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Jahrgang 1929 * Ar. 43 Berlin, den 24. Oklober 1S2S Deutscher Traum Von Will Vesper Immer wieder träumst du deinen ältesten Traum: daß der Vogel des Friedens singe im Welteschenbaum, Daß die himmlischen Scharen lagern auf irdischem Feld, daß der Wolf, der Fresser, friedlich dem Lamme gesellt. Da zerbrichst du die Schwerter, wandelst das Eisen zum Pflug, „Jedem trage die Erde", sprichst du, „Brotes genug". Lachend hörens die andern: „Seht den Ricsen! Der Tor! Laßt ihn die Schwerter zerbrechen! Singt ihm ein Schlafliedchen vor. Morgen soll er in Ketten ziehen den Pflug wie ein Stier- Aber die Herren der Ernte, Herren der Erde sind wir." Nächtens auf auf einsamem Lager liegst du geblendet und blind. „Wo ist mein Reich?" In den Wolken! „Wo ist mein Traumland?" Im Wind! Die innerpolitischen Verhältnisse Deutschlands haben eine Entwicklung genom men, die selbst für Deutschland Anlaß zu stärk sten Befürchtungen geben müssen. In einem Augenblick, in dem es mehr denn je darauf an- kcmmen sollte, alle Kräfte zu einheitlicher Willensbildung zusammenzufassen, in der die deutsche Wirtschaft mehr und mehr geschwächt wird, tritt eine Zersplitterung des deutschen Volkes ein, die anscheinend nur gewaltsam zur Entscheidung gebracht werden kann. Daß dabei der Doungplan nur die äußere Ursache für den Kampf der Parteien ist, wird jedem klar, der die Entwicklung der Dinge rückwärtsschauend überblickt. Es ist ein Kampf der Weltan schauungen Daß dieser Kampf nicht nur auf politischem, sonder« auch aus wirtschaftlichem Gebiet mit wachsender Schärfe geführt wird, dafür sind einige in der letzten Zeit von führen den Staatsmännern gehaltene Reden, deren In halt auch für den Gartenbau bedeutungsvoll ist, besonders kennzeichnend. Noch sind die Folgen einer überspannten Kommunalwirtschaft, wie sie in dem Berliner Sklarek-Skandal zutage ge treten sind, nicht in ihrem vollen Ausmaße zu übersehen, da unterstreicht trotzdem der Preußische Innenminister seinen Willen, den Kamps der freien Wirtschaft mit allen Mitteln aufzunehmen, nnd einige Wochen später setundiert ihm sein Ministerlollege, der Preußische Ministerpräsident Otto Braun, in einem Vortrag über „Staat und Wirtschaft". Braun unterstreicht die Notwen digkeit, daß der Staat die Wirtschaft kontrollieren müsse, um „ungezügeltes Gewiunstrebeu" zu verhindern. Der Staat aber sei dazu besonders dann in der Lage, wenn er sich selbst wirtschaft lich betätige. Man wird demgegenüber fest stellen müssen, daß der Staat zwar auf eine Ueberwachuug der Wirtschaft keineswegs ver zichten kann, daß er aber seine eigene wirt schaftliche Betätigung aufs äußerste einzuschrän ken hak. Was der Preußische Ministerpräsident zur Frage des Schutzzolles sagte, ist leider ebenfalls nicht geeignet, Grund lage für eine ernsthafte Diskussion zu bieten. Einmal wegen der Form, in der diese Ausfüh rungen gemacht wurden und dann, weil sic den Gegenwarlsforderungen der deutschen Wirtschaft in "keiner Weise Rechnung zu tragen vermochten. Es wird Aufgabe der deutschen Wirtschaft und vor allen Dingen der die deutsche Wirtschaft betreuenden Ressortminister des Reiches nnd der Länder sein, in verstärktem Maße darauf hin- zuweiscu, daß die durch Tributzahlungcu ge steigerte» öffentlichen Lasten, durch ein unproduk tives Sozialsystem belastete deutsche Wirtschaft in allererster Linie auf den inneren Markt angewiesen ist, dec ihr durch ein geeignetes Zollsystem vor dem Wettbewerb des wesentlich günstiger arbeitenden Auslandes geschützt werden 'muß. Will man diesen Schily nicht, sondern die deutsche Wirtschaft den freien Wettbewerb mit den ausländischen Erzeugnissen aufnehmen lassen, dann sorge man durch entsprechende Maßnahmen der innerdeutschen Wirtschafts politik dafür, daß der Wettbewerb der deutschen Wirtschaft auf dem in- und ausländischen Markte von der gleichen Plattform aus geführt werden kann. Die Qualität der deutschen Er zeugnisse wird dann schon ihren Weg zu finden wissen. Die innerdeutschen Angelegenheiten haben sich zur Zeit so sehr in den Vordergrund ge drängt, daß in Deutschland die Vorgänge im Ausländ kaum noch Beachtung finden. Der Abmarsch der Truppen aus dem Rheingebiet könnte als äußeres Anzeichen der wachsenden Befriedung der Welt angesehen werden, wenn nicht der gleichzeitig entbrannte Kamps um das Saargebiet und die rücksichtslose Bekämpfung des Deutschtums in Polen erneut klar werden ließ, daß wirklicher Friede immer noch nicht werden will. Auch die in Frankreich immer wieder auftauchendcn Bestrebungen, die Besatzung des linken Rheinusers zu verlängern, läßt er kennen, welch schwere Aufgaben dem kommenden Reichsaußenminister zur Lösung aufgegeben werden, auch dann, wenn der Uoungplan end gültig angenommen worden ist. Die Rede des französischen Kolonialministers Mnginot, daß es nur eiu Mittel gäbe, die französische Sicherheit zu garantieren, nämlich die Belassung der fran- zössichen Truppen am Rhein, hat nicht nur bei dein Kreis um Poincarö, sondern bei einem recht großen Teil des französischen Volkes trotz Locarno, trotz Kellogg-Pakt, trotz Haager Kon ferenzen, trotz Völkerbund Zustimmung gesunden. Macdonald hat die Vereinigten Staaten von Amerika ver lassen und beim Abschied in einer Abschiedsrede seine Befriedigung über das Ergebnis in er Weise zum Ausdruck gebracht: „Ich habe ver sucht, klarzumachen, wie ernsthaft von der Be völkerung des britischen Weltreiches Ihre Ge bete begleitet werden, daß der Krieg nufhörcn soll. Ich überschreite die Grenze, reich an Be- weiseu, daß der Atlantik uns trennt, daß aber die Sache des Friedens uns vereinigt". Daß der Frieden aber nicht nur eine Sache der englisch- amerikanischen Verständigung ist, sondern daß auch die für seine Sicherheit am stärktsten ins Gewicht fallenden europäischen Staaten Frank reich und Italien dabei ihre Ansicht zum Aus druck bringen wollen, geht aus deren Stellung nahme zur Sceabrüsttiugskonferenz schon jetzt mit Deutlichkeit hervor. Die italienische Re gierung hat bei der französischen Regierung äiplomaitjche Schritte bereits unternommen, um eine italienisch-französische Verständigung in der Seeabrüstungsfrage vor Beginn der Flotlen- kouserenz in London herbeizuführen. Die Not wendigkeit. den Handel zu verteidigen und die Kolonien zu schützen, gelte für Italien und Frankreich so gut wie für Amerika und Eng land und die Abrüstung nach der Gesamtton- nage, nicht nach der Ächiffskategorie sind die Forderungen der in diesen Fragen plötzlich ja einigen Staaten Frankreich und Italien, die den Gang der Londoner Abrüstungskonferenz auch bereits erkennen lassen. Der Aufbau der großen chinesischen Republik ist durch einen neuen Bürgerkrieg gestört. Der Nachfolger des großen Reformators Sunjatsen, der Kuomintang-General Tschiangkaischek, der in den letzten Jahren fast alle paar Monate eine neue Äedrohung hat abwehren können, hat jetzt eine ernste Krise zu überwinden, die von seinem alten Gegner, dem „christlichen" General Feng, angezetlelt worden ist. Inwieweit bei diesen inneren Streitigkeiten auch ausländische Ein flüsse Mitwirken, kann im Rahmen dieser kurzen Betrachtungen nicht erörtert werden. Daß die Engländer aber ein Interesse daran haben, tue chinesische Einigung und Wirtschaftsautonomie nur langsam heranreifen zu lassen, haben sie durch ihre seitherige Chiuapolitik deutlich bewiesen; auch Amerika und Japan haben eiu ost be tontes und gezeigtes Interesse daran, sich ihren Einfluß auf dem chinesischen Festlande zu sichern. Wir bitten unsere Leser, sich zwecks Bestel- lung, sowohl der hier besprochenen als auch anderer sonst gewünschter Bücher, an die Gärtnerische Verlagsgesellschaft M. b. H., Berlin SW 48, Friedrich straße 46, zu wenden. Die Steuern und Abgaben des Landwirts, Wald besitzers, Winzers und Gärtners. (Reichs- steucrn, Landes- und Gemeindesteuern, Kirchen steuern, Landwirtschaftskammerbeiträge und Sozialversicherungsbeiträge.) Mit einem Vor wort von Reichsminister a. D. Dr. Hermes. Preis RM. 12.— Das von der Vereinigung Ker Deutschen Bauernvereine herausaegebene Werk behandelt das gesamte geltende Steuerrecht des Landwirts, Winzers und Gärtners unter Berücksichtigung der einschlägigen neuesten Rechtsprechung des Reichs- sinanzhofes und der Verwaltungspraris der Fi- nanzbehörden Es ist aus den Anforderungen der Praxis heraus entstanden und in erster Linie als Nachschlagewerk für den steuerzahlcnden Land wirt gedacht, dem cs auch eine ziffernmäßige Nachprüfung seiner Steuerbescheide ermöglicht. Die gärtnerischen Steucrfragen kommen "leider etwas zu kurz. Im Mittelpunkt der Darstellung steht der landwirtschaftliche Betrieb. Von seinem Standpunkt aus wird untersucht, welche Steuern mit ihm verknüpft sind und nach welchen Ge sichtspunkten sie berechnet werden müssen. Auf diese Weise werden sämtliche für den Landwirt in Betracht kommenden Steuern behandelt. Das Werk umfaßt demnach an Rcichssteuern: Einkom- mensteuer, Umsatzsteuer, Vermögenssteuer und Rentenbankzinscn;" an Landessteucrn: Gtnnd- steuern (Grundvermögcnsstcucr, Grund- und Haussteuer) sowie Gebäudccntjchuldungsstcucr, so weit sie für den Landwirt von Bedeutung ist; an Gemeindesteuern: Zuschläge zu den Grundsteuern Usw. (Umlagen), Kirchensteuern und Landwirt- chaftskammcrbciträge, Beiträge zur Sozialver- icherung (Kranken-, Unfall- und Invalidenvcr- icherung). Neben der Zusammenfassung und Kommentierung der landwirtschaftlichen Steuer gesetzgebung enthält das Buch auch an Hand von praktischen Beispielen eine Ucbersicht über die Auswirkungen der Steuern bei den landwirt schaftlichen Betrieben der verschiedensten Größen klassen Nord- und Süddeutjchlands. Das Buch ist dadurch nicht nur ein vorbildlich praktischer Steuerkommentar, sondern zugleich auch ein Standardwerk der landwirtschaftlichen Steuer politik. Es ist von größtem Interesse für alle Landwirte, für die landwirtschaftlichen Organi sationen, die Buchstellen, für die Buch- und Steuersachverständigen, Bücherrevisoren, Steuer syndizi, die Beamten im landwirtschaftlichen Schulwesen und für die Finanzämter. „Gartenbauwisscnschaft". Anläßlich des Erscheinens von Heft 4 des II. Bandes der Zeitschrift „Die Gartenbau wissenschaft" (Verlag von Julius Spriuger, Berlin W 9), machen wir unsere Mitglieder er neut darauf aufmerksam, daß sie laut be sonderer Vereinbarung mit dem Verlage be rechtigt sind, bei direkter Bestellung die Zeit schrift mit einem Nachlaß von 20°,'« zu be ziehen. Die Heft erscheinen in zwangloser Folge und werden einzeln nach Maßgabe des Umfanges berechnet. Bisher liegen vor Band I, Heft I bis 6, ferner Band II, Heft! -- RM. 15.80 (für Mitglieder RM. 12,65) Heft 2 -- RM. 18,60 (für Mitglieder RM. 14,90) Heft ö -- NM. 12,80 (für Mitglieder RM. 10,25) Heft 4 --- RM. 12,00 (für Mitglieder RM. 9,60) Inhalt von Band II, H e ft 4: Originalienteil: Der Sellerie (Apium gravcolens var. rapaceum), eine Studie zur Sorten- und Qualitätsfragc. Von Heinrich Seidel. — Untersuchungen über den Nähr- stoffverörauch und den Verlauf der Nahrungs aufnahme verschiedener Gemüsearteu. II. Teil. Von H- Liesegang. (Mit 10 Textabbil dungen.) — Wasserlösliche Oxalsäure im Rha barber. Von Kochs. — R e f e r a t e n t e i l. Werden und Wachsen 1930, ein Kalender für alle Freunde des Gartens und der Blumen, zusammengestellt von Harry Maaß, Lübeck; Preis 3 RM. Wer ihn noch nicht kennt, lernt ihn schätzen, schon wenn er ihn flüchtig durchblättert. Die Ausgabe für 19M ist wirklich in so liebevoller Weise zusnmmcngcstellt, mit so ausgezeichneten, stimmungsvollen Photographien und Bunt drucken versehen und von solch abwcchslungs- voller Reichhaltigkeit, daß man jedem, der all jährlich einen Abreißkalender zu kaufen pflegt und eine geschmackvolle Ausgabe wünscht, mit voller Ucberzengnng die Anschaffung dieses Kalenders empfehlen kann. Für Uneingeweihte sei kurz erklärt: Es handelt sich um einen aufhängbaren Abreißblock; Größe 25 om hoch und 16 om breit. Die ein zelnen Blätter bringen aus Knnstdruckpnpier neben den am unteren Rande der Seite befind lichen Kalendertagen Bilder aus dem Garten und dein Gewächshaus und von botanisch-gärt nerischen Seltenheiten, Darstellungen über die Verwendung von Blumen als Tischschmuck, im Vorgarten, auf dem Balkon usw. Dazu sind gefügt Verse, Erklärungen über und Hinweise auf die botanische Eigenart, die unterschiedliche Eignung von Blumen- und Pflanzenmaterial, die Zweckmäßigkeit von Gartenanlngcn in dieser und in jener. Farm und auf all das, was so im Lause des Jahres noch mehr an gärtneri schen Dingen der Erwähnung bedarf. Der Kalender wird sicherlich als Kunden werbung gute Dienste tun. Es erscheint des halb zweckmäßig, ihn im Blumenladen und überall dort, wo das kaufende Publikum einen Augenblick verweilt, zum Aushang zu bringen. Aber auch für den Gärtner selbst bringt er mancherlei Neues, sicherlich aber recht viel Freude. Der Preis ist auch so gehalten, daß keiner die Ausgabe zu scheuen braucht. Hlr. Dr. Rudolf Gacrrig, das Schiedsge richts-Verfahren; Praktisches Hand buch sür Schiedsrichter und Parteien. Der Schiedsgedanke ist im letzten Jahrzehnt im weitesten Kreise vorgedruugen, weil das Verfahren vor dem Schiedsgericht schneller, einfacher und billiger ist und weil im Schieds verfahren eher ein gütlicher Ausgleich zwischen den streitenden Parteien herbcigeführt werden kann als im Prozcßwege. Deshalb hat der Schiodsgedanke auch im starken Maße Eingang in die Tarifverträge gesunden. Die Taris- schiedsgerichte sind besonders wertvoll, weil die Entscheidungen über Streitigkeiten bei den Vertragsparteien verbleiben nnd durch die ge meinsame Zusammenarbeit die Parteien ein ander nähergebracht werden. Auch in vielen gärtnerischen Tarifverträgen find Vereinbarun gen über Schiedsstellen getroffen worden. Bei genauerer Prüfung dieser Vereinbarungen muß nun festgestellt werden, daß sie häufig nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen Die Gründe liegen in der mangelnden Kenntnis des Schiedswesens, das gerade aus sozial politischem Gebiete durch das Arbeitsgcrichts- gcsetz neu gestaltet worden ist. Dem Buche von Goerrig kommt bei dieser Sachlage eine erhebliche praktische Bedeutung zu, zumal es in seiner DarstcllungSweisc auf den Laien abgestellt ist nnd im besonders eingehenden Maße gerade das tarifliche Schicdswcsen be handelt. Das Buch ist in folgende zwölf Kapitel gegliedert: Der Schiedsvertrag; Die Formen der Schiedsgerichte; Das Amt des Schiedsrichters; Die Klageerhebung; Die Ver handlung vor dem Schiedsgericht: Der Ver gleich; Der Schiedsspruch; Die Berufungsin stanz; Zustellung und Niederlegung des Schieks, spruchcs; Der Vollstreckbarkcitsbeschluß; Die Aufhcbungsklage gegen den Schiedsspruch; Schiedssprüche im internationalen Verkehr. Die Beschaffung des Werkes kann den mit dem schiedsgerichtlichen Verfahren Befaßten empfoh- len werden. Si. Wagemann. Die A r b e i t s g e s e tz e in einem Band mit Erläuterungen aus der höchstrich terlichen Rechtsprechung des Reichsarbeits- gcrichts und der Landesarbeitsgerichte. 679 Seiten, in Ganzleinen gebunden RM. 16,—. Wagemann hat in seinem Buche folgende arbeitsrechtliche Gesetze ausgenommen: Arbeits- gerichtSgesetz, Arbeitsvermittlungs- und Arbeits losenversicherungsgesetz, Arbeitszeitverorduung, Betriebsrätegesetz mit Wahlordnung, Fraueu- schutz, Fürjorgepflicht, Hausarbeit, Internatio nales Arbeitsrecht, Kündigungsschutz, Kinder- schütz, Schlichtungsordnung, Schlperbcschädigten- gesetz, Stillegungsverordnung, Tarifvertrags verordnung, Vorläufige Landarbeitsordnung. In einem Anhang befinden sich außerdem ein Verzeichnis der Arbeitsgerichte und Landes- arbcitsgerichtc der obersten Laudesbehörden für die Sozialvcrwaltung, der Landesarbeitsämtcr, der Schlichter und Schlichtungsausschüsse, der Gewerbe und Bcrgaufsichtsarten, der Fachaus schüsse sür Hausarbeit. Das Buch unterscheidet sich von den bisher erschienenen Sammlungen arbeilsrechtlicher Gesetze vorteilhaft dadurch, daß die zu den einzelnen Paragraphen bisher ergangenen Urteile der Landesarbeitsgerichte und des Rcichsarbeitsgcrichtes übersichtlich darge stellt sind, jo daß sich jeder über den Stand der Rechtsprechung unterrichten kann. Der Verfasser vermeidet jegliche Erörterungen theo retischer Streitfragen wie überhaupt jede per sönliche Stellungnahme zu den Urteilen. Nm unteren Mitgliedern einen Einblick in die Art der Arbeit des Verfassers zu geben, sei ein kurzer Auszug aus den Ausführungen des 8 I der vorläufigen Landarbeitsordnung, der gerade unseren Beruf betrifft, veröffentlicht; „2. Für die Betriebe der Laud- und Forstwirtschaft ist durch die vorläufige Landarbeitsordnung eine Sonder regelung geschaffen; die Bestimmungen des Titels VII der Gewerbeordnung finden auf sie keine Anwendung; der Betrieb einer Land- oder Forstwirtschaft ist kein Gewerbe im technischen Sinne, der in ihm beschäftigte