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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 43.1928
- Erscheinungsdatum
- 1928
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-192800006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19280000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19280000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- vorlagebedingter Textverlust: S. [10]-[11] von Heft Nr. 16 kleben zusammen, konnten nicht gescannt werden
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 43.1928
-
- Ausgabe Nr. 1, 5. Januar 1928 -
- Ausgabe Nr. 2, 12. Januar 1928 -
- Ausgabe Nr. 3, 19. Januar 1928 -
- Ausgabe Nr. 4, 26. Januar 1928 -
- Ausgabe Nr. 5, 2. Februar 1928 -
- Ausgabe Nr. 6, 9. Februar 1928 -
- Ausgabe Nr. 7, 16. Februar 1928 -
- Ausgabe Nr. 8, 23. Februar 1928 -
- Ausgabe Nr. 9, 1. März 1928 -
- Ausgabe Nr. 10, 8. März 1928 -
- Ausgabe Nr. 11, 15. März 1928 -
- Ausgabe Nr. 12, 22. März 1928 -
- Ausgabe Nr. 13, 29. März 1928 -
- Ausgabe Nr. 14, 5. April 1928 -
- Ausgabe Nr. 15, 12. April 1928 -
- Ausgabe Nr. 16, 19. April 1928 -
- Ausgabe Nr. 17, 26. April 1928 -
- Ausgabe Nr. 18, 3. Mai 1928 -
- Ausgabe Nr. 19, 10. Mai 1928 -
- Ausgabe Nr. 20, 17. Mai 1928 -
- Ausgabe Nr. 21, 24. Mai 1928 -
- Ausgabe Nr. 22, 31. Mai 1928 -
- Ausgabe Nr. 23, 7. Juni 1928 -
- Ausgabe Nr. 24, 14. Juni 1928 -
- Ausgabe Nr. 25, 21. Juni 1928 -
- Ausgabe Nr. 26, 28. Juni 1928 -
- Ausgabe Nr. 27, 5. Juli 1928 -
- Ausgabe Nr. 28, 12. Juli 1928 -
- Ausgabe Nr. 29, 19. Juli 1928 -
- Ausgabe Nr. 30, 26. Juli 1928 -
- Ausgabe Nr. 31, 2. August 1928 -
- Ausgabe Nr. 32, 9. August 1928 -
- Ausgabe Nr. 33, 16. August 1928 -
- Ausgabe Nr. 34, 23. August 1928 -
- Ausgabe Nr. 35, 30. August 1928 -
- Ausgabe Nr. 36, 6. September 1928 -
- Ausgabe Nr. 37, 13. September 1928 -
- Ausgabe Nr. 38, 20. September 1928 -
- Ausgabe Nr. 39, 27. September 1928 -
- Ausgabe Nr. 40, 4. Oktober 1928 -
- Ausgabe Nr. 41, 11. Oktober 1928 -
- Ausgabe Nr. 42, 18. Oktober 1928 -
- Ausgabe Nr. 43, 25. Oktober 1928 -
- Ausgabe Nr. 44, 1. November 1928 -
- Ausgabe Nr. 45, 8. November 1928 -
- Ausgabe Nr. 46, 15. November 1928 -
- Ausgabe Nr. 47, 22. November 1928 -
- Ausgabe Nr. 48, 29. November 1928 -
- Ausgabe Nr. 49, 6. Dezember 1928 -
- Ausgabe Nr. 50, 13. Dezember 1928 -
- Ausgabe Nr. 51, 20. Dezember 1928 -
- Ausgabe Nr. 52, 27. Dezember 1928 -
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Band
Band 43.1928
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- Gartenbauwirtschaft
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Nr. 2t. tt. Dse DarkenVauwkrtschaft Bekanntmachung. Erhöhung der Preise sür Konservenspargel. Die ungünstigen Ergebnisse der diesjährigen Spargclernte hatten bereits im Monat Mai erstmalig zu einer Aussprache über eine An passung der mit den Konservenfabrikanten ver einbarten Spargelpreise an die tatsächlichen Ernteergebnisse geführt. Diese Verhandlungen wurden bei dem anhaltend schlechten Ernte- ergebnis im Monat Juni erneut ausgenommen. Als Ergebnis der Verhandlungen, die am 11. d. M. ihren Slbschluß gefunden haben, wurden folgende Preise vereinbart: Für die Zeit vom Beginn der Spargclernte bis zum 25. 5. einschl. die vertragsmäßig festgesetzten Preise (s. „Gartcobauwirtschaft" Nr. 1V), sür die Zeit vom 26. 5. bis 30. 5. einschl. die vertragsmäßig festgesetzte« Preise Plus 20 Prozent Erhöhung, für die Zeit vom 3t. 5. bis 11. 6. einschl. die vertragsmäßig festgesetzten Preise (s. „Gar tenbauwirtschaft" Rr. 10). Für die Zeit vom 12. K. bis zu dem Tage, an dem mit dem Stich aufgehört wird, gilt folgender Beschluß: Zwischen dem Verein der Konservcn- fabritant n Braunschweig:- o Umg. einer seits und dem Reichsvcrband des deut sche« Gartenbaues e. V. und dem Ge- müscbauvereim e. G. m. b. H. andererseits wurde beschloss «, vom 12. Juni 1928 eine» Aufschlag von 10 °o für den aus Grund des früher getätigten Abschluß- Vertrages zu liefernd n S argel zu zahlen. Sofern der Lieferant mit Ausnahme der geringen Mengen, die ihm für seinen eigenen Bedarf im eigenen Haushalt zu- stchen, der Fabrik nicht sämtlichen ge ernteten Spargel abliefert, fällt die Son dervergütung fort; es soll dabet gleich gültig sein, iu welchem Verhältnis die entzogenen Mengen zu der jeweiligen Tagesernte stehen. Diese Vereinbarung erstreckt sich von Dienstag, dem 12. Juni, an bis zu dem Tage, a« dem der Lieferant endgültig tu diesem Jahre mit dem Stich aushört. Ju den Verhandlungen mit den Konfervenfabri- kanten wurde von feiten der Fabrikanten immer wieder erneut darauf hingewiesen, daß in diesem diesem Jahre die- Sortierung des abgelieferten Spargels besonders schlecht sei und daß nur sehr wenige Erzeuger daran dächten, die von ihnen den Fabrikanten gegenüber eingegangenen Verpflichtungen innezuhalten. Wir nehmen daher Veranlassung, die Spar gelzüchter darauf hinzuweisen, daß es in ihrem eigensten Interesse liegt, wenn die eingegange- nen Vertrage restlos erfüllt werden. Die Hauptgeschäftsstelle. Tarisönderungen im Eisenbahn-Güterverkehr. Von unserem ständigen verkehrspolitischen Mitarbeiter. In der 151. Sitzung der Ständigen Tarif- tommission (31. Mai und 1. Juni in Stettin) sind u. a. nachstehende Beschlüsse gefaßt worden, die bindende Kraft erhalten, wenn von den zuständigen Stellen kein Widerspruch erhoben wird. Der Zeitpunkt der Durchführung steht hiernach noch nicht fest. 1. Bei bahnseitiger Nachwiegung von Wagenladungen, ohne Antrag, wird das vom Absender angegebene Gewicht als richtig angenommen, wenn es nicht mehr als um 2"/o vom ermittelten Gewicht abweicht. Ein Antrag, das ermittelte Gewicht auch bei Ab weichungen bis zu 2°/a der Frachterrechnung dann zugrunde zu legen, wenn der Absender das Gewicht nachweislich absichtlich unrichtig, also bis zu 2°/» geringer als das tatsächliche Gewicht angegeben hat, wurde abgelehnt. 2. Barvorschüsfe bis 20 NM. sollen auch für bahnlagernd gestellte Sendun gen zugelassen werden. 3. Im Verkehr mit Stationen an Strecken mit beschränktem Achsdrnck (auch solchen Kleinbahnstrecken) soll die Fracht zu den Sätzen der Hauptklassen nur für. daS nach Maßgabe des Achsdrucks verläd- bare Gewicht, mindestens aber sür 10 000 kg, berechnet, werde«. Wagen, von 20 t^Lade-, gewicht dürfen nach solchen Strecken nicht mehr gestellt werden. 4. Die Frachtermäßigungen für Getreide usw. als anerkanntes Saatgut sollen auf Lupinen ausgedehnt werden. 5. Großräumige, gedeckte Wagen mit 24 qm Ladefläche und mehr sollen aus Grund neuer Richtlinien, soweit verfügbar, sür eine größere Anzahl von Gütern als bisher gestellt werden. Diese Wagen sollen auch für andere Güter als die ausdrücklich zuge lassenen gestellt werden, soweit sie auf der Versandstation vorhanden sind und für zuge- lassene Güter nicht gebraucht werden. Voraus- setzung ist in allen Fällen, daß die zu be fördernde Menge in einen gewöhnlichen, ge deckten Wagen nicht verladbar ist. Die Gestellung von großräumigen offenen Wagen mit mindestens 9,9 m Ladelänge, 0,40 m hohen Wänden und langen hölzernen Rungen ^Rungenwagen) soll nicht mehr auf bestimmte Güter eingeschränkt bleiben, vielmehr sollen diese Wagen für alle Ladungen gestellt werden, für die ein gewöhnlicher, offener Wagen nicht ausreicht. 6. Privatwagendecken und Decken träger sollen nicht nur bei Wagenladungen, sondern auch bei Stückgutsendungen frachtfrei befördert werden. Dem Frachtbriefe für die Sendung, zu deren Schutze die Decken oder Deckenträger benutzt werden, darf der Frachtbrief für die Rück sendung der Decken oder Deckenträger beigegeben werden; die Eisenbahn haftet aber nicht sür die Folgen, die aus dem Verlust des Fracht briefes entstehen. 7. Ladegeräte, d. s. Befestigungsmittel und Behelfsvorrichtungen zur betriebssicheren Unterbringung der Güter auf den Eisenbahn wagen,. sollen unter den näheren Bedingungen des Tarifs frachtfrei befördert werden, wenn sie für Sendungen verwendet werden, ver wendet werden sollen oder verwendet worden sind, für die die W a g e n l a d u n g s f r ach t zu berechnen ist. Das Gewicht der Ladegeräte ist im Frachtbrief anzugeben. Der Frachtbrief für die Rücksendung darf dem Frachtbriefe für das zu sichernde Gut, ebenfalls ohne Haftung der Eisenbahn bei Verlust, beigegeben werden. , 8. Die. Ausdehnung der frachtfreien Beförderung von Schutzmitteln gegenWärme oderKälte*) auf weitere „schutzbedürftige. Güter,, z< B. Zwiebeln, ist bis" auf weiteres zurückgestellt worden. 9. Die Anträge auf Aenderung der Bestim mungen über die Gewichtsabrundung ber Wagenladungen und Lei Stückgut wurden abgelehnt. 10. In der ermäßigten Stückgut- ,klasse und in der Ladungsklasse F. soll zur Klarstellung statt „Hornabfälle, gemahlen und Hornspäne" gesetzt werden ,Zornmehl und Hornspäne". 11. Die Gebühr für nachträgliche Verfügung des Absenders vor der Be förderung, daß das Gut auf der Versand station zurückgcgeben werden soll, soll bei Stückgut auf 0,50 RM, bei Ladungen aus 1,50 RM. ermäßigt werden. Die gleichen Gebühren werden bereits erhoben, wenn der Absender die Verfügung, daß das Gut an einen anderen Empfänger oder an einem anderen Orte ausgeliefert werden soll, vor Eintritt *) Etwaige Wünsche zu diesem Punkte bitten wir, der Hauptgeschäftsstelle baldmöglichst mit zuteilen. der Beförderung durch Uebergabe eines neuen Frachtbriefes trifft. Die bisherigen Gebühren von 1 RM. bet Stückgut und 3 RM. bei Ladungen werden erhoben, wenn der Absender nach Eintritt der Beförderung verfügt, daß das Gut auf einer Unterwegsstation angehalten und ausgeliefert oder von einer Unterwegs oder der Bestimmungsstation nach der Ver sandstation zurück- oder nach einer anderen Station befördert oder aus der Bestimmungs station zurückgehalten oder dort an einen anderen Empfänger ausgeliefert werden foll. Trennt sich der Garlengestalier vam Gärlnerberus? Von Dr. Ebert in Berlin. (Schluß.) - III. Die Erfahrung lehrt, daß nur ein Bruchteil jener Leute, die sich der Gartengestaltung wid men, wirklich jene Anlagen haben, welche sie befähigen, in leitender Stelle oder als freier Berufsangehöriger wie ein Künstler zu schaffen, und nur solche kommen letzten Endes in Frage, wenn es gilt, die großen Probleme städtebau licher Art zu lösen. Das Reifezeugnis eines „Realgymnasiums oder anerkannt gleichwer tiger Anstalt" ist hierfür nicht entscheidend. Man stelle sich nun aber vor, ein eben der Schulbank mit Reifezeugnis entsprungener Jüngling, der noch nichts vom Gartenbau kennt, jedoch gestützt auf „eine genügende Grundlage in den Naturwissenschaften" be schließt mit Hilfe seiner Anverwandten, die auch keine Ahnung von den Erfordernissen des Berufes haben, „Gartenarchitekt" zu wer den. Was wird aus ihm, wenn er nach r/sjähriger Vorlehre und viersemestrigem Stu dium aus der Technischen Hochschule einsehen muß, daß er bei der Berufswahl fehlgegriffen hat? Soll er nun etwa „Gartentechniker" werden, ohne die praktische Grundlage des Gärtnerberufes zu haben? Auch die D.G.f. G. hält ja den Stand des auf der Gartenbaulehr anstalt ausgebildeten, demnach also mindestens vier Jahre gärtnerischer Praxis bedürfenden Gartenbautechnikers für höchst wichtig. Der erfahrene Berufsberater müßte vor diefer vor geschlagenen „Gartenarchitekwn"-Laufbahn ge radezu warnen, weil fie an vielen jungen Menschen ein Verbrechen ist. Der Berufs berater würde vielmehr dem Jüngling, der an der Gartengestaltung interessiert ist, raten, die Bauarchitektenlaufbahn einzuschlagen, diese aber zu erweitern durch die „gärtnerische Vor lehre von einem halben Jahr und die Ferien- arbeit, dazu die einschlägigen gartenbaulichen Vorlesungen der ersten vier Semester weitmög- lichst zu hören, um möglichst später beides zu werden, „Architekt" und „Gartenarchitekt". Wie überhaupt der von der D.G.f.G. gemachte Vorschlag mit größter Wahrscheinlichkeit dahin führen wird, daß diejenigen Architekten, welche sich das Studiengebiet des Städtebaues gewählt haben, auch die zweite Fakultas als „Garten architekt" hinzunehmen, nachdem ihnen der Weg dazu so erleichtert ist. Sie werden dann um so jicherer den einfachen Städtebau-Archi tekten, noch sicherer aber den Gartenarchitekten schlagen, und der Posten des Gartenbau-Dezer nenten, der dem Städtebauer gleichgeordnet ist, wird um so sicherer in den mittleren und kleineren..Städte«„verschwinden-,^. Es, gepäigt dann „auch" vollkommen ein als Gartenarchitekt ausgebildeter Städtebauer und ein Stab gut geschulter Gartentechniker, die ihre Ausbil- düng auf der Gartenbaulehranstalt und nicht auf der Hochschule genossen haben. Dieser Weg wird um so sicherer erreicht, als ja die D.G.f.G. in ihrer Denkschrift selbst for dert, die Ausbildung der Gartenarchitekten in der „Architekten-Abteilung der Technischen Hochschule" erfolgen zu lassen. Ist es da nicht richtiger, den am Gartenbau interessier ten Jüngling, auch wenn er das Matur hat, zunächst Gärtner werden zu lassen, damit er seine Fähigkeiten und Neigungen für ein Sondergebiet in Ruhe sindet, und ihm, wenn sich dann dieser Weg doch als falsch erweist, die Plötzlichkeit gegÄen ist, wieder in' die Praxis zurückzukehren oder auf der Garten bauhochschule jene Fächer ohne großen Zeit verlust (weil die fachlichen Grundlagen di« gleichen sind) weiter zu studieren, für welche die Fähigkeiten vorhanden find? IV. So selbstverständlich es ist, daß wir Gärtner die Gartengestaltung als einen kulturell und volkswirtschaftlich äußerst wichtigen Bestand teil unseres Gesamtberuses ansehen, so ver mögen wir nicht einzusehen, warum dieser Gesamtberuf in seinem Ausbildungsgang zer rissen und in seiner Stoßkraft geschwächt wer- den soll. Das Ansehen des Beruses gewinnt sicher nicht, wenn man seine höchsten Aus- bildungsmöglichkeiten mit Lehrstätten verbindet, bei denen er nur, wie auch die Denkschrift der D.G.f.G. erkennen läßt, ein „Randge biet" ist, für das wesentliche Unterrichtsfächer erst geschaffen werden müssen. Freilich schlägt die D.G.f.G. sür den Fall, daß die Tech nische Hochschule diese Möglichkeiten nicht bietet, eine Arbeitsgemeinschaft mit der Land wirtschaftlichen Hochschule vor, welche nach ihrer Ansicht dem Nutzgartenbau die Hochschul ausbildung geben solle. Es ist dabei bezeich nend für das mangelhafte Verständnis der D.G. f. G. sür die Erfordernisse des Nutz gartenbaues, wenn sie meint, daß die Land- wirtschastliche Hochschule „mit geringen Kosten ergänzende Einrichtungen für gärtnerische Son dergebiete schaffen kann". Es ist der D.G.f.G. bekannt, daß eine Arbeitsgemeinschaft der meisten gärtnerischen Verbände besteht, welche das Ziel einer selb- ständigen und umfassenden Garcenbauhochschule verfolgt, und es ist deshalb um so bedauer licher, daß die D.G.f.G. mit ihrer Denkschrift diesem Ziel entgegenarbeitet. Die selbständige Gartenbauhochschule muß das Ziel des Berufes sein, denn nur in ihr kann das Berufsganze zu seinem Recht kommen. Auch der Nutz- gartenbauer, der eine Hochschulausbildung ver folgt, kann und wird auf das Gebiet der Gartengestaltung als Studienfach nicht ver- . zichten, da wir nicht nur in der Praxis Misch betriebe haben (man denke besonders an die Baumschulen), welche sich auch mit der Gar tengestaltung befassen, sondern weil vor allem die Gartenbaulehrer einschließlich der Berufs schullehrer dieses Faches bedürfen. Bon den 34 Gebieten, welche der Lehrplan der D.G.f.G. für die Ausbildung der Garten architekten an der Technischen Hochschule vor- sieht, gehören mindestens 25 (b. h. 75°/o) auch zum Unterrichtsstoff des eine Hochschulaus bildung erstrebenden Gärtners. Wollte man eine Aufteilung der Studienfächer vornehmen, bei der alle technischen Fächer an der Tech nischen Hochschule, alle mit, dem Pflanzen- leben in Verbindung stehenden Fächer an der Landwirtschaftlichen Hochschule gelehrt werden, Ivie es z. B. in Berlin möglich ist, so würde sich für den größten Teil der Studierenden der unerträgliche Zustand eines ewigen Hin- und Herpendelns zwischen beiden Hochschulen ergeben, ganz abgesehen von dem schwierigen Ausgleich der Stundenverteilung bei der Aus stellung der Lehrpläne beider Hochschulen. Bei der großen volkswirtschaftlichen Be deutung des Gesamtgartenbaues, von dem allein der Nutzgartenbau jährlich mindestens sür 2 Milliarden Goldmark Werte erzeugt und damit z. B. die Forstwirtschaft übertrifft, läßt sich nicht einsehen, warum der Beruf nicht eine selbständige Gartenbauhochschule fordern soll, bei der auch die Gartengestaltung voll zu ihrem Recht kommen kann, und zwar mit ge ringeren Mitteln, als wenn man die Technische und Landwirtschaftliche Hochschule nach der gartenbaulichen Seite erweitern wollte. So ist die Einstellung der D.G.f.G. zu den Fragen der Berufsausbildung, vom allgemeinen Berufs standpunkt aus betrachtet, durchaus zu ver werfen, weil die von ihr erstrebte Abtrennung des Berufes der Gartengestaltung dem Gesamt interesse des Berufes zuwiderläuft. AEAON und liote 8p!»»e ,1905 OriginalbaUsn 5 dl. stlesser und scneren (Kunde L Klvra) ru Original - Kabrikprslsvn. Versand gegen lVaebnabme. ü. m. «VM Mlik, Camburg 1 poscsekliebtack 654. gegen SIsttILuss und andere tlerlseke SekLMlux«. venvüMsiMuser in versobiedenen OröLsn sovis kleine Herrscbalt,- bäaser mit llswuog sokorl. lislsrdar: Kessel aller «rü krübbeetkvnster, Olas u Kitt Outsrbaltene Strebel-Kessel- Olieder; Variier-, Illittel- U. liinterxlieder ssbr billig SLmU. Isils rum Oeväcbs- baus u. rur livirnngsanlage. kmi! Lrkskvr »Isirungssnisgsn. Ssrlii>-Kir»>»s«dsrg, kittorgutetraLe 31. 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