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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 44.1929
- Erscheinungsdatum
- 1929
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-192900007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19290000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19290000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 44.1929
-
- Ausgabe Nr. 1, 3. Januar 1929 -
- Ausgabe Nr. 2, 10. Januar 1929 -
- Ausgabe Nr. 3, 17. Januar 1929 -
- Ausgabe Nr. 4, 24. Januar 1929 -
- Ausgabe Nr. 5, 31. Januar 1929 -
- Ausgabe Nr. 6, 7. Februar 1929 -
- Ausgabe Nr. 7, 14. Februar 1929 -
- Ausgabe Nr. 8, 21. Februar 1929 -
- Ausgabe Nr. 9, 28. Februar 1929 -
- Ausgabe Nr. 10, 7. März 1929 -
- Ausgabe Nr. 11, 14. März 1929 -
- Ausgabe Nr. 12, 21. März 1929 -
- Ausgabe Nr. 13, 28. März 1929 -
- Ausgabe Nr. 14, 4. April 1929 -
- Ausgabe Nr. 15, 11. April 1929 -
- Ausgabe Nr. 16, 18. April 1929 -
- Ausgabe Nr. 17, 25. April 1929 -
- Ausgabe Nr. 18, 2. Mai 1929 -
- Ausgabe Nr. 19, 9. Mai 1929 -
- Ausgabe Nr. 20, 16. Mai 1929 -
- Ausgabe Nr. 21, 23. Mai 1929 -
- Ausgabe Nr. 22, 30. Mai 1929 -
- Ausgabe Nr. 23, 6. Juni 1929 -
- Ausgabe Nr. 24, 13. Juni 1929 -
- Ausgabe Nr. 25, 20. Juni 1929 -
- Ausgabe Nr. 26, 27. Juni 1929 -
- Ausgabe Nr. 27, 4. Juli 1929 -
- Ausgabe Nr. 28, 11. Juli 1929 -
- Ausgabe Nr. 29, 18. Juli 1929 -
- Ausgabe Nr. 30, 25. Juli 1929 -
- Ausgabe Nr. 31, 1. August 1929 -
- Ausgabe Nr. 32, 8. August 1929 -
- Ausgabe Nr. 33, 15. August 1929 -
- Ausgabe Nr. 34, 22. August 1929 -
- Ausgabe Nr. 35, 29. August 1929 -
- Ausgabe Nr. 36, 5. September 1929 -
- Ausgabe Nr. 37, 12. September 1929 -
- Ausgabe Nr. 38, 19. September 1929 -
- Ausgabe Nr. 39, 26. September 1929 -
- Ausgabe Nr. 40, 3. Oktober 1929 -
- Ausgabe Nr. 41, 10. Oktober 1929 -
- Ausgabe Nr. 42, 17. Oktober 1929 -
- Ausgabe Nr. 43, 24. Oktober 1929 -
- Ausgabe Nr. 44, 31. Oktober 1929 -
- Ausgabe Nr. 45, 7. November 1929 -
- Ausgabe Nr. 46, 14. November 1929 -
- Ausgabe Nr. 47, 21. November 1929 -
- Ausgabe Nr. 48, 28. November 1929 -
- Ausgabe Nr. 49, 5. Dezember 1929 -
- Ausgabe Nr. 50, 12. Dezember 1929 -
- Ausgabe Nr. 51/52, 23. Dezember 1929 -
-
Band
Band 44.1929
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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Vom englischen Garlenbau Eindrücke und Betrachtungen von einer Studienreise im Frühjahr 1829 Von Fr. Meyer in Hamburg (Schluß) Eine umfassende Organisation der Arbeit- pehmerschast in der Gärtnerei gibt cs heute nicht. Ein früherer Versuch, sie zu schaffen und den Trade Unions anzuschlicßcn, soll gescheitert sein, wahrscheinlich an den Schwierigkeiten, die in den Betrieben überall mehr oder weniger zer streuten Arbeitnehmer einheitlich in einer Orga nisation zu erfaßen. Der Anfänger, der eben die Schule verlassen hat, beginnt als Arbeiter in der Gärtnerei mit einem Verdienst von 12—15 Schillingen die Woche. Nach einigen Jahren erhält er in einem Stadium, das etwa dem eines Junggehilfen bei uns entsprechen würde, in guten Betrieben 2 Pfund, also etwa 40.— RM. Im Alter von etwa 25 Jahren kann er etwa 4 Pfund ver dienen, also 80.— RM. Die Löhne sind in den Betrieben sehr verschiedenartig und richten sich auch im Einzelbetrieb allein nach der Leistungs fähigkeit. Aeltere und gut eingearbeitete Kräfte sucht man in den großen Betrieben zu halten und zahlt ihnen wesentlich höhere Löhne. Auch die Arbeitszeit ist für die Arbeitnehmer recht günstig geregelt. Sie betrügt im Sommer H Stunden (von 7—18 Uhr) mit Einschluß einer Inständigen Mittags-(Lunch-) Pause. Tat sächlich wird also 9N Stunden gearbeitet. Im -Winter ist die Arbeitszeit um eine Stunde kürzer, also 8N Stunden. Dazu kommt auch in der Gärtnerei der frühere Sonnabendschluß, Las sog. Weekend, schon um 12 N Uhr. Sonntagsdienst wird erheblich weniger ge- keistet als bei uns. In einem großen Betriebe, den wir besichtigten, wurde er im allgemeinen von zwei Arbeitern in je zwei Stunden erledigt. Hier erhielten die zwei Leute ihre zwei Sonn tagsstunden für einen vollen Arbeitstag bezahlt. Das soll auch in vielen anderen Betrieben so gehandhabt werden, aber nicht überall. Bei der drückenden Konkurrenz des nahen Hollands liegen natürlich unter diesen Verhält- >> nissen für alle Masscnware, mit der die Hol länder auf den englischen Märkten auftreten, die Dinge ebenso schwierig als bei uns. Die Züchter von Qualitätsware haben indes heute eine überaus starke Stütze an ihrer amerika nischen Kundschaft, die Preise anlegen kann, die im Lande nicht mehr zu erzielen wären. Immerhin müssen die Konkurrenz- und Ab- fatzverhältnisse noch nicht so schwierig sein wie bei uns; denn kartellartigc Organisationen feh len auch bei den Produzenten anscheinend gänz lich. Zu weit gehende Schlüsse darf man aller dings aus ihrem Fehlen nicht ziehen, weil der Engländer nach seiner ganzen Einstellung in der Wirtschaft von Preiskarlellen weniger Ge brauch macht als wir, und immer nur ungern. Ein Engländer aus einem der größten dorti gen Betriebe, mit dem ich über diese Dinge sprach und ihn bei dieser Gelegenheit fragte, ob man nicht auf den Gebieten, auf denen empfind liche Konkurrenz herrsche, die Notwendigkeit empfinde, bestimmte Vereinbarung über inne zuhaltende Mindestpreise zu treffen, entgegnete mir: „Warum? Bei uns pflegt man zu sagen, daß niemand seinem geschäftlichen Konkurrenten den Hals abzuschneidcn wünsche." Er wollte damit sagen, daß die Unternehmer in ihrem > ) eigenen Interesse aus sich heraus auf Preise hal- te'n und Unterbietungen unterlassen, wenn sie damit nichts anderes erreichen, als einem än deren das Geschäft wegzunehmen. Diese Ein stellung ist überhaupt für den einzelnen Eng länder charakteristisch. In keinem Lande findet man heute einen so hohen Prozentsatz in sich gefestigter charaktervoller Persönlichkeiten, „Gent- lemen" im besten Sinne des Wortes, als im englischen Volke. Nirgends, auch in Holland nicht, habe ich eine solche Hilfsbereitschaft ge genüber anderen und eine solche Disziplin gegen über den Erfordernissen des Allgemeinwohls be obachtet wie in England. Nur mit dieser allge meinen Einstellung ist der Riesenverkehr Londons überhaupt noch zu meistern. Einerlei, ob An lagen oder Erziehung hier die größere Mehr heit des Volkes so geformt haben, wie sie heute dem Fremden erscheint, diese Tatsache scheint mir einer vollen und uneingeschränkten Bewun derung würdig. Wer den Londoner Verkehrs schutzmann, den ich von allen am meisten be wundere, kennen gelernt hat, oder auch seine Eisenbahner, Omnibusschaffner oder was es sonst sein möge, der versteht, warum Fremde sich auch heute noch immer nicht recht in Deutschland wohl fühlen. Wenn man auf hei mischem Boden den ersten schnauzenden Eisen ader Hochbahner wieder hört, dann möchte man wünschen, dem deutschen Volke doch ein Quent chen englischer Lebensart mit heimbringen zu können. Aber bei uns scheint sich so ein Ab klatsch des berüchtigten Kasernenhoftoncs in den meisten öffentlichen oder auch halböffentlichen Verwaltungen so tief eingcfressen zu haben, daß die gegenwärtige Generation ihm rettungslos verschrieben ist. Ich will aber nicht ungerecht sein und eine Lichtseite bei uns nicht übersehen: Die junge Polizeimannschaft in vielen unserer Großstädte, die heute anerkennenswert erzogen ist und der Polizei im Verkehr drüben nicht nachsteht. Damit ist erwiesen, daß der Ton im allgemeinen Verkehr doch auch bei uns auf ein gewisses Niveau gebracht werden kann, mit dem wir uns sehen lassen können. Mit besonderem Interesse habe ich mich »unge sehen nach der Art der Werbearbeit des eng lischen Gartenbaues. Im ganzen war aber wohl die Zeit zu ungünstig, insbesondere für Gemüse und Obst. Ich war drüben im Mai, also zu einer Zeit, in der ausländische Erzeug nisse ebenso wie bei uns dominierten. Von einer Werbearbeit der einheimischen Produzenten habe ich so viel wie nichts wahrnehmen können. Wie man hier bei uns hört, sollen ja die Züchter drüben das nationale Moment bei ihrer Werbearbeit stark in den Vordergrund gestellt haben. Vielleicht kann man drüben damit mehr Erfolg erzielen als bei uns. Im allgemeinen wird es dort aber auch nichts anders sein als hierzulande: Auf dem Markt entscheiden Quali tät und Aufmachung! Auf diese beiden Dinge gilt es, sich in allererster Linie bei der Werbe arbeit zu konzentrieren. Z» allererst kauft immer das Auge! Daneben haben wir bei den Meisten unserer Produkte als wertvolles Akti- vum, daß sie der Gesundheit zuträglich sind, und auch diesen Umstand werden wir mit mehr Glück und Erfolg auszuwerten in der Lage sein, als gerade das nationale Moment. Das hat mindestens solange keinen Erfolg, als an ein heimischen Äepfeln, die als erste Qualität gelten wollen, noch der Kuhdreck sitzt. Es fehlt uns so ungeheuer viel an nationaler Erziehung, die bei allem Selbstbewußtsein bescheiden bleibt, daß uns das nationale Moment beute noch immer nicht die wertvolle Waffe werden kann, die der Engländer in ihm besitzt. Außerdem sind nur wenige Hausfrauen so gestellt, daß sie ihr Geld anders verwenden können als unter dem Ge sichtspunkte ihres persönlichen Vorteils. Ueber die englische Pflanzenzüchtung werden noch einige Berichte folgen. Frage 88 Heizbaren Doppelkasten Ich beabsichtige einen heizbaren Doppel kasten anzulegen. Die beiden Seitenstücke sollen aus Beton gestampft werden. Wie mache ich es am besten mit dem Mittelbalken? Der Kasten soll sür Cinerarien, Hortensien, Chry santhemum und Geranienstecklinge sein, und ist 30 m lang. Wie hoch nehme ich ihn am vorteilhaftesten über der Erde, und wie tief in der Erde. H.G.inD. Frage 89 Meine Saloien blühen nicht. Wie kommt es, daß meine Salvien einige Jahre nicht blühen? Erst im Herbst kommen spärlich Blüten. Bei Stecklingspflanzen wie bei Sämlingen ist dasselbe Bild. Die Erdmischung ist gute leichte Komposterde und Misterde. Stand ort sonnig. O. K. i. B., Schleswig-Holstein. Frage 9V Epiphyllum gehen ein. Meine veredelten Epiphyllum auf Peireskien sind im ersten Jahre sehr schön und gesund. Vom zweiten Jahre an geht aber eine Pflanze nach der anderen ein. Die Stämme werden gelb und die Veredlung wird schlapp, das ist der Anfang vom Ende. Was mag der Grund dazu sein? C. C. in Fr. Antwort 81 Tomatcnkrankhcit Die von Ihnen geschilderte Krankheit ist aller Voraussicht nach als Tomatenkrebs anzu sprechen. In der Gegend am Boden, aber auch unter der Bodenoberfläche treten an den Stengeln der Tomatenpflanze schwarze Flecken auf, die sich rasch vergrößern und ineinander verschmelzen. Das erkrankte Gewebe sinkt ein, zeichnet siH deut lich gegen das gesunde scharf ab. Die Schwärzung dringt in das Innere der Eefäßbündel vor und dadurch erfolgt eine Unterbrechung der Saft zirkulation, so daß das Blattwerk zu welken be ginnt und schließlich die ganze Pflanze abstirbt. Als Erreger der als Tomaten-Krebs bezeichneten Krankheit kommt ein Pilz in Frage, der auf den abgestorbenen Pflanzenteilen überwintert. Als Bekämpfungsmaßnahme empfiehlt sich eine möglichst frühzeitige Bespritzung der von der Krankheit befallenen Pflanzenteile mit teiger Kupferkalkbrühe. Dr. Schmitt. Es sei hier auch auf die Arbeiten über Toma tenkrebs auf S. 166 u. 324 Jhrg. 1927 und S. 136 Jhrg. 1929 „Der Obst- und Gemüsebau" hinge- wicscn. Goe. Antwort 83 Gelbwerden von Asparagus Sprengeri Das Gelbwerden der Wedel kann auf verschie dene Ursachen zurückgeführt werden und ist häu fig zu beobachten, wenn die Pflanzen zu warm und zu sonnig gehalten werden und dabei öfters äustrocknen. Da in diesem Falle die Wurzeln gesund sind, dürfte die Erscheinung wohl aus diesen Fehler zurückzuführen sein. Im anderen Falle kann auch der Mangel an genügenden Nährstoffen ein Gelbwerden der Pflanzen herbei führen, wie wir dies auch bei den übrigen Kul turpflanzen beobachten können. Ich empfehle, die Asparagus in größere Töpfe zu pflanzen und der Erde ziemlich Horn späne oeizumengen. Bis zur Durchwurzlung sind die Pflanzen geschlossen zu halten, später wird entsprechend gelüftet, damit man gut abge- härtere Wedel erzielt. Ein Spritzen bei Son nenschein schadet absolut nichts und ist sogar zu empfehlen, die Asparagus fühlen sich dabei viel wohler und das Ungeziefer kommt nicht so leicht auf. Will man schöne lange Wedel erzielen, wie überhaupt schönes Schnittgrün, so darf mit flüssi gen Dunggüssen auch nicht gespart werden. Steht keine Kuhjauche zur Verfügung, so greife man zu mineralischen Nährsalzlösungen. Folgende Mischung kann ich auf Grund eigener Versuche bestens empfehlen: 200 Gramm Chilesalpeter, 100 Gramm Superphosphat 18A, und 100 Gramm Kali 40A, von dieser Mischung nimmt man 15—20 Gramm auf eine große Kanne Wasser (14 Liter) und gießt die Pflanzen zweimal wöchentlich. Die Pflanzen reagieren in kurzer Zeit auf diese Düngung und treiben ruckweise zu sechs bis zehn lange frischgrüne Wedel, wie sie sür Bindereizwecke beliebt sind. Diese Düngung kann nach und nach noch gesteigert werden auf 30—40 Gramm pro Kanne Wasser. E. Schmidt in Basel. Die Ursache des Gelbwerdens der Asparagus Sprengeri-Ranken dürfte darin zu suchen sein, daß die Pflanzen zu dunkel stehen. Ein mit Rohglas gedeckter Block braucht nicht noch ge kalkt zu werden, da das Rohglas das Licht bereits diffundiert. Zur Behebung der Gelb färbung ist anzuratcn, die Pflanzen in einem leeren Frühbeetkasten aufzustellen, Blankglas fenster aufzulegen und gut entweder durch Kalken oder aber durch Anstrich mit SchattierunqsfarbL oder durch Kokosmatten zu schattieren. Täglich muß 3—4mal gespritzt werden. Nach jedem Spritzen müssen die Kulturen auf einige Zeit geschlossen gehalten werden. Im übrigen aut lüften, auch nachts nach Möglichkeit Luft stehen lassen. Morgens durchgießen und darauf zirka 1 Stunde Luft wegnehmen. Ein Uebriges wird dann ein reiches Jauchen mit verdünntem Abort oder Rinderdünger tun. Mit dieser Kultur behandlung habe ich gute Erfolge gehabt. Meine Asparagus Sprengeri habe ich jetzt in 13- und 14-om-lLöpfe umgetopft und draußen aufgestellt, da die Temperatur im Hause zur Zeit zu doch ist. Die besten langen Ranken schnitt ich von 4—5jährigen Pflanzen, die im Winter bei einer Temperatur von 12 Grad bei feuchter Luft im Hause hell aufgestellt wurden. Aeltere als 5jährige Pflanzen kommen auf den Kompost haufen. Paul Bernicke in Frankfurt/O. Verwendung von..Cyanogas" auch in Bayern Mattel Der Bekanntmachung des Bayerischen Staats ministerium des Innern vom 1. Juli Nr. 5350 b. 8 über die „Verwendung von Cal cium cyanid zur Schädlingsbe kämpfung in Gewächshäusern" ent nehmen wir, daß nun auch in Bayern die Mög lichkeit besteht, das von den Farbsalzwerken Ber lin, Schadowstraße, eingeführte, preiswerte und bequem zu handhabende Cyanogas Zu verwen den. Die Bestimmungen für seine Anwendung in Bayern decken sich im großen und ganzen mtsi denjenigen, die in Preußen und anderen Län-' dern Gültigkeit haben, d. h. es muß nach einer kurzen Anleitung (— Ausbildung) des Betriebs inhabers bzw. eines seiner Leute durch einen dafür zugelassenen Sachverständigen die Ertei lung der Erlaubnis für die Verwendung von Cyanogas bei der Bezirkspolizeibehörde — in München bei der Polizeidirektion — nachgesucht werden. Die Landesanstalt für Pflanzenbau und Pflanzenschutz in München teilt Anschriften vor erwähnter Sachverständiger mit. Wir können unseren bayerischen Bszirksgrup- pen nur empfehlen, im Bezirk oder durch Zu» sammenschluß mehrerer Bezirke Ausbildungs kurse — ähnlich, wie sie noch heute in anderen Teilen des Reiches fast allmonatlich stattfinden — mit Hilfe vorerwähnter Sachverständiger baldmöglichst zu vereinbaren. Aeber die Leilragspslichl von Garlendauhelrieben zu den Handwerkskammern Einem unserer westfälischen Mitglieder ging vor wenigen Tagen folgendes Schreiben einer Handwerkskammer zu: „Der Herr Bürgermeister in L . . . . hat bei dem Herrn Regierungspräsidenten Einspruch dagegen eingelegt, daß Sie mit Ihrer Kranz- und Blumenbinderei zu den Beiträgen zur Handwerkskammer herangc- zogen werden. Wir bitten um Mittei- lung, ob das in Ihrem Auftrage ge- schehen ist und möchten zu der Frage schon jetzt folgendes aussühren: Die Beitragspflicht zur Handwerks kammer beruht darauf, daß das Gewerbe ein Handwerk darstcllt und daß der Betrieb in handwerksmäßiger Form geführt wird. Letzteres dürfte bei Ihrem Betriebe ohne weiteres vorliegen. Die Kranz« und Blumcn- binderei wird auch in unserem Bezirk all gemein als Handwerk angesehen, cs gibt eine ganze Anzahl Gärtner, die ihre Zugehörig, leit zum Handwerk immer und immer wieder betonen. Nach der bisherigen Regelung über die Entscheidung dieser Frage mußte der Herr Regierungspräsident in jedem Einzelfalle die erforderliche Nachprüfung vornehmen und dann die Entscheidung treffen. Nach dem neuen Gesetze vom 11. Februar 1929, der sogenannten Handwerksnovelle, hängt die Zugehörigkeit zur Handwerkskammer und da mit die Beitragspflicht in Zukunft nur noch von der Eintragung in die Haudwerksrolle ab. Diese Handwerksrolle wird zur Zeit von uns ausgestellt und in etwa vier Wochen zur Einsicht öffentlich ausgelegt. Die AuS- legung wird bekauntgemacht, es steht dann jedem Betriebe frei, gegen seine Eintragung in die Haudwerksrolle Einspruch einzulegen und dadurch sein Verhältnis zur Handwerks kammer zu klären. Da bis zu diesem Zeitpunkt nur noch wenige Wochen sind, fragen wir an, ob Sie nicht gegebenenfalls mit Ihrem jetzigen Ein spruch solange warten wollen, bis die Hand werksrolle ausgelegt wird, da sonst unter Umständen zwei Verfahren nötig würden, im Falle nämlich, daß Sie der Herr Ne gierungs-Präsident jetzt bereits freistellte und wir Sie trotzdem mit Rücksicht auf die anderen handwerksmäßigen Gärtnereien wieder in die Handwerksrolle eintragen würden." Der Vorgang verdient besondere Beachtung in Mitgliederkreisen, weil demnächst, wie ja auch die Handwerkskammer oben mitteilt, der Entwurf der Haudwerksrolle öffentlich ausgelegt wird. Zur Erläuterung des Vorganges sei noch folgendes mitgeteilt: Seit Jahrzehnten ist die Frage strittig, wie Handwerks- und Industrie- (Fabrik-) be- triebe gegeneinander abzugrenzcn sind nnd inwieweit demzufolge die Handwerkskammern oder die Industrie- und Handelskammern für den Betrieb als öffentlich-rechtliche, berufs- ständischc Vertretung zuständig sind. Weder die Rechtsmittel- noch die Veranlagungsbchördcn, noch die Wissenschaft vermochten trotz jahr- zehntelangcn Streites eine eindeutige Klarste!- lung zu schaffen. Um dem Uebelstand, der sich hieraus entwickelt hat, abzuhelfen, ist durch die kürzlich verabschiedete sogenannte Handwcrks- novellc zur Gewerbeordnung die Anlage einer Handwerksrolle — nach Art des Handels- registers — angeordnet worden. In diese Liste sind alle Handwerksbetriebe cinzutragen. Nach den erlassenen AussührungSanweisungcn gilt sür die erste Anlegung der Handwerks- rolle laut Kartenauskunftei des Arbeitsrcchtcs folgendes; „Die Handwerkskammer hat ein alphabeti sches Verzeichnis derjenigen Gewerbebetriebe, dis sich in die Haudwerksrolle einzutragen beabsichtigen, während eines Monats öffentlich auszulegen und die Auslage mit dem Hinweis dreimal öffentlich bekanntzumachen, daß die Eintragung in die Handwerksrolle erfolgen werde, wenn nicht binnen einer Frist von drei Monaten seit der Beendigung der Auslegung Einspruch bei der Handwerkskammer einge legt wird. Das Verzeichnis ist den gesetzlichen Berufs- Vertretungen für Industrie und Handel, deren Bezirk sich ganz oder zum Teil mit den Be zirken der Handwerkskammer deckt, mitzutcilen. Das Einverständnis der gesetzlichen Berufs vertretung für Industrie und Handel mit der Eintragung gilt als erklärt, wenn innerhalb einer Frist von drei Monaten seit Mitteilung des Verzeichnisses kein Einspruch bei der Handwerkskammer eingelegt wurde." Wir empfehlen allen Mitgliedern, den öffentlichen Bekanntmachungen über die Hand werksrolle ihre besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Die ausgelegtcn Listen müssen unbe dingt eingeschcn werden, damit rechtzeitig Ein spruch eingelegt werden kann, wenn ein Gar tenbaubetrieb in die Liste eingetragen wurde. Gartenbaubetriebe sind nur zu den Land- wirtschastskammern, niemals aber zu den Hand werkskammern, beitragspflichtig und zwar auch dann nicht, wenn sie ihre Erzeugnisse vor dem Absatz zu Bindereien verarbeiten. Wir be richteten hierüber bereits schon einmal- vor längerer Zeit unter Veröffentlichung des amt lichen Materials. In diesem Aufsatz führten wir u. a. aus: „Weniger einheitlich war bislang die Auf fassung der Gemeinden über das Wesen der Blumen- nnd Kranzbindereien. Nach Mittei lung des preußischen Ministers für Handel und Gewerbe vom 4. Juli 1925 — IV 9740 — fordern nur die Handwerkskammern in Ostpreußen und Köln von solchen Betrieben die Zahlung der Handwerkskammerbciträge. Die Handwerkskammer Berlin vertritt in einem , Schreiben vom 13. 8. 1922 — 456/22 IV —- den Standpunkt, daß die Blumen- und Kranz binderei nicht handwerkskammerbeitragspflichtig sei. Wo in anderen Bezirken Gartenbaubetriebe bzw. Blumen- und Kranzbindereien zur Zah lung von Handwerkskammerbeiträgen herange zogen worden sind, geschah dies, um den Son, derbestrebungen einzelner Außenseiter zu ge« nügen, obwohl die Handwerkskammer keine« Wert auf ihre Zugehörigkeit legte. Nunmehr ist auch die Lösung dieser Frage durch einen Erlaß des Preußischen Ministeriums für Handel und Gewerbe vom 6. 2. 1926 (IV 1782) wesentlich gefördert worden. Nach den angestcllten Ermittelungen ist die Heranziehung zu Handwerkskammerbeiträgen solcher mit nebenbetrieblicher Binderei ausgestatteten Gar tenbaubetriebe ohne Zustimmung der Hand, wcrkskammer durch die Gemeinden erfolgt. Die Kämmerei und die Aufsichtsbehörden haben sich unserer Aussassung angeschlossen und die be- schwerdcführenden Firmen von der Beitrags- leistung befreit. Zusammenfassend können wir feststellen, daß die Gartenbaubetriebe grundsätzlich nicht zu Bciiragsleistungen sür die Handwerkskammern herangezogen werden dürfen. Wo es trotzdem geschieht, ist unter Vorlage obiger Darlegungen bei der Gemeinde bzw. der Handwerkskammer Beschwerde einzulegen." Diese Abführungen gelten auch heute noch im gleichen Umfange. Zur Durchführung von Einsprüchen empfehlen wir, das notwendige Unterlagenmaterial von der Hauptgeschäftsstelle anzufordern. ' St. naest Dr. Koiuau >2305 Vecsin M esism. iiiüuIli'ls a. v., flsimun s. m.
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