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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 44.1929
- Erscheinungsdatum
- 1929
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-192900007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19290000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19290000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 44.1929
-
- Ausgabe Nr. 1, 3. Januar 1929 -
- Ausgabe Nr. 2, 10. Januar 1929 -
- Ausgabe Nr. 3, 17. Januar 1929 -
- Ausgabe Nr. 4, 24. Januar 1929 -
- Ausgabe Nr. 5, 31. Januar 1929 -
- Ausgabe Nr. 6, 7. Februar 1929 -
- Ausgabe Nr. 7, 14. Februar 1929 -
- Ausgabe Nr. 8, 21. Februar 1929 -
- Ausgabe Nr. 9, 28. Februar 1929 -
- Ausgabe Nr. 10, 7. März 1929 -
- Ausgabe Nr. 11, 14. März 1929 -
- Ausgabe Nr. 12, 21. März 1929 -
- Ausgabe Nr. 13, 28. März 1929 -
- Ausgabe Nr. 14, 4. April 1929 -
- Ausgabe Nr. 15, 11. April 1929 -
- Ausgabe Nr. 16, 18. April 1929 -
- Ausgabe Nr. 17, 25. April 1929 -
- Ausgabe Nr. 18, 2. Mai 1929 -
- Ausgabe Nr. 19, 9. Mai 1929 -
- Ausgabe Nr. 20, 16. Mai 1929 -
- Ausgabe Nr. 21, 23. Mai 1929 -
- Ausgabe Nr. 22, 30. Mai 1929 -
- Ausgabe Nr. 23, 6. Juni 1929 -
- Ausgabe Nr. 24, 13. Juni 1929 -
- Ausgabe Nr. 25, 20. Juni 1929 -
- Ausgabe Nr. 26, 27. Juni 1929 -
- Ausgabe Nr. 27, 4. Juli 1929 -
- Ausgabe Nr. 28, 11. Juli 1929 -
- Ausgabe Nr. 29, 18. Juli 1929 -
- Ausgabe Nr. 30, 25. Juli 1929 -
- Ausgabe Nr. 31, 1. August 1929 -
- Ausgabe Nr. 32, 8. August 1929 -
- Ausgabe Nr. 33, 15. August 1929 -
- Ausgabe Nr. 34, 22. August 1929 -
- Ausgabe Nr. 35, 29. August 1929 -
- Ausgabe Nr. 36, 5. September 1929 -
- Ausgabe Nr. 37, 12. September 1929 -
- Ausgabe Nr. 38, 19. September 1929 -
- Ausgabe Nr. 39, 26. September 1929 -
- Ausgabe Nr. 40, 3. Oktober 1929 -
- Ausgabe Nr. 41, 10. Oktober 1929 -
- Ausgabe Nr. 42, 17. Oktober 1929 -
- Ausgabe Nr. 43, 24. Oktober 1929 -
- Ausgabe Nr. 44, 31. Oktober 1929 -
- Ausgabe Nr. 45, 7. November 1929 -
- Ausgabe Nr. 46, 14. November 1929 -
- Ausgabe Nr. 47, 21. November 1929 -
- Ausgabe Nr. 48, 28. November 1929 -
- Ausgabe Nr. 49, 5. Dezember 1929 -
- Ausgabe Nr. 50, 12. Dezember 1929 -
- Ausgabe Nr. 51/52, 23. Dezember 1929 -
-
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Band 44.1929
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- Gartenbauwirtschaft
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Ist Gartenbau Gewerbe? — Marktbeobachtung fördert den Absatz! — Reklame, der Schlüssel zum Wohlstand des deutschen Gartenbaues..— Fraaekastcn. — Dflmnenschun- Aus öeul ZNiMN liche Maßnahmen NN September. — Alls der Reichsarbeitsgcmeinschaft der Ein- und Vcrkaufsorganisationcn. — Meinungsaustausch. — Ein weiterer Beitrag zur' Frage- „Rohglas oder Blankglas? — Einfuhr von Gartenbauerzeugnisscu. — Nochmals: Die nachteiligen Folgen unrichtiger Angaben im Frachtbrief. — Steuerkalender für den Monat September. — Ausstellungskalender. — Die Sonntagsstunde. — Aus den Landesverbänden und Bezirksgruppcn. — Marktrundschau. W Gartenbau Gewerbe? ' Reichssinanzhof gegen Reichsarbcitsgericht, Rcichsarbeitsgericht gegen Kqmmergcricht Ein Beitrag zur gärtnerischcli Rechtsfrage svgl. „Gartcnbauwirtschaft" 1028 Nr. 40 und 1920 Nr. 7). Don Rechtsanwalt Dr. Wehrenpfennig in Quedlinburg. Die Entscheidungen der Gerichte zur gärt nerischen Rechtsfrage lassen an Buntschcckigkcit nichts zu wünschen übrig. Der Grund hierfür ist in der formalistischen Betrachtungsweise zu suchen. Diese geht nicht wie die wirtschaftliche Betrachtungsweise von dem Zusammenwirken der Funktionen der Volkswirtschaft aus, sondern stellt es auf die Fassung des Wortlauts von Ge- setzbestimmungcn ab und sucht aus der Wortaus legung die Entscheidung. Die Bedeutung der gärtnerischen Rechtsfrage wird heute von dem deutschen Gartenbau nicht mehr unterschätzt. Vor allem ist es das Urteil des Reichsarbeitsgerichts vom 3. kO. 1028, das erhebliches Aufsehen er regt hat. Der Rcichsfinanzhof Hal nun unter dem 3. 12. 1028 ein Urteil verkündet, welches einen interessanten Beitrag zur gärtnerischen Rechtsfrage bildet und zu einem großen Teile im scharfen Widerspruch zu dem Urteil des Reichsarbeitsgerichts steht. Ein solcher Widerspruch der obersten Gerichte ist nicht selten. So führt zum Beispiel das Ur teil des Kammergerichls vom 8. 1N. 1928 in der gärtnerischen Rechtsfrage folgendes aus: „Wie bereits in dem Urteil des ersten Strafsenats des Kammergerichts vom 5. März 1926 — 1. S. 82 137/26 — und anderen dargclegt worden ist, kommt.es icben- salls seit Inkrafttreten der Gcwcrbcnovelle vom 28. 12. 1908 nicht daraus an, ob und inwieweit die Gärtnerei sich als Urproduk tion darstellt. Indem 8 I5>1 Abs. I Num mer 4 Gewerbeordnung bestimmt, daß §8 135—130a bei Gärtnereien keine Anwen dung fänden, bringt das Gesetz nunmehr zum Ausdruck, daß abgesehen von diesen Vorschriften die Gewerbeordnung gelte, die Gärtnerei mithin als gewerblicher Betrieb anzuschen sei." („Gartenbauwirtschaft" 1928 Nr. 47.) Das Kammergericht kommt also in diesem Urteil zur Entscheidung lediglich auf Grund for malistischer Gesetzesauslegung. Es spricht aus- diücklich aus, daß es gar nicht mehr zu prüfen habe, ob die Gärtnerei zur Urproduktion rechne oder nicht. Solche Entscheidungen können natür lich wirtschaftlich nicht befriedigen, und das ein zige Erfreuliche, welches das Urteil des Rcichs- arbeitsgcrichts vom 3. 10. 1928 enthält, ist die Entscheidung, daß aus dieser Novelle zum 8 154 der Gewerbeordnung die Folgerung gerade nicht gezogen werden kann, welche das K ammcr - gericht in den obigen Darlegungen gezogen hat. Das Reichsgericht führt in feinem Urteil vom 3. 10. 1028 dazu aus: „Wenn auf Grund des Gesetzes vom 28. Dezember 1908 in 8 >5! Nr. 4 der G.O. bestimmt wird, daß eine Reihe von sozia len Schntzbestimmungen (insbesondere für Frauen und Jugendliche) bei Gärtnereien leine Anwendung finden sollen, io läßt sich daraus nicht folgern, daß nach allen an deren Richtungen die Gärtnereien insgesamt der Gewerbeordnung unterstellt sein Joksim. Vorausgesetzt wird vielmehr in dieser Be stimmung, sowohl nach dem Inhalt des Ge setzes wie nach der von den Parteien er- önertcn Gesetzesgcschichte nichts weiter, als daß es Gärtnereien gibt, die den Regeln der Gewerbeordnung grundsätzlich unterstehen." Soweit die beiden Urteile Sie lassen die in teressante Feststellung zu, daß zwei höchste deutsche Gerichtshöfe, von denen allerdings das Rcichs- arbeitsgerichl als Gericht des deutschen Reiches eine ausschlaggebendere Bedeutung für sich in Anspruch nehmen kann, zu völlig entgegengesetz tem Ergebnis gelangt sind. Danach steht fest, daß der Gartenbau grundsätzlich nicht zum Ge werbe gehört. Wie ich schon in meinem Aufsatz in der „Gar- lenbanwirNchaft" 1028 Nr 49 ausgesucht habe, war es Aufgabe des Rnchsnrbcftsgcrichts, die Grenzlinie zwischen den der Gewerbeordnung unterstehenden und den ihr nicht unterstehenden Gärtnereibelrieben zu ziehen. Dieser Ausgabe ist das Reichsarbcilsgericch nicht gerecht gewor den. Es hat keinen klaren Meg eingcschlagen, um den Begriff der Urproduktion jo zu ziehen, wie ihn die natürlichen Verhältnisse des Garten baues verlangen. Es hat einen Unterschied kon struiert zwischen der Urproduktion der Landwirt schäft und der Tätigkeit des Gartenbaues, indem Marklbeobachlung Merl den Absatz! Helft beim Ausbau bes Marftbeobachlvugsdieuftes! Jahraus, jahrein haben Obst- und Gemüse bau unter der Auslandskonkurrenz zu leiden. Berufsorganisation, Standardisierung und Ra tionalisierung schreiten wohl vorwärts, aber Obst- und Gemüsebau haben noch immer nicht den ganzen Lohn ihrer harten Arbeit bekommen, noch immer vermehrt ihnen das Ausland die besten Märkte und nimmt ihnen die besten Preise und Verdienstmöglichkeiten weg. Eine der wesentlichsten Ursachen ist bekannt: Das Ausland ist durch seine Agenten besser über die Konjunktur unterrichtet als die meisten deutschen Obst- und Gemüsezüchter. Organisierung der Markt- und Konjunkturbe obachtung ivird seit Jahren erstrebt; sie wird jetzt beginnen. Die Markl- und Konjunkturbcobachtung will die deutschen Obst- und Gemüsezüchter darüber unterrichten, wie sich Angebot und Bedarf in der jeweiligen Saison im ganzen und für die ein zelnen Bezirke und Märkte zueinander verhalten, sie soll die Bestrebungen der Förderung des Ab satzes von Obst und Gemüse dadurch unter stützen, daß sie über diese Grundlagen der Kon- pmktur und Preisbildung ständig aufklärt. Die Preisberichtsstelle des Deutschen Land- wirtschaftsralcs sammelt die regelmäßigen Be richte der Berichterstatter auf dem Wege über die Landwivtschaftsknmmcrn, arbeitet sie gemein sam mit unserem Reichsverband auf und gibt mit uns regelmäßig einen Sammelbericht an die Berichterstatter zurück. Von den Berichterstattern muß dabei unbedingte Zuverlässigkeit der An gaben gefordert werden, da sie andernfalls znm eigenen Schaden ein unrichtiges Konjunkturbild erhalten würden. In den nächsten Tagen wird einer Auswahl von Züchtern und von Organisationen des Obst- nnd Gemüsebaues gemeinsam von der Preisbe- richtsstclle des Deutschen Landwirtschastsrates und unserem Neichsverband ein gemeinsames Rund schreiben zugehen, das weitere Aufklärung bringt. Da es nicht sicher ist, ob durch das angc- zcigie Schreiben und durch die Verbände alle erfaßt werden, deren Milwirkung bei der Durch führung des Marklbcobachlungsdienstes von aus schlaggebendem Werl ist, bitten wir alle, die ein besonderes Interesse an der Konjunkturbericht- erstaltung besitzen, uns ihre Anschrift unter An gabe ihrer Hauptkulturcn bis zum 10. September d. I. an unsere Hauptgeschäftsstelle, Berlin NW 40, Kronprinzcuufer 27, zu übermitteln. Zunächst kommen nur der Obstbau und der Gemüsebau in Betracht; die Aufnahme der glei chen Arbeiten für den Blumen- und Pflanzenbau wird unsererseils gleichfalls im geeigneten Zeit punkt ausgenommen werden. Rrichsoerband des deutschen Gartenbaues e. V. Die Hauptgeschäftsstelle. es Unterscheidungsmerkmale ausgestellt hat, die niemals Unterschiede der Art, sondern nur dein Grade nach sind. Als solche führt das Rcichs- arbeitsgcrichl an: I. 1. Im Vergleich mit der Fläche große Auf wendung an Arbeitskräften. 2. kunstmüßige Schulung des einzelnen Ar beitnehmers, 3. Verwendung von Glaskästen, Heizanlagen und Gewächshäusern, 4. intensive und kunstmüßige Behandlung durch Züchtung und Formung mittels Erdrcichmischungen, Kreuzungen, Okulie rungen usw. II. Betriebsrichtung des Gartenbaues aus den Umsatz der Erzeugnisse. Diese Argumente haben eine glänzende Wider legung erfahren durch das Urteil des Ncichs- sinanzhofs vom 3. 12. 1928 I. A. 248/28 (ver öffentlicht im Reichsstcuerblalt 29 Nummer 8). Das Urteil befaßt sich mit einem Sonderzweig der Landwirtschaft, nämlich der Samenzuchi, und gibt zunächst eine Bestimmung des Begriffs ^Landwirtschaft." Danach ist die Landwirtschaft „die Ausnutzung der Fruchtbarkeit des Bo dens zur Gewinnung organischer, das heißt pflanzlicher und tierischer Erzeugnisse sowie die unmittelbare Verwertung dieser Erzeug nisse einschließlich der erzeugten Pflanzen und Tiere selbst (vgl. den Artikel „Land- wirtschaflsrecht im Handwörterbuch der Rechtswissenschaft). Grundlage der Land wirtschaft bildet also in erster Linie der An bau von Pflanzen, der selbst dann keinen gewerblichen Betrieb begründet, wenn er unter Anwendung technischer Errungen schaften und unter Zuhilfenahme von tech nisch-wissenschaftlich geschultem Personal in neuzeitlicher Arbeitsweise und Bctriebssorm durchgeführt wird." Der Reichsfinnnzhof steht also aus dem Standpunkt, daß die Verwendung von geschulten Kräften — oder wie cs das Urteil des Reichs arbeitsgerichts ausdrückt — die kunstmüßige Schulung des einzelnen Arbeitnehmers in keiner Weise den Charakter der Berufstätigkeit ver ändert, denn selbst technisch-wissenschaftliche Schu lung und neuzeitliche Arbeitsweise und Betricbs- formeu können nach dem Urteil deS Rcichsfiuauz- hofs nichts daran ändern, daß vic Lnudwirl- schast nnd Samenzncht Urproduktion ist. Dieser Standpunkt des Reichsfinauzhofs ist durchaus zu treffend, und das NeichsarbeUsgericht wird dazu Stellung nehmen müssm. Der Reichssinanzhof prägt aber weiter den Satz: „Zwischen einem Saatgnlzüchler und einem ' Laudwin in gewöhnlichem Sinne besteht lein Unterschied in der Berussart, sondern lediglich in der Art und Meise der Beruss- ausübnng. Beide treiben Bodenwirlschasl. Jener «Samenzüchter) ist nur „Spezialist" aus einem besonderen Gebiete der land wirtschaftlichen Betätigung. Der von dem Züchter gewonnene Samen ist genau so ane die Pflanze die ihn trägt, Erzeugnis der Urproduktion... Das Saatgut ist kein Erzeugnis, das erst durch gewerbliche Verarbeitung eines land- wirtsch'aftlichen Urerzeugnisjes entsteht " Der Grundgedanke dieser Ausführungen deckt sich mit den von dem deutschen Gartenbau ver tretenen Standpunkt zur Frage der Urproduk tion. Landwirtschaft nnd Gartenbau sind beide Erscheinungen der Bodenbcnstrischaftung. Es besteht zwischen ihnen kein Unterschied der Bc- rufsart, sondern lediglich in der Art und Weise der Bernfsaussibung. Es ist also ein Unterschied nicht der Art. sondern nur dem Grade nach. Diese Betrachtungsweise, welche der Reichssinanzhof im Verhältnis zwischen der Landwirtschaft und der Saatzucht anwendcl, muß auch Anwendung finden für die Beurteilung der Frage: Ist die Gärtnerei Urproduktion oder nicht? Nach den Ausführungen bes Reichs- sinanzhofs kann es wohl keinem Zweifel unler- liegcn, daß der Satz seine volle Richtigkeit be hält, daß der Gartenbau Urproduktion ist und sich von der Landwirtschaft nicht dem Wesen, son dern nur dem Grade nach unterscheidet. . Der Reichsfinanzhof führt zur Frage der Ur produktion weiter aus: „Die von der Beschwerdeführerin unter haltenen Laboratorien, Versuchsfelder, Ge wächshäuser, Lagerräume, Trocknungen, Beiz- und Reinigungsaltlagen sind nicht dazu Sa, die landwirtschaftlichen Nalnrer- zengnisse einem gewerblichen Be- oder Vcr- arbcitungsprozesse zu unterwerfen, der ihre Wesensart ändert, sic dienen vielmehr nur dazu, den Erzeugnissen der Beschwerdefüh rerin jene Hochwertigkeit zu verleihen und zu erhalten, die ihren Weltruf begründet Hatz" Die Gewächshäuser des Gartenbaues dienen auch nicht etwa dazu, die Pflanzen, welche ganz zweifellos und unbestritten ein Nalurerzeugnis sind, einem gewerblichen Be- oder Verarbeitungs- Prozesse zu unterwerfen, der ihre Wesensart än dert. Solch? Anlagen haben lediglich den Zweck, die richtigen Wachstumsbcdingungcn. zum Bei spiel für Pflanzen wärmeren KlimaS, zu schaf fen um ihre Wesensart nicht zu ändern, son dern sie ihrer Wesensart entsprechend hcranzu- zichen. Wenn cs das Streben des Gartenbaues ist, die Pflanzen zu vervollkommnen, jo geschieht damit nichts anderes, als bei der Samenzuchi. wo ja alle diese Einrichtungen dazu dienen den Erzeugnissen eine .Hochwertigkeit zu verleihen. Geht man hiervon aus, so kann unmöglich die Kultur der Pflanze in Gewächshäusern oder son stigen Anlagen eine gewerbliche Verarbeitung darstellen, sondern sie kann vielmehr nur als die Schaffung der natürlichen Wachstumsbcdin- gungen ohne Aenderung oer Wesensart bezeichne! weiden Wenn schon der gewonnene Samen als Na- tnrerzeugnis Gegenstand der Urproduktion ist, so muß dies um so mehr bei den lebenden Pflan zen der Fall sinn, die der Gürtner im Gewächs bause hcranziehtz Denn eine lebende Pflanze ist ja noch weit mehl abhängig von den Ein flüssen der Witterung, als das Samenkorn, das »asmnssens Zperlsnaenleer kein vosserlöslich., üc/.voa.. cummmon. Kuust- prockukt. soncksrn klis golbbrsunes, ölige» Asckvl- Iiolxerxeugvis ctns «irksnmsle. selbst irisch gsstricüon völlig pklavreonvickäckl. Uotxrckutr- mitt«! kürkikior unck KrUhdoolkSsten, Ktellngon, Dockdrettsr, Deuster. 8prassen usw. Prospekt iirnk (-utsckton uul Vunsosi. 1701 KSSNIULSSN L ko. »smdurs 1Z. Irsubes § pttanrcudallc» nascvwc sm rentabelsten. MMerm Iraude, KiMMtz «ieiLerraort, »p osis primuls ZisbsicM auch im letzten ^iute, vollstLnckig »inlerhart, vor/üglicu tür Nulte Treiberei, desto gruvblumigs Karton "z> 40 KI, krarchtmirckuag "/« 30 K. psn. lieg,. 1818. für SewsckskSussi' pr»tttk»ck, prelrwsrt; aus vsrxtnkrvrri Llsermiscd in AetLUvsrovksbrilc, Ksci NorxdarU. l'ilr ftlawen- uuck Oomüsepklsoron unootbskr- iolr 8o urteilen tUNr ncks stsotstouto: . XVesLSlburon. st. 21. 5. 29 Kstrr ßoelrrter Ileir Ousicnl ^uk Ihre ^ell. ^nkrs^e, relo ick mit ston xs- ftelsrten lAüsik<ststpklsn/.en (stoiNenpklsnrun8> -ttilrisilsn bin. treu» iotr mlosi. Ihnen mlttsileo ru kännen. cksll iosi istsimit nuöerorckontlioh 7t>kilecken bin lelr oln cksr Nolnunu, ck»L ckurosi ckie Ueinenkuftur in I'ioibsittusern unck ckle velters VorpUsn/mn^ ln ck-n Kistdsslen sieb solir »ulst ckie biente ckes Kulsts um 2 8 zVovksn kriikee erzielen littst. Durch eins krützere Kent« slnck sicher such bssssie t'reiss «u ercrolen. Dis dssseren birtulz-e hsgrUncks ick cvis tolgt. ..Durch eins leiisieio clussnut in cksn Dreib- kitusern ist ckio .Vussnat nickt mehr von Mnck unck ^Vetter ubniln^ig. Das spktsre Vorptlnnreu in cksn ülistbeeten ^ekl uns ckoin Oruncks leichter, veoil es ckuick ckas desssio ftenroeitsn ckor lisiksn mit cksn ckuru bestimmten iiei-tisn viel leichter, besser unck schneller vunslntlon gedt. uls venn ckio sinrelnen I'klnn/en pikiert wercken müssen. Die IVuiroibnUen sinck urützer unck vveickon nickt so lsckisit ls ckisjsnchen b'llunLen, ^elcks okno ckio ckn<mgskürike» Ile,Sie aus cksn siliston ge nommen worcken, um au itnen lsl-.tsn 8>anckc,ri aut ckem Ireion b'elcks gobracdt xu cvsrcken. Oku« b'rags ist cker lioikenpllan^er ckaru boruien, ein ^virksa > es Hstksminol zu verck-m. u n ckio kullänckiscns Konkurrenz vom ckoulsckeu lstarkt ru veicktüngen. unck Lwar mstens im llrüli- gomüsedau, reuens im b'elck^omüsetzau. unck rnvar ckuick ckio prakuscns lAlanxsuanzacbt unck ckurch krüNeis unck bosseie tiemüseptlanüen. blaen meiner Ansicht «irck in /ukankt ein ftelrisb ukuo lielkeupllan/er niciit mehr kunkurien.llthlg sein usgenüb-r cksuen, tu ck-men nach cker Keitwnpllau^eimet huckegoarbeilet unck unck z.cvar beim b'rlihtremiise unck sis.ck- gemüsedau. tvesteill I5/i0ck b'Uikkoh p aarsu Ilir lAiilijalir t98t> > iluchuctueu i 0.1-uy (llott eslt<er, Voisit-en ,er t. sickts- rat cker „lirsten Dittnnntsccker ti-inüssver- »situu.vs enossensekalt """ Duiseklen an l Drospeki postliei
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