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Schadenersatzpflicht des Lehrherm del ungenügender Ausbildung des Lehrlings Unter vorstehender Ueberschrift gibt „Die Handwerks-Zeitung", das Amtsblatt der Ber liner Handwerkskammer, ein Urteil des Landes arbeitsgerichtes bekannt, das auch für unsere Lehrherren nicht ohne Bedeutung ist. Das Ur teil stellt fest, daß der Lehrherr verpflichtet ist, dem Lehrling den Schaden zu ersetzen, der aus der mangelhaften Ausbildung und der fehlenden Anhaltung zur Abhaltung der Gesellenprüfung am Ende der Lehrzeit entstanden ist. Der Wert des Streitgegenstandes wurde auf RM. 2500.— festgesetzt, zu denen noch Gerichtskostcn in Höhe von rund RM. 120.— hrnzukamen. Der Mangel in der Ausbildung wurde vor allem darin ge sehen, daß der Lehrling in zu hohem Maße zu Botengängen usw. benutzt wurde und daß ec in nicht ausreichendem Maße, wie Sachver ständige feststellten, zu den Arbeiten herangezogen wurde, die der Ausbildung während der Lehre dienen müssen. Außerdem hatte es der Lehr herr verabsäumt, den Lehrling rechtzeitig zur Gesellenprüfung anzumelden. In der Begründung der ersten Instanz heißt es u. a.: „Es ist üblich und zulässig, im Anfang der Ausbildung den Lehrling mit Botengängen und Aufräumungsarbeiten zu beschäftigen, doch darf dies nicht im Uebermaß geschehen. Un zulässig ist diese Art der Beschäftigung über haupt am Ende der Lehrzeit. Dadurch hat die Beklagte ihre Ausbrldungspslichten gröb lichst vernachlässigt. Es liegt eine Schlecht erfüllung des Lehrvertrages vor, die sie znm Schadenersatz gemäß Z 276 BGB ver pflichtet. Nach dem Gutachten des Sachver ¬ ständigen und auch der Darstellung der Beklagten war der Kläger anstellig und zeigte Verständnis für seinen Beruf. Es ist deshalb anzunehmen, baß er bei regelmäßiger Ausbildung die Gesellen- vrüfung bestanden hätte. Nach dem Gutachten des Sachverständigen ist der Kläger so mangel haft trotz guter Anlagen vorgebildet, daß ein Bestehen der Prüfung ausgeschlossen ist. Es kann ihm daher nicht zugemutet werden, sich einer aussichtslosen Prüfung zu unterziehen. Er war berechtigt, da er das Ziel der Lehrzeit erreichen wollte, sich eine andere Lehrstelle zu suchen, um in dieser das zu lernen, was der Beklagte ver absäumt hatte. Erfahrungsgemäß werden Lehr verträge mit einem anderen Lehrherrn nicht unter einem'Iahr abgeschlossen. Deshalb steht die Ver längerung der Lehrlingszeit mit der Pflichtver letzung des Beklagten im ursächlichen Zusammen hänge. Die Verlängerung der Lchrlingszeit führt auch eine Verschlechterung des Arbeitsverdienstes herbei, weil der Kläger bis zum 5. Juni 1930 nur Kostgeld erhält, statt nach dem April 1928 erst nach dem Juni 1930 in den Genuß des Ge sellenlohnes kommt. Zum Ersatz dieses Schadens ist der Beklagte verpflichtet. Aus diesen Grün den war festzustellen, daß die Beklagte zum Er satz des Schadens verpflichtet ist, der dem Kläger durch die Unterlassung bei der Prüfungsan meldung und durch die Vernachlässigung der Ausbildung entstanden ist." In der Berufungsinstanz ist dieses Urteil vom Landesarbeitsgericht in vollem Umfange bestätigt. „Die Berufung ist daher zurückzuweisen. Hierbei ist davon auszugehen, daß nicht nur der Schaden zu ersetzen ist, der bereits entstanden ist, sondern daß die vom Arbeitsgericht aus gesprochene Verurteilung auch den künftigen Schaden umfaßt". Dr. Eb. Eine neue Gürtuersiedluug In der Nähe der Gärtnersiedlung Neu- Schwandte, Kreis Osthavelland in der Mark, doch näher Berlin und den Jndustrieorten Vel ten und Hennigsdorf, begründet die Gemein nützige SiedlungsTreuhanogesellschaft m. b. H., Geschäftsstelle in Oranienburg-Eden, eine neue Gärtnersiedlung im Anschluß an ihren eigenen Gartenbaubetrieb von ca. 40 Morgen Größe auf dem früheren Remontegut Bärenklau, Post Vel ten in der Mark. Die im Juli 1920 gegründete genannte Siedlungs-Treuhandgesellschaft verfolgt laut Satzung den Zweck: 1. gemeinsame Bewirtschaftung nach gemein samen Grundsätzen in Form der „Anteile- wirtschaft" zugunsten der Arbeiter und Angestellten der Betriebe; 2. Ausgabe in Form des Rentengutes, des Erbbaurechts, der Verpachtung oder Ver mietung im wesentlichen an Angehörige der minderbemittelten Volksklasse unter Bedingungen, die die Spekulation für den Erwerber ausschließen. Die Gesellschaft hat in Bärenklau im Laufe der letzten Jahre eine Anzahl bäuerliche Ansied- lerstellen, Arbeiterstellen und eine Geflügelfarm angelegt, und nun sollen lediglich auf geeigneten Böden Gärtnerstellen und Heimstätten begründet werden. Die Gärtnerstellen werden als Renten gutstellen zum Eigentum gegeben, und die Siedler müssen der Markgenossenschaft Bärenklau bei- trcten, die genossenschaftliche, gegenseitige Förde rung, gemeinsamen Ein- und Verkauf und der gleichen bezweckt. Die Stellen sind mit 4 Mor gen Land (humoser, zum Gartenbau geeigneter Boden) vorgesehen. Falls aber ein Ansiedler z. B. durch zahlreiche Familienmitglieder in der Lage ist, mehr zu bewirtschaften, kann er noch nahegelegenes Pachtland hinzubekommen. Das massive, unter Ziegeldach solide erbaute Haus ent hält im Erdgeschoß Wohnküche mit Kachelherd, Waschküche niit Waschkessel und einen Vorrats raum, im 1. Stock 3 Stuben, im Dachgeschoß 1 Stube und Boden. Der massive Stallanbau kann evtl, auch als Kesselrauin für Gewächshaus anbauten benutzt werden. Elektrischer Licht- und Krast-Anschluß ist vorhanden, ebenso Kesssl- brunnen mit tzolzpumpe. Die Bauten mit 4 Morgen Land kosten 15 500 Reichsmark, für Kultureinrichtungen, je nach Wundsch und Bedarf des betreffenden Siedlers, sind 3000 RM. vorgesehen, zusammen also 18 500 RM. Die Finanzierung ist gegeben durch tzaus- zinssteuer 5000 NM., — Jahresbelastung 1Hs 50 RM., Landesrentenbank-Darlehen 8500 RM. Jahresbelastuna 5?L — 425 RM. und Eigen kapital 5000 RM. Zusammen 18.975 RM. Durch ausgegebene Richtlinien soll eine mög lichst einheitliche Erzeugung erzielt werden, da mit die bestmöglichste Verwertung durch Frisch- verkauf und evtl, gemeinsame Ablieferung an tue genossenschaftliche Verwertungsanlage in Eden bei Oranienburg durchgeführt wird. Es soll da von abgesehen werden, von vornherein größere Kapitalien in Glashausbauten festzulegen; die Gesellschaft will diese Entwickelung erst nach und nach aus dem Bedürfnis heraus sich gestalten lassen. Auf diese Weise soll vermieden werden, daß der Siedler von vornherein mit Renten- und Abzahlungslasten beschwert wird. Die Baulichkeiten dürften je nach den Witte rungsverhältnissen im Mai bis Juli d. I. fertig- gestellt werden, so daß die Uebernahme Juli ms Oktober d. I. in Frage kommt. Meldung von unbescholtenen Anwärtern, die über die notwen dige Eignung und über 5000 RM. Kapital ver fügen, sind an die Gemeinnützige Siedlungs- Trcuhandgcscllschast in Oranienburg-Eden zu richten. AweämWge Nuguna im Gartenbau Heute kommt es im Gartenbau, mehr als je darauf au, nicht nur hohe, sondern auch in der Qualität erstklassige Ernten zu gewinnen. Bei der in den letzten Jahren üblichen Gestaltung der Preise für gärtnerische Produkte ist es auch überaus wichtig, möglichst frühzeitig marktfähige Erzeugnisse zur Verfügung zu haben. Diese For derungen gelten in erster Linie für den Gemüse bau, sinngemäß aber auch für den Gärtner, der vorwiegend oder ausschließlich Blumen heran- zicht. Eine zweckmäßige Ernährung der gärtnerischen Kulturpflanzen vermag nun in sehr weitgehen dem Maße dazu beizutragen, diese eben genann ten Ziele mitcreeichcn zu lassen. Der große Nährstoffverbrauch und die hohen Nährstoffansprüche der meisten Gartengewächse haben ein starkes Düngerbedürfnis zur Folge. Da nun der dem Gärtner zur Verfügung stehende Stallmist oder Kompost in den meisten Fällen nicht auSrcicht, um den hohen Nährstoffcntzug auf gärtnerischen Ländereien auch nur annähernd auszugleichen, wird hier die Anwendung künst licher Düngemittel immer notwendiger. Die künstlichen "Düngemittel gehören heute mit zu den billigsten Betriebsmitteln jedes Gärtners, denn der Preis einer Volldüngung mit Stick stoff, Phosphorsäure und Kali liegt ganz be- lrächtlich unter dem Vorkriegspreis, während alle anderen Betriebsmittel erheblich teurer geworden sind. Die Anwendung künstlicher Düngemittel im Gartenbau hat in den letzten Jahren immer größeren Umfang angenommen. Wissenschaftliche Untersuchungen haben die Grundlagen für er folgreiche Düngung der Gartengewächse festge legt. Zahlreiche Äersuche und praktische Erfah rungen haben den hohen Wert einer richtigen Kunstdüngung im Gartenbau immer eindring licher bewiesen. Aber einseitige Düngung oder Anwendung zu hoher Düngergaben, sehr oft auch unrichtige Wahl des Zeitpunktes der Düngung können leicht einen mehr oder weniger großen Mißerfolg bewirken. Hier gilt es, noch vielAuf- klärarbeit zu leisten. Doch stehen ja bereits heute dem Gärtner eine ganze Reihe guter Schriften mit wohl überlegten und geprüften Düngungs- anweisungen zur Verfügung, die dem noch Un kundigen gute Richtlinien für eine richtige Düngeranwcndung geben. Eine künstliche Düngung kommt auch im Gartenbau nur dann völlig zur Wirkung, wenn alle übrigen Faktoren, die aus das Wachstum der Pflanzen einen Einfluß haben, möglichst günstig gestaltet werden. Reichsuufallverhölungswoche In der Zeit vom 24. Februar bis 3. März 1929 findet die von den Verbänden der deut schen Berufsgenosscnschaften veranlaßte Reichs- Unfallverhütung-Woche statt. In dieser soll allen Bevölkerungskreisen die Wichtigkeit der Unfallverhütung im Betriebe, auf der Straße, im Heim oder wo es sonst sein mag, nahege- bracht werden durch Borträge, Aushänge, Ver teilung von Drucksachen, Lichtbilder usw. Be sonderer Wert ist auf die Abhaltung von ge eigneten Vorträgen in Vereinen und Schulen, aber auch in den einzelnen Betrieben zu legen. Die Gartenbau- und Friedhof-Berussgenosscn- schaft stellt einen Mustervortrag über „Unfallgefahrcn und Unfallverhütung im Gar tenbau" für diesen Zweck zur Verfügung. Er wird allen ehrenamtlichen Organen der Berufsgenossenschaft, insonderheit also allen Vertrauensmännern, ferner den Landesver bandsvorsitzenden und Bezirksgruppen-Obleuten bis spätestens zum 20. Februar zugesandt« Auch die Verwaltungen der öffentlichen Gär ten sowie die großen Gartenbau- und Fried- hofbetricbe und die der Berufsgenosssnschaft bekannten Fachschulen erhalten den Vortrag ohne Bestellung bis znm genannten Tage. Die Berufsgenosscnschaft ist aber gern bereit, den Vortrag auch über diese Kreise hinaus jedem, der sich dafür interessiert, zu übersenden und bittet entsprechende Wünsche baldigst an die Geschäftsstelle der Gartenbau- und Friedhof- Berufsgenossenschast Kassel-Wilhelmshöhe, Wil- hclmshöher Allee 259, gelangen zu lassem. Die dauernd steigende Zahl der Unfälle macht es jedem zur Pflicht, sein Möglichstes zu ihrer Verhütung zu tun. Namentlich den Fach- und Fortbildungsschulen bietet sich hier ein dank bares Feld der Betätigung, aber auch keine Bezirksgruppen- oder Gartenbauvereinsver- sammlung sollte in der genannten Woche vor übergehen, in der nicht wenigstens eine Viertel stunde oder eine halbe Stunde der Unfallver hütung gewidmet würde. Helfe jeder an diesem menschenfreundlichen Werke mit. a-.i» «i x» »» Die in den namentlich gezeichneten Abhand lungen zum Ausdruck kommenden Ansichten und Urteile sind die Meinungsäußerungen der Verfasser. Schriftleitung K- Fachmann, Berlin. Ver antwortlich für den wirtschaftspolitischen Teil, die Verbandsnachrichten und die Unterhaltungs beilage E. Häußler, Berlin; für die Marktrundschau: Dr. Chrrstopeit, Berlin; für den Anzeigenteil: M. Bethge, Berlin. Verlag: Gärtnerische Verlagsgesellschaft m. b. H., Berlin SW 48. Druck: Gebr. Radeytr, Berlin SW 48. Schluß des redaktionellen Teiles. Ms QusMsi einer Wsrs ZuSsrt siek trotr gleioken ossr Lknlieken suüsrsn kussskens ge- genllbsr geringeren Lrrsugnissen Immer Im Qebrsuok. k?ukr-2sekenkoks srmüg- llckt sine ssubsrs, sinfscks unü bs- qusms ^susrbsclisnung. Lslnsr koken ftsirkrsft uns sslnss glsiekmöSIgsn Srsnüss wegen Ist er für 2sntrsl- kslrungsn besonders gssekstrt. Selbst bei strengster KZIts srrslokt msn mit ikm eins vollkommene krsumsrwZrmung. l-ssssn Sie siok üurek Sknlick klingsnüs ösrsioknungen nlekt töuseksn! lm 2wsifelsfslls weisen wir lknsn Se- rugsquellsn nsek! Unsers Oruek- sekriftsn stellen wir lknsn suf Wunsck gern kostenlos ru.