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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 43.1928
- Erscheinungsdatum
- 1928
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-192800006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19280000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19280000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- vorlagebedingter Textverlust: S. [10]-[11] von Heft Nr. 16 kleben zusammen, konnten nicht gescannt werden
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 43.1928
-
- Ausgabe Nr. 1, 5. Januar 1928 -
- Ausgabe Nr. 2, 12. Januar 1928 -
- Ausgabe Nr. 3, 19. Januar 1928 -
- Ausgabe Nr. 4, 26. Januar 1928 -
- Ausgabe Nr. 5, 2. Februar 1928 -
- Ausgabe Nr. 6, 9. Februar 1928 -
- Ausgabe Nr. 7, 16. Februar 1928 -
- Ausgabe Nr. 8, 23. Februar 1928 -
- Ausgabe Nr. 9, 1. März 1928 -
- Ausgabe Nr. 10, 8. März 1928 -
- Ausgabe Nr. 11, 15. März 1928 -
- Ausgabe Nr. 12, 22. März 1928 -
- Ausgabe Nr. 13, 29. März 1928 -
- Ausgabe Nr. 14, 5. April 1928 -
- Ausgabe Nr. 15, 12. April 1928 -
- Ausgabe Nr. 16, 19. April 1928 -
- Ausgabe Nr. 17, 26. April 1928 -
- Ausgabe Nr. 18, 3. Mai 1928 -
- Ausgabe Nr. 19, 10. Mai 1928 -
- Ausgabe Nr. 20, 17. Mai 1928 -
- Ausgabe Nr. 21, 24. Mai 1928 -
- Ausgabe Nr. 22, 31. Mai 1928 -
- Ausgabe Nr. 23, 7. Juni 1928 -
- Ausgabe Nr. 24, 14. Juni 1928 -
- Ausgabe Nr. 25, 21. Juni 1928 -
- Ausgabe Nr. 26, 28. Juni 1928 -
- Ausgabe Nr. 27, 5. Juli 1928 -
- Ausgabe Nr. 28, 12. Juli 1928 -
- Ausgabe Nr. 29, 19. Juli 1928 -
- Ausgabe Nr. 30, 26. Juli 1928 -
- Ausgabe Nr. 31, 2. August 1928 -
- Ausgabe Nr. 32, 9. August 1928 -
- Ausgabe Nr. 33, 16. August 1928 -
- Ausgabe Nr. 34, 23. August 1928 -
- Ausgabe Nr. 35, 30. August 1928 -
- Ausgabe Nr. 36, 6. September 1928 -
- Ausgabe Nr. 37, 13. September 1928 -
- Ausgabe Nr. 38, 20. September 1928 -
- Ausgabe Nr. 39, 27. September 1928 -
- Ausgabe Nr. 40, 4. Oktober 1928 -
- Ausgabe Nr. 41, 11. Oktober 1928 -
- Ausgabe Nr. 42, 18. Oktober 1928 -
- Ausgabe Nr. 43, 25. Oktober 1928 -
- Ausgabe Nr. 44, 1. November 1928 -
- Ausgabe Nr. 45, 8. November 1928 -
- Ausgabe Nr. 46, 15. November 1928 -
- Ausgabe Nr. 47, 22. November 1928 -
- Ausgabe Nr. 48, 29. November 1928 -
- Ausgabe Nr. 49, 6. Dezember 1928 -
- Ausgabe Nr. 50, 13. Dezember 1928 -
- Ausgabe Nr. 51, 20. Dezember 1928 -
- Ausgabe Nr. 52, 27. Dezember 1928 -
-
Band
Band 43.1928
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- Gartenbauwirtschaft
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Aebruar 1928 Erscheint wöchentlich Zahrg. 1928 Hände weg von holländischen Blumenzwiebeln! — Verbilligte Dellüferung. — Rcichskredite zur Förderung des Frühgemüsebaues in Bayern. — Ausfuhr von Gemüse und Obst. ÜLM UllÜllÜ* — Blumenfcste. — Fritschs verurteilt. — Meinungsaustausch. — Fragekosten. — Gärtnergehilfcnprüfuugcn. — Kundgebung des unterelbischen Obstbaues. — Aus dem Wirt- vr-ru schaftsleben. — „Lieferungsbedingungen" und „Qualitätsbezeichnungen und Normalmaße des B. d.B." — Etwas über den Absatz des Obstes. — Mitteilungen des Reichsver- bandeS. — Die Sonntagsstund«. — Aus den Landesverbanden und Bezirksgruppen. — Marktrundschau. Hände weg von holländischen Blumenzwiebeln! Holländische Blumenhändler überschwemmen Deutschland mit getriebener Ware. — Die Bedeutung Deutschlands als Abnehmer der holländischen Blumenzwiebeln. — Holland mutz sich entscheiden: Entweder — oder. — Beachtet die Lieferungsbedingungen! Wie wir bereits in Nr. 7 der „Gartenbau- wirtschast" kurz mitgcteilt haben, zeigt sich auch in diesem Jahre, insbesondere im Rheinland, wieder die bereits mehrfach von uns gegeißelte Tatsache, daß holländische Händler abgetriebene Tulpen in großen Mengen zu Schleuderpreisen auf den deütichen Markl werfen. Es handelt sich dabei um ein Dmnping allerschlimmster Sorte denn die Holländer verkaufen heute die blühende Ware FU denselben oder unter den Preisen, welche für die Rohzwiebeln einschließlich Zoll und Fracht im vergangenen Herbst den deut schen Gärtnern abgenommen wurden. Das ist eine Geschäftsmoral mit doppeltem Boden, die sich der deutsche Gartenbau in Zukunft nicht mehr bieten laßen kann. Es ist also Pflicht und liegt im eigensten Interesse jedes deutschen Blumen- zwiebelkäufcrs. den holländischen Reisenden jeden Auftrag fo lange zu verweigern, bis seitens Holland? bindende Erklärungen darüber abge geben werden, daß für dis Zukunft die Ausfuhr der abgetriebenen Restposten nach Deutschland unmöglich gemacht wird. Me wir aus Holland von kompetenter Seite erfahren, hat bereits im vorigen Jahre die „Allgemeine Vereinigung für Blumenzwiebel- lultür zu Haarlem" auf unsere Veröffentlichun gen hin in der holländischen Prcsie vor der Ausfuhr blüh-mder Ware nach Deutschland ge warnt. Da diese Warnung jedoch nicht durch geschlagen hat müssen wir nunmehr umgehend wirkungsvolle Maßnahmen erwarten. Aus der Tatsache, daß Deutschland als Abnehmer Hollands an Rohzwiebeln mit einem jährlichen Werte von zirka 11 Millionen RM. an dritter Stelle hinter England und Amerika steht, ergibt sich das starke holländische Interesse. Als gute Kaufleute werden sich die Holländer selbst errechnen können, wo für sie das bessere und sichere Geschäft liegt. Sollte sich die hol- ländifche Regierung nicht baldigst zu wirksamen Maßnahmen entschließen können, so wird der deutsche Gartenbau neben der Selbsthilfe durch Nichtkaus auch auf der anderen Seite die deutsche Regierung zur Abstellung des klaren Dumpings auffordern müßen. Aus Mitgliederkreisen erfahren wir, daß be reits jetzt holländische Firmen versuchen, neue Aufträge zu erhalten und dabei darauf Hin weisen, daß die neuen Verknufsbedingungen gelten sollen, die zwischen dem holländischen Blumenzwiebel-Exportverband und uns ge troffen worden seien. Wir müssen demgegen über feststcllen, daß die Verhandlungen mit dem holländischen Verband noch nicht zum Abschluß gekommen sind, da sein Angebot, lediglich eine Aenderung der Rügefrist für die Hyazinthen vorzunehmen, von uns als nicht ausreichend zuruckgewiesen werden mußte. Angesichts der Verkaufstätigkeit, die bereits jetzt schon von holländischen Firmen ausgeübt wird, müßen wir unsere Mitglieder wie im Vorjahre nachdrücklichst warnen, schon jetzt Be stellungen aufzugeben. Wir weisen aber gleich zeitig daraus hin, daß ein ausreichender Schutz vor mangelhafter Belieferung nur dann gegeben ist, wenn nur zu den nachstehenden Lieferungs bedingungen Kaufgeschäfte getätigt werden. Es ist deshalb dringendstes Erfordernis, daß vor Unterzeichnung eines Bestellscheines die hollän dischen Lieferungsbedingungen durchgestrichen werden und an ihre Stelle der Vermerk gesetzt wird: „Es gelten dis in Nr. 8 der „Garten bauwirtschaft" veröffentlichten Bedingungen". Diese von uns vorgeschlagencn Bedingungen lauten: Verkaufsbedingungen für holländische Blumenzwiebeln. 1. Die Preisgestellung erfolgt in Reichsmark. Die Preise in den Katalogen und Spezialoffertcn sind netto und freibleibend 2. Aufträge die von Firmeninhabern ent gegengenommen werden, werde» mit Uebergabe des Bestellscheines für beide Teile verbindlich. Aufträge, die nicht von Firmeninhabern oder Vertretern mit Abschlußvollmachten entqegenqe- nommen werden, bedürfen der schriftlichen Äc- stätigung. 3. Die Waren werden frei Versand station oder Schiffsverladeplatz zu 12,50 10.— 8,50 10,- H SoLuw ms Im MwkilMMMV sntdLit msiu nsusr Ilauptkaialox mit karblxsu unä sedvaresa ^bbiickunxsa, auk ^.nkrszs gratis unä kenn do, über 0skUsn-L»sn6IknoN«n V?» krwsrdngSrtnsr dosuckt, laoxxostislts Lorten In rsinsn b'arbsn. 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Vette« GchaeSer -m«» ° S«tt/»<t«ror»t>r<t tzlllÜlÜllstlKlül llöllsb kettt« .nn, Neunen, wrUa« Vvtwo. v.tkinlnttn, ia»n<t»rio«a - vaoooo, 0—1 vl<I. rum v-klidett. MS 7,50 ». 0a</o«o u Serpovactso/adrit. LaOIoxs kostsatnst dem vereinbarten Zeitpunkt geliefert. Sie reisen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. 4. Sofern der Käufer schriftlich nichts anderes bestimmt, erfolgt Versicherung gegen Transport- bzw. gegen Seeschäden aus seine Kosten. Ver sicherung gegen Frost erfolgt nur auf besonderen Wunsch des Bestellers. Kisten und Verpackung werden zum Selbstkostenpreis berechnet, nicht zurückgenommen und mit den Fracht, und Ver sicherungskosten nachgenommen. 5. Mangels anderer Vereinbarungen sind Waren, die nach dem 1. Mai und vor dem 1. November geliefert werden, am nächsten 1. März zu bezahlen. Bei Lieferungen nach dem 1. November am 1. Mai des folgenden Jahres. 6. Bei Bezahlung des vollen Rechnungs betrages innerhalb von 30 Tagen nach Rech nungserteilung werden 3^L Skonto gewährt. Vom Fälligkeitstage an dürfen für die ersten drei Monate 5A Imsen und für die darauf folgende Zeit 8?L Zinsen sowie Inkassospesen be rechnet werden. 7. Der Verkäufer garantiert mangel freie Lieferung, insbesondere Echtheit und Gesundheit der Waren. Darüber hinaus übernimmt er leine Verantwortung. 8 Reklamationen, soweit sie die Größe und sonst äußerlich erkennbare Mängel betreffen, sind innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware, Rügen hinsichtlich der Echtheit der Sorten und der Gesundheit der Waren innerhalb von 8 Tagen nach Erkennbarkeit vorzunehmen. 9. Alle Reklamationen sind mittels eingeschriebenen Brieses dem Ver käufer mitzuteilen; die Minderwertigkeit soll möglichst durch Sachverständige bestätigt werden. 10. Der Verkäufer ist berechtigt, ein bereits abgeschlossenes Geschäft nicht auszuführen, wenn s) der Käufer zur Zeit der Lieferung seine früheren Verpflichtungen gegenüber einem Mitgliede des holländischen Älumenzwiebel- Export-Vcrbandes noch nicht erfüllt hat, b) die Auskunft über den Käufer ungünstig lautet. 11. Von seinem Rücktritt muß der Verkäufer dem Käufer im Falle 10a bis zum 1. August, im Falle 10d innerhalb einer Frist von 3 Wochen nach Abgabe der Bestellung Mitteilung machen. 12 Wenn der Käufer die Annahme einer Sendung ohne Grund verweigert, hat der Ver käufer das Recht, diese Sendung anderweitig zu verkaufen. Der Käufer hat den hierdurch ent stehenden Schaden zu ersetzen. 13. Spätere mündliche Abände rungen bedürfen zur Rechisgültigkeit der schriftlichen Festlegung. Dr.R. Kaden Sie üas Lagedai van viomcra gelesen? Oie neusten TücktunZen ^merikss. Liede Kr. 7 der „Osrtenbsurvirtsckskt", Vsr- buncksnsckriekten Leite 3. SIMMS LSIM» XnvIIsi, gsrSumt. iiräktig;«, junge LOanren mit Dapk ballen kür Tvpkpklsnieolcultor unck LlättersestniN (ad blitts ^pril) °/o 80 KI. Lorten- u.Lortimsntsprelss auk^nkrags. (. L" Klisslng §Qkn Ee^r- 1818. Ssetd. Qegr. 1818. kl'Üü.WMMKÜW ist cdos XVsssri cdsr-, Hoekkultuk TsLlsr- Sstr-isboslsitsc', Ost-iists, t-sbii-siri^ rriculä, cliss Scuodi kos- sik^sr-, / / / 3,50 W. IDittMLOO, ^bSl"5W3^6 Sr'sikssti-. 3. VerMgle Sellieseruag. wich«, für Besitzer von Molor-Vodeufräsen. Die Tatsache, daß das cin.oandsr.lc Arbeit « der Motor-BodcnsrSsen im besonderen Maße von der Schmierung abhängig ist, hat uns veran atzt, im Einvernehmen mit dem Fräsen« vertrieb der Sicmens-Tchuckcrtwcrle für den Bedarf unserer Mitglieder einen Liefernngsver- trag mit der MverM'Rüsfiuerie vorm. Angus! Korff. Bremen abzuschlietzcn. Die genannte Firma liefert unter der auch für Automobilöle bekannten Marke „Delorol" erstklassige Motorenöle und Getriebeöl für Siemens-Bodenfräsen in für diesen Ver wendungszweck vielfach bewährter und den Dcr- wendungsvcrhältnissrn angepaßter Beschaffen heit. Unsere Mitglieder erhalten aus Grund des von uns abgeschlossenen Vertrages besondere Vorzugspreise. Wir empfehlen unseren Mit gliedern, sich unter Bezugnahme auf unsere« ReichSverband wegen der Lieferung des Früh» jahrsbedarfcs unverzüglich mit genannter Firma in Verbindung zu setzen. ReichSverband des deutschen Gartenbaues e. B. Die Hauptgeschäftsstelle: Fachmann. M» AeütlinKlöM Awdsn wird dsvvSkw», aus Lapps mit I-öcstsrn, xsdeauclislsrti^. Leit 1t ä^desn bsvükrt umi vsltbskonnt. vsbseaii xslobt! Sokor» kix un«I »ertig. Lue^vruciit all. Lkiavrsn otms Wsokstums u ntsedeecdunF. r»KIp«l«I>s Lnsrkeennungen. 6röös III, cs. 7x7 om. °/° 1.45 U. °/o° 12,60 dl, Ist» 117 dl 6rüks IV, ca 9X9 em, »/» 2,25 dl. °/°° 20 Ll. 7.» 184 lsinkloclci^sllllits-ziarks LSVIl „-prostostoro". 12-14 »/° Ltietzstokk, Ullvsekillsokts IVsrs, 4V, Icx 3 di, 1 2sutosr 22 N. illllllllilllsli.üism, öiaukliebsli cise liorisosiso, 1 ÜF 1,50 dl, 5 ko; 6 >l. 10 11 U. üivekl ikküsenz Leo., «8Äöö l-incksnatr. 13 s^sg;snilb. klumso-lm^euslmlls). VSI'IIISKi8II«!ttSI'SlS8riIIg ^um Zwecks ckse Dicsttixksit ckis Oias- scüsibs» nur ivKittlsAsn unäckannsinlacü mit Lkiktstsktsn bskssiiKSn. Obsn ksiusn liitt veovsncksn. Oos ,zsüt visi scünsllsr. ist bscksutsnck biNi^sr unck vor »lism : üSlt viel besser! 1üzr sbulb links, bsib rsclits) iWW —ca. 20008t. 2.30öl. Lrkkks liir brUb.bsm- sonst.. 1008t. m.ss 28plintsn 10 il: Vorkasss spsssnkroi! vobsr stUktiingnfsnstsr, kenstervinkvlotc.Lvnäoräruok v>-rlsnp;sn! W K. >,kN> Sllllri
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