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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 43.1928
- Erscheinungsdatum
- 1928
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-192800006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19280000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19280000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- vorlagebedingter Textverlust: S. [10]-[11] von Heft Nr. 16 kleben zusammen, konnten nicht gescannt werden
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 43.1928
-
- Ausgabe Nr. 1, 5. Januar 1928 -
- Ausgabe Nr. 2, 12. Januar 1928 -
- Ausgabe Nr. 3, 19. Januar 1928 -
- Ausgabe Nr. 4, 26. Januar 1928 -
- Ausgabe Nr. 5, 2. Februar 1928 -
- Ausgabe Nr. 6, 9. Februar 1928 -
- Ausgabe Nr. 7, 16. Februar 1928 -
- Ausgabe Nr. 8, 23. Februar 1928 -
- Ausgabe Nr. 9, 1. März 1928 -
- Ausgabe Nr. 10, 8. März 1928 -
- Ausgabe Nr. 11, 15. März 1928 -
- Ausgabe Nr. 12, 22. März 1928 -
- Ausgabe Nr. 13, 29. März 1928 -
- Ausgabe Nr. 14, 5. April 1928 -
- Ausgabe Nr. 15, 12. April 1928 -
- Ausgabe Nr. 16, 19. April 1928 -
- Ausgabe Nr. 17, 26. April 1928 -
- Ausgabe Nr. 18, 3. Mai 1928 -
- Ausgabe Nr. 19, 10. Mai 1928 -
- Ausgabe Nr. 20, 17. Mai 1928 -
- Ausgabe Nr. 21, 24. Mai 1928 -
- Ausgabe Nr. 22, 31. Mai 1928 -
- Ausgabe Nr. 23, 7. Juni 1928 -
- Ausgabe Nr. 24, 14. Juni 1928 -
- Ausgabe Nr. 25, 21. Juni 1928 -
- Ausgabe Nr. 26, 28. Juni 1928 -
- Ausgabe Nr. 27, 5. Juli 1928 -
- Ausgabe Nr. 28, 12. Juli 1928 -
- Ausgabe Nr. 29, 19. Juli 1928 -
- Ausgabe Nr. 30, 26. Juli 1928 -
- Ausgabe Nr. 31, 2. August 1928 -
- Ausgabe Nr. 32, 9. August 1928 -
- Ausgabe Nr. 33, 16. August 1928 -
- Ausgabe Nr. 34, 23. August 1928 -
- Ausgabe Nr. 35, 30. August 1928 -
- Ausgabe Nr. 36, 6. September 1928 -
- Ausgabe Nr. 37, 13. September 1928 -
- Ausgabe Nr. 38, 20. September 1928 -
- Ausgabe Nr. 39, 27. September 1928 -
- Ausgabe Nr. 40, 4. Oktober 1928 -
- Ausgabe Nr. 41, 11. Oktober 1928 -
- Ausgabe Nr. 42, 18. Oktober 1928 -
- Ausgabe Nr. 43, 25. Oktober 1928 -
- Ausgabe Nr. 44, 1. November 1928 -
- Ausgabe Nr. 45, 8. November 1928 -
- Ausgabe Nr. 46, 15. November 1928 -
- Ausgabe Nr. 47, 22. November 1928 -
- Ausgabe Nr. 48, 29. November 1928 -
- Ausgabe Nr. 49, 6. Dezember 1928 -
- Ausgabe Nr. 50, 13. Dezember 1928 -
- Ausgabe Nr. 51, 20. Dezember 1928 -
- Ausgabe Nr. 52, 27. Dezember 1928 -
-
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Band 43.1928
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- Gartenbauwirtschaft
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Er. 49 KN. Eocbe- oiUo, extra Dual. 88 KN, I. 6r. 80 KN. One de Koriin, extra Dual. 82 KN, I. Er. 76 KN, Lon Amore, zartrosa 146 KN, Ls klaute 78 KN, Le Natelaa 118 KN, Noa Tresor, extra tzual. 128 KN, I. Er 112 KN, kroeerpiae, extra Dual. 120 KN. I. 6r. 106 KU. kroeperit^ 90 KN, Koss precocs 156 KN pro 1000 8tüek. kreise verstellen sied rollkrei netto Kasse abDoreten; Aukträgs initKasse dis rum 15. 3ult 3 "/o Rabatt. 2lsl naad Vsieiodarun^. — Aukträ^s baläixst erbeten. Ausküdrlioks krsis- ksts kür alle Lorten Nxsriatben, Tulpen, KarLissen, Erocus nsv. stsbt auk Vunsok kiel zu Disosten. I.W.Seisendusck Nom.-Sen. vorrten in ^«5». Ms fein'- luia kotseeungs - anslsii üii' l-sneiiiisii io kei'iin-llsiiiein arteilt nie naskstsdsnd über unsere Lc«I>»UL«k dis ^skskertsn LeblLuebs baden sieb dis jetzt ,ebr gut bev/skrt. Oer Vr"-8edlaued vvuräs besonders in den EsvLokskSussrn fast tazlicb gekrsucbt. Das Nsterial ist einvnnd- krei, da noob keine ksblsteks sieb zsixt. koborrougon Lis sieb von der vorzüzlionsn kssedakksodsit und kisis^ürdigksit unser. LoblLuebs durob kinboiung eines kosten losen, uovsrbindltoksn, dsmustsrtsn Angebotes. I. Lngl L Wo», S«r»n N a, 6arten»tr»üv klr. 100. Islspboo: Norden 341 u. 12185. Eine neue Gärluer-Siedlung in Zcanlsur! am Mai«. Von A. Dobler in Frankfurt a. M. Die erfreuliche Tatsache, daß der erste Ver such einer Gärtnersiedlung aus dem „Teller" in Oberrad gelungen ist, hat eine Reihe von jungen Gärtnern veranlaßt, eine zweite Gärt- nerjiedlung zu gründen. Diesmal sind es nicht die Oberrüder Gärtner allein, sondern es machen auch Sachsenhäuser Gärtner mit. Immerhin aber bleibt wieder den Oberräder Gärtnern der Ruhm, die Führenden zu sein, und darauf können sie stolz sein. Die An- regung hat auch bei der Stadtverwaltung so fort große Sympathie gefunden, und besonders Stadtrat May ist es, der die Gründung dieser Siedlung eifrig fördert. Am 3. Februar konnte die Genossenschaft bereits gegründet werden. Da die neue Sied lung in unmittelbare Nähe der Gerbermühle kommt, hat man ihr den Namen „Gärtner- Siedlung Gerbermühle" Frankfurt a. M. ge geben. Das seitens der Stadt zur Verfügung gestellte Gelände ist ein Teil des Münzen berger Lehens, das die Stadt schon seit langer Zeit gepachtet hat und zwar auf 99 Jahre. Der Umstand, daß es nicht stadteigenes Ge lände ist, bringt es mit sich, daß zunächst weder Erbbau, noch Erbpacht jn Frage kommt. Hieraus folgt, daß man zunächst die Frage dec Erstellung von Wohnhäusern zurückgcstellt hat, ohne aber damit zu sagen, daß dieselben nicht doch aus bestimmten Gründen errichtet werden, wenn sich eine rechtliche Möglichkeit ergibt, bzw. die Holzhausenschen Erben, die größtenteils im Ausland leben, damit einver standen sind, daß das Gelände bebaut wird. Das zur Verfügung gestellte Gelände reicht für 15 Betriebe von je 50 Ar. Jeder Betrieb erhält 450 qm Gewächshäuser und 200 Früh beetfenster, eine Regenanlage und einen Wirt- schaslsraum, in dem ein Aufenthaltsraum vor gesehen ist. Wie bei der Tellersiedlung, sind auch diesmal Kredite zur Verfügung gestellt, jedoch diesmal vom Reich; die Verteilung er folgt durch die Nassauische Landesbank. Wie jedem Frankfurter bekannt ist, ist der Boden im Münzenberger Lehen sehr gut und ebenso die Lage günstig. Die Betriebe werden so aufgeteilt, daß die einzelnen Parzellen eine Breite von 30 m und eine Länge von rund 170 m erhalten. Für die Gesamtsiedlung ist ein Genossenschaftsraum vorgesehen, worin die der Genossenschaft gehörenden Geräte und Maschinen aufgestellt werden. Dieser Raum findet auch als Pack- und Sortierraum Ver wendung, da gemeinschaftlicher Verkauf der Produktion vorgesehen ist. Im Gegensatz zur Tellersiedlung ist diesmal vorgesehen, die Gewächshäuser mit einer Zentralheizung zu versehen. Jeder Siedler kann nach Bedarf seine Häuser abdrosseln, wenn er keine Hei zung benötigt. Zu diesem Zweck ist eine kom binierte Dampf- und Warmwasserheizung vor gesehen, die sich in Gorgast bei Berlin sehr gut bewährt hat. Weiter ist vorgesehen, daß jeder Siedler ein Gnrkenhaus erhält, das er auch als Anzuchthaus verwenden kann. Nicht ausgeschlossen ist, daß eventuell gemeinsame Anzuchthäuser erstellt werden, die einer der Siedler übernimmt. Die Frage, welches Sy stem von Gewächshausbauten gewählt wird, ist noch ungeklärt. Jn Anbetracht der Kostcn- frage wird natürlich das System genommen, das sich am besten bewährt hat und den zur Verfügung stehenden Mitteln entspricht. Di« in Aussicht gestellten Kredite ermöglichen es, daß jeder Siedler 18 000 M. zur Erstellung der Gewächshäuser und Frühbeete erhält. Be dingung ist aber, daß jeder Siedler 2—3000 M- Eigenkapital mitbringt, um die Betriebsmittel zu besitzen, die nötig sind, die Kulturen zu beginnen. Mit der Erstellung der Gewächs häuser muß spätestens im August dieses Jahres begonnen werden, damit die Einpflanzung noch rechtzeitig für die ersten Frühkulturen erfolgen kann. Es ist also damit zu rechnen, daß, wenn alle Vorarbeiten programmäßig verlaufen, die neue Gärtnersiedlung bis zum Spätherbst in Betrieb ist. Wie bei der Teller siedlung, wurde auch bei der neuen Siedlung „Gerbermühle" der Genossenschaftsanteil auf 300 M. festgesetzt und die Haftsumme mit 3000 M. satzungsgemäß vereinbart. Eine große Sorge der Siedlungsgenossenschaft wird die Erstellung der Straßen sein. Es ist dringend notwendig, daß die Stadt Frankfurt am Main in großzügiger Weise hier eingreift. Mit der Uebernahme der Bürgschaft für den Reichskredit allein ist den Siedlern nicht ge holfen. Da dis Straße durch die Siedlung eine solche für den öffentlichen Verkehr wer den kann, ist es nicht zu viel verlangt, wenn die Kosten seitens der Stadt übernommen wer den. Auch hinsichtlich der Zuführung der Wasserleitung, ohne die die Siedlung nicht sein kann, erwächst der Stadt eine vornehme Aufgabe. Es steht zu hoffen, daß auch in dieser Frage den Siedlern möglichst Lasten erspart bleiben. Sollte es keine Verständigung geben können, so ist vorgesehen, daß eine Zentralanlage mit gemeinsamer Pumpe das Wasser aus dem Main holt. Die Frage der Geldersparnis und billigen Betriebsführung wird auch hierüber entscheiden. Wie schon ein mal erwähnt, ist die schwierigste Frage die, ob die Wohnhäuser erstellt werden können und wer diese baut. Die Lösung der ersten Frage wird sich ermöglichen lassen. Es kann es der Fall sein, daß diese Wohnhäuser, ohne die die Siedlung halbfertig wäre, noch in diesem Jahre erbaut werden. Schwieriger ist aber die Frage: Wer baut die Häuser? Die einzig richtige Lösung wäre die, daß die Stadt die Häuser baut und an die Siedler vermietet. Voraussetzung hierzu ist aber, daß die Miete nicht höher wird, als die Zinsen und Amorti sation bei eigener Bauausführung der Ge nossenschaft. Städtebaulich erwächst hier eine wichtige Aufgabe des Hochbauamtes, denn die Siedlung, die zwischen Speckgasse und Bal- duinstraß« an der Bahnlinie und Uferstraße nach Offenbach zu liegen kommt, muß ganz beson- ders schön in das Gelände eingcfügt werden. Aus den Reihen der Siedler ist der Wunsch laut geworden, daß die Stadt Frankfurt am Main die Wohnhäuser bauen soll. Was bei den Siedlungsbauten in Praunheim möglich war, muß auch in diesem Falle durchführbar sein. Jn richtiger Vorsorge sind auch die Hauszinssteuergelder für diese Wohnhäuser schon angemeldet und vorgemerkt, so daß eigentlich die Geldfrage bis zu 80°/o schon gesichert wäre. Bei dieser Gelegenheit soll erwähnt werden, daß die Stadt Berlin in richtiger Erkenntnis der Wichtigkeit einer leistungsfähigen Frühgemüsekultur die runde Summe von einer Million Mark gegeben hat. Herr Oberbür- germeister Dr. Landmann könnte hier bei dieser neuen Siedlung sein Programm für die Landwirtschaft und den Gartenbau prachtvoll rn die Tat umsetzen und so den Beweis er bringen, daß er seiner Etatrede die Taten auf dem Fuß folgen läßt. Es läßt sich sicher ermöglichen, zu den 16 Millionen Mark des Extraordinariums noch weitere 300 000 M. zu beschaffen, um die notwendigen 15 Wohn häuser der neuen Gärtner-Siedlung erstellen zu können. Herr Oberbürgermeister Böß - Berlin, hat gelegentlich der Tagung des Reichs verbandes des deutschen Gartenbaues am 30. Januar einen bedeutsamen Vortrag über die Förderung des Gartenbaues durch die Kommunen gehalten, aus dem die klare Kennt nis der Belange des Gartenbaues spricht. Aber darüber hinaus hat der als sehr rührig be kannte Berliner Oberbürgermeister seine Theorie großzügig in die Praxis wirklicher Unter stützung umgewandelt. Wenn Herr Ober bürgermeister Dr. Landmann in ähnlicher Form für den Frankfurter Gartenbau und seine zukünftige Gestaltung denkt, dann ist die Frage der Erstellung der Siedlungshäuser an der Gerbermühle geklärt, und sie stehen bis zum Herbst zur Freude der Frankfurter. Die Schöpfer der neuen Siedlung und die Siedler selbst werden dankbar sein. Sie Durchführung von vallon und Fenslerschmud- weNbewerben. Di« Balkon- und Fensterschmuckwettbewerbe haben sich bereits in vielen Städten als wirkungsvolles Werbemittel zur Förderung des Absatzes besonders deswegen erwiesen, weil an ihrer Durchführung nicht nur der Garten bau, sondern noch andere Berufszweige und öffentliche Stellen interessiert sind. Den vielen bei der Hauptgeschäftsstelle eingehenden An fragen entnehmen wir, daß die Vorarbeiten auch in diesem Jahre bereits vielerorts ein geleitet sind. Unter Hinweis aus den in Nr. 42/27 der „Gartenbauwirtschast" veröffent lichten Aufsatz von E. Dageförde möch ten wir auch die nachfolgende Mitteilung drin gender Beachtung empfehlen, da sie wertvolle Hinweise enthält. Weitere Anregungen nehmen wir dankbar entgegen. Wir möchten bei dieser Gelegenheit nicht ver säumen, auch die Verteilung unserer Flugblätter „10 Gebote für den Balkonbesitzer" und unserer Broschüren „Blumen im Heim" anzuregen. Die Nachfrage ist recht rege, so daß wir um schnellste Bestellung bitten möchten! Blumenschmuckwcttbewcrb 1927 in Krefeld. Vor dem Kriege wurde hier in Krefeld, wie auch in vielen anderen Städten, jedes Jahr ein Blumenschmuckwettbewerb abgehalten. Jn der Kriegs- und Nachkriegszeit konnte leider dieser für unseren Beruf so segensreiche Brauch nicht durchgeführt werden. Jetzt, wo die Ver hältnisse wieder stabil geworden sind, ist es Pflicht einer jeden Organisation und in klei neren Orten eines jeden einzelnen Kollegen, diese für das freundliche und schöne Aussehen einer jeden Stadt so wichtige Einrichtung wie der einzurichten und zu unterstützen. So wurde auch hier in Krefeld im vergangenen Jahr die ser Wettbewerb vom Verkehrsverein, unter stützt vom Verein selbständiger Gärtner von Krefeld und Umgegend, wieder energischer an gefaßt und ins Werk gesetzt. Als Einleitung wurde Vom Verein selbständiger Gärtner von Krefeld und Umgegend im Mai aus dem gro ßen Vorplatze des Parkhofes, inmitten der Stadt, eine großzügig veranstaltet« Balkon- und Fensterschmuckausstellung abgehalten. Die ser Ausstellung war ein voller Erfolg beschic- den, welcher sich nachher durch starke Betei ligung am Wettbewerb auswirktc. So hatten sich die Anmeldungen gegenüber dem Vorjahr« von 168 auf 487 erhöht. Die Wertungen fanden in fünf Gruppen statt. Das Preis richterkollegium bestand aus Herren der Stadt verwaltung, des Verkehrsvereins und des Ver eins selbständiger Gärtner von Krefeld und Umgegend. Für die 487 Preise wurden ins gesamt 2340,50 M. ausgegeben. Ausschließ, lich waren es Blumen und Pflanzen, welche an die mit einem Preise Bedachten ausgegsben wurden. Außerdem hat der Verkehrsverein noch 1450 M. für Anzeigen, Drucksachen usw. ausgegeben, so daß sich die Gesamtsumme auf 3790,50 M. belief. Hierzu hat jedoch auch der Verein selbständiger Gärtner ein« namhafte Summe beigestcuert. Zwecks Wer bung hatte das Preisrichterkollegium in diesem Jahre noch einmal zahlreiche Preise an Woh nungsinhaber verliehen, die sich nicht ange meldet hatten. Jn Zukunft sollen sich die Prämiierungen jedoch nur auf die Anmeldungen beschränken. Jedoch ist das Interesse am Blumenschmuckwettbewcrb durch di« Prämiie rungen derjenigen, die sich nicht angemeldet hatten, und doch mit einem Preise bedacht waren, so geweckt worden, daß in diesem Jshr lng.^oks.ttsnsenLOo. Q m. b. l-L bLKLIN NW 7, UniversilÄtstrsks 3d. Tslepbon: Tsntrum 2097. üMMlllMMllöllL-lMIö u. 2.: vsNenlrsrlor (Notorkssks), rmrgürugspNug und «uillvolor kür «vslkunuren üMMige csiM» 100 Stacks knolisn in kraedtwisekuox, kür Töpks und klättsrsednitt, nur 105 N. 50 8t. 60 N, 10 8t. 15 N, tzSgsn Ns.edns.dms. Qrlsm IVvNsr mit einer überaus großen Zahl von Anmel dungen gerechnet werden kann. Auch in diesem Jahr plant der Verein selbständiger Gärtner von Krefeld und Umgegend im Mai eine große Ballon- und Fensterschmuckausstellung und im Herbst im großen Saal der Stadthalle eine große Blumen- und Pslanzcnschau, bei wel cher Gelegenheit die Preis: für den Blumen schmuckwettbewerb verteilt werden sollen. Die Vorarbeiten sür diese Ausstellungen sind schon im Gange und versprechen einen vollen Er folg. Sollten diese Zeilen auch in den Städten zu einem Blnmenschmuckwettbewerb anregcn, in welchen dieser bisher nicht stattfand, so ist der Zweck derselben erreicht. Einbehaltung der KonlrMruchsflrasen trotz überschreitens der Unpsünd- barleitsgreue. Von Dr. Franz Goerrig in Lohmar (Siegkreis). Jn einem Urteile vom 20. 9. 1927 Nr.A L 167/27 beschäftigt sich das Arbeitsgericht M.-Gladbach mit der Frage, ob der Arbeitgeber die einem unter Kontraktbruch ausgeschiedenen Arbeitnehmer zustehenden Lohn- und Ge haltsbeträge auch dann um die gesetzlich bzw. nach der einschlägigen Arbeitsordnung verwirk ten Kontraktbruchstrafen kürzen darf, wenn infolge der Kürzung dem betreffenden Arbeit nehmer nicht mehr die für die in Frage kommende Entlohnungsperiode an sich zn- stehenden unpfändbaren Lohn- und Gehalts beträge verbleiben. Dabei kommt das Arbeits gericht M.-Gladbach zu dem praktischen Er- gebnis, daß der Geltendmachung der Lohnver wirkungsabrede seitens des Arbeitgebers von dem betroffenen kontraktbrüchig gewordenen Arbeitnehmer die Unpfändbarkeitseinrede über haupt nicht entgegengehalten werden kann, da die Einbehaltung wegen Kontraktbruchs ver wirkter Lohn- und Gehaltsbeträge nicht etwa eine durch das Lohnbeschlagnahmegesetz unter Umständen verbotene Aufrechnung darstellt. Aus der Begründung dieses Urteils verdienen fol gende grundsätzlichen Erwägungen Beachtung, „Der Einbehaltung des verwirkten Lohnes steht der § 394 BGB- (einseitige Aufrechnung), wonach eine unpfändbare Lohnforderung nicht mit einer anderen Forderung kompensiert wer- den kann, und der § 2 des Lohnbeschlagnahme- gesetzes (sogenannter Aufrechnnngsvertrag), wo nach jede Verfügung über den Lohn insoweit unwirksam ist, als die Beschlagnahme unwirk sam ist, nicht entgegen. Denn diese Bestimmun gen setzen das Vorhandensein einer Lohnforde rung und einer Gegenforderung des Arbeit gebers voraus, während, falls Lohnverwirkung für den Fall des Kontraktbruches bedungen ist, infolge des Kontraktbruches die Lohnforderung abredungsgemäß ohne weiteres hinfällig wird oder sich mindert, nicht erst infolge Aufrechnung mit einer Gegenforderung des Arbeitgebers. Die Lohneinbehaltung geschieht nicht etwa auf Grund einer Aufrechnung und die Lohnverwir kungsabrede ist nicht etwa als bedingter Auf rechnungsvertrag anzusehen, vielmehr ist die Lohnverwirkung auf eine durch den Eintritt einer auslösenden Bedingung verursachte Auf hebung der Lohnforderung zurückzuführen." (Vergl. Landmann, Kommentar zur Gewerbe ordnung, 6.Aufl.,1S12. §134, Anm.3, S. 575.) Die Gemüse- und Zrühkarlofselzuchl in Zlalien Don Dr. I. I. L. van Rijn Deutsch von Dr. W. Ettling Die Broschüre enthält wichtige und für jeden Betriebsinhaber nähere Mitteilungen über die Maßnahmen Italiens zur Förderung des Gemüsebaues (siehe GartenbauwirtschaftNr. 10) Preis 2,— RM. Zu beziehen durch die HauplgeschDsslelle des Reichsvecbandes des deutschen Gartenbaues e. v., Berlin <0, K.ovprinzenuser 2?
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