Suche löschen...
Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 44.1929
- Erscheinungsdatum
- 1929
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-192900007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19290000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19290000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 44.1929
-
- Ausgabe Nr. 1, 3. Januar 1929 -
- Ausgabe Nr. 2, 10. Januar 1929 -
- Ausgabe Nr. 3, 17. Januar 1929 -
- Ausgabe Nr. 4, 24. Januar 1929 -
- Ausgabe Nr. 5, 31. Januar 1929 -
- Ausgabe Nr. 6, 7. Februar 1929 -
- Ausgabe Nr. 7, 14. Februar 1929 -
- Ausgabe Nr. 8, 21. Februar 1929 -
- Ausgabe Nr. 9, 28. Februar 1929 -
- Ausgabe Nr. 10, 7. März 1929 -
- Ausgabe Nr. 11, 14. März 1929 -
- Ausgabe Nr. 12, 21. März 1929 -
- Ausgabe Nr. 13, 28. März 1929 -
- Ausgabe Nr. 14, 4. April 1929 -
- Ausgabe Nr. 15, 11. April 1929 -
- Ausgabe Nr. 16, 18. April 1929 -
- Ausgabe Nr. 17, 25. April 1929 -
- Ausgabe Nr. 18, 2. Mai 1929 -
- Ausgabe Nr. 19, 9. Mai 1929 -
- Ausgabe Nr. 20, 16. Mai 1929 -
- Ausgabe Nr. 21, 23. Mai 1929 -
- Ausgabe Nr. 22, 30. Mai 1929 -
- Ausgabe Nr. 23, 6. Juni 1929 -
- Ausgabe Nr. 24, 13. Juni 1929 -
- Ausgabe Nr. 25, 20. Juni 1929 -
- Ausgabe Nr. 26, 27. Juni 1929 -
- Ausgabe Nr. 27, 4. Juli 1929 -
- Ausgabe Nr. 28, 11. Juli 1929 -
- Ausgabe Nr. 29, 18. Juli 1929 -
- Ausgabe Nr. 30, 25. Juli 1929 -
- Ausgabe Nr. 31, 1. August 1929 -
- Ausgabe Nr. 32, 8. August 1929 -
- Ausgabe Nr. 33, 15. August 1929 -
- Ausgabe Nr. 34, 22. August 1929 -
- Ausgabe Nr. 35, 29. August 1929 -
- Ausgabe Nr. 36, 5. September 1929 -
- Ausgabe Nr. 37, 12. September 1929 -
- Ausgabe Nr. 38, 19. September 1929 -
- Ausgabe Nr. 39, 26. September 1929 -
- Ausgabe Nr. 40, 3. Oktober 1929 -
- Ausgabe Nr. 41, 10. Oktober 1929 -
- Ausgabe Nr. 42, 17. Oktober 1929 -
- Ausgabe Nr. 43, 24. Oktober 1929 -
- Ausgabe Nr. 44, 31. Oktober 1929 -
- Ausgabe Nr. 45, 7. November 1929 -
- Ausgabe Nr. 46, 14. November 1929 -
- Ausgabe Nr. 47, 21. November 1929 -
- Ausgabe Nr. 48, 28. November 1929 -
- Ausgabe Nr. 49, 5. Dezember 1929 -
- Ausgabe Nr. 50, 12. Dezember 1929 -
- Ausgabe Nr. 51/52, 23. Dezember 1929 -
-
Band
Band 44.1929
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
- Autor
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Ä»§ Vr^HO Bericht über die 12. HauplmsWtzMng am 2S. Zanuar 182S (Schluß.) Beschlußfassung über elngegangene Anträge Antrag der Bez.-Gr. Hameln: „Der Neichs- verband wird gebeten, für das Jahr 1929 ein neues Mitgliederverzeichnis zu möglichst billigem Preis oder gratis herauszugeben. Die umfang reiche Form des letzten Verzeichnisses ist zu ver werfen, da dieselbe nicht handlich und auf Reisen nicht mitgeführt werden kann. Wir beantragen, ein Verzeichnis herauszugeben in der Form, wie wir es bis 1920 hatten, am Kopse der Gruppe den gesamten Vorstand angeführt. Damals ging dieses Verzeichnis jedem Ptitgliede unentgeltlich zu." Der Antrag wurde dem Hauptausschuß als Material überwiesen. — Antrag des Landes verbandes Echtesten: „Der Gartenbau im Osten Deutschlands liegt seit der Abtretung der Posen- Schlesischen Gebietsteile in einer großen Be drängnis, da die Absatzgebiete in Polen und teil weise in der Tschechoslowakei liegen. Der schle sische Gartenbau hat daher das größte Interesse, oaß der Handelsvertrag mit Polen unter Dach und Fach kommt und dort den deutschen Pflanzen und Blumen eine bevorzugte Ausfuhr zuteil wird. Um dieses zu erreichen, muß aber der schlesische Gartenbau bei den Zollverhandlungsn vertreten fein. Wir stellen fest, daß von den deutschen Vertretern bisher die Belange des schlesischen Gartenbaues wenig oder gar nicht vertreten worden sind. Die Bez.-Gr. Breslau wolle daher durch den Landesverband beim Reichsverband beantragen, eine geeignete gärtnerische Fachper- sönlichkcit nach Polen zu senden, um dort den Stand der Kulturen zu besichtigen, um dann den schlesischen Gärtnern mit Ratschlägen für evtl, in Frage kommende Gartenbauerzeugnisse und der Absatzverhältnisse dienen zu können." T i l I a ck-Sacrau begründete ausführlich den Antrag unter besonderem Hinweis darauf, daß durch diese Grenzziehung das Absatzgebiet der in den Grenzbezirken liegenden Gärtnereien ver lorengegangen sei, so daß der schlesische Garten bau ein außerordentlich großes Interesse an dem Abschluß des deutsch-polnischen Handelsvertrages habe, der auch die Möglichkeit biete, den Absatz nach Polen wieder auszunehmen. Es würde außerordentlich begrüßenswert sein, wenn schon setzt Gelegenheit wäre, die Absatzgeviete in Ober- schlesien zu erforschen. S a u l: ch-Mikultschütz schloß sich den Ausführungen Tillacks unter besonderem Hinweis auf dis schwierigen ober- schlesischen Verhältnisse, wo polnische Genossen schaften seither allein die Möglichkeit hätten, den Absatz von gartenbaulichen Erzeugnissen zu vermitteln, an. B o e t t n e r-Frankfurt/Oder wies auf die Bestrebungen, den Osten zu einem einheitlichen Vorgehen zufammenzuschließen, hin. Es müssen auch die Verbände des Gartenbaues sich dem im Osten gebildeten Schutzverband zur Sicherung der Wirtschaft im Osten nnschließeu. Der Antrag wurde dem Präsidium als Material überwiesen. — Antrag des Landesverbandes Oberschlesicn: „Der Hnnptausschnk des Rcichs- verbandes wolle beschließen, möglichst bald im Rahmen des Reichsvcrbandcs eine Sterbckasse zu errichten." Der Antrag wurde angenommen und die Hauptgeschäftsstelle beauftragt, in der August- Sitzung einen endgültigen Vorschlag vorzuleg-en. — Antrag des» > wmirrat Ma n c r .uberg: „Der mit dem Verlag des „Deutschen Erwerbs- gartcnbaues" (d. i. die Gärtnerische Verlags- gescllschaft) einerseits und den bisher freien un abhängigen Zeitungsunternehmungen Bernhard Thalacker-Braunschweig und Gebr. Junghanß- Leipzig andererseits abgeschlossene Vertrag ist aufzugeben". Nach sehr eingehender Aussprache wurde der Antrag einstimmig abgelehnt. — An trag des Landesverbandes Württemberg: „Der Nr. 1 des „Deutschen Erwerbsgartenbaues" liegt eine Frühsnhrsspezialofferte der holländischen Firma I. B. van der Schoot A.-G. Hillegom bei, in welcher Knollen und Pflanzen (Gladiolen, Dahlien, Stauden usw.) angeboten werden zu den Preisen, die weit unter denen, die von den in Frage kommenden Verbänden für Deutschland festgelegt wurden, liegen. Wir beantragen, daß derartige Preisunterbietungen unter allen Um standen zu unterbleiben haben und derartigen Schleuderofferten nicht noch durch das Ver bandsorgan Vorschub geleistet wird". Es wurde mitgetcÜt, daß zur Zeit nach der Vereinbarung mit der gärtnerischen Fachpresse Beilagen über ausländische Erzeugnisse noch ausgenommen wer den könnten und daß die Vcrlagsgesellschaft als Mitglied der Vereinigung ebenfalls nach den Vereinbarungen verfahren müße. Der Hanpt- ,Vorstand habe bereits beschlossen, möglichst bald in der Vereinigung der gärtnerischen Fachpresse eine Vereinbarung herbeizuführen, nach der auch Beilagen über ausländische Erzeugnisse mit Preisen den Anzeigenblättern nicht beigefügt werden dürfen. — Dieser Beschluß ist inzwischen aus Antrag des Reichsverbandes von der Ver einigung gefaßt worden. Hau g-Stuttgnrt bittet darum, die Frage der Umwandlung des Sonder ausschusses für "Friedhofsgärtner in einen Fach ausschuß für Friedhofsgärtner erneut zu beraten. Es wird beschloßen, die Angelegenheit bis zur HaUPtausschußsitzung im August zu vertagen. — Antrag des Landesverbandes beider Mecklenburg: „Der Reichsverband möge versuchen, im Rund funk Vorträge zu halten, um den Absatz der Erzeugnisse zu heben". Es wurde Mitgeteilt, Schetclig, Präsident. Fachman n, Direktor. Für die Niederschrift: Sievert. daß dem Gartenbau auf Antrag des Neichsver» bandes erstmalig sechs gartenbauliche Vorträge im Rahmen deS Landwlrtschaftsfunks zugestan den feien. Es würde versucht werden, im näch sten Jahre eine größere Anzahl von Fachvor trägen im Nahmen des Landwirtschaftsfunks bewilligt zu erhalten. — Schulze-Wittmund weist darauf hin, daß es notwendig sei, auch die Vortrüge der öffentlichen Tagungen des Rcichsverbnndes durch Rundfunk zu üöcrtrngen. Die Hauptgeschäftsstelle wurde beauftragt, die Möglichkeit derartiger Uebcrtragungcn mit der Rundfunk-Gesellschaft zu besprechen" — Die Sommertagung 1929. B a r k h o f f-Essen berichtete über das von dem Landesverband Rheinland ausgestellte Programm sür den 7 . Deutschen Gartenbautag in Esten. Es sind folgende Veranstaltungen geplant: Am 1. 8. Sitzung des Präsidiums und Hauptvorstandes; nm 2. 8. Sitzung des Hauptausschustes; am 3. 8. Versammlung der Blumen- und Pflanzcnznchter, öffentliche Sitzung der Abteilung für Pflanzen schutz, Sitzung der Vorstände des Fachausschusses für Gemüsebau und des Fachausschusses für Obstbau, Eröffnung der Sommerblumen-, Früh obst-, Frühgemüse- und Neuheitcnschau; am 4. 8. 7. Deutscher Gartenbautag; am b. 8. Sitzung des Sonderausschusses für Gartennusführcude, offcnt« liche Sitzungen der Abteilung für technische Be triebsmittel, der Gartcnausführcnden und Fried hofsgärtner; am 6. und 7. 8.: Ausflüge. — Schluß der Sitzung 9 Uhr abends. Der Fachausschuß für Gemüsebau lagt am 13. und 14. Zum 1929 in Straelen (Kreis Geldern). Vorläufige Tageseinteilung Donnerstag, den 13» Juni 1S2S vormittags: Nichtöffentliche Sitzung des Fachausschusses nachmittags: 14 Ahr» Gemeinsame Besichtigung der Rheinischen Lehranstalt für Gemüsebau und der Versteigerung in Straelen 16 Ahr, Öffentliche Tagung des Fachausschusses Tagesordnung: 1. Eröffnung durch den Vorsitzenden mit einem Über blick über die wirtschaftliche Lage des Gemüsebaues 2. Welche Lehren muß der Treibgemüsebau aus den Erfahrungen des Winters 1928/29 ziehen? Gartenbaudirektor Grobben, Altlangsow 3. Die Standardisierung der Gemüse als Voraussetzung für den Erfolg von Absatzorganisationen. Direktor Lisges, Straelen 4. Aussprache Freitag, den 14. Juni 1929 Ausflüge s) nach Venlo (Holland). Auslandspaß erforderlich b) nach Bielefeld und Münster in das westfälische Gemüsebaugebiet. Besichtigung der Verkaufsorganisationen in Bielefeld und Münster c) in das Gemüsebaugebiet Fischenich bei Köln Anmeldungen sind umgehend erforderlich 1. beim Provinzialverband Rhein. Erwerbs-Obst- und Gemüsezüchter E. V. in Straelen zur Quartierbeschaffung und für den Ausflug nach Holland. 2. bei der Hauptgeschäftsstelle des Reichsverbandes für die Ausflüge zu b und L. Ausstellungskalender 3 .—8. 8. 29: Kongreß der Internationalen Er- werbsgärtnerveremigung in London. 4 .—9. 8. 29: Wanderausstellung München 1929. Veranstaltet von der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft. 8.—12. 8. 29: Studienreise des Verbandes deutscher Blumengeschäftsinhäber nach Wien. 15.—23. k. 29: Kakteenschau in Halle, Berg schenke. Deutsche Kakteengesellschast. 15.—17. 8. 29: Hauptversammlung der Deut schen Kakteen-Gescllschaft. 29. 8. bis Ende Oktober 29: Gruga, Große Ruhrländische Gartenbau-Ausstellung in Esse». 8.-7. 7. 29: Frühobstausstellung in Pillnitz. Veranstaltet vom Bezirks-Obstbauverein ,Oberes Elbtal". 4. 8. 29: 7. Deutscher Gartenbautag in Essen. 31. 8.—9. 9. 29: Gartenbau-Ausstellung der Bez.-Gr. Swinemünde u. Umg. Sommer 29: Große Rosenschau 1929. Jubi läums-Ausstellung des Gartenbauvereins Coburg. 1. 9.-2. 9. 29: Pommerscher Gärtnertag. Veranstaltet vom Landesverband Pommern. Anfang September 29: Grcnzmärkische Dah lien- und Sommerblumenschau in Schneide- mühl. 14.—18. 9.29: Altsstellung der Bez.-Gr. Hil desheim u. Umg. 21.—24. 9. 29: Provinzial-Wanderausstellung Aachen 1929. Veranstaltet vom Landwirt schaftlichen Verein für Rheinpreußen. 28. 9.—1. 18. 29: Gartenbau-Ansstellung für den Reg.-Bez. Osnabrück. Anfang Oktober 29: Herbstschau für Blumen, Pflanzen, Obst und Gemüse in Wies baden, Paulineuschlößchen. Veranstaltet von der Bez.-Gr. Wiesbaden-Rheingau. 12.—29. 19. 29: Große Provinzialausstcllung in Berlin. Veranstaltet vom Provinzialver band märkischer Obst- und Gartenbau vereine. Sie Kalkdüngung im GarleMti Von Dr. Heling in Berlin-Friedenau Viele Gartengewächse sind ausgesprochene Kalkpflanzen, d. h. von den tzauptnährstoffen Stickstoff, Kali, Phosphorsäure, Kalk, die man durch die Düngung dem Boden zu ersetzen Pflegt, steht ihr Kalkbedarf an erster Stelle. Das trifft nach neueren Untersuchungen sür folgende Pflan zen zu, absteigend geordnet: Weißkohl, Rhabar ber, Rotkohl, Wirsing, Möhren, Stangenbohnen, Buschbohnen. Auch noch hoch, wenn auch an zweiter Stelle stehend (nach Kali), sind die Kalk verbrauchszahlen für Sellerie und Tomate. Haben alle diese Früchte in einem Garten einmal oder sogar häufig versagt, so gebe man ihnen jetzt in der Pflanzzcit im Frühjahr eine Düngung mit Kalk, und zwar wenigstens 1 je 10 am gemahlenen Branntkalk 2 Wochen vor dem Pflanzem oder nach dem Auflaufen bzw. die doppelte Menge kohlensauren Kalk (Mergel), der jederzeit verabfolgt werden kann. In jedem Fall muß aber der Boden trocken sein, damit der Kalk ihm innig beigemcngt werden kann, was Voraussetzung für seine Wirkung ist. Wenn auch der Kalk schwer löslich ist und deshalb besser im Herbst gegeben wird, damit er im Frühjahr der Pflanzenwurzel zur Verfügung steht, fo soll man doch auch im Frühjahr aus seins Anwendung namentlich zu den genannten kalkliebenden Ge wächsen nicht verzichten. Denn man kam» die Bedingungen für die Lösung des Kalkes im Gar tenbaubetrieb bis zu einem gewissen Grade da durch schaffen, daß man den Kalk fein und gleich mäßig in der Krume verteilt, den Boden mit Humus anreichert und etwa fehlenden Regen mit der Gießkanne ersetzt. Außer der ernährenden Wirkung des Kalkes kommt ferner sein Nutzen für die Oberfläche des Bodens in Betracht, die er offen hält und vor dem Abbinden nach Regengüssen schützt. Was die atmende Bodendecke bedeutet, wird klar, wenn man beobachtet, wie auf festgeschlagenem Boden kümmerlich dastehende Pflanzen aufleben, nach dem sie gehackt wurden. In diesem Falle, der besonders auf schwerem lehmigem Boden eintritt, ist gebrannter Kalk zu bevorzugen, da er sich schneller löst und deshalb schneller wirkt als koh lensaurer Kalk. Dauerkulturen wie den schon genannten Rha barber, weiter Spargcln und Erdbeeren wird man regelmäßig Kalk geben, und tatsächlich sind sie dafür dankbar wie alle Gewächse, die viel Blatt masse bilden. Allen Gartenpflanzen wird man in ihren Ansprüchen gerecht, wenn man dafür sorgt, daß der Boden nicht sauer wird. Die Ge fahr dazu besteht um so mehr, je mehr der Stall- duug zurücktritt und durch den kalkfreien Moos torfmull ersetzt wird, je mehr ferner Ammoniak- und Kalisalze im Gartenbaubetrieb zur Anwen dung kommen und je mebr von demselben Boden stück geerntet wird. Arbeitsbescheinigung «nh Arbeitslosenversicherung Von Dr. Brönner in Berlin Gegen die Erteilung unrichtiger Arbeitsbescheinigungen mit Rücksicht auf die Arbeitslosenversicherung hat sich das Arbeitsamt Frankfurt a. M. in einer Auskunft mit folgenden Ausführungen gewandt: „A rbeitslosenunterstützung kann nur beanspruchen, wer unfreiwillig und unver schuldet arbeitslos ist. Wer also die Unter stützung begehrt, muß durch eine Bescheinigung seines letzten Arbeitgebers den Grund seines Ausscheidens dartun. Immer wieder kam cs nun vor, daß Arbeitgeber oder ihre Stellver treter in dieser Arbeitsbescheinigung wahrheits widrige Angaben machen. Wer seine Stelle freiwillig aufgegeben oder infolge grober Pflicht- Widrigkeiten die Kündigung erhalten hat, be kommt aus Gefälligkeit bescheinigt, er sei aus „Arb eitsmangcl" oder wegen „Be tri e b s u m st c l I u n g" entlassen worden. Die Beweggründe sür die unwahre Angabe mögen menschlich vielleicht sympathisch erscheinen. Einen sittlichen Wert hat ein solches Verhalten schon deshalb nicht, weil es auf Kosten der Gesamtheit geht und Ausfluß mangelnden Ge- mcinsinnes ist. Der ausgeschiedene Arbeitnehmer erhält daraufhin zu Unrecht die Unterstützung und belastet die Mittel der Wirtschaft, die° das Arbeitsamt zu diesem Zweck verwaltet. Der Arbeitgeber trägt dazu bei, daß eine soziale Einrichtung mißbräuchlich ausgenutzt und die soziale Last vergrößert wird, an der die Wirt schaft so schwer zu tragen hat. Die Abgabe einer solchen falschen Arbeitsbescheinigung er füllt aber auch den Tatbestand des Betruges im Sinne von ß 263 des StGB. Das Arbeitsamt sieht sich gezwungen, künftighin Strafanzeigen zu erstatten, wenn diese Warnung erfolglos sein sollte." Vielfach veranlassen andererseits Arbeits ämter die Arbeitslosen, deren Entlajsungs- bescheinigung auf einen Verlust ihrer Arbeit durch eigenes Verschulden schließen läßt, den von ihnen bestrittenen Entlassnngs - grund durch eine F e st st c l l u n g s k l a g e gegen ihren früheren Arbeitgeber beim Arbeits gericht a u s z n k l ä r e n. Demgegenüber hat nunmehr der Präsident der Neichsanstalt in einen: Schreiben au die Landesarbeitsämtcr vom 12. Januar 1920 (III 918/28 A. 1.) daraus hingcwiesen, daß cs in erster Linie Sache der Arbeitsämter ist, selbst alle Tatbestandsmerk'- male zu ermitteln, die für die Frage der Gc- . Währung oder Versagung von Arbeitslosen unterstützung von Bedeutung sind. Nach den weiteren Ausführungen in dem Schreiben ist im allgemeinen die Klage aus Feststellung des Entlassungsgrundes vor dem Arbeitsgericht un zulässig, weil ein rechtliches Interesse an der gerichtlichen Feststellung nicht vorliegt; es heißt dort insoweit: „Der § 184 ADAVG. will nur sicherstellen, daß, sofern ein arbeitsgerichtliches Verfahren anhängig gemacht ist, die Einheitlichkeit der Rechtsprechung sür den Jnstanzcnzug gewahrt wird. Das Arbeitsamt hat bei Entgegennahme der Anträge auf Arbeitslosenunterstützung von Amts wegen selbst alle Anspruchsvoraussctznn- gen zu prüfen, und insbesondere gegebenenfalls durch geeignete eigene Feststellung zu ermitteln, ob der in der Arbeitsbescheinigung angegebene Entlassungsgrund zutrifst. Nur ausnahmsweise, wenn diese Ermittlungen keine Erklärungen ge bracht haben, darf das Arbeitsamt seine Ent schließungen von einer späteren Entscheidung des Arbeitsgerichts abhängig machen." Schließlich wird in der Entscheidung darauf aufmerksam gemacht, daß die Entgegennahme der Arbcitslosenmeldung und die Vormerkung zur Arbeitsvermittlung nicht davon abhängig gemacht werden darf, daß die Entlassung s- bescheinigung oder sonstige Arbeitspapiere beigebracht werden. Die in den namentlich gezeichneten Abhand lungen zum Ausdruck kommenden Ansichten und Urteile sind die Meinungsäußerungen der Verfasser. Schriftleitung K. Fachmann, Berlin. Ver. antwortlich für den wirtschaftspolitischen Teil, die Verbandsnachrichten und die Unterhaltungs beilage E. Häußler, Berlin; für die Marltrundschau: Dr. Chrtstopeit, Berlin; für den Anzeigenteil: M. Bethge, Berlin. Verlag: Gärtnerische Verlagsgcscllschaft m. b H., Berlin SW 48. Druck: Gebr. Radetzki, Berlin SW -io Schluß des redaktionellen Teiles.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)