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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 44.1929
- Erscheinungsdatum
- 1929
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-192900007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19290000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19290000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 44.1929
-
- Ausgabe Nr. 1, 3. Januar 1929 -
- Ausgabe Nr. 2, 10. Januar 1929 -
- Ausgabe Nr. 3, 17. Januar 1929 -
- Ausgabe Nr. 4, 24. Januar 1929 -
- Ausgabe Nr. 5, 31. Januar 1929 -
- Ausgabe Nr. 6, 7. Februar 1929 -
- Ausgabe Nr. 7, 14. Februar 1929 -
- Ausgabe Nr. 8, 21. Februar 1929 -
- Ausgabe Nr. 9, 28. Februar 1929 -
- Ausgabe Nr. 10, 7. März 1929 -
- Ausgabe Nr. 11, 14. März 1929 -
- Ausgabe Nr. 12, 21. März 1929 -
- Ausgabe Nr. 13, 28. März 1929 -
- Ausgabe Nr. 14, 4. April 1929 -
- Ausgabe Nr. 15, 11. April 1929 -
- Ausgabe Nr. 16, 18. April 1929 -
- Ausgabe Nr. 17, 25. April 1929 -
- Ausgabe Nr. 18, 2. Mai 1929 -
- Ausgabe Nr. 19, 9. Mai 1929 -
- Ausgabe Nr. 20, 16. Mai 1929 -
- Ausgabe Nr. 21, 23. Mai 1929 -
- Ausgabe Nr. 22, 30. Mai 1929 -
- Ausgabe Nr. 23, 6. Juni 1929 -
- Ausgabe Nr. 24, 13. Juni 1929 -
- Ausgabe Nr. 25, 20. Juni 1929 -
- Ausgabe Nr. 26, 27. Juni 1929 -
- Ausgabe Nr. 27, 4. Juli 1929 -
- Ausgabe Nr. 28, 11. Juli 1929 -
- Ausgabe Nr. 29, 18. Juli 1929 -
- Ausgabe Nr. 30, 25. Juli 1929 -
- Ausgabe Nr. 31, 1. August 1929 -
- Ausgabe Nr. 32, 8. August 1929 -
- Ausgabe Nr. 33, 15. August 1929 -
- Ausgabe Nr. 34, 22. August 1929 -
- Ausgabe Nr. 35, 29. August 1929 -
- Ausgabe Nr. 36, 5. September 1929 -
- Ausgabe Nr. 37, 12. September 1929 -
- Ausgabe Nr. 38, 19. September 1929 -
- Ausgabe Nr. 39, 26. September 1929 -
- Ausgabe Nr. 40, 3. Oktober 1929 -
- Ausgabe Nr. 41, 10. Oktober 1929 -
- Ausgabe Nr. 42, 17. Oktober 1929 -
- Ausgabe Nr. 43, 24. Oktober 1929 -
- Ausgabe Nr. 44, 31. Oktober 1929 -
- Ausgabe Nr. 45, 7. November 1929 -
- Ausgabe Nr. 46, 14. November 1929 -
- Ausgabe Nr. 47, 21. November 1929 -
- Ausgabe Nr. 48, 28. November 1929 -
- Ausgabe Nr. 49, 5. Dezember 1929 -
- Ausgabe Nr. 50, 12. Dezember 1929 -
- Ausgabe Nr. 51/52, 23. Dezember 1929 -
-
Band
Band 44.1929
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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Gartenbau und Einheitsbewerkung Wir verweisen nochmals aus die Vor bemerkung, die in Nr. 2 der „Garten bauwirtschaft" veröffentlicht worden ist. Bcwcr.vngSvorschriste». Für die gärtneri schen Betriebe sind keine Ertragswertklassen aufgestellt. Die Feststellung des Erlragswerts gemäß 8 152 Abs. 2-4 der R. A. O. nach dem nachhaltig erzielbaren Reinerträge muß vielmehr in jedem einzelnen Fall vorgenommen werden* * ). — Der Pflichtige hat nicht mehr das Recht, bei der Veranlagung an Stelle des Ertragswerts den gemeinen Wert zu ver langen. Von der Aufstellung von Richtlinien für kleine Wirtschaftsgebiete oder für bestimmt« Arten gärtnerischer Betriebe, wie es der 8 25 vorsielt, hat der R. M. d. F. nach seinem Erl. III v. 5300 vom 22. 12. 1925 '"r den ersten Veranlagungszeitraum Abstand genommen. Auch Mr den Zeiten Veranlngungsreitraum werden Richtlinien vom R. M. d. F. nicht erlass-n fvgl. Erl. des R. M. d. F. III v. 2815 vom 22. 7. 1927). Der Grund, weshalb bisher keine Richt linien ausgestellt sind, ist auf folgende Momente zurückzuführen: 1. Die Vielseitigkeit gärtnerischer Tätigkeit (z B. Blumen- und Zierpflanzenbau, Baum schulen, Gemüsebau, Obst- und Samenbau). 2. Die Vielgestaltigkeit der Betriebssormen vom einseitigen Spezialkulturbetrieb (nur Rosen oder nur Spargel) bis zum stark gemischten Betrieb (Baumschulen, Gemüse, Obst, Blumen und Zierpflanzen). 3. Die verschiedene Betriebsstruktur (exten sive bis höchst intensive, z. B. Betriebe mit geringen Flächen unter Glas bis zum reinen Gewächshausbetrieb). 4. Die geringen und unvollkommenen Un terlagen an Buchsührungsmaterial. Als Mindestgrenze für den Einheitswert ist aber gemäß 815 Abs. 2 der Wert vorgeschrie- ben, der sich für die bebauten Grundstücke des Betriebes nach den für das städtische Grund- vermögen maßgebenden Bewerlungsvorschriften ergeben würde (vgl. Seite 28). *) Als Multiplikator kommt jedoch gemäß i 53 Abs. 1 DB. nicht 25 sondern 18 in Frage .vgl. auch § 84). Im übrigen finden die 11, 12 und 14 des R.B. G. für die Bewertung des gärtneri schen Vermögens entsprechende Anwendung. Hierbei wird darauf hingewiesen, daß das Wirtschaftsjahr der Obst- und Gemüsebaube triebe häufig vom 1. April bis 31. März bzw. vom 1. März bis 28. Februar läuft***). Ermittlung der SinheitSwertc. ES ist den Landessinanzämtern sreigestellt, im Verwal tungswege nach Anhörung von gärtnerischen Sachverständigen Grundsätze für die Bewer tung gärtnerischer Betriebe aufzustellen. Bewertung der Garte nländereien. In dem vom N.M. d.F. herausgegcbenen Einyeitswcribogen (1d) für gärtnerische Be triebe sind unter I 8d „Bodengüte" folgende Klassen angegeben: Klasse I bester Gartenboben (Niederungs- boden), „ II guter, lehmhaltiger Gartenboden in hoher, jahrelanger gärtnerische- Kultur, „ HI gewöhnlicher Gartenboden und mitt- lerer Ackerboden, „ IV Gartenboden in mäßiger gärtneri scher Kultur, „ V minderwertige Gartenböden. Für dies« fünf Bodenklassen haben eine Anzahl Landessiuanzämter Rahmensätze auf gestellt, welche in nachstehender Tabelle wieder- gegeben sind. Gärtnerische Ertragswertklassen und Rahmenlätze. Moll- Berlin u. Brandend», vro k» in «« — Kassel pro k» in ÄS Münster Pro d» in L« Magdeburg pro d» in AS I. «3dd—4«0d 12000-8000 5700-4500 II. 4500—3780 9200-2400 10500—6500 4900—3500 III. 3780—2280 8<x>»—7200 8500—5000 4060-2900 IV. 228 1-2180 6800- 6000 7000 4000 3220-2300 V. 2I«i-1440 Sttd—4S40 Sow-Mvv 1750—125« *) Die Voraussetzungen des § 11 betreffs Ueberbestand an umlaufenden Betriebsmitteln treffen für gärtnerische Betriebe meist nicht zu. Das Landesfinanzamt Schleswig-Hol stein hat nur drei Bodenklassen ausgestellt: I. Ausgesprochen gute Böden (humoser Lehm und sandiger Lehm, lehmiger Sand und gut- entwässerte anmoorige Niederungsböden), für den ersten Hektar . . 9900—8101 RM. für den zweiten Hektar . . 8I00—6301 RM. für den dritten Hektar . . 6300—4501 RM. darüber hinaus je . . . 4500—3241 RM. Diese Klasse findet vornehmlich aus Blumen baubetriebe und gemischte Betriebe, dagegen nicht auf reinen Gemüsebau Anwendung. II. Mittlere Böden (geringer lehmiger Boden, leicht lehmiger Sandboden sowie humo ser Sandboden, andere mittelmäßige Böden in geringerer, nicht allzu langer gärtnerischer Kultur oder auch teils abgebaute Böden), für den ersten Hektar . . l '0—6301 RM. für den zweiten Hektar . . 6300—4501 RM. für ben dritten Hektar . . 4500—3241 RM. darüber hinaus je . . . 3240—2161 RM. III. Mindergceignete Böden (leichte Sand böden, schwere Tonböden, kalte Böden, solche mit hohem Grnndwasserstand und ausgesprochen baumschulenmüde Böden), für den ersten Hektar . . 6300—4501 RM. für den zweiten Hektar . . 4500—3241 RM. für den dritten Hektar . . 3240—2161 NM. darüber hinaus je . . . 2160—1440 RM. Die Einteilung in fünf Klassen erscheint zweckmäßiger als in drei, andererseits Hal die Abstasselung der Werte nach der Größe sein« Berechtigung, und zwar, weil bei den grö ßeren Betrieben nicht die ganze Fläche in gleich guter bzw. bester Kultur ist. Dieses Moment wird auch in den Richt linien der Landessiuanzämter Magdeburg und Münster besonders berücksichtigt. Bei größeren Betrieben wird auch vielfach ein Teil der Fläche landwirtschaftlich genügt, so daß für diesen Teil die Rahmen- sätze für die landwirtschaftlichen Betriebe in Frage kommen.*) *) Auch kleine Wald- und Wasserflächen - sind gejondert zu bewerten. Die Landesfinanzämter Dresden und Leip zig gehen für die Ermittlung deS nachhaltigen gärtnerischen Reinertrages grundsätzlich von den landwirtschaftlichen Reinerträgen aus, die für daS Grundstück maßgebend wären, wenn es landwirtschaftlich genutzt würde, und machen einen Zuschlag bis 100 Prozent. Die von Ken einzelnen Landessinanzämtern festgesetzten Werte für die gärtnerisch genutzten Freilandflächcn weisen, wie vorstehend« An gaben zeigen, erhebliche Unterschiede auf, welche zum Teil aus Boden- und Klima-Verhältnisse sowie aus Verhältnisse des Absatzmarktes zurück zuführen sind. Bemerkungen: 1. Zu derAb s atzfrage. Eine zunächst günstig erscheinende wirtschaftliche Lage für gärtneri sche Betriebe braucht nicht immer ohne weitere- günstig zu sein. — Typisch z. B.der Berliner Marktplatz. Berlin ist der Ort im Deutsche» Reich, der am reichlichsten und billigsten mit allen Gartenerzeugnissen versorgt wird, well viele Erzeugergebiete des Reiches hier ihre Ueber- schüsse abzusetzen versuchen. Dieser Umstand übt ständig einen starken Preisdruck aus, besonders da bei der leichten Verderblichkeit der gärtneri schen Erzeugnisse für einen schnellen Absatz gesorgt werden muß. — Aehnliche Verhältnisse liegen bei einigen anderen Großstädten vor, wie z. B. Köln (Einfluß der holländischen Anliefe rungen) und Frankfurt a. M. und München (Einfluß der südsranzösischen und srachtbe» günstigten italienischen Anlieferungen). 2. Zn den unproduktiven Flächen. Es soll nicht unerwähnt bleiben, daß von den gärtnerisch genutzten Flächen ein erheblicher Teil (bis 25»/o) durch Hosraum, Wege usw. der oirekten Nutzung entzogen werden. Dies ist m.E. bei Bemessung der Hektarwerte zu be achten. Aus den Richtlinien der Landesfinanz ämter geht meist nicht hervor, ob sich die Rahmensätze auf die tatsächlich genutzten Flächen oder auf die Gesamtflächen beziehen, anzu nehmen ist in der Regel das letztere. Si. (Schluß folgt.) Auloverkehr und zulünsllge Slrahenbepslanzung welchen klufluh wird die Zunahme des Verkehrs ausSben? Die Antworten zu ben beiden nachfolgenden Fragen sollen zusammengefaßt werden. Die Fragen lauten: 4. „Inwieweit stören ObstbSume de« Auto verkehr?" >. „Welche Obftarten empfinden Sie als besonders störend?" Obstbäume sind zum mindesten für die Straßen erster Ordnung, die den Hauptdurch gangsschnellverkehr schon jetzt, in Zukunft aber noch stärker bewältigen müssen, völlig unge eignet. Der Pflaumenbaum ist im Stamm zu schwach und in seiner Höhe zu niedrig, um auf freiem Felde den Zweck deS Straßenbaumes zu erfüllen. Größere Aepsel-, Birnen- und Kirsch- bäume sind deshalb ungeeignet, weil sie durch das Anstellen der Leitern, das Hantieren mit Stangen bei der Obsternte den Verkehr er heblich gefährden. Es müssen daher von de» Straßen erster Ordnung die Obstbäume in nächster Zeit verschwinden. Es gilt dieS auch ganz besonders für den Walnußbaum, bei dem die Schalenreste und starker Blattabfall noch hinzukommen. In welchem Umfange bei Straßen zweiter Ordnung ObstbSume noch Verwendung finden können, muß von Fall zu Fall je nach der Straße und Kraftwagenver- kehr entschieden werden. (Automobilelub von Deutschland.) ObstbSume stören den Kraftwagenverkehr da durch, daß die Leitern, welche zur Aberntung nötig werden, häufig weit in die Fahrbahn hineinragen, und diese zu sehr verengen, und dadurch, daß sie zuweilen zu wenig sichtbar sind. Außerdem bilden die abgefallenen Frücht« unter Umständen eine Behinderung für den Kraftfahrer. AuS den angegebenen Gründen würden die Obstarten mit den größten Früchten als besonders störend anzusehen sein. (Allgemeiner deutscher Automobilklub.) Eine Gefährdung des Motorradfahrers durch einzelne Obstbaumarten dürfte nicht bestehen. (Deutscher Motorradfahrcrverband.) Obstbäume wirken störend auf den Straßen verkehr, wenn sie vor dem Straßengraben stehen, ferner durch das Pflücken der Früchte. Von den Obstarten die Pflaumenbäume, da dieselben sehr niedrig sind, und auch sehr wenig Schatten spenden. (Rcichsvcrband deutscher Srostfahrschulen.) So sehr die Ausnutzung der Straßen zur Erhöhung der heimischen Obsterzeugung auch erwünscht ist, so sehr stören doch andererseits in der Regel die Obstbäume den K iftwagen- verkehr. Die Ursache hierfür ist, daß die Neste der Obstbäume infolge der niedrigen Stämme und breiten Kronen in geringer Höhe weit über die Fahrbahn reichen und sich bei starkem Fruchtbehang noch mehr nach unten neigen, so daß dann nicht mehr genügend freier Raum für die ungehinderte Durchfahrt von Kraftomnibussen und hochbeladenen Lastkraft wagen bleibt. Beschädigung der Dachlast, der Verdeckplane, der Richtungsschilder, der Fenster scheiben und der Lackierung, wie auch Verletzun gen von Reisenden in offenen Aussichtswagen oder an ossencn Fenstern sind die Folge davon. Eine gründliche Aufästung auf 4—5 m werden aber manche Obstarten nicht vertragen. Die in manchen Gegenden gebräuchlichen Leitern, mit denen die sruchtbeladenen Aeste (auch nachts) gestützt werden, bilden nicht selten eine Gefahr für die Kraftwagen. Bei allen Obst- arten ist mehr oder weniger eine Gefährdung deS Kraftwagenverkehrs durch Fruchtabwurs vor handen. Die Behinderung des Kraftwagenver kehrs durch ObstbSume wird um so größer, je schma'er die Straße ist. Die Birnen-, Kirsch- und Walnußbäume beeinträchtige» wegen ihrer höheren Kronen den Verkehr weniger. Alle sonstigen Bäume müssen jedoch zum Zwecke der Ausästung einen starken Schnitt vertragen können und auch stets rechtzeitig aufgeästet werden. (Der Rcichspostminister.) An den provinzialen Straßen sind gemischte Baumarten (Obst- und Zierbäume) vorhanden. ObstbSume sind im allgemeinen für den Der- kehr ungünstiger, soweit die Krone zu tief am Stamm angesetzt und wo zu befürchten steht, daß durch das herabfallende Obst Un- glücksfSlle durch Behinderung des Fahrers ein- treten können. (Der Landec direktor der Provinz Brandenburg.) Obstbäume stören jedenfalls den Autover kehr in der Erntezeit, weil die auf dem Straßenkörper stehenden Leitern der Obst- Pflücker umfahren werden müssen. Aepfel- bäume mit seitlich weit ausladenden Aesten der meist niedrig werdenden Kronen, Sauer kirschen mit ihren hängenden dichten Zweigen, stören besonders, weniger die hochstrebenden Kronen von Birnen, Pflaumen und Süßkirschen. (Kreisausschuß des Kreises Teltow.) Obstbäume stören wegen der breiten und niedrigen Kronenentwicklung und bei sperrigem oder hängende» Wuchs, Sauerkirschen wegen der herabhängenden Zweige, Aepfel — mit Ausnahme der hochstrebenden Sorten — wegen der tiefliegenden Kronen, Walnuß, weil Blätter schmutzbildenb und das Wurzelwerl die An liegergrundstücke schädigt. (Bauamt des Kreises Nicderbarnim.) Mitglieder des Technischen Ausschusses für Straßenbau des Landkreistages äußern sich wie folgt: Obstbäume mit gut gezogener hoher Baum krone stören an sich den Autoverkehr gar nicht. Nur in der kurzen Zeit der Ernte wird der Verkehr durch das Aufstellen der Leitern zum Abpflücken des Obstes beli idert bzw. sogar gestört. Das ist aber nur dort der Fall, wo tatsächlich ein großer Autoverkehr auf der Strecke liegt. Bei schwächerem Autoverkehr kann die Behinderung durch geeignete Vor schriften seitens der Kreischausseeverwaltung säst restlos unterbunden werden. Wir haben, außer vielleicht bei der Pflaume, Obstsorten, die sehr gut eine hohe, nicht sehr breit ausladende Krone haben bzw. haben können, wenn sie richtig behandelt werden. Selbstverständlich sind auch Sorten vorläufig noch auf den Chausseen, die eine kurze, breite Krone haben. Diese Sorten dürften nicht mehr angepflanzt werden, und bei den Normalsortimenten der Provinzen müßte heute mehr denn je auch hieraus geachtet werden. Bei regem Autoverkehr ist bei der Schäd lingsbekämpfung und beim Wernten der Bäume vorübergehende geringe Störung ein getreten. Obstbäume stören durch Wfallen und Um berliegen der Früchte und beim Ernten der Früchte; Kirschen und Pflaumen wegen Rutsch, gefahr; Aepsel und Birnen wegen Schleuder- gesahr. Wenn Pyramiden« bzw. kegelförmig wach sende Obstbäume gepflanzt werden, gibt es keine Störungen. Andere Obstbaumsorten stören dann die Autobusse und Lastkraftwagen, wenn die Straße zu schmal ist und die Bäume zu wenig ausgeschnitten werden. Bei 12 m Stra- ßcnbreite lassen sich die Störungen vermeiden. Besonders störend sind Süßkirschen mit nie derem Astansatz und großer Kronsnbreite. Süß- kirschen sind an Hauptstraßen besser nicht zu pflanzen. Es stören Sorten mit niedrigen Kronen. Es müssen Sorten mit aufrecht stehenden Kronen angepflanzt werden. Besonders stören Pslaumen-Sorten mit niedrigen Kronen, er schweren daS Ausweichen und die Uebersicht. Weitere Antworten sind folgende: Besondere Bedenken gegen die ObstbSume sind von der Mehrzahl der eingegangenen Ant worten nicht geltend gemacht worden. Nur werden von zwei Seiten die Walnußbäume und von den Apfclsorten die „Schöne von Boskoop" als ungeeignet erklärt. (Deutscher Landgemcindctag.) Wenn die Aeste zu niedrig hängen und da durch daS Straßenprofil beengen. Bei ge eigneten Sorten — vgl. Frage 2 — ist daS ausgeschlossen. Pflaume, weil es kein hoch- strebender Baum ist. (KreiShauptmannschaft Leipzig.) Wegen ihres niedrigen Wuchses sind Apfel bäume, zum Teil bei engen Straßen und zwei reihiger Pflanzung, störend. Durch technische Eingriffe und Umvcredeln mit Sorten hoch- strebender Kronen ist gute Abhilfe zu schaffen. Die edlen Kirschensorten vertragen den starken Schnitt nicht, der bei Straßenbäumen ange wandt werden muß. Deshalb würde ich keine Kirschen an Autostraßen anpflanzen. (Engelbrecht, Homberg.) Obstbäume stören bei herunterhängenden starken Aesten und dort, wo die Kronenbeaste- lung zu niedrig angeschnitten ist; besonders breit wachsende Aepfelbäume. (Krcisobstbauinspektvr Hein«, Weißenfels.) Zu niedrige oder hängende Sorten auf schmalen Straßen stören. Unsere Straßen sind oben jetzt bei dem modernen Verkehr zu schmal. (Oberinspektor Raum«, Bayreuth.) Die Bäume können, was meist der Fall ist, dadurch stören, daß die Kronen, wenn un sachgemäß gezogen, zu weit aus den Straßen körper kommen. Leider kann man dagegen, wenn wir es mit Kesselkronen zu tun haben, wenig auSrichten, ebenso wie bei flachkronigen Sorten. Ferner ist mit eurer Behinderung deS Verkehrs beim Pflücken zu rechnen, besonders bei Kirschbäumen. ES stören besonders Pflau men, da zu niedrig und nicht windsest und einzelne Apfelsorten, da zu breitkronig. (Gartenbauinspektor Scheerer, R indörfel.) ObstbSume stören den Autoverkehr im all gemeinen mehr als Waldbäume. Fruchtbe ladene Obstbäume hängen immer mit einzelnen Aesten in die Verkehrslinie hinein, auch wenn sie hochwachsen, d. h. sofern sie zu nahe an den Chausseerand gepflanzt sind, und das sind sie leider fast immer. Abfallende Früchte könnten in seltenen Fällen auch Veranlassung zu Unglücksfällen bilden. Dann ist bei Obst bäumen in höherem Alter auch mit Wind bruch bei dürren Aesten zu rechnen, wenn di« Pflege nicht sorgsam durchgeführt wird. Doch darf im allgemeinen gesagt werden, daß z. B. unsere Mostbirnenpflanzung in Württem- berg den Verkehr nur wenig stört, außer sie stehen direkt auf dem Bankett oder an vertiefter Stelle. Walnußbäume breiten sich zu weit über den Straßenkörper aus, auch wenn sie in ziemlicher Entfernung ab stehen. Bezüglich der abfallenden Blätter und Früchte stehen sie den Kastanien gleich. Aepfel haben meist abhängende Aeste und breites Wachstum. Sie sind an den meisten Fahrbahnen ein Hindernis. Kirschen gehen schon eher; si« sind mit Mostbirnen gleich einzuschätzen. Pflaumen kommen in den seltensten Fällen in Frage. Wenn die Apfelsorten richtig ge- wählt werden, z. B. Kleiner Langstiel und Großer Bohnapfel und entsprechende Ent fernung vom befahrenen Straßenkörper haben, so sind sie zweifellos die einträglichsten. (Obstbauinspektor Schaal, Stuttgart.) Obstbäume stören den Autoverkehr im all gemeinen, besonders in der Erntezeit und durch meist zu niedrige Stämme, wenn von der Straße aus Obst gebrochen wird und bei schmalerer Straße hohe Leitern ost bis nahezu in die Mitte der Straße aufgestellt werden. Ferner kommt eS auch vor, daß abfallende teigige Früchte daS Kraftfahrzeug, besonders auf geteerten Straßen, zum Rutschen bringen können. Am meisten stören Aepsel durch zu niedrige Stämme und zu breite Kronen; Birnen und Kirschen weniger, Pflaumen durch niedrige Stämme. (Landwirtschaftsrat Stutzmanu, Speyer.) (Forts, folgt.) Die in den namentlich gezeichneten Abhand- lungcn zum Ausdruck kommenden Ans. ' :en und Urteile sind die Memungsäußerungen der Verfasser. Schriftleitung K. g a ch m a n n, Drl.n Der- antwortlich für den wlrtschaitsrioumchen Teil, bt« Verbandsnachrrchtcn und ore Unterhaltungs beilage E Häußler, Berlin: für die Marktrundschau Dr. C h r > st o p e i t . BerUn; für den Anzeigenteil- M Bethge, Berlin. Verlag: Gärtnerriche Venagsgdi.'lludost m. b V , Berlin SW lü Druck: Gebe Radepti, B rün SW 4!^, Schluß oeo reoattloneuen Leues.
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