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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 43.1928
- Erscheinungsdatum
- 1928
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-192800006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19280000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19280000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- vorlagebedingter Textverlust: S. [10]-[11] von Heft Nr. 16 kleben zusammen, konnten nicht gescannt werden
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 43.1928
-
- Ausgabe Nr. 1, 5. Januar 1928 -
- Ausgabe Nr. 2, 12. Januar 1928 -
- Ausgabe Nr. 3, 19. Januar 1928 -
- Ausgabe Nr. 4, 26. Januar 1928 -
- Ausgabe Nr. 5, 2. Februar 1928 -
- Ausgabe Nr. 6, 9. Februar 1928 -
- Ausgabe Nr. 7, 16. Februar 1928 -
- Ausgabe Nr. 8, 23. Februar 1928 -
- Ausgabe Nr. 9, 1. März 1928 -
- Ausgabe Nr. 10, 8. März 1928 -
- Ausgabe Nr. 11, 15. März 1928 -
- Ausgabe Nr. 12, 22. März 1928 -
- Ausgabe Nr. 13, 29. März 1928 -
- Ausgabe Nr. 14, 5. April 1928 -
- Ausgabe Nr. 15, 12. April 1928 -
- Ausgabe Nr. 16, 19. April 1928 -
- Ausgabe Nr. 17, 26. April 1928 -
- Ausgabe Nr. 18, 3. Mai 1928 -
- Ausgabe Nr. 19, 10. Mai 1928 -
- Ausgabe Nr. 20, 17. Mai 1928 -
- Ausgabe Nr. 21, 24. Mai 1928 -
- Ausgabe Nr. 22, 31. Mai 1928 -
- Ausgabe Nr. 23, 7. Juni 1928 -
- Ausgabe Nr. 24, 14. Juni 1928 -
- Ausgabe Nr. 25, 21. Juni 1928 -
- Ausgabe Nr. 26, 28. Juni 1928 -
- Ausgabe Nr. 27, 5. Juli 1928 -
- Ausgabe Nr. 28, 12. Juli 1928 -
- Ausgabe Nr. 29, 19. Juli 1928 -
- Ausgabe Nr. 30, 26. Juli 1928 -
- Ausgabe Nr. 31, 2. August 1928 -
- Ausgabe Nr. 32, 9. August 1928 -
- Ausgabe Nr. 33, 16. August 1928 -
- Ausgabe Nr. 34, 23. August 1928 -
- Ausgabe Nr. 35, 30. August 1928 -
- Ausgabe Nr. 36, 6. September 1928 -
- Ausgabe Nr. 37, 13. September 1928 -
- Ausgabe Nr. 38, 20. September 1928 -
- Ausgabe Nr. 39, 27. September 1928 -
- Ausgabe Nr. 40, 4. Oktober 1928 -
- Ausgabe Nr. 41, 11. Oktober 1928 -
- Ausgabe Nr. 42, 18. Oktober 1928 -
- Ausgabe Nr. 43, 25. Oktober 1928 -
- Ausgabe Nr. 44, 1. November 1928 -
- Ausgabe Nr. 45, 8. November 1928 -
- Ausgabe Nr. 46, 15. November 1928 -
- Ausgabe Nr. 47, 22. November 1928 -
- Ausgabe Nr. 48, 29. November 1928 -
- Ausgabe Nr. 49, 6. Dezember 1928 -
- Ausgabe Nr. 50, 13. Dezember 1928 -
- Ausgabe Nr. 51, 20. Dezember 1928 -
- Ausgabe Nr. 52, 27. Dezember 1928 -
-
Band
Band 43.1928
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- Gartenbauwirtschaft
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Verordnung über SchmuSreisig Jeder mutz sich wegen des rechtmäßigen Erwerbes auswcisen Um den unberechtigten Verkauf und den Diebstahl von Weihnachtsbäumen, Pfingstmaien, Schmuckreisig, Baumzweigen, Baumspitzen, ganzen Bäumchen oder Sträuchern, überhaupt von allen Pflanzen oder Pflanzenleilen, die sich zur Kranzbinderei oder als Zimmerschmuck eignen, zu verhindern, Hal der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten für den Bezirk des Staates Preußen durch Polizeiver ordnung vom 20. Oktober 1928 bestimmt, daß jeder, der Schmuckreisig feilbietet, verkauft oder befördert, sich über den rechtmäßigen Erwerb ausweisen muß. wenn Polizeibeamte, Forstbe amte, Landjäger usw. das verlangen. Der Ausweis muß bei Bezug aus forstamtlich ver walteten Forstbetrieben m dem amtlichen Ber- absolgungszettel bestehen, bei Verkauf aus Privatbetrieben in einer Bescheinigung, in der die auf den betreffenden Grundstücken wachsen den und nutzbaren Baum- und Straucharten ausgszählt sind. Das Formular dazu wird von der Ortspolizeibehörde, die auch die erforder lichen Eintragungen vornimmt, für ein Kalen derjahr geliefert. Angehörige und Angestellte haben sich beim Verkauf, Feilbieten oder Be fördern außerdem über ihre Person aus Ver langen jederzeit auszuweisen. Wiederverkäufer müssen stets eine Rechnung, die auch Art und Zahl der 'an sie verkauften Gegenstände oder Bunde angibt, bei sich tragen. Alle Ausweise müssen Datum, Ort und Stempel der Behörde bzw. die Unterschrift der Privatperson, die den Ausweis oder die Rech nung ausstellt, enthalten. Jeder Aussteller einer Bescheinigung hat je eine Kopie oder je ein Duplikat zurückzubehalten und drei Monate aufzubewahren. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafen bis zu 150 RM. oder mit Haftstrafen bis zu 14 Tagen, gegebenensalls auch mit höheren Strafen geahndet. Die Verordnung tritt am 1. Dezember 1928 In Kraft; sie regelt in befriedigender Weise Fragen, die auch den deutschen Gärtner stark berühren, da einmal der Diebstahl von Weih nachtsbäumen, Zweigen usw. und die Schädigung von Kulturen, zum anderen aber auch die Kon kurrenz durch wilde Händler und Kranz bindereien, wenn auch vielleicht nicht ganz be seitigt, so doch sehr erschwert wird. Dr. Ehr. Wie lange dauer; die AorlMnngs- schul glicht in Thüringen? Von Hans Koch in Saalfeld. Viele Anfragen ans den Kreisen der Er werbsgärtner aus diesem Gebiete lassen er kennen, daß darüber noch große Unklarheiten herrschen. Es kommt hinzu, daß infolge der wirtschaftlichen Verhältnisse viele junge Leute erst recht spät in die Lehre eintretcu, oft sogar nach Erreichung des 18. Lebensjahres. Es fragt sich daher, ob diese älteren Lehrlinge auch noch zum Besuche der Berufsschule ange- halten werden können und ob sie sich strafbar machen, wenn sie die Schule nicht besuchen. Für uns in Thüringen ist das Schn'uflicht- gesetz vom 12. Juni 1925 (Amtsblatt Nr. 13 1925) maßgebend. Es heißt da im ß 3, Abs. 1: „Die allgemeine Schulpflicht Umfaßt die acht jährige VolkLschulpslicht und die daran an schließende dreijährige Berufsschulpflicht." Das Gesetz fragt also nicht danach, ob der Bcrufs- schulpflichtige in einem Lehrverhältnis steht oder nicht, oder ob das Lehrvcrhältnis be- endet ist, sondern verlangt von jedem einen ununterbrochenen 11jährigen Schulbesuch. Dar aus geht hervor, daß weder Lehrling, noch Lehrherr irgendwelchen Zugaugsniaßuahmen ausgesetzt sind, wenn der Lehrling die 11 Jahre schon hinter sich hat. Es ist aller dings jedem einzelnen überlassen, auch über die 11 Schuljahre hinaus freiwillig die Schule zu besuchen. Jeder Lehrvertrag verpflichtet den Lehr herrn, für eine gründliche, praktische und theo retische Ausbildung des Lehrlings Sorge zn tra gen. Da besonders die theoretische A.e.n,düng nur durch den Schulunterricht erreicht werden kann, ist es Sache des Lehrherrn, den Lehrling auch dann zur Berufsschule bzw. Fachschule zu schicken, wenn eine Verpflichtung des Lehrlings wegen seines Alters nicht mehr besteht. Z 7 der Grnndbestimmuugen der Thür. Hauptlandwirtschaftskammer über die Aner kennung von Lehrwirtschaften sür den Garten bau befaßt sich mit den Fällen, in welchen die Anerkennung wieder entzogen werden kann. Hierzu gehört z. B. der schlechte Erfolg Lei der Lehrlingsausbildung. War der Erfolg wiederholt unbefriedigend bei den praktischen Prüfungen für Gartenbaulehrlinge und ist die Annahme begründet, daß der Lehrhcrr hieran schuld ist, so kann die Anerkennung als Lehr wirtschaft wieder entzogen werden. Es dürfte sich daher meistens empfehlen, auch Lehrlinge, die älter als 18 Jahre sind, die Schule be suchen zu lassen und diese Pflicht im Lehrver trage schon festzulegen. Geschäftliche Mitteilungen Der Hauptgeschäftsstelle sind weitere Auskünfte erwünscht über: 481 Schönen, Wilhelm, Gbtr., Giesen kirchen, Dorfbroichstr. 10. 482 Schröpfer, Ernst, Leipzig, Wörth-- straße 4. 483 Schumacher, Albert, Gbtr., Stern- berg/M. 484 Schuster, Eugen, Ottendorf. 485 Schwärzel, Otto, Engelbrecht'sche Wildnis. 486 Schweingruber, M., Werder a. d. Havel. 487 Tillwick, E., Händler, Detmolder Str. 21, Berlin. 488 Uchtenhagen, Wilh., Stendal, Nachtweide I. 489 Voigt, Wilhelm, Kaimberg b. Gera. 490 Weygand, W., Gbtr., Sieradz/Polen. 491 Wilhelm, A., Gbtr., Lausen-Lenz- burg/Schweiz. 492 Wilhelm, Paul, Gbtr., Tolkemit (Westpr.). 493 Wir kn er, Heinrich, Eichendorf-Sauer brunn. 494 Wittek, Richard, Gärtner, Fiskeby (Schweden). 495 Wuschik, Fritz, Calau. 496 Laver, I. Th., Sassenheim. 497 Zan kl, Gottl., Höhhof b. Traitsching. 498 Zobel, Arthur; Gbtr., Bad Lauter- berg/Harz. 499 Zwicky, Ruef, Gbtr., Basel-Oberwil (Schweiz). ' ' V" ' 500 Altena, Karl, Osterflierich 65, Kreis Hamm. 501 Backofe, Maria, Obst- und Ge müsegeschäft, Duisburg, Obermanerstr. 71 und Schwanenstr. 15. 502 Bender, August, Gärtner, Darmstadt, Eschollbrücker Str. 33. 503 Bernstein, Fritz, Neuendorf/Havcl. 504 Bobien, Theodor, Schmiedeberg (Schles.). 505 Braunschweigische Konservenfabrik Hed- wigsburg in Neindorf G.m.b.H. 506 Breer, Peter, Gartenbaubetrieb, Köln- Dellbrück, Berg. Gladbacher Str. 976. 507 Bröhling, Franz, Gärtner, Nord hausen. 508 Christensen, Ehr., Gärtner, Hoyer (Dänemark). 509 Diese nthal, Blumcnhaus, Düssel dorf-Rath, Westfalenstr. 74. 510 Dünwaldt, Gbtr., Heiligenhaus bei Düsseldorf. 511 Eckhard, Hch., Dülken, Nordgraben 13. ZK Gärtserfiadt WolsenbMel in Vraunschweig Wolfenbüttels Bedeutung — Die Technisierung der Bodenbestellung — Die Stadt Braunschweig Hauptabnehmcrin Wenn man den Nahrungsmittel-Haushalt der deutschen Wirtschaft in den letzten Jahr zehnten — abgesehen von den Kriegsjahren — näher ins Auge faßt, so fällt auf, daß der Verbrauch an frischem Gemüse, namentlich in den großen Städten, eine wesentliche Zunahme answeist. Vom gesundheitlichen Standpunkt aus ist diese Entwicklung sehr erfreulich, denn die Deckung eines erheblichen Teils des Nah rungsbedarfs durch Gemüse ist gesundheitlich vorteilhafter, als wenn diese Nahrung einseitig ans eiweißreicher Fleischnahrnng oder ans vor wiegend stärkemehlhaltigen Produkten wie Kar toffeln besteht. Aus allen diesen Gründen ist es zu be grüßen, daß die Stadt Braunschweig in näch ster Nähe eine ausgezeichnete Versorgungsquelle mit Gemüse besitzt. Für den Fremden, für den nur kurz verweilenden Besucher ist Wolfen büttel als typische Gärtnerstadt früher un zweifelhaft stärker in Erscheinung getreten, als heute, wo insbesondere am verkehrsreichen Neuen Wege städtische Villen die alten, wein- laubumrankten Gärtnerhäuschen, die so idyllisch hinter Hainbuchen- oder Lindenhecken lagen, bald völlig verdrängt haben. Man muß des halb schon abgelegenerc Gegenden vor dem Tore der Stadt (Alter Weg, Rotes Amt, Käl beranger) aufsuchen, um noch jene malerische Ursprünglichkeit mit dem schatteuspendcnden Walnußbaum und dem freilich längst stillge legten Ziehbrunnen zu entdecken. Auch die mit Gemüse und Obst hoch beladenen, grünen Kastenwagen, die einst die Landstraßen nach Braunschweig oder dem Harze karawanenartig belebten, sind im Zeitalter des Lastautos sel tener geworden. Der Formenwandel hat in dessen die gärtnerische Bedeutung Wolsenbüttels keineswegs gemindert, sondern der Gemüsebau ist nach wie vor hier herrschend in der ganzen Gegend. In der ehemaligen Residenz an der Oker heben sich die Gärrner, von denen rund 115 vor dem Herzogtor, etwa 35 vor dem Harz tor und am übrigen Rande der Stabt ansässig sind, unter den dortigen Anwohnern be merkenswert heraus und bilden übcrliefsrungs- gcmäß in der Einwohnerschaft ein Völkchen sür sich. Mit ihren Sitten und Gebräuchen, mit ihren alteingesessenen Familien (Ahrens, Bcddig, Dürkopp, Grabenhorst, Höltjc, Isen see, Linne, Oppermann, Plagge, Boges usw.) sind sie eine Körperschaft von jahrhunderte langer Bodenständigkeit. Man heiratet bei ihnen untereinander, hat seine eigene wirtschaft liche Interessenvertretung wie seine Vergnü gungsklubs, ja spricht seine eigene Sprache: ein Plattdeutsch besonderer Färbung. So konservativ, die Angehörigen dieses Standes sind, haben sie sich dennoch von der Entwicklung, die Technik und Verkehr ge nommen haben, nicht abgesperrt. Die Hand arbeit ist hier durch die Maschinenkrnft noch nicht entbehrlich geworden, aber letztere ist immer mehr in den Dienst der Bodenbearbei tung gestellt worden. Längst sind die primi tiven Zeiten dahin, in denen lediglich mit dem Spaten der Garten nmgegraben wurde. Wie in der Landwirtschaft erblickt man Pflüge, gezogen von Pferden, und wer es sich leisten kann, der schasst sich eine Bodenfräse an, die das zu besäende Erdreich bis in eine Tiefe von dreißig Zentimetern lockert und die Schollen kunstgerecht zerkleinert. Der Erwerbs, gärtner kann ferner nicht darauf warten, ob es zur passenden Zeit regnet oder ob die Nie derschläge dem Gedeihen seiner Kulturen wirk- lich genügen. Er hilft der Natnr nach, indem er durch Beregnungsanlagen eine künstliche Bewässerung herbeiführt, die er ganz nach seinen Wünschen einrichtet. Und einen Winter schlaf gibt es nicht mehr, seitdem neben die mit Matten zugedeckten Mistbeete weiträumige Tomaten- und Gurkeuhänscr getreten sind, die unter ihrem schützenden Dache Ernten er möglichen, an die man srüher nicht zu denken gewagt hat. Das hier investierte Kapital verzinst sich, denn je eher die Früchte aus den Markt kommen, um so höhere Preise erzielen sie. Auch eine moderne Kohlscheune ist im Betrieb. Aber auch außerhalb der großen Treib häuser ist der an sich fruchtbare Boden in der Okcrniederung (die leider zugleich schädigende Ueberschwemmungen begünstigt) dank der star ken Düngung, der tiefen Durcharbeitung und der sorgsamen Unkrautvertilgung so weit kulti viert, daß er mindestens zwei bis drei Ernten in jedem Jahre hergibt. Rationell ist die Bestellung von jeher gewesen; bis aufs äußerste werden die vielfach nicht umfangreichen An wesen (oft nur drei bis vier Morgen groß) in der Bepflanzung mit verschiedenen Gemüsen ausgcnutzt. Zwischen den Erbscnbeeten wächst in den „Gängen" Spinat, zwischen dem Kopf salat sind junge Gurken gepflanzt, die sich erst ausbreiten, wenn der Salat abgeerntet ist. Zwischen rasch aufschiebendem Kohlrabi steht langsam gedeihender Sellerie. Dann wieder gibt es Gärtner, die Spezialitäten bevorzugen. Einer baut vorwiegend Blumenkohl an und garantiert sich dessen Abnahme durch Abschlüsse mit Konservenfabriken. Ein anderer Gärtner züchtet in großen Mengen Bleichsellerie, von dem seit Jahren das bekannte Berliner Wein- und Speise-Restaurant Kempinski ein Haupt abnehmer ist. Für die Modernisierung der Wolfenbüttler Gärtnereibetriebe und ihre Umstellung auf die zeitgenössische Technik ist das Jahr 1918 be deutsam gewesen. In ihm begaben sich auf Veranlassung des damaligen Kreisdirektors Floto die Gärtnereibesitzer Bernhard Dürkop, Karl Metzel und August Sapper nach Straelen bei Geldern, um die dortigen Marktverhältnisse, die Versteigerungen nach holländischem Muster, die Kohl-Ueberwinterungshallen und die ver besserten Treibhäuser zu studieren. Die dort gewonnenen Einblicke sind dann der Heimat zugute gekommen. Dankbarkeit gebietet, hier auch zwei andere Persönlichkeiten namhaft zu machen, die wertvolle Anregungen gegeben haben. Staatl. Gartenbauinspektor Langer in Helmstedt erwarb sich durch fachliche Vor träge, die er im Gartenbauverein hielt, ebenso große Verdienste wie weiterhin Dr. Feick, der Leiter der Landwirtschaftlichen Winterschule, einer Anstalt, die auch Gärtnersöhne mit Er folg besucht haben. Manche praktische Neue rung harrt allerdings noch vermehrten Ein gangs in die gärtnerischen Kreise. Dazu ge hören die noch nicht überall systematisch auf genommene Schädlingsbekämpfung und die Wetterbeobachtung. Neue Wege sind in den letzten Jahren ferner im Absatz der Bodenerzcngnisse beschrit ten worden. Während die vor dem Harztor ansässigen Gärtner ihre Waren dem Harze zukommen lassen und die Wagen bis Claus thal-Zellerfeld unterwegs sind, liefern die Her- zogtor-Gärtncr wohl den größten Teil ihrer Produkte in die Stadt Braunschweig. Zwei bis dreimal in der Woche fahren rund achtzig Wagen durchschnittlich dorthin. Früher war in der Landeshauptstadt der Kohlmarkt Han- dclsmittelpunkt. Da bereits morgens 5 Uhr der Betrieb hier begann, mußte sich der Gärt ner sehr früh vom Lager erheben, wollte er rechtzeitig zur Stelle sein. Was er auf dem Kohlmarkte vom Inhalt seines Wagens nicht absetzte, schlug er dann bei den Privatkunden in der Stadt los. Heute wird noch auf dem Altstadtmarkte Kleinhandel in Gemüse betrie ben. Da aber dem Gärtner jetzt vielfach die Ernte vom Felde geholt wird, auch die Kon- servenfabriken hierzu übergegangen sind, hat die eigene Verfrachtung per Wagen nachgelassen. Tarlsandemngen im MOchn-MM- und Expreßgulverkehr Der Anttag des Reichsverbandes auf Aufhebung des Zperriskeilszuschlages in der Ständigen TariflommWon bereits genehmigt Von unserem ständigen verkehrspolitischen Mitarbeiter In der letzten Sitzung der Ständigen Tarif kommission (13. bis 15. November) wurden u. a. die nachstehend aufgeführten Tarismaß- nahmen zur Durchführung empsoh- len. Bindend werden die Beschlüsse erst, wenn von den maßgebenden Stellen kein Wider spruch erhoben wird. Der Zeitpunkt des In krafttretens kann deshalb noch nicht angegeben werden. Den Wünschen aus Wirtschastskrcisen aus beschleunigte Durchführung beschlossener Tarifmaßnahmen soll durch Aenderung der Satzung der Ständigen Tarifkommission ent sprochen werden. 1. Lebende Pflanzen alsExpreßgut. Den wiederholten Anträgen des Reichsver bandes auf Streichung der Ziffer 2 des Verzeichnisses der sperrigen Expreßgüter: Blumen, Gesträuche und Pflanzen, lebende oder künstliche, in Körben, Kübeln oder Kartons oder in dieser Verpackung mit Gestellen aufgeliefert, ausgenommen Pflan zen mit Erdballen, soll nunmehr entsprochen werden. Künftig wird also bei Blumen usw. die Expreßgutfracht nicht mehr für das doppelte, sondern nur sür das einfache Gewicht berechnet. Mindestens werden bei gewöhnlichem Expreßgut 5 KZ berechnet; 6 bis 10 KZ werden als 10 KZ, 11 bis 15 KZ als 15 KZ und 16 bis 20 KZ als 20 KZ gerechnet. Gewichte von mehr als 20 KZ werden auf volle 10 KZ nach oben ausgerundet, 21 KZ also auf 30 KZ. 2. Wärme- und Kälteschutzmittel. Die Vergünstigung der srachtsreien Be förderung von Schutzmitteln ist n. a. ans frischeSpeisezwiebeln ausgedehnt wor den. Weitcrgehenden Anträgen (Ausdehnung auf alle Gemüse usw.) ist nicht entsprochen worden. Die Bergünstignng, daß Schutzmittel bis zu 5h'o des wirklichen Gewichtes des zn schützendes Gutes bei Wagenladungen fracht frei befördert werden, gilt 'schon jetzt sür folgende frische Feld- und Garten- fr ü ch t e: Gurken, Kartoffeln, Kohl, Obst, Rüben, Südfrüchte. Zu den Schutzmitteln gegen Wärme oder Külte rechnen: Eis, Eisbehälier, Heu, Stroh, Strohmatten, Torfmull, Dünger, Decken, Filztafeln, Tuch umhüllungen, Heizapparate, Heizöfen, mit heißen, Wasser gesülite eiserne Zyfiuöer und dergleichen. Im Frachtbriefe (Spalte „Inhalt) hat der Absender die Schutzmittel mit dem Zusätze „Zum Schutze der Sendung" anzugeben. In der Spalte „Wirkliches Rohgewicht" hat er das Gewicht der Schutzmittel auzugebeu, getrennt vom Gewicht des zu schützenden Gutes, falls er dieses selbst angeüen, also ans bahn- seitige Feststellung des Gesamtgewichtes ver zichten will. Sind diese Bedingungen nicht er füllt, so wird der Frachtbercchnung das Ge samtgewicht der Ladung einschließlich Schutz mittel zugrmide gelegt. II e b e r st c i g t - das Gewicht der Schutzmittel die srachtsrcieu 5<"o, so wird das Mehrgewicht dem Gewicht des zn schützenden Gntes zugeschlagen und der für das Gesamtgewicht sür das zu schützende Gut geltende Frachtsatz angewendet; bei ungleich tarifierten Gütern wird das Mehrgewicht dem höchsttarisierten unter den zu schützenden Gütern zngeschlagen. Ist das wirkliche Gewicht des zu schützenden Gutes niedriger als das tarifmäßige M i n d c st gewicht, so wirk das Mehrgewicht der Schutzmittel auf dieses Mindestgewicht ange rechnet; beträgt also das wirkliche Gewicht des Gutes 4500 KZ und das Gewicht der Schutz mittel 700 KZ, so sind 225 KZ (5°/o) Schutz mittel frachtsrei; aber auch sür die übcrschießen- den 475 KZ ist keine besondere Fracht zu be rechnen, weil die Summe von 4500 -s- 475 KZ - 4975 KZ des Mindestgewichtes von 5000 KZ, für das hier sowieso die Fracht zu berechnen ist, nicht erreicht. Die Schutzmittel werden — wie Ladegemüse — bei Aufgabe als Frachtgut und bei Erfül lung der übrigen tarifmäßigen Bedingungen auch frachtfrei zurück oder nach einem neuen Vcrsandbahuhos befördert. 3. N e b e n g e b ü h r e n. a) W i e g e g c l d. Das Wiegegeld wird er höht sür Verwiegung: 1. von selbstverladcuem Stückgut oder der einzelnen Frachtstücke von Wagen'adun- gen auf der gewöhnlichen Wage: von 8 auf 9 Nps. für 100 KZ; '. vou selbstverladenem Stückgut oder von Ladungen oder von leeren Eisenbahn wagen ans der GleiZwagc: von 1,60 aus 2,— RM. sür den Wagen. b) Zählgebühr. Die Zählgebühr wird für Ladungen und an anderer Stelle als am Güterschuppen gezähltes Stückgut erhöht von 1,— auf 1,30 RM. für jede Stunde und jeden Zähler. Bereits mit Gültigkeit vom 15. Oktober 1928 an haben die Erläuterungen zur Stelle „Pflanzen, lebende" in Klasse b folgende Fassung erhalten: „1. Als „lebende Pflanzen" gelten Pflanz liche Gewächse, bei denen die sämtlichen drei Bestandteile einer Pflanze: „Wurzeln, Achse (Stamm, Stengel, Halm) und Blätter (Knospen) vorhanden und nicht abgestorben sind. Hiernach gelten auch lebende Bäume, Gesträuche, krautartige Gewächse, Futter rüben- und Zuckerrübenstecklinge sowie Mai- blnmenkeime als lebende Pflanzen. Der Kl. b. (und auch der Kl. II) gehören alle lebenden Pflanzen an, gleichgültig, ob und wie sie verpackt sind. 2. Pslanzeuteile, z. B. Blindreben, Meer rettichsetzlinge und Schnittblumen gehören zu den Kl. und I." Die ermäßigte Eilgutklasse ist nach wie vor auf bestimmte lebende Pflanzen (Forst- und Heckenpflanzen, Obstbäume, Sträucher, Rosen, Futterrüben- und Gemüiepfläuzlingc, Wurzel- rcben usw.) sowie auf Blindreben beschränkt. Die Inhaltsangabe „lebende Pflanzen" genügt also nicht zur Anwendung der ermäßigten Eilgutklassc. Maiblumenkeimc gehören nicht zu dieser Klasse. Von Stecklingen gehören nur die Eomfreysteckiinge zn dieser Klasjc.
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