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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 43.1928
- Erscheinungsdatum
- 1928
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-192800006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19280000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19280000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- vorlagebedingter Textverlust: S. [10]-[11] von Heft Nr. 16 kleben zusammen, konnten nicht gescannt werden
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 43.1928
-
- Ausgabe Nr. 1, 5. Januar 1928 -
- Ausgabe Nr. 2, 12. Januar 1928 -
- Ausgabe Nr. 3, 19. Januar 1928 -
- Ausgabe Nr. 4, 26. Januar 1928 -
- Ausgabe Nr. 5, 2. Februar 1928 -
- Ausgabe Nr. 6, 9. Februar 1928 -
- Ausgabe Nr. 7, 16. Februar 1928 -
- Ausgabe Nr. 8, 23. Februar 1928 -
- Ausgabe Nr. 9, 1. März 1928 -
- Ausgabe Nr. 10, 8. März 1928 -
- Ausgabe Nr. 11, 15. März 1928 -
- Ausgabe Nr. 12, 22. März 1928 -
- Ausgabe Nr. 13, 29. März 1928 -
- Ausgabe Nr. 14, 5. April 1928 -
- Ausgabe Nr. 15, 12. April 1928 -
- Ausgabe Nr. 16, 19. April 1928 -
- Ausgabe Nr. 17, 26. April 1928 -
- Ausgabe Nr. 18, 3. Mai 1928 -
- Ausgabe Nr. 19, 10. Mai 1928 -
- Ausgabe Nr. 20, 17. Mai 1928 -
- Ausgabe Nr. 21, 24. Mai 1928 -
- Ausgabe Nr. 22, 31. Mai 1928 -
- Ausgabe Nr. 23, 7. Juni 1928 -
- Ausgabe Nr. 24, 14. Juni 1928 -
- Ausgabe Nr. 25, 21. Juni 1928 -
- Ausgabe Nr. 26, 28. Juni 1928 -
- Ausgabe Nr. 27, 5. Juli 1928 -
- Ausgabe Nr. 28, 12. Juli 1928 -
- Ausgabe Nr. 29, 19. Juli 1928 -
- Ausgabe Nr. 30, 26. Juli 1928 -
- Ausgabe Nr. 31, 2. August 1928 -
- Ausgabe Nr. 32, 9. August 1928 -
- Ausgabe Nr. 33, 16. August 1928 -
- Ausgabe Nr. 34, 23. August 1928 -
- Ausgabe Nr. 35, 30. August 1928 -
- Ausgabe Nr. 36, 6. September 1928 -
- Ausgabe Nr. 37, 13. September 1928 -
- Ausgabe Nr. 38, 20. September 1928 -
- Ausgabe Nr. 39, 27. September 1928 -
- Ausgabe Nr. 40, 4. Oktober 1928 -
- Ausgabe Nr. 41, 11. Oktober 1928 -
- Ausgabe Nr. 42, 18. Oktober 1928 -
- Ausgabe Nr. 43, 25. Oktober 1928 -
- Ausgabe Nr. 44, 1. November 1928 -
- Ausgabe Nr. 45, 8. November 1928 -
- Ausgabe Nr. 46, 15. November 1928 -
- Ausgabe Nr. 47, 22. November 1928 -
- Ausgabe Nr. 48, 29. November 1928 -
- Ausgabe Nr. 49, 6. Dezember 1928 -
- Ausgabe Nr. 50, 13. Dezember 1928 -
- Ausgabe Nr. 51, 20. Dezember 1928 -
- Ausgabe Nr. 52, 27. Dezember 1928 -
-
Band
Band 43.1928
-
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- Gartenbauwirtschaft
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Die G a rt e n v a u w irti ch a ft Nr. r. 1L. 1. IS28 aber um so besser können sich die Fähigkeiten Les einzelnen Betriebsleiters auswirkcn. Die bei den angestellten Betrachtungen des Entwicklungsganges der Formen der landwirt schaftlichen Erzeugung sestgcstellte Richtung wies auf eine Jntenjitätssteigerung derselben hin, die einesteils im Gartenbau endete; hier sinket sie nicht ihr plötzliches Ende, sondern innerhalb des Gartenbaues lassen sich — wenn ich den Gartctlbau in diesem Falle der Land wirtschaft gegenüberstcllen darf — dieselben Entwicklungstendenzen verfolgen. Nach allem muß die Gartcnbausicdlung als eine intensive Form des Landbaues bei einer weiter steigenden volkswirtschaftlichen Entwicklung günstige Aussichten haben, wenn sie in der richtigen Weise angcfaßt und auf den passenden Unterbau gesetzt wird. Ich habe immer versucht zu zeigen, daß die vor zunehmende AnficdlungSform nicht als etwas Isoliertes behandelt werden kann, und hieraus ergibt sich mit eindeutiger Wucht, daß man hochstehende intensive Anbausormen nicht ohne weiteres in eine nach der Lage der Dinge zwangsläufig extensiv zu bcwirtschastcnde Gegend verpflanzen kann. Ich warne also davor, mit Mistbeet- Pflanzen in die Wildnis zu ziehen. Dies mag selbstverständlich klingen und wird in dieser krassen Form sehr einleuchtend sein. Aber in der Praxis liegen die Dinge denn doch oft anders, und um das verstehen zu können, muß man sich klar machen, daß ja nicht nur die verkehrstechnisch ungünstigen Lagen extensive Betriebsformen aufweisen. In weit entlegenen Gebieten wird niemand auf die Idee kommen, vielleicht einen intensiven Trcibgcmüsebau einzurichten, selbst wenn die natürlichen Wachstumsbedingungeu noch so günstig sind. Anders liegen die Verhältnisse in verkehrstechnisch künftigen Lagen, die auch im allgemeinen für gärtnerische Siedlungen die einzig brauchbaren sind. Aber selbst in diesen Gegenden kann man inselartig extensive Landbauformen finden, die hier meistens durch die Ungunst der Bodenverhältnisse bedingt wer den. Diese Ländereien sind zunächst natürlich am billigsten zu haben — von Bauspckulations- gelände soll abgesehen werden —, aber für den Gärtner werden sie letzten Endes immer am teuersten zu stehen kommen, da er zunächst ganz unverhältnismäßig hohe Kosten für Me liorationsarbeiten zu tragen hat. Die Arbeits kräfte sind bei der hochentwickelten Volkswirt schaft sehr teuer und, gemessen an der Min derwertigkeit des Bodens, besonders wertvoll. Trotz dieser Unkosten bleibt der Boden zu nächst minderwertig, und was das Schlimmste ist, auch all die späteren Aufwendungen ver mag der Boden nur in ganz geringem Maße nutzbringend zu verarbeiten; diese Böden wer den bei Plötzlicher Einführung intensiver Kul- turmcthoden auch dann noch die teuersten, wenn uran sie geschenkt bekäme. Hierher gehören alle extremen Bodenarten wie grandiger Sand, kompakter Ton und die meisten Moore. Sollen derartige Ländereien kultiviert werden, so ist das nicht die Aufgabe des Gartenbaubetriebes, sondern einer extensiven landwirtschaftlichen Nutzungsweise, die sich entsprechend dem lang sam wachsenden Kulturzustand des Bodens steigern läßt. Empfindliche gärtnerische Kul turen mit einem hohen Arbeitsaufwand sind unter diesen extensiven Verhältnissen denkbar ungünstig zu verwenden. Sollen die gärtnerischen Produktivsiedluu- gen mit dem günstigsten Erfolg arbeiten, so darf man sie nicht auf Oedländereien setzen, sondern muß ihnen die Spitzenbetriebe der Landwirtschaft in den verkehrstechnisch gün stigsten Lagen zur Verfügung stellen; nur hier finden sie ihre natürliche Grundlage, nur unter diesen Verhältnissen erreichen sie den höchstmöglichen Zinsenüberschuß. Wenn diese Forderung auch zunächst unerfüllbar er scheinen mag, so formuliert sie in der Tat nur den natürlichen Gang der Jntensitäts- stufenentwicklung des Landbaues, wie er mit steigender Volkswirtschaft reibungslos vor sich geht. So sehen wir auch heute wieder dieses Werden, mehr oder weniger neu ist nur di« planmäßig« Förderung der gärtnerischen Sied lung, die nur dann von durchschlagendem Er folg begleitet sein kann, wenn eine orga nisch« Jntensitätsentwicklung die Grundlage der gesamten Planung bildet. Um planmäßig «inen praktischen Anfang machen zu können, müßte der Staat für die gärtnerische Siedlung geeignete Domänen zur Verfügung stellen; dies dürfte ihm um so leichter fallen, da die staatlichen Domänen in der Regel keinen nennenswerten Reinertrag abwerfen. Daun würde mit einer derart groß aufgezogenen gärt nerischen Siedlung ein national- und be völkerungspolitisches Ziel auf einer wirtschaft lich gesunden Grundlage erreicht werden kön nen, was alle anderen Fragen in den Hinter grund drängen sollte. Zur Nnheltspaämg. Die Süddeutsche Gärtnercigenosseuschast e. G. m.b. H., Lahr in Baden, bittet uns mitzutcilen, daß sie in der Lage ist, Einheits- Packungen für Obst und Gemüse zu liefern. Wir machen bei dieser Gelegenheit nochmals darauf aufmerksam, daß in unseren Flugblät tern über die Einheitsverpackung auch die An schriften der von uns empfohlenen Vertrags- liescranten verzeichnet find. Unsere Flugblätter kosten: 1. Einheitsverpackung von Kernobst: V,1V M. pro Stück; 2. Einhcitsvcrpackunq von Gemüse und Weichobst: V,V5 M. pro Stück. Sie sind gegen Voreinsendung des Preises zuzüglich Porto für Drucksache jederzeit lieferbar. ttermsnn vienemsnn, KMMülMl', VsuLren i. Ls. f immer m- ier- cksutsckeo Osrtenbsues e. V." Lunckesverdonä .... Ler. - Oruppe klsme: .. IVoknort: Post: ;en nach ie unge- werden. Die karte dürfen werden. Gebühr Die nähme stellen. Bei sendern recht versteuert würde. Nach den vorliegenden Erfahrungen versuchen die Finanzämter n wieder, solche Prozentsätze mit den Sachver Auflieferung har mit Expreßgut- zu erfolgen. Auf eine solche Karte höchstens 5 Frachtstücke, aufgegeben Auf Verlangen wird gegen eine von 10 RPf. ein A n n a h m e s ch e i n Ltrske: Lstriebssrt: Obstbau, Oemüse, Illumen- unci Pflanzenbau, bunclsekufts^ürtnerol, 8sum- sekule, Lsmenbsu. (klicbtrutrekkenckes ckurckstreicben!) Ls ist mir xelunxsa. snckllob ckem Wunsebs vieler 1000 üärtnsr, eins vvlrklmk ertrag- rsieds bastengurlre kür LaltkLusor 2u Lüobten, naebr.ulcommsa. OaÜ meiner blsurüebtunK ab solutes Vertrau eg yniMgellMbrsebt^erzisn kapn, ist aus cksn uuskübrlioben Artikeln (les lisialrs- verbanckss, bei ckem sie rum XVsrtrsu^nis un^smslcket ist unck naod Ussiekti^un^ ckie kwpkeklung „Leacbten^vert-erbaltsn bat. inileltdlr.23 ^llerObst- unckOsmüssbau^ uuck Ilsltb'r.Ll „UerlUumsu- unck LkwllMnbuu" ersiebllieb. ckscksm Xuttru^ wird uuslübriioks Knlturanvvmsunk bsik«ls8i. la banckvsrlsssns Originalsaat, rvelebs nur ckurek miob rum Versand kommt. 10 Lorn 2,50 U, 25 Lorn 6 kl, 50 Lorn 10 A, 100 Lorn 20 U unter dlacbnsdme. Oiökers Nsnxen lüi Llvokbepilanruoj; Preis auk ^nkrage. Lei Vorkasse postkrsis Zusendung. verwendet werden. Eisenbahn ist verpflichtet, bei der An das Gewicht gebührenfrei festzu- Massensendungen kann mit den Ab- Selbstabfertigung vereinbart werden. so müssen hierfür mindestens vier breitlöpfige Nägel Expreßgut. Von unserem ständigen verkehrspolitischen Mitarbeiter. l. Expreßgut wird mit allen dem Per sonenverkehr dienenden Zügen, auch Schnellzügen besördert, soweit deren Benutzung nicht durch Schalteraushang ganz ausgeschlossen oder eingeschränkt ist; Luxus züge sind allgemein ausgeschlossen. Die Be förderung erfolgt im Gepäckwagen des näch sten geeigneten Zuges oder in besonderen Exprcßgutwagen. Der Absender kann die Be förderung mit einem bestimmten Zuge dis spätestens Stunde vor Abgang dieses Zuges beantragen. Muß Expreßgut unterwegs aus einen anderen Zug übergehen, so kann Weiter beförderung nicht bereits mit dem Anschluß zuge, sondern erst mit dem nächstfolgen den Personen- oder Schnellzug beansprucht werden. Zur Beförderung als Expreßgut werden nur solche Güter angenommen, die sich nach Form, Umfang und Gewicht zur Be förderung im Packwagen eignen und deren Ber- oder Entladung während des fahrplan mäßigen Zugaufenthalts möglich ist; Gepäck hat den Vorrang vor Expreßgut. Nicht an genommen werden z. B. Bäume und lebende Pflanzen in großen Kübeln ohne feste Hand griffe. Expreßgut wird von und nach allen Stationen angenommen, diesür den Gepäckverkehr eingerichtet sind soweit direkte Sätze bestehen und soweit im Verkehr über Orte mit getrennten Bahnhöfen Einrichtungen für die Ucbersührung von Gepäck bahnseits getroffen sind. Nach anderen Stationen wird Expreßgut angenommen, wenn es dem Empfänger nicht zugeführt zu werden braucht. Die Sendungen millssn sreigemacht ausgestellt. Die Annahme wird auch kosten los in Bescheinigungsbüchern be scheinigt, die die Abjertigungen gegen Be zahlung abgeben. Jedes Frachtstück muß bezeichnet sein mit der genauen Anschrift des Empfängers, dem der Versandstation oder dem Bcrsand- bahnhofe, der Bestimmungsstation oder dem in der Expreßgutkarte angegebenen Bestim mungsbahnhöfe und dem Aufgebetage. Es empfiehlt sich, in die Frachtstücke einen Zettel mit der vollständigen Anschrift des Empfängers einzulegen. Soll die Sendung dem Empfänger nicht zugesührt werden, so müssen die Frachtstücke und die Expreßgutkarte den Ver merk „Zur Selbstabholung" oder „bahnlagernd" tragen. Bei Sendungen nach Stationen, die nicht allgemein für den Exprcßgutverkehr eingerichtet sind, muß der Vermerk lauten „Zur Selbstabholung am Zug". Die Bezeichnung ist aus dem Fracht stück selbst, dann mit dem auffälligen Zusätze „Expreßgut", oder auf einem dauerhaft daran befestigten Beklebezettel oder einem halt baren Anhänger nach den von der Eisenbahn vorgeschriebeneu Mustern anzubringen. Zur Befestigung der Anhänger darf nur kräf tige Hanfschnur oder geglühter oder verzinkter Eisendraht von mindestens Vz mm Stärke verwendet werden. Wenn Tafeln oder An hänger auf die Frachtstücke aufgenagüt werden, Unverpackte oder mangelhaft verpackte Sendungen werden zurückgewiesen, wenn sie sich ihrer Natur nach zur Beförderung nicht eignen. Eignen sie sich nach dem Er- mefsen des abfertigenden Beamten zur Beför derung, so muß der Absender das Fehlen oder die Mängel der Verpackung aus der Expreß- gutkarte anerkennen. Der Empfänger ist berechtigt, die Aus lieferung nach Ankunft des Zuges, mit dem das Expreßgut zu befördern war, und nach Ablauf der für die Bereitstellung nötigen Zeit zu verlangen. Holt der Empfänger das Gut nicht bei Ankunft des Zuges ab, so wird er von der Ankunst benachrichtigt, wenn das Gut zur Selbstabholung bestimmt ist, oder wenn bei bahnlagernd gestellten Gütern der Empsänger nicht durch - schriftliche Erklärung oder der Absender nicht durch Vermerk in der Exprcßgutkarte ausdrücklich aus Benach richtigung verzichtet haben. Im übrigen wird Expreßgut dein Empfänger zugesührt, so weit hierfür Einrichtungen getroffen sind. Der Empfänger kann aber auch bei der Gepäckabfer tigung schriftlich erklären, daß er alle für für ihn eingehenden Sendungen selbst abholen oder durch andere als die von der Eisenbahn bestellten Fuhrunternehmer aüholen lassen will. Bei Uebcrschreitnng der Liefer frist und bei Berlu st haftet die Eisenbahn bei Expreßgut in gleichem Umfange wie bei anderen Gütern. Gegen weiteren Schaden hieraus kann der Absender das Gut dadurch versichern, daß er in der Expreßgutkarte das Interesse an der Lieferung in Reichsmark angibt. Die Gebühr hierfür be trägt 0,2 Rpf. für je 10 NM. und je 10 km; Mindestgebühr 40 Rpf. Auf unbesetzten Stationen ankom mendes Expreßgut wird nach der nächsten zur Abfertigung eingerichteten Station weiter gesandt, wenn es nicht bei Eintresfen des Zuges abgeholt wird. Der Absender kann in der Expreßgutkarte vermerken „Bei Ablieserungs Hinder nis Rücksendung ohne vorherige Benachrich tigung". Fehlt dieser Vermerk, so darf das Gut ohne Anweisung des Absenders nicht zurückgesandt werden. Der Empfänger kann Weitersendung nach einer anderen Station beantragen. (Schluß folgt.) hören sind. Die Frage der gärtnerischen Sachverständi gen, auch bei den Gerichten, führte zu lebhaften Diskusionen, in denen gefordert wurde, daß die Listen dieser Sachverständigen erneut geprüst und im Benehmen mit der Landwirtschafts kammer den Bez.-Gruppen, den Finanzämtern und den Gerichten mitgeleilt würden. Der Vorsitzende sagt diese Prüfung zu und stellt eine Zusammenkunft der Sachverständigen zur Schulung und Aussprache in Aussicht. Der Landesverbands-Vorsitzende betont, das; die Mitglieder berechtigt sind, Sachverständige abzulehnen die nicht vom Landesverband resp. von den Bezirksgruppen autorisiert sind. Es ist dringend erwünscht, daß von diesem Recht mehr als bisher Gebrauch gemacht wird. Es wird ferner eine Legitimation für die ernannten Sachverständigen gewünscht und zugesagt. Der Referent bespricht sodann an Hand des von der Hauptgeschäftsstelle übersandten Mate rials den Entwurf des sogenannten Steuerver- einheitlichungsgcsetzes und legt die darin vorge sehenen äußerst nachteiligen Entwicklungen für unseren Beruf dar. Er weist auf die Notwen digkeit einer geordneten Buchführung hin, die allein vor ungerechter Steuerveranlagung schützen kann und macht erneut auf die vorzügliche Ar beit der Buchsielle aufmerksam. Es wird ange regt, eine Entschließung in der Hauptversamm lung zu fordern, in der auf die beabsichtigte un tragbare Schädigung nachdrücklich hiugcwiesen wird. Entschließung. Wir begrüßen es freudig, daß seitens der hohen Staatsregierung die Notwendigkeit de: Hebung und Förderung des deutschen Gemüse- und Obstbaues anerkannt wird. Wir sind auch überzeugt, daß speziell die Einfuhr von Blumenkohl, Gurken und Tomaten mengenmäßig einen derartigen Umfang ange nommen hat, der für die deutsche Volkswirtschaft auf die Dauer nicht tragbar erscheint. Wir sind aber auf Grund unserer Erfahrungen der An sicht, daß die zur Verfügung gestellten Gelder bessere Anwendung finden würden, wenn diese an Personen gegeben, die im Gemüsebau fach männisch ausgebildet sind. Wir fordern daher: 1. Daß Staatskredite in der Zukunft nur durch die zuständigen Berufsvertretungen (Land wirtschaftskammern oder Reichsverband des deutschen Gartenbaues) zur Verteilung kommen. 2. Daß der Kreditnehmer auch eine Gewähr für die richtige und erfolgreiche Verwendung bietet. Wir empfehlen, Kredite nur an solche Per sonen zu vergeben, die durch ihre bisherige Tätigkeit den Beweis erbracht haben, daß sie fähig sind, Gemüsebau mit Erfolg zu betreiben und nicht erst allerlei Versuche auf diesem Gebiet anzustellen genötigt sind. 3. Wie rn allen anderen Gärtnerfachschulen unseres Landesverbandes sollen auch in den Gärtnerfachschulen in Hattingen und Hörde keine anderen Schüler Aufnahme finden als solche, die in einem von der Landwirtschaftskammer als Lehrwirtschaft anerkannten Betriebe eine ordnungsmäßige Lehrzeit durchmachen. Landesverband Westfalen. Lippe und Osnabrück im Reichsverband des deutschen Gartenbaues. vUkkSk WWMNWW« WVV!!WZ!!V!V kitt NkUKL WWWWWDDV VLKVKNVL WWMN!!lVW^ Der vnterreieknete erklärt kierckurck seinen Lsitritt rum „keicksverdanck ckes ständigen festzustellen, damit für sie das Ver anlagungsgeschäft vereinfacht würde. Demgegv über muß unbedingt an der individuellen Ve anlagung festgehalten und verlangt werden, daß in allen Fällen, in denen sich Schwierig keiten ergeben, die von den Bezirksgruppen dea Finanzämtern benannten Sachverständigen zu Aus de« Steuerarbeilen im Rheinland. Der Steuerausschuß des Landesver bandes Rheinland Hal in einer Sitzung am 11. Dezember 1027 zu wichtigen schwebenden Stcuerfragen Stellung ge nommen. Da die angeführten Gesichts punkte von allgemeinem Interesse sind, empfehlen wir den nachfolgend aus zugsweise angeführten Bericht zur ein gehenden Beachtung. Die Schristleitung. Tagesordnung: 1. Die Dewertnngsrichtlinien, 2. Die neuen Gesetzentwürfe a) des GrundstsuerrahmengesetzeS; d) des Gewerbesteuerrahmengesetzes. Zunächst berichtet der Vorsitzende des Steucr- ausschusses Schröder, Krescld, in eingehen den Ausführungen, deren Inhalt hier in einigen wesentlichen Punkten auszugsweise wiedergegeben sei: Die in Verhandlungen mit den Landesfinanz ämtern Köln und Düsseldorf ausgestellten Be wertungsrichtlinien sind, soweit es bekannt ge worden, von der überwiegenden Mehrzahl der Finanzämter eingehakten worden. Abweichende Bewertungen sind nur in Einzelfällen, insbe sondere im Bezirk des Finanzamtes Lennep be kannt geworden. Dagegen bestehen vielfach Be denken gegen zu niedrige Festsetzung der Ein heitswerte. Es wird nachdrücklich auf die Wirkungen einer unangemessenen niedrigen Be wertung aufmerksam gemacht, die in Zukunft für den Betroffenen, insbesondere bei Verkauf, Verpachtung, Aufnahme von Krediten usw. zu erheblichen Nachteilen führen kann. Es wird auch auf das iu Aussicht stehende Städtebauge setz hingewiesen, das gegebcnensalls im Zusam menhang mit der Festsetzung des Einhcitswertes zu schweren Schädigungen des gärtnerischen Grundvermögens führen kann. Auch der ge samte Berufsstand habe ein erhebliches Interesse an einer gerechten Bewertung des im deutschen Gartenbau arbeitenden Vermögens. Eine zu niedrige Bewertung führt zu einer Unterschätzung der volkswirtschaftlichen Bedeutung des Garten baues, die durchaus nicht im Interesse des Be rufsstandes und der Beruisangchörigen liegt. Es sei in diejem Zusammenhang auf den Kampf des Neichsverbandes für unsere wirt schaftspolitische Geltung bei Beratung von Zoll- und Steuersragen, Zuteilung von Krediten und dergl. mehr hingewlesen. Ans der Versammlung heraus wurde die Wichtigkeit der Bewertungssrage an einigen Bei spielen erläutert und gefordert, daß bei der end gültigen Regelung der Bewertung jeder ein zelne genau prüfen solle, ob mit dem vom Finanzamt festgesetzten Einheitswert den vorhin geschilderten Gesichtspunkten entsprochen sei. Es wurde angeregt, einen Prozentsatz vom gemeinen Wert als Richtlinie anzugeben, ebenso Prozent sätze vom Ertragswert oder vom Umsatz als Richtlinien zur Schätzung des steuerpflichtigen Einkommens festzusetzen. Der Vorsitzende warnt« dringend davor, irgendwelche Prozentsätze als Richtlinien anzugeben, da die Betriebsverhält nisse in jedem Falle verschieden sind und bei Anwendung von schematischen Schätzung! Prozentsätzen die Mehrzahl der Betriem
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