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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 43.1928
- Erscheinungsdatum
- 1928
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-192800006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19280000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19280000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- vorlagebedingter Textverlust: S. [10]-[11] von Heft Nr. 16 kleben zusammen, konnten nicht gescannt werden
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 43.1928
-
- Ausgabe Nr. 1, 5. Januar 1928 -
- Ausgabe Nr. 2, 12. Januar 1928 -
- Ausgabe Nr. 3, 19. Januar 1928 -
- Ausgabe Nr. 4, 26. Januar 1928 -
- Ausgabe Nr. 5, 2. Februar 1928 -
- Ausgabe Nr. 6, 9. Februar 1928 -
- Ausgabe Nr. 7, 16. Februar 1928 -
- Ausgabe Nr. 8, 23. Februar 1928 -
- Ausgabe Nr. 9, 1. März 1928 -
- Ausgabe Nr. 10, 8. März 1928 -
- Ausgabe Nr. 11, 15. März 1928 -
- Ausgabe Nr. 12, 22. März 1928 -
- Ausgabe Nr. 13, 29. März 1928 -
- Ausgabe Nr. 14, 5. April 1928 -
- Ausgabe Nr. 15, 12. April 1928 -
- Ausgabe Nr. 16, 19. April 1928 -
- Ausgabe Nr. 17, 26. April 1928 -
- Ausgabe Nr. 18, 3. Mai 1928 -
- Ausgabe Nr. 19, 10. Mai 1928 -
- Ausgabe Nr. 20, 17. Mai 1928 -
- Ausgabe Nr. 21, 24. Mai 1928 -
- Ausgabe Nr. 22, 31. Mai 1928 -
- Ausgabe Nr. 23, 7. Juni 1928 -
- Ausgabe Nr. 24, 14. Juni 1928 -
- Ausgabe Nr. 25, 21. Juni 1928 -
- Ausgabe Nr. 26, 28. Juni 1928 -
- Ausgabe Nr. 27, 5. Juli 1928 -
- Ausgabe Nr. 28, 12. Juli 1928 -
- Ausgabe Nr. 29, 19. Juli 1928 -
- Ausgabe Nr. 30, 26. Juli 1928 -
- Ausgabe Nr. 31, 2. August 1928 -
- Ausgabe Nr. 32, 9. August 1928 -
- Ausgabe Nr. 33, 16. August 1928 -
- Ausgabe Nr. 34, 23. August 1928 -
- Ausgabe Nr. 35, 30. August 1928 -
- Ausgabe Nr. 36, 6. September 1928 -
- Ausgabe Nr. 37, 13. September 1928 -
- Ausgabe Nr. 38, 20. September 1928 -
- Ausgabe Nr. 39, 27. September 1928 -
- Ausgabe Nr. 40, 4. Oktober 1928 -
- Ausgabe Nr. 41, 11. Oktober 1928 -
- Ausgabe Nr. 42, 18. Oktober 1928 -
- Ausgabe Nr. 43, 25. Oktober 1928 -
- Ausgabe Nr. 44, 1. November 1928 -
- Ausgabe Nr. 45, 8. November 1928 -
- Ausgabe Nr. 46, 15. November 1928 -
- Ausgabe Nr. 47, 22. November 1928 -
- Ausgabe Nr. 48, 29. November 1928 -
- Ausgabe Nr. 49, 6. Dezember 1928 -
- Ausgabe Nr. 50, 13. Dezember 1928 -
- Ausgabe Nr. 51, 20. Dezember 1928 -
- Ausgabe Nr. 52, 27. Dezember 1928 -
-
Band
Band 43.1928
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- Gartenbauwirtschaft
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18. IS. 4. I92S Die Gartenkauwkrtschaft Autoverkehr und Häuserschaden. In den größeren Städten trennen breit« Fußgängerweg« die Fahrstraße von den Häuser reihen. Dadurch werden die Erschütterungen durch schnellfahrend« Automobile und schwere Lastkraftwagen zwar nicht aufgehoben aber doch so stark vermindert, daß von einer Ge iahr für di« Gebäud« nur ausnahmsweise gesprochen werden darf, insbesondere dort nicht, wo die Fahrbahn asphaltiert oder betoniert ist. Anders ist es in engen Dorfstra- ßen, wo der Gehweg überhaupt fehlt und die Straße weder im Unterbau noch in der Decke für schweren Verkehr hinreichend ringe- richtet und oft auch nur mangelhaft instand- gehalten ist. Don allenthalben mehren sich da die Klagen, daß die Sicherheit der Gebäude gefährdet ist, daß dir Fundamente nachgeben, di« Mauer- wänd« reißen und aus dem Lote kommen und zermürbt werden. Es liegt ein« groß« wirtschaftliche Gefahr in dieser Sachlage. Wer soll den Schaden tragen, der "hier durch den öffentlichen Verkehr dem Privateigentum zugefügt wird? Die Frage erschien — und mit Recht — dem badischen Landtag« wichtig genug, um sie in eingehender Weise zu besprechen. Bon Grund aus zu lösen, ist sie ja nur in einer völligen Umstellung des Anbauwesens sowohl wi« durch völlige Trennung des Autodurch- Langsverkehrs vom örtlichen Verkehr, beides Angelegenheiten, die nicht von heute aus morgen geplant und durchgeführt werden können. Der badische Landtag hat sich des wegen einstweilen mit der Maßnahme beholfen, strengere Aufsicht auf die Fahr geschwindigkeit der Autovrobile inner halb der Ortschaften anzuordnen. Bei den ohnehin nicht rasch fahrenden, sondern nur durch die Wucht der Last schädigend wirkenden Transportwagen wird aber dadurch nur wenig geholfen sein. Für den Bau eigenerAuto- straßen, wie eine solche zwischen Ham burg und Mailand über Köln—Mainz—Basel geplant ist, wird ein« Auslandanleihe nicht gestattet, also können sie vorerst auch nicht gebaut werden. Buch ei« Kulturmaßstab. Eiweiß gehört selbstverständlich zur mensch- lichen Ernährung. Wer aber der Meinung sein sollte, die Lehre, daß es gerade tieri sches Eiweiß sein müsse, sei endlich überlebt, der irrt. Es gilt vielmehr noch die An schauung, daß die Höhe des Fleischverbrauches ein Kulturmaßstab sei, so nämlich, daß ein Volk um so höher steh«, je mehr Fleisch es verzehr«. Di« Beweisführung ist eine recht« Zick zacklinie und könnte einem lachen machen, w«nn nicht das Gesamtbild mehr traurig als zum Lachen reizend wäre. Denn nach der seltsamen Theorie von der Erhabenheit des Fleisches ist der Tüchtigste unter allen Nationen der Welt der — Australier, denn er verzehrt im Durchschnitt« auf den Kopf der Bevöl kerung ger«chnet jährlich zwei Zentner und sechs Pfund Fleisch. Am anderen Pole steht mit nur vierundzwanzig Jahrespfund der Ita liener. Der Amerikaner bleibt nur zehn Pfund unter einundeinemhalben Zentner zurück, der Engländer verzehrt einhundertundzwanzig Pfund. Auch der Deutsch« gehört noH im Fleischpunkte zu den Vielessern, denn vierund- neunzig Psund tm Jahre sind immerhin ein« Leistung. Bou sechsundsiebzig bis herab zu vierzig Pfund stehe» Belgier, Schweizer, Hol länder, Spanier, Norweger, Polen, Rumänien, Schweden und Oesterreicher. Was uns Deutsche an diese« „Sulturmaß- stäben" besonders interessieren sollte, ist die Tatsache, daß wir nicht imstande sind, unsern eigenen Fleischbedars im Jnlande zu erzeugen. An Schweinen haben wir genug, an Rinder fleisch aller Kategorien aber fehlt es, und das andauernde Steigen der Einfuhr fremder Nah- rungsmittel ruht zum nicht geringen Teil« auf dem Fremdsleisch-Jmporte. Di« Regie rung und der Reichstag wollen Abhilfe schaffen helfen. Was nützt aber das alles, wenn das Volk nicht lernen will, sich zu bescheiden und der Lage der Zeit Rechnung zu tragen? So- lange nicht das Bewußtsein klarer und ver- tranensvollcr vaterländischer Zusammenge hörigkeit wieder erwacht und gesundet, wird all« Helferei vergebens sein und an der «i- stigen Zerfahrenheit im Innern zerfließen. Eix Volk fängt erst da an ein Volk zu sein, wo eS gemeinsame Ziele und die Sehnsucht und den Willen verspürt, die Wege zu diesen Zielen auch unter Entbehrungen zu gehen. Für den armen Michel von heute aber sind das Fremdworte geworden! P Z- Dem Lehrlinge. Da? merk dir nun, mein kleiner Mann, du trittst bei mir den Weg zur Freiheit an! Frei wirst du sein, wenn du dein Fach verstehst und allezeit nur rechte Wege gehst und so nach Wille, Werk und Sinn zu edlem Ziele strebest hin. Dann wird dir auch von Anfang klar, wie in der tiefsten Tiefe wunderbar das Leben wirkt und schafft, das du nun schaust, wenn du in Liebe deine Beete baust. Dann spricht dein Herz: Die Freiheit ist, daß du des Herrgotts Helfer bist! L. Cron. Persönliche Mitteilungen. Wir bitten unsere Mitglieder, uns bei der Ausgestaltung dieser Rubrik durch möglichst schnelle Berichterstattung über alle persönlichen Angelegenheiten, die für die Allgemeinheit von Interesse sind, unterstützen zu wolle». ES sind verstorben: Bernhard Hannemann, Bez -Gr. Grenzmark. Henry Lütgens, Inhaber der Tannenhöfter Spezialgärtnerei, Bez.-Gr. Hamburg. Es wird uns mitgeteilt, daß der Gärtnerei- betrieb in der bisherigen Weise weiter- geführt wird. Ferdinand Möbi«S, Bez^Gr. Sächs. Erzge birge. Fra« Anna Möbius, Bez.-Gr. Sächs. Erzge birge. Bernhard Silze, Bez.-Gr. Dresden. Carl Gerling s. Am 82. März verschied nach kurzer Krankheit im Alter von 68 Jahren unserer langjähriges, treues Ehrenmitglied, der Gartenarchitekt und Baumschulbesitzer Carl Gerling in Neustadt a./H. Diese Trauernachricht traf unseren Landesver band und viele Kollegen außerordentlich schwer, denn der Verstorbene hatte sich, dank der ihm eigenen versöhnlichen Umgangsformen, eine große Anzahl Freunde erworben. Schmerzlich ist der Verlust, insbesondere für die Bez.Är. Neustadt, deren langjähriger Bezirksobmann G. gewesen ist. Bei dem Begräbnis waren in folgedessen unsere Kollegen überaus zahlreich vertreten. Die Kirche, in der die Trauerfeier stattfand, war durch Göbel, Neustadt, im Auftrage der Bezirksgruppe mit prachtvollem Blumenschuck versehen. Für den Landesverband Pfalz, dessen Vor stand durch Landesökonomierat Velten, Jean Kullmann und Heinrich Herbei ver treten war, wies Ferdinand Genähr mit herzlichen, tiefempfundenen Worten auf die Bedeutung des Verstorbenen für Beruf und Berufsorganisation hin. Die Landesverbände Pfalz, Baden und Hessen-Darmstadt sowie die Bezirksgruppen des Landesverbandes Pfalz legten am Grabe Kranz spenden nieder. Carl Gerling war unS allen ein lieber Freund und treuer Kollege. Ehre seinem Andenken. Landesverband Pfalz. Unser« Bezirksgruppe hat in 24 Stunden zwei liebe Mitglieder verloren. An den Folgen eines Autounfalles verstarb am 81. März unser Mitglied Karl Scnseu- hausen in Pretzsch im 63. Lebensjahr. Er hat es verstanden, seinen Betrieb aus kleinen An fängen bis zu der jetzigen Höhe zu entwickeln und war wegen seiner einfachen und anspruch- losen Wesens allseitig beliebt. Seine letzten Worte galten den Wittenberger Kollegen. Am 1. April verschied ganz plötzlich im besten Mannesalter unser stellvertretender Obmann Gustav Schwarze in Wittenberg. Wir be trauern in ihm einen Kollegen, der nie Ruh« noch Rast kannte und der neben der Tätigkeit in seinem Betrieb sich zu jeder Zeit für die Interessen des Berufsverbandes und der von der Bezirksgruppe gegründeten Genossenschaft mit seinem ganzen Können und Wissen einsetzte. AIS langjähriger stellvertretender Obmann ist er mir immer ein treuer Freund gewesen, der in jeder Verbandsangelegenheit zu raten wußte. Die Wertschätzung dieses Mannes mit seinem aus- richtigen und treuen Charakter kam durch die große Teilnahme bei seinem Begräbnis zum Ausdruck. Hab Dank, Du lieber Kollege, der Du so unendlich viel für unS geleistet hast. Wir werden das Andenken der beiden Ver storbenen in Ehren halten. Für die Bez.-Tr. Wittenberg: Otto, Obmann. Am 1S. März verstarb Philipp Hartmann, der Ehrenpräsident und Mitbegründer de» Landesverbandes Hessen-Darmstadt. Im Februar verstarb in Landshut der «hrengeachtete Inhaber der Firma Gebr.Mayer- hof«r, Jos. Mayerhofer. Mayerhofer war ein Mann der alten Schule und ein Pionier unseres vorwärtsstrebenden Berufes. Sein« Kulturen und seine Leistungen waren weit über die Grenzen Bayerns hinaus bekannt und geschätzt. Der Sohn des Verstorbenen führt mit seiner Mutter das Geschäft weiter. Wir hoffen, daß die bekannte Firma sich weiter ent wickeln möge. Am 1. April konnte August Hülse, Wriezen, sein Mjähriges Berufsjubiläum feiern. Er ist Gründer und 25 Jahre Obmann der Bez.- Gr. Oberbarnim-Uckermark und außerdem 1. Landesverbandsvorsitzender des Provinzial verbandes Brandenburg. Am 1. April feierte der Gärtnereibesitzcr Fritz Ledderboge, Magdeburg-Südost, sein fünf zigjähriges Gärtnerjubiläum in seltener Frische und Rüstigkeit. Er ist noch heute ein sehr reger Besucher unserer Versammlungen und uns ein guter Berater in allen schwierigen Fragen. Durch seinen Fleiß hat er seinen, aus kleinen Anfängen entstandenen Betrieb zu einem an sehnlichen Unternehmen gemacht. Mögen ihm noch viele Jahre seines Wirkens beschieden sein. Bez.-Gr. Magdeburg. MÜLUMAN Ser Lsnsmmmanskammcr» Mia Bez.-Gr. Allgäu. Am Montag, den 7. Mai, 8 Uhr, findet in Kempten die Lehrlingsprüfung für das Frühjahr 1928 statt: die Prüfung über Ge müsebau in dem Betriebe von Franz Hiedl, die Prüfung über Topfpflanzen- und Schnitt blumenkulturen sowie Landschastsgärtnerei im Betriebe von Fritz Städele. Beide wohnen in der Memming«r Straße. Herler, Obmann. Thüringen. Grrmdbestimmungen über die Anerkennung von Lehrwirtschaften für den Gartenbau. 1. Zweck der Anerkennung. Die Anerkennung von Gartenbaubetrieben al» Lehrwirtschasten verfolgt den Zweck, die praktische Ausbildung der Gartenbaulehrlinge zu fördern. Durch Auswahl und Anerken nung von Gartenbaubetrieben soll nach Mög lichkeit die Gewähr dafür geschaffen werden, daß die Lehrling« eine den neuzeitlichen An forderungen genügende praktische AusbUdung erfahren. 2. Voraussetzungen für die Anerkennung. Als Lehrwirtschaft kann jeder Gartenbau betrieb anerkannt werden, dessen Inhaber bei Einführung dieser Grundsätze 35 Jahre alt war, di« Gärtnerei ordnungsmäßig erlernt, sowie süns Jahre hindurch persönlich die Gärt nere: für eigene Rechnung betrieben hat oder während gleicher Zeit als Obergärtner oder in ähnlicher leitender Stellung tätig gewesen ist. Inhaber und Leiter, welche b«i Einführung dieser Bestimmungen noch nicht 35 Jahre alt waren, haben ihr« Obergärtnerprüfung ab zulegen, falls sie gewillt sind, Lehrling« zu halten. Ueber Ausnahmen entscheidet der Aus schuß für Erwerbsgartenbau. Inhaber oder Leiter von Gärtnereien, welche die Anerkennung nachsuchen, müssen durch ihre fachlichen und theoretischen Kennt nisse und moralischen Eigenschaften die Ge währ für eine gründlich« praktisch« Ausbil dung und gut« Erziehung d«r Lehrlinge bieten. Zustand und Art des Betriebes müssen derart fein, daß sie die Erlangung einer allgemeinen grundlegenden Lehrlingsausbildung mit Sicher heit erwarten lassen. Betriebe, deren In haber oder Leiter sich nicht im Besitz« der bür gerlichen Ehrenrechte befinden, kommen für die Anerkennung nicht in Frage. 3. Anerlennungsverfahren. Anträge auf Anerkennung als Lehrwirt schaften sind an die Thüringische Hauptland- wirlschaftskammer zu richten. Den Anträgen sind beizusügen: 1. Lebenslauf des Antragstellers, in welchem insbesondere sein Ausbildungsgang darge- legt wird; 2. Beschreibung des Betriebes, di« genauere Angaben über Größe, Einrichtung und Kulturen enthalten muß; 3. Zeugnisse des Antragstellers, aus denen iein Ausbildunasgana ersehen werden kann. Die zur Anerkennung angemeldeten Be triebe werden durch einen Ausschuß besichtigt, der bei der Besichtigung nachzüprüfen hat, ob die Voraussetzungen unter Ziffer 2 der Bestimmungen als erfüllt angesehen werden können. Der Ausschuß fetzt sich wie folgt zusammen: aus einem Vertreter der HauptlandwirtschastS« kämm er, einem Mitglied de» Ausschusses für Er- werbsgartenbau und einem Gärtnereibesitzer aus demjenigen Kreis«, in welchem der zur Anerkennung an gemeldete Betrieb liegt. Der Prüfungsausschuß wählt den Vorsitzen den aus seiner Mitte. Di« Hauptlandwirtschaftskammer ernennt für bi« Mitglieder d«S Prüfungsausschusses Stell vertreter. lieber di« Besichtigung wirb ein« Nieder schrift aufg«nommen, di« der Hauptlanbwirt- schastskammer einzureichen ist. Die Anerkennung erfolgt auf Grund de» Besichtigungsberich tes durch die Hauptland- wirtschastskammer. Sie wird durch schriftliche Mitteilung an den Antragsteller ausgesprochen. Sie gilt für die Dauer von zehn Jahren und nur für den Antragsteller. Im Einvernehmen mit dem Ausschuß für Erwerbsgartenbau kann di« Hauptlandwirt schaftskammer von der vorherigen Besichtigung eine» angemeldeten Betriebes absehen und die Anerkennung auf Grund der Stellungnahme des Ausschusses für Erwerbsgartenbau auS- sprechen. Di« anerkannten Betrieb« werden durch di« Hauptlandwirtschaftskammer in ihrem Amts- blatt und in der „Gartenbauwirtschaft" bekannt- gegeben. Die Kosten dieser Veröffentlichung werden aus den Anerkennungsgebühren gedeckt. Di« von den früheren Landwirtschafts kammern anerkannten Lehrwirtschasten für den Gartenbau gelten bis einschließlich 1928 als von der Hauptlandwirtschastskammer anerkannt. 4. AnerkennungSgcbühr. Die Anerkennung erfolgt gegen ein« Gebühr von RM. 15,—. Durch diesen Betrag sollen auch die Besichtigungskosten mit abgegolten werden. S. Pflichten der Inhaber «nd Leiter anerkannter Lehrwirtschasten. s) Die Einstellung von Lehrlingen in aner kannten Lehrwirtschaften darf nur auf Grund eines schriftlichen Lehrvertrages erfolgen, zu dem das von der Hauptlandwirtschaftskammer herausgegebene Muster zu benutzen ist. d) Die Zahl der in einer anerkannten Lehr- wirtschast gehaltenen Lehrlinge muß im richti- gen Verhältnis zu dem Umfange und der Art des Betriebes stehen. Es sind zu rechnen: auf den Lehrherren zwei Lebrlinge, auf je einen oder zwei Gehilfen ein weiterer Lehrling, auf je zwei weitere Ge hilfen ein weiterer Lehrling, bis zur Höchstzahl von fünf Lehrlingen. Die Inhaber anerkannter Lehrwirtschaften sind gehalten, diesbezüglichem Weisungen der Hauptlandwirtschaftskammer zu entsprech«» und gegebenenfalls eine entsprechende Anzahl der Lehrlinge zu dem vereinbarten Zeit punkt zu entlassen. c) Di« Inhaber und Leiter anerkannter Lehrwirtschasten sind gehalten, ihre Betrieb« so zu führen, wie «S den Anforderungen einer Lehrwirtschaft entspricht. Sie sind insbesondere verpflichtet, die Lehrlinge in allen in ihrem Betrieb« vorkommenden Arbeiten praktisch und, soweit möglich, auch theoretisch dem Zweck der Ausbildung entsprechend — unter Beachtung der für das Halten und di« Ausbildung von Gartenbaulehrlingen in diesen Grundsätzen fest- gelegten Vorschriften — zu unterweisen. Di« Inhaber und Leiter anerkannter Lehr wirtschaften müssen di« Ausbildung der Lehr ling« entweder selbst oder durch «inen geeigneten, ausdrücklich dazu bestimmten und der Haupt- landwirtschaftskammer namhaft zu machend«» Vertreter leiten; fi« haben die Lehrling« zur Arbeitsamkeit und zu guten Sitten anzuhalten, sie vor Mißhandlungen durch Arbeits- und Hausgenossen zu schützen und dafür Sorge zu tragen, daß den Lehrlingen nicht Arbeitsver richtungen zugewiesen werden, denen ihre körperlichen Kräfte nicht gewachsen sind oder die außerhalb ihrer Berufstätigkeit liegen. Zu häuslichen Dienstleistungen dürfen Lehrlinge nicht herangezogen werden. ck) Den Lehrlingen darf die zu ihrer Weiter bildung und zum Besuch- des Gottesdienstes an Sonn- und Feiertagen erforderlich« freie Zeit und Gelegenheit nicht vorenthalten werden. Befindet sich am Ort oder in erreichbar« Näh« ein« Berufsschule, eine landwirtschaftliche Schule oder eine Gärtnerfachschule, so ist der Lehrling zu ihrem regelmäßigen Besuch anzu- halten und die ihm hierfür erforderlich« freie Zeit'zu gewähren; auch ist der Schulbesuch zu überwachen. e) Di« Lehrling« sind seitens beS L«hrherrn zur Führung eines Tagebuches anzuhalten. k) Beauftragten der Hauptlandwirtschafts kammer (Ausschuß für Erwerbsgartenbau) haben die Lehrhcrren aus Erfordern jeder zeit mündlich Auskunft über den Ausbildungs gang, die Art der Beschäftigung sowie über sämtliche den Lehrling betreffende Fragen zu geben, auch die erforderlichen Angaben über ihre Befugnis zur Ausbildung von Lehrlingen zu machen und die entsprechenden Ausweise vor zulegen. 6. Entziehung der Anerkennung. Inhabern anerkannter Betriebe, bei denen die Voraussetzungen für die Anerkennung nicht mehr vorlicgen, kann die Anerkennung dauernd oder auf Zeit entzogen werden. Das gleiche trifft zu bei wiederholtem Verstoß gegen die für das Halten und die Ausbildung von Lehr lingen erlassenen allgemeinen Vorschriften oder, wenn der Erfolg der Lehrlingsairsbildung sich wiederholt, bei den praktischen Prüfungen für Gartenbaulehrlinge als unbefriedigend erwiesen LckranMltc» hat und di« Annahme begründet ist, daß der Lehrherr hieran schuld ist. Ueber di« Entziehung entscheidet die Haupt landwirtschaftskammer auf Vorschlag ihres Aus schusses für Erwerbsgartenbau. Neue Lohularise. Halstenbek» RcMngeu, Baumschulbe triebe. Gültig ab 1. April 1928. Es erhalte» au Stundenlohn: 1. Gelernte Bamnschulgehilfen über 20 Jahve, sonstige Gärtnergehilfen über 20 Jahre, die zwei Jahre in Baumschulen tätig waren und Vor- arbeiter 81 Ps- 2. Gelernte Baumschulgehilfen unter 20 Jahre, fachkundige Gehilfe» und Arbeiter über 20 Jahre . . 72 Pf. 2s. Auswärtig« sachkundige Gehilfe» unter 20 Jahre , . 64 Pf, 3. Arbeiter von 18—20 Jahren . . 57 Pf. 4. , , 17—18 . . . 44 Pf. 5. . „ 16-17 „ . . 3S Pf. 6. Frau«» und Mädchen über IS Z-h« 41P^ 7. Frauen und Mädchen von 1b bis 18 Jahren 37 Pf. 8. Mädchen unter 16 Jahren . . 31 Pf. g. Kutscher erhalten einen Wochen ¬ lohn von iy der 8stündigen Arbeitszeit . 39,— RM. in der 9st2ndigen Arbeitszeit . 43,— RM. Wird während der 9stündigen Arbeitszeit von den Kutschern die zehnte Stund« als Ueberstunde geleistet, so wird ein Wochenloh» von RM 47,— bezahlt. Kutscher in Betrieben ohne Futtermeister erhalten pro Woche RM. 5,50 für Pferdepflege. Kutscher unter 20 Jahre» erhalten 105b weniger. Den Kutschern wird für Fahrten nach außerhalb ein Zehrgeld von RM. 1,50 pro Tag gezahlt. Wo höhere Zehrgelder bist,er bezahlt find, bleiben dies« unverändert be stehen. Der Abzug für Wanderarbeiterinnen beträgt pro Woche für Halbkost den Betrag von ie zehn Arbeitsstunden. Der Lohntarif ist mit eimnonatlicher Frist, erstmalig zum 31. März 1929, kündbar. Bremen, I. Landschaftsgärtnerei, Schiedsspruch vom 13. April 1928: pro Stunde Gehilfen über 20 Jahre . . . . 1,02 RM. „ unter 20 Jahre .... 0,95 RM. . Arbeiter 0,93 NM. „ volleingelernt 1,— RM. II. Gartenbau eiuschl. Baumschule-^ pro Stunde Gehilfen über 20 Jahre .... 0,78 NM. „ unter 20 Jahre . . . 0,73 RM.
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