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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 44.1929
- Erscheinungsdatum
- 1929
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-192900007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19290000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19290000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 44.1929
-
- Ausgabe Nr. 1, 3. Januar 1929 -
- Ausgabe Nr. 2, 10. Januar 1929 -
- Ausgabe Nr. 3, 17. Januar 1929 -
- Ausgabe Nr. 4, 24. Januar 1929 -
- Ausgabe Nr. 5, 31. Januar 1929 -
- Ausgabe Nr. 6, 7. Februar 1929 -
- Ausgabe Nr. 7, 14. Februar 1929 -
- Ausgabe Nr. 8, 21. Februar 1929 -
- Ausgabe Nr. 9, 28. Februar 1929 -
- Ausgabe Nr. 10, 7. März 1929 -
- Ausgabe Nr. 11, 14. März 1929 -
- Ausgabe Nr. 12, 21. März 1929 -
- Ausgabe Nr. 13, 28. März 1929 -
- Ausgabe Nr. 14, 4. April 1929 -
- Ausgabe Nr. 15, 11. April 1929 -
- Ausgabe Nr. 16, 18. April 1929 -
- Ausgabe Nr. 17, 25. April 1929 -
- Ausgabe Nr. 18, 2. Mai 1929 -
- Ausgabe Nr. 19, 9. Mai 1929 -
- Ausgabe Nr. 20, 16. Mai 1929 -
- Ausgabe Nr. 21, 23. Mai 1929 -
- Ausgabe Nr. 22, 30. Mai 1929 -
- Ausgabe Nr. 23, 6. Juni 1929 -
- Ausgabe Nr. 24, 13. Juni 1929 -
- Ausgabe Nr. 25, 20. Juni 1929 -
- Ausgabe Nr. 26, 27. Juni 1929 -
- Ausgabe Nr. 27, 4. Juli 1929 -
- Ausgabe Nr. 28, 11. Juli 1929 -
- Ausgabe Nr. 29, 18. Juli 1929 -
- Ausgabe Nr. 30, 25. Juli 1929 -
- Ausgabe Nr. 31, 1. August 1929 -
- Ausgabe Nr. 32, 8. August 1929 -
- Ausgabe Nr. 33, 15. August 1929 -
- Ausgabe Nr. 34, 22. August 1929 -
- Ausgabe Nr. 35, 29. August 1929 -
- Ausgabe Nr. 36, 5. September 1929 -
- Ausgabe Nr. 37, 12. September 1929 -
- Ausgabe Nr. 38, 19. September 1929 -
- Ausgabe Nr. 39, 26. September 1929 -
- Ausgabe Nr. 40, 3. Oktober 1929 -
- Ausgabe Nr. 41, 10. Oktober 1929 -
- Ausgabe Nr. 42, 17. Oktober 1929 -
- Ausgabe Nr. 43, 24. Oktober 1929 -
- Ausgabe Nr. 44, 31. Oktober 1929 -
- Ausgabe Nr. 45, 7. November 1929 -
- Ausgabe Nr. 46, 14. November 1929 -
- Ausgabe Nr. 47, 21. November 1929 -
- Ausgabe Nr. 48, 28. November 1929 -
- Ausgabe Nr. 49, 5. Dezember 1929 -
- Ausgabe Nr. 50, 12. Dezember 1929 -
- Ausgabe Nr. 51/52, 23. Dezember 1929 -
-
Band
Band 44.1929
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- Gartenbauwirtschaft
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D?e Gartenvanwsrfschafk Nr. 22. Sv. 8. ISN Deutsche Rosenschau Loburg 1929 Von Paul Schmidt in Erfurt Auch diese Ausstellung gebt setzt ihrer Voll endung entgegen. Die Gebäude, Wasserspiele und sonstigen Anlagen, die als Rahmen für eine Ausstellung nun einmal notwendig sind, bedürfen nur noch des letzten Schliffes. Was die Aus stellung zeigen wird? Nun, die beste Antwort wird die Äste der ausstellenden Firmen geben. Die darin enthaltenden Namen von Ruf und Klang bürgen für produktive Wertarbeit und werben für die Ausstellung mehr als jede theo retische Erörterung es vermag. An der „Deutschen Rosen sch am' be teiligen sich folgende Rosenfirmen: Boehm-Obercassel b/Bonn; Böttcher, Lange- lohe/Holst.; Buchmann-Schwaudorf/Oberfr.; I. Felberg-Leclerc-Trier; Fetisch-Saalfeld; Gramm- Weimar; Hellwig-Gotha; Hundt-Dresdeu-Löbto.u; Kiese L Co.-Vieselbach/Thür.; W. Kordes' Söhne- Sparrieshoop/Holst.; Krause-Alveslohe/Holst.; Kreis-Niederwalluf/Rhein; Peter Lambert-Trier; Gebr. Leenders A.-G.-Kaldenkirchen/Rhld.; M. Leenders L Co.-Steyl/Holland; Lindecke-Rema- gen/Rhein; Loose L Schubert-Angermund/Rhld.; Konrah Maaß-Rellingen/Holst.; Mondanische Nosenschulen-Kiedrich/RHId.; ArpLd Mühle-Te- ncsvar/Rumänien; Müller-Rellingen/Holst.; Mül- ler-Almrich/Sa.; Rödiger-Langensaiza/Üshoven; Rostock-Kölln-Rcisick; I. C. Schmidt-Erfurt; Gebr. baude; Tantau-Uetersen/Holst.; Teschendorfs-Dres- Tchultheiß-Steinfurt/tzessen: Stark-Dresden-Cosse- den-Cossebaude; Weigand-Bad Soden/Taunus. Die Dahlienschau wird von folgenden Firmen bestritten: Alms-Frankfurt/Main; Barth- Mainz-Zahlbach; Benary-Erfurt; Brumme-Len- newitz-Bad Dürrenberg; Fr. Ad. Haage iun.- Erfurt; F. C. Heinemann-Erfurt; Lürtzing-Hild- burghausen; Otto Mann-Leipzig; Rob. Meyer- Bamberg; Meyer-Freiberg/Sachs.: Nonne u. Hoepker-Ahrensburg/Hamburg; Reichard-Berlin- Mariendorf; Sieckmann-Pohlitz-Bad Köstritz; Schmitz-München; Süptitz-Saalfeld; Thalacker- Leipzig-Wahren; Teschendorff-Dresden-Cossebau- de; Werner-Beuel/Rhem; Wöhner-Coburg; Sondergärten, gartentechnische, Bildhauer- und industrielle Er zeugnisse usw. stellen zur Schau: Beisenbüsch-Docsteu/Westf.; Otto Böttcher-Ta- barz/Thür.; Brander Farbwerle-Brand-Erbis- dorf/Sachs.; Chemische Fabrik Grünau-Berlin- Grünau; Ebersdorfer Schamotte- u. Tonwerke- Ebersdorf-Coburg; Hauch L Co. Thüringer Be tonbaugesellschaft-Coburg; I. G. Farbenindustrie- Nürnberg; Fr. John Nachf.-Erfuri; Kock-Coburg; Kolb-Coburg; Knopf-Coburg; Korn-Bernburg/ Sa.; Lindner-Eisenach; Rob. Meyer-Bamberg; Meusel-Coburg; Müller L Co.-Bayreuth; Obst baumzucht- u. Verkaufsgenossenschaft-Effeltrich/ Oberfr.; Panzer-München; Prost Porzel-Coburg; Rehlein-Coburg; T. I. Seidel-Schwepnitz/Sachs.; Siemens Schuckertwerke A.-G.-Nürnberg; Süptitz- Saalfeld; Schmitz-München; Tuffsteinwerk-Gön- ningen/Württ.; Wackerlc-Münchcn; Wöhler-Co burg. Diese „Coburger Rosenschau" wird als gärt nerisches Kleinod dem Fachmann und Liebhaber manche neue Anregung bringen und besonders zur Zeit ihres Höhepunktes (Juni-September) eine blumistische Sehenswürdigkeit ersten Ranges werden; mögen recht viele sich rm Laufe des Som mers an dieser mitteldeutschen Rosen- und Son dergartenparade erfreuen! Die freundliche Stadt mit ihrem Wahrzeichen, der majestätisch gelegenen Beste und ihrer reizvollen Umgebung "(nicht zu vergessen das bekannte köstliche Nast aus Hopfen und Malz) werden auch ihrerseits den Besuchern allerlei abwechslungsreiche Stunden bereiten. Für den AussteUungskalender ist die um gehende Mitteilung der Aussteklungsterminc erwünscht. Wir bitten alle unsere Leser, uns auf alle Gartenbauausstellungen, die in diesem Jahre stattfindcn, aufmerksam zu machen. Mitteilungen des Reichsverbandes VerW über die 38. Sitzung des MWums km 15. 5. Anwesend: M. Schetelig-Lübeck, O. Bern- stiel-Borustedt, A. Bcckel-Oberzwehren, H. Somsleth-Mittelukirchen, K. Fachmann-Berlin, Dr. Ebert-Berlin, I. Böttner-Jranksurt/O., C. Hausmann-Stuttgart. Entschuldigt: F. Grobbcn-Alt-Langsow, R. Mayer-Bamberg. Geschäftliche Mitteilungen. — Als Vertreter des NeichSvcrbandes für die vom 4 bis 9. 6. 1929 in München stattfindende Ausstellung der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft wur den Dr. Ebert und Demnig bestimmt. — Das Präsidium beschloß nach Rückfrage bei dem Obmann der BezirkSgruppe Danzig, dem Messe amt der Freien Stadt Danzig mitzuteilen, daß der Reichsverband an einer Gartenbauaus stellung nicht teilnehmcn kann. — Das Prä- sidinm faßte den Beschluß, der Frage der Ausstellung von Obstaittomaten vorläufig nicht näher zu treten. — Aufnahme körperschaft licher Mitglieder. — Als körperschaftliche Mit glieder wurden aufgenommen: Obst- und Ge- müscbauvercin Over; Lübecker Absatzgenossen schaft für Gemüse und Obst, e. G.m.b.H., Lübeck; Obst- und Gemüseverkaufsgeuojseu- schast, e. G.m.b.H., Marienwerder; Bau- und Siedlungsgenofsenschast des Vaterländischen Frauenvercins vom Roten Kreuz, Neunkirchen (Saar); Gemüsebauvereinigung Bedburdyck; Fachausschuß für Gartenbau bei der Landwirt- schaftskammer Oldenburg; Deutsche Kolonial- schule Witzenhausen; Anstaltsdirektion der Lan desanstalt Hochweit'schen; Landesanstalt Arns- dorf/Sa. — Die Beteiligung des RcichSvcr- bandes an der Großen Ruhrländischc» Gar tenbauausstellung in Essen. — Das Präsidium genehmigte die Berichte der Abteilungsleiter über Inhalt und räumliche Verteilung der zur Ausstellung vorbereiteten bildlichen Darstel lungen und Gegenstände. — Tagung der FS- däration Horticole Professionelle Internatio nale vom S. b«S 5. 7. 1929 in London. — Das Präsidium brachte als Vertreter des Neichsverbandes die Herren Schetelig-Lüberk und Bloßfeld-Potsdam in Vorschlag und be schloß den Antrag cinzubringen, die Tagung für das Jahr 1931 nach Deutschland einzu- ladcn und sür das Jahr 1930 ausfallen zu lassen. — Stellung der Bczirksgruppcn und Landesverbände zu anderen wirtschaftspoli tischen Organisationen. — Diese Angelegenheit wurde wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung der nächsten Sitzung des Hauplansschusses zur Beratung und Entscheidung überwiesen. — Festsetzung der Obmännerlagungcn für Mittel- nnd Süddeutschland. — Für Mitteldeutschland (Thüringen, Freistaat Sachsen, Prov. Sachsen, Anhalt): am 4. nnd 5. 11. in Leipzig. Für Süddculschland (Bayern, Württemberg, Hessen- Nassau, Hessen-Darmstadt, Baden und Pfalz): am 7. und 8. 11. in Stuttgart. — Beratung eines Entwurfes für das Preußische Laudwirt- schaflskammcrgcsctz. — Dr. Ebert berichtete über den Referentenentwurf, zu dem das Prä sidium grundsätzlich Stellung nahm. — Strw lungnahmc zum gärtnerischen SicdlungSwcseu. — Das Präsidium genehmigte den Bericht über den Fortgang der Verhandlungen in deu zuständigen Ministerien. — Verschiedenes. — Das Präsidium faßte den Beschluß, die für eine weitere Prüfung der Lenning'schen Obst kisten erforderlichen Mittel bereitzustellen. — Der Antrag der Bezirksgruppe Breslau, der Neichsverban.d solle sich au einer Studienreise nach Polen beteiligen, wird von dem Präsi dium abgelehnt. — Die nächste Präsidial- sitzung sinket am 19. 6. 1929, 8 Uhr in Frauk- surt/O. (Hotel Prinz von Preußen) statt. Schetelig, Präs. Fachmann, Direkt. Für die Niederschrift: Dr. Seidel. Die Gewerbesteuererklärung für 1929 nach den neuen preußischen Bestimmungen Von Dr. Brönner in Berlin Die Gewerbesteuererklärungen werden in dieser Zeit in Preußen auf Grund der ergangenen Notverordnung abzu geben sein. Ob die Notverordnung rechts gültig ist und demgemäß die Steuererklärungen wie "Steuerzahlungen auf die Gewerbesteuer 1929 verlangt werden können, ist bis zur Entscheidung dieser Frage durch den Staats- gerichtShos nicht endgültig geklärt. Das Vor liegen eines dringenden Notstandes, den der Erlaß der Notverordnung verfassungsgemäß er fordert, wird angenommen, weil die Gemeinde finanzen bei Nichterhebung der Gewerbesteuer in völlige Verwirrung geraten würden, wie in der Gesetzesbegründung gesagt ist. Es er scheint aber zweifelhaft, ob nach der Ver fassung die zweimalige Einbringung der Ge werbesteuervorlage im Landtage zulässig war. Da dies jedoch unmittelbar mit der Notver ordnung nichts zu tun hat, wird voraus sichtlich die Rechtsgültigkeit der Notverordnung anerkannt werden. Uebrigens wird der Land tag die Notverordnung nachträglich zu be stätigen haben. Wird die Zustimmung versagt, fo muß sie außer Kraft gesetzt werden. — Für die nunmehr bevorstehende Gewerbe steuererklärung 1929 ergibt sich auf Grund der neuen Bestimmungen fol gendes: 1. Die Gewerbeertragsteuererklärung. In der Gewerbeertragsteuererklärung wirb nach der Notverordnung der im Jahre 1928 erzielte Gewinn anzugeben sein, da, wie bisher, die Veranlagung nach dem Geschäfts- ergebnis des Vorjahres erfolgt. Auf die Be rechnung des Gewinns finden die gleichen Grundsätze wie sür die Ermittlung des Ein kommens aus Gewerbebetrieb bei der Reichs- einkommensteuer Anwendung, so daß der in der Einkommensteuererklärung ange gebene Gewinn grundsätzlich auch hier anzu geben sein wird. Immerhin kann auch davon abgewichen werden, soweit dies die Vorschriften des Einkommensteuergesetzes zulassen. Dem Ge- Winn werden zutreffendenfalls bestimmte Be träge, wie Schuldzinsen, teilweise die Mieten nsw. hinzugerechnet, deren Angabe in der Steuererklärung infolgedessen verlangt wird. 1. Die Hinzurechnung der Schulden sen. Zum Gewerbeertrage gerechnet werden — tbgesehen von Zinsen für das Gewerbekapital, »ie der Gewerbetreibende weder für sich poch Ür andere absetzen kann — Zinsen sür Schul den, die „zwecks Anlage oder Erweiterung »es Geschäffs, Verstärkung des Betriebskapitals »der sonstiger Verbesserungen ausgenommen sind". Wie das Oberverwaltungsgericht vor 'urzem ausdrücklich entschieden hat (Urteil 28. 12. 28; VIII 25/28), ist hiermit nichts anderes gemeint als der Begriff der dauer n-, den Schulden. Auch wenn also im Weae des Kredites beschaffte Gelder zu Ber- Lesserungen des Geschäfts verwendet verden, gehören die Zinsen nicht bereit? aus diesem Grunde zum Gewerbeertrage. Vielmehr kommt es, wie auch der Finanzminister in einem Erlaß vom 30. 3. 1929 ausgeführt hat, darauf an, ob nach den sür die Kreditge währung getroffenen Vereinbarungen ein langfristiger oder nur vorübergehender Kredit zewährt ist. Auch wenn ein Kredit von vorn- yerein zwar auf längere, aber beschränkte Zeit gewährt ist, liegt eine dauernde Schuld, Seren Vorliegen die Hinzurechnung der Zinsen rechtfertigen würde, nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts (Urteil vom 10. 7. 28; VUI 266/27) nicht vor. Kontokorrentschulden, zu welchen in der Regel auch Wechselschulden in Anbetracht ihrer regelmäßig kurzen Laufzeit gehören, bleiben nach dem oben angegebenen Ministerialerlaß auch bei herrschender Geld knappheit laufende Schulden. Die Bestellung Von S ich e ru n g s h y p o t h e ke n macht aus laufenden (z. B. Warenschulden) keine dauernden Schulden. Aber auch für andere Hypothekenschulden weist der Finanzminister mit Recht darauf hin, daß bei ihnen lediglich eine Vermutung gegen den Charakter als laufende Verbindlichkeiten spricht. Ob tat sächlich eine Dauerschuld vorliegt, richtet sich nach den Abmachungen. Sollen aufgenommene Kredite zur Deckung oder zur Vermeidung von Verlusten dienen, so sind nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts vom 18. 12. 28 die Zinsen abzugsfähig. Mußte bei der Aufnahme eines Darlehns dem Gläubiger ein Damno bewillgt werden, d. h. wurde von dem Darlehnsgeber weniger als der Nennbetrag ausgezahlt, so mindert dies nach einem Urteil vom 13. 12. 28 (VIII 16/28) auch den Gewerbeertrag, da das Damno nicht zu den Schuldzinsen gehört. Eine andere Auffassung könnte nur Platz greifen, wenn es sich um eine verdeckte Zinszahlung handelte, was bei Vereinbarung eines Zinssatzes in üb licher Höhe jedenfalls ausscheidet. S. Behandlung von Miet- und Pachtzinsen. Miet« und Pachtzinsen, die der Ge werbetreibende an einen anderen sür gemietete oder gepachtete Grundstücke, Gebäude, Räum lichkeiten und Betriebsmittel zu zahlen hat, werden regelmäßig in Höhe von ein Viertel dem Gewinn zugesetzt. Gehen aber die verein barten Miet- oder Pachtbeträge über dis üb liche Miete oder Pacht hinaus, so wird der überschießende Teil der Miete oder Pacht voll als Gewerbeertrag angesehen. In dem Steuer erklärungsformular sind, um eine Nachprüfung in dieser Hinsicht zu ermöglichen, eine Reih« von Fragen gestellt. Bekanntlich soll ver hindert werden, daß mit Rücksicht auf dis Ge werbeertragsteuer ein zu hoher Miet-- oder Pachtzins vereinbart wird, der zu drei Viertel abzugsfähig sein würde. — Eine Hinzurech nung der Miete oder Pacht findet überhaupt nicht statt, wenn sie an einen anderen Gewerbe treibenden gezahlt wird, für den sie gewerb liches Einkommen bildet, und sich auch der Gewerbebetrieb des Vermieters in der gleichen Gemeinde befindet. In diesen Fällen werden die gezahlten Mieten bereits von dem Ver mieter als Gewerbeertrag versteuert. 3. Die Absetzbarkeit von Gehältern und sonstigen Bezügen. Gehalt, das an die im Gewerbebetriebe tätige Ehefrau gezahlt wird, ist abzugs fähig. Es darf sich jedoch nicht nur um eine gelegentliche Tätigkeit der Ehefrau, wie sie in manchen Gewerbetrieben üblich ist, handeln. Auch muß das Gehalt der Tätigkeit ent sprechen. Letzteres gilt auch für Gehaltszahlun gen an andere Familienangehörige, die übri gens nach der Rechtsprechung des Reichsfinanz- Hoss, wenn es sich um erwachsene Kinder handelt, von denen eine unentgeltliche Tätigkeit nicht zu erwarten ist, auch nachträglich ge währt werden können. 4. Berechnung der Gewerbe« ertragsteuer. Die Berechnung der Gewerbeer tragsteuer erfolgt in der Weise, daß zu nächst insgesamt 1500 RM. als Entgelt für die persönlichen Arbeiten und Dienste der Ge schäftsinhaber bzw. der Gesellschafter — bei offenen Handelsgesellschaften, Kommanditge sellschaften und Gesellschaften m. b. H. — von dem Gewerbeertrage in Abzug gebracht werden. Sodann wird von dem sestgestellten Ge werbeertrage der Steuergrundbetrag berechnet. Der Steuersatz hierfür beträgt: sür die ersten 1500 RM. V- v. H., für die weiteren 1200 RM. 1 V.H., sür die weiteren 1200 RM. 1i/z V.H., für die weiteren Beträge 2 v. H. Der sich hiernach ergebende Steuergrundbetrag gelangt selbst nicht zur Erhebung, sondern lediglich die dazu von den Gemeinden in Hundertsätzen beschlossenen Zuschläge. Beispiel: Gewerbeertrag (nach Abzug von 1500 RM.) 5000.— NM. Steuergrundbetrag .... 59.50 „ Gemeiudegewerbesteuer (Zu ¬ schlag 425 °/o) .... 253.— „ ll Gewerbekapitalstcuer. Als Grundlage für die Gew erbe kapi tal st euer, soweit in der Gemeinde eine solche erhoben wird, dient der in erster Linie auch für die Vermögensteuer 1929 geltende Einheitswert des Betriebsver mögens. Zur Zeit ist noch nicht bekannt, ob der auf den 1. Januar 1928 festgestellte Einheitswert unverändert übernommen wird. Abgesetzt werden von diesem Einheitswert, da die der Grundvermögensteuer unterliegenden Grundstücke von der Gewerbekapital steuer ausgenommen sind, die für die Beiriebsgrundstücke festgesetzten Einheitswerte. In der Gewerbekapitalsteuerer- klärung wird zunächst Angabe des Wertes der Dritten gehörigen Gegen stände verlangt, die nicht wie die Grund stücke der Grundvermögensteuer unterliegen, als» insbesondere von fremden Maschi nen, Jnventargegen ständen usw., Diese Gegenstände scheiden beim Gewerbe kapital nur aus, wenn sie zu dem Gewerbe» kapital des Eigentümers gehören, von dem sie gemietet oder gepachtet sind, und sich dessen Gewerbebetrieb in der gleichen Gemeinde be findet. Ferner ist in der Gewerbekapitalsteuer- crklärung eine Angabe der dauernden Schulden in dem oben unter I, 1 bezeich neten Sinne erforderlich, die als Gewerbe- kapital dem Betriebsvermögen hinzugercchnet werden. Gewerbebetriebe mit einem Gewerbe- kapital bis 3000 R M. sind von der Gewerbekapitalsteuer befreit. Der Steuer grundbetrag für die Gewerbekapitalsteuer berechnet sich nach wie vor mit r/z v. T. von den ersten 12 000 RM., ^/, v.T. für den dar über hinausgehenden Teil des Gewerbekapitals. Erhoben werden nur die von der Gemeinde be schlossenen Zuschläge. Hl. Lohnsummenstcuer. Eine Steuererklärung sür die Lohn summensteuer für das ganze Jahr kommt nicht in Frage. Die Lohusummensteuer ist, wie bisher, je nach der Bestimmung der Ge meinde monatlich oder vierteljährlich von den im vergangenen Monat oder Vierteljahr ge zahlten Löhnen und Gehältern abzuführen» Bei Betrieben, deren Lohnsumme im Jahr« den Betrag von 18.000 RM. nicht übersteigt, werden künftig 6000 RM. jährlich abgezogen. Demgemäß ist bestimmt, daß, wenn die in einem Monat gezahlte Lohnsumme nicht mehr als 1500 RM. beträgt, der den Vorauszahlun gen zugrunde liegende Steuergrundbetrag um 0.50 RM. zu kürzen ist. Der Steuergrundbe« trag beträgt nach wie vor 1 v. T. der Lohn- summe; erhoben werden lediglich die von den Gemeinden in Hundertsätzen beschlossenen Zu schläge. Beispiel: Monatliche Lohnsumme « . . 1400.— RM. Steuergrundbetrag .... 1.4 „ gekürzt um 0.50 RM. ... 0.9 „ Gemeinde - Lohnsummensteuer (z. B. 1000 v.H.) . . 9.— „ Mit der Entrichtung der Vor auszahlungen aus die Lohn sum men st euer ist, wie hisher, «ine Erklärung über die Höhe der im Betriebe erwachsenen Lohusumme und über die Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer abzugebcn, die als Steuerer klärung gilt. Eine Veranlagung der Lohusumme findet nach Schluß des Jahres nur aus Antrag des Steuerpflichtigen oder einer beteiligten Gemeinde statt, sofern ein berechtigtes Interesse an der Veranlagung dar gelegt wird. Der Antrag muß jeweils bis zum 30. Juni gestellt werden. Schäden für das Muzenwachslum in WuWegedieken Aus der Bochumer Umgebung geht uns mal wieder eine Mitteilung darüber zu, in wie starkem Maße das Pflanzenwachstum in der dortigen Gegend von Rauch und Abgasen der industriellen Anlagen beeinträchtigt wird. Man schreibt uns: „...Die Rauchplage macht sich in letzter Zeit immer mehr bemerkbar. Niemand braucht Gärtner, noch sonst scharfer Beobachter zu sein, jedem wird es auch ohnehin auffallen, wie der Ruß alles beschmutzt, verdreckt und ver schmiert. Bäume und Straucher sind mit einer dicken Dreckschicht überzogen. Gegenstände, die längere Zeit unter freiem Himmel stehen, zeigen beim Anfasssn eine Schmierschicht, die der Regen nicht abzuwaschen vermag. In diesem Früh« jahr lag in den Gärten dieser Schmutz Millimeter dick. Jetzt stelle man sich vor, wie dieser ge fährliche Nuß, der immer stärker aufzutreten droht, über Gemüse und Blumen fällt. Er ver unreinigt die Blätter und Blüten, die Pflanzen werden unansehnlich, sie können nicht mehr recht atmen, sie verkümmern und geben kein voll wertiges Produkt. Der Ertrag und die Freud« am Garten in hiesiger Gegend wird daher immer geringer." Die in den namentlich gezeichneten Abhand lungen zum Ausdruck kommenden Anfickten und Urteile sind die Meinungsäußerungen der Verfasser. Schriftleitung K. Fachmann, Berlin. Ver antwortlich sür den wirtschaftspolitischen Teil, die Verbandsnachrichten und die Unterhaltungs beilage E. Häußler, Berlin; sür die Marktrundschau: Dr. Christopeit, Berlin; für den Anzeigenteil: M. Bethge, Berlin. Verlag: Gärtnerische Vcrlagsgesellschaft m. b.H., Berlin SW 48. Druck: Gebr. Radetzkr, Berlin SD 48. Schluß des redaktionellen Teiles.
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