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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 7.1905
- Erscheinungsdatum
- 1905
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190500004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19050000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19050000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 7.1905
-
- Ausgabe No. 1, 7. Januar 1905 1
- Ausgabe No. 2, 14. Januar 1905 1
- Ausgabe No. 3, 21. Januar 1905 1
- Ausgabe No. 4, 28. Januar 1905 1
- Ausgabe No. 5, 4. Februar 1905 1
- Ausgabe No. 6, 11. Februar 1905 1
- Ausgabe No. 7, 18. Februar 1905 1
- Ausgabe No. 8, 25. Februar 1905 1
- Ausgabe No. 9, 4. März 1905 1
- Ausgabe No. 10, 11. März 1905 1
- Ausgabe No. 11, 18. März 1905 1
- Ausgabe No. 12, 25. März 1905 1
- Ausgabe No. 13, 1. April 1905 1
- Ausgabe No. 14, 8. April 1905 1
- Ausgabe No. 15, 15. April 1905 1
- Ausgabe No. 16, 22. April 1905 1
- Ausgabe No. 17, 29. April 1905 1
- Ausgabe No. 18, 6. Mai 1905 1
- Ausgabe No. 19, 13. Mai 1905 1
- Ausgabe No. 20, 20. Mai 1905 1
- Ausgabe No. 21, 27. Mai 1905 1
- Ausgabe No. 22, 3. Juni 1905 1
- Ausgabe No. 23, 10. Juni 1905 1
- Ausgabe No. 24, 17. Juni 1905 1
- Ausgabe No. 25, 24. Juni 1905 1
- Ausgabe No. 26, 1. Juli 1905 1
- Ausgabe No. 27, 8. Juli 1905 1
- Ausgabe No. 28, 15. Juli 1905 1
- Ausgabe No. 29, 22. Juli 1905 1
- Ausgabe No. 30, 29. Juli 1905 1
- Ausgabe No. 31, 5. August 1905 1
- Ausgabe No. 32, 12. August 1905 1
- Ausgabe No. 33, 19. August 1905 1
- Ausgabe No. 34, 26. August 1905 1
- Ausgabe No. 35, 2. September 1905 1
- Ausgabe No. 36, 9. September 1905 1
- Ausgabe No. 37, 16. September 1905 1
- Ausgabe No. 38, 23. September 1905 1
- Ausgabe No. 39, 30. September 1905 1
- Ausgabe No. 40, 7. Oktober 1905 1
- Ausgabe No. 41, 14. Oktober 1905 1
- Ausgabe No. 42, 21. Oktober 1905 1
- Ausgabe No. 43, 28. Oktober 1905 1
- Ausgabe No. 44, 4. November 1905 1
- Ausgabe No. 45, 11. November 1905 1
- Ausgabe No. 46, 18. November 1905 1
- Ausgabe No. 47, 25. November 1905 1
- Ausgabe No. 48, 2. Dezember 1905 1
- Ausgabe No. 49, 9. Dezember 1905 1
- Ausgabe No. 50, 16. Dezember 1905 1
- Ausgabe No. 51, 23 Dezember 1905 1
- Ausgabe No. 52, 30. Dezember 1905 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 3
-
Band
Band 7.1905
-
- Titel
- Der Handelsgärtner
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IO. 19. Sonnabend, den 25. Mär 1903. VII. •ahrgang- DerjTandelsgärfner. "Hrmmannpiizo" Handels-Zeitung für den deutschen Gartenbau. a-"öt “häläcker, Leipzig, Südstrasse 33. Verlag von Bernhard Thalacker, Leipzig = Gohlis Leipzig-Gohlis. Organ des „Gartenbau=Verbandes für das Königreich Sachsen E. G." . / „Der Handelsgärtner“ kann direkt durch die Post unter No. 3222a der Postzeitungsliste bezogen werden. Der Abonnementspreis beträgt pro Jahr: für Deutschland und Oesterreich-Ungarn Mark 5.—; für das übrige Ausland Mark 8.—. Das Blatt erscheint wöchentlich einmal Sonnabends. — Inserate kosten im „Handelsgärtner“ 30 Ptg. für die füntgespaltene Petitzeile. Zur Lohnbewegung in der Gärtnerei. 11. Bei der diesmaligen Lohnbewegung tritt als neuer und wichtigster Punkt das Bestreben her vor, in einer Reihe von Städten auch für Ange stellte in Handelsgärtnereien feste Lohnsätze her beizuführen. Man hat hierbei auch der von uns früher wiederholt geäusserten Ansicht Rechnung getragen, dass nicht an allen Orten die gleichen Lohnsätze massgebend sein können. Die Hauptfor derungen der Angestellten lassen sich äusser der Abschaffung des Kost- und Logiswesens dahin zusammenfassen: 1. dass ein Minimallohn fest gestellt, 2. dass die wöchentliche Auszahlung der Löhne eingehalten und 3. dass eine geregelte Arbeitszeit eingeführt wird. Man strebt zum Teil, so beispielsweise bei der Landschafts gärtnerei, ganz offen dahin, einen festen Tage- bezw. Stundenlohn einzuhalten. Die Zweck mässigkeit lässt sich ja keineswegs von der Hand weisen, aber die Folge davon wird sein, dass sich unsere Gehilfen dann vollständig als Tagelöhner und gewöhnliche Arbeiter zu betrachten haben, keineswegs aber als technisch ausgebildete Gehil fen. Eswird den Führern der Bewegung offenbar sauer, dieses Zugeständnis zu machen, überhaupt wissen sie gar nicht so recht, wie sie den Gärtnergehilfen eigentlich klassifizieren sollen. Ausserdem tritt auch in den einzelnen Städten bei der Lohnbewegung wiederholt recht deut lich hervor, wie sehr man bestrebt ist, auch die Gartenarbeiter mit in die Bewegung hinein- zuziehen, indem man für sie gleichfalls Minimal- löhne aufstellt. Das ist übrigens eine ganz vergebliche Mühe, denn soweit wir unterrichtet sind, werden an solchen Plätzen schon bedeutend höhere minimale Tagelöhne für Gartenarbeiter bezahlt, als wie der „Allgemeine Deutsche Gärtner-Verein“ anstrebt. Wir führen hier nur ein Beispiel an, Wiesbaden. Dort sollen die Gartenarbeiter einen Minimallohn von 3 Mark erhalten. Wir glauben, dass in Wiesbaden kaum tüchtige und verlässliche Arbeiter bei elf stündiger Arbeitszeit mit 27 Pfg. pro Stunde oder 3 Mk. Tagelohn zu bekommen sind, im Gegenteil, man wird bei vorübergehenden Ar beiten 40 Pfg. pro Stunde, bei dauernder Be schäftigung wenigstens 35 Pfg. für erstklassige Oartenarbeiter bezahlen müssen. Wozu somit diese Feststellung eines Minimallohnes, die doch in solchen Fällen gar keine Begründung findet? Der „Allgemeine Deutsche Gärtner-Verein“ hat nun bei der Feststellung der Löhne haupt sächlich in Frankfurt und der Rheingegend zwei Staffeln aufgestellt. Er verlangt für Ge hilfen unter 21 Jahren und für Gehilfen über 21 Jahren einen Minimallohn, der durchschnitt lich im ersteren Falle, d. h. für jüngere Gehilfen auf 18—22 Mk., für ältere Gehilfen auf 20—24 Mk. festgestellt wird. Es kommt hierbei zunächst darauf an, in welcher Branche die Betreffenden arbeiten und welche örtlichen Verhältnisse in Frage kommen. Näher auf die Begründung dieser Forderung einzugehen, halten wir für überflüssig, da es wohl von vornherein fest steht, dass diese Lohnsätze kaum in irgend einer Stadt auch nur provisorisch angenommen werden. Man hat im Gegenteil schon bisher bei den Verhandlungen die Erfahrung gemacht, dass bei allem Wohlwollen eines grossen Teiles der Prinzipale und bei einer Bereitwilligkeit, die Gehälter zu erhöhen, doch gegen einen solchen Tarif, aus den schon früher hervor gehobenen Umständen Front gemacht werden muss und die Bewilligung von Minimallöhnen in dieser Höhe nicht durchführbar ist. Die Anfor derungen und die Leistungen, die technische Aus bildung, die Intelligenz und vor allen Dingen die Selbständigkeit und Verlässlichkeit sind bei un sern Gehilfen so grundverschieden, dass sich bei spielsweise für jugendliche Gehilfen von 17 bis 18 Jahren niemals, weder in der Handelsgärtnerei, noch in der Landschaftsgärtnerei, Minimallöhne von 20—22 Mk. durchführen lassen. Weiterhin interessant in den uns vorliegen den verschiedenen Tarifen ist die sonderbare Erscheinung, dass meist nur die Handelsgärtnerei und Landschaftsgärtnerei bedacht wurden, d. h. die Baumschulen-Gehilfen werden einfach der Landschaftsgärtnerei zugeteilt. Sie werden damit nicht als ständige Angestellte, sondern als so genannte Saisonarbeiter betrachtet, während die Gemüse- und Friedhofsgärtner zusammenge- genommen werden und pro Woche wenigstens 20 Mk., bei freier Station 10 Mk., erhalten sollen. Es sind also auch hier ungewöhnlich hohe Sätze für jüngere Gehilfen eingestellt. Es tritt die alte Tatsache hervor, dass die jungen, unselbständi gen, in ihren Leistungen vielfach mangelhaften Gehilfen gegenüber den älteren Leuten ungeheure Vorteile geniessen sollen, indem man hierbei den recht frommen Wunsch hat, sie durch diese verlockenden Gehaltsaussichten um so sicherer in den Hafen der Gewerkschaften hineinzulenken. Diese Erscheinung tritt in den meisten Fällen auf allen Gebieten der sozialdemokratischen Ar beiterbewegung hervor und ist ein sicherwir kendes System, die unerfahrene Jugend zu ge winnen. Wir stehen nun auf dem Standpunkt, dass in den meisten Fällen junge Gehilfen, wenn sie wenigstens 60—70 Mk. Lohn erhalten, noch gut bezahlt sind, während ältere, erfahrene Gehilfen, die 6 bis 8 Jahre in der Praxis stehen und etwas leisten, 50 °/ 0 höhere Löhne bean spruchen können. Ihnen sollten 90—100 Mk. bewilligt werden, d. h. es wird sich auch hier immer wieder nach der Vorbildung und den Leistungen richten. Wenn aber der „Allge meine Deutsche Gärtner-Verein“ 17jährigen Ge hilfen einen Wochenlohn von 20 Mk. geben möchte, dagegen Gehilfen von 25 und 26 Jah ren, die ja doch auch nicht selten sind, denn es können ja nicht alle Obergärtner oder selbst ständig sein, nur 22 Mk. einräumt, so finden wir diese Lohnstaffel gänzlich haltlos, denn der letztere wird gerade das Doppelte leisten und dem Geschäfte, in dem er ist, ev. das Dreifache nützen. Das alles sind wiederum Gründe, die von den Führern der gewerkschaftlichen Ge hilfenbewegung einfach nicht berücksichtigt werden, an denen jedoch stets die versuchten Verhandlungen mit den Prinzipalen nach un serer Ansicht scheitern müssen. Eine weitere Forderung ist, wenn wir von dem Elfstundentag, dessen Durchführung und Zweckmässigkeit wir früher zugestimmt haben, einmal ganz absehen, die Bedingung, dass Sonnabends eine Stunde früher aufgehört wird. Diese Forderung ist in vielen Geschäften un seres Wissens heute schon eingeführt und wird sich, ausgenommen die heisse Sommerszeit, wo nicht immer um 6 Uhr im Juni, Juli und August die Kannen aus der Hand gestellt werden können, zumal in grossen Geschäften, die um fangreiche Spezialkulturen haben, durchführen lassen. Es hat ja das Gesetz schon für die meisten gewerblichen Anlagen den früheren Schluss am Sonnabend und vor jedem Feiertag auf 5 1/2 Uhr, ohne jede Rück ¬ sichtnahme, festgestellt. In der Gärtnerei geht das aber ebensowenig wie bei der Landwirtschaft während der Bestell- und Erntezeit. Es treten hier doch vielfach Verhältnisse ein, die nicht in allen Betrieben einen bestimmten Schluss, sagen wir im Winter 6 Uhr, im Sommer 7 Uhr ermöglichen. Aber zahlreiche Prinzi pale werden, wenn ihre Angestellten einen der artigen Wunsch äussern und er lässt sich im Betriebe durchführen, dem zustimmen, schon um die Arbeitsfreudigkeit der Angestellten zu erhöhen und auch ihnen das zu bieten, was andere längst haben. Weit schwerer halten wir die zur Bedingung gestellte Trennung der Arbeitszeit in gemischten Betrieben, d. h. die Feststellung, ob der be treffende Gehilfe in der Handelsgärtnerei, auf dem Friedhöfe, in der Landschaftsgärtnerei etc. tätig war. Es will uns fast scheinen, als hätten die Grundzüge bei diesem Tarif Leute festge- stellt, die von dem gegenwärtigen Wesen der Gärtnerei herzlich wenig verstehen. Man würde sonst nicht die Torheit begehen und durch derartige kleinliche Bestimmungen das Zu standekommen des ganzen grossen Zieles der Tarifgemeinschaften gefährden. Es ist doch ganz selbstverständlich, dass dieser Punkt zu ewigen Reibereien und Streitereien führen muss. Wir halten diese Zerteilung für weder zeit- gemässnoch heute durchführbar. Der Gehilfe, der für Landschaftsgärtnerei engagiert ist, sollte eher dankbar sein, wenn er nicht, nachdem die Hauptarbeit vorüber ist, bezw. im Spätherbst, einfach fortgeschickt wird, sondern in den Topfkultur-Abteilungen Beschäftigung findet, des gleichen der jüngere Gehilfe, der für Topfkulturen angenommen ist und ab und zu auch für Land schaftsgärtnerei verwendet wird; auch für ihn ist es nur von Nutzen, dass er einige Zeit aus dem Gewächshaus und dem alltäglichen Betriebe herauskommt, selbständiger arbeiten kann, da er sicher dabei manches lernt. Er wird durch diese Berührung mit dem besseren Publikum auch gewandter, und es ist uns in der Er innerung, dass die jüngeren Gehilfen früher stets gern bereit gewesen sind, auch vorüber gehend die landschaftsgärtnerischen Arbeiten und die Besorgung der Gräber zu übernehmen, ohne dass es jemals dem einen oder anderen eingefallen wäre, dass eigentlich diese Arbeit höher zu veranschlagen sei und dass dann Sonnabends eine Nachforderung des Gehaltes um 1 bis 2 Mark vorgebracht werden müsste. Uns interessiert aber bei der Aufstellung noch der Umstand, wie man sich die Vergütung Rosa rugosa-lybriden und Rosa microphylla X rugosa. In unserer ausführlichen Abhandlung über Rosenneuheiten in den drei ersten Nummern dieses Jahrganges des „Handelsgärtner“ ist von uns speziell auch auf die Posa rugosa-Kizss^ hingewiesen worden und wir haben dort kurz ausgedrückt, dass die Vorzüge, welche dieselbe besitzt, von den Rosenzüchtern bei Hybridisationen heute schon viel mehr wie früher gewürdigt werden und diese Art besonders von einigen Spezialisten zü Befruchtungen viel Verwendung findet. Welche hervorragende Produkte Kreu zungen von R. rugosa mit andern Varietäten schon hervorgerufen haben, dafür legt die herr liche Sorte Conrad Ferdinand Meyer das beste Zeugnis ab, denn sie bildet auch heute noch die Krone aller Varietäten, die zu dieser Klasse zählen. Die unübertroffenen, vielseitigen Eigen schaften der Rosa rugosa liegen bekanntlich in dem schönen, auffallend kräftigen, dabei wider standsfähigen, und von keinen Krankheiten be fallenen Laubwerk, der vollständigen Winter härte der Pflanzen, den grossen Blüten, reichem Blühen und den schönen orangeroten Früchten, die den Pflanzen auch noch im Spätsommer zum grössten Schmuck gereichen. Es steht wohl äusser Zweifel, dass es den Züchtern ge lingen wird, äusser den bis jetzt errungenen, zum Teil sehr wertvollen Varietäten noch weitere Rugosa-Hybriden zu ziehen, die mit den Vor zügen dieser Art, solche anderer Rosenklassen verbinden. Ganz besonders wünschenswert ist es aber, dass die aus den vorgenommenen Kreuzungen hervorgegangenen Produkte das schöne, kräftige und widerstandsfähige Laub der echten Rosa rugosa besitzen und sich ferner durch deren vollständige Winterhärte auszeichnen. Wenn dann bei den neugewonnenen Hybriden zu den eben erwähnten Vorzügen noch gute Eigenschaften anderer Rosenklassen, wie starkes Remontieren, reiches Blühen, haltbare und kräftige Blütenblätter, starke Füllung und schöne Form der Blumen, wie es gerade bei der schon erwähnten Sorte Conrad Ferdinand Meyer der Fall ist, sowie auch noch andere auffallende Vorteile hinzukommen, werden dieselben ohne Zweifel grossen Wert besitzen und beachtens werte Bereicherungen unserer zwar schon grossen Rosensortimente bilden. Welche Bedeutung aber der Rosa rugosa für Hybridisationszwecke bei zumessen ist, geht am besten aus den folgen den Ausführungen hervor, die wir, da sie manche, besonders für die Rosenzüchter wich tige und interessante Punkte enthalten, in der Uebersetzung wörtlich hier folgen lassen. Die Einführung der Rose mit den kräftigen, stark genervten Blättern bezeichnet einen Zeit punkt, schreibt Maurice L. de Vilmorin in der „Revue horticole", dessen Bedeutung wohl jetzt schon geahnt, dessen wirklicher Wert aber noch nicht abgeschätzt werden kann. Vielleicht ist es nicht zu gewagt anzunehmen, dass diese Art zur Samenzucht und Hybridisation Grund lagen bietet, ähnlich denjenigen, welche vor ungefähr einem Jahrhundert durch die Ver breitung der Bengalrose in den Gärten, den Ursprung einer Umgestaltung in den Rosen sortimenten hervorriefen. Weittragende und selten zu findende Eigenschaften besitzt in der Tat diese Rose[mit ihrer kräftigen Belaubung. Sie bildet natürlich einen grossen schönen Strauch, reichlich versehen mit dem prächtigen, glän zenden Laubwerk von dunkelgrüner oder ocker gelblicher Farbe und von feuriger Färbung im Spätsommer. Die Blumen erscheinen in selten bei der Gattung Rosa übertroffener Zahl und werden während des ganzen Sommers und Herbstes hervorgebracht; die ausserordentlich schönen Früchte schmücken den Strauch noch im Spätherbst. Ferner besitzt diese Rose die hervorragende Eigenschaft, dass sie von sehr kräftigem Wuchs ist, so dass sie selbst gegen die grösste Kälte, die sich in unseren Breiten graden verzeichnen lässt, widerstandsfähig ist, und auch mehr wie irgend eine andere Art von den Angriffen schädlicher Insekten und Pilzkrankheiten verschont wird. Die Sämlinge, ohne künstlich vorgenommene Hybridisation haben schon eine Reihe von interessanten und bedeutenden Formen in Bezug auf Farbe und Füllung der Blumen ergeben. Diese hervorragenden Eigenschaften konnten den Rosenspezialisten nicht entgehen und selbst in dem Lande der Rose mit der stark genervten Belaubung, in Japan, sind Kreuzungen mit dieser Art vorgenommen worden oder sie hat sich auf natürliche Weise mit mindestens zwei anderen einheimischen Arten gekreuzt: der Rosa semperflorens oder der Bengalrose, sei es der typischen Art oder sei es, was wahr scheinlicher ist, schon einer Form derselben, und der Rosa multiflora. Aus der ersten Kreuzung ist die Rose Taikoun mit schmälerem Laubwerk als dem von rugosa, aber mit grossen, gefüllten und wohlriechenden Blumen, hervor gegangen. Sodann entstand Rosa Ywara von Siebold, ein schöner kompakter Strauch von zwei Meter Höhe, der ein üppiges Laubwerk besitzt, aber nur kleine weisse Blumen hervor bringt, dabei von ungenügender Widerstands fähigkeit und von unzureichender Dauer ist. Zahlreiche andere Arten standen den Japa nern zu Kreuzungsversuchen zur Verfügung, aber es scheint, dass diese ausgesprochenen Gärtner es vorziehen, sich auf die Nachforschung von einer möglichst grossen Zahl von Varie täten zu verlegen, die überhaupt nur eine Pflanzengattung imstande ist, durch freies Va riieren oder wenigstens durch zufällige Bastar dierung hervorzubringen. Es war den Handels gärtnern Europas und Amerikas vorbehalten, mit der Rosa rugosa die verschiedenartigsten Rosenklässen zu kreuzen, um so ganz uner wartete Resultate zu erzielen. Wertvolle Neu einführungen sind schon den Kreuzungen der Rose mit der erwähnten kräftigen Belaubung und anderen, ihrerseits wieder durch Hybridi sation entstandenen Varietäten gefolgt. Eine der ersten Hybriden ist die Rose Madame Georges Bruant, eine Kreuzung zwischen Rosa rugosa und der Theerose Sombreuil. Viele an dere Varietäten sind in die Sortimente auf genommen worden; es würde zweifellos ein interessantes Studium bilden, dieselben alle auf zuführen und nachzusuchen. Gewöhnlich be sitzen diese Hybriden ein sehr schönes Laub werk, mittelgrosse oder grosse Blumen, aber remontieren in der Regel nur wenig. Häufig verdanken sie der Varietät, die mit Rosa rugosa gekreuzt wurde, einen starken und feinen Ge ruch, den letztere nur in ganz schwachem Grade besitzt, und merkwürdigerweise hat gerade in einer Hybride der R. rugosa M. Gra- vereaux den stärksten und feinsten Wohl geruch gefunden. In den botanischen Kollektionen befinden sich zahlreiche andere Kreuzungen, und gewisse unter ihnen haben auch Wert für den Rosen liebhaber, einige sind den Sortimenten der letzteren schon hinzugefügt worden. Zu er wähnen sind davon: Carolinagrugosa; lucida grugosa; acicularisgrugosa: californica'F.ru- gosa; rugosagferruginea?; rugosa'gvirginiana; rugosagblanda; rugosagbeggeriana; rugosa lutea; rugosa\foliolosa; endlich noch die Rose, welche die Veranlassung zu diesem Ar tikel gab. Die Hybridrose microphylla X rugosa ist ein sehr schöner Strauch und kann sowohl als Solitärpflanze, als auch zur Vorpflanzung von grossen geschlossenen Gehölzgruppen verwendet
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