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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 43.1928
- Erscheinungsdatum
- 1928
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-192800006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19280000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19280000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- vorlagebedingter Textverlust: S. [10]-[11] von Heft Nr. 16 kleben zusammen, konnten nicht gescannt werden
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 43.1928
-
- Ausgabe Nr. 1, 5. Januar 1928 -
- Ausgabe Nr. 2, 12. Januar 1928 -
- Ausgabe Nr. 3, 19. Januar 1928 -
- Ausgabe Nr. 4, 26. Januar 1928 -
- Ausgabe Nr. 5, 2. Februar 1928 -
- Ausgabe Nr. 6, 9. Februar 1928 -
- Ausgabe Nr. 7, 16. Februar 1928 -
- Ausgabe Nr. 8, 23. Februar 1928 -
- Ausgabe Nr. 9, 1. März 1928 -
- Ausgabe Nr. 10, 8. März 1928 -
- Ausgabe Nr. 11, 15. März 1928 -
- Ausgabe Nr. 12, 22. März 1928 -
- Ausgabe Nr. 13, 29. März 1928 -
- Ausgabe Nr. 14, 5. April 1928 -
- Ausgabe Nr. 15, 12. April 1928 -
- Ausgabe Nr. 16, 19. April 1928 -
- Ausgabe Nr. 17, 26. April 1928 -
- Ausgabe Nr. 18, 3. Mai 1928 -
- Ausgabe Nr. 19, 10. Mai 1928 -
- Ausgabe Nr. 20, 17. Mai 1928 -
- Ausgabe Nr. 21, 24. Mai 1928 -
- Ausgabe Nr. 22, 31. Mai 1928 -
- Ausgabe Nr. 23, 7. Juni 1928 -
- Ausgabe Nr. 24, 14. Juni 1928 -
- Ausgabe Nr. 25, 21. Juni 1928 -
- Ausgabe Nr. 26, 28. Juni 1928 -
- Ausgabe Nr. 27, 5. Juli 1928 -
- Ausgabe Nr. 28, 12. Juli 1928 -
- Ausgabe Nr. 29, 19. Juli 1928 -
- Ausgabe Nr. 30, 26. Juli 1928 -
- Ausgabe Nr. 31, 2. August 1928 -
- Ausgabe Nr. 32, 9. August 1928 -
- Ausgabe Nr. 33, 16. August 1928 -
- Ausgabe Nr. 34, 23. August 1928 -
- Ausgabe Nr. 35, 30. August 1928 -
- Ausgabe Nr. 36, 6. September 1928 -
- Ausgabe Nr. 37, 13. September 1928 -
- Ausgabe Nr. 38, 20. September 1928 -
- Ausgabe Nr. 39, 27. September 1928 -
- Ausgabe Nr. 40, 4. Oktober 1928 -
- Ausgabe Nr. 41, 11. Oktober 1928 -
- Ausgabe Nr. 42, 18. Oktober 1928 -
- Ausgabe Nr. 43, 25. Oktober 1928 -
- Ausgabe Nr. 44, 1. November 1928 -
- Ausgabe Nr. 45, 8. November 1928 -
- Ausgabe Nr. 46, 15. November 1928 -
- Ausgabe Nr. 47, 22. November 1928 -
- Ausgabe Nr. 48, 29. November 1928 -
- Ausgabe Nr. 49, 6. Dezember 1928 -
- Ausgabe Nr. 50, 13. Dezember 1928 -
- Ausgabe Nr. 51, 20. Dezember 1928 -
- Ausgabe Nr. 52, 27. Dezember 1928 -
-
Band
Band 43.1928
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- Gartenbauwirtschaft
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DieGartenvauwirtschaft Nr. A. L4. S. iSrs Frage 58. Bekämpfung von Huflattich. Kann mir ein Kollege sagen, wie am besten Huf lattich zu bekämpfen ist? In Frage kommen Rasenslachen auf sehr bindigem, steinigem Kalk boden. Das Umspaten verursacht grobe Mühe, weil der steinige Boden kaum umgespatet werden kann, sondern nur mit der Bicke zu bearbeiten ist. Fraglicher Komplex ist eine Neuanlage mit junger parkartiger Anpflanzung. Vertilgung mit „Unkraut Ex" wurde ergebnislos durchgeführt, weil der Boden nicht genügend durchlässig ist. Der Huflattich ist durch Auftrag an Ort und Stelle gekommen und ist bis in einem halben Meter Tiefe vorzufinden. I. M. in V. Frage 59. Rosenrost. Wie bekämpfe ich Rojeurost in Rosen-Wildlings-Schulen? F. T. in S. „eoMklilsl" varlensMlSiiMe unck Zubehör liefern ru Ori^inal- Lrsisso, tret llaus — xroLss Ouxsr S kurelinsr, SsrIIn 027 ^loLLuäsrstr. 28. Tel.: 81, Lerolinu 1711 Antwort 52. Senkung des Grundwasscrs. Bestimmte Normen, nach denen der Schaden ersatz zu berechnen ist, gibt es ineines Wissens nicht. Sie müssen die durch die Senkung des Grundwassers entstanden« Ertragsminde rung feststellen, um die Wertminderung des Grundstücks zu erlangen. Der so erhalten« Betrag ist der verursachte Schaden, der zu ersetzen ist. So einfach läßt sich die Sach«, ohne die genaue örtliche Lage zu kennen, nicht beurteilen. Eine Begründung wäre bei spielsweise (die Zahlen sind natürlich nur ange nommen) folgendermaßen abznfassen: „Das Grundstück war durch den hohen Grundwasser stand besonders zur Erdbeer- und Gemüsekultur geeignet (Blumenkohl, Möhren). Es sind des halb erheblich« Aufwendungen für die Boden verbesserung vorgenommen worden (Kompost-, Stallmistdüngung, tiefe Bodcnlockerung). Durch diese Bodenverbesserung, in Verbindung mit dem hohen Grundwasserstande, wurden Rein erträge von durchschnittlich 300 M. je 1/4 du erzielt 3300 M. jährlich. In dieser Höhe wurde das Einkommen aus dem Grundstück versteuert. Bei Zugrundelegung eines Zins- sußes von 10°/» war der Bodenwert des Grund stücks 33 000 M. Durch die Senkung des Grundwassers ist der Anbau von Erdbeeren, Blumenkohl, Möhren unwirtschaftlich gewor- den. Eine Bewässerungsanlage kann nur teil weise einen Ersatz geben, weil solche Anlage dauernd Betriebskosten verursacht. Freilaud- i^emüsekulturen, die trotz des verminderten Grundwasserstandes einen gleich sicheren und hohen Reinertrag liefern, gibt es nicht." Wie groß die Ertragsminderung ist, muß sich nach den Anbauflächen und dem tatsächlich er- littenen Verlust richten. M. Tessenow, Retschow, beeideter Sachverständiger für Gartenbau. Antwort 53. Rentabilität von Tchnitt- Grünkulturen in Gewächshäusern. Die Kultur von Asparagus Sprengeri und plumosus ist sehr lohnend. Das Kilo Asparagus Sprengeri kostet z. B. augenblicklich 18—20 M. Aspara gus plumosus zirka 30 M. das Kilo im Großhandel. Unsere deutsche Ware ist härter, schöner und grüner als die italienische und im allgemeinen stark gefragt. Insofern kann man also zum Anbau von Asparagus raten — Mittelbeet mit halbsteinstarker Mauer; Steh wände so tief, daß Licht noch unter die Seiten stellagen fällt. Die Pflanzen sind nicht in Töpfe sondern gleich direkt auszupflanzen. För derlich ist es, wenn Si« reichlich Kuhdünger geben. Später gut bewässern und jauchen! Zn letzterem ist besonders aufgelöster Kuhdung mit Hornmehl zu benutzen, aber durch Sieb geben. Wilhelm Ewe, Höxter. Aus der Arbeilsgemeinschasl der Lin- und Verkaufsorganisationen im Gartenbau. Auszug aus den im „Reichsanzeiger" Nr. 107 vom 8. Mai 1928 vcröfscntlichtcn Richtlinien für die Verwendung von Rcichsmittcln zur Förderung des Absatzes landwirtschaftlicher Er zeugnisse. Die Mittel (30 Millionen RM.) sollen ver wendet werden: 1. Zur planmäßigen Beeinflußung des Ab satzes landwirtschaftlicher Erzeugnisse mit dem Ziele des zeitlichen und örtlichen Aus gleichs zwischen Erzeugung und Verbrauch und der Abkürzung des Weges zwischen Er zeuger und Verbraucher sowie zur Unter stützung von Einrichtungen und Maßnah men, die geeignet sind, diesen Zwecken zu dienen. 2. Zur Verbesserung der Qualität landwirt schaftlicher Erzeugnisse, insbesondere durch Schaffung guter einheitlicher und gleich mäßiger Handelsware (Standard- und Mar kenware). 3. Für sonstige Maßnahmen, die geeignet sind, die Schwierigkeiten im Absatz landwirt schaftlicher Erzeugnisse zu beheben: Aus dem Gebiete von Obst und Gemüse ist folgende Verwendung vorgesehen: 1. Zur Unterstützung der Bemühungen solcher Verwaltungsorgane (Kreise, Amtshaupt- mannschaften u. s. w.), die in ihrem Amts bereich den Gemüse- und Obstbau durch Ge währung von Darlehen sür Glashaus kulturen und ähnliche Einrichtungen, durch Einstellung von geeigneten Lehrkräften und Durchführung von Lehrkursen und Ver besserung der Absatzbedingungen fördern. 2. Zur Förderung genossenschaftlicher und ähn licher Einrichtungen auf dem Gebiete der Verwertung von Obst und Gemüse, ins besondere zur Einrichtung von Sammel-, Sortierungs- und Packerstellen in den Haupt anbaugebieten mit den erforderlichen La gerräumen, Kühlhallen und Transportmit tel», Sortier- und Verpackungsgeräten usw. 3. Zur Schaffung von Ueberwinterungseinrich- tungen sür haltbares Obst und Gemüse (ins besondere Kohlscheunen). 4. Zur Einrichtung von Versteigerungsmärkten (Veilings) mit den erforderlichen Räumen Versteigerungshallen mrl—Uhr—Lager- und Kühlräumen) und Transportmitteln. S. Zum weiteren Ausbau von bereits vorhan denen Einrichtungen der unter 2—4 bezeich neten Art. S. Zur Steigerung der Aufnahmefähigkeit und der technischen Leistungen der Obst und Ge müse verarbeitenden Industrie. 7. Zur Errichtung von Nachrichtenstellen in den einzelnen Wirtschaftsgebieten und zu ihrer Zusammenfassung in einer Zentrale zum Zwecke der Marktbeobachtung, der Kon- lunkturstatistik, des Ausgleichs von Angebot und Nachfrage usw., insbesondere auch im Zusammenwirken mit den gesetzlichen Be rufsvertretungen. 8. Zur Stärkung von Kreditinstituten zur Förderung des deutschen Gartenbaues durch vorübergehende Beteiligung des Reichs. 9. Zur Forderung allgemeiner Maßnahmen zur Erzielung einer marktfähigen Quali- täts- und Standardware (Sortenverein fachung, Beschaffung von Geräten zur Schädlingsbekämpfung, Festsetzung der Stan dards und ihre Kontrolle) und zur Anlei tung für Propagierung heimischer Erzeug nisse. Die Mittel können Verwendung finden: 1. Als Zuschüße zur Verbilligung des Zins satzes von Darlehen, die durch die Unter nehmungen ausgenommen werden, aus nahmsweise als Darlehen. 2. Als sonstige Beihilfen. 3. In besonderen Fällen als Garantiefonds zur Erleichterung der Aufnahme von Dar lehen und in Form von Beteiligung an Unternehmungen. Die Art der Unterstützung im einzelnen soll den besonderen Erzeugungs- und Absatzbedingun gen der einzelnen Warengruppen mit dem Ziele wirtschaftlicher Verwendung der gesamten Mittel angepaßt werden. Zinsverbilligungen. Zinsverbilligungen sollen nur für Darlehen gewährt werden, deren Bedingungen der Lage des Geldmarktes und den gegebenen Sicher heiten entsprechen. Einreichung der Anträge. Anträge auf Unterstützungen sind unter An gabe der gewünschten Art der Unterstützung (Zu schüße zur Zinsverbilligung, sonstige Beihilfen, Darlehen usw.) mit den erforderlichen Unter lagen bei den Landesregierungen oder den von diesen bestimmten Stellen einzureichen. Die Landesregierungen veranlassen die fachmännische Prüfung der Anträge und leiten die mit gut achtlicher Aeußcrung dem Reichsminister für Er nährung und Landwirtschaft zur Entscheidung nach Maßgabe der Richtlinien zu. Anträge von Reichsorganisationen, die sich auf Einrichtungen oder Unternehmungen be ziehen, die für die Förderung des Absatzes land wirtschaftlicher Erzeugnisse von allgemeiner Be deutung sind, können mit den erforderlichen Un terlagen unmittelbar bei dem Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft eingereicht wer den. Prüfungsunterlagen. Bei wirtschaftlichen Unternehmungen, für die Unterstützungen beantragt werden, ist die Wirtschaftlichkeit durch Unterlagen nachzuweisen. Neben einer genauen Angabe über den Gegen stand des Unternehmens sind u. a. Angaben zu machen über Art und Umfang der Erzeugung oder des Absatzes, die Absatzmöglichkeiten, das Eigeukapitnl, die Höhe der Verbindlichkeiten, bei Genossenschaften über die Zahl der Genossen und der Geschäftsanteile sowie die Höhe der Ge schäftsanteile und der Haftsummen; ferner ist der letzte Geschäftsbericht nebst Bilanz vorzu legen. Bei Darlehns- und Zinsverbilligungs- antrügen sind Angaben über die zu stellenden Sicherheiten zu machen. Verteilung der Mittel: Die Mittel werden grundsätzlich von Fall zu Fall bereitgestellt. In den Fällen der Nummer 9 (auf dem Gebiete von Obst und Gemüse) können den Landesregierungen Pauschalbeträge zur Wei terleitung' an die Landwirtschaftskammern usw. überwiesen werden; die Festsetzung der Verwen dungsbedingungen erfolgt im Einvernehmen mit der beteiligten Landesregierung. Zur Beratung des Reichsministeriums für Ernährung und Landwirtschaft und zur Siche rung einer fortlaufender: Fühlungnahme mit den Landesregierungen bei Verwendung der Mittel wird nach näherer Vereinbarung mit den Lan desregierungen ein Länderausschuß gebildet; die Verteilung der Mittel auf die einzelnen Ver wendungsgruppen, die Bewilligung von Mitteln für neu zu schaffende zentrale Organisationen sowie die Beteiligung an Unternehmungen be darf seiner Zustimmung. Bor der Entscheidung über Anträge von all gemeiner Bedeutung sollen Vertreter der betei ligten Berufskreise gehört werden. Auszahlung der Mittel: Beihilfen sind in der Regel durch Vermitt lung der Landesregierungen auszuzahlen. Die bestimmungsgemäß« Verwendung der Beihilfen haben die Landesregierungen zu überwachen; sie haben hierüber auf Verlangen der Reichsregie rung Mitteilung zu machen. Soweit bei Bearbeitung und Abwicklung der Anträge bankmäßige Arbeiten in Frage kom men, z. B. bei Zuschüssen zu Zinsverbilligungen und Darlehen, wird der Reichsminister sür Er nährung und Landwirtschaft sich nach Bedarf geeigneter Bankinstitute, insbesondere der land wirtschaftlichen und gewerblichen Kreditgenossen schaften bedienen. vorstandsMung der Arbeitsgemeinschaft. Am 8. Mai 1928 fand in Berlin unter Vor sitz des Herrn Gartenbaudircktor Gr 0 bben die erste Vorstandssitzung statt. Zweck der Sitzung war eine Aussprache über den Arbeitsplan der Arbeitsgemeinschaft. Nach einem Tätigkeits bericht der Geschäftsführung wurde die Frage erörtert, wie die Mitgliedschaft von Einzelorga- ntsalionen, die bereits provinziell zusammen- gcschloßcn sind, geregelt werden soll. Aus Zweck mäßigkeitsgründen wurde beschloßen, die Einzel- organisationen als Mitglieder zu führen. Der Schriftverkehr zwischen Arbeitsgemeinschaft und Mitglied soll sich jedoch über die Provinzial organisation vollziehen. Die Ausarbeitung der Satzung wurde der Geschäftsführung übertragen. ES wurde die Frage erörtert, ob von der Ar beitsgemeinschaft aus an die einzelnen Landes regierungen mit Vorschlägen über die zweck mäßige Verwendung der aus dem Notprogramm stammenden Mittel herangetreten werden soll, oder ob non der Arbeitsgemeinschaft nur ein Schema ansgearbcitet werden soll, der allen an- geschloßcnen Organisationen zugänglich gemacht wird, damit dies« von sich aus unter Berücksich tigung der in jedem Gebiet besonders liegenden Verhältnisse mit Vorschlägen an ihre Landes regierung herantreten können. Es wurde be schlossen, den letzteren Meg einznichlagen, den Landesregierungen aber eine Mitteilung über die Gründung der Arbeitsgemeinschaft zugehen zu lassen. Bei der Verteilung und Zweckbestimmung der Gelder sollen in der .Hauptsache folgende Ge- sichtsvnnktc Beachtung finden: Eine stersnlitterung der Mittel ist zu vermei den. — Die ElsoNrnngen der bereits bestehenden Oraanisationen sind nubbar zn machen. — Neichsaeldee bürst» nur für Selbsthilfe-Organi sationen des er-norüstlstfoe» Berufes bereitacst-llt werden. — Bei Neuaründunaen von Oraanisa- tionen ist genau zu vrüstn, ob nicht bereits be- stebond« OroanZotionen durch Grwriteruna ihres Mtsostitsseldes d-n Erro^ernist-n aere-bt wer den könne». — l^e nach der Art des Berw-n- dn»gszm»-es der G-""- ünd den einzelnen Ab- ko»araa»fsat<onsn Beihilfen zu oemöbreu oder nntt'-l bseesfuisteN-n. um eine Zfoan»rbi"ianng kür dem Geld-ar«: entnommen- G-Ger dm-tb- -nsngeen. Die Berteklngo der Gelder bat nach MMnlichkeit d"rch die d-m M-r»k§stg»d zur Ber- küanna Neb-n^-n 0 Anhüruno des Vorstandes ter Arbeitsgemeinschaft zu erfol gen. Es wurde weiter beichlogen. auf Grund von manch-'-sti fV-bktMflaen b-i absoko^emntstknm- sch-n Mostn-chmen. ein M-rebsatt über dis Ge- f-hren hei win-i-bfnnn und G-s-büstZsührUNg vo- argstboronnisotiouen o»s-.no^vo!wn und sämtli- <b-n Frage kommenden Organisation-» -"'n- stellen. Dr. R. Auf Veranlassung d r Preußischen Hanpt- landwirt'cha tskammcr w rd demnächst «ine Besprechung zwischen den landw rts' a'tl'chen Spitzcnvrganisationen, den Genofs-ns-bastsver- bänden und der Arbeitsgemeinschaft der Ein- und Vcrkaufsorganisationcn im Gartenbau stattfinden. Die :n ben namentlich gezeichneten Abhand lungen zum Ausdruck kommenden Ansichten und Urteile sind die Meinungsäußerungen der Verfasser. Schriftleitung K. Fachmann, Berlin. Ver antwortlich für den wirtschaftspolitischen Teil, die Berbandsnachrichten und die Unterhaltungs beilage E. Häußler, Berlin; sür die Marktrundschau: Dr. Chrtstopeit, Berlin: sür den Anzeigenteil: M. Bethge, Berlin. Verlag: Gärtnerische Verlagsgesellschaft m. b. H., Berlin SW 48. Druck: Gebr. Radetzkt, B'rlin SW 48 Schluß des redaktionellen LerteS. H m W E« M M MM ru killen 2>soLsn in jocksrAenxsUokerbar. kElll Küllnllr, OUn^srz-roöbnnälunx Berlin-SellSnedorg, Ll»e„,tr»So 18 Tslepdoo: 61. Stephan 3024. ; —" *— —— "i l ! u. r ) lioksrt j j OsrtvuKlss ; zarsintlert reinen j Olaseräiainsiiten r r . r j l1I0b j r r ! 6. Neurin, Stettin r : 6Is8§roLkaii6IunA ! z Xiosterkok 2 ^ervruk 36517 - tzus/Mt «7er ? rückte. äkan /orckors nur Orrgunak/meällNASN/ k/ustsv ScTrsrwrkr, SSntLsbsrA §aEerAasas 5. 6. m. b. S.. Lannove/ Los-lau, Ls/trner St«. Sä Dr. LrÜLS« <L Sommsr/stok, S. m. b. L , Suntsra/iaursn b. Saaset <Zsr? DsttHe, Le/7/n-F>lsckrw/w/s/cke, Lrtnrsnattee 24-25 7?. SrresSsük, Lsrjorv, Tatst/. S Ksmst -L L7s., 6. m. b. L., ÄverA/necksrtsssllNA äksnnLstm Ors Lrstso betrsAsn /ü/ckte Vr-tA-Doss Kött,20, /ü« ckts Sät 7,—; /ür cken 25-LL-Hoer/atsacL Löt IS,—. bertetisn ckurcä alte sln«sätFqu§sn SesobF/ts ocks/ ckts nLeLstü'eLencks cke/ naotlstsäenck au/Le/Ahrten rert/vsöa«teLe/i ckss Sttci«to//-Sj/nck/Lats. » Der ZUSgt6r6t6/r/r6^6 627-^67!vsMüDgtö/- cker 7. 6.TÄ/che/ttncktt»t/reALtreng'easttsosta/te/rtLLttckrsA77auz>tnZ/i/'sto/te SttcL-tott .... 74°/° Lboapäor-äl/re . 74"/o Seso/rcksrs ASetAnet /. s/ls <7srts/r/rükA7s, S/umen u. Ksss/rMaken. U sc/rstum, /rü^es Let/e/r, Dr/rten, -esonLksrs Allte
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