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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 58.1941
- Erscheinungsdatum
- 1941
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-194100009
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19410000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19410000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- Seiten der Nummer 48 in der falschen Reihenfolge eingebunden
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 58.1941
-
- Ausgabe Nummer 1, 2. Januar 1941 1
- Ausgabe Nummer 2, 9. Januar 1941 1
- Ausgabe Nummer 3, 16. Januar 1941 1
- Ausgabe Nummer 4, 23. Januar 1941 1
- Ausgabe Nummer 5, 30. Januar 1941 1
- Ausgabe Nummer 6, 6. Februar 1941 1
- Ausgabe Nummer 7, 13. Februar 1941 1
- Ausgabe Nummer 8, 20. Februar 1941 1
- Ausgabe Nummer 9, 27. Februar 1941 1
- Ausgabe Nummer 10, 6. März 1941 1
- Ausgabe Nummer 11, 14. März 1941 1
- Ausgabe Nummer 12, 20. März 1941 1
- Ausgabe Nummer 13, 27. März 1941 1
- Ausgabe Nummer 14, 8. April 1941 1
- Ausgabe Nummer 15, 10. April 1941 1
- Ausgabe Nummer 16, 17. April 1941 1
- Ausgabe Nummer 17, 27. April 1941 1
- Ausgabe Nummer 18, 30. April 1941 1
- Ausgabe Nummer 19, 8. Mai 1941 1
- Ausgabe Nummer 20, 16. Mai 1941 1
- Ausgabe Nummer 21, 22. Mai 1941 1
- Ausgabe Nummer 22, 29. Mai 1941 1
- Ausgabe Nummer 23, 5. Juni 1941 1
- Ausgabe Nummer 24, 12. Juni 1941 1
- Ausgabe Nummer 25, 19. Juni 1941 1
- Ausgabe Nummer 26, 26. Juni 1941 1
- Ausgabe Nummer 27, 3. Juli 1941 1
- Ausgabe Nummer 28, 10. Juli 1941 1
- Ausgabe Nummer 29, 17. Juli 1941 1
- Ausgabe Nummer 30, 24. Juli 1941 1
- Ausgabe Nummer 31, 31. Juli 1941 1
- Ausgabe Nummer 32, 7. August 1941 1
- Ausgabe Nummer 33, 14. August 1941 1
- Ausgabe Nummer 34, 21. August 1941 1
- Ausgabe Nummer 35, 28. August 1941 1
- Ausgabe Nummer 36, 4. September 1941 1
- Ausgabe Nummer 37, 11. September 1941 1
- Ausgabe Nummer 38, 18. September 1941 1
- Ausgabe Nummer 39, 25. September 1941 1
- Ausgabe Nummer 40, 2. Oktober 1941 1
- Ausgabe Nummer 41, 9. Oktober 1941 1
- Ausgabe Nummer 42, 16. Oktober 1941 1
- Ausgabe Nummer 43, 23. Oktober 1941 1
- Ausgabe Nummer 44, 30 Oktober 1941 1
- Ausgabe Nummer 45, 6. November 1941 1
- Ausgabe Nummer 46, 13. November 1941 1
- Ausgabe Nummer 47, 20. November 1941 1
- Ausgabe Nummer 48, 27. November 1941 1
- Ausgabe Nummer 49, 4. Dezember 1941 1
- Ausgabe Nummer 50, 11. Dezember 1941 1
- Ausgabe Nummer 51, 18. Dezember 1941 1
- Ausgabe Nummer 52, 29. Dezember 1941 1
-
Band
Band 58.1941
-
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- Gartenbauwirtschaft
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OartenbaMirÄcliak Wirtlckakszeimnx des LL dcutlckenGartmbaues veutsoke 6 a rt e n b a u r e it u v g kür «len 8u«ketengsu Oer L r v e rb 8 g srt n e r unü 81 u m e n d i n <1 e r in Wien > rn t I. Leitung kür «ien Kurtendau iin keioksnäkrstanli u. ^kittsilun^s dIstt üer lkauptvereini^unß üer üeut8oken 6»rtenb»uvirt8okskt Hriup^elrriklleilnng: 86l-Nn-0kAlIott<»nbui-K 4, 8eklMer8tr36e 38/39. k'ernruk 914208 Verln^: OSrlnenseU« VerI»x;8"e8eU8ekak1 On. Wslter I^ans; KO., Kerlin 8VV 68, lioek8traüe 32, k'ernruk 176116. post^keokkonto: kerlln 6703. ^nreizenpreiZ: 46 mm breite KIUlLmeterreUe 17 ?1., I'extanreisen mm-?rei8 50 k k. 2ur 2eit i8t ^nreiZenpre!8U8te k<r. 8 v. 1. ^n^u8t 1937 gültig. ^n2ei8enttnnatiM68eb1uv: Oien8tsg Irak ^ureigensniirrkme-, Frankfurt (06er), O6er8tr. 21. k°ernr. 2721. ?c>8t8ebeekk.: Vertin 62011. SrküIIungZort: vrsnkkurt (O ). Lr8ebeint xvSebentlieb. veru^edakrr ^.U8gake monnti. V^l. 1.-, ^U8gake 6 lnur kür ^itg!ie6er 6e8 Hejek8nLkr8lan6e8) vierteljübrl. V>1. 0.75 rurügl. po8tbe8teUgedaiir. postverlsgsort brsnkkurt/ Oüer - ^us^dv 8 üerlin, rreitsg, 16. IAsi 1941 S8. ^skrgnnz - - Kummer 26 Vattenbauschulen, versuchswirtschasten unö ähnliche Einrichtungen Von Prof, vr, Ebert, Berlin, Reichsabteilungsleitcr Gartenbau MitekbUSungsmöglichlreNen auch für SettievsMyrer Wumm Versuchs- unö Lehrwirtschaften? der „staatl. gepr. Gartenbautechniker" und mit dem II. Staatsexamen nach dreijähriger Bewährung im Beruf der „staatl. dipl. Gartenbauinspektor". Für den „Gartenbaulehrer" kommt dazu noch die pädagogische Sonderausbildung für die Absol venten der Hochschule und der „höheren Garten bauschule". Der Weg der Gärtnerinnen führt über die Frauenschule für Gartenbau zur „staatl. anerkann ten Gärtnerin", um ihre gärtnerisch-frauliche Auf gabe zu finden, soweit sie nicht ebenfalls auf die Gartenbauschule oder auf die Hochschule gehen, ein Weg allerdings, der für die Mehrzahl ein Heraus gleiten aus der Richtung der eigentlichen Gärtnerin- aufgabe bedeutet. Mess praktischen und theoretischen Ausbildungs gänge gelten für den Gärtner. Im Gang be findet sich aber auch die Aufstiegsmöglichkeit des „gartenbaulichen Hilfsarbeiters" zum „Gartenbau facharbeiter" über die Anlernzeit und eine auf ihn abgestellte Prüfung, wie gleichfalls künftig der „Obstbaumwart" über einen geregelten Äusbil- dungsgang seinen geschützten bernfsständischen Rang erhält. Dem gemüse- oder obstbautreibenden Landwirt stehen zur fachlichen Weiterbildung in einigen Hauptanbaugebieten Gemüsebau- oder Obstbau schulen bzw. Gemüsebau- oder Obstbau abteilungen an landwirtschaftlichen Schulen offen. Alle diese Einrichtungen sind fast ausschließlich' auf die Ertüchtigung und Fortbildung des Nachwuchses eingestellt. Es beibt jedoch die Zeit nie stehen und gleichfalls nicht die Wissen schaft, die Technik und die Betriebswirtschaft. Auch die Betriebsführer, gleich welchen Alters, bedürfen der Möglichkeit, sich durch persönliche In anspruchnahme und durch Lehrgangsvorträge auf dem lausenden zu halten. Dieser Aufgabe sollen die „Versuchs- und Lehrwirtschaften für Gartenbau" dienen und dazu durch Beratung in den einzelnen Betrieben und durch Vorträge in Versammlungen die „Gartenbaubcratungsstellen des Reichsnährstan des", um deren Ausbau nach Zahl und Ausstattung in personeller und technischer Art das Ringen mit den Finanzgewaltigen des Reiches noch geht. Auf dem Weg der Selbsthilfe erfolgt in Ergänzung hierzu die Bildung der „Liefer- und Beratungs gemeinschaften" in den Einzugsgebieten der Be zirksabgabestellen oder der „Versuchs- und Be ratungsgemeinschaften" für einzelne Zweige des Gartenbaues. Hierher zählen auch die Lehrgänge, die der Reichsverband der Gartenausführenden und Friedhofgärtner für feine Mitglieder durchführt. Ungeordnet ist noch die Frage, wo Gartenbau schulen hingehören und wo und wie sie gegebenen falls durch Versuchs- und Lehrwirtschaften mit Lehrgangseinrichtungen zu ersetzen sind. Auch die Aufgabe der „Gartenbauberatungsstelle" Ist vielen noch unklar. Unter den Begriff „Versuchs- und Lehrwirtschaft" fallen künftig, soweit nicht Aus nahmen aus besonderen Gründen erfolgen, die „Gemüsebau- und Obstbauanstalten" oder „Gemüse- Versuchsfelder", die gärtnerischen „Beispielbctriebe" und was es sonst noch gibt. Ordnung schaffen kann man erst, wenn man sich über das Wesen und die Aufgaben der Einrichtungen klargeworden ist, denen die Ordnung gelten soll. Dabei ist es selbstverständ lich, daß man die Fehler, die man selbst oder andere > in vergangenen Zeiten begangen haben, auswertet. Die „Gartenbauabieilungen" der Hauptabtei lung II des Reichsnährstandes, die das Gesamt gebiet einer Landesbauernschaft für alle Zweige des Gartenbaues unter Auswertung aller fachwis senschaftlichen, fachtechnischen und betriebswirt schaftlichen Kenntnisse, die ihnen laufend zugehen, zu betreuen haben, sind heute derart überlastet, daß sie an ihre leitende und lenkende Aufgabe kaum noch herankommen, vielleicht selbst nicht einmal Zeit finden, sich ausreichend auf dem laufenden zu halten. Sie werden ungewollt zu „Bürohengsten" und „Betriebsmittelvcrteilern" und entfernen sich zwangsläufig von den wesentlichen Aufgaben der Praxis. Andererseits reicht der Etat des Reichs nährstandes nicht aus, um jeder Kreisbauernschaft einen Sachbearbeiter zu geben, ganz abgesehen davon, daß viele Kreisbauernschaftsgebiete zu klein sind oder zu wenig Gartenbau aufweisen, um eine gärtnerische Fachkraft ausreichend zu beschäftige». Unmöglich ist es aber, auf die Dauer die ehren- amtlichen Kreisfachwarte so stark heranzuziehen, wie es zur Zeit um der beruflichen Aufgabe willen geschehen muß. Wir müssen dabei aber auch berück sichtigen, daß der Kreisfachwart seinen eigenen Bc trieb zu führen hat und ost genug nicht in der Lage ist, die Notwendigkeiten der anderen Berufs zweige, aus denen er selbst nicht stammt, so lennen- Die stürmische Entwicklung, die sich für die Zu kunft des Gartenbaues ankündigt, zwingt dazn, auch im gesamten Ausbildung?- und Beratungs wesen eine gewisse Ordnung zu erstreben. Wir haben heute eine solche- Fülle von Einrichtungen, die unter den verschiedensten Bezeichnungen laufen, daß sich der einzelne Gärtner oder Gartenbauer kaum noch zurechtfindet. Geordnet ist bisher der gärtnerische Ausbil dungsgang auf der handwerklich-fachlichen Stufe. Den „Gärtnerlehrling" führt über die „Gärtner- gehilfenprüfung" die Wanderzeit zur Weiterbil dung, um über die „Gärtnermeisterprüfung" als Abschluß den „Gärtnermeister" werden zu lassen, der sich im praktischen Berufsleben seinen Platz durch seine Leistung sichert. Geordnet ist auch der theoretische Ausbildungs- gang, der von der „gärtnerischen Berufsschule" während der Lehrzeit in der „Gartenbauschule" während der Gehilfenzeit oder „höheren Garten bauschule" seine Fortsetzung findet, sofern nicht die Voraussetzungen zum „gärtnerischen Hochschul studium" gegeben sind. Während sür das Hochschul studium der „Diplomgärtner"-Grad festliegt, sind die Examenspradilate der höheren Gartenbau schulen, die wir heute unter dem Namen der „Ver suchs- und Forschungsanstalten sür Gartenbau" kennen, noch umstritten, also nach dem I. Staats examen bei Abschluß des viersemestrigen Studiums zulcrnen, wie cs für Entscheidungen manchmal not wendig ist. Deshalb geht das Ziel dahin, für je 2—4 Land kreise bzw. Kreisbauernschaftsbezirke ein« „Garten bauberatungsstelle" cinzurichten, die durch einen Leiter und durch eine Schreibkraft zu besetzen sind, wobei solche Stellen, deren Gebiet gartenbaulich be sonders wichtig ist oder werden soll, einen Tech- niker als weitere Hilfskraft erhalten sollten. Aus deren Kreisen soll künftig der Nachwuchs für die höheren Dienststellen des Gartenbaues ebenso her auswachsen wie aus den Beratungstechnikern, die etwa von den „Liefer- und Beratungsgemeinschaf ten" eingestellt werden. Die „Gartenbauberatungs- stelleu" sind also Auge und Arm der Gartenbau abteilung (II 8). Sie stehen allen Kreisbaucru- schaften ihres Dienstbezirkes zur Verfügung und nicht etwa nur der, bei der sie zufällig ihren Sitz haben. Sie sind Gartenbau-Beratungsstellen und finden demzufolge ihren Einsatz auf allen Zweigen des Gartenbaues und sind nicht etwa „Obstbauinspektoren". Sie sind somit auch die Wil lensträger des Landesfachwartes Gartenbau über die Gartenbauabteilung (II 8) und haben die Kreis fachwarte bei ihren Aufgaben der Berufsführuug zu unterstützen. Sie betreuen nicht nur den Beruf selbst, sondern auch den landwirtschaftlichen und Selbstversorgergartenbau. Darüber hinaus über wachen und lenken sie in Zusammenarbeit mit dem Gartenbauwirtschaftsverbnnd bzw. den Bezirks- abgabestcllen die Erzeugungsförderung durch die Liefer- und Beratnngsgemeinschaften. Soweit es mit ihrer Beratungstätigkeit vereinbar ist, über nehmen sie auch den Gemüse- und Ohstbauunter- richt an den landwirtschaftlichen Schulen, wobei gegebenenfalls zu klären ist, ob der jetzt auf be- Demgegcnüber kommen „Versuchs- und Lehr wirtschaften" mit entsprechendem Ausbau, auch an' Unterrichtsräumen zur Abhaltung mehr oder minder langer Lehrgänge, den gartenbau- lichen Bedürfnissen am besten ent gegen. Behördliche „Beispielsbetriebe", die nach Art eines Erwerbsbetriebes sich selbst erhalten und dadurch belebend wirken sollen, sind innerlich un wahr und können ihren Zweck daher nicht erfüllen. Innerlich unwahr sind sie deshalb, weil der Leiter einer behördlichen Einrichtung weder die Frei heit des Handelns besitzt, noch die gleichen wirt schaftlichen Engpässe zu überwinden hat, wie der Betriebsführer eines Erwerbsbetriebes. Wohl aber ist es möglich, geeignete Erwerbsbetriebe als Bei- spielsbetriebc zu fördern und sie in Ergänzung der Versuchs- und Lehrwirtschaften mit ihnen zur Untermauerung der in diesen erzielten Erfolge zu verbinden. WaS uns in der ganzen gartenbaulichen Breite fehlt, sind Versuchswirtschaften, deren Aufgabe es ist, jene Versuche den Erwerbsbetrieben abzunehmen, die zu risikoreich sind oder sehr exakter Durchführung mit hohen Arbeitsansprüchen er fordern, um daraus wirklich sichere Folgerungen ziehen zu können. Die Vcrsuchswirtschnft ist dazn da, um über entsprechende Versuche belehrend wirken zu können. Verluste sind dabei unvermeid- stimmte Wochenstunden angesetzte und sie daher zeitlich schwer Hindende Unterricht nicht auf zu sammenhängende Lehrgänge zusammengerückt werden kann. Es ist nun begreiflich, daß die Leiter solcher Gartenbaubcratungsstellen, wenn sie in einem ge schlossenen Anbaugebiet tätig sind, einen Doppel wunsch haben, nämlich einmal durch eigene Ver suche im Gebiet unmittelbar den Anbau zu för dern, zum anderen die Gartenbaujugend theoretisch auszubilden. Die Kreisfachwarte, Kreisbauern führer, nicht minder die politischen und kommu nalen Stellen greifen diesen Wunsch auf und bauen ihn aus. Erfolg: Antrag beim Reichsnährstand, im Gebiet eine Gartenbauschule einzurichten. Dann aber kommt der böse Mann da oben, dcr, durch Erfahrungen aus dem ganzen Reich gewitzigt, dazu neigt, „nein" zu sagen, aber andere Vorschläge macht. Warum? Zielsetzung der Varienvauschulen „Gartenbauschulen" sind zunächst Gärtner- Schulen, und es gibt nur ganz wenige Bezirke, die aus ihrem Gebiet heraus die erforderliche Schülerzahl auf die Dauer zu stellen vermöge^. Gartenbauschulen sind Gehilfenschulen; Gehilfen zeit ist aber Wanderzeit und soll es auch sein. Der Gärtner, der eine Gartenbauschule besuchen will, will auch und soll im Gebiet der Schule, also in ihrer gärtnerischen Umgebung fachliche Anregungen finden. Die Gartenbauschule ist also nicht hinsichtlich ihres Gärtnerschülcr-Nachwuchses standortgebunden, sondern hinsichtlich ihrer gärt nerischen Umgebung, die für sie wirbt. Daß außer dem ihre eigenen Einrichtungen und vor allem die Qualität ihres Lehrkörpers stärkstens mitwirkt, ist selbstverständlich. Wenn «in nicht unerheblicher Teil der vorhandenen „Gartenbauschulen" seit Jahren nicht floriert, so ist das nicht auf den allgemeinen Nachwuchsmangel zurückzuführen, son dern auf das Fehlen dcr vorher genannten Vor aussetzungen, insbesondere ihrer gärtnerischen Um gebung. Es dürfte auch keinen Sinn haben, sie als „Gartenbauschulen" weiterznführcn, selbst wenn sie die Tätigkeit einer gärtnerischen Berufs schule (also Lehrlingsschule) ausüben. Anders steht es um die „Gemüsebauschulen" nnd „Obstbaumschulcn". Ihre Schüler kommen im wesentlichen aus dem miltdtz- und kleinlandwirt schaftlichen Gartenbau. Sie sind demnach hinsicht lich ihres Schülernachwuchses fast ganz standorts gebunden, wie sie auch nur in einem geschlossenen Anbaugebiet Sinn haben. Aber auch hier zeigt die Erfahrung der Direktoren, daß es in einer Zeit stärkster Kämpfe um die Arbeitskraft, wie sie noch lange Zeit anhalten wird, immer schwerer wird, die für eine Schule erforderliche Schülerzahl zusammen zu bekommen. Das ist besonders fest- zustcllen, wenn eine Gemüse- oder Obstbauschnle bereits längere Zeit im Gebiet besteht und ihren Schülernachwuchs aus einer kleinen Gruppe von Jahrgängen erwarten kann. Der Aufbau einer Schule setzt regelmäßige, durchgehende Lehrgänge einer Mindestschülerzahl voraus, wenn ihre staat liche Anerkennung aufrecht erhalten bleiben soll. Da diese Voraussetzung heute nur in seltenen Fällen gegeben ist, muß gegenüber dem Neuaufbau von Gartenbau- oder Gemüsebau- bzw. Obstbauschulen größte Zurückhaltung walten. lich. Sie müssen daher im Etat vorgesehen und durch Versuchszuschüsse abdeckbar sein. Tas gleiche gilt für den Mehraufwand, den zwangsläufig ein Versuchsbetrieb gegenüber einem Erwcrbsbetrieb hat. So selbstverständlich cs ist, daß auch die Ver- suchswirtschaft ordnungsmäßig bewirtschaftet wird, also auch entsprechende Einnahmen aus dem Ver kauf ihrer Erzeugnisse aufwcisen muß, so muß doch der Leiter des Betriebes von der Last befreit sein, die ihm als Hauptaufgabe die Erhaltung des Be triebes einschließlich der Versuche aus eigenen Einnahmen auflegt. Seine Lmuptaufgabe ist die möglichst vielseitige, den Bedürfnissen des Erwerbs gartenbaues angcpaßte Vcvsuchstätigkeit und Aus wertung der Versuche durch Belehrung. Einrichtung der versuchswirtschasten Aus dieser Forderung ergeben sich für die Ein richtung von Versuchs- und Lehrwirtschaften eine ülcihe von Folgerungen: Die Versuchs- und Lehr wirtschaft verfehlt ihren Zweck, wenn sic nicht häufig und gern von Betriebsführcrn und Gefolg- schaftslcuten des Gartenbaues aufgesucht wird. Sic muß mithin in cinem Hauptanbangcbiet ihrer Art am verkchrsgünstigsten Ort liegen. Versuche er fordern möglichst gleichmäßige Bodcnbcschassenheit, die nicht zu knapp bemssstne Ländereien ermög lichen müssen. Insbesondere dort, wo Düngungs versuche vorgesehen sind, muß ausreichender Land- wechsel möglich sein, der gegebenenfalls durch Vor kaufs- oder Pachtrecht gegenüber benachbart liegen den Ländereien zu sichern wäre, wenn die garten bauliche Wirtschaft erst allmählich aufgezogen wer den soll. Die produktionstechnischen Einrichtungen sind auf die Bedürfnisse der ?u belehrenden Praxis einzustellen und nicht auf den Wunsch, selbst hohe Einnahmen zu erzielen. Es ist also grundsätzlich falsch, in einem Anbaugebiet bäuerlichen Charak ters, für das Wanderlüsten und Leichtbauten für Pflanzenanzuchten in Frage kommen, großräumig« Gewächshäuser oder Spezialhäuser für Sonder kulturen zu errichten, die dem Gebiet wesensfremd sind. Es hat nur das Zweck und Sinn, das den Besucher zur Uebcrnahme in den eigenen Betrieb anreizen soll und von ihm auch wirtschaftlich ver treten werden kann. Die Wirtschaftsgebäude sind den Versuchszwecken anzupassen und nicht umge kehrt. Insbesondere sind Kompostplatz und Stall- dungverarbeitungs- und Vererdungsplatz als wich tigste Belehrungsgrundlage ausreichend zu wählen und besuchsgünstig zu legen, wobei auch die Erd dämpfung zu berücksichtigen ist. Der Maschinen- und Geräteraum ist so groß zu halten, daß in ihm auch Belehrungen stattfinden können. organiiationssragen Organisatorisch wäre davon auszugehen, daß dis Versuchs- und Lehrwirtschaft, wenn auch etatlich getrennt, einer Gartenbauberatungsstelle anzu gliedern ist. Daraus ergibt sich, daß dem Leiter der Beratungsstelle auch die Leitung der Versuchs- und Lehrwirtschaft obliegt, aber nicht mehr! Er darf durch sie nicht so gebunden werden, daß er die Fülle seiner anderen Aufgaben nicht ausreichend erledigen kann. Dementsprechend müssen dem Be trieb ein tüchtiKr Gärtnermeister für die laufenden Arbeiten und ein gewandter Vcrsuchstechniker für die eigentlichen Versuchsarbeiten und -auswertun- aen zur Verfügung stehen, neben den sonstigen Hilfskräften an Gehilfen, Gartenbaufacharbeitern und -arbeiterinnen. Es muß mithin danach gestrebt werden, in den Wohngebäuden sowohl sür den Leiter der Gartenbaubcratungsstelle einschließlich seiner Büros ,als auch für den Gärtnermeister und den Versuchstechniker Wohnung und für die Ge folgschaft Aufenthalts- und Umkleideräume zu schaffen. Soweit für die eigene Stalldungerzeugung Viehställe erforderlich sind, muß auch das Pflege personal berücksichtigt werden. An die Versuche ist die Lehre, d. h. die Be lehrung gekoppelt; denn es gilt, alles, was in der Versuchs- und Lehrwirtschaft geschieht, ständig der Erzeugerschaft in kürzeren oder längeren Lehr gängen ständig vor Augen und Ohren zu führen- Wenn auch im Sommer ständige Betriebsbegehun gen im Freien die Hauptform des Kurzlehrganges sind, so bedürfen sie doch dcr abschließenden Ver tiefung dürch Aussprache im Lehrraum. Im Winterhalbjahr dagegen werden Lehrräume für mehr oder minder lange, zufammensassende oder Sonderlchrgünge je nach Bedarf für Betriebs führer, Besitzersöhne und Gehilfen oder einzelne Gefolgschaftsgruppen erforderlich. Die Uebernahm« auch des Berussschulunterrichts in diesen Räumen ist mitzubeachten. Demzufolge sind im HAupt- gebäude neben dem Raum für die Lehrer mit den Sammlungen für Unterrichtszwecke zwei auf etwa 25 bis 30 Personen abgestellte, möglichst nur durch eine bewegliche Wand voneinander getrennte Un terrichtsräume vorzusehen; ferner Unterkunfts- und Verpslegungsräume zur Unterbringung von Lehr gangsteilnehmern. Damit sind zugleich die Voraussetzungen ge geben, um gegebenenfalls später im organischen Wachsen eine lebensfähige Fachschule entstehen zu lassen, die dann ihren Sonderetat erhalten müßte. Es ist jedoch änzunehmcn, daß auf lange Zeit hin in den meisten Fällen der Lehrgangscharakter wegen seiner großen Beweglichkeit und Anpassungs fähigkeit an die Möglichkeiten und Notwendigkeiten der Erwerbsbetriebe der für den Gartenbau zweck mäßigere ist, weil die vordringliche Aufgabe gerade dcr neuen Zeit darin liegt, die Betriebssichrer selbst laufend an der stürmischen Entwicklung dieser Zeit teilnehmen zu lassen. Der Betriebsführer aber will nicht nur hören, sondern selbst prüfend sehen. Dann werden die besten unter ihnen auch am ehesten bereit sein, sich als Beispiclsbetrieb zur Einführung der in der Versuchswirtschaft erprobten Umstellun gen in den Erwerbsbetrieb der Gartcnbau- beratungsstelle zur Verfügung zu stellen und damit zugleich den Beirat zu bilden, der der Versuchs- tätigkcit die dauernden Anregungen aus der prak tischen Betriebserfahrung gibt. Das Schwergewicht der Lehrgänge sollte unter diesen Gesichtspunkten nicht so sehr den methodischen Schulchnraktcr des alles umfassenden Stoffes er halten, sondern den der Sonderlehrgängc, die cnt- entweder auf wenige zusammengedrängte Tage zu- sammengefaßt oder auf bestimmte Wochentage- oder -zcitcn über mehrere Wochen verteilt, jene Fragen gebiete ausgiebig behandeln, die für die Lehrgangs teilnehmer bzw. für das zu bearbeitende Gebiet wirtschaftlich oder zeitlich afut sind und, soweit eS möglich ist, durch praktische Vorführungen und Besichtigungen vor oder nach der theoretischen Be handlung ergänzt werden. So erscheinen die Versuchs- und Lehrwirtschaften als die Grundlage einer Erziehung?- und Fort- bildungSarbeit, wie sie der deutsche Gartenbau braucht, um seiner ständig wachsenden Aufgabe iq Großdeulschland gerecht werden zu können.
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