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Vie Varkenbauaft «.V29 Aus der Enlscheldungspraxis zum Lrlaubsrechle «Ml von kann die Welt vier« vriekrisgslmsrks sage?" Mit der Erkennntnis wurde die Reklame zum Eck- ber Welt nicht dieser Wahrheit Dithmarscher Frühweistkohl aus pikierten Pflanzen. Trotz Kohlfliege lückenloser Bestands Stämme der hiesigen Spezialsorten bald wieder in ausreichenden Mengen versügbar sein werden. So ist es auch in diesem Falle offenkundig, daß durch Gemeinschaftsarbeit viel leichter und gründlicher Mißstände beseitigt und vorhandene günstige Faktoren der Allgemeinheit nutzbar gemacht werden können. Es ist daher nur zu hoffen, daß sich dieser Gedanke baldmöglichst auch im Erwerbsgartenbau allgemein und re st» los durchsetzen möchte» für die Saatenaner- so daß auch in dieser zielbewußte Arbeit wird, und die vor rein durchgezüchteten: setzen die Bestrebungen kennung neuerdings ein, Beziehung bald durch Wandel geschaffen sein handenen guten und Vflanzevüberwachuugsdlensl in Belgien Nach einer belgischen Verordnung vom 15. 5. 1929 hat jeder Eigentümer oder Pächter von Grundstücken, auf denen unter Glas oder sonstwie Gartenpflanzen, Baumschulpflanzen oder andere von dem Minister bezeichnete Er- zengnisse gezüchtet oder angebaut werden, zwi schen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang Pfeiler unseres Wirtschaftslebens. Heute würde Las ganze Gebäude nicht nur der nationalen Wirtschaft, von welcher der deutsche Gartenbau ja auch ein wichtiges Glied ist, sondern der ganzen Weltwirtschaft ins Schwanken geraten, wenn man diesen Stützpfeiler entfernen wollte« Bet der Einengung der Weltmärkte liegt die Bedeutung jeder nationalen Wirtschaft nicht nur in einer bis ins kleinste der Leistungs möglichkeit ausgeklügelten Produktion, viel mehr auch vornehmlich in der Art, wip diese Produktion angeboten wird. Alles Feindselige, was sich gegen die Re klame beibringen ließe, widerlegt sie durch eine Selbstverständlichkeit: sie kann nicht lügen. Re klame, gute Reklame, ist Zwang zur Wahrheit. Soll sie wirken, muß sie auf die Massen, auf Lie Millionen wirken, die morgen schon ge prüft haben, ob die Reklame getrogen hat. Die gewaltige wirtschaftliche und geistige Umstellung Ler ganzen Welt als eine Begleit- und Folge erscheinung des Krieges hat den Typ des Zweck menschen erzeugt, der seine höchstrealen An sprüche an das Leben stellt« Wir von heute diese Grundstücke durch die dazu bestimmten Beamten des besonderen Ueberwachungsdienstes besichtigen zu lassen. Jeder Versender der vor genannten Erzeugnisse muß jederzeit den In halt der nach dem Ausland bestimmten Pack- stücke untersuchen lassen. Wer als Erzeuger oder Halter dieser Er zeugnisse dabei das Vorhandensein eines schäd lichen Tieres oder einer schädlichen Pflanze, wie sie von dem Minister bezeichnet werden, fest stellt, muß dem Bürgermeister der Gemeinde sofort davon Anzeige erstatten; dieser wieder macht dem Minister für Landwirtschaft davon telegraphisch Mitteilung. wissen, daß ich gute Arbeit leiste und gute Ware feilhalt«, wenn ich es Auch in der Pslanzenanzucht, besonder? der Frühsortcu, ist in jüngster Zeit durch eine ver« besserte Anzuchtmcthod« ein wichtiger Fort schritt erzielt und zwar durch Verwendung einer kleinen Gabel, mit der die halbfertigen Pflanzen aus den Pikierkästen in die Mistbeete gesetzt werden können, ohne daß die Pflan zen irgendwie gestört werden. Durch Aus saat im Treibhaus und entsprechende Weiter- kultur, wurde dadurch in diesem Jahre ein Vorsprung von zwei bis drei Wochen erzielt« Auch waren die Pflanzen anscheinend wesent lich widerstandsfähiger gegen Witterungsein flüsse und Schädling«. In der Beschaffung einwandfreien Saat gutes machen sich teilweise noch die Nach wehen des Krieges bemerkbar. Die Ansprüche der Anbauer an die Qualität der Saat sind naturgemäß in Spezialgebieten, wie dithmarscher es für Kohl darstellt, unvergleichlich höher als anderweitig; deshalb werden für wirklich erst klassige Ware gerne hohe Preise bezahlt. Hier Man schreibt uns: Die Bestrebungen der Landwirtschaft und des Gartenbaues, ihre Produkte auf genossen schaftlichem Wege zu verwerten und dadurch ihre wirtschaftliche Lage zu verbessern, sind schon alt. Wenn auch der genossenschaftliche Zusammenschluß allein eine grundlegende Besse rung der derzeitigen wirtschaftlichen Verhält nisse nicht bringen kann, so ist doch dieser Akt der Selbsthilfe allgemein ein so wichtiger Faktor im Wirtschaftsleben geworden, daß auch wir Gemüsezüchter jetzt und in Zukunft nicht mehr darauf werden verzichten können. Nur durch Gründung von Genossenschaften und deren Zusammenschluß zu Verbänden und Ar beitsgemeinschaften, mit der Spitze im Reichs verband des deutschen Gartenbaues e. V., sind wir in der Lage, den großen Abnehmcrverbän- ben, insbesondere der Konservenindustrie ein ebenbürtiges Gegengewicht zu schassen. Auch für den dithmarschen Kohlbau ist nun mehr seit einigen Jahren der Anschluß an diese Bestrebungen verwirklicht durch Gründung einer Bereinigung der Gemüsebauern und anschlie ßend der „Erste Dithmarsche Gemüseverwer tungsgenossenschaft e. G. m.b.H., Wesselburen". Außer der Verwertung haben sich beide Ver einigungen, insbesondere auch die Veredlung der Produkte und Verbesserungen der Kultur methoden angelegen sein lassen. So wird z. B. seit einem Jahre in Verbindung mit der Land- wirtschaftskammer Kiel ein sogenannter Marken kohl, d. h. eine extra gute, ausgeglichen« Qualität der verschiedenen hiesigen Kohlsorteu angestrebt. Verbunden damit ist eine be sonders sorgfältige Kontrolle der Verladung, Infolge seiner zentralen La« mit, der recht günstigen Anfahrtswege zur Station Hösbach steht zu erwarten, daß in einem noch weiteren Umkreise, als bisher angenommen wird, Zufuh ren von Obst erfolgen werden. Bekanntlich ist 8<Msn IMglis^Sk- c1s8 f?6lQ^8V6I'bAN668 rui- bimg fllp Ssi-us Vsi-bLk^ bei Po8t86ki6ung 1000 Ltüok Ko8isn 4,— kmk. das Untermaingebiet nicht allein Mostobstgebiet, sondern es finden sich heute schon große Mengen wertvollsten Tafel- und Edelobstes dort vor. Be- Kohlbau und Genossenschaftswesen in Silhmarschen Neuer Lbflgrotzmarkl ln Hösbach bei Aschaffenburg Am 13. September d. I. erfolgte in Hösbach Kei Aschaffenburg die Gründung eines Obstgroß marktes. Bei einer gut besuchten Jnteressenver- fammlung zeichneten zahlreiche Obstbauern ihre Mitgliedschaft ein. Es steht zu erwarten, daß die Eröffnung des Marktes, wenn auch für den Anfang unter freiem Himmel, doch in den aller nächsten Tagen bevorsteht. Das Gebiet um Hösbach umfaßt aus den Be- Kirken Alzenau und Aschaffenburg etwa 150 000 Obstbäume. Das bedeutet bei mittleren Ernten eine Obftmenge von 100- bis 150000 Ztr., in guten Jahren etwa 200 000 Ztr. Obst im Werte von KOO 000 bis 2 Millionen RM. Die Gründung eines Obstgroßmarktes für diese? Gebiet ist dem nach ein großer Schritt vorwärts in bezug auf Lie unmittelbare Verbindung der Erzeuger mit dem Großhandel. Kennzeichnung auslSubischer Aepfel iu Dänemark Auf Grund der dänischen Bestimmung vom 5. 8. 1929 dürfen Aepfel, die während der Zeit vom 15, 9. bis 31. 12. aus dem Ausland« ein geführt werden, im Kleinvsrlauf nur verkauft oder feil gehalten werden, wenn auf der in Betracht kommenden Warenmenge augenfällig ein Weihes Schild angebracht wird, auf dem sich mit schwarzen Buchstaben aufgedruckt oder auf gemalt das Wort „Ausländisch" befindet. Findet der Verkauf oder das Feilbieten von einem Laden aus statt, so müssen die verwen deten Buchstaben mindesten? 2 am hoch und mindestens 3 mm breit sein. Findet der Ver kauf oder das Feilbieten anderweit statt (von Schiffen, Wagen, Torwegen, Standplätzen oder dergleichen aus), so müssen dis Buchstaben mindestens 8 cm hoch und mindestens 1 cm breit sein. Werden dänische und ausländische Aepfel gemengt verkauft oder seilgehalten, so muß die Ware als „Ausländisch" gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung ist unnötig, wenn sonstwie unzweideutig angegeben ist, daß die Ware ausländischen Ursprunges ist. Uebertretung der gegenwärtigen Bekannt- machung wird von Amts wegen verfolgt und mit Geldstrafen bis zu 1000 Kronen geahndet. Die interessanten Ausführungen des Herrn C. Müllerklein über „Reklame im Dienst« des Gartenbaues" auf der Tagung in Essen ver anlassen mich, einige Betrachtungen über di« Notwendigkeit der Reklame für den deutschen Gartenbau anzustellen. Ich denke in erster Linie an die Gemeinschaftsreklame, d. h. die Reklame, die gemeinschaftlich vom gesamten deutschen Gartenbau ausgehend das Publikum für die Erzeugnisse des deutschen Gartenbaues gewinnen soll. Noch viel zu sehr wird die Wirkung einer solchen Reklame aus di« Masse von unserem Berufe unterschätzt. Werbung, heute noch von vielen als etwas Ueberslüssiges betrachtet, sollte eine Selbstver ständlichkeit sein. Schon vieles ist ja vom Reichsverband und von einzelnen Dszirks- gruppen geleistet worden, aber im Verhältnis zu anderen Berufsgruppen noch viel zu wenig auf diesem Gebiet«. Vielleicht tragen die folgen den Ausführungen dazu bei, noch manchen von der Notwendigkeit einer Gemeinschaftsreklame zu überzeugen. Viele werden einwcnden: „Ich brauche keine Reklame, ich ziehe die Käufer durch die Qua lität meiner Ware an. Gute Qualität ist noch immer die beste Reklame". Das hat gewiß etwas für sich. Aber di« Zeit ist über diesen Standpunkt des ewigen Stillstandes hinweg geschritten. Heute gilt ein anderer fundamen taler Grundsatz im geschäftlichen Leben: „Wie sehen die Welt nicht mehr durch die roman tisch« Zauberbrille. Tatsachen allein regieren die Welt und sind Wegweiser der Entwicklung. Eine Generation dieser Einstellung läßt sich nicht durch einen Bluff einfangen. Unlautere Reklame hat die kürzesten Beine. Gute Re klame ist Zwang zur Qualität, große Reklame ist Pflicht zur Verantwortung. Mancher Pessimist wird einwendrn: „Ja die Reklame ist die große Verführerin. Aber steckt sie denn auch dem Mann auf der Straße das Geld in die Tasche, damit er den neuen Bedürfnissen nachgehcn kann? Sie schafft nur Unzufriedenheit, wenn sie dein Publikum ver schlossene Paradiese vorgaukelt!" Etwas Wahrheit ist daran. Ebenso wahr ist, daß eben dieser Unzufriedenheitszustand des einzelnen wie seiner Schicht, der Antrieb zur Verbesserung der Lage zur Bervollkommung des Jchs werden. Denn es ist doch Tatsache, daß es noch viele Menschen gibt, die achtlos an Blumen vorübergehen und lieber ihr Geld für andere Luxusartikel ausgeben, di« durch geschickte Reklame die Aufmerksamkeit aus sich lenken. Viele Menschen könnten durch geschickte Reklame zuerst einmal auf die Erzeugnisse des Gartenbaues aufmerksam gemacht werden. Ich denke da z. B. an die Reklame für Odol, um nur «in Beispiel herauszugreifen. Uebcrall, in jedem Bahnhofswartesaal oder an jeder Lit faßsäule usw. sah man die bekannten Plakate mit der blauen Flasche und der Unterschrift: „Das Beste für die Zähne". Erst dadurch wurde der breiten Masse beigebracht, daß man auch etwas für seine Zähn« tun müsse. Es klingt kühn und ist doch schlicht« Tatsache: Die Re klame wird immer mehr und richtunggebend für das praktische Leben. In den Zeitungen lesen unsere Leser nur noch die Ueberschristen. Die Plakate der Litfaßsäulen, deren Schlag- Worte im Vorbeigehen zu erhaschen sino, re gieren den Augenblick des Entschlusses. Höchstes Gebot des Reklameschöpfers ist es, die Tatsache, die er vorzutragen hat, in die wirksamste Form zu bringen, knapp und präzis, Reklame schaffen heißt: Höchste Anspannung und schöpferische Leistung, Wird der deutsche Gärtner soviel Gemein schaftssinn aufbringen, um dem Werbe- und Propagandaausschuß des Reichsverbandes die Mittel zu schaffen, damit wir uns der groß zügigen Gemeinschaftsreklame, wie sie bereits andere, Kreise betreiben, anschließen können? Für die meisten deutschen Gartenbaubetriebe sind die Werbenotwendigkeiten und Werbemög- lich ketten die gleichen. Es wird leider auch zu oft vergessen, daß nicht der deutsche Gärtner, sondern das Ausland der Hauptgegner ist« sonders stark vertreten find unter den Aepfeln der Schöne von Boskoop, die Goldrenette von Blenheim, die Winter-Goldparmäne, die Lands berger Renette, dann von Wirtschaftsobst der Löhrer Rambour, wie ganz besonders die sehr bekannte tzandelsbirnensorte Mollebusch. Volwen-igkeil -er Gemelnschafisreklame Von Georg Hartmann iu Bad Kreuznach Bestimmung der Lage des Erholungsurlaubs des einzelnen Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber Sofern der einschlägige Dienst- oder Tarif vertrag nicht ausdrücklich etwas Gegenteiliges be sagt, ist die Bestimmung der Lage des Erholungs urlaubs des einzelnen Arbeitnehmers innerhalb der festgelegten Urlnubszeit des Betriebes grund sätzlich Sache des Arbeitgebers, der allerdings gehalten ist, die Sonderbelange des einzelnen Arbeitnehmers im Rahmen der Betriebsmöglich keiten angemessen zu berücksichtigen. (Urteil des Rcichsarbeitsgerichtes vom 12. 1. 1929 Nr. RAG 297/28, die Rechtsprechung in Arbeitssachen 1929/163.) Das Reichsarbeitsgericht begründet diesen Standpunkt im wesentlichen wie folgt: „Es geht nicht an, daß nun jeder Arbeit nehmer den Urlaub auf eine Zeit verlegt, die er selbst bestimmt. Die Urlaubsertcilung muß sich im Interesse der ordnungsmäßigen Fortführung des Betriebes auf das ganze Jahr verteilen, Wo che! die Interessen sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeiterschaft zu wahren sind. Darüber ist eine Vereinbarung zwischen der Betriebsleitung und der Arbeitsvertretung zu treffen. Sie kann naturgemäß wieder nur allgemeiner Natur sein, die Bestimmung, wann der einzelne Arbeiter den Urlaub antritt, hat die Betriebsleitung zu tref fen, die dabei in weitem Maße freie Hand haben muß, in Notfällen sogar den Urlaub versagen kann. Das letztere wieder nur gegen Zahlung der Urlaubsvergütung. Ein Arbeiter, der mit einer Kündigungsfrist eingestellt ist, kann sich in allen Fällen, da er kündigt oder gekündigt wird, den Urlaubsanspruch oder die Vergütung sichern, indem er während der Kündigungsfrist den Ur laub fordert." 1. Mai aus den Erholungsurlaub Sofern der einschlägige Dienst- oder Tarif vertrag oder die maßgebende Arbeitsordnung dem Arbeitgeber ausdrücklich das Recht ein räumt, Zeiten, in denen ein Arbeitnehmer ohne ordnungsmäßige Entschuldigung von der Arbeit ferngebliebcn ist, auf den dem bereffcnden Ar beitnehmer zustehendcn Urlaub ohne oder gegen Verrechnung der Urlaubsvergütung anzurechnen, kann der Arbeitgeber nach einem Urteile des Lan desarbeitsgerichtes Hagen vom 25. 9. 1928 und des Rcichsarheitsgerichtes vom 17. 4. 1929 Nr. RAG 549/28 („Die Deutsche Arbeitgeber zeitung" 1929/17) auch den 1. Mai zuungunsten solcher Arbeitnehmer auf den Erholungsurlaub anrechnen, die an diesem Tage ohne Urlaub und ohne ausdrückliche oder stillschweigende Einwilli gung des Arbeitgebers von der Arbeit ferngeblie- ben sind. Kein Urlaubsabgeltunasanspruch bei freiwilliger Lösung des Dienstverhältnisses und bei Vorliegen eines tariflichen Abgeltungsverbotes Bestimmt der einschlägige Dienst- oder Tarif vertrag ausdrücklich, daß ein Anspruch auf Ab geltung nicht genommenen Urlauhs nicht besteht, so können nach einem Urteile des Landesarbeits gerichtes Berlin (Tonindustriezeitung 1929/37/776) rm allgemeinen solche Arbeitnehmer an Stelle des entgangenen Urlaubs nicht etwa eine Ent schädigung seitens des Arbeitgebers verlangen, die das Dienstverhältnis durch freiwillige Kündi gung zur Lösung gebracht haben, obwohl ihnen der Arbeitgeber keinen wichtigen Grund zur frist losen Lösung des Dienstverhältnisses gegeben hat. Dr. Franz Goerrig, Lohmar.