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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 44.1929
- Erscheinungsdatum
- 1929
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-192900007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19290000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19290000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 44.1929
-
- Ausgabe Nr. 1, 3. Januar 1929 -
- Ausgabe Nr. 2, 10. Januar 1929 -
- Ausgabe Nr. 3, 17. Januar 1929 -
- Ausgabe Nr. 4, 24. Januar 1929 -
- Ausgabe Nr. 5, 31. Januar 1929 -
- Ausgabe Nr. 6, 7. Februar 1929 -
- Ausgabe Nr. 7, 14. Februar 1929 -
- Ausgabe Nr. 8, 21. Februar 1929 -
- Ausgabe Nr. 9, 28. Februar 1929 -
- Ausgabe Nr. 10, 7. März 1929 -
- Ausgabe Nr. 11, 14. März 1929 -
- Ausgabe Nr. 12, 21. März 1929 -
- Ausgabe Nr. 13, 28. März 1929 -
- Ausgabe Nr. 14, 4. April 1929 -
- Ausgabe Nr. 15, 11. April 1929 -
- Ausgabe Nr. 16, 18. April 1929 -
- Ausgabe Nr. 17, 25. April 1929 -
- Ausgabe Nr. 18, 2. Mai 1929 -
- Ausgabe Nr. 19, 9. Mai 1929 -
- Ausgabe Nr. 20, 16. Mai 1929 -
- Ausgabe Nr. 21, 23. Mai 1929 -
- Ausgabe Nr. 22, 30. Mai 1929 -
- Ausgabe Nr. 23, 6. Juni 1929 -
- Ausgabe Nr. 24, 13. Juni 1929 -
- Ausgabe Nr. 25, 20. Juni 1929 -
- Ausgabe Nr. 26, 27. Juni 1929 -
- Ausgabe Nr. 27, 4. Juli 1929 -
- Ausgabe Nr. 28, 11. Juli 1929 -
- Ausgabe Nr. 29, 18. Juli 1929 -
- Ausgabe Nr. 30, 25. Juli 1929 -
- Ausgabe Nr. 31, 1. August 1929 -
- Ausgabe Nr. 32, 8. August 1929 -
- Ausgabe Nr. 33, 15. August 1929 -
- Ausgabe Nr. 34, 22. August 1929 -
- Ausgabe Nr. 35, 29. August 1929 -
- Ausgabe Nr. 36, 5. September 1929 -
- Ausgabe Nr. 37, 12. September 1929 -
- Ausgabe Nr. 38, 19. September 1929 -
- Ausgabe Nr. 39, 26. September 1929 -
- Ausgabe Nr. 40, 3. Oktober 1929 -
- Ausgabe Nr. 41, 10. Oktober 1929 -
- Ausgabe Nr. 42, 17. Oktober 1929 -
- Ausgabe Nr. 43, 24. Oktober 1929 -
- Ausgabe Nr. 44, 31. Oktober 1929 -
- Ausgabe Nr. 45, 7. November 1929 -
- Ausgabe Nr. 46, 14. November 1929 -
- Ausgabe Nr. 47, 21. November 1929 -
- Ausgabe Nr. 48, 28. November 1929 -
- Ausgabe Nr. 49, 5. Dezember 1929 -
- Ausgabe Nr. 50, 12. Dezember 1929 -
- Ausgabe Nr. 51/52, 23. Dezember 1929 -
-
Band
Band 44.1929
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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Die Gartenbauwirtschast Nr. 33. 15. 8.192» erfolgt. Erzeugung und Handel sind äufcinander angewiesen. Zur Förderung der von uns gewollten Ge meinschaftsarbeit trägt es aber nicht bei, wenn der Deutsche Fruchlgroßhandel in seinem Nach richtenblatt bei der Erörterung der Zollfragcu von einer „übertriebenen Agrarsreundfchast" spricht und behauptet, „daß manche Parteien zur Zeit keine Rücksicht auf Verbraucher und Handel kennen". Weiterhin wird in dem Nachrichten- blatt von völliger Uninteressiertheit an Handel und von Rücksichtslosigkeit gegenüber den breiten Massen der Verbraucher gesprochen. Es sei auch an dieser Stelle unserer Auffassung Ausdruck gegeben, daß die oftmals recht erheb liche Spanne zwischen Erzeuger- und Verbraucher preis sowie die damit verbundene ungenügende Preisbildung für den Erzeuger nicht immer ihre Ursache in der ungenügenden Marktherrichtuna der Ware und in dem Risiko hat, sondern auch in dem Handelsapparat selbst liegt, der im Ver gleich zur Vorkriegszeit oftmals stark übersetzt sein dürfte." Anschließend erörterte der Redner den Ein fluß der verkehrStechnischeu und verkehrspoli tischen Vorgänge auf Preisbildung und Absatz und fügte die an die Deutsche Reichsbahn ge richtete Bitte an, dies Verkehrsinsiitut möchte nach wie vor sich den Wünschen der ein heimischen Erzeugung gegenüber wohl- movend cinstcljen uns nicht immer bei Keren Beurteilung das rein Wirtschaft liche für die Deutsche Reichsbahn be- riicksichtigcn, sondern aus nationalwirt- schastlicher Notwendigkeit heraus den Absatz einheimischer Erzeugnisse wir kungsvoll unterstützen. Es sei natürlich auch notwendig, den Ver- b.raucher zu bearbeiten und zu beeinflussen. Es wäre nach Ansicht des Redners außerordentlich zu begrüßen, wenn es gelänge, die gesamte deutsche Wirtschaft zur Durchführung einer „Deutschen Woche" zu bringen, die die städtischen und ländlichen Hausfrauen bereits mit Nachdruck fordern. Hier bei müßte auf dem Wege des AusklärungS- und Wcrbedienftes die Verbrnucherschaft auf den ein heimischen Obst- und Gemüsebau und seine Be deutung in jeder möglichen Weise hingewiesen werden. Dr. Siemon schloß mit dem Hinweis, daß man die Fragen der Agrarpolitik nicht einseitig unter dem Gesichtspunkt einer möglichst billigen Erzeugung von Lebensmitteln für die Ver- braucherschast betrachten dürfe, sondern daß man mehr als bisher ihre Behandlung abstellcu muß unter vornehmlicher Berücksichtigung der Sozial- n-d Bcvölkerungspolitik. Im Anschluß behandelte Gartenbauinspektor Weinhausen das Thema: „Der Gartenbau als Schöpfer von Grünanlagen in den Großstädten". Diesen Vortrag werden wir, wie wir einleitend schon sagten, in der nächsten Nummer ver öffentlichen. Im Schlußwort dankte der Vorsitzende des Landesverbandes Rheinland, Himmelmann-Köln für das allseitig bewiesene Interesse und sprach die Hoffnung aus, daß Essen einem jeden Be sucher zu einem vollen Erlebnis geworden sein und sich so der Reihe der vorhergegan genen Gartenbautage von Erfurt bis Hamburg gleichwertig einordnen möge. Den Saarländern insbesondere galt der Wunsch, sie möchten mit der Ueberzeugung von Essen scheiden, daß sie in ihrem Kampf um die endliche Be freiung an den rheinischen Kollegen zu jeder Zeit treue Freunde und Helfer haben würden und daß man im Landesverband Rheinland den Tag mit Freuden herbeisehne, an dem die Bezirksgruppe Saar wieder zu ihm als an gestammten Landesverband zurückkehrt. Die Vorträge hätten zur Genüge gezeigt, wie innig verbunden der Gartenbau mit der übrigen Wirtschaft fei. Es sei zu wünschen, daß dieses Verhältnis sich weiterhin in noch betonterer Weise als bisher auch in gemein schaftlicher Arbeit auswirke: Der Erwerbs gartenbau des Rheinlandes und Westfalens sei bereit und in der Lage, Hand in Hand mit der öffentlichen Verwaltung an allen dem Gemeinwohl förderlichen Bestrebungen mitzu arbeiten. Ein anschauliches Beispiel dafür, was gemeinsame Arbeit von Berufsstand und verständnisvoller öffentlicher Verwaltung zu leisten vermag, das zeige die „G r u g a". Er schloß mit den Worten: „Möge der 7. Deutsche Gartenbautag dazu beitragen, bei allen Behörden, bei der Regierung und bei unseren Volksvertretern das Verständnis für unsere Arbeit ebenso wie den Willen zur tätigen Förderung unseres Berufes zu wecken und zu vertiefen." Nach einem „Hoch" auf unser Vaterland und dessen greisen, verehrenswürdigen Prä sidenten wurde der Essener Gartenbautag wie all seine Vorgänger mit dem Gesang des Deutschlandliedes beendet. Gartenbau und Arbeitslosenversicherung In Nr. 84 und 85 der „Gartenbauwirtschaft", Jahrgang 1927, veröffentlichten wir unter obiger Ueüerschrift einen ausführlichen Aufsatz über dis Arbeitslosenversicherung, in der wir unsere Rechlsausfassung dahin »entwickelten, daß eine Beschäftigung sm Gartenbau einer Beschäftigung in der Landwirtschaft gleichzustellen ist, daß in folgedessen auch gärtnerische Arbeitsvertrüge, die die Voraussetzung der 88 70 bis 72 des Arbeits- loscnversicherungsgesctzes erfüllten, versichernngs- frei seien (Haüptauwendungsfälle: Schriftlicher Jahresarbeitsvertrag und schriftlicher Arbeits vertrag von unbestimmter Dauer mit sechs monatlicher Kündigungsfrist). Unsere Rechts auffassung steht im Widerspruch zu der Auf fassung, die das Reichsarbeitsministerium unter dem Recht der Erwerbslosensürsorge vertreten hat. Wir konnten bereits in den oben ange- zEnen Aufsätzen eine Entscheidung des Oberver- sichsrungsamtes Hamburg vom 2. März 1927 veröffentlichen, die unserer Auffassung voll bei pflichtete. Später veröffentlichten wir eine Ent scheidung des Oberverstcherungsamtes Koblenz, das sich gleichfalls unserer Auffassung anschlotz. Wie wir hören, hat sich auch inzwischen das Oberversicherungsamt Bayreuth in einer Ent scheidung vom 15. März 1929 unserer Auffassung angeschlossen. Wenn wir heute noch einmal über das Thema berichten, so geschieht das deshalb, weil wir in zwischen unter äußerst erschwerenden Umständen erneut eine Entscheidung des Oberversichcrungs- amtes Hamburg vom 20. 2. 1929 — Litr. K. Nr. 156/28, G.B. Nr. 416/29 K — erwirken konnten, indem das Obervcrsicherungsamt seine alte Auffassung bestätigte. Auf Grund der Entscheidung vom 2. März 1927 hatte der Präsident des Landcsarbeits- amtes Nordmark, das zum Bereich des Oücr- vcrsicherungsamtes Hamburg gehört, folgende Rundverfügung (1. März 1928) an die ihm unterstellten öffentlichen Arbeitsnachweise (Ar beitsämter) herausgegeben: „Dem Herrn Präsidenten der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenver sicherung ist bekannt geworden, daß einige Kran kenkassen im Bezirk des Wirtschaftsgebietes Groß- Hamburg im weitesten Umfange in Gärtnerei betrieben Befreiungen von der Versicherung für den Fall der Arbeitslosigkeit zulassen, weif das Oberversicherungsamt Hamburg in einem Urteil vom 2. März 1927 — K. 29/1926, GB. Nr. 377/1926 K. — sich entgegen dem Erlaß des Herrn Reichsarbeitsministcrs vom 6. Januar 1925 — IV 11484/24 — für die Zugehörigkeit dieser Gärtnereibetriebe zur Landwirtschaft aus gesprochen hat. Der Präsident der Reichsanstall hat mich darauf hingewicsen, daß er sich m Rechtsausführungen des Obervcrsichcrungsamtes nicht anschließen werde. Er Hal mich deshalb ersucht, Sorge zu tragen, daß von den Einzugs- stellcn der Arbeitslosenversicherung der im vorbe zeichneten Erlaß des Herrn Neichsarbeitsministers eingenommene Rechtsstandpunlt weiterhin ver treten wird. Ich bitte, hiernach entsprechend zu verfahren und in dem Spruchverfahren, das sich voraus sichtlich entwickeln wird, erneut darauf Hinzu wersen, daß die Frage, ob die Gärtnereibelriebe in der Umgebun Hamburgs als landwirtschaft liche Betriebe angesehen werden können, vom Oberversicherungsamt als eine noch nicht ent schiedene Frage von grundsätzlicher Bedeutung anerkannt und demgemäß dis Abgabe eines ge eigneten Falles zur Herbeiführung einer grund sätzlichen Entscheidung durch das Reichsver sicherungsamt beschlossen wird. Ich bitte, mich über alle Fälle, in denen das Versicherungsamt eins andere Auffassung wie der Herr Reichsarbsitsministcr vertritt, zu unterrichten. Ferner ersuche ich, die Einzugs- stellcn, die im Bezirk des Arbeitsamtes ihren Sitz haben, von diesem Schreiben zu unter richten." Die Arbeitsämter folgten der Weisung der Verwaltungsbehörden und nicht dem Richter spruch des Oberversicherungsamtes. Infolge dessen führten wir ein neues Verfahren durch und bemühten uns um Vorlage der Akten an das Reichsversicherungsamt. Der Präsident des Landcsarbeitsanttes Nordmark schloß sich dem Verfahren an und unterstrich in seinen Schrift sätzen mehrfach den Inhalt seiner obigen Rund- verfügung, indem er immer wieder betonte, daß das Oberversicherunsssamt seine „irrige Auf fassung" aufgeben möge und sich die Auffassung des Reichsarbeitsministers zu eigen machen möge. Das Oberversichcrungsamt entschied er neut dahin, daß den Bescheiden des Neichsarbeits ministers vom 6. 1. 1925 instanzielle Bedeutung nicht zukomme und daß die Rechtsmittelbehörden nicht daran gebunden seien. Das Oberver sicherungsamt könne von seiner am 2. März 1927 vertretenen Auffassung auch unter dem Rechte der Arbeitslosenversicherung nicht abgehen. Eine Abgabe der Akten an das Reichsversicherungs- amt sei nicht möglich, da es sich durchaus um eine nichtentschiedene Sache handele; denn das Reichsversicherungsamt habe für das Gebiet der Sozialversicherung längst anerkannt, daß die gärtnerische Tätigkeit der landwirtschaftlichen Tätigkeit gleichzuerachtsn ist. Da der Wortlaut dieser wichtigen Entschei dung im Inhalt vollständig mit der bereits ver öffentlichen Entscheidung vom 2. März 1927 übereinstimmt, können wir von einer Veröffent lichung der Entscheidung absehen. Sonderdrucke der Entscheidung können im Bedarfsfälle von der Hauptgeschäftsstelle bezogen werden. Bei der vorliegenden Sachlage ist festzustellen, daß gärtnerische Arbeitnehmer und ihre Arbeit geber Vcrsicherungsfrcihcit eines Arbeitsvertrages beanspruchen können, wenn der Arbeitsvertrag schriftlich auf die Dauer von einem Jahr oder auf unbestimmte Dauer mit 6monatlicher Kün digungsfrist abgeschlossen worden ist. Vcrsiche- rungsfreiheit können ferner diejenigen Arbeit nehmer in Anspruch nehmen, die regelmäßig nur einen Teil des Jahres gegen Entgelt tätig sind, wenn sie sonst Eigentümer oder Pächter land- ober oder forstwirtschaftlichen oder gärtnerischen Grundbesitzes von solcher Größe sind, daß sic von dessen Ertrag mit ihren Angehörigen in der Hauptsache leben können. Die Vcrsicherungs- srciheit, die übrigens in allen Fällen nur auf Antrag eintritt, tritt im letzten Falle auch dann ein, wenn der fragliche Betrieb von der Ehefrau oder einem Abkömmling des Arbeitgebers, mit dem der Arbeitgeber in häuslicher Gemeinschaft lebt, Pächter oder Eigentümer des Grundbesitzes ist. Si. SimMsbezeichimMn für Gemüse Unter dieser Ueberschrift veröffentlicht „Die Konservcnindustrie" Material des Rcichsvcrban- dcs mit der Einleitung: „Vom Reichsverband des deutschen Gartenbaues e. B., Berlin, sind folgende Qnalitätsbczcichnnngen für Gemüse ausgestellt worden." Wir wissen nicht, woher die Schriftleitung dieser Zeitschrift das Material erhalten hat, bemerken aber dazu, daß die veröffentlichten Angaben lediglich eine Materialsammlung dar- stcllcn, die für die Beratung in den zuständige» Ausschüssen deS Rcichsvcrbandes bestimmt war und deren Bearbeitung erst in einigen Teile«, erfolgt ist. Es ist mit Sicherheit vorauszu- sehcn, daß dieses Material noch sehr erhebliche Acnderungen erhalten wird. Der Reichsver band wird deshalb dieses völlig unfertige Mate ¬ rial nicht veröffentlichen, um Verwirrungen zu vermeiden. Wie bei den im vorigen Jahr bekannt- gegebenen „Qualitätsbezeichnungen für Obst" soll zunächst eine Durcharbeit in den Aus schüssen des Ncichsverbandcs unter Heran ziehung der in der Rcichsarveitsgemeinschafd des Reichsvcrbandes zusammcngcschlossencn Ab- satzorganisationcn erfolgen. Nach dieser Vor arbeit soll den Verbänden des Handels Ge legenheit zur Stellungnahme gegeben werden, und kann erst, wenn aus der breitesten Linie ein«! Klärung erfolgt ist, eine Bekanntgabe zur allgemeinen Nutzanwendung erfolgen. Wir bedauern deshalb die vorzeitige Ver öffentlichung, die nur zur Verwirrung Anlaß geben kann. Dr. E. Eellonglas als Glasersatz Wir geben den nachfolgenden Ausführungen Raum und benutzen sie als Anlaß, auch dis Ansicht der Hauptgeschäftsstelle zu diesem Pro blem einmal anzuführcn. Wir bitten daher, nach der Durchsicht dieses Artikels auch die anschließende Bemerkung durchzulesen. Die Schriftlcitung. Tis schweren Hagelschäden in den Vierlan den und in Süddeutschland geben Veranlassung, auf die Anwendung und Erprobung der Cellon- glasartcn hinzuwciscn. Diese Glasartcn, die unter verschiedenen Namen (Bizella, Cellon- oder Jubaralas) im Handel sind, bestehen aus einem engmaschigen Drahtgeflecht, das mit Eellonlack überzogen ist. Seine Hauptvorzüge sind: die Wctterbestnndigkeit, dis gute Wärmehaltung, die Unzerbrechlichkeit auch bei Hagelwettern, die Biegsamkeit und die Möglichkeit, es mit der Schere zu schneiden, vor allem aber auch sein geringes Gewicht,, so daß cs auf leichten Rah- mengestellcn aufgenagelt werden kann. Im Laufe der Jahre auftretende kleine Beschädigun gen können durch Aufträgen eines Cellonlackes nusgebessert werden. Der Lack läßt alle Strahlen durch, Draht dagegen nicht, auch die ultra violetten (im Gegensatz zu Fensterglas), und der einzige Nachteil, den ich nnführen könnte, ist der, daß es für das menschliche Ange nicht so durchsichtig ist wie da? gewöhnliche Glas, so daß man, wenn man in einem Mistbeet Einzelheiten erkennen will, die Klappe lüften muß. Ich erwähnte schon, daß bei Verwendung von Eellonglas die tragenden Unterkvnstruktioncn leichter und billiger gehalten werden können. Die Verwendung von Kitt und den zahlreichen Sprossen mit Kittfalzen erübrigt sich. Ich habe es bei meinen Mistbeeten jetzt nur noch aus schließlich in Verwendung. Die einzelnen Rah men sind hierbei 2 qm groß und tragen außer den leichten Randleisten nur in der Mitte eine senkrechte Sprosse. Rahmen und Sprossen habe ich mir für 0,85 RM. s2 gm) selber zusammen gesetzt und das Eellonglas, Stärks 2, zu einem Preise von 4,25 RM. je Quadratmeter darauf genagelt. Die geringen Kosten und die bequeme Arbeitsweise damit haben mir eine große Aus dehnung meiner Mistbcctkulturen gestattet und mir durch ein besonderes Kulturvcrsahren er möglicht, Erdbeeren bereits Anfang Juni aus dem freien Lande zu ernten. Ich sehe keinen Grund ein, nicht auch bei Gewächs- und großen Treibhäusern zum wenig sten dis Scitenwände aus Eellonglas herzu stellen. Die Dächer allerdings würden der Be gehbarkeit halber doch wohl besser in der bisher üblichen Weise hsrgestellt werden, wenn sich das Eellonglas im übrigen auch durch Abwaschen oder leichtes Abbürstcn reinigen läßt. Rosenstirn in Lindow (Mark). Bemerkung der Hauptgeschäfts stelle: Glasersatzmaterialien sind während der letzten zwei Jahre mehrfach in den Handel ge bracht worden. Die damit gemachten Erfahrun gen gehen aber soweit auseinander, daß ein end gültiges Urteil noch nicht abgegeben werden kann. Auch werden die Glasersatzmaterialien fortgesetzt noch verbessert. All die Glaserlatzstoffe haben wohl das gemeinsam, daß sie aus einem eng. maschigen Drahtgeflecht bestehen, dessen Zwischen räume mit einem lichtdurchlässigen Cellulose- Präparat ausgefüllt sind. Anfangs fand man Fabrikate, bei denen der Draht sehr schnell rostete, wodurch die Haltbarkeit sehr beeinträchtigt wurde. Dieser Uebelstand ist heute wohl allge mein beseitigt. Ein anderer Nachteil ist aber geblieben und das ist dis Unebenheit der Ober fläche. In dem Material tritt das Drahtge flecht nämlich hervor, so daß die einzelnen durch- sichtigen Zellen vertieft liegen. Das Hal zur Folge, daß sich Staub und Schmutz hier be sonders leicht ablngern, wodurch die Lichtdurch- lässigkeit natürlich sehr leidet. In dem vorstehenden Artikel werden die folgenden Vorzüge aufgeführt: Wetterbeständig- keit, gute Wärmchaltung, Unzerbrechlichkeit auch bei Hagelwetter, Biegsamkeit und die Möglich keit, das Material mit der Schers zu schneiden und das geringe Gewicht desselben. Hierzu sei zunächst einmal festgestellt, daß die Wärme haltung auf Grund einwandfreier Versuche als wesentlich schlechter bezeichnet werden muß als bei wirklichem Glas. Die Unzerbrechlichkeit mag gelten, obwohl auch sie ihre Grenzen hat. Tie leichte Bearbeitung ist unbedingt ein. Vorzug. Das geringe Gewicht aber erleichtert zwar die Hantierung mit den Fenstern, bedingt aber auch, daß die Fenster bei Sturm immer beschwert wer den müssen, da sic der Wink sonst fortträgt. Ganz besonders wird darauf hingewiesen, daß die Ecllulosc-Masse, welche das Drahtgeflecht ausfüllt, im Gegensatz zu wirklichem Glas für ultra violette Strahlen durchlässig ist. Inwieweit das wissenschaftlich einwandfrei festgestellt wurde, entzieht sich meiner Beurteilung. Es scheint mir auch nicht non großer Bedeutung zu sein, da ja die Wirkung der ultra violetten Strahlen auf das Pflanzcuwnchstum noch längst nicht restlos erforscht ist. Ueberdics gilt die größere Lichtknrchlünigkeit natürlich nur für die Masse, welche die Drahtzellcn ansfüllt, aber nicht für Ken Draht. Ker begreiflicherweise sowohl hinsichtlich Ker Wärmehaltung als auch hinsichtlich der Lichtdurchlässigkeit ungünstig wirkt. Die Ersparnis, welche man durch die Ver wendung leichterer und billigerer Rahmen er- zielt, wird durch die geringe Haltbarkeit deS Rahmens einerseits, besonders aber durch den Preis des Glasersatzmaterials ausgeglichen. Die holländische Glasscheibe, etwas größer als 1 qm, kostet in 4/4 Glas 2,03 RM. und in 6/4 Glas 2,55 RM., wenn sie als Stückgut bezogen wird. Bei Waggonbezug tritt eine Preisermäßigung von 5?L ein. Außerdem werden noch besondere Rabatte gewährt. Zusammenfassend kann gesagt werden, daß die Vorzüge all Ker Fabrikate, welche der vor stehenden Beschreibung entsprechen, nicht groß genug sind, um das Glas aus der Gärtnerei verdrängen zu können; es sei denn, daß eS möglich wird, den Preis für solche Glasersntz- stoffe auf die Hälfte herabzusetzcn. Wh. Meiler ein Ausnshmelmif Die Deutsche Reichsbahngesellschaft wird voraussichtlich demnächst einen neuen K - Tarif für Sammelgut herausgebsn, also einen Kampftarif gegen den Autoverkehr. Es soll erreicht werden, daß auf kürzere Entfernungen die Reichsbahn dem Kraftwagen wieder vor gezogen wird, und zwar dadurch, daß bei Ucbcrgabe von Sendungen von fünf verschiede nen Absendern an einen Spediteur zur Weiterbeförderung an wiederum einen Spedi teur, der diese Sendungen an fünf Emp fänger (Händler) weiterleitet, die Sätze der Klasse O gewährt werden; bei Versand von Apfelsinen und anderen Südfrüchten, die ja heute nach der teuersten Klasse tarifieren und die nicht die Vergünstigung des Nottarises genießen, bringt dieser Sammelguttarif also Erleichterungen, die sich tatsächlich in einer Rückgewinnung des Verkehr? vom Auto auf die Reichsbahn auswirkcn können. Für einheimische Gartenbauprodukte hat der neue Tarif keine Bedeutung, weil Obst und andere Gartenbau erzeugnisse höchstens nach Klasse O, im allge meinen aber nach Klass« b, nach also ohnehin niedrigeren Klassen tarifieren und außerdem nach dem Nottarif befördert werden können. Immerhin kann bei dieser Gelegenheit dar auf aufmerksam gemacht werden, daß sich die gemeinsame Aufgabe von Gütern, und zwar mit einem Frachtbrief bezahlt macht, wie sich ans folgenden Beispielen ergibt: Wenn fünf Obstvsrsenkcr an einen oder mehrere Händler oder Verbraucher je 2000 KZ von einem Versaudbahnhof nach einem Be stimmungsbahnhof zu versenden haben, so ist es natürlich zweckmäßig, daß sie nicht jeder für sich 2000 KZ ausgeben, sondern daß sie sich einigen und die fünfmal 2060 KZ ----- 10 000 KZ mit einem Frachtbriefe zusammen aufgeben. Dann erhalten sie die Frachtberechnung für 10 000 KZ zum Nottarif Ladung, statt für fünfmal 2000 KZ zum Nottarif Stückgut, 10 000 KZ Ladung auf 300 km ft- 500 KZ Bedcckungszuschlag — 10 500 KZ, Satz 234 — NM. 245,70. Dagegen 10 0OOKZS t ü ckg u t RM. 445,—, Ersparnis rund RM. 200,—, für jeden der fünf Versender RM. 40,—. Das lohnt schon, um einen Absender mit Ker Aufgabe und einen Empfänger mit der Verteilung zu be trauen oder sich der Vermittlung von Spedi teuren zu bedienen. Werden nur 5000 KZ zusammcngebracht, s» stellt sich di« Berechnung aus 3M km wie folgt: für Aepfel RM. 53M KZ Ladung Nottarif Satz 268 — 142,— 5000 KZ Stückgut Nottaris Satz 445 — 222,50 Bei anderen Früchten stellt sich die Zu sammenaufgabe noch viel vorteilhafter; für Blumenkohl RM. 53M KZ Ladung Nottarif Satz 152 — 80,60 5000 KZ Stückgut Nottarif Satz 445 — 222,50 für Mohrrüben RM 10 500 KZ Ladung Nottarif Satz 98 — 102,90 10 MO KZ Stückgut Nottarif Satz 445 — 445,— Slnrsre Poslderlsksp bittsil wir, sokort dsim rustSadiZsn Postamt das Llonatsaboonsmsnt ru ernsusrn, damit am 1. Lspt, Kains OntarbrsokuoZ in dar OiaksrunZ dar „Esrtenbauvvirtsokakt" sintritt. 8s ZanUZt, einen sntspraodsndsn Zettel dam LriektrLZsr mitsuZeben odar unkravklsrt tu den vliebsten Lrisl- kastao ru «verkam
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