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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 43.1928
- Erscheinungsdatum
- 1928
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-192800006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19280000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19280000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- vorlagebedingter Textverlust: S. [10]-[11] von Heft Nr. 16 kleben zusammen, konnten nicht gescannt werden
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 43.1928
-
- Ausgabe Nr. 1, 5. Januar 1928 -
- Ausgabe Nr. 2, 12. Januar 1928 -
- Ausgabe Nr. 3, 19. Januar 1928 -
- Ausgabe Nr. 4, 26. Januar 1928 -
- Ausgabe Nr. 5, 2. Februar 1928 -
- Ausgabe Nr. 6, 9. Februar 1928 -
- Ausgabe Nr. 7, 16. Februar 1928 -
- Ausgabe Nr. 8, 23. Februar 1928 -
- Ausgabe Nr. 9, 1. März 1928 -
- Ausgabe Nr. 10, 8. März 1928 -
- Ausgabe Nr. 11, 15. März 1928 -
- Ausgabe Nr. 12, 22. März 1928 -
- Ausgabe Nr. 13, 29. März 1928 -
- Ausgabe Nr. 14, 5. April 1928 -
- Ausgabe Nr. 15, 12. April 1928 -
- Ausgabe Nr. 16, 19. April 1928 -
- Ausgabe Nr. 17, 26. April 1928 -
- Ausgabe Nr. 18, 3. Mai 1928 -
- Ausgabe Nr. 19, 10. Mai 1928 -
- Ausgabe Nr. 20, 17. Mai 1928 -
- Ausgabe Nr. 21, 24. Mai 1928 -
- Ausgabe Nr. 22, 31. Mai 1928 -
- Ausgabe Nr. 23, 7. Juni 1928 -
- Ausgabe Nr. 24, 14. Juni 1928 -
- Ausgabe Nr. 25, 21. Juni 1928 -
- Ausgabe Nr. 26, 28. Juni 1928 -
- Ausgabe Nr. 27, 5. Juli 1928 -
- Ausgabe Nr. 28, 12. Juli 1928 -
- Ausgabe Nr. 29, 19. Juli 1928 -
- Ausgabe Nr. 30, 26. Juli 1928 -
- Ausgabe Nr. 31, 2. August 1928 -
- Ausgabe Nr. 32, 9. August 1928 -
- Ausgabe Nr. 33, 16. August 1928 -
- Ausgabe Nr. 34, 23. August 1928 -
- Ausgabe Nr. 35, 30. August 1928 -
- Ausgabe Nr. 36, 6. September 1928 -
- Ausgabe Nr. 37, 13. September 1928 -
- Ausgabe Nr. 38, 20. September 1928 -
- Ausgabe Nr. 39, 27. September 1928 -
- Ausgabe Nr. 40, 4. Oktober 1928 -
- Ausgabe Nr. 41, 11. Oktober 1928 -
- Ausgabe Nr. 42, 18. Oktober 1928 -
- Ausgabe Nr. 43, 25. Oktober 1928 -
- Ausgabe Nr. 44, 1. November 1928 -
- Ausgabe Nr. 45, 8. November 1928 -
- Ausgabe Nr. 46, 15. November 1928 -
- Ausgabe Nr. 47, 22. November 1928 -
- Ausgabe Nr. 48, 29. November 1928 -
- Ausgabe Nr. 49, 6. Dezember 1928 -
- Ausgabe Nr. 50, 13. Dezember 1928 -
- Ausgabe Nr. 51, 20. Dezember 1928 -
- Ausgabe Nr. 52, 27. Dezember 1928 -
-
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Band 43.1928
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- Gartenbauwirtschaft
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Erscheint wöchentlich I ^Nl)rg. 1928 M die LaudschaMgärtuerer als Lehrbetrieb zu erachten? — Worauf es ankommt! — „Malta-Kartossilu." — Michel wehre dich! — Betr. Einziehung rückständiger Beiträge. AUS liM MWÜ! — Fragekasten. — Süßmost und Obererlenbach. — Tagung des Rcichsvcrbandes der deutschen Gartenbaubeamten. — Maschinenarbeit auch im Frühbcetkasten. — Ausführliches Programm für die Sommer-veranstaltungen. — Verbandsuachrichden. — Die Sonntagsstunde. — Marktbericht. Zfi die tm-schaftsgörknerei als Lehrbetrieb zu erachten? Von C. Rim an» in Berlin-Steglitz. Der nachstehende Aufsatz entstand auf Anregung der Abteilung für Aus bildungswesen. Er ist besonders be achtenswert im Zusammenhang mit dem Aufsatz von Dr. Ebert in Nr. 23 und 24 der „Gartenbauwirt schaft": „Trennt sich der Gartengestal ter vom Gärtnerberns?" Die Schriftleitung. Bei der Beantwortung dieser Frage (und der Behandlung dieses Themas, das) die gar nicht so selten aufgeworfen wird, ist eS not wendig, sich zunächst einmal klarzumachen, was ein Gärtnerlehrling vor allen Dingen jür ein Rüstzeug auf den Weg in den Beruf notwendig braucht. Der Lehrling soll die Pflanze kennen, heran ziehen und behandeln lernen, soll sich mit ihrem Wesen und ihren Lcbcnsbcdingungen ganz allgemein vertraut machen. Diese De- jinition umfaßt das Wesentliche der gärtneri schen Lehrzeit in kurzen Worten. Der Lehr ling soll dahin geführt und geleitet werden, daß diese oder jeu« Pflanze ein lebendes Wesen ist, das Nahrung und Feuchtigkeit, Licht und Luft braucht, daß verschiedene Pflanzenarten auch verschiedene Ansprüche an Boden, Licht, Wärme, Wasser, Nährstosse machen, die es ihnen ermöglichen, unter den ihre Eigenart be rücksichtigenden Faktoren zu wachsen und ge deihen, wie sie es ursprünglich von Natur ans gewohnt sind. Dabei lernt der Lehrling «ine gewisse Anzahl Pflanzen und Pflanzenarten kennen, er lernt di« verschiedenen Erdarten und Pslanzenmethoden, di« Wärme-- und Licht- bedürfnisse kennen, er lernt den Boden be arbeiten, düngen, vorbereiten für die Pflan zung, er lernt, wie diese und jene Pflanzenart gegossen wird und wie und wie lange ihr Aufbau bis zur Entwicklung sich abspielt und dauert. Kurz, er lernt die Eigenart der Pflanze als lebendes Wesen kennen, das keimt, wächst, sich entwickelt, blüht, Früchte bezw. Samen trägt und sich aus letzterem oder aus künstlich vegetativem Wege vermehrt. Dies« Kenntnisse, namentlich, wenn sie nicht einseitig in Spezialkulturen erlernt werden, sind di« Grundlagen für den Gärtnerlehrling. Ob es sich dabei um Freiland-, Gewächshaus- oder Mistbeetkulturen, ob es sich um die Heran zucht von Gehölzen, Stauden, Topfgewächsen handelt, spielt dabei kein« bedeutende Rolle, denn, im allgemeinen gesprochen, ist die Ent wicklung dieser oder jener Pflanze vom Samen oder Steckling bis zur fertigen Pflanze stets die gleiche, nnr sind Zeit der Entwicklung und Lebensbedingungen der verschiedenen Pflauzou- arten voneinander abweichend. Sich also in das Wesen der Libeusbedürfnisse der Pflanze zu vertiefen und hineinzufinden, sollte meines Erachtens der Inbegriff und das Endziel der gärtnerischen Lehre sein. Wenn wir uns nun die Frag« vorlegen, ob ein landschaftsgärtnerischer Be trieb dieses Wesentlich« für den Gärt nerlehrling in vollem Umfange zn bieten imstande ist, so müssen wir die Frage glatt verneinen. Ein nur landwirtschaftlicher Betrieb, der sich damit befaßt, Gärten anzulegen, instandzusetzen und zu Pflegen, kann dem Lehrling nicht das oben beschriebene Wesentlich« auf den Berufs- weg geben. In d«r Landschaftsgärtnerei wirb nur mit dem pflanzlichen Material gearbeitet. Wohl lernt der junge Mann auch dort ein« ge wiss« Bodenbearbeitung und Düngung kennen, er lernt wohl, wie man Bäum«, Sträucher, Stauden, Sommerblumen und Topfgewächse einpflanzt, anschlämmt, gießt und Pflegt, er lernt auch das Ausäen des Rasens, aber dennoch wird er hier nicht in das eigentlich« Wesen der Pflanze, in ihre Entwicklung cingeweiht, die aber die Grundlage für den Gärtnerberuf bilden. Aus diesen Erwägungen geht klar und verständlich hervor, daß eine ausgesprochene Landschaftsgärtnerei keine geeignete. Lehrstelle für den angehenden Gärtner sein kann. Ohne weitere Erläuterungen kann man auch Garten architekturbüros als vollkommen ungeeignete Lehrbetriebe bezeichnen. — Das Bild bessert sich auch nur wenig, wenn zu der Erstanlage die Unterhaltung bestehender Gärten kommt, wohl aber ändert es sich sofort, wenn der Gartenarchitekt oder Landschaftsgärtner als Nebenbetrieb eine Gärtnerei besitzt, in der Stauden, Topf gewächse, Balkon- und Winteraortenpflanzen herangezogen werden, also eine Art größerer oder kleinerer Gartenbaubetrieb (Anzuchtbe trieb). In diesem Falle bedarf es keinen Kommentars, denn dann sind für den Lehrling die Vorbedingungen vorhanden, die bei allen anderen gärtnerischen Betrieben die Eignung für eine gute Ausbildung zeigen. In solchem Falle lernt der Lehrling wohl bei einem Landschaftsgärtner aber nicht in der Landschaftsgärtnerei. Ob es für ihn von Vorteil ist, etwa im dritten L'hrsahre oder im letzten halben Jahr seiner Lehrzeit von seinem Lehrherrn „auf Landschaft" genommen zu werden, müßte der Entscheidung von Fall zn Fall überlassen bleiben. Nur sehr kräftigen, körperlich gefestigten süngen Leuten soltte man dies« Einführung in die Praxis der Landschafts gärtnerei zumuten, denn, wenn in jedem gärt nerischen Betrieb auch gegraben, Erdt gekarrt usw. wird, so sind diese Arbeiten in der Land schaftsgärtnerei bei weitem anstrengender und werden auch bei schlechtem Wetter auSgeführt. Für einen jungen, noch unentwickelten Körper werden aber durch übermäßig schwere Arbeit Schädigungen entstehen, di« ihm sein ganzes Leben anhangen. Aus allen diesen Gründen sollte man überall abraten, «inen GSrtncrlehrling in den reinen landschaftsgärtnerischen Betrieb einznstcUcn. Hat er in einem guten gärtnerischen Betriebe seine dreijährige Lehrzeit gut beendet, ist er körperlich kräftig genuno, um die oft schweren landschaftsgärtnerischen Arbeiten bei Wind und Wetter auszuhalten, ohne Schaden am Körper zu nehmen, dann ist noch Zeit genug, als Junggärtneraebilfe in die Praktiken der Garten technik eingeführt zn werden. Vom ersten Tage der Lehrzeit ihn damit zu belasten, erscheint nach allen Erfahrungen nicht emp fehlenswert. Unwirksamkeit tarlfwidriger Vereinbarungen. Don Dr. Franz Goerrig in Lohmar. Im Rahmen der Streitigkeiten betreffend bi« Möglichkeit und dis Rechtswirkung von Tarifverzichten spielt in der Praxis u. a. di« Frage eine bedeutsame Nolle, ob mit Wirkung für die Zukunft und Vergangenheit oder auch nur mit Wirkung für di« Ver gangenheit durch besondere Vereinbarungen zwischen dem Arbeitgeber und der Betriebsvor- tretung Abweichungen von tariflich für den Betrieb festgelegten Lohn« und Arbeitsbedin gungen zuungunsten der beteiligten Arbeit nehmer vereinbart werden können. Zu dieser Streitfrage hat nunmehr auch das Reichsarbeitsgericht in einer grundsätzlichen Entscheidung vom 21. 12. 1927 Nr. RAG 8/27. (Die Rechtsprechung in ArbeitLsachen 1928/13/244) eingehend Stellung genommen. In dieser Entscheidung ist das ReichsarbsitS- gericht in Uebereinstimmung mit der herr schend in Rechtsprechung und Literatur ver tretenen. Ansicht zu dem Ergebnisse gekommen, daß durch Betriebsvereinbarungen zwischen dem Arbeitgeber und der Betriebsvertvetung tarif lich festgelegte Lohn- und Arbeitsbedingungen ebensoweit wie durch Einzelvereinbarnngen mit Wirkung für die Zukunft zu ungunsten der Arbeitnehmer abgedungen werden können, und zwar auch dann nicht, wenn ein« solche Ab dingung zur Verhütung von Betriebseinschrän kungen und zur Vermeidung von Entlassun gen erfolgt. Nach Ansicht des Reichsarbeits gerichtes steht der Rechtsgültigkeit tarifwidriger Betriebsvereinbarungen einmal der Grundsatz der tariflichen Unabdingbarkeit und znm an deren die Tatsache entgegen, daß die Aen- derung tariflich festgelegter Lohn- und Arbeits bedingungen nicht zum gesetzlichen Aufgaben bereiche der Betriebsvertretungen gehört. Landwirtschaslskammer Hamburg. Nachdem bereits im vergangenen Jahre von den gesetzgebenden Organen des Freistaates Hamburg die Bildung einer Landwirtschafts- kammer beschlossen worden war, haben nun mehr die Wahlen für diese neue Landwirt- schastskammer stattgefnnden. Aus den Kreisen des Gartenbaues wurden folgende Mitglieder des Reichsverbandes als Kammermitglieder ge> wählt: Hugo Lund, Hamburg; August Harms, Reitbrook; Amandus Kock, Ochsenwärder; «Carl Heitmann, Neuengamme; Ernst Rohde, Ochsenwärder; Hermann MehnS, Kirchwärder. Wir beglückwünschen diese Mitglieder, die sich zum großen Teil bereits als Obmänner von Bezirks gruppen der Förderung des Berufes widmen, zu ihrer Wahl und verbinden damit den Wunsch, daß es ihnen recht lange ver gönnt sein möge, auch das neue Amt zum Segen des Berufes auSzuüben. Hiudeudurg au Schiele. Der Herr Reichspräsident hat an den in folge des Regierungswechsels aus dem Amt« scheidenden Reichsminister sür Ernährung und Landwirtschaft Schiel« folgendes Schreiben gerichtet: „Sehr geehrter Herr Reichsminister! Durch deu anliegenden Erlaß enthebe ich Sie Ihrem Wunsch« entsprechend von Ihrem Amt« als Reichsminister sür Er- nährung und Landwirtschaft. Ich verbinde damit herzlichen Dank und ausrichtige An erkennung für alles, was Sie während Ihrer Amtszeit getan und geleistet haben. In einer Zeit schwerer, wirtschaftlicher Krisis der Landwirtschaft haben Sie Ihr Ministerium mit tatkräftiger Hand geführt, und, g«. stützt ans reiche, wirtschaftliche und poli tische Erfahrungen, es verstanden, die Not lage der deutschen Landwirtschaft im Rahmen des Möglichen zu erleichtern und Wege zu ihrer hoffentlich dauerirden Besserung zu sinken. Das soll Ihnen unvergessen bleiben! Meine aufrichtigen und herzlichen Wünsche begleijen Ihre iveitere Tätigkeit im öffent lichen Leben. Mit dem Ausdruck nreiner besonderen Hochschätzung Ihr ausrichtig ergebener gez. von Hindenburg." Dürtoerl Xuesi wocksrv« Oerbte stock niobt teuer! vis vrelseNeo MpMarre „Mmiwk v » p srmöxliokt sin kskabrsn selbst cksr sobmalstsn Ve^s. Der Kasten kann naob ckso dsicksn ^uösnssiten nock über ckas vaukrsck krinrrsg entleert uock ganrliob abxsnommsn «aräsn, vis karre ist stabil unck srkrsut sied radlreiobsr Anerkennungen. 6rillte 1, kauwtoks.lt 75 Vtr.: 36 bl, 6röös 2, ksuminkslt 100 Dtr : 38 bi, w. llokrack 4.80 bl wskr. ällstosisrstsllsr: IS«»«««»« «L- M«»«»««»2»«««»L8 »n cksr 8-aIs Nstallvarsnkabrllk, Sack Sarrburz. risssvbl., ckkirot. gefüllt 10 g 3,80 bi. 1 g 0,50 bl. MsLSns-ivfmLNsrrkvn üer Kissen von auktallenaer 6röüs unck Loböllksit, ganr sodt, von eigener neuer Kröte 10 x 2,40 bl. 1 x. 0,40 bl. kleine Lsatproben gratis. ZameorvcMer mm, klarvsm o xmsen Importen unck kulturpklan- rsn, starke LLmlinxs in 10 bis 15 Lorten meiner bVabl °/° bl 26, °/<x> bl 250. 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