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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 43.1928
- Erscheinungsdatum
- 1928
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-192800006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19280000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19280000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- vorlagebedingter Textverlust: S. [10]-[11] von Heft Nr. 16 kleben zusammen, konnten nicht gescannt werden
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 43.1928
-
- Ausgabe Nr. 1, 5. Januar 1928 -
- Ausgabe Nr. 2, 12. Januar 1928 -
- Ausgabe Nr. 3, 19. Januar 1928 -
- Ausgabe Nr. 4, 26. Januar 1928 -
- Ausgabe Nr. 5, 2. Februar 1928 -
- Ausgabe Nr. 6, 9. Februar 1928 -
- Ausgabe Nr. 7, 16. Februar 1928 -
- Ausgabe Nr. 8, 23. Februar 1928 -
- Ausgabe Nr. 9, 1. März 1928 -
- Ausgabe Nr. 10, 8. März 1928 -
- Ausgabe Nr. 11, 15. März 1928 -
- Ausgabe Nr. 12, 22. März 1928 -
- Ausgabe Nr. 13, 29. März 1928 -
- Ausgabe Nr. 14, 5. April 1928 -
- Ausgabe Nr. 15, 12. April 1928 -
- Ausgabe Nr. 16, 19. April 1928 -
- Ausgabe Nr. 17, 26. April 1928 -
- Ausgabe Nr. 18, 3. Mai 1928 -
- Ausgabe Nr. 19, 10. Mai 1928 -
- Ausgabe Nr. 20, 17. Mai 1928 -
- Ausgabe Nr. 21, 24. Mai 1928 -
- Ausgabe Nr. 22, 31. Mai 1928 -
- Ausgabe Nr. 23, 7. Juni 1928 -
- Ausgabe Nr. 24, 14. Juni 1928 -
- Ausgabe Nr. 25, 21. Juni 1928 -
- Ausgabe Nr. 26, 28. Juni 1928 -
- Ausgabe Nr. 27, 5. Juli 1928 -
- Ausgabe Nr. 28, 12. Juli 1928 -
- Ausgabe Nr. 29, 19. Juli 1928 -
- Ausgabe Nr. 30, 26. Juli 1928 -
- Ausgabe Nr. 31, 2. August 1928 -
- Ausgabe Nr. 32, 9. August 1928 -
- Ausgabe Nr. 33, 16. August 1928 -
- Ausgabe Nr. 34, 23. August 1928 -
- Ausgabe Nr. 35, 30. August 1928 -
- Ausgabe Nr. 36, 6. September 1928 -
- Ausgabe Nr. 37, 13. September 1928 -
- Ausgabe Nr. 38, 20. September 1928 -
- Ausgabe Nr. 39, 27. September 1928 -
- Ausgabe Nr. 40, 4. Oktober 1928 -
- Ausgabe Nr. 41, 11. Oktober 1928 -
- Ausgabe Nr. 42, 18. Oktober 1928 -
- Ausgabe Nr. 43, 25. Oktober 1928 -
- Ausgabe Nr. 44, 1. November 1928 -
- Ausgabe Nr. 45, 8. November 1928 -
- Ausgabe Nr. 46, 15. November 1928 -
- Ausgabe Nr. 47, 22. November 1928 -
- Ausgabe Nr. 48, 29. November 1928 -
- Ausgabe Nr. 49, 6. Dezember 1928 -
- Ausgabe Nr. 50, 13. Dezember 1928 -
- Ausgabe Nr. 51, 20. Dezember 1928 -
- Ausgabe Nr. 52, 27. Dezember 1928 -
-
Band
Band 43.1928
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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Wir bitten, die mit *6?N gezeichneten Artikel durch die Presscwarte den Tageszeitungen zuzustellen. zn welchem Umfange kann und darf der Landwirt zum Gemüsebau übergehen? Di« durch die ungünstig« Witterung der letzten beiden Jahre und die allgemeine Wirt schaftskrisis doppelt bedrohte Landwirtschaft, obendrein angeregt durch das Schlag wort „Intensivierung", beginnt unter der Führung gewisser Illusionisten sich in einem Umfange dem Gemüsebau zuzuwenden, der durch seine Planlosigkeit zu schwersten Rück schlägen zu führen droht. Keine sonstige land- wirtschaftlich« Kultur hängt in gleichem Maße von der schnellen Absatzmöglichkeit ab, wie das so überaus leicht verderbliche Gemüse. Folglich sollte nur derjenige Landwirt den Ge müsebau wählen, der, sei es auf dem Frisch markt, sei es durch Abschluß mit einer Kon servenfabrik, eine wahrscheinlich sichere Absatz, möglichleit voraussehen kann und die Ansprüche seiner Abnehmer kennt. Bei der starken Aus landseinfuhr und dem vermehrten Jnlandsan- bau kann nur der auf guten Absatz rechnen, der Qualitätsware anzuliesern vermag. Das gilt sowohl für den Frischmarkt wie bei Belieferung der Konservenindustrie. Qualitätsware kann aber nur unter geeigneten Standortsverhält nissen herangezogen werden. Feuchte (nicht nasse) Jahre sind Gemüsejahre! Diese alte, praktische Erfahrung erweist, daß auch alle trockenen Böden in der Regel für Gemüsebau ungeeignet sind. Qualitätsware kann nur bei bester Pflege (Hackkultur) und verhältnismäßig großem Aufwand an Dünger und Arbeitskraft erzielt werden. Gemüsebau fordert daher etwa die vierfachen. Arbeitskräfte je Flächeneinheit ge- gemkoer dem Getreideanbau. Qualitätsware verlangt sorgfältigste Behandlung bei der Ernte und beim Versand, dazu ein sehr sorgfältiges Sortieren und Verputzen, d. h. auch hier einen hohen Aufwand an Arbeit. Wer diese Grund lagen übersieht, wird stets mit Fehlschlägen rechnen müssen und dabei nicht nur sich selbst, sondern zugleich zahlreiche andere Gemüsezüchter schädigen, wenn er minderwertige Ware weit unter den Selbstkosten verschleudern muß. Plan loser Konjunkturanbau ist die größte Gefahr für den landwirtschaftlichen Gemüseanbau. Darum vorsichtig auf bestem Boden beginnen und nur in dem Maße den Gemüsebau aus dehnen, in dem der Absatz durch eigene Er fahrung mit einem zuverlässigen Abnehmerkreis gesichert erscheint. Dr. E. Wir bitten, uns von den in den Tageszeitungen erschienenen 6PV-Artikcln stets ein Beleg exemplar einsendcn zu wollen. Amerikareise. Auf unsere Veröffentlichung in Nr. 14 der .Gartenbauwirtschaft": „Studienreise »ach Nordamerika für Obst- und Gemüsezüchter", sind mehrere Anfragen an uns gericht t worden. Wir bitten nochmals, sich direkt mit der Agentur Berlin des Norddeutschen Lloyd in Verbindung setzen zu wollen. Unseren Lesern ist Gelegenheit gegeben, im „Meinungsaustausch" zu wichtigen Fragen des Berufes und der Wirtschaft Stellung zu nehmen. — Wir bitten um Wortmeldungen. Garlnergehilseuprüfungen. Wir geben Herrn H. I., dem Ein sender des Artikels „Gärtnergehilfen prüfungen" in Nr. 8 der „Gartenbau- Wirtschaft" nunmehr das Schlußwort und glauben, von der Veröffentlichung weiterer Einsendungen Abstand neh men zu können. Die Schriftleitung. Die Schriftleitung der „Gartenbauwirtschaft" versieht die in Nr. 12 veröffentlichten Stellung nahmen zu dem Beitrag „Gärtnergehilsenprü- fungen" in Nr. 8 mit der Anmerkung, daß weitere Einsendungen z. T. zurückgegeben werden muß ten, weil sie Einzclsällc verallgemeinerten und damit in den Fehler des Einsenders H. I. ver fielen. Daraus geht doch wohl hervor, daß Ein zelfälle sich des öftern wiederholt haben. Liegt da nicht die Möglichkeit der Verallgemeinerung sehr nahe? Ihrer Verwirklichung entgegenzutreten, der Heranwachsenden Jugend und unserem Berufe zu dienen, war der wohlgemeinte Zweck des Ar tikels, den Herr Löbner auch als solchen er kannt hat. Der Artikel ist lediglich aus dem Grunde nur mit H. I. gezeichnet worden, um nicht durch die volle Namensnennung den Prü fungsbezirk zu kennzeichnen, und um ganz all gemein auf unpsychologische Handlungen bei den Prüfungen hinzuweisen. Daß nur Einzelfälle herausgcgriffen worden sind, hat seinen Grund darin, daß man psychologische Fragen nur an Hand von Einzelfällen erläutern kann, denn die Psychologie ist eine angewandte Wissenschaft. Das Material dieser Einzelfälle stammt aller dings nicht aus eigenem Erlebnis bei den Prü fungen, sondern aus eigenem Erlebnis innerhalb der Arbeitsgemeinschaft der Berufsschule. Das im Artikel angegebene Material ist nicht „ge sammelt", sondern nur eine Stichprobe aus den seinerzeit gerade erfolgten letzten 3—4 Prüfun gen. Es sind also nicht nur schwache oder durch gefallene Lehrlinge gefragt worden. Und daß Berufsschul-Schnler ihre Gedanken über Schule — auch den Lehrern — Beruf, Gesellschaft usw. als Tastversuche wiedergeben, ist keine Seltenheit. Der Lehrer, der mit seinen Schülern in der Ar beitsgemeinschaft der Berufsschule lebt als älterer Berufskollege hat nicht das Urteil seiner Schüler zu fürchten, denn die Schüler melden sich schon rechtzeitig durch ihren Vertrauensmann, wenn irgendeine Sache vorliegt. Das Verhalten des Lehrers steht unter der Kontrolle — wenigstens in der Großstadt — der Schülerjelbstverwaltung, der ich nur stark bedingt zustimmen kann. Und das Verhalten der Lehrer an allgemein bildenden Schulen steht unter der Kontrolle der Elternabende. Ueber den im Un terricht dargebotenen Stoff wird an modernen >Va8 83§6N 8l6 2U koI§6Nä6M? Mn Klann steckt ein Ltreickkolr an, um kestrustellen, ob ein öenainkak leer ist. Ls war nickt leer! Lis kabsn §an2 rsekt! IVas würöen Lie nun aber ru einem därtner sa§en, 6er eine unrureickenöe Luckkükrunx bst, um kestrustellen, ob 6ns Mnsnremt 6iese kucklübrunZ anerkennt? IVir können Iknen öie Versickerung geben: Ls erkennt öie vucdkükrung nickt an. Vie kolgen können Lie sick öenken. vis VürtnsriLoks vueiikükrunA, clie jeöer betrieb, auck 6er kleinste, rum neuen V/irtseksktsjakr einkükren muk ist vom peicksverbanö öes öeutseken dartenbaues e. V. im Mnvernekmen mit ösr kmgnrvervvnltung eingericklet. Lie sickert vor unnngenekmen veberrgsckungen. Preis, etwa örei Uskre reickenö, Kl. 10. QÄrtnsrisLlio VsOlaLSLesTlIsekskt r». b. LI., Lv in 8W 48. Berufsschulen von cfnem Schüler Niederschrift geführt! Und nun zu dem lapidaren Satz „Prüfungen sind Glückssache", die tatsächlich in dieser allge meinen Form zutrifft (auch nach dem Urteil anerkannter Pädagogen) und das ist das Uebel. Da wir aber ein annäherendes Maß zur Aus wahl der Tüchtigen notwendig haben, wurden im Artikel der Nr. 8 Prüfungen auch als notwendiges Uebel bezeichnet. Und zwar des halb, weil der Erfolg der Prüfung durch zufällige Einflüsse irgendwelcher Art, die ohne Zutun des Prüflings eintreten, begünstigt oder benachtei ligt wird. Der Forderung des Herrn Dr. Ebert, daß wir Männer und keine Weichlinge gebrauchen, muß man sich unbedingt anschließen. Die Er ziehung zum berufstätigen Manne ist die Lehre, in der oft mancher Ritz ohne Aufschrei hingenom men und der junge Mensch gestählt wird für den Lebenskampf. Wenn es aber in der Prüfung heißt ,sZeig, was du in deinem Fache kannst" — Gärtnergehilfenprüfungen sind Uebungsprüfun- gen und keine Jntelligenzprüfungen — dann muß auch ausgiebig Gelegenheit dazu gegeben werden und dann wird der gestrengste Lehrhcrr und Lehrer meistens ein wohlwollender Examina tor sein. Prüfungen sind gleich einem Sport kampfe, gleich einem Rennen, bei dem es gilt, einen Platz zu besetzen, Sieger zu sein. Und wenn dann die Bahn fehlerfrei und „alles fertig" ist, dann wird der Kämpfer bei ermun ternden Zurufen sicher auch „sein Glück machen." Die Form war hart, das sei zugegeben, aber nicht um zu kränken, sondern um allenthalben eindringlichst auf die Gefahren des Abweges auf merksam zu machen. H. I. Frage 47. Großblumige Veilchen. Welches ist zur Zeit das größtblumige Veilchen? E.P.iuD. Frage 48. Sancrkirschcnwildling. Kann man auf gewöhnlichen Sauerkirschcnwildling Schaltenmorellen und Ammern veredeln? Wie ist die Tragbarkeit usw.? A.R. in G. Antwort 42. Konservierung von Erdbeeren. An der Versuchsstation für Obst- und Gemüse verwertung der Gärtnerlehranstalt in Berlin- Dahlem, wurden vor einigen Jahren Konser vierungsversuche mit verschiedenen Erdbeer sorten in Dickzuckerlösung ausgeführt. Das Ergebnis bei der Sorte „Deutsch-Evern" war folgend: 1. Eigenschaften der unverarbeiteten Frircht: Farbe: leuchtendrot, Konsistenz: sehr fest, Größe: klein bis mittelgroß. 2. Eigen schaften der Konserve: Farbe: rosa, also Heller geworden, Konsistenz: sehr sest, Geschmack: fein, süß. Bemerkung: Die Farbe läßt zu wünschen übrig. Wie aus obigem hervorgeht, wäre ein Färben bei der Verarbeitung angebracht, da ein schön dunkles Aussehen von der Konserve ver langt wird. Das Färben geschieht mit „Erd beerrot". Jede Färbung erfordert jedoch De klaration. I. Mayer, Starnberg (Oberbayern). „Deutsch-Evern", eine der frühesten Sorten, verwendet man nicht zum Konservieren, weil diese Sorte frisch gut bezahlt wird. Man färbt mit Erddeer- oder auch Kirschrot. Bauen Sie die Sorte „Hansa", die behält ihre Farbe, braucht also nicht gefärbt zu werden. Für den Kleinbedarf, Hauswirtschaft, ist das neue Obst buch von Radetzki sehr schön, für großen Betrieb ist das Handbuch der fabrikativen Obstverwer- tung von Jacobsen zu empfehlen; es gibt davon mehrere Auflagen, die Sie durch die Gärtnerische Verlagsgesellfchast m. b.H., Berlin SW. 48, Friedrichstr. 16, beziehen können. W. Stuht, Friedersdorf. Antwort 44 Nachträgliche Einziehung von Rentenbanlgrundschuldzinscn. Die Nachsorderung der für 1. 4. 24 fällig gewesenen Rate an Nentenbankzinsen besteht zu Recht, denn das Gesetz über die Liquidierung des Umlauses an Rentenbankscheinen vom 30. 8. 24 sieht zwue eine Neuregelung vor insofern, als die Be lastung der industriellen, gewerblichen und Han delsbetriebe einschließlich der Banken fortfällt und für die Landwirtschaft eine andere Be messungsgrundlage geschaffen worden ist, je- doch ist der veränderten Bemessungsgrundlage für die Landwirtschaft rückwirkende Kraft bei gelegt. Nach Z 3 haben die Unternehmer die bis zum Inkrafttreten dieser Vorschriften auf- gelausenen Zinsen für die Umlage an die Rentenbank abzuführen. Die Vorschriften über die Belastung der Landwirtschaft, Forstwirt schaft und der Gärtnereien nach diesem neuen Gesetz, sollen aber gemäß einem Erlaß des Reichssinanzministers vom 15. 9. 24 III 0 7603 mit Wirkung vom 1. 4. 24 in Kraft gesetzt wer den. Die Eigentümer der landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Zwecken dienenden Grundstücke haben also die Grundschuld mit Wirkung vom 1. 4. 24 ab statt mit bisher 4»/o, mit 5»/» des berichtigten Wehrbcitragswertes zu verzinsen. Es handelt sich der fraglichen Rentenbankzahlung am 1. 4. 24 um eine Zahlung von Rentenbankzinsen neuer Art. Eine andere Frage ist es, ob die Forderung der für 1. 4. 24 fälligen Rentcnbankzinsenratr nicht inzwischen verjährt ist. Der Charakter der Rentenbankzinsen hat sich ja durch die Durch führungsbestimmungen zum Gesetz über die Liquidierung des Umlaufs an Rentenbank scheinen sehr verändert. Die Rentenbank, zinsen werden hinsichtlich der Abführung durch die Finanzämter wie Reichsstenern behandelt. Die cingegangenen Zinsbeträge sind nicht mehr an die Renteubank abzuführen, sondern treten dem Kasjenbestand des Finanzamts an Reichs steuern hinzu. Nach der Durchsührungsverord- nuug sinden grundsätzlich die Vorschriften dec RAO. aus die Rentenbankzinseu Anwendung. Nach A 121 RAO. beträgt die Versährungssrist grundsätzlich fünf Jahre mit Ausnahme der Zölle und Verbrauchssteuern. Die Verjährung der für 1. 4. 1924 fälligen Rentenbankzinsen ist also noch nicht vollendet. Gab». siik R WMA kvis Notor - Lodsnkrä8sn, KrsktkatuirsuM jeder ^rt, ort8ks8ts Notoren, 0umpkmu8ekin6n, Vzmamo8, Elektromotoren U8W. 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