mög lichkeit zu vermeiden ist, brauche ich wohl nicht eigens zu betonen; denn die Finanzämter sind angewiesen, so hoch einznschätzen, daß der Steuer pflichtige aus der Nichtbe-folgung der Buchungs vorschriften und der damit verbundenen Verwer fung seiner Buchhaltung bestimmt keinen Vorteil ziehen kann. Vorteile ordnungsmSstiger Buchführung Unter der Voraussetzung des Vorllegens ord nungsgemäßer Buchhaltung kann auch von der Bewert ungsfreiheit der sogenann ten kurzlebigen Wirtschastsgüter Gebrauch gemacht werden. Es handelt sich hier um die Anschaffung von Maschinen, Geräten und Lastkraftwagen, die sonst nur in jährlichen Ab schreibungen abgezogen werden könnten und durch Verbuchung auf das Konto „kurzlebige Wirt- schaftsgüter" im vollen Anschaffungspreis auf ein mal, wie eine Unkostenzahlung, abgebucht wer den können. Als kurzlebige Wirtschastsgüter kommen in Betracht: 1. alle Wirtschaftsgüter (gleichgültig ob neu oder gebraucht), deren Anschaffung- oder" Herstellungs kosten im fabrikneuen Zustand Alk 200,— nicht übersteigen, darunter fallen z. B- fast alle Werk zeuge und kleineren Maschinen; 2. Lastkraftwagen und Anhänger von solchen mit einer Nutzlast von 1,1 Tonnen und mehr; 3. Zugmaschinen und Schlepper. Voraussetzung der Abzugsfähig keit ist aber eine ordnungsgemäße Buchhaltung, die Führung eines eigenen Kontos „kurzlebige Wirtschaftsgüter" und ein Verzeichnis der kurz lebigen Wirtschastsgüter. Welches einzelne Buchhaltungssystem geführt wird, überläßt das Finanzamt ganz dem Unter nehmer, und dieser wird jene Form wählen, die den Eigenheiten und Erfordernissen seines Betrie bes am meisten gerecht wird. Ein Betrieb klei neren und mittleren Umfangs wird meist mit einem sogenannten amerikanischen Journal und Hauptbuch dnrchkommen. Ein solches amerikanisches Journal ist ein Buch mit einer Spalteneinteilung von zweckmäßiger 6. Die Bestände an Pflanzen, Holz und Steinmaterial, Dünger und sonstigem Waren- und Materialeinkauf sind zum Einkaufswert zu bewerten- soweit es sich um selbstgezogene Pflan zen handelt, ist -der Selbstkostenpreis zu schätzen oder zu errechnen. nicht mehr als 12 Doppelspalten, da sonst das Journal zu groß und in der Führung zu unprak tisch wird. In diesen Spalten lassen sich bequem sämtliche für den Betrieb notwendigen Konten ter Buchhaltung einrichten. Wie wirb das Journal eingerichtet? Hier kommt also in erster Linie in Betracht: ein Kasia-, Postscheck- und Bankkonto. Der Um satz wird aus umsatzsteuerlichen Gründen am besten in zwei Spalten geführt, damit die Auf teilung des Umsatzes in leigen und 2?Lig«n Um satz dürchgesührt werden kann. Es ist ja bekannt, daß nach dem U m s a tz st e u e r g e s e tz rein land wirtschaftliche und gärtnerische Erzeugnisse mit 1 A> Umsatz zu versteuern sind. Wenn man also an einen Kunden ein« Topfpflanze verkauft, die man selbst gezogen hat, und der Kunde nimmt ie mit, um "ein Grab zu schmücken, so handelt es ich um einen reinen Handelsumsatz von oärtneri- chen Erzeugnissen des eigenen Betriebes, und steser ist mit 1 A umsatzsteurpflichtig. Anders da gegen verhält es sich, wenn der Umsatz mit einer Arbeitsleistung verbunden ist. Wenn man daher einen Auftrag erhält, aus der Baumschule in einem anderen Garten anzupflanzen, dann setzt man wohl Erzeugnisse nm, die aus dem eige nen gärtnerischen Betrieb stammen, aber es han delt sich um keinen reinen Handelsumsatz mehr, sondern um einen Leistungsumsatz. Sobald es sich also bei dem Umsatz nicht um den Verkauf eines gärtnerischen Erzeugnisses allein handelt, sondern eine Anpflanzung oder sonst eine Arbeitsleistung damit verbunden ist, ist diese Einnahme mit 2 zu versteuern. Außer dieser unbedingt notwendigen Umsatz unterteilung im Journal, die überdies, wenn man schon mit 1 und 2A> versteuern will, vorge schrieben ist, wird man Meckmäßigerweise dis weiteren Spalten zunächst zu einer gewissen Aus teilung der Einkaufskonten verwenden. Es ist dach interessant, am Ende des Jahres nicht nur eine Gesamtziffer des Waren- und Materialeinka-ufs zu besitzen, sondern es ist doch von Bedeutung, wie viel für Banmschulmat-erial, Samen, Pflanzen, Dünger, Abdeckmateria-l unh sonstiges im Lauf des Jahres verausgabt wurde. Für die Festhal tung des Kreditverkehrs im Journal benötigt man eine Spalte „Lieferanten", in der die eingehen den Rechnungen und die eigenen Zahlungen ver bucht werden, während die Spalte „Kunden" die ausgehenden Rechnungen und vereinnahmten Zahlungen der Kunden enthält. Nachdem wir also die Geldkonten, Umsatz- und Wareneinkaufskonten entsprechend eingeteilt haben, werden wir uns im amerikanischen Journal nun mehr den Unkostenkonten zuwenden. Auch hier legen wir auf eine gewisse. Austeilung Wert; denn eine einzige Spesenziffer am End« des Jahres würde uns ja weiter nichts sagen. Wir werden im Journal eine Spalte „Löhne und Sozialver sicherungen" führen, auf der wir alle Lohn- und Gehaltsunkosten einschließlich der damit verbun denen Sozialversicherungsbeiträge,, Lohn- und Kirchensteuern der Arbeitnehmer verrechnen. Außerdem empfiehlt sich die Führung eines Kon tos „Geschästssteuern" und eines Kontos „Privat steuern". Abzugsfähige Geschäftssteuern sind: Umsatz- und Gewerbesteuer. Grunderwerbssteuer wird oft nicht auf einmal zum Abzug zugelassen, sondern muß zusammen mit der Abschreibung auf das Anwesen prozentual auf eine meist längere Zeit verteilt werden. Handelt es sich um unbe baute Grundstücke, die meist keiner Abschreibung unterliegen, -dann wird man die Grunderwerb steuer in einigen Jahren verteilt zum Abzug brin gen können, doch wird hier meist ein Einverneh men mit der Veranlagungsstelle des Finanzamts herbeizuführen sein. Wertzuwachssteuer ist, soweit sie in Frage kommt, bei Kaus eines Grundstücks, das zu dem Betriebsvermögen gehört, voll a-bzugs- fähig. Keine Nbzugsfähigkeit der Wertzuwachs- sieuer, wie auch der Grundevwerbst-euer ist aber , gegeben, wenn ein privates Grundstück angeschafft f wird, das nicht zum Betriebsvermögen gehört. Auf das vorher erwähnte Konto „Privatsteuern" verbucht man alle bezahlten Einkommen-, Kir chen- und Vermögenssteuern, den Kriegszuschlag zur Einkommensteuer und die eigene Bürgerstsuer. Außer diesen Steuerkonten führt man dann noch eine Spalte für allgemeine Unkosten, für Werk- Mlgersatz und ein« Spalte für Verschiedenes, in die zunächst eventuelle Neuanschaffungen und son stige Posten verbucht werden können, für die keine eigene passende Spezialspalte vorhanden ist. Größere Betriebe mögen sich besonders wenn sie stärkeren Kontokorrentverkehr haben, einem der vielen Durchschreibsysteme zuwenden, di« ja eine noch viel weitergehendere Aufteilung der Kon ten ermöglichen. Die Mehrzahl der Unternehmen wird aber mit einer ordnungsgemäßen amerikani schen Buchhaltung zufriedenstellend organisiert sein. vereinfachter Jahresabschluss Bei Vorlage einer solchen Buchhaltung ist dann auch der Jahresabschluß selbst einfach. Alle Kosten zerfallen ja nur in zwei Gruppen: reine Bestands konten und reine Erfolgkkonten. Bestandskonten sind alle Konten, bei denen ein Bestand ausgewiesen wird, also das Kassen-, Postscheck-, Bank-, Warenkonto und viele andere. Erfolgskonten weisen einen Erfolg oder Verlust aus, wie das Unkosten-, Lohnkonto, Steuer konto. Die sämtlichen Bestandskonten werden in der Schlnßbilanz zusammcngefaßt und stellen dann die bereits ausführlich besprochene Vermögensauf stellung oder Bilanz, wie der kaufmännische Aus druck "dafür heißt, dar. Der Unterschiedsbetrag zwischen den Aktiv-Vermögenswerten und den Passiven, also den Schulden, stellt das Reinver mögen, also das Betriebskapital dar. Die sämtlichen Erfvlgskonten werden in der Gewinn- und Verlustrcchnung zusammcngefaßt, die Gewinnseite zeigt den Umsatz, die Verlustseite den Wareneinkauf und die Unkostenkonten. Der Unter- schiedsbctrng zwischen der Gewinnseite und der Berlustseite weist den Ertrag des Unternehmens aus. An Hand einer solchen Jahresschlnßbilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ist man dann in der Lage, die eigene Betricbskalkulation zu über prüfen." Wenn man einen Auftrag übernimmt oder sich an einer Ausschreibung beteiligen will, soll man bei Vornahme der Kalkulation die Spesen nicht etwa schätzen und dann einfach das Angebot einreichen, sondern man soll an Hand der Buch-
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