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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 43.1928
- Erscheinungsdatum
- 1928
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-192800006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19280000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19280000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- vorlagebedingter Textverlust: S. [10]-[11] von Heft Nr. 16 kleben zusammen, konnten nicht gescannt werden
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 43.1928
-
- Ausgabe Nr. 1, 5. Januar 1928 -
- Ausgabe Nr. 2, 12. Januar 1928 -
- Ausgabe Nr. 3, 19. Januar 1928 -
- Ausgabe Nr. 4, 26. Januar 1928 -
- Ausgabe Nr. 5, 2. Februar 1928 -
- Ausgabe Nr. 6, 9. Februar 1928 -
- Ausgabe Nr. 7, 16. Februar 1928 -
- Ausgabe Nr. 8, 23. Februar 1928 -
- Ausgabe Nr. 9, 1. März 1928 -
- Ausgabe Nr. 10, 8. März 1928 -
- Ausgabe Nr. 11, 15. März 1928 -
- Ausgabe Nr. 12, 22. März 1928 -
- Ausgabe Nr. 13, 29. März 1928 -
- Ausgabe Nr. 14, 5. April 1928 -
- Ausgabe Nr. 15, 12. April 1928 -
- Ausgabe Nr. 16, 19. April 1928 -
- Ausgabe Nr. 17, 26. April 1928 -
- Ausgabe Nr. 18, 3. Mai 1928 -
- Ausgabe Nr. 19, 10. Mai 1928 -
- Ausgabe Nr. 20, 17. Mai 1928 -
- Ausgabe Nr. 21, 24. Mai 1928 -
- Ausgabe Nr. 22, 31. Mai 1928 -
- Ausgabe Nr. 23, 7. Juni 1928 -
- Ausgabe Nr. 24, 14. Juni 1928 -
- Ausgabe Nr. 25, 21. Juni 1928 -
- Ausgabe Nr. 26, 28. Juni 1928 -
- Ausgabe Nr. 27, 5. Juli 1928 -
- Ausgabe Nr. 28, 12. Juli 1928 -
- Ausgabe Nr. 29, 19. Juli 1928 -
- Ausgabe Nr. 30, 26. Juli 1928 -
- Ausgabe Nr. 31, 2. August 1928 -
- Ausgabe Nr. 32, 9. August 1928 -
- Ausgabe Nr. 33, 16. August 1928 -
- Ausgabe Nr. 34, 23. August 1928 -
- Ausgabe Nr. 35, 30. August 1928 -
- Ausgabe Nr. 36, 6. September 1928 -
- Ausgabe Nr. 37, 13. September 1928 -
- Ausgabe Nr. 38, 20. September 1928 -
- Ausgabe Nr. 39, 27. September 1928 -
- Ausgabe Nr. 40, 4. Oktober 1928 -
- Ausgabe Nr. 41, 11. Oktober 1928 -
- Ausgabe Nr. 42, 18. Oktober 1928 -
- Ausgabe Nr. 43, 25. Oktober 1928 -
- Ausgabe Nr. 44, 1. November 1928 -
- Ausgabe Nr. 45, 8. November 1928 -
- Ausgabe Nr. 46, 15. November 1928 -
- Ausgabe Nr. 47, 22. November 1928 -
- Ausgabe Nr. 48, 29. November 1928 -
- Ausgabe Nr. 49, 6. Dezember 1928 -
- Ausgabe Nr. 50, 13. Dezember 1928 -
- Ausgabe Nr. 51, 20. Dezember 1928 -
- Ausgabe Nr. 52, 27. Dezember 1928 -
-
Band
Band 43.1928
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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Die Gartenbauwkrtschaft Nr 23. 7. 6. i?"" werden müssen, das ganz besonders eine hoch- schulmäßige Ausbildung voraussetzt, jedoch in anderer Form, als es die einseitige Darstellung der genannten „Deutschrift" ergibt. Gerade weil nicht erwartet worden kann, daß der Garlengestalter ans allen Gebieten des Gar tenbaues bis ins einzelne beschlagen ist, um so notwendiger wird für ihn das Studium des Pflanzenlebens und der Ansprüche der sür seine Berufstätigkeit wichtigsten Pflanzen gruppen, damit er schneller Ursache und Wir kung seiner Mastnahmen erkennt und prüfen kann. Für den Garten„architekten", im Sinne der D.G.f. G., ist es bezeichnend, wenn die Denkschrift spricht von der guten und richtigen Gestaltung von Gärten, „wie sie unsere Lebens- und Wohnform erheischt". Ihm ist scheinbar die Pflanze nur ein einmal zu verwendender Werkstoff, wie jedes andere Baumaterial. Der „Gartengestalter" ist sich bewußt, daß nicht nur allein „unsere Lebens- und Wohn- form" sür die „gute uud richtige Gestaltung van Gärten" entscheidend ist, sondern noch mehr das Gedeihen und die richtige Behandlung der den gegebenen Verhältnissen in der Auswahl angepaßten Pflanzen. Hieraus must er um so mehr achten, als er auch die ästhetische Wirkung der Pflanzen im Laufe ihrer Entwicklung über sehen muß, wozu ein reiches Maß prakti scher Erfahrung gehört. Für den Gar tengestalter ist und bleibt also die Pflanze an sich mindestens so ausschlaggebend wie die Lebens- und Wohnform. Ist es nicht überhaupt gewagt, behaupten zu wollen, daß es für die jeweilige „Lebens- und Wohnform" eine be stimmte Art der „richtigen und guten" Garten gestaltung geben kann? An der Spitze der Gartengestalter steht auch in Zukunft immer der intuitiv und visionär schaffende Künstler, der oft genug auch dem hochschulmäßig ge- bildeten Gartcn„architekten" gegenüber sich durchsetzen wird, der Neuschafser einer „Mode" werden kann, die sich so lange als „gut und richtig" behauptet, bis ein neuer Stern am Himmel der Gartenkunst aufleuchtet, der durchaus nicht die zunftgerechte Hochschulaus bildung gehabt haben muß. Es wurde bereits darauf hingewiesen, daß der srei schaffende kleine Aachrlchlen. Muttertag im Kalender verzeichnet. Der Buchhändlerbörsenverein in Leipzig hat in seinem Organ auf Veranlassung der Fach kammer sür Gartenbau die Kalender-Verleger dazu angeregt, in allen Kalendern den zweiten Sonntag im Mai als Muttertag zu bezeichnen. Erfahrungen beim Frostschutz. In Oester reich sind in diesem Jahre großzügige Frostab wehrmaßnahmen getroffen worden. Die Abwehr erfolgte durch Räuchern oder durch Bedecken mit Frostschirmen (haupt sächlich bei Weinstöcken.) Die Räuche rung hat in den Gegenden, wo die Temperatur nicht unter minus drei Grad sank, voll kommen genügt. Bei Temperaturen von sünf Grad unter Null haben sich dagegen nur be sondere Schirmtypen bewährt. Am zweckmäßig sten erwies sich der gewöhnliche Strohschirm. Obst- und Gemüscbcsörderung. Die Deut schs Reichsbahn-Gesellschaft hat im Benehmen mit den Erzeuger, und Händlsrverbänden auch in diesem Jahre besondere Maßnahmen getrof fen, um eine gute und schnelle Beförderung der deutschen Obst- und Gemüsesendungen aus den ausgesprochenen Anbaugebieten sicherzu stellen. ? Garlengestalter seine Ausbildung der künfti gen Aufgaben wegen anders betreiben must, als der in kommunale Dienste tretende Garten beamte. Hierbei ist zu beachten, daß dem Beamten dauernd die bestehenden und neu zu schaffenden Anlagen unterstehen, so daß er nicht nur dauernd und im richtigen Augenblick an der Anlage formen und, soweit erforderlich, umändern kann, sondern dast er in die,er Arbeit gleichzeitig seine ständige praktische Weiter- bildung erfährt. Dem leitenden Gartcnbau- beamten steht ferner ein Stab von Mitarbeiter» i tn den ihm unterstellten Beamten und Ange stellten zur Verfügung, auf die er sich in der praktischen Bearbeitung der Anlagen um so mehr stützen kann, als in den gehobenen Stellen der Wechsel meist nicht häufig eintritt. Beide Momente fehlen dem freischaffenden Gartcn- „architekten" in der Regel, selbst wenn er den einen oder anderen Garten„polier", in Ge stalt eines Gartentechnikers, längere Zeit bei sich hält. Folglich must der frei schassende Gar tengestalter über eine um so größere praktische Erfahrung verfügen, je weniger Gelegenheit er hat, die Daucrberatung der von ihm ge- schaffenen Anlagen zu behalten, um an ihnen weiter zu lernen. Das gilt besonders dann, wenn er auch den Nutzgartenbau mit betreuen soll, wie es häufig bei Anlagen auf Gütern der Fall ist. Wie soll das bei lVsjährigcr, oben drein zerrissener praktischer Ausbildung mög lich sein? Daß schon jetzt die Ausbildung des Gartengestalters häufig zu einseitig auf den Schmuckgarten abgedrängt ist, zeigen die trost losen Obstgärten, die von solchen angelegt sind. Bei den von „Gartenarchitekten" an gelegten Siedlungen kann und wird man noch sein Wunder erleben, und der Himmel bewahre uns davor, daß Leute mit 1V,jähriger Praxis uns als „Gartenarchitekten" ins obstbauliche Handwerk pfuschen, trotz des Studienfaches „Gärtnerische Betriebslehre", das die Denk schrift vorfieht. Es ist etwas Grundverschie denes, ob man als „Architekt mit totem Baumaterial schafft oder als Gartengestalter mit der langlebigen Pflanze, welche ihre eigenen Lebensgesctzc hat und deren Form sich ständig ändert. (Schluß folgt.) Gemüsebauversuchsring im Rheinland. Die Gemüsebaufchule zu Krefeld-Königshof hat im Rheinland den ersten Gemüfebauversuchs- ring für den Stadt- und Landkreis Krefeld ge gründet. Es sollen im ersten Jahre 20 Bu ch bohnen-, 12 Sellerie-, 8 Porree-, 4 Spinat-, 2 Zi chorien-, 22 Blumenkohl-, 7 Rosenkohl- und 8 Weiß- und Rotkohlsorten geprüft werden. Auch Tüngungsversuche und Beiz- und Schädlinas- bekämpfungsverfuche sind vorgesehen Durch Feld begehung wollen sie Mitglieder des Versuchs ringes von den Ergebnissen der Versuche Kennt nis erhalten. , Der deutsche Obstbau im Urteil des Auslandes. „Deutschland züchtet Aepfel, aber seine Züchter wissen offensichtlich nicht zu spritzen, packen und zu sortieren. Der deutsche Apfel .ist äm b L.rchuch.. muiderwertig -und ckcum- Mid dern Oregon-Apfel nicht konkurrieren. Wenn genügend Ware für die Ausfuhr zur Verfügung steht, werden große Sendungen (amerikanischer Aepfel) nach Deutschland und anderen nord- europäischen Ländern immer sicheren Absatz finden." (Aus der amerikanischen Zeitschrift „Vetter Fruit", April 1928.) Das sollte, wenn es auch nicht in allen Punkten uneingeschränkt zutrisst, allen Obst bauern in Deutschland eine dringende Mah nung sein! Die Schriftleitung. wie arbeite! die Luchslelie? VN. Der Vertrag mit der Buchstelle. Der Anschluß an die Buchstelle wird aus Grund folgenden Vertrags vollzogen: l. Hierdurch beauftrage ich Sie, die Buch führung und Sleuerberalung für meinen Gar tenbaubetrieb nach den von mir einzuscudenven und auszufüllendcn Wochenberichten zu über- nehmen. 2. Zu Ihren Arbeiten gehören insbesondere die Ausnahme der Inventur, Aufstellung der Bilanzen, Ertragsberechnungen, Steuer-Erklärun gen und die Durchführung von Rcchtsmittelver- fahren vor sämtlichen Finanzbehörden. 3. Den Auftrag erteilte ich aus die Dauer von drer Jahren, beginnend mit dem 1. Juli 1928. Der Auftrag gilt für einen gleichen Zeitraum weiter, wenn nicht sechs Monate vor Ablauf des Vertrages Kündigung mittels eingeschriebenen Briefes erfolgt. 4. Die Gebühren richten sich nach dem Um satz. Sie betragen monatlich sür die gesamte Buchführung und Steuerberatung: Jahresumsatz bis zu Ml E Jahresumsatz bis zu « 4 000.— 6 000.— 9 000.- 12 000 — 15 000.- 20 000.— 5. Ergibt sich höherer oder ui 2.— 3.— 5.— 6.— 10 — 12.— ,nach i adrigere 30000.— 40 000.— 50 000 — 101000 — 200 OVO.— 300 000.— über 300 000 — lbschluß des Iah, r Umsatz, so ist der 13 50 15.— 17.50 25 — SO.— 35.— 40.- es ein Uvter- schiedsbetrag von mir nachzuzahlen oder von Ihnen zu vergüten. 6. Die Sätze des vorstehenden Gebührentarifs sind festgesetzt auf der Grundlage eines Lebens- haltungsindex von 14N. Sofern der Index um 5A gestiegen ist, erhöht sich automatisch das Ge samthonorar um üA. Bei einem Fallen des Index tritt Senkung des Honorars erst bei einer Jndexininderung um 10^ ein. In diesem Falle senkt sich das Gesamthonorar um 10A, höchstens jedoch bis auf die in diesem Vertrage festgesetzten Friedensgrundpreise. Bei einer Sen kung des Lebenshaltungsindex unter 140 um je 10A tritt eine Senkung der Friedensgrund preise um je 5^8 ein. 7. Die Wochenberichte sind regelmäßig an jedem Montag an die Buchstelle einzusenden. Für nach Ablauf von zwei Wochen verspätet ein gehende Berichte ist die Buchstelle berechtigt, eine besondere Gebühr von M. 1.—- (eine Goldmark) in Ansatz zu bringen. Bleiben die Berichte länger als vier Wochen aus oder wird die Er füllung des Vertrages der Buchstelle aus anderen Gründen unmöglich gemacht, so soll die Buch stelle berechtigt sein, diele Abmachungen sofort aufzuheben und das Honorar für das laufende und das darauf folgende Vertragssahr zu for dern. Ich erkenne an, daß, dieses Honorar nach Rechnungserteilung sofort fällig ist. 8. Die alljährlich notwendig werdende Reise zur. VsrmSgonSaufnahm«, Durchforschung -der Buchführung und Bilanz erfolgt ohne Rücksicht auf die tatsächlichen Kosten zum Preise von M. 12.—. Freie Unterkunft und Verpflegung gewähre ich. Kann ich dieses nicht, so erkläre ich mich bereit, die hierfür entsprechenden baren Auslagen zu erstatten. 9. Die Bücher und Vordrucke (Jnvenlurenbuch, Wochenberichtsbuch und Abschlußbuch) kosten bei Betrieben bis zu einem Umsatz von M 12 000.— M. 8.—, bei Betrieben über M. 12 000.— M. IS.-. 10. Alle Zahlungen erfolgen in bar, spätesten? binnen zwei Wochen nach Rechnungserrenung. Bc verspäteter Zahlung kommen Verzugszinsen i. Höhe von l?L über dem jeweiligen Neichsbanl diskont zur Anrechnung. 11, Der ausschließliche Gerichtsstand für all, Streitigkeiten und der Erfüllungsort ist der Sly oer Buchstelle. 12. Das Vertragsverhältnis hat auch süi meine Erben Geltung, wenn sie den Betrieb wcitersühren. Für den Fall, daß ich meinen Betrieb durch Verkauf, Verpachtung oder ein sonstiges Rechtsgeschäft an einen Dritten abgebe, din ich verpflichtet, das laufende Jahreshonora- an die Buchstelle zu zahlen, wenn mein Be- sitznachsolger nicht in den Vertrag mit der Buchstelle eintritt. 13. Der Vertrag mit seinem Gesamtinhal! M auch für einen Rechtsnachfolger der Buch stelle. 14. Ich bestätige der Buchstelle ausdrücklich, daß ich von den Bedingungen in allen Teilen Kenntnis genommen habe, und erkenne an, daß mir eine Gegeubestätigung ausgehändigt wor den ist. Im allgemeinen bedarf der Vertrag keiner Erläuterungen. Nur an einige Punkte möchten wir anknüpfen: Zu 4. Aus einem Vergleich mit der Ver öffentlichung tn Nr. 22 der„eoar.cnbauwirlichast 1927" ist zu ersehen, daß die Gebühren eine Er mäßigung erfahren haben, die bei den Betrieben bis zu 12 000 M. Umsatz rund SOH auSmacht. Diese Ermäßigung war uns auf Grund der zahl reichen Anschlüsse möglich. Zu S. In unseren von Witterungseinflüssen und Marktkonjunkturen so stark abhängigen Be trieben läßt sich die Höhe des Umsatzes nicht vor aussehen. Deshalb erfolgt die endgültige Hono- rarsestsexung erst nach Fertigstellung des Ab schlusses. In Jahren mit geringerer Ernte kann der Kunde aus eine Ermäßigung der Gebühren, dagegen in Jahren mit guter Ernte auf eine Erhöhung der Gebühren rechnen. Der Beitrags maßstab ist also dadurch der Leistungsfähigkeit der Betriebe angepaßt. Zn 6. Die Hauptausgaben der Buchstelle sind die Löhne, die ihrerseits wieder stark vom Lebenshaltungsindex abhängig sind. Deshalb muß die Buchstelle die Möglichkeit haben, die Gebühren den Lohnverändernngen anzupassen, denn die Buchstelle muß alle Aufwendungen aus ihren Einnahmen bestreiten. Es geht nicht an, daß der Ncichsverband aus allgemeinen Ver- bandsmitteln Zuschüsse leistet, da ja die Vorteile der Buchstesie in erster Linie dem angeschlossenen Kunden zugutekommen. Zu 7. Die Buchstelle verpflichtet sich durch den Vertrag, dem Kunden eine ordnungsmäßige Buchführung zu liefern, die auch von der Steuer behörde anerkannt werden muß. Hierzu ist sie nur in der Lage, wenn die. Wochenberichte pünkt lich eingehen und eine sofortige Nachprüfung möglich ist. Die Bestimmungen haben in erster 4öinie den Zweck, den Kunden zur pünktlichen Einsendung der Wochenberichte zu erziehen. Darüber hinaus dienen sie zur Deckung der aus der verspäteten Berichtseinsendung der Buchstelle erwachsenden besonderen Kosten, denn es ist bei der Belastung der Buchstelle nicht möglich daß verspätet eingehende Wochenberichte im ordnungs mäßigen Geschäftsgang erledigt werden. Zur Be arbeitung derartiger Wochenberichte muß viel mehr eine besondere Nacharbeitungsabteilung unterhalten werden. Die Kosten Vieler Abteilung werden durch die Strafgelder aufgebracht. Tu berieken von 6er »Heimsen Herstellerin: und kostsnkrsl. >-?105 krsibloibond! 1211 kvedlitror LtraLs 20. § MWM- MWlUMW WNlMSökglSM k. ö. U v. Hspsrg d. Ltuttgsrt, odor kür ckis krovinr krandsnburu bst dor ^.Ilslnvsrtrstsrin: Osrlsndsu-Lvntrsls Ä. 0., Vertin Lrouprin-voukor 27- Insekts l ZpNtrmlttel Insekts II »snsiermtttel sin6 6is bervökrten, dllliAsn i« W MKMl'ÜMöl'W M VSIMKl'lW vkns I-eioswandvorpaolrullk ab Daf-sr pro Kallon 5,10 Ick, navd auswärts in Doinorvand aböadndok p Kallon 7,10 Ick. bei IVaMonbsruF gvndorproiss, r. 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