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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 43.1928
- Erscheinungsdatum
- 1928
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-192800006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19280000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19280000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- vorlagebedingter Textverlust: S. [10]-[11] von Heft Nr. 16 kleben zusammen, konnten nicht gescannt werden
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 43.1928
-
- Ausgabe Nr. 1, 5. Januar 1928 -
- Ausgabe Nr. 2, 12. Januar 1928 -
- Ausgabe Nr. 3, 19. Januar 1928 -
- Ausgabe Nr. 4, 26. Januar 1928 -
- Ausgabe Nr. 5, 2. Februar 1928 -
- Ausgabe Nr. 6, 9. Februar 1928 -
- Ausgabe Nr. 7, 16. Februar 1928 -
- Ausgabe Nr. 8, 23. Februar 1928 -
- Ausgabe Nr. 9, 1. März 1928 -
- Ausgabe Nr. 10, 8. März 1928 -
- Ausgabe Nr. 11, 15. März 1928 -
- Ausgabe Nr. 12, 22. März 1928 -
- Ausgabe Nr. 13, 29. März 1928 -
- Ausgabe Nr. 14, 5. April 1928 -
- Ausgabe Nr. 15, 12. April 1928 -
- Ausgabe Nr. 16, 19. April 1928 -
- Ausgabe Nr. 17, 26. April 1928 -
- Ausgabe Nr. 18, 3. Mai 1928 -
- Ausgabe Nr. 19, 10. Mai 1928 -
- Ausgabe Nr. 20, 17. Mai 1928 -
- Ausgabe Nr. 21, 24. Mai 1928 -
- Ausgabe Nr. 22, 31. Mai 1928 -
- Ausgabe Nr. 23, 7. Juni 1928 -
- Ausgabe Nr. 24, 14. Juni 1928 -
- Ausgabe Nr. 25, 21. Juni 1928 -
- Ausgabe Nr. 26, 28. Juni 1928 -
- Ausgabe Nr. 27, 5. Juli 1928 -
- Ausgabe Nr. 28, 12. Juli 1928 -
- Ausgabe Nr. 29, 19. Juli 1928 -
- Ausgabe Nr. 30, 26. Juli 1928 -
- Ausgabe Nr. 31, 2. August 1928 -
- Ausgabe Nr. 32, 9. August 1928 -
- Ausgabe Nr. 33, 16. August 1928 -
- Ausgabe Nr. 34, 23. August 1928 -
- Ausgabe Nr. 35, 30. August 1928 -
- Ausgabe Nr. 36, 6. September 1928 -
- Ausgabe Nr. 37, 13. September 1928 -
- Ausgabe Nr. 38, 20. September 1928 -
- Ausgabe Nr. 39, 27. September 1928 -
- Ausgabe Nr. 40, 4. Oktober 1928 -
- Ausgabe Nr. 41, 11. Oktober 1928 -
- Ausgabe Nr. 42, 18. Oktober 1928 -
- Ausgabe Nr. 43, 25. Oktober 1928 -
- Ausgabe Nr. 44, 1. November 1928 -
- Ausgabe Nr. 45, 8. November 1928 -
- Ausgabe Nr. 46, 15. November 1928 -
- Ausgabe Nr. 47, 22. November 1928 -
- Ausgabe Nr. 48, 29. November 1928 -
- Ausgabe Nr. 49, 6. Dezember 1928 -
- Ausgabe Nr. 50, 13. Dezember 1928 -
- Ausgabe Nr. 51, 20. Dezember 1928 -
- Ausgabe Nr. 52, 27. Dezember 1928 -
-
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Band 43.1928
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- Gartenbauwirtschaft
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Jede dieser Fragen setzt geradezu gebieterisch eins voraus: eine den ganzen deutschen Spargelbau umfassende Orga nisation mit einer Zentrale als Spitze, die all diese Fragen reiflich erwägt und dann darüber beschließt. Lediglich darin kann auf dem ganzen Gebiete des Versuchswcsens die Arbeit der Zen trale bestehen. Niemals kann der Zentralvor stand daran denken, die Versuche selbst durch- zuführcu! In der Versuchstätigkeit muß eine Dezentralisation stattfinden, d. h., wir müssen die Versuchsausführungen in die einzelnen Spargelgebiete hineinverlegen. An der Lösung ein und derselben Versuchssragc müssen alle Gpargelgrbietc zur gleichen Zeit nach demselben Schema arbeiten. Ein Beispiel für das Gesagte! Neberall, wo sich mir Gelegenheit bot, bin ich dafür einge- treten, als erste Versuchsfrage in Angriff zu nehmen: „Welche Bodenreaktion liebt der Spargel? Warum gerade diese Frage, darüber vielleicht später einmal. Nun: Bodenreaktion — sauer, neutral, alkalisch!? Für den Praktiker ist das ein Buch mit sieben Siegeln! Damit Sie sich aber von der Bedeutung des Gesagten eine Vor stellung machen können, ein kleines Beispiel. Da steht eine Flasche mit hochprozentigem Rum, eine mit Wasser, eine mit Milch. Jetzt ver suchen wir, einen Säugling mit dem hochpro zentigen Rum aufzuziehen und einen Trinker mit Milch zu „ersäufen"! Daß das nicht geht, weiß jeder. Nach Beobachtungen der Unkraut flora auf Spargelfeldern besteht nun die be rechtigte Annahme, daß Spargel mehr alkalischen Boden liebt. Setzen wir also Spargelpflanzen auf einen Boden mit saurer Nährstofflösung, so kann trotz aller erdenklichen Mühe einfach nichts daraus werden, genau so wenig, wie wir einen Säugling nicht mit Rum aufziehen kön nen. Das vollständige Mißlingen vieler Spar gelanlagen hat seinen Grund lediglich in der Nichtbeobachtung dieser einfachen Tatsache. Darum — Klärung dieser Frage durch Versuche. Doch wie, wo und wer? vis i.evi'- una fomvuim - Mlsll M vssilenüsii in VSsillN-llSVISM urteilt «Is oaodstedsnä über unser» rcni.»ue»k äis gsliskertso LodlLuods Laden sied bis seist »ekr gut bevädrt. Oer "/«"-Lodluuoü vvuräs besonders in den OsvLoksdLussrn käst tAglicd xebraucbt, Das Iklateri»! ist viovaoä- krei, da noed Leins k'edlstsUs sied rsixt. Vebsrrvazeu Lis sied von äsr vorrllglieben kssebaklsnbeit und ?i sis»iträigLsit unser. Lebl Loebs dareb binbuiuog eines kosten losen unvsibinälivksn, bemusterten bngsbotss. I. Angl L Wo», Ssr«„ AI 4, 6srtsu»trsL« Ar. IVO. Islspboo: Xoräsa 841 u. 12185. Sleuerzahllagc Im Monal AM 1828. Reichssteuern. 1. April: Rentenbankzinsen: Erste Halb jahresrate. 5. April: Abführung des Steuerabzuges vom Arbeitslohn für die Zeit vom 15. bis 31. März 1928. 10. April: Einkommensteuer für Gewerbe, Handel und Industrie. Vierteljahresvor- auszahlungsrate Januar bis März 1928. 10. April: Umsatzsteuer o/o der Umsätze Januar bis März 1928. Bei Monats zahlern s/4<>/o der Vormonatsumsätze. Gleichzeitig Voranmeldung. 16. April: Abführung des Steuerabzuges vom Arbeitslohn für die Zeit vom 1. bis 15. April 1928. Preußische Landes- «nd Kommnnalst euern. 16. April: Grundvermögenssteuer nebst Gc- meindezuschlag für April von bebauten, nicht dauernd landwirtschaftlich bzw. gärt nerisch genutzten sowie von unbebauten, nicht dauernd landwirtschaftlich bzw. gärt nerisch genutzten Grundstücken (Bauplätzen usw.). — Z 2 (Buchstabe s und c GrundvSt.-Ges. 16. April: Hauszinssteuer für April. 16. April: Gewerbelohnsummcnsteucr für April. (Gleichzeitig Erklärung über die Höhe der Lohnsummen und die Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer.) Freistaat Anhalt. 1. bis 10. April: Anhaltische Steuer vom bebauten Grundbesitz. Monatsrate. Freistaat Bayern. 10. April: Hauszinssteucr, ein Zwölftel der Jahresschuldigkeit nebst Kreisumlage, Woh nungsbau und Geldentwertungsabgabe von bebauten Grundstücken. Freistaat Sachsen. 5. April: Mietzinisteuer (Auswertungssteuer) 51°/o der Friedensmiete für einen Monat. 16. April: Sächsische Grundsteuer, Viertel- jahres-rate in Höhe eines Viertels der im letzten Steuerbescheid festgesetzten Jahres- steuerschuld. Zahlstelle: Gemeinde. Freistaat Thüringen. 10. April: Aufwertungesteuer (Mietzinssteuer) für den Monat Mürz. Buchstelle des Reichsverbandes des deutschen Gartenbaues G.m. b.H. Die Zentral-Arbeitsgemeinschaft beschäftigt sich mit dieser Frage und beschließt: 1. Im Sommer 1928 soll durch Versuche die Bodenreaktionsfrage des Spargels geklärt werden. 2. In jedem Spargelanbaugebiet sind den Spargelanbaucrn mehrere Stationen namhaft zu machen, die mit einem „Merkschen Apparat" (zur Bestimmung der Bodcnreaktion) ausge rüstet sind. Sämtliche Spargelanbauer sind da hin aufzuklären, daß sie eine dieser Stationen benachrichtigen, sobald sie eine gleichmäßig be arbeitete und gedüngte Anlage hingestellt haben, in denen sich neben sehr gut stehenden auch sehr schlecht stehend« Stellen befinden. Desgleichen wird um Benachrichtigung der betr. Stationen gebeten, wenn es sich um ganz besonders gut stehende oder vollständig mißlungene Anlagen handelt. Die benachrichtigte Station hat darauf hin die Untersuchung durchzuführen und einen schriftlichen Befund dem Landesverband zuzu schicken. S. Jeder Landesverband hat mindestens drei Schauversuche durchzuführen. Es sind aus Kistenbrettern oder dergleichen fünf Kästen zu- sammenzunageln, auszuparaffinieren und mit 0,4 edm Erde zu füllen, und zwar Kasten 1 mit stark saurer, Kasten 2 mit saurer, Kasten 3 mit neutraler, Kasten 4 mit alkali scher, Kasten 5 mit stark alkalischer Erde (Einigung auf bestimmte xR Konzen tration!). Jeder Kasten ist mit einer einjährigen Pflanze zu besetzen. Sehr gut wäre es, wenn jeder Versuch in wenigstens drei- bis viermaliger Wiederholung angelegt, also 15—20 Kästen um faßen würde. Von jedem Versuch sind im Laufe des Sommers drei photographische Aufnahmen zu machen und mit einem schriftlichen Befund dem Landesverband einzuscnden. 4. Die einzelnen Landesverbände werden er sucht, ihre agrikulturchemischen Stationen oder landwirtschaftlichen Universitätsinstitute für diese Versuche zu interessieren, damit sie auf exakt wissenschaftlicher Basis ebenfalls an der Lösung dieser Frage Mitarbeiten. 5. Dis Landesverbände werden gebeten, das gesamte Material bis zum X. X. der Zentrale zur Verarbeitung etnzusenden. So denke ich mir die Klärung der gestellten Versuchsfrage. In kürzer Zeit hätten wir dar über ein so ausgezeichnetes Material in Händen, das uns für alle Zeiten vollkommen klar sehen läßt. Jedem, von der Spitze herunter bis zum kleinsten Spargelanbauer, ist nach seinen Fähig keiten und seinem Können Gelegenheit zur Mit arbeit gegeben. Organisator, Wissen schaftler und Praktiker ge meinsam an der Arbeit! Nur so ist ganze Arbeit möglich. Aber ohne die tatkräftige Mitarbeit der Landwirtschaftskammern und landwirtschaftlichen Schulen werden wir nicht auskommen. Darum ists gut, wenn die Landes verbände sich den Kammern anschließen. Der Landesverband der Provinz Sachsen arbeitet bereits in diesem Jahre nach diesen Richtlinien tatkräftig darauf los. Es wäre sehr zu begrüßen, wenn die übrigen Spargelanbaugebiete diesem Beispiel folgen würden. Garlenba« Md MeilsloseuveMeiMg. In Ergänzung unseres Berichts in Nr. 84 und 85 der „Gartenbauwirtschaft", Jahrg. 1927, veröffentlichen wir nachstehend eine Entscheidung des Bersicherungsamts Altenkirchen vom 11. Jun 1927 — V 1020 —, die gleichfalls unserem Standpunkt beipflichtet. Gegen diese Entscheidung war vom Arbeitsamt beim Oberversicherungs amt Koblenz Beschwerde eingelegt worden. Die Beschwerde ist vom Oberversicherungsamt zurück gewiesen und die Entscheidung des Versicherungs- amts bestätigt worden. Datum und Aktenzeichen der Entscheidung des OberversichsrungSamts wer den wir veröffentlichen, sobald sie uns bekannt geworden sind. Die Entscheidung lautet: Hinsichtlich der Beitragsbefreiung der in dem Gartenbaubetrieb C. L. in K. beschäftigten Gärtner ist das Versicherungsamt der Ansicht, daß es bei der bisherigen Regelung verbleiben mutz, insofern, als die bisherige Beitragsbe- sreiung zu Recht,- bestand. Dem Versicherungs ¬ amt war bei seiner Entscheidung sowohl der Inhalt des Beschlusses des Versicherungsamts der Stadt München vom 12. 5. 1925, wie auch der des Oberversicherungsamts der Stadt Ham burg, veröffentlicht in den „Hamburger Nach richten" vom 21. 3. 1927, bekannt. Das Ver sicherungsamt München stützt sich bei seiner Verneinung der Beitragsbefreiung in Gärt nereibetrieben in der Hauptsache auf einen Bescheid des Reichsarbeitsministers vom 6. 1. 1925. Das Oberversicherungsamt Hamburg, da gegen führt zu seiner Bejahung der Beitrags freiheit das Rundschreiben des Reichsver sicherungsamts Berlin vom 28. 10. 1903 lAmtl. Nachr. S. 591) an. Wie das Oberversicherungs amt Hamburg richtig bemerkt, kann indessen die Auffassung des Reichsarbeitsministers bin dende Kraft für di« rechtsprechenden Instan zen um deswillen nicht beanspruchen, weil sie selbst nicht Bedeutung und Tragweite einer instanziellen Entscheidung hat. Dagegen ist der in dem erwähnten Rundschreiben des Reichs versicherungsamts unter Ziffer 1 festgelegte Begriff der landwirtschaftlichen Betriebe Äs eine grundsätzliche Entscheidung der obersten Instanz anzusehen und für dis Entscheidung im vorliegenden Streitfälle ausschlaggebend. Mitbestimmend für die Entscheidung ist weiter hin der Z 917 RVO., wonach als land wirtschaftlicher Betrieb im Sinne des Z 915, Abs. 1 auch die Gärtnerei gilt. Der Garten baubetrieb L. entspricht nach Ansicht des Ber sicherungsamts den Erfordernissen des 8 917 RVO. wie auch der Ziffer 1 des Rund schreibens des Reichsversicherungsamts vom 28. 10. 1903, so daß dessen Eigenschaft als landwirtschaftlicher Betrieb zu besahen ist. Es sind daher die in der Gärtnerei beschäftigten Angestellten, soweit sie den Vorschriften des Artikel 2 der 5. Ausführungsverordnung zur Verordnung über Erwerbslosenfürsorge zu ent sprechen, von der Beitragspflicht zu bareren. Zollschlitz einst und setzl. Don unserem handelspolitischen sI-Mitarbeiter. Bei der Beratung des landwirtschaftlichen Notprogramms im Reichstag ist von mancher Seite auf Schwierigkeiten hingewiesen Warden, denen sich gerade der Gartenbau ständig aus gesetzt sieht, und von berufener Stelle wurden bei Beratung der verschiedenen Notgesetze auch die finanziellen Sorgen betont, die die Gar tenbaubetriebe heutzutage zu tragen haben. In Verbindung damit wurde erwähnt, baß dem Gartenbau ein ausreichender Zollschutz gebührt. Wie sieht denn heute das ganze System unseres Zollschutzes aus? Nach den langen Jahren der Suspendierung unserer Zölle, unter der unsere Landwirtschaft besonders zu leiden hatte, haben wir jenes Ueberfluten des deutschen Marktes mit ausländischen Garten- bauerzeugnissen erlebt, dessen ja in den letzten Berbandstagungen wiederholt und eingehend gedacht worden ist. Es wird von manchen Seiten, insbesondere auf internationalen Kon ferenzen, gern so dargestellt, als ob der Zoll schutz auch für Gartenbauerzeugnisse in einer Weise übertriebe» sei, daß Deutschland hier allen Ländern weit Vovanstehe. Hier sei jene plastische Darstellung erwähnt, die im ver gangenen Jahr« aus der Weltwirtschaftskon ferenz in Genf vorgelegt wurde und die die Höhe der Zollmauern der einzelnen Länder zum Ausdruck brachte. Ihr Ursprung ist durchaus unverdächtig. Denn nicht etwa eine deutsche Stelle hat dieses Relief verfertigt, sondern es handelt sich hier um das Werk einer englischen Bank, die jedenfalls ganz andere Pläne im Auge gehabt hatte, als hier für niedrige deutsche Zollsätze zu werben. Bei zahlreichen Wirtschaftsverhandlungen ist es ja den deutschen Gärtnern möglich gewesen, eine» Einblick in die Zollsätze auch des Aus- landes zu erhalten und hierbei festzustellen, daß die deutschen Zölle durchaus nicht als künstlich übersteigert zu gelten haben. Stellt man sie in Vergleich mit den Zollsätzen aus der Vorkriegszeit, so pflegt von mangelhaft orientierten Stellen stets der Eiirwand laut zu werden, daß der heutige Zollschutz gegen über der Vorkriegszeit künstlich überteuert sei. Freundliche Beurteiler dieser Tatsache pflegen zu vergessen, wie denn jene Zölle in der Vorkriegszeit zustande ge- SMMWWWKN-.-MU u. a.: vvLkwr ksNenlrscLs! (NotoriiaLkv), sarrSgrugspNiig unck nuiMülvr kür «vsikulluren. Ing.joks.ttsnsenLOo 6 m. d dt. . 4 S^Nl.114 »4V/ 7. UnivvrsätAtstrsSo 38 I.Äepdon: /lvntrum 2097! * kommen sind! Trotz autonom bestehenden Zollschutzes ist es in einer Fülle von Wirt schaftsverhandlungen geschehen, daß die deut schen Zollsätze so abgebaut wurden, daß fast überall mit Zollsreiheit gerechnet werden konnte. Das betrifft Pilze aller Art, das betrifft Artischocken und Spargel, Gurken, Salat, Spinat, Sellerie, kurz, außer Rotkohl, Weißkohl und Wirsingkohl sind sämtliche Ge müsesorten der unseren Lesern ja bekannten Tarisnummer 33 des deutschen Zolltarifs in der Vorkriegszeit zollfrei nach Deutschland hereingekommen. Eine Betrachtung der Zollsätze im ein zelnen*) zeigt, daß Oesterreich-Ungarn und Italien diejenigen Länder gewesen sind, denen hier in erster Linie Zollfreiheit eingeräumt worden ist. Alle die, die sich an jene Zeiten noch erinnern, in denen Handelsverträge über gärtnerische Erzeugnisse abgeschlossen sind, wissen ja, daß hier die Dreibundpoli tik guch in landwirtschaftlichen Fragen stark berücksichtigt worden ist, und daß aus diesem Gesichtspunkte heraus Zollfreiheit für gärt nerische Erzeugnisse eingeführt worden ist. Ob und in welchem Umfange auch dynastische Rück sichten mitgespielt haben, ist eine Frage für sich, aber jedenfalls ist auch dieser Gesichts punkt bei der Festsetzung der Zollfreiheit für Erzeugnisse der Gartenbauwirtschaft nicht unbe achtlich. Wir haben es natürlich besonders schwer, einen Zollschutz zu erhalten, doppelt schwer, wenn man sich dauernd vorhalten lassen muß, daß es in besseren Borkriegsjahren ja auch mit Zollfreiheit möglich gewesen sei, einen Beruf lohnend zu gestalten. Aeußerungen die ser Art lassen völlig außer acht, daß in der Vorkriegszeit ja gerade tm Gartenbau ganz andere Verhältnisse geherrscht haben als jetzt, daß wir weder eine derartige Zunahme der Auslandseinfuhr noch, gezwungen durch die Not der Zeit, eins so starke haben bei uns -»«inführen müssen. Lediglich für Rot-, Weist und Wirsingkohl haben, wie gesagt, Zollsätze in der Vorkriegszeit bestanden und auch hierin weist der Zollsatz von heute eine geringere Höhe als der von 1913 auf. Auf dem Gebiete der lebenden Pflan zen treff«n wir ein ähnliches Bild, wie wir es eben bet der Betrachtung der Gemüsezölle gesehen haben. Auch hier bestand in der Vor kriegszeit teils Zollsreiheit, so für Rosen, teils ein geringer Zoll, der gleichfalls Italien, Oesterreich-Ungarn und dann auch Belgien ein geräumt war. Im übrigen steht bei einem Vergleich das Wort „zollfrei" im Vorder grund und zeigt, daß wir hier ähnliche Ver hältnisse gehabt haben wie bei Gemüse. Nicht viel anders ist es bei der Betrachtung der Zölle bei Obst. Hier haben teilweise Zoll sätze bestanden, so für Aepfel, Birnen und für Pflaumen, die in der Versandzeit mit „zollfrei" ausgezeichnet waren, so daß auch hier der Obsteinfuhr Hemmnisse nicht in den Weg gelegt worden sind. Das Bild ließe sich im einzelnen noch stärker ausmalen. Eine schema tische Gegenüberstellung ist zu umfangreich und ein Auszug daraus wäre unvollständig. Die große Linie muß festgehalten werden und es sei hier wiederholt: Es ist «in Unding, die völlig anders gelagerten Verhältnisse der Vor kriegszeit auf dem Gebiete des Zollschutzes mit der gegenwärtigen Wirtschaftslage auch nur annähernd in Vergleich zu stellen, ganz ab gesehen davon, auf welche Weise es in der Vorkriegszeit möglich gewesen ist, bei grund sätzlicher Anerkennung eines Systems des Zoll schutzes sür die Einfuhr nach Deutschland ge rade die wichtigsten G a r t e n b a u erzeugnisse zollfrei zu lassenl *) Vgl. Heft 8 der „Veröffentlichungen des Deutschen Landwirtschaftsrats": „Die Ent wicklung der landwirtschaftlichen Zölle seit 1902", Berlin, Deutscher Schriftenverlag. werheugnisse. „Anmeldung Nr. 59" vom 12. 3. 1928. Bodenfräse, Bauart Fey, Type Schatz gräber, 12 ?8. Antragsteller A. Gobiet L Co., Rotenburg/F., Bez. Kassel. Beschreibung: Die Fey. Gobietfräsc, Type Schatzgräber, ist mit einem wasserge kühlten 2-ZyIinder-Benzolnrotor ausgerüstet, der im Viertakt arbeitet und daher einen sehr günstigen Brennstoffverbrauch besitzt. Die Fey- Gobietsräse legt bei einem Meter Arbeits breite einen Weg von 1600 in in der Stund zurück, wobei der Brennstoffverbrauch 2 pro Stunde beträgt. Die Arbeitsbreite kann auf 0,75 und 0,50 m verringert werden, was besonders für die Bedürfnisse von Gärtnereien, Baumschulen und Forstkulturen von Wichtig keit ist. Die Fräswerkzeuge bestehen aus schnell umlaufenden Stahlmessern, die durch eine Federspannung elastisch auf der Fräswelle bc- KjW Luid,
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