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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 44.1929
- Erscheinungsdatum
- 1929
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-192900007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19290000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19290000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 44.1929
-
- Ausgabe Nr. 1, 3. Januar 1929 -
- Ausgabe Nr. 2, 10. Januar 1929 -
- Ausgabe Nr. 3, 17. Januar 1929 -
- Ausgabe Nr. 4, 24. Januar 1929 -
- Ausgabe Nr. 5, 31. Januar 1929 -
- Ausgabe Nr. 6, 7. Februar 1929 -
- Ausgabe Nr. 7, 14. Februar 1929 -
- Ausgabe Nr. 8, 21. Februar 1929 -
- Ausgabe Nr. 9, 28. Februar 1929 -
- Ausgabe Nr. 10, 7. März 1929 -
- Ausgabe Nr. 11, 14. März 1929 -
- Ausgabe Nr. 12, 21. März 1929 -
- Ausgabe Nr. 13, 28. März 1929 -
- Ausgabe Nr. 14, 4. April 1929 -
- Ausgabe Nr. 15, 11. April 1929 -
- Ausgabe Nr. 16, 18. April 1929 -
- Ausgabe Nr. 17, 25. April 1929 -
- Ausgabe Nr. 18, 2. Mai 1929 -
- Ausgabe Nr. 19, 9. Mai 1929 -
- Ausgabe Nr. 20, 16. Mai 1929 -
- Ausgabe Nr. 21, 23. Mai 1929 -
- Ausgabe Nr. 22, 30. Mai 1929 -
- Ausgabe Nr. 23, 6. Juni 1929 -
- Ausgabe Nr. 24, 13. Juni 1929 -
- Ausgabe Nr. 25, 20. Juni 1929 -
- Ausgabe Nr. 26, 27. Juni 1929 -
- Ausgabe Nr. 27, 4. Juli 1929 -
- Ausgabe Nr. 28, 11. Juli 1929 -
- Ausgabe Nr. 29, 18. Juli 1929 -
- Ausgabe Nr. 30, 25. Juli 1929 -
- Ausgabe Nr. 31, 1. August 1929 -
- Ausgabe Nr. 32, 8. August 1929 -
- Ausgabe Nr. 33, 15. August 1929 -
- Ausgabe Nr. 34, 22. August 1929 -
- Ausgabe Nr. 35, 29. August 1929 -
- Ausgabe Nr. 36, 5. September 1929 -
- Ausgabe Nr. 37, 12. September 1929 -
- Ausgabe Nr. 38, 19. September 1929 -
- Ausgabe Nr. 39, 26. September 1929 -
- Ausgabe Nr. 40, 3. Oktober 1929 -
- Ausgabe Nr. 41, 10. Oktober 1929 -
- Ausgabe Nr. 42, 17. Oktober 1929 -
- Ausgabe Nr. 43, 24. Oktober 1929 -
- Ausgabe Nr. 44, 31. Oktober 1929 -
- Ausgabe Nr. 45, 7. November 1929 -
- Ausgabe Nr. 46, 14. November 1929 -
- Ausgabe Nr. 47, 21. November 1929 -
- Ausgabe Nr. 48, 28. November 1929 -
- Ausgabe Nr. 49, 5. Dezember 1929 -
- Ausgabe Nr. 50, 12. Dezember 1929 -
- Ausgabe Nr. 51/52, 23. Dezember 1929 -
-
Band
Band 44.1929
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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Noch zwei Äußerungen zur Hochschulfrage Durch die gesamte interessiert« TageS- und Fachpresse geht die Nachricht von der Grün dung einer Gartenbauhochschule. Wir, die wir in fachmännischer Voreingenommenheit näher aus den Kern dieser Nachricht eingehen, müssen leider erkennen, daß die „Gartenbouhochschule" noch im weiten Felde liegt. Unser fast lästiges Hi «drängen zur großen Schwester Landwirtschaft hat nun auch bei dieser die gleiche „Liebe" und das „Entgegen kommen" gesunde», wie es schon seit Jahren in den Gartenbauauöschüssen von „Landwirt- schastsknmmer-Gnaden" zum heröischen Aus druck kommt. Der Herr Minister für Land wirtschaft, Domänen und Forsten hat unS an der landwirtschaftlichen Hochschule in Berlin zwei Professuren bewilligt und zwar eine für Obstbau" und eine für „Gemüsebau". Das ist die Garlcubauhochschule! Ich weiß, welche erbitterten Kämpfe um di« Gartcnbauhochschule ausgesvchten wurden und Herr Dr. Ebert hat zum Heil nicht Unrecht, wenn er die Schuld an dcM kläglichen Aus gang der jahrzehntelangen s Kämpfen um die Hochschule den Herren von der Deutschen Gesell schaft für Gartenkunst zuschiebt, die in Ver kennung der Gesamtheit /ein Süppchen für eine kleine BcrufSgruppe gdkpcht haben wollten. Ein so kluger und fortschrittlicher Kopf wie unser Dr. Ebert hätte aber meines Erachtens einer derartigen beschämenden Teillösung nicht zustimmen sollten, die 'dazu angetan ist, in dem die einzelnen BerufSzcheige verbindenden dünnen (leider noch sehr dünnen) Bande wieder einige Maschen zu lösen. Ich will den in Berlin gesprochenen Worten des Herrn Dr. Mart ohne jeden Zweifel folgen, wonach im Hinblick auf die augen blickliche Gcsamtlage nicht mehr zu erreichen war, aber mau hätie daun lieber ans einen derartigen Scheinerfolg verzichten sollen mit ter Begründung, i/i unsern Reihen erst noch Festigkeit und Klarheit finden zu müssen. Der Diplom-Gärtner von der landwirtschaft lichen Hochschule Perlin wird den Kommunen und den staatlich?» Aemtcru gewiß nicht den gleichberechtigten Akademiker bring«», d«n wir im Interesse des Ansehens unseres Faches ge- brauchen. Der/ Diplom-Gärtner wird auch dem allgemeinen Fach wenig nützen, da sich seine persönliche »ud fachliche Stütze bei der Landwirtschaft und nicht beim Gartenbau be finde» wird, i Da nun hieses Danaergeschenk in Berlin vom Vertreter des Ministers persönlich über- bracht wurde/ so müssen wir uns damit ab- findeu und beginnen frohgemut wieder die leidigen AuÄciuaudersetznngcn über eine „Gar- tenbauhochschule". Rudolf Rausch, Köln. Anme/rkung. Zn den vorstehenden Aus führungen des Herrn Rausch wäre folgendes zu sagen: Die Zwischenlösung, wie sie durch die Entscheidung des Preußischen Landwirt schafts-Ministeriums geschaffen ist, kann den Gartenbau selbstverständlich nicht befriedigen, wenn man von dem Gedanken ausgcht, daß diese Zwischenlösung etwas Fertiges barstelle. Dem ist aber nicht so. Wer die Ausführungen des Herrn Ministerialdirektor Arnoldi gc- legentikch der Kundgebung des Neichsv«rbauo«s gehört hat, erfuhr, daß «S nur besondere zu fällige Umstände gewesen sind, welche für die ersten Professuren den Obst- und Gemüse bau berücksichtigen liößen, daß aber auch im Ministerium der Wille besteht, den Blumen- und Pflanzenbau und die Gartengestaltung in gleicher Weise zu ihrem Recht kommen zu lassen, sobald hierfür die finanziellen Voraus- setzungcn gegeben sind. Bei der gegenwärtigen Finanzlage des StaateS ist es nicht möglich, sofort eine vollkommene Gartenbauhochschule hinzustellen. Es wird vielmehr auch hier aus kleinerem Anfang durch allmählichen Ausbau das Endziel erstrebt werden müssen. Aus Lem Vorgesagtcn ergibt sich, daß die Hochschulfrage durchaus nicht iu dem Simw gelöst ist, daß die einzelnen Berufszweqg« (z B. Gartengestaltung) vom Gcsamtkeruf getrennt würden. Im Gegenteil, es ist der wertvollste Aktivposten der Zwischenlösung, daß die Gartengestaltung ihre» hochschulmäßigcn Ausbildungsgang gemeinsam mit den übrige» Zweigen des Gartenbaues suüum wipt». Man kann nicht gut von einem Schein erfolg reden, denn tatsächlich ist jetzt erreicht, daß auch dem Gärtner ein vollakademischcs Studium in seinen Fächern gewährleistet wird. Es ist deshalb auch falsch, weiterhin „Auseinandersetzungen" über eine Gartenbau hochschule anzuregen. Das gemeinsame Stre ben aller Berussteile muß vielmehr dahin führen, baß möglichst schnell das Endziel, d. h. die selbständige Gartenbauhochschule, er reicht wird. Dr. E. Der Reichsverband des deutschen Gartenbaues hat in Nummer 51/28 der „Gar.envauwirtjchasr" seinen Standpunkt in der Hochschulfrage nüber erläutert und dabei zugleich sich mit den Aeuge- rungen von Fachleuten in einer anderen Gar tenbau-Zeilschrist und mit der Steünngnahme der Zeitschrift zu dieser Frage näher befaßt. Wenn ich mir nun noch erlaube, ein Wort dazu zu sagen, so tue ich das in dem Gefühl, daß auch aus den Reihen der Mitglieder des R. V. An sichten laut werden sollten und daß die Geschäfts- leitunK die Spalten der Verbandspresse offen halten sollte für einen Gedankenaustausch über diese Frage. Meine Ansicht ist die, daß wir allerdings eine Hochschule gebrauchen. Wenn die Praktiker be haupten, daß wir vor allem Praktiker gebrauchen, um der hemmungslosen Einfuhr einen Damm vorzuwerfen, so soll das ruhig zugegeben werden. Es soll auch gern anerkannt werben, daß in der Präzis Fortschritte gemacht werden, daß sie immer mehr Mängel beseitigt hat, um dem Kulturoptimum mit immer besseren Mitteln nähsrzukommen, und daß sie dauernd, aus eigenem Interesse heraus, in der Verbesserung der Sorten Großes geleistet hat. Es soll auch nicht bestritten werden, daß die Praxis eS viel leicht einmal sertigbringt, die Einfuhr von Gar tenbauprodullen wenigstens auf ein erträgliches Maß herabzuschrauben, auch ohne Hoch chule. Schließlich soll auch nicht geleugnet werden, daß, wenn wir eine Hochschule bekommen, mancher ihrer Schüler mit einem gehörigen Dünkel und ohne richtiges Können diese verlaßen wird. «Viele sind berufen, aber wenige sind ausermählt." Nicht der Titel macht es, sondern dw beson dere Begabung. Es soll weiter zugegeben wer den, daß die Wissenschaft auch in unendlich vieler Beziehung sich geirrt hat, irrt und weiterhin irren wird. Es gibt eben nichts Vollkommenes in der Welt, und wie viele anerkannte Wahr heiten haben sich später als Irrtum heraus gestellt. Und doch können all diese Gründe mich nicht abhalten, für die Hochschule einzutreteu. Warum? Wir brauchen eine Einrichtung, die unabhängig ist nach jeder Richtung, eine Einrichtung, die nicht auf den Erwerb sehen muß, weil dabei der größte Teil von Arbeitskraft für diesen aufge- wendst werden muß, und die Mußestunden für die Forschung nicht ausrerchen. Auch an un seren Schulen bleibt der Unterricht immer die Hauptsache; jede Schule, jeder Lehrer ist auf den Unterricht eingestellt. Und wenn auch nebenher Versuche angestellt werden, so werden diese zwar nicht ohne Bedeutung bleiben, aber sie werden doch Nebenbedeutung behalten. Der wissenschaftlichen Forschung muß mehr Raum gegeben werden, damit sie zu Ergebnissen kom men kann, die die Praxis verwerten kann. Die Praktiker sollen nicht denken, daß sie von der Wisse,ischaft leinen Vorteil gewinnen können. Ich denke, daß besonders hinsichtlich der Pflan zenernährung noch größere Klarheit geschaffen werden kann. Hierher gehört auch das Stimu lierungsverfahren, das Erfolge verspricht. Mit Nachdruck möchte ich vor allen, auch darauf Hin weisen, daß in der Ernährung auch cin Mittel gegeben ist, den Pflanzenkrankheiten und dem Auftreten der Schädlinge vorzubeugen. Weiter möchte ich nennen: die Vererbungslehre. Sie wird dauernd noch den Forschern Aufgaben stellen. Auch die Ursache der Bildung von «Sports" ist noch nicht klargestellt. Sollte es nicht möglich sein, durch Beeinflussung irgend welcher Art solche Sportbildung hervorzurufen und damit neue wertvolle Sorten zu gewinnen? Und dann die Züchtung selbst. „Eigene Züch tung", daS muß die Devise des deutschen Garten baues für die Zukunft werden Selbstverständlich wäre die Aufgabe der Hoch schule, Lehrer heran-ubilden für die Gartenbau- schulen. Damit soll nicht gesagt sein, daß nicht auch die heute bestehenden höheren Gärtnerlehr anstalten tüchtigen Kräften die Befähigung zum Lehrberufe zuerkennen sollten. Wenn die Prak tiker meinen, daß die Hochschule den Wettbewerb noch verschärfen würde, so hätte der Gartenbau selbst davon keinen Schaden. Im Gegenteil, er könnte sich die besten Kräfte aussuchen, die „Be rufenen", die mit den reichsten Gaben Ausge- tatteten. Bei der fortschreitenden Entwickelung >es deutschen Gartenbaus, auf die wir hoffen, ür die wir arbeiten, werden ja auch noch wei tere Kräfte gebraucht werden. Die Praktiker fragen, was wohl die Hoch schule bei der Einschränkung der Einfuhr tun könnte, und wollen den Praktikern allein dis Fähigleiten zuschreiben. Selbstverständlich bleibt den Praktikern vorbehalten, die Erzeugung zu steigern, wie sie auch an der Verbilligung der selben arbeiten werden. Ich denke aber, daß auch die Wißenschast helfen kann, wenn sie ihre Auf gaben richtig erfaßt, indem sie den Praktikern den kürzesten Meg zu diesem Ziele zeigt und ebnet. Denn das möchte ich auch sagen: Gelehr samkeit allein kann uns nichts nützen. Dis Wissenschaft muß sich auf ihre Ausgaben ein stellen. E. Schramm, Friedrichshöh-Fleusburg. Erschwerung des Sbstweinabsatzes? Im Verfolg einer Eingabe der Verbände des Weinbaues und Weinhandels hat der Reichs verband auf Grund eines Beschlusses des Fach ausschußes für Obstbau v. 26. Januar 1929 fol gende Eingabe an dar Reichsministerium des Innern gerichtet: „Im Verfolg der auf Grund des Schreibens vom 1. Dezember 1928 stattgehabten Aussprache vom 12. Dezember 1928 über die Eingabe der Verbände des Weinbaues und Weinhandels betr. verschärfter Ueberwachung der Herstellung und des Absatzes von Obstweinen hat der Rcichsver- band des deutschen Gartenbaues Gelegenheit ge nommen, die angeschnittenen Fragen mit den ihm angeschloßenen Organisationen des Obst, baues und den Mitgliedern seines Fachausschusses für Obstbau nochmals eingehend zu prüfen. Als Ergebnis dieser Untersuchung beehrt sich der Reichsverband, folgendes vorzutragen: Grundsätzlich vermag der deutsche Obstbau nicht anzuerlennen, daß den zu Berkausszwecken Obstwein herstellenüen Betrieben eine Bela- stung auferlegt werden soll für Sünden, die. im T rä u b e nweinhandel begangen werden kön nen. Unter Mitwirkung deS Neichsernährungs- ministeriumS wird der deutsche Obstbau plan mäßig dahin erzogen, die Qualität der dem Frischmartt anzudienenden Obsllieferungen so wohl an innerer Güte wie durch entsprechende äußere Aufmachung zu verbeßein und das ge ringwertigere Obst in anderer Form zu ver werten. Diese auch vom Beruf allgemein aner kannten Bestrebungen, welche der Auslands- einfubr begegnen sollen, sind aber wirtschaftlich nur dann durchführbar, wenn für das gering wertige Obst eine ausreichende anderweitige Verwsrtungsmöglichkeit besteht. Hierzu gehört in größtem Umfange die Verarbeitung zu Obst wein. Der deutsche Obstbau ist deshalb m stärk stem Maße daran interessiert, daß der Absatz von Obstwein erleichtert und nicht erschwert wird. Obstwein ist nur dann abzusetzen, wenn er we sentlich billiger als Traubenwein angeboten wer den kann. Demzufolge trifft eine jede auch fcheinbar noch so geringe Belastung ihn relativ viel stärker als den Traubenwein. , Der 8 S2 deS WeingeletzeS läßt eS ohne wci- teres zu, daß im VerdachtSsalle auch jeder zu Verkaufszwecken Obstwein herstellende Betrieb durch die Weinkontrolleure kontrolliert werden kann. Er sichert damit bei zweckentsprechender Anwendung den Weinbau gegen Weinfälschungen, soweit dies durch eine Kontrolle überhaupt mög lich ist. Darüber hinaus bieten 8 v des Wein- gejetzes, 8 7 des Lebensmittelgesetzes und auch das Nahrungsmittelgesetz bei entsprechender Handhabung weitere Schutzmöglichkeiten gegen Traubenwemversälschungen mit Obstwein. Es liegt deshalb lein Grund vor, eine verschärfte Kontrolle der Herstellung und des Absatzes von Obstwein einzuführen, zumal sich hierbei not wendigerweise eine starke Belastung allein schon daraus ergeben würde, daß die Zahl der Wein- kontrolleure sehr erheblich vermehrt werden müßte, da Tausende von Obstzüchtern auch zu Verlaufszwecken, also gewerbsmäßig, Obstwein Herstellen. Hervorzuheben ist nochmals, daß von dieser Maßnahme, wenn sie dem Weinbau nütz lich sein soll, nicht der hochwertigere Beerenwein, sondern fast ausschließlich der als billigstes Volks- getränk dienende Apfel, und Birnenwein getrof fen würde. Völlig abwegig ist die Forderung deS Wein baues, auch das gewerbsmäßig betriebene Obst- weingeschäst für buchführungspflichlig zu erklä ren, zumal auch hierunter alle jene Obstzüchter- Betriebe fallen würden, welche regelmäßig zur Verwertung ihrer geringwertigen Obstbestünde Obstwein Herstellen und verlausen. Dem Wein- bau und Weiichnndel sch-int nicht klar zu lein, daß die betriebswirtschaftlichen Verhältnisse de§ Obstbaues ganz anders gelagert sind als die des Weinbaues. Der Weinbauer führt den gesamten Ertrag feines Betriebes der Kelter zu. Dem gegenüber verwendet der Obstzüchter den größten Teil seiner eigenen Ernte oder auch zugekaufter Obstmengen für den Frischmarltverlauf und läßt nur die hierfür nicht in Frage kommenden Mengen über die Kelter laufen. Die Saftaus beute ist ferner je nach der Qualität dieses Ernte ausschußes wie auch je nach dem 'Obstsorten gemisch, das als Kellergut genommen wird, star ken Schwankungen unterworfen. Damit ist aber der wichtigste Zweck der Buchführung, nämlich die Errechnungskontrolle der tatsächlich erzeugten Obstweinmenge aus dem Ertrage oder Zulauf, wie sie im Weinbau annähernd möglich ist, nicht erreichbar. Unterschlagungen würden sich aus der Buchführung nicht nachweisen laßen, wenn böser Wille voruegt. Der in der Aussprache ge machte Vorschlag/ die Buchführungspflicht zu begrenzen auf solche Betriebe, welche jährlich über 10 009 Liter Apfelwein oder Birnenwcin oder Verschnitt-Obstwein aus beiden zum Ver kauf bringen und zwar in Einzelmengen von nicht unter 300 Litern, ist letzten Endes nur ein« leere Geste gegenüber dem Weinbau und Wein- Handel, weil die Weinfälscher die von ihnen be nötigten Obstwcinmengen mit großer Wahr scheinlichkeit in kleinen Mengen von zahlreichen Obstzüchlern zusammenkaufen, ohne diese über den Verwendungszweck zu unterrichten. Ande rerseits würde aber auch diese Begrenzung der Buchführungspflicht den Absatz von Obstweinen erschweren und zwar besonders in den Gebieten, in denen in Gastwirtschaften in großem Umfange Obstwein verschänkt wird, zumal in den länd lichen Bezirken die Gastwirte meist auch gleich zeitig Obstweinhändler sind. Es würden sich daher viele Gastwirte und kleinere Obstwein händler so einstellen, daß sie ihren Absatz unter der festgesetzten Grenze -halten, um den Unbe- auemlichkeiten einer Buchführung zu entgehen. Da aber gerade diese Händler die kleinen Posten der in Betrieben von Obstzüchtern hergestellten Obstweinmenge aufkausen und die Obstzüchter ihrerseits auf diese Händler angewiesen sind, um für ihren Apfelwein Absatz zu finden, so würde die Festsetzung einer Buchführungspflicht in jedem Falle zu einer Beschränkung des Obstweinabsatzes führen, gegen den sich der Obstbau mit aller Ent schiedenheit verwahren muß. Menn sich die Ver bände der Obstweinkeltereien mit einer begrenzten Buchführungspflicht einverstanden erklärt haben, so ist das begreiflich, da sie an der Geschäftstätig keit eines Obstweinkleinhandels der beschriebenen Art nicht intereßiert sind. Schließlich erhebt der Obstbau auch entschieden Einspruch gegen die Forderung des Weinbaues, daS Verschneiden von Obstwein mit Traubenwein zu verbieten und als Obstwcinfälschung zu be zeichnen. Da es zulässig ist, Obstwein nicht nur durch Zucker- und Wasserzusatz, der nicht dekla riert zu werden braucht, sondern auch durch Mischung verschiedener Fruchtarten sz. B. Aepfel, Birnen und Speierling) oder durch Verschnitt von Apfelwein und Birnenwein zu verbessern, so erscheint eS unlogisch, in einem Zusatz von Trau ben zum Keltergut oder von fertigem Trauben wein, der zur Üualitätsverbeßerun'g bestimmt ist, eine Obstweinfälschung feststellen zu wollen und zwar nur deshalb, weil die Möglichkeit besteht, daß Weinfälscher derart verbesserten Obstwein zu ihren Fälschungen verwenden können. Der am Apfelwein gemessen stets höhere Wert des Trau- benweines verhindert es aus wirtschaftlichen Gründen, daß in größerem Umfangs Obstwein mit Traubenwein gemischt wird. Zusammenfassend erklärt deshalb der Obst bau sich grundsätzlich gegen jede Form der Er schwerung der Herstellung und des Absatzes von Obstweinen." vis 5sK53iion im kMZZ k^NkMpkkiS .. AO5M SS. 1»» 2" L-° s» -VLlMsF K.SosephFÄ».LS!!ü Viaterknrtor WÜSMW 10lrg70U. IstAgrl, V-4 50N avsuusdew. (2117 TronKninnn Vekenolvbv». Ve«k<>r>r1en von 65 ?k. an, voll Ug ?k. »o. LiklerüLotoa vou 22 ?l an. iilsriii» - VisiLsnsv« Lallroaborgok 8tr. 32. Tel.: VVslöoosos 1452.
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