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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 58.1941
- Erscheinungsdatum
- 1941
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-194100009
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19410000
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- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19410000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- Seiten der Nummer 48 in der falschen Reihenfolge eingebunden
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 58.1941
-
- Ausgabe Nummer 1, 2. Januar 1941 1
- Ausgabe Nummer 2, 9. Januar 1941 1
- Ausgabe Nummer 3, 16. Januar 1941 1
- Ausgabe Nummer 4, 23. Januar 1941 1
- Ausgabe Nummer 5, 30. Januar 1941 1
- Ausgabe Nummer 6, 6. Februar 1941 1
- Ausgabe Nummer 7, 13. Februar 1941 1
- Ausgabe Nummer 8, 20. Februar 1941 1
- Ausgabe Nummer 9, 27. Februar 1941 1
- Ausgabe Nummer 10, 6. März 1941 1
- Ausgabe Nummer 11, 14. März 1941 1
- Ausgabe Nummer 12, 20. März 1941 1
- Ausgabe Nummer 13, 27. März 1941 1
- Ausgabe Nummer 14, 8. April 1941 1
- Ausgabe Nummer 15, 10. April 1941 1
- Ausgabe Nummer 16, 17. April 1941 1
- Ausgabe Nummer 17, 27. April 1941 1
- Ausgabe Nummer 18, 30. April 1941 1
- Ausgabe Nummer 19, 8. Mai 1941 1
- Ausgabe Nummer 20, 16. Mai 1941 1
- Ausgabe Nummer 21, 22. Mai 1941 1
- Ausgabe Nummer 22, 29. Mai 1941 1
- Ausgabe Nummer 23, 5. Juni 1941 1
- Ausgabe Nummer 24, 12. Juni 1941 1
- Ausgabe Nummer 25, 19. Juni 1941 1
- Ausgabe Nummer 26, 26. Juni 1941 1
- Ausgabe Nummer 27, 3. Juli 1941 1
- Ausgabe Nummer 28, 10. Juli 1941 1
- Ausgabe Nummer 29, 17. Juli 1941 1
- Ausgabe Nummer 30, 24. Juli 1941 1
- Ausgabe Nummer 31, 31. Juli 1941 1
- Ausgabe Nummer 32, 7. August 1941 1
- Ausgabe Nummer 33, 14. August 1941 1
- Ausgabe Nummer 34, 21. August 1941 1
- Ausgabe Nummer 35, 28. August 1941 1
- Ausgabe Nummer 36, 4. September 1941 1
- Ausgabe Nummer 37, 11. September 1941 1
- Ausgabe Nummer 38, 18. September 1941 1
- Ausgabe Nummer 39, 25. September 1941 1
- Ausgabe Nummer 40, 2. Oktober 1941 1
- Ausgabe Nummer 41, 9. Oktober 1941 1
- Ausgabe Nummer 42, 16. Oktober 1941 1
- Ausgabe Nummer 43, 23. Oktober 1941 1
- Ausgabe Nummer 44, 30 Oktober 1941 1
- Ausgabe Nummer 45, 6. November 1941 1
- Ausgabe Nummer 46, 13. November 1941 1
- Ausgabe Nummer 47, 20. November 1941 1
- Ausgabe Nummer 48, 27. November 1941 1
- Ausgabe Nummer 49, 4. Dezember 1941 1
- Ausgabe Nummer 50, 11. Dezember 1941 1
- Ausgabe Nummer 51, 18. Dezember 1941 1
- Ausgabe Nummer 52, 29. Dezember 1941 1
-
Band
Band 58.1941
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- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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4 Ur. ,8. !0. April 1>41 Qartenbauwirtlchatt vereinigt mit veutt^er krwerbog artend an Anordnungen 0er Haupwereimgung unö Ser öamnbauwirtjchastsvervänSe vewürzdewirtschastung durch die yauptvereinigung Die ersten Anordnungen für die Gcwürzbewirt- schaftung haben diese nur in großen Zügen regeln können. Sie mußten von Zeit zu Zeit durch Ausführungsbestimmungen erweitert werden. Um nun für die Zukunft die Gewürzbewirtschaf tung so einwandfrei durchzuführen, wie es im Interesse der Allgemeinheit unbedingt erforderlich ist, und um Fehierqucllen auszuschalten, sind alle bis heute ergangenen Anordnungen und Ausfüh rungsbestimmungen mit Genehmigung des Herrn Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft von der Hauptvereinigung der deutschen Garten- dauwirtschaft in einer neuen Anordnung Nr. 13/41 zusammengefaßt. Durch diese Anordnung werden auch eine Reihe anderer Fragen, die im Laufe der Zeit aufgetreten sind, geklärt. Um die einzelnen Teile der Anord nung noch verständlicher zu machen, werden sie, soweit es notwendig erscheint, durch Fußnoten er läutert. Die Anordnung wird mit den Erläuterungen vom Reichsverband der Heil-, Duft- und Gewürz- vflanzenanbauer, Berlin SW. 11, Dessauer Str. 14, in Form einer kleinen Broschüre herausgegeben. Ihre Anschaffung wird daher allen Mitgliedern der in Frage kommenden Wirtschafts-, Fach- und Fachuntergruppen, wie z. B. der Wirtschaftsgrup pen Einzelhandel, Groß-, Ein- und Ausfuhrhandel, Gemeinschaftseinkauf, der Fachgruppen Vegetabi lische Drogen, Fleischereibedarf, Großhandel mit Nahrungs-' und Genußmitteln, Fachuntergruppe Gewürzlndmtrie, ferner der Apotheker- und Dro- oistenschaft, sowie den Betrieben der Fisch- und Senfindustrie, der Milchwirtschaft und den Trink branntweinherstellern im eigenen Interesse drin gend empfohlen. Anordnung Nr. 14/41 ter Hauptvereinigung ter deutsche« Gartenbauwfttschaft vctrisft: Festpreis« Gr Gcmülesämercien und Höchstpreis« sür Pscssermin,-Stecklinge non, 18. April 1K41 In der Ergänzung der Anordnung Nr. IM v. 2. Jan. 1040 betr. Festpreise sür Gemüsesämereien (RRBBl. S. «) wird auf Grund des 8 4 der Verordnung über den Zusammenschluß der deutschen Gartcnbauwirtschast vom Li. Okt. UM NGBl. S. Sil und des ff 8 der Satzung der Hanptvcreinigung der deutschen Gartenbauwirtschait vom 6. Febr. 1087 RNVBl. NM S. 77 mit Zustimmung des Reichsminister» für Ernährung und Landwirtschaft und des Neichskommissars für die Preisbildung angcord- nct: i Festpreise sür Kümmel-Saatgut Für anerkanntes Kümmel-Saatgut (Hochzucht ober Land sortes und vom Reichsnährstand zugclajscncS Handelssaat aul werden ab Station des Züchters oder Verteilers folgende Festpreise in NM. festgesetzt: 1. Hochzucht. Lieferung ab: 100 kg 10 kg 1 kg Vermehrerabrechnungs- preis 11b,— 11,— — Samensachhandclspreis 185,— 15,— 1,60 Wiederverkäuserpreis 155,— M,— 2,20 Verbraucherpreis 18V,— 27,— 8,— 2, Landsorte. Lieferung ab: 100 kg 1b kg 1kg Vermehrerabrechnungs- prcis 1lb,— 11,— — EamensachhandelSpreiS 125,— 14,— 1,50 Wiebervcrkäuserpreis 145,— IS,20 2,lb Verbraucherpreis 185,— 24,— 2,7V 8. zugclassencS HandclSsaatgut. Lieferung ab: 1bb kg 1b kg 1kg Samensach Handelspreis 120,— 18,— 1,4b MicdervcrkäuierprciS 185,— 16,25 2,— Verbraucherpreis 155,— 21,— 2,5V II. abgefüllt 1bv x 1b g v,4v v,Ib V,5» v,1S abgcsüllt 1bbg Ivg 0,85 0,b7 v,4b 0,1b abgcsüllt 100 g 1b g Absüll-n, in »ieiupackungen. Es darf nur Hochzucht-Saatgut und Landsorte abgcsüllt werden. Für die Abfüllung von Kümmelsaaigut wird vorgcschrieben: s) der Inhalt der Kleinpackung must 1b g bzw. 1bv g netto betragen,- I>) sie mutz solgenden Ausdruck tragen: Name der Absüllsirma, Bezeichnung der Sorte, JnhaltSmenge, Verkaufspreis, Angabe des Verbrauchs-(Gewährs)Jahres. III. 100 St. 1b St. 1bbv 0,35 b,6v 14,— 17,— 18,- 120,— 140,— 160,— 2,- 8,— 4,— Züchter, und Samens Fachhandelspreis Wiederverkaufspreis Verbraucherpreis Höchstpreise sür Ps-sserminzst-cklinge Für bewurzelte Pscsserminzstccklinge von anerkannten Beständen werden ab Station des Züchters oder Vertei lers folgende Höchstpreise in RM. festgesetzt: Licserung ab: Iv bvb St. ' IV. Ausnahmen. Der Vorsitzende der Hanptvcreinigung der deutschen Gartcnbauwirtschast kann im Einzelsalle Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Anordnung mit Zustimmung des Reichskommissars sür die Preisbildung zulassen. V. Strasvorschristen. Mitglieder der Gartcnbauwirtschast, die dieser Anord nung zuwiderhandeln, können in Ordnungsstrafe genom men werden. Als Zuwiderhandlung sind auch Mastnah. men anzusehen, die ohne gegen den Wortlaut dieser An ordnung zu verstoßen, eine Umgehung darstcllcn. VI. Inkrafttreten. Diese Anordnung tritt mit dem Tage der Verkündung In Krast. Berit», de» 13. April 1S41. Der Vorsitzende der Ha»pt»ereinig»»g der deutschen Garteubauwirtschas«. Im Auftrage: Siorvert. Nekanntmachuug Nr. 8/41 - pr - der Hanptvcreinigung der deutschen Gartenbauwtrtschaft Botr.: SpargclpreiSregelnng vom 22. April 1S41 Den Runderlatz Nr. 43/41 dcS Neichskommissars sür die Preisbildung vom 12. April 1041 — II—IVV—5642 — gebe ich nachstehend bekannt: „Die Erzeugerpreise sür Spargel sind auch ftir das Enucjahr IN4i »ach der in meinen Rnndcrlassen Nr. 14/38 (Milt.-Bl. I 1938 Nr. 8 S. 2), Nr. 84/8V sMitt.. Bl. Il WW S. 88, und Nr. 42M (Mitt.-Bl. II 1040 S. 75, gctrosscncn Regelung zu bilden. Bezüglich der Handelsspannen verweise ich aus meinen Nnndcrlast Nr. 2V/41 vom 2b. Februar 1841 (II—141— 1912s, veröffentlicht im Mitteilungsblatt Teil II S. 53. Ich ersuche die Preisbildung»- und Preisüberwachungs- steilcn im Nghmen der in Abschnitt II Abs. 1 meines Rnndcrlasscs Nr. 44/88 gestellten Aufgaben für die Ein haltung der vorgesehenen Preislage Sorge zu tragen. Eine Erhöhung gegenüber dem Jahre 1840 ist nicht be absichtigt. Ausnahmcbewilliguugcn von der allgemeinen Preisregelung sind nicht zulässig. Im Austräger gcz. Wohlhaupt.- Der Borsitzende der Hauptverelnigung der deutschen Kartenbanwirtschaft Loettnvr. 11. Bekanntmachung über Höchstpreise sür Schnitblnmen und Topspslauzen Im Gebiet des GartenbauwirtschastSverbandeS Niedersachsen Auf Grund des Abschnitts II Absatz 1 meiner Anord nung Nr. 1M vom 24. Juni 194b werden — im Einver- nehm mit den zuständigen Preisbildungsstellen — mit Wirkung vom 28. April 1841 nachstehende Erzeuger .Höchst preise sür das Gebiet des Gartcnbauivirtjchastsvcrban- dcs Niedersachsen scstgcsctzt: Topspsanzcn ».» Azaleen lvA Mittl. Durchmesser In Zentimetern, der sich ' a. d. Mittel zwischen d. größten u. kleinst.» Kronendurchmesser ergibt. bis 16 om «,6b bis 12 om V,7V , , bis 15 er» 0,80 bis 17 our I,2b bi» 2V vm 1,50 bis 25 em 2,— bis 30 om 3,— bis 35 om 4,— Gröbere Pflanzen entsprechend teurer. Boo-snis sernpertlorons V,4b Ealceolaricn 0,75 Linerarien 1,— Edelpclargonicn I. Größe 1,50 II. Größe 1,- III. Größe V,5b Fuchsien . . . . I. Größe I,2b II. Gröbe 0,8» III. Größe 0,60 Gloxinien 1,5b Hortensien s) Pflanzen bis zu 3 voll entwik - kclten Blumen, je Blume bis. . . 0,75 halbentwickeltc Blumen, je Blume bis . Ü,4Ü Knospcntriebc, je Trieb bis 0,20 d) Pflanzen mit 4 und mehr voll ent wickelten Blumen, je Blume bis . V,6b halbentwickeltc Blumen, je Blume bis . 0,4b Knospentriebc, je Trieb bis .... . v,2b o) Einstieler . . I. Größe, je Stück bis 1,2b II. Größe je Stück bis 1,— III. Größe je Stück bis v,8« Pelargonien, mindestens 3 Triebe I. Größe 0,70 II. Größe 0,5» III. Größe 0,85 Lrlmulu oboonie» reine, kräftige Blütenfarbe, voll belaubt, dunkelgrüne Blattsarbe, bis «,75 ^/ 1,20 1,5U 2,- 2,50 8,5« 5,— 7,— 8,7« 1,3« 1,75 2,5« 1,75 0,8« 2,— 1,5« 1,— 2,5» 1,25 0,7» 0,35 1,— 0,7« «,S5 2,— 1,75 1,40 1,2« 0,8» 0,6» 1,25 Schnittblume» »nd Schnittgrü» ^sporuxus Lprongori f1»b Gramm) Bund bis f5b Gramms Bund bis Flieder, I. Qualität, 1 Stück deutscher Trcibslicder II. Qualität, 1 Stück III. Oualitäd, 1 Stück Frciland-Narzijscn über 3b vor . . über 8« ein . . über 25 ein . . über 25 ein . . über 2b ein . . über 2b ein . . unter 2» vni . . unter 2b ein . . IV. Qualität, 1 Stück . I. Qualität, Ivb Stück . II. Qualität, 10V Stück . I. Qualität, 10» Stück . II. Qualität, 1b» Stück . I. Qualität, Wb Stück . II. Qualität, 10» Stück . I. Qualität, 10» Stück . II. Qualität, 1VN Stück Maiblumen Freiland . Tulpen I. Qualität, 10» Stück bis II. Qualität, 10» Stück bis III. Qualität, Ibv Stück bis IV. Qualität, 100 Stück bis . I. Qualität, 10V Stück bis I. Qualität, 1V0 Stück bis II. Qualität, 10» Stück bis III. Qualität, 1V0 Stück bis 1,75 1,4» 1,— »,7b 3 St. 0,5» VM 0,4» v,25 »,25 »,IV 0,1» V,V5 NM 0,5» »,4» 0,25 0,15 V,8b 0,65 0,3» 1,25 1,5» 1,— 0,80 0,6» »,4b 1«,- 8,— 8,— 5,— 5,— 2,— 2,— 1,- 12,5» 1»,- 7,5« 4,- 2,5» I«,- 12,— 5,— Diese Preise sind Höchstpreise sür I. Qualität der je weils besten Sorte oder Raste: abfallende Qualitäten und gewöhnliche Handelssorten müssen entsprechend billiger verkauft werden. Es wird ausdrücklich auf die Bestimmungen der Preis- stopvcrordnung hingewiesen, nach denen bislang niedri gere Preise und Preisspannen nicht erhöht werden dürfen. Ausleseware muß besonders gekennzeichnet werden. Eine höhere Berechnung ist ohne ausdrückliche Genehmi gung nicht statthaft. Begründete Anträge sind gegebenen falls schriftlich an meine Dienststelle zu richten. Die Aufrundung der Verbraucherpreise aus volle 5 Rps. gift nicht bei solchen Schnittblumen, die handelsüblich nicht einzeln verkauft werden Maiblumen, Narzisse» usw.s. Hier darf die Ausrundung in der Regel erst bei Abgabe von mindestens 3 Stück vorgenommen werden. Im übrigen gelten die nunmehr veröffentlichten Ver braucherpreise als Höchst-Abgabcpreisc. Die Festsetzung dieser Verbraucherpreise entbindet jedoch nicht die Ver teiler von der Pflicht der ordnungsmäßigen Preisberech nung auf Grund des tatsächlichen Einkaufspreises unter Berücksichtigt,ng der 75pro,einigen Höchstverdienstspanne. Sofern also infolge günstigerer Einkaufspreise unter Be rücksichtigung der höchstzulästigcn Verdicnstspanne sich ein niedrigerer Verbraucherpreis ergibt, darf dieser nicht überschritten werden. Die Verbraucher-Höchstpreise gelten sür Ware jeder Herkunft. Diese Preise gelten bis zum Erscheinen der nächsten Bekanntmachung. Hannover, den 21. April 1941. Der Vorsitzende des GartenbanwirtschastSvcrbandcs Niedersachse». Holme«. Anordnung des Qberpräfidente» der Provinz Nicderschftsien, Prcisbildungsstclle Betr.: Handel mit Gemllsejungpslanzen sür 1841. Aus Grund des Gesetzes zur Durchsührung de» Vicr- jahresplaucs — Bestellung eines Ncichskommistars sür die Preisbildung — vom 28.1». 1886 sRGBl. I S. 927) und der Ersten Anordnung über die Wahrnehmung der Aus gabe» und Befugnisse des Reichskommissars sür die Preisbildung vom 12.12.1886 sDRA. Nr. 281) ordne ich hiermit sür den Bereich der Provinz Nicderschlesien nach Fühlung,lahme mit dem Gartenbauwirtschastsver- band Schlesien nnd der Abteilung II D der LandcS- baucrnschaft Schlesien sür de» Handel mit Gemüscpflan- zcn folgendes an: I. Gütebestimmungen Allgemeine Güteanforderungen 1, Gemüsejungpslanzcn müssen sorlenccht sein. Sie müsfcn ein srtschgrünes, gesundes Aussehen haben, sowie der Jahreszeit und ihrem Verwendungszweck entsprechend abgehärtet fein. Sie dürfen weder mit Ungeziefer, noch mit Pflanzcnkrankheitcn irgendwelcher Art behaftet sein. 2. Vom Berkans ausgeschlossen sind: ns überständige Pslanzcn, die erkennen lasten, daß das Wachstum vor- zeitig zum Abschluß gekommen ist, bs vcrgeilte Pflanzen, die erkennen lasten, daß sie z. B. einen zu licht-, lust- odcr wärmenngttnstigen Stand im Saat-, Vcrpslanzbcct oder Treibraum hatten. R. Besondere Güteanforderungcn 1. Pflanzen mit T o p f b a l l e n. Die Topsballc» müssen so fest und keucht sein, daß sie beim Transport znsammenhalten. Sie müsfcn, soweit nachstehend unter ns und d) weitcrgehende Anforderungen nicht gestellt werden, an der Oberkante einc» Durchmesser von min destens 5 ein haben nnd genügend durch,vurzclt sein, dürfen aber nicht verhärtet oder verfilzt fein, ss Gur ken » nd Kürbisse müssen mit Topfballen ans mindestens 8-vin-Töpfen versehen sein. K) Tomaten ni i t Topfballcn müssen folgenden SortierungS- nnd Güteansordernngeii entsprechen: Größe I Topsballen ans 5- Lis 7-vm-Tvpfen, Länge der Pflanze ohne Wurzel ballen mindestens 15 bis höchsten? 19 om, Größe II Topsballen aus 8- bis 1»-om-Tüpsen, Länge der Pflanze ohne Wurzelballen mindestens 2» bis höchstens 25 vm, mit 1 sichtbaren Knospcnansatz, Größe III Topsballen aus ll-vm- und größeren Töpfen, mindestens 26 bis höchstens 85 vm, mit zwei sichtbaren Knospenansätzen. 2. Sämlinge und verpflanzte (pikierte) Jungpflanzcn. Die Pflanzen müssen kurz und gedrungen und mit starker Bewurzelung versehen sein, wie sie durch dünne Aussaat, bzw. genügend weites Verpflanzen und Entnahme aus feuchtem Stand- oder Verpjlanzbcet erzielt wird. Darüber hinaus müssen die Bilanzen ») bei allen Kohlalten und Sel lerie eine Länge der Pflanze ohne Wurzclballen von mindestens 8 bis höchstens 12 vm sowie mindestens 4 Laubblätter aufweisen, d)bei Majoran und Thvmian mit Wurzelballen von mindestens 1 vm Oucrdurchmeffcr versehen sein und o)beiSalatund Endivie eine Länge der Pslanze ohne Wurzelballen von mindestens 6 vm bis höchstens 8 vm, mindestens drei gut entwickelte Blätter sowie Wurzclballen von mindestens 1 vm Ouerdurchmester aufwciscn. v. Güteklasse n einteilung. 1. Güteklasse Jungpflanzcn, die den Güte- anfordcrungcn unter I rk und L entsprechen, gehören zur Güteklasse Güteklasse V: Unsortierte, sowie den Güteansordcrnngen unter I und 8 nicht voll ent sprechende, aber noch verkanssivürdige Jungpflanzen (». B. leicht angcwelkte, leicht gekrümmte, in Länge, Blatt oder Wurzel schwächere) gehören zur Güteklasse 8. v. Verkaufsbeschränkungen. Alle frostempfindlichen Jnngpslanzen, wie z. B. von Tomaten, Sellerie, Gurken und Kürbissen dürsen vor dem 15. Mai an Selbstversorger (Kleingärtner, Schreber gärtner u. ä) nicht abgegeben werden. II. Preise 1. Berbraucherhöch st preise für Gemüse jungpflanzen der Güteklasse L. Für Güte klasse 8 ermäßigen sich die Preise um mindestens 25'/,. Der 1»0-Stückpreis ist bereits bei einer Abnahme von 5« Stück und mehr der Berechnung des Verkaufspreises zugrunde zu legen. — Preise in Reichsmark. Alle Sorten, gleichgültig ob aus Treibbeet ob. Freiland. ») Verbraucherpreise bis 24. Mat jeden Jahre». Mit *) bezeichnete Jungpflanzcnarten sind ab 25. Man um 3«,/« billiger zu verkaufen. Blumenkohl, Sellerie, Sämlinge 1« St. 0,15, 10» St. 1,35 Jungpflanzen, einmal hand- verpflanzt (pikiert) ... 1» St. 0,25, 10« St. 2,8» Blumenkohl „Erfurter Zwerg- Sämlinge 1» St. 0,2», 10» St. 1,8« Jungpflanzcn, einmal hand- verpflanzt (pikiert) .... 1« St. «,3«, 1»« St. 2,7» Kohlrabi, Rotkohl, Weißkohl, Wirsingkohl Sämlinge 1« St. 0,1», 10» St. «,v« Jungpflanzcn, einmal hand- verpflanzt (pekiert) .... 10 St. 0,15, 10» St. 1,35 Salat, Sämlinge 1» St. 0,07, 10» St. 0,65 Jnngpslanzen, einmal hand- verpflanzt (pikiert) . . . . 10 St. 0,15, 100 St. 1,50 Porree*), Zwiebeln*), Sämlinge 10 St, 0,07, 100 St, 0,65 Tomaten*) mit Ballen aus Frühbeet Jungpflanzen, einmal hand- vcrpflanzt (pikiert) ... 1» St. 1,—, 1»« St. «,— Jungpflanzen mit Topsballen (ohne Tontops oder mit Papptopf), Größe I ans 5- bis 7-vm-Tops 1 St. 0,15, 10 St. 1,50, 100 St. 13,6« Größe II aus 8. bis 10-vm-Tops 1 St. 0,25, 10 St. 2,5», 10« St, 22,4» Größe III au- 11-vin-Tops und darüber 1 St. 0,85, 10 St. 3,5», 100 Et. 31,6» Kürbiffe*), Gurken*), Jungpflanzcn mit Topfballen (ohne Tontops oder mit Papptops) 1 St. 0,10, 10 St. «,»», 100 St. 8,— d) Vcrbraucherhöchstpreise ab 25. Mat jeden Jahres: Blumenkohl „Erfurter Zwerg- Sämlinge 10 St. 0,08, 10» St. 0,75 Jnngpslanzen, einmal hand- verpstanzi (pikiert) . . . , 10 St. 0,1», 10» St. 1,6» Blumenkohl, Rosenkohl, Kohlrabi, Rotkohl, Weißkohl, Wirsingkohl, Sämlinge . . 10 St. 0,06, 10» St. 0,55 Junnpslanzen, einmal hand- vcrpslanzt (pikiert) . . . 10 St. 0,13, 10» Stück 1,2» Salat, Endivien, Grünkohl, gelbe Spcisckohlrüben Sämlinge 10 St. 0,05, 10« St. »,5« Jnngpslanzen, einmal hand- vcrpslanzt (pikiert) .... 1V St. V.1«, 1«« St. 1,— v) Vcrbraucherhöchstpreise sür die Dauer des ganz. Jahres Erdbeeren und Monatscrdbeeren, rankenlose akgcrankte Pflanzen 1 St. 0,03, 10 0,2», 1N« St. 2,— verpflanzte Pflanzen 1 St. 0,04, 10 St. 0,35, 100 St. »,— Erdbccrcn, einjährig, überwintert verpflanzte Pslanzcn 1 St. 0,08, 10 St. 0,7«, 100 Et. »,— Rhabarber: starke Teilpslanzen grüne Sorten . . 1 S«. 0,25, 10 St. 2,50, io» St. 25,— rotstielige Sorten 1 St. 0,40, 10 St. 4,—, 100 St. 4»,— ro,fleischige ... 1 St. 0,5«, 10 St. 5,—, 100 St. 5V,— Sämlinge . . . 1 St. 0,20, 10 St. 1,80, 100 St. 1«,— Schnttlauch in Ballen von mindestens 25 mm S 1 St, 0,10, 10 St. 1,—, 100 St. g,— Spargelpslanzen, einjährige, Güteklasse L 1 St. 0,03, 1» St. 0,25, 100 St. 2,— zweijährige, mindestens 6 St. 15 vm lange unverletzt« Wurzeln .... 1 St. 0,04, 10 St. 0,35, 100 St. 8,— 2. Preisnachlässe, sj Mengennachlah. Beim Berkaus von Geinllsejnngpslanzen in größere» Mengen hat der Erzeuger und Wicdcrverkäuscr einen Nachlaß auf den 100-Stück-Prcis entsprechend nachstehen der Mcngenstasselnng zu gewähren: 50« St. 5v««Et. 50 VOV Et. u. mehr u. mehr «. mehr Sämlinge, Schnittlauch, Spar- gelpslanzcn u. starke Erdbeer- pslanzen 10 v. H. 2« v. H. 8« v. H. Einmal handverxslanzte: Sämlinge, Erdbccrpflanzen 5 ». H. 1» ». H. 15 v. H. Tovjballciipslanzen Nhabarbcrteilpslanzen . . 2 v. H. 4 v. H. 7 v. H. b) Erwcrbsanbauer- und Wiederverkäuser-Nachlaß. ErwcrbsmLßigcn Anbauern (Feldgemüsebauern, Gärt nern) und Wiederverkäufe!:» hat der Erzeuger del Ab- »ahme von mindestens 500 Stück (Rhabarbertetlpslanzen 50 Stück) einer Jnngpflanzenart und Sorte auf dle IOK- Stück Preise einen Nachlaß von mindestens 40 v. H. zu gewähren. Wird die Einschaltung mehrerer Wiederverkäufe! not wendig, so haben sich diese in den Betrag des vom Er zeuger dem ersten Wicdcrverkäuscr zu gewährenden Preis nachlaß zu teilen. 8. Beim Berkaus an erwerbsmäßige Anbauer (Feld- gcmüscbauern und Gärtner) kann der Erzeuger ») für nachweisbar zweimal handverpflanzte Jungpslanzen auf die nach Abschnitt II Ziss. 1 u. 2 sür pikierte Sämlinge zu lässigen Preise einen Ausschlag bis zu 8«'/, und k) für nachweisbar aus Hochzucht- oder Originalsaatgut gezogene Pflanzen oder vom Reichsnährstand nachweisbar an erkanntes Pflanzgut oder vom Reichsnährstand geprüfte und anerkannte Neuheiten aus die nach Abschnitt II, Zisscr 1, 2 und 3») zulässigen Preise einen Ausschlag bi» zu 20'/, berechnen. 4. Es wird aber besonders daraus hingewiesen, daß vorstehende Preise Höchstpreise sind, Utzd daß jeder Er zeuger und Wicdcrverkäuscr gemäß ff 22 ter KriegSwtrt- schaftsvcrordnung zu prüfen hat, ob cS angesichts der Pflichten, die der Krieg jedem auserlegt, möglich ist, zu niedrigeren Preisen zu verkaufen. III. Zahlungs- und Lieferungsbedingung«». 1. Der Verkauf von Jungpslanzen hat nach Stückzahl zu erfolgen. Ein Berkaus nach Dutzend, Mandel oder Schock ist untersagt. 2. Ersatzlieferungen sür fehlende Sollen sind zulässig, sofern cs vom Käufer nicht ausdrücklich verbeten wird, 3. Soweit der Verkauf von Gemllfcjungpslanzen nicht an der Anzuchtstätte, sondern z. B. auf dem Markt oder an anderen von der Anzuchtstäite entfernteren Verkauss- stellen oder im Versand crsolgt, muß Ler Verkäufer für zweckmäßigen und ausreichenden Schutz von Sproß und Wurzel sorgen. 4. Im übrigen bleiben hinsichtlich der Zahlung«, und LieserungSbedingiingen die Vorschriften der Verordnung über das -Verbot von Preiserhöhungen unberührt. IV. Wer den Bestimmungen dieser Anordnung vor sätzlich oder fahrlässig zuwiocrhandelt insbesondere di« GLtcansordernngcn und Preisnachlätze nicht beachtet, oder Handlungen begeht, durch die der Käufer irgendwie ungünstiger gestellt wird, als vorstehend vorgesehen ist, wird aus Grund des ff 4 des Gesetzes zur Durchführung des Vierjahresplanes vom 21. S. 1836 (RGBl. I S. 027) sowie der KricgSwirtschaftsvcrordnung vom 4. v. 183» (NGBl. I S. 1600) bestraft. V. Diese Anordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Krast. BreSlau, den 16. April 1841. Der Obcrpräsident der Provinz Nicderschlcftcu Prcisbildungsstelle. Landesbauernschast Danzig-Wcstpreuhen 8. 5. Marienburg. 1» Uhr, „König von Preuße»-. Landesbauernschast Hessen-Nassau 7. 5 Darmstadt u. Umg. 1« Uhr in Darmstadt, „Kaiscr- saal-, Grasenstraße. 7. 5. Main-ranus. 10 Uhr in Franksurt (Main)-Höchft, „Goldene Rose-, 8. 5. Kronberg. (Bad Homburg). Landesbauernschast Kurmart 7. 5. Forft-Soran-Weft. 18 Uhr in Forst, „Reichshallen. 7. 5. GöhlSdors. Bei Gastwirt Lips. 7. 5. Zoffen II. Umg. 18 Uhr in Zoffen, „Weißer Schwan". 8. 5. EottbnS. 20 Uhr, Frcmdenhof „Eiche-. 8. 5. Frauksiirt (Oder). 20,80 Uhr, „Deutsches HauS-. I«. 5. Trebbin. 20 Uhr, Rest. Schrader. Landesbauernschast Niedersachsen 7. 5. Blankenburg (Harz). Landesbauernschast Rheinland 7. 5. Kempeu-Kreseld. 2» Uhr in Krefeld „Kaiferhof-, Westwall 81/88. Landesbauernschast Sachsen 7. 5. Döbel«. 15 Uhr, „Ratskeller- 8. 5. Freiberg. 14 Uhr, Rest. „Stadtpark-. 8. 5. Pirna. 1« Uhr, „Goldener Stern-. Wichtig sür Lehrmeister Die Einstellung neuer Gärtnerlehrlinge gibt der Lan- desbaucrnschast Veranlassung, die Lehrmeister daran zu erinnern, daß der ncuabgcschloffene Lehrvertrag mit dem letzten Schulzeugnis des Lehrlings und dem ärztlichen Untersuchungsbefund innerhalb der ersten 4 Wochen der zweimonatigen Probezeit zur Genehmigung vorgelegi wer den muß. Gehen diese Unterlagen erst später ein, so muß der Lehrmeister eine Vcrzngsgcbühr von NM. 5,— be zahlen. Der Lehrmeister kann sich also durch Pünktlichkeit RM. 5,— verdienen. Außerdem werden die Lehrmeister gebeten, im ff lls des Lehrvertrages das Nichtzutreffende zu Lurchstreichcn, was leider vielfach versäumt wird und wodurch unnötige Rückfragen entstehen. Landesbauernschast Sachsen-Anhalt 7. 5. Dcffa». 18,8» Uhr, Müllers Gaststätte, Schloßstraße. Landesbauernschast Schlesien 7. 5. Grünberg. 16 Uhr, „Grüner Baum". 7. 5. Reichenbach (Enlengebirge). 17 Uhr, „Hotel zur Sonne-. 12. 5. Löwenberg (OberkreiS). 1« Uhr, „Schwarzer Adler* in Fricdeberg. Landesbauernschast Thüringen 7. 5. Eisenach. „Coburger Sos- am Markt. 10. 5. Weimar. Rest. „Armbrust-. Der verleb soll clos Höcksts lslstsn vor vsf^iebssük^e^ mvk r^klg vncl slclis? «llsponle^en Oonum vsssickisrt ei' civsi'eiclisnci gegen Mergel- un«l bei 6sr alsbsv/Ssirsen veutlchen I-iagel-Verlicherungs-6eseI!lchatt auf (Zegenleitigkeit süf Qö^nsseien usw. - k k k l. I U - C N ä k I. ON 8 U k O 4, 5cN!-07elr51-kä85k 36/39
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