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Zur Aenderung des Nahmngsmillelgesetzes Wünsche an den Gesetzgeber In der Rheinisch-Westfälischen Zeitung, Essen, hat der Vorsitzende der wirtschaft lichen Vereinigung Rheinischer Kraut fabriken e. V. in Köln, Fr. Wolf, Solingen-Foch«, die nachfolgenden Aus führungen veröffentlicht, die sicherlich bei einem großen Teile unserer Leser ebenfalls Interesse finden. Das neue Nahrungsmiltelgesetz ist in Vor bereitung, und es dürfte höchste Zeit sein, sich auch einmal mit den für das Wirtschaftsobst in Frage kommenden vorgesehenen gesetzlichen Bestimmungen in bezcg auf die Weiterverarbei tung zu befassen. Soweit nämlich das Wirtschaftsobst nicht durch den Handel im Frischzustande dem Ver braucher zugeführt wird, muß es durch Ueber- führung in eine konservierte Form volkswirt schaftlich ausgenutzt werden. Hierfür kommen hauptsächlich in Frage: Apfelmark bzw. -Kom pott, Apfelgelee und Apfelkraut bzw. Obstkraut. Zur Herstellung von einwandfreiem Apfelmark in handelsüblicher Qualität kommen nur einige Obstsorten guter Mittelware in Betracht. Sie erfaßen nicht das Gros des Wirtschaftsobstes. Die gesetzlichen Bestimmungen für die Her stellung von Apselgelee haben neuerdings eine wesentliche Verbesserung durch Vereinbarung zwischen dem Verein Deutscher Nahrungsmittel chemiker und dem Geleeverband e. V. dergestalt erfahren, daß hier nunmehr ein« scharfe Tren nung zwischen dem Apfelgelee aus frischen Aepfeln und getrockneten Rückständen (soge nannten Trestern) erfolgt ist. Als Apfelgelee darf nunmehr nur noch das Produkt aus frischen Aepfeln bezeichnet werden, während die Pro dukte aus der Verwendung getrockneter Apfel abfälle als „Pomona-Apsel-Nachpresse-Gelee" in gleichmäßig großem Aufdruck in den Handel zu bringen sind. Es ist unverkennbar, daß diese Vereinbarung, deren Uebernahme in das neue Nahrungsmittelgesetz gesichert ist, für den Obst produzenten von Vorteil sein muß in seiner letzten Auswirkung. Während früher alles unter dem Namen Apfelgelee (wenn auch mit klein gedrucktem Zusatz „mit Nachpresse") ging, wird Man künftig eine reinliche Trennung im Han del beobachten können. Unbestritten dürste sein, daß Apfelgelee aus frischen Aepfeln ein voll wertigeres Produkt darstellt, und darum auch einen höheren Preis erzielen kann, als das Erzeugnis aus getrockneten Apfelabfällen. Eingeschaltet sei hier, daß diese Abfälle in lehr großen Mengen aus dem Auslande einge- führt werden, unsere Handelsbilanz also passiv beeinflussen. Ist nun der Hersteller des Apfel gelees in der Lage, für sein naturreines Pro- °dukt, welches sich ja immerhin in der Menge nach der einkommenden Obsternte richtet, einen höheren Preis zu erzielen, so kann er auch dem Obsterzeuger einen besseren Preis für sein Obst zahlen, als dies bisher möglich war. Hier hat man also die behördliche Förderung des Obst baues mit der Auswirkung in der wirtschaftlichen Verwertung in Einklang gebracht. Aber auch durch die Verarbeitung von Wirt schaftsobst zu Apfelgelee wird noch nicht die große Menge erfaßt, sondern der gesamte Rest fließt im Rheinland der Herstellung von Apsel- oder Obstkraut zu. Auch in diesem Wirtschafts zweig hat sich di« Verarbeitung von getrockne ten Apfelruckständen oder auch die Nachpresse aus solchen in den Nachkriegsjahren immer mehr eingebürgert. Apfel- und Obstkraut wurde früher vorwiegend in landwirtschaftlichen Ncben- betrieben, die unmittelbar im Obsterzeugungs gebiet lagen, hergestellt. Erst der später ein- setzends größere Bedarf veranlaßte Großbetriebe, sich ebenfalls dieser Herstellung zu widmen. Da die Großbetriebe vielfach nicht im Obsterzeu gungsgebiet liegen und die Verarbeitung von frischem Obst mengenmäßig zur Deckung ihre? Bedarfs nicht ausreicht, verlegten sie sich aus die Herstellung von Apselkraut aus getrockne ten amerikanischen Apfelschalen und getrockne ten Rückständen. Nach den geltenden Bestim mungen des Nahrungsmittelgesetzes läßt sich hieraus unter Benutzung modernster Technik ein einwandfreies Kraut Herstellen, welches natürlich dem Produkt aus frischem Obst nicht gleichzu stellen ist, trotzdem aher fast gleiche Handelsbe zeichnung trägt. Der Preis für die getrocknete Rohware gestattet in den meisten Fällen eine billigere Herstellung von Kraut als die aus fri schem Obst. Der Konkurrenzkampf drückt dis Preise zudem ebenfalls herab, so daß der Kraut fabrikant entweder seinen Betrieb schloß, weil ec keine Verdienstmöglichkeit mehr bot, oder aber dem Obstanlieferer Preise zahlte, die dessen Selbstkosten nicht einmal deckten. Geradezu ver heerend wirkte in dieser Richtung das in den letzten Jahren vom Gesetzgeber sanktioniert« „Äpfelkraut mit Nachpresse" (die letzten beiden Worte möglichst klein gedruckt), hcrgestellt aus Trestersaft (Nachpresse aus getrockneten Rück- stänoen aus der Apfel- oder Obstwcinfabrika- tion), die hauptsächlich aus Frankreich einge- führt werden. Während der Handel an dieser Ware gut verdient, sind die Preise beim Fabri kanten derart gedrückt, daß für den Hersteller von Kraut aus frischem Obst gar keine Konkur- renzmöglichkeit mehr besteht, falls er nicht aus Not zu Verkäufen unter Selbstgestehungspreis schreitet. Die unausbleiblichen Folgen sind natürlich künftig noch niedrigere Obstpreise oder aber Betriebsschluß, wodurch einer Menge von Obsterzeugern die weitere Verwertungsmöglich keit des entfallenden Wirtschaftsobstes genom men würde. Hat man nun schon beim Apfclgslee die scharfe Trennung zwischen den Produkten gezo gen, warum zögert man, diese beim Apfelkraut vorzunehmen? Auch hier müßte für alle Pro dukte aus getrockneten Rückständen und Abfällen VLNKI kN VE v^s vl» groksn ^vsttags, sn cksnsn ciis ßäsnsoksn bssoncksrs kslsrlictt gestimmt sinck, «inck ciis besten Qslsgsnbsilsn, unsere Mumsn sis 4usciruck fssttsgliobsr Stimmung snrukisten. Qnck es ist auch eins Pflicht cksr Selbstsrbsitung, uns unseren Anteil an cisn äusgsbsn, üis für Bis ^slsrtags gemacht wsrclsn, ru siebsrn. Osnrssitige ^nrelgsn in Teilungen unci TsitsebrMsn, Plakats unci Kinoreklame, Beilagen in allen graksn Slsttsrn locken schon jötrt cisn Käufer. IVo wirbt msn glslob grovrüglg kür cisn Slumensobmuok ciss Ksbsn- unci ^ssttsgtisobss, wo für cisn Slumsnsobmuok ciss wsibnsobtllobsn >Volinrsumes? Klüksnele Llumen unterm Weiknsektsbsum! Muk «ier IVunsvk sein, cisn wir Isbsnclig msobsn müssen, blech fehlen ciis kMtsi, um grosirüglgsr kür unsere Slumsn ru werben. 4bsr in cisn Ssrirks- unci Ortsgruppen mu6 gemeinsam mit cisn blumsngssobsftsn clls Osmsinsobsftswsrbung sinsstrsn. äuob cis, Ivo in KIsinstäcitsn nur clrsi ocksr vier OLrinsr ansässig slnci, Kann gsmsinsams Werbung cias Vksihnschtsgsschäkt bslebsn. ^ls ersten Erfolg cisr gemeinsamen Arbeit stellen wir ein rsiob illustriertes ^srbsblatt unter cism Titel: „Slumen untsrm Wsih- naoktsballm!" rur Verfügung. Visses ^Verbsblatt mu8 in jsclss l-laus kommen. Verteilt ss Anfang vsrsmbsr an ciis Kuncisn, legt es Tsitungsn bei ocisr verbreitet es als Vkurkssnciung. 1000 8tüok kosten nur k?b/I. 18,—. vsr Erfolg wirci ein gutes ^Vsihnachts- gsscbäft sein, äbsr gemeinsame Arbeit von Oärtnsr unci Slumsn- gsschäftsinkabsr ist nötig. vis für ciis Werbung eingssstrtsn Mittel sinci nicht verloren. VssisIIsetisiki leb . . „ , . ,. , sirscbnung bestelle rur umgsnsncisn Qisferung gegen ——: ^(,r " ^krcbnabms Taussnki Werbvsebrlftsn ..klumsn Wsiknscktsbsum" Hn cisn ?»iebsvsi'bsn<1 cies ^eutsoben Lsrtsnbsuss e V «-»">in 40, Xronprinrsnufsr 27 lams: Wohnort: .7. ein Phantasiename gefunden werden, der eine reinliche Scheidung für das kaufende Publikum sichtbar machte. Um so mehr, als gerade hier die allergrößte Menge des entfallenden Wirt schaftsobstes Verwendung findet. Eine solche Trennung würde genau wie beim Gelee eine höhere Preisbasis für das Produkt aus frischem Obst schaffen, was wiederum eine bessere Be zahlung des Obstproduzenten zuliebe. Die Obst bau treibenden Produzenten haben also gemein same Interessen mit der das entfallende Massen- Wirtschaftsobst verarbeitenden Industrie in be zug auf gesetzliche Maßnahmen, die allein in der Lage sind, die von öffentlichen Körperschaften zur Förderung des Obstbaues aufgewcndeten Mittel im Endergebnis auch nutzbar zu machen. Denn nur dadurch würde die staatliche Unter stützung auf der einen Seite in der Verwertung und restlosen Ausnutzung, auf der anderen Seite durch das Gesetz gefördert. Als gemeinsame Forderungen der verarbeitenden Industrie und des rheinischen Obstbaues sind aufzustellen: l. Gleiche Behandlung des rheinischen Apfel krautes im Nahrungsmittelgesetz, wie es bei Apfelgelee zwischen dem Verein Deutscher Nahrungsmittelchemiker und Vertretern der Industrie zur Durchführung ab 15. Septem ber d. I. vereinbart wurde, nämlich scharfe Trennung in der Warenbezeichnung hin sichtlich der Erzeugnisse aus frischem Obst und getrockneten Rückständen. 3. Wiederherstellung des alten Heidelberger Beschlusses, der 'besagte, daß zum Apfelkraut ein Zusatz bis zu 2V Prozent Birnsaft (müßte heißen Obstsast) ohne Deklaration erlaubt ist. Von keiner Seite kann bestritten wer den, daß ein solcher Zusatz eine wesentliche geschmackliche Verbesserung des Erzeugnisses bedeutet. 3. Da Apfrlkraut nur im Rheinland und den engsten angrenzenden Bezirken hergestellt wiro, sollen die berufenen produzierenden und verarbeitenden Verbände Rheinlands über die Einfügung entsprechender Bestim mungen in das Nahrungsmittelgesetz ge hört werden. Da das neue Nahrungsmittelgesetz den be schließenden Körperschaften demnächst im Ent wurf vorflelegl werden soll, ist cs allerhöchste Zeit, die in Frage kommenden Stellen zur Mit arbeit anfzurüttcln und umgehend auf die Ge- fahren aufmerksam zu machen, die das Nah rungsmittelgesetz in der vorliegenden Fassung für den Wirtschaftsobstbau in sich birgt. Gemeinsame Front gegen übermäßige Ein fuhr von ausländischen Äohstoffen und dazu noch minderwertigen, zum Schaden der einheimischen Produktion, Bearbeitung des Gesetzgebers nach der Richtung, seine Gesetze in Einklang zu brin gen mit seinen Förderungsbestrebungen heimi scher Erzeugung muß Losung der diese Interessen vertretenden Verbände sein. Sie rheinischen Mauzen- und Vedarssartikel- messen Herds! 1828 Absatzwerbung tut not! Das ist die bevor stehendste Lehre, die sich aus den diesjährigen Herbstveranstaltungcu ergibt. Bekanntlich hat der Landesverband Rheinland e. V. im Reichs verband des deutschen Gartenbaues e. V. erstmalig den Versuch gemacht, die seit langen Jahren be währten Messen in einen größeren Nahmen zu stellen und auszubaucn. Den größeren Rahmen bot in Essen die „Gruga", in Köln die Gastwirts messe und Hotelfachausstellung. Der Ausbau er folgte in der Richtung, daß die Schauen nach dem üblichen „Engros-Mcssetag" je zwei weitere Tage einem größeren Publikum zugangig wareu. Zunächst sei eins festgestellt: Die Messen er füllen ihren Zweck, neben dem messemüßigen Handel auch eine Leistungsschau darzustellen, in hervorragendem Maße. Die Fortschritte in den Kulturen, dis erhebliche Steigerung der Qualität ist ganz unverkennbar und wurde allgemein an erkannt. Schon aus diesem Grunde legen viele Züchter Wert darauf, „dabei" zu sein, und legen die anderen Wert darauf zu sehen, zu vergleichen und — es nachzumacheu. „Anschauungsunter richt" in bestem Sinne des Wortes. Persönliche Fühlungnahme, Aussprache über Kulturen und ihre Geschäftslage, Anknüpfung geschäftlicher Be ziehung, alles das bietet sich außerdem gratis. Kein Wunder, wenn am ersten Messetage in Essen allein mehr als 2000 Kollegen, Gärtner, Blumen- geschäflsinhabcr, Baumschulenbesitzer, Verwal- tungsbeamte usw. anwesend waren. Trotzdem war das geschäftliche Ergebnis nur teilweise befriedi gend. Großes Angebot. In Essen über 180, in Kre feld fast 100, in Köln ca. 120 Aussteller. Darunter fast alle namhaften und führenden Firmen Rhein lands und Westfalens, aber auch sehr viele kleinere Betriebe, die wie immer für den einen oder an deren Spezialartikel guten Absatz fanden. Unter den Baumschulen die rheinischen mit ihren großen Beständen für Landschaft, Friedhof und Obst gärten, die rührigen Niederrheiner mit ihren be kannten Rosen und mit guten Obstbäumen, und sogar Oldenburger mit deutschem Rhododendron und Immergrünen. Der Bedarss- und Binderei- Artikelhandel ist reichhaltig vertreten, hier läßt sich keine der besseren Firmen die gute Gelegen heit nehmen, einmal die ganze Kollektion dem großen Abnehmerkreis zu zeigen, den man sonst nur mühsam mit kleinen Mustern und Teilkollek- lionc» aufsuchen kann. Einzelne Artikel: Immergrüne Zimmerpflan zen, Eriken, erstklassige blühende Topfpflanzen; an Baumschulartikeln: Heckenware; an Bedarfsarti keln: Kranzbindercibcdarf, waren besonders ge fragt. Im allgemeinen jedoch: Große Zurückhal tung, flaue Stimmung. Selbst die teils wunder vollen ausstelluugsmäßigen Aufbauten der Stände konnten die Kauflust nur mäßig anreizen. Der Erwerbsgartenbau sieht offenbar den kommenden Wintermonaten nicht allzu zuversichtlich entgegen. Darum: Absatzwerbung tut not! Der Versuch, mit den' Messen an das große Publikum hernnzugehen, war ein Experiment, das naturgemäß nicht sofort auf volles Verständ nis rechnen konnte. Die Absicht war, dem Publi kum zu zeigen: Das und das ist jetzt vorrätig, das kann man da und dort kaufen oder durch seinen örtlichen Gärtner beziehen. Es durften an diesen Tagen nur Privatlisten ausgelegt und nur zu Privntprciscu angeboten werden. Es konnten Aufträge notiert werden, jedoch war ein Verkauf vom Stand untersagt. Verstöße gegen diese Bestimmungen sind der Messelcitung nicht bekannt geworden. Sollten sie dennoch in ein zelnen Fällen vorgekommen sein, so dürften sie sicher nicht auf Böswilligkeit, sondern höchstens aus Unachtsamkeit beruhen. Der Gedanke an sich fand viel Anklang, nur scheint die Zusammen legung einer solchen Schau mit anderen Aus stellungen oder Messen nicht glücklich zu sein. Das Interesse des Publikums zersplittert sich zu sehr und das zu anderen Zwecken zufällig anwesende Publikum hat zu wenig Interesse, um für die Aussteller wertvoll zu sein. Eine gute Schau von Blumen und Pflanzen wird dagegen immer selbst genügend Anziehungs kraft haben, um ihren Zweck zu erfüllen, auch wenn sie messemäßig ausgemacht ist. Es geht eben darum, nicht nur kostspielige „Ausstellungen" zu machen, sondern zu verkaufen. Jedenfalls wird dieser Versuch einen in Deutschland neuen, aber im Ausland längst bewährten Weg der Absatz werbung zu beschreiten weiter verfolgt werden. Denn: Abjatzwerbung tut not! Schröder, Krefeld. „Besteuerung von Zier- und ParWrken" Man kann Deutschland heute von Norden nach Süden, von Westen nach Osten durchwandern und erhält überall das gleiche Bild, daß die Städte im großen und ganzen im tzaushaltungsplane mit einem mehr oder weniger großen Defizit ab schließen. Viele halten es für selbstverständlich, dieses Defizit'durch Erhöhung von Steuern mit möglicher Abwälzung auf die zur Zeit noch Be sitzenden auszugleichen. Kostspielige Arbeitsämter, und wer weiß was für Acmter hat man gebaut, großzügige Spiel plätze und Badeanstalten, die vielfach über den Rahmen der betreffenden Stadt hinausgehen, sind errichtet worden; auch einige Sicdelungs- bauten unter Aufnahme von Anleihen sind entstan den, aber die so enorm wichtige Lösung der Woh nungsfrage ist trotz eines großen Beamtenheeres immer noch nicht erfolgt. Zu all diesen Sorgen um die Balancierung des Haushalts kommen in Thüringen z. B. die enormen Schullasten hinzu, von deren Höhe sich viele kaum einen Begriff machen; so betragen sie z. B. in einer mir be kannten Stadt von 18 000 Einwohnern über RM. kMOOOO.- jährlich. Daß die Stadtväter sich nach neuen Einnahme quellen umsehen, da die alten erschöpft sind, ist also nicht verwunderlich. Es dürfte aber doch überall Kopsschütteln Hervorrufen, wenn man hört, daß eine Stadt zum Ausgleich des großen Defizits der Stadlkasse eine Besteuerung der Zier- und Parkgärten über 400 qm Größe mit RM. 0.50 pro Quadratmeter beschließt, natürlich gegen die wenigen Stimmen der Bürgerlichen. In einer Eingabe an die bürgerlichen Frak tionen, machten die dortigen Erwerbsgärtner aus die schweren Schäden für sis durch ein solches Ortsgesetz aufmerksam. Weiter wurde darauf hingewiesen, daß eine solche Steuer auch gegen die Vorschriften des Finanzausgleiches verstoße, da hierdurch die Steuereinnahmen des Reiches ge schädigt würden. Es half alles nichts! Die Besteuerung der Zier- und Parkgärten über 400 gm wurde im Stadtparlament gegen die Stimmen der Bürger lichen angenommen. Bei der Annahme dieses Ortsgesetzes hatte man auch auf eine andere Stadt in Thüringen Hingeiviesen, in der ein solches Ortsgesetz existie ren solle. Man hatte aber wohlweislich dabei verschwiegen, daß dort die Besteuerung von Zier gärten nur in Aussicht genommen war, daß aber nachträglich die Sozialdemokraten selber dagegen- stimmtcn. In einer weiteren Eingabe an das Thür. Staatsministerium erhoben die Erwerbsgärtner gegen das neue Ortsgesctz Einspruch. Das Staals- ministerium lehnte die Steuer ab, fo daß neue Steuern in der betr. Stadt erschlossen werden müssen, wenn ein Ausgleich des Etats zustande kommen soll. Der Zusammenhalt brachte also den Erjolg. Besser würde es aber sein, wenn es in den Stadt parlamenten gar nicht zu derartigen Abstimmun gen kommest könnte. Deshalb halte ich es für notwendig, daß jeder Berufsangchörige bei den Wahlen seiner Gemeindebehörde sich beteiligt und daß die Bszirksgruppcn aus die örtlichen Partci- zufammenschliissc Einfluß zu gewinnen suchen. Koch, Saalfeld. Die in den namentlich gezeichneten Abband- lungen zum Ausdruck kommenden Ann "tcn und Urteile sind die Mmnungsä n der Verfasser. Schriftleitung K- Fachmann, B.r!:n Ver antwortlich sür den wirtfchaitsvolitischen Teil, dre Verbandsnachrrchten und dte Unlerpaltungs- beilage E. Häußler, Berlin: für die Marktrundschau: Dr. E h r r st o p e i t, Berlin; für den Anzeigenteil: M Bethge. Bertin. Verlag: Gärtnerische Berlagsgeiellschaft m. b H., Berlin SW 48. Druck: Gcbr. Radept,. " -'in SW 48. Schluß oeS redaktloneUeu Teiles