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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 43.1928
- Erscheinungsdatum
- 1928
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-192800006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19280000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19280000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- vorlagebedingter Textverlust: S. [10]-[11] von Heft Nr. 16 kleben zusammen, konnten nicht gescannt werden
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 43.1928
-
- Ausgabe Nr. 1, 5. Januar 1928 -
- Ausgabe Nr. 2, 12. Januar 1928 -
- Ausgabe Nr. 3, 19. Januar 1928 -
- Ausgabe Nr. 4, 26. Januar 1928 -
- Ausgabe Nr. 5, 2. Februar 1928 -
- Ausgabe Nr. 6, 9. Februar 1928 -
- Ausgabe Nr. 7, 16. Februar 1928 -
- Ausgabe Nr. 8, 23. Februar 1928 -
- Ausgabe Nr. 9, 1. März 1928 -
- Ausgabe Nr. 10, 8. März 1928 -
- Ausgabe Nr. 11, 15. März 1928 -
- Ausgabe Nr. 12, 22. März 1928 -
- Ausgabe Nr. 13, 29. März 1928 -
- Ausgabe Nr. 14, 5. April 1928 -
- Ausgabe Nr. 15, 12. April 1928 -
- Ausgabe Nr. 16, 19. April 1928 -
- Ausgabe Nr. 17, 26. April 1928 -
- Ausgabe Nr. 18, 3. Mai 1928 -
- Ausgabe Nr. 19, 10. Mai 1928 -
- Ausgabe Nr. 20, 17. Mai 1928 -
- Ausgabe Nr. 21, 24. Mai 1928 -
- Ausgabe Nr. 22, 31. Mai 1928 -
- Ausgabe Nr. 23, 7. Juni 1928 -
- Ausgabe Nr. 24, 14. Juni 1928 -
- Ausgabe Nr. 25, 21. Juni 1928 -
- Ausgabe Nr. 26, 28. Juni 1928 -
- Ausgabe Nr. 27, 5. Juli 1928 -
- Ausgabe Nr. 28, 12. Juli 1928 -
- Ausgabe Nr. 29, 19. Juli 1928 -
- Ausgabe Nr. 30, 26. Juli 1928 -
- Ausgabe Nr. 31, 2. August 1928 -
- Ausgabe Nr. 32, 9. August 1928 -
- Ausgabe Nr. 33, 16. August 1928 -
- Ausgabe Nr. 34, 23. August 1928 -
- Ausgabe Nr. 35, 30. August 1928 -
- Ausgabe Nr. 36, 6. September 1928 -
- Ausgabe Nr. 37, 13. September 1928 -
- Ausgabe Nr. 38, 20. September 1928 -
- Ausgabe Nr. 39, 27. September 1928 -
- Ausgabe Nr. 40, 4. Oktober 1928 -
- Ausgabe Nr. 41, 11. Oktober 1928 -
- Ausgabe Nr. 42, 18. Oktober 1928 -
- Ausgabe Nr. 43, 25. Oktober 1928 -
- Ausgabe Nr. 44, 1. November 1928 -
- Ausgabe Nr. 45, 8. November 1928 -
- Ausgabe Nr. 46, 15. November 1928 -
- Ausgabe Nr. 47, 22. November 1928 -
- Ausgabe Nr. 48, 29. November 1928 -
- Ausgabe Nr. 49, 6. Dezember 1928 -
- Ausgabe Nr. 50, 13. Dezember 1928 -
- Ausgabe Nr. 51, 20. Dezember 1928 -
- Ausgabe Nr. 52, 27. Dezember 1928 -
-
Band
Band 43.1928
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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Ergebnissen der Lehraustaltstäiigkcit nicht zu frieden ist, so liegt das zmn Teil daran, daß aus Mangel au eiuer bestehenden Garten bau-Hochschule diese bestehenden Lehranstalten sich verpflichtet fühlten, Ausgaben zu über nehmen, die ihnen au sich nicht zukommeu. Die Schaffung einer Gartenbau-Hochschule würde also unsere Höheren Gärtucrlehranstal- ten von einem großen AufgabcnkrciS entlasten und dadurch den Weg sreigcben für den Ausbau der Lehranstalten im Sinne ihrer eigentlichen Aufgaben. Nun aber noch ei» weiteres. Wir sind alle davon überzeugt, daß die Ertüchtigung unseres Nachwuchses auch nach der theoretischen Seite hin für die Zukunft unseres Beruses äußerst wichtig ist Wir erkennen das an dem Bestreben des Berufes, überall besondere gärt nerische Berufsschulen zu erhalten. DcrNeichs- verband hat sich aus demselben Grunde zu nächst gerade für die Förderung dcS niederen gärtnerischen Schulwesens eingesetzt. Der Ausbau dieses Schulwesens ist aber letzten Endes abhängig von der Lehrerschaft, und da setzt wieder die Hochschule ein, denn sie ist der Ort, an dem jene Lehrer ihre Ausbildung erhalten, die nicht nur in den gärtnerischen Berufsschulen, sondern auch an den übrigen Gärtner-Lehranstalten Mittler wissenschaft licher Forschungsergebnisse für die Praxis sein sollen. Die Ausbildung einer den höchsten Ansprüchen genügenden Fachlehrerschaft ist eine der wichtigsten Grundlagen für die For derung nach einer Gartenbau-Hochschule. Die Verwirklichung der auch vom Reichs- derband des deutschen Gartenbaues e. V. geförder ten Bestrebungen, die aus die Errichtung einer Gartenbau-Hochschule abgestellt sind, werden naturgemäß durch die finanzielle Lage des Staates bedingt. Es ist deshalb nicht zu er warten, daß eine solche Gartenbau-Hochschule mit einem Schlage erscheint, sondern sie wird sich erst allmählich ausbauen können auf dem Wege über eine Zwischenlösung. Diese Zwi schenlösung wird über die Landwirtschaftliche Hochschule gehen müssen. Aber schon das Wort „Zwischenlösung" denket an, daß der Beruf darauf zu achten hat, daß znr ge gebenen Zeit die Loslösung von der Land wirtschaftlichen Hochschule erfolgen kann. Unter diesem Gesichtspunkt ist es wesentlich, daß die für den Gartenbau bestimmten Professuren an einer Landwirtschaftlichen Hochschule zu einer selbständigen Abteilung im Nahmen des Lehrkörpers der Landwirtschaftlichen Hoch schule zusammcngefaßt werden. Es ist weiter hin erforderlich, daß die Bestimmung der Pflichtstudieufächer auf die Bedürfnisse des Gartenbaues abgestellt wird, daß demnach auch die Prüfungen von vornherein in den gärt nerischen Fächern erfolgen können und daß schließlich das Prädikat, das beim Abschluß des Studiums erworben wird, das gärtnerische Stndium kennzeichnet, daß also nicht die Be zeichnung „Diplomlandwirt", sondern „Diplom- gärtner" vorgesehen wird. Sind diese Voraus setzungen gegeben, dann braucht der Beruf keine Sorge zu haben, daß seine Interessen nicht genügend berücksichtigt werden, und es liegt mit an ihm selbst, aus den Arbeiten der Gartenbau-Hochschule oder ihrer Vorläu ferin den Nutzen zu ziehen. E Erschwerung der Herstellung und des Absatzes von Obstwein? Mehrere Verbände des Weinbaues und Weinhandels haben an das Reichsinnenmini sterium eine Eingabe gesandt, in der sie für die bevorstehende Aenderung des Weingesetzes eine verschärfte Kontrolle der Herstellung und des Absatzes von Obstwein hauptsächlich durch Ausdehnung der Buchführungspslicht auf den gewerbsmäßigen Verkehr mit Obstwein sowie ein Verbot der Verwendung von Traubenwein zur Herstellung von Obstwein gefordert haben. Das Neichsinnenministerium hat die Inter essenten, darunter auch den Reichsverband des deutschen Gartenbaues e. V., von dieser Eingabe unterrichtet und am 12. Dezember 1928 eine Aussprache veranlaßt. Als Vertreter des Reichsverbandes war Dr. Ebert von der Haupt geschäftsstelle zugegen, lieber das Ergebnis der Besprechung ist folgendes mitzuteilen: s) Die geforderte Verschärfung der Kon trolle wurde als überflüssig angesehen, da 8 22 und § 9 des Weingesetzes vollkommen eine Handhabe bieten, um gegebenenfalls auch solche Betriebe, die Obstwein l,erstellen, in kontrollieren. d) Zur Forderung, die gewerbsmäßig Obst wein herstellenden Betriebe der Buchführungs pslicht zu unterwerfen, erklärten sich die Ver treter der Obstweinkeltereien bereit, eine solche Buchführungspflicht zuzulassen für Betriebe, welche über 10 900 Liter Obstwein und Mar in Einzelmengen von nicht unter 300 Litern in den Verkehr bringen. c) Die Forderung, das Verschneiden von Obstwein mit Traubenwein als „Obstwein- sälschung" zu verbieten, sand ebenfalls die Zu stimmung der Obstweinkeltereien. Der Vertreter des Reichsverbandes hat gegen jede Beschränkung, wie sie sich aus den drei Forderungen ergibt, Einspruch erhoben. Da es nicht möglich war, rechtzeitig vor der Sitzung die Mitglieder des Fachausschusses zu befragen, hat das Präsidium des Reichsverban des den Vorschlag der Hauptgeschäftsstelle ge billigt, die Mitglieder des Fachausschusses für Obstbau durch ein Rundschreiben eingehend zu unterrichten und den Entwurf einer Ent schließung vorzulegen, in dem die Stellung des Obstbaues zu der Forderung des Wein baues und Weinhandels mit eingehender Be gründung niedergelegt wird. Das Präsidium teilt die Ansicht der Hauptgeschäftsstelle, daß jede Maßnahme, welche geeignet sei, den Ab satz von Obstwein zu erschweren, bekämpft werden müsse und daß es insbesondere uner träglich sei, wenn dem Obstbau Lasten auser legt werden für Sünden, die im Wcinhandel durch Verfälschung von Traubenwein mit Obst wein geschehen können. Die vom Fachausschuß für Obstbau zu fassende Entschließung, welche den zuständigen Stellen zugeleitet werden soll, wird später in der „Gartenbauwirtschaft" be kanntgegeben werden. Die neue Großmarkthalle in Leipzig ist mit ihren 582V Quadratmeter« überdachter Flächt eine der größten Kuppelbauten der Welt. wichtig für Besitzer von Kraftwagen «ni> Molar-LodensrSfen Auf das seitens des Reichsverbandes des deutschen Gartenbaues e. B. mit der Mineral öl-Raffinerie vorm. August Korff, Bremen, ge troffene Lieferungs-Abkommen für den Schmier mittel-Bedarf unserer Mitglieder wird nochmals- besonders aufmerksam gemacht und darauf hin gewiesen, daß die genannte Firma in allen Ge genden des Reiches Läger und Verkaufs-Nieder lassungen unterhält. Die Lieferung erfolgt stets frachtfrei Empfangsstation des Empfängers, so- vaß keinerlei Kosten für Fracht vom Empfänger zu tragen sind. Wir geben nachstehend die eigenen Verlaufs-Niederlassungen des Vertrags- Lieferanten bekannt, indem wir unseren Mit gliedern empfehlen, sich stets an die nächste Lie- fcrstelle zu wenden und zwar unter Bezugnahme auf die Verbandszugehörigkeit, damit die für unsere Mitglieder vereinbarten Preisvorteile in Kraft treten: Stammhaus: Mineralöl-Raffinerie vorm. August Korff, Bremen, Postschließfach 755. Fernsp.: Roland 8933 u. 8934. Berkaufsabteilungen: Berlin W. 35, Kurfürstenstr. 146. Fernspr.: Lützow 2147 u. 2148. Breslau VIII, Tauentzienstraße 135—137. Fernspr.: 59 416. Dresden, Terrassenufer 31. Fernspr. 13309. Duisburg Fuldastr. 32. Fernspr.: 31 340. Hamburg 8, Kl. Reichenstr. 5. Fernsprecher: Roland 8636. Köln, Machabäerstr. 50—52. Fernsprecher: Norden 76 014. Mannheim, Hafenstr. 12, Fernspr.: 23766. Nürnberg, Lcnbachstr. 3. Fernspr.: 53835. Stettin, Barnimstr. 16 Fernspr.: 32074. S t u l t g a r t - Cannstadt, Schillerstr. 34. Fern sprecher: Stuttgart 50 487. Reichsverband des deutschen Gartenbaues e. V. Lehrverlragssormulare für Linderellehrlinge In letzter Zeit ist verschiedentlich an den Reichsverband und an die einzelnen Land- wirtfchastskammern die Frage gerichtet worden, welche Stelle in Frage komme, um Lehrver tragsformulare für Bindereilehrlinge amtlich bescheinigen zu lassen, wenn die Eltern der betreffenden Lehrlinge mit Hilfe dieser be glaubigten Bescheinigung Kinderbeihilfen an fordern wollen. Da das Lehrlingswesen für die Binderei nicht den Landwirtschaftskam mern untersteht, sind diese hierfür nicht zu ständig. Andererseits erklären sich auch die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern als nicht zuständig. Es dürste deshalb auch unsere Mitglieder inter essieren, daß das Preußische Handelsmini sterium aus wiederholte Vorstellungen in die ser Frage dem Verband deutscher Blumenge- schästsiuhaber die Ermächtigung erteilt hat, die entsprechende Beglaubigung anstelle einer Kammer durchzuführcn. Das Preußische Han delsministerium hat diese Ermächtigung er teilt, weil ein für allgemein verbindlich er klärter Reichstarif bereits seit 1919 besteht. Wir empfehlen also unseren Mitgliedern, soweit sie Bindereilehrlinge beschästigen, von deren Eltern die Bescheinigung angefordert wird, sich in dieser Frage stets mit dem Ver band deutscher Blumengeschäft, mhaber e. V., Berlin W10, Königin-Augusta-Str. 24, in Verbindung zu setzen. Die 15. o'deMche GcuossspschaMer- samm'ung der Gartenbau- uud Aiedho.-LerusMnosseftschasl tagte am 6. und 7. Dezember 1928 in Kassel, Hotel „Kaiserhos". Die Versammlung nahm zunächst einen ausführlichen Bericht über die Entwicklung der Geschäftslage während des Jahres 1928 entgegen, der eine erhebliche Steigerung der Entschädigungslasten wie auch der Verwaltungsarbeiten erkennen ließ; die Ursache hierfür liegt in dem zweiten Gesetz über Aenderungen in der Unfallversicherung vom 15. Juli 1925, dessen Wirkungen sich von Jahr zu Jahr immer weiter bemerkbar machen, und ferner in verschiedenen Er- gänzungsverordnungen dieses Gesetzes; die Berufsgenossenschaft ist lediglich Ausführungs organ für die gesetzlichen Bestimmungen. Der von der vorjährigen Versammlung ge wählte Rechuungsprüsungsausschuß erstattete seinen Prüfungsbericht, laut welchem Buch- und Kassenführung in Ordnung befunden und dem Vorstand Entlastung erteilt worden war. Die Versammlung beschloß alsdann einen Nachtrag zu den Unfallverhütungsvorschristen, der Bestimmungen über die Maßnahmen für erste Hilfe bei Betriebsunfällen enthält; auch der Erlaß dieser Vorschriften ist aus das vor- erwähnte Gesetz zurückzuführen und durch die Aufsichtsbehörde ungeordnet. Nach Erledigung verschiedener satzungsge mäß ihr übertragener Aufgaben nahm die Ver sammlung einmütig Stellung gegen eine Zu teilung der Gärtnerei, Park- und Garten pflege zur gewerblichen Unfallversicherung. Auch über die der Berussgenossenschaft an gegliederte HaftpslichtversicherungSanstalt wurde ausführlicher Bericht erstattet, der die weitere gedeihliche Entwicklung der Anstalt zeigte. Eine rege Aussprache bei den verschiedenen Punkten der Tagesordnung gab den anwesen den Vertretern Gelegenheit, sich über Rechts fragen sowohl aus dem Gebiete der Reichs unfallversicherung, wie auch der Haftpflicht versicherung zu informieren. Es wurde all seitig anerkannt, daß gerade diese Aussprachen zu einer wesentlichen Aufklärung über die von der Berufsgenossenschaft zu leistende Arbeit beitragen. Auf Antrag des Vertreters Mull wurde beschlossen, die nächstjährige Genossen schaftsversammlung an einem anderen Ort abzuhalten, nachdem die Versammlung seit Bestehen der Berussgenossenschaft regelmäßig nur in Kassel getagt hat. Es soll damit Gelegenheit geboten werden, daß im Zu sammenhang mit der Genossenschaftsversamm lung auch weitere Mitgliederkreise an den ge- boteneu Ausklärungsvorträgen und Aussprachen sich beteiligen. le heule die Gartner von der Landwlrtschaslskammer behandelt werden! Die Lanöwrrtschaftskammer für Meck lenburg-Schwerin hat uns auf den unter gleicher Ueberschrist in Nr. 49 der „Gar- tenbauwirtschaf^ veröffentlichten Artikel von M. Tessenow in Retschow die nachfolgenden Ausführungen zugehen lassen. Wir bitten, auch auf die in dieser Nummer veröffentlichten Acußerungen im „Meinungsaustausch" zu achten. Die Schristleitung. In dem unter obiger Ueberschrist er schienenen Aussatz will Herr Tessenow beweisen, daß sich unsere Kammer „um die Interessen der Erwerbsgärtner wenig kümmere, wenn nur die Interessen der Landwirtschast nicht leiden". Hierzu ist folgendes zu bemerken: Die Bearbeitung aller den Obst- und Garten bau betreffenden Fragen erfolgt ausschließlich durch den bei unserer Kammer bestehenden Ausschuß für Gartenbauwcsen, dessen Mit glieder bis auf zwei Vertreter der gärtnerisch interessierten Landwirte auf Vorschlag der zuständigen gärtnerischen Berufsvereinigungen gewählt werden. Hiernach gehören unsrem Ausschuß für Garlenbauwesen sieben Gärt nereibesitzer bzw. Gärtner an, die von den gärtnerischen Organisationen hierfür vorge- fchlagen werden, und zwei gärtnerisch inter essierte Landwirte. Der Vorsitzende des Aus schusses ist ein Gärtnereibesitzer. Der Aus schuß hat innerhalb seines Arbeitsgebietes völ lige Selbständigkeit. Nach dem Kammer- gesetz beschließt er sogar über die für den Gartenbau im Voranschlag der Kammer be willigten Einnahmen und Ausgaben selb ständig und seine diesbezüglichen Beschlüsse unterliegen nicht einmal der Abänderung oder Genehmigung durch den Vorstand oder ein anderes Organ der Landwirtschaftskammer, wo bei noch hinzugcsügt sei, daß von unserer Kammer für die Förderung des Gartenbaues ein Vielfaches von dem zur Verfügung gestellt wird, was die Erwerbsgärtncr an Kammcr- beiträgen zahlen. Unser Ausschuß für Garten bauwesen ist demnach ein völlig selbständiges Organ, in dem die von den gärtnerischen Berussvereinigungen dafür benannten Gärt ner den Ausschlag geben und so ihre Wünsche jederzeit durchsetzen und die hierzu erforder lichen Maßnahmen ergreifen können. Der Gartenbauausschuß bzw. dessen Vorsitzender bestimmen auch die Mitglieder der Kommis sionen für die Anerkennung von Lehrwirt schaften für Gärtnerei sowie aller anderen etwa notwendig werdenden Kommissionen. Auch der Leiter unserer Gartenbanabteiluug, ein Diplom-Gartenbauinspektor, erhält seine fach lichen Instruktionen lediglich vom Ausschuß sür Gartenbauwesen bzw. von dessen Vorsitzen den, aber niemals vom Direktor der Land- wirtschastskammer. Was dann den nicht wie der gewählten Vorsitzenden des hiesigen Lan desverbandes im Reichsverband des deutschen Gartenbaues betrifft, so ist dieser lediglich deshalb nicht wieder in den Gartenbauaus schuß gewählt worden, weil er zur Zeit der Wahl feine Gärtnerei an seinen Sohn ab gegeben hatte uud nur noch ein Blumcu- verkaufsgeschäft betrieb. Davon, baß die Kam mer ein Interesse daran hatte, ihn nicht wieder zu wählen, kann keine Rede sein. Von der Abrechnung, die er angeblich von dem Geschäftsführer des Ausschusses für Gartcnbau- wesen verlangt und nicht erhalten haben soll, ist hier nichts bekannt. Somit fallen alle Vorwürfe, die Herr Tessenow gegen die Landwirtschaftskammer richtet, in sich zusammen. Die Gärtner ver treten im Rahmen der Landwirtschaftskammer ihre Interessen selbst, und wenn sie hierbei tatsächlich nicht den Wünschen der Gärtner Rechnung trügen, so könnte die Landwirt schaftskammer dies nicht verhindern, und es wäre somit auch nicht ihre Schuld. Bezüglich der beiden von Herrn Tessenow geschilderten Fälle, in denen Gartenbaube triebe als Lehrwirtschaften nicht anerkannt wurden, ist zu bemerken, daß die Besichtigung ordnungsgemäß durch gärtnerische Fachleute, d. h. durch Mitglieder des Ausschusses sür Garlenbauwesen und Fachbcamte der Garten bauabteilung erfolgte, die vom Vorsitzenden des Garteubauausschusses hierzu bestimmt waren, und daß der Ausschuß für Garten bauwesen die Entscheidung dieser Herren, näm lich die Nichtanerkennung dieser Betriebs, ge billigt hat. Es haben also hier Gärtner über Gärtner geurteilt. Herr Tessenow nahm die Entscheidung dieser Herren aber zum Anlaß, einen seiner Bcrufsgenossen, d. h. den Vorsitzenden des Ausschusses für Garten- bauwescn, in einem an den Gartenbauausschnß gerichteten Schreiben zu beleidigen. Hier mußte allerdings die Landwirtschaftskammer eingrei fen, da sie ihre Organe schützen muß, und sie gab deshalb Herrn Tessenow Gelegenheit, die Richtigkeit seiner beleidigenden Behauptun gen zu erweisen und lud ihn, die Inhaber der beiden Gartenbaubetriebe, denen die An erkennung versagt worden war, und die Herren, die an der Besichtigung teilgenommen hatten, zwecks Klärung des Sachverhalts zu einer Verhandlung nach Rostock ein. Herr Tessenow erschien aber zu dieser Verhandlung nicht — angeblich weil ihm die von der Kammer gezahlten Tagegelder zu niedrig waren. So mußte die Verhandlung ohne Herrn Tessenow stattfinden und auf Grund der ohne Herrn Tessenow geführten Verhandlung hat dann die Kammer bzw. deren Vorstand sich veranlaßt gesehen, Herrn Tessonow mitzuteilen, daß die Kammer die gegen den Vorsitzenden des Ausschusses für Garlenbauwesen, Herrn Gärt nereibesitzer S-, gerichteten Vorwürfe aufs schärfste zurückweise. Erwähnt sei fernerhin auch noch, daß Herr Tessenow im Juni dieses Jahres einem Mitglied (Gärtnereibesitzer) der Kommission, die zur ordnungsmäßigen Nach prüfung seines als Lehrwirtschaft anerkannten Betriebes zu ihm entsandt war, den Zutritt zu seinem Betrieb verweigert hat uud daß daraufhin auch die übrigen Mitglieder der Kommission es abgelehnt haben, seinen Be trieb zu betreten. Dem Betrieb des Herrn Tessenow ist dann wegen dieses Vorfalls die Anerkennung als Lehrwirtschaft gemäß Be schluß des Ausschusses sür Gartenbau abge- jprochcn worben.
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