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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 44.1929
- Erscheinungsdatum
- 1929
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-192900007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19290000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19290000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 44.1929
-
- Ausgabe Nr. 1, 3. Januar 1929 -
- Ausgabe Nr. 2, 10. Januar 1929 -
- Ausgabe Nr. 3, 17. Januar 1929 -
- Ausgabe Nr. 4, 24. Januar 1929 -
- Ausgabe Nr. 5, 31. Januar 1929 -
- Ausgabe Nr. 6, 7. Februar 1929 -
- Ausgabe Nr. 7, 14. Februar 1929 -
- Ausgabe Nr. 8, 21. Februar 1929 -
- Ausgabe Nr. 9, 28. Februar 1929 -
- Ausgabe Nr. 10, 7. März 1929 -
- Ausgabe Nr. 11, 14. März 1929 -
- Ausgabe Nr. 12, 21. März 1929 -
- Ausgabe Nr. 13, 28. März 1929 -
- Ausgabe Nr. 14, 4. April 1929 -
- Ausgabe Nr. 15, 11. April 1929 -
- Ausgabe Nr. 16, 18. April 1929 -
- Ausgabe Nr. 17, 25. April 1929 -
- Ausgabe Nr. 18, 2. Mai 1929 -
- Ausgabe Nr. 19, 9. Mai 1929 -
- Ausgabe Nr. 20, 16. Mai 1929 -
- Ausgabe Nr. 21, 23. Mai 1929 -
- Ausgabe Nr. 22, 30. Mai 1929 -
- Ausgabe Nr. 23, 6. Juni 1929 -
- Ausgabe Nr. 24, 13. Juni 1929 -
- Ausgabe Nr. 25, 20. Juni 1929 -
- Ausgabe Nr. 26, 27. Juni 1929 -
- Ausgabe Nr. 27, 4. Juli 1929 -
- Ausgabe Nr. 28, 11. Juli 1929 -
- Ausgabe Nr. 29, 18. Juli 1929 -
- Ausgabe Nr. 30, 25. Juli 1929 -
- Ausgabe Nr. 31, 1. August 1929 -
- Ausgabe Nr. 32, 8. August 1929 -
- Ausgabe Nr. 33, 15. August 1929 -
- Ausgabe Nr. 34, 22. August 1929 -
- Ausgabe Nr. 35, 29. August 1929 -
- Ausgabe Nr. 36, 5. September 1929 -
- Ausgabe Nr. 37, 12. September 1929 -
- Ausgabe Nr. 38, 19. September 1929 -
- Ausgabe Nr. 39, 26. September 1929 -
- Ausgabe Nr. 40, 3. Oktober 1929 -
- Ausgabe Nr. 41, 10. Oktober 1929 -
- Ausgabe Nr. 42, 17. Oktober 1929 -
- Ausgabe Nr. 43, 24. Oktober 1929 -
- Ausgabe Nr. 44, 31. Oktober 1929 -
- Ausgabe Nr. 45, 7. November 1929 -
- Ausgabe Nr. 46, 14. November 1929 -
- Ausgabe Nr. 47, 21. November 1929 -
- Ausgabe Nr. 48, 28. November 1929 -
- Ausgabe Nr. 49, 5. Dezember 1929 -
- Ausgabe Nr. 50, 12. Dezember 1929 -
- Ausgabe Nr. 51/52, 23. Dezember 1929 -
-
Band
Band 44.1929
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- Gartenbauwirtschaft
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Heuer Zolllaris in Rumänien Laut Gesetz vom 29. Juli 1929 gelten auf I tenbauerzeugnissen die nachstehenden Zollsätze. Grund des am l. August 1929 in Kraft getrete. I (Die in Klammern gesetzten Zahlen geben die «en neuen Zolltarifes für die Einfuhr von Gar- I früheren Positionen und Zollsätze an.) Pflanzen und Zierbäume Maßstab Pos. 3S5 (395) Blumenzwiebeln . . . 100 kx , 356 (396) Wurzeln v. Zierpflanzen „ „ 857 (397) Zierpflanzen, auch mit Wurzeln „ „ 358 (398) Frische Blumen, ge schnitten ..... „ Zollsatz in Goldlei Höchsttarif Mindesttarif 2.50 (5.64) — (3.76) 2.— (5.64) — (3.76) 25.— (75.—) — (50.—) 500- (562.50) — (375.—) Art der Verzollung Ges. Reingewicht Pos. 623 (680) Waldbäume „ 624 (681) Zierbäume sträucher „ 625 (682) Rosen „ 626 (683) Obstbäume sträucher 627 (684) Pfropfreiser bäumen Bäume und Sträucher . . . 100 kA 3.— (6.75) - (4.50) Rohgewicht und Zier- 5.— (12--) - (8.-) » - - ,/ 12.50 (30.—) - (20.-) und Obst- 3.75 (6.75) - (4.50) von Obst- 3.75 (5.70) — (3.80) ,/ Ein Goldlei --- o». 1.06 RM. Tomalenzüchlungssragen I« Meinungsaustausch der Nr. 38 der »Gartenbsuwirtschast" hatten wir darauf hinge wiesen, daß von mehreren Verbraucherseiten dar Wunsch an uns erging, die Züchter von Tomatensorten anzuregen, neben Form und Farbe auch den Geschmack zu verbessern. Diese Notiz veranlaßte die Samenzüchter- Firma Fromhold 6c Co. in Naumburg, der Hauptgeschäftsstelle eine größere Anzahl von Früchten von 16 Tomatensorten zur Durch führung einer Sorten-Kostprob« zuzustellen. Die Früchte entstammten einem feldmäßigen Anbau zur Samenzucht. Die Pflanzen wer den mehrtriebig an Drahtspalieren gezogen. Die Größe der Früchte sollte nicht maßgebend sein, da der größte Teil der Ernte zum Zwecke der Samengewinnung bereits abge erntet war. Die Früchte selbst, zeigten einen recht gleichartigen Reifezustand. ES kann naturgemäß nicht möglich sein, einer derart inszenierten Kostprobe eine aus schlaggebende Rolle zuzumessen, zumal Stand« vrtseinflüsse, Zuchtstämme usw. sicher, auch beim Geschmack der Früchte mitsprechen. Trotz dem dürfte es interessant sein, das Ergebnis einer solchen Probe kennenzulernen. Die Probe, zu der die Früchte nur mit Nummern ausgezeichnet waren, wurde von drei Verbrau chervertretern und drei Vertretern des Ge müsebaues durchgeführt, wobei jeder für sich bewertete. Die Zusammenstellung ergab schon bei der ersten Probe eine überraschende Ueber einstimmung bei den meisten Sorten. Die zweite Probe führte zu weiterer Klärung und Nur bei einer Sorte blieben die Meinungen geteilt. An Noten wurden erteilt: 1 — Sehr gut; 2 — Gut; 3 — Mittel; 4 — Mäßig; 5 — Ungenügend. Das Ergebnis der Ge schmacksprobe war folgendes: Kreuzung Bonner Beste und Tuckswood (Löbnersche Züchtung) — 2; Fromholds Er tragsreichste — 3; Liebys Export — 4; Pfef- fertomate — 4—5; Kondine Red (Jmproved Tuckswood Favorite) --- 5; Tuckswood (Stamm durch Jndividualauslese aus holländischer Saat gewonnen) — 4; Bonner Beste — 3; Lukullus (Stamm Fromholds Verbesserte) — 4—3; Lukullus Treib — 3; Wcstlandia — 3; Radio -- 2-3; Erste Ernte -- 2-3; Pilot -- 4-5; Dänische Export — 3; Schöne von Lothrin gen ----- umstritten, Ailsa Craig — 3—4. Eine Beurteilung der äußeren Form und Farbe, die ja für den Ndarktabsatz zur Zeit noch ausschlaggebend ist, ließ dagegen Liebys Export (eine dänische Haussorte) als beste erscheinen, während die Pfesfertomate in Form und Farbe am meisten abfiel. Gut ansprachen in dieser Beziehung noch die Sor ten: Fromholds verbesserte Lukullus, Lukul lus Treib, Westlandia, Radio und Ailsa Graig. Wegen ihrer Unausgeglichenheit in der Form standen zurück die Kreuzung Bonner Beste und Tuckswood, Kondine Red, Tuckswood, Bonner Beste. Als zu flach in der Form wurden bezeichnet: Fromholds Ertragsreichste, Erste Ernte, Pilot, Schöne von Lothringen und auch noch Dänische Export. Ungünstig be urteilt wurden bei den Sorten Fromholds Ertragsreichste, Erste Ernte, Pilot und Dänische Export die mehr oder minder starken Nost- streifen bzw. Narben an der Fruchtspitze. Schneidet mau die Früchte durch, so läßt sich die Konsistenz des Fruchtflei- sch es gut prüfen. Die Unterschiede sind dabei sehr erheblich. Während einige Sorten sich durch einen sehr kräftig ausgebildeten, festen, weißen Fruchtboden, auf dem die Samen sitzen, auszeichnen, haben andere kaum einen solchen Fruchtboden, dafür aber um so festeres Fleisch. Es ist nun interessant, daß sich die Sorten Pfeffertomate, Kondine Red und Pilot, die ge schmacklich am meisten abfielen, von den an deren Sorten durch ein starkes Zurücktreten dieses Fruchtbodens hervorheben. Das Frucht fleisch dieser Sorten ist dabei ziemlich fest, so daß man annehmen möchte, daß diese Sor ten bei der Herstellung von Tomatenmark besonders ergiebig sein könnten. Wir wiederholen, daß wir dem vorstehenden Ergebnis keinen entscheidenden Charakter geben möchten. Die Veröffentlichung soll nur eine Anregung sein, derartige Proben zu veranstal ten, wozu auch Ausstellungen gute Gelegen heiten bieten. So notwendig es ist, daß der Gemüsezüchter zunächst neben der Ertrags fähigkeit auf äußere Form und Farbe -achtet, so zweckmäßig ist cs andererseits, die Ge- jchmackssrage nicht zu vernachlässigen, sondern Sorge zu tragen, daß alle guten Eigen schaften in der Frucht vereinigt werden und sie dadurch noch mehr als bisher für sich wer ben zu lassen. Erinnert sei schließlich noch daran, daß der Markt mittelgroße Tomaten am besten aufnimmt, so daß es unzweckmäßig wäre, auf große Früchte zu züchten. Dr. E. Die LMwirlschast in den Verbrauchergebieken Eine engere Zusammenarbeit zwischen In dustrie, Handel und Landwirtschaft haben sich die Verbindungsstellen der Landwirtschaft in wichtigen Verbraucherbezirken zum Ziele gesetzt. Es handelt sich bei der Arbeit dieser Verbin dungsstellen in erster Linie um die Beobachtung der'Märkte hinsichtlich Preis, Beschickung, Wün sche der Verbraucher, Auftreten von Auslands- Waren und die Vermittlung der so gewonnenen Erfahrungen an die beliefernde Landwirtschaft. Wie auch von seiten von Industrie und Handel geäußert worden ist, haben diese Stellen bisher beachtliche Erfolge erzielt. Bisher besteht eine Verbindungsstelle der Preußischen Hauptland- wirtschaftslammer in Essen und eine Ver bindungsstelle des Deutschen Landwirtschaftsrates in Hamburg. Mit Rücksicht auf die guten Erfahrungen sind nunmehr vom Deutschen Landwirtschaftsrat mit Unterstützung des Neichs- ernährungsministers und in Zusammenarbeit mit den in Frage kommenden benachbarten Land wirtschaftskammern zwei weitere Verbindungs stellen in Frankfurt a. M. und in Leipzig (Sitz bei den Handelskammern) errichtet worden. Da mit sollen weitere wichtige Verbrauchergebiete der besonderen - Betreuung durch die deutsche Landwirtschaft erschlossen werden. Nolslandskundgebung der ErwerbLMner in Men Ende September veranstalteten die Wiener Gartenbautreibenden eine Kundgebung, in der die wirtschaftliche Notlage des österreichischen Erwerbsgartenbaues behandelt wurde. Unter Hinweis auf die erhebliche Einfuhr gärtnerischer Erzeugnisse nach Oesterreich, wurden von der Regierung und anderen maßgebenden Körper schaften Kredite zur Kulturförderuna, Steuer ermäßigungen und die Regelung der Einfuhr ge fordert. Von der Gemeinde Wien wurde eine Markthalle im Innern der Stadt verlangt. — Bei der Versammlung war eine große Zahl Vertreter maßgeblicher Behörden zugegen. Ile MnlerWden in Werder Die amtliche Zählung der durch die Frost schäden des vergangenen Winters eingegangenen Obstbäume hat für den Gemeindebezirk Werder die Zahl von 36 631 ergeben. Am schlimmsten haben die Süßkirschen mit 20824 eingeaangenen Bäumen gelitten; dann folgen die Pfirsichbäume mit 10 3M. Die übrigen Zahlen find: Sauer, kirschcn 253, Pflaumen 3645, Aepfel 708, Birnen 790, Aprikosen 59, Nußbäume 12. Schlechte Sbflemle der Tschechoslowakei Eine Folge d^s Winters Die veröffentlichten Zahlen über die vorläu fige Schätzung der tschechoslowakischen Enite der wichtigsten Obstsorten im Jahre 1929 läßt die katastrophalen Schäden erkennen, die der letzte harte Winter dem Obstbau zugefügt hat. Die Schätzung der Aepfelernte im ganzen Staats gebiet beläuft sich auf rund 798 000 ck? gegen 1 793 000 ckr i. V., für Birnen auf rund 327 OM (953 OM) ckr, für Pflaumen auf rund 1061 000 (1 740 OM) ckr und für Walnüsse auf 5000 (78 OM) ckr. vbsllrieg in Bremen Uns wird geschrieben: Seit Ende September ist in Bremen ein merkwürdiger Krieg ausgebrochen. Die Orts gruppe Bremen des Reichsverbandes Deutscher Obst- und Gemüsehändler befindet sich nämlich mit der Hauptobstversorgerin Bremens, der Fruchthandels-Gescllschaft Scipio L Fischer in Bremen, auf dem Kriegspfade, von der sie Aus schluß aller Konsumvereine und Warenhäuser fowie derjenigen Firmen, die an solche verkau fen, aus den Auktionen der Fruchthandelsgesell- jchaft verlangt. Diese Forderung ist abgelehnt. Daraufhin hat die Ortsgruppe Bremen, der allerdings nur ein Teil der Bremer Obst- und Gemüsehändler angehört, einen Boykott über die Fruchthandclsgcsellschaft verhängt, deren Waren nun im verstärkten Maße durch die Kon sumvereine, Warenhäuser usw. verkauft werden. Lachende Dritte sind vorläufig wenigstens die Verbraucher und das kaufende Publikum. Sie können ihren Herbst- und Winterbcdarf zu außerordentlich niedrigen Kaufpreisen eindecken, sodaß selbst aus der näheren und weiteren Um gebung Bremens Kauflustige für Obst und Ge müse herbeiströmen. Die Fruchthandclsgescllschaft hat einstweilen gegen die Ortsgruppe Bremen und deren 1. Vor sitzenden beim Hanseatischen Landgericht in Bre men Klage auf UnterlaHung des Boykotts und Ersatz des ihr entstandenen und noch entstehen den Schadens erhoben. Man darf gespannt sein, wie sich diefer „Obstkrieg", der auch am 1. Oktobersonntag noch herrschte, weiter ent wickelt und wer schließlich als Sieger hervorgeht. Schadensersatz bei Mchlenkrichlung von Sozialversichemngsbeilriigen Zu der Frage, ob und unter welchen Vor aussetzungen und in welchem Umfange der Arbeitgeber schadenersatzpflichtig ist, wenn er die rechtzeitige richtige Entrichtung der gesetzlich vorgeschriebenen Sozialversicherungsbeiträge unterlassen hat, und wenn infolgedessen der be troffene Arbeitnehmer die gesetzlich vorgesehenen Rentenbeträge überhaupt nicht oder nicht in der »in Betracht kommenden Höhe erhalten kann, liegt nunmehr eine erste Entscheidung des Reichs arbeitsgerichts vom 9. 8. 1929 Nr. RAG. 157/29 vor. In dieser Entscheidung ist das Reichs arbeitsgericht in grundsätzlicher Beziehung zu dem Ergebnis gekommen, daß die Schadenersatz pflicht des Arbeitgebers in Fällen der vorer läuterten Art jedenfalls dann gegeben ist, wenn der Arbeitgeber sich vertraglich oder tariflich ausdrücklich oder stillschweigend zur Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge verpflichtet hat. Dr. Franz Goerrig in Lohmar. Verderb von Erzeugnissen wahrend der Elsenbahnbesorderung Bon Dr. Paul Neubert in Eisleben Nachstehender Fall ans der Praxks dürfte für all« Gartenbaubetriebe und alle am Versand gartemoirtschaftlicher Produkte beteiligten Ge schäftskreise von besonderem Interesse sein. Bestellt da eine Gemüsegroßhandlung für einen ihrer Kunden bei einem Gartenbaubetriebe einen größeren Posten Gemüse verschiedener Art. Die Sendung war besonders dringend, da sie für einen bevorstehenden Markt gebraucht wurde. Der Gartenbaubetrieb schickte deshalb die ge wünschte Ware ordnungsmäßig in zwei Körben verpackt und dauerhaft signiert sofort als Eilgut mittels Eisenbahn ab. Die normal« Besörde- rungsdauer betrug zwei Tage. Die Sendung blieb aber fünf Tage aus, so daß eine Ueber- schreitung der Lieferfrist um drei Tage vorlag. Die Gemüsegroßhandlung war gezwungen, um ihren Kunden zu befriedigen, unter erheblichen Schwierigkeiten und Unkosten anderweit zu kaufen. Die verspätet eingegangene Sendung wurde von der Großhandlung, bei der rege Nachfrage nach Gemüse stattgefunden hatte, nach Mehrfachen fernmündlichen Rücksprachen mit der Eisenbahn zwar in Empfang genommen, jedoch beim Oeffnen der Körbe ergab sich sofort, daß die Ware bei der herrschenden Hitze während der Dauer von fünf Tagen mangels jeglicher Kühlung sehr gelitten hatte und zu einem wesent lichen Teile unbrauchbar geworden war. Der Schaden belief sich auf 66 RM. Der Bescheid, den die Gemüsegroßhandlung auf ihre Rekla mation von der Eisenbahn erhielt, ging darauf hinaus, daß allerdings eine Lieferfristüberschrei tung vorliege, daß aber mangels einer Angabe des Lieferwertes rm Frachtbriefe im Höchstfälle der ganze Betrag der Fracht, nämlich 2,80 RM. zu zahlen sei. Für den Verderb der Ware habe die Eisenbahn nicht einzustehen, da die Schadens ursache die natürliche Beschaffenheit des Gemüses sei, das dazu neige, während der Beförderung Beschädigung, d. i. Müeren Verderb, zu erleiden. Das Angebot der Eisenbahn bestand also in der Zahlung des Betrages von 2,80 RM. Wie ist dieser Fall zu beurteilen? Nach 8 82 Zis. (3) der Deutschen Eiscnbahn- Verkehrsordnung haftet die Eisenbahn für den Schaden, der durch Ueberschreitung der Lieferfrist entsteht, es sei denn, daß die Ueberschrcitunb durch Umstände herbeigeführt worden ist, die sie nicht ab- zuw enden und denen fie nicht Sbzuhelfen ver mochte. Hat die Eisenbahn — wie in unserem Falle — für Ueberschreitung der Lieferfrist zu haften, so ist nach § 88 Ziff. (1) der Deutschen Eisenbahn-Verkchrsordnung der nachgewiefene Schaden Lis zur Höhe der Fracht zu ersetzen. Insofern ist der von der Eisenbahn erteilte Be scheid richtig. Nur wenn eine Angabe des Liefer- werteS (Interesse-Deklaration) im Frachtbriefe stattgefunden hätte, wäre die Eisenbahn zum Er satz des Schadens bis zur vollen Höhe des Liefer wertes verpflichtet gewesen. Diese Bestimmungen der Deutschen Eisen bahnverkehrsordnung reichen aber zu einer ein wandsfreien Beurteilung des in unserem Falle erhobenen Ersatzanspruches nicht aus. Nämlich es gibt noch einen 8 S1 der Eisenbahn-Verkehrsordnung, der da sagt, daß in den Fällen u. a. des § 88 (Lieferfristüberschreitung) der volle Schaden zu ersetzen ist, wenn er durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Eisenbahn herbeigeführt wor den ist. An dieser rechtlichen Bestimmung kann bei Entscheidung der Frage, in welchem Um fange in unserem Falle eine Haftung der Eisen bahn vorliegt, nicht vorübergegangen werden. Die Körbe mit Gemüse sind ordnungsmäßig verpackt und signiert von dem Gartenbaubetrieb der Eisenbahn zur Beförderung übergeben wor den. Sie sind fehlgeladen, infolgedessen falsch befördert worden und erst nach Ablauf von fünf Tagen auf der Bestimmungsstation eingetroffen. Es ist selbstverständlich, daß bei einem Massen betriebe, den die Eisenbahn hat, bei der oft ge botenen Hast und Eile falsche Verladungen vor kommen können, die Jrrläufe zur Folge haben. Jedoch ein einmal fehlgeladenes Gut — zumal Eilgut — muß in Kürze, noch am selben Tage, auf seinem falschen Laufe entdeckt werden. Das Eissnbahnpersonal hat sich alsdann des Gutes anzunehmen und es auf den richtigen Weg zu bringen, d. h. so schnell als möglich der Bestimmungsstation zuzuleiten. Das ist in unserem Falle unzweifelhaft nicht geschehen. Die Körbe müssen entweder irgendwo entladen sein und müssen dort geradezu tagelang gestanden haben, ohne daß sie beachtet wurden, oder sie sind von einer Stelle zur anderen, wie man in fachmännischen Kreisen wohl sagt, „abgeschoben" worden, bis sich schließlich eine dieser Stellen der Körbe nachdrücklichst angenommen und sie der vorgeschriebenen Empfangsstelle übermittelt hat. Berücksichtigt man, daß die Eisenbahn als Frachtführerin die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu beachten hat, so ergibt sich nicht nur aus rechtlichen Gesichtspunkten, sondern rein qefühlmäßig, daß in unserem Falle in dem Ver schulden der Eisenbahn nicht mehr ein gewöhn liches Verschulden der Eisenbahn, sondern eine grobe Fahrlässigkeit zu erblicken ist. Entschuld bar ist die falsche Verladung, nicht entschuldbar ist alles Weitere, was sich daran knüpft. Hiernach ist die Sache mit der Zahlung von 2,80 RM. an die geschädigte Gemüsegroßhand- lung nicht abgetan. Vielmehr hat die Eisen bahn den vollen Schaden zu ersetzen, wozu sie nach dem erwähnten 8 91 der Deutschen Eisen bahn-Verkehrsordnung auch tatsächlich verpflich tet ist. Selbstverständlich muß der wirklich ent standene Schaden rechnungsmäßig nachgewiesen werden. Nicht anders verhält es sich mit dem zweiten Einwande der Eisenbahn, nämlich, daß der Schaden eine Folge der natürlichen Beschaffen heit des Gemüses sei, das vermöge dieser Be schaffenheit dazu neige, während der Eifenbahn beförderung Schaden, also Verderb, zu erleiden, noch dazu, wenn während der Beförderung un verhältnismäßig große Wärme geherrscht habe. Gewiß ist die Eisenbahn von der Haftung be freit, wenn Schäden der natürlichen Beschaffen heit des Gutes zuzuschreiben sind; jedoch auf diesen Bcfreiungsgrund kann sich die Eisenbahn nur dann berufen, wenn nicht ein Verschulden der Eisenbahn oder ihrer Leute vorliegt. Es kann auch sehr wohl sein, daß während der tarif mäßigen Lieferfrist das Gemüse in den Körben leidet. Jedoch im vorliegenden Falle ist mit geradezu größter Sicherheit anzunehmcn, daß der Verderb einzig und allein die Folge der von der Eisenbahn verschuldeten Lieferfristüberschrei tung ist. Es bedarf daher eines weiteren Be weises nicht, daß als einzige Schadensursache ein Verschulden der Eisenbahn in Frage kommt und daß deshalb eine Berufung auf die natür liche Beschaffenheit des Gutes guSgejchlofjen ift. In der Tat sagt auch der § 83 Zif. 3 der Deutschen Eisenbahn-Verkehrsordnung, daß ein Schaden an leicht empfindlichen Gütern eisen bahnseitig zu vertreten ist, wenn die Ursache des Schadens in einem Verschulden der Eisenbahn erblickt werden muß. Es ist nun Sache des Reklamanten, also der Gemüsegroßhandlung, das Vorliegen . eines schuldhaften Verhaltens der Eisenbahn nachzu weisen. Es ist das naturgemäß mit großen Schwierigkeiten für die Firma verknüpft, da sie den Transport überhaupt nicht unter Augen ge habt hat. Es sei deshalb darauf hingewiesen, daß der Geschädigte in allen Fällen von der Eisenbahn eine Darstellung des Unter- suchungscrgebnisses verlangen kann. Hierauf kann der Reklamant seinen Nachweis, daß ein Verschulden der Eisenbahn, hier also eine grobe Fahrlässigkeit, als Ursache des Scha dens vorlicgen muß, in den meisten Fällen auf bauen. Die Eisenbahn wird dann auch ihren ablehnenden Standpunkt meist aufgcbcn und zu- mindcsten eine gütliche Einigung mit dem Rekla manten anstreben. Zu einer Zufriedenstellung ihres „Kunden" ist die Eisenbahn neuerdings mehr denn früher geneigt, da sie heute wie jedes andere geschäftliche Unternehmen auf Er haltung ihres Kundenkreises hinzuarbeiten hat. l.zM8MMÜ kiikilllsna e. V. im NL!M- VMM Ü88 lkiHMöli ksmenmes e. V. Dis Nervslmessen 1929 klncksn erstmalig in xrSösrsm Uukmsn statt In: Köln in VsrbiockunA mit cksr Lastvirtsmssso vom 12. bis 15. Oktober in cksr IVest- ballv cksr ülssss Köln-Veutr. llsrvsils um ersten läge sinä zssebiosssns Ln^ros-Llsssen tiir Lärtnsr uuck Mumsn- KSSoULltstMap«.
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