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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 7.1905
- Erscheinungsdatum
- 1905
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190500004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19050000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19050000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 7.1905
-
- Ausgabe No. 1, 7. Januar 1905 1
- Ausgabe No. 2, 14. Januar 1905 1
- Ausgabe No. 3, 21. Januar 1905 1
- Ausgabe No. 4, 28. Januar 1905 1
- Ausgabe No. 5, 4. Februar 1905 1
- Ausgabe No. 6, 11. Februar 1905 1
- Ausgabe No. 7, 18. Februar 1905 1
- Ausgabe No. 8, 25. Februar 1905 1
- Ausgabe No. 9, 4. März 1905 1
- Ausgabe No. 10, 11. März 1905 1
- Ausgabe No. 11, 18. März 1905 1
- Ausgabe No. 12, 25. März 1905 1
- Ausgabe No. 13, 1. April 1905 1
- Ausgabe No. 14, 8. April 1905 1
- Ausgabe No. 15, 15. April 1905 1
- Ausgabe No. 16, 22. April 1905 1
- Ausgabe No. 17, 29. April 1905 1
- Ausgabe No. 18, 6. Mai 1905 1
- Ausgabe No. 19, 13. Mai 1905 1
- Ausgabe No. 20, 20. Mai 1905 1
- Ausgabe No. 21, 27. Mai 1905 1
- Ausgabe No. 22, 3. Juni 1905 1
- Ausgabe No. 23, 10. Juni 1905 1
- Ausgabe No. 24, 17. Juni 1905 1
- Ausgabe No. 25, 24. Juni 1905 1
- Ausgabe No. 26, 1. Juli 1905 1
- Ausgabe No. 27, 8. Juli 1905 1
- Ausgabe No. 28, 15. Juli 1905 1
- Ausgabe No. 29, 22. Juli 1905 1
- Ausgabe No. 30, 29. Juli 1905 1
- Ausgabe No. 31, 5. August 1905 1
- Ausgabe No. 32, 12. August 1905 1
- Ausgabe No. 33, 19. August 1905 1
- Ausgabe No. 34, 26. August 1905 1
- Ausgabe No. 35, 2. September 1905 1
- Ausgabe No. 36, 9. September 1905 1
- Ausgabe No. 37, 16. September 1905 1
- Ausgabe No. 38, 23. September 1905 1
- Ausgabe No. 39, 30. September 1905 1
- Ausgabe No. 40, 7. Oktober 1905 1
- Ausgabe No. 41, 14. Oktober 1905 1
- Ausgabe No. 42, 21. Oktober 1905 1
- Ausgabe No. 43, 28. Oktober 1905 1
- Ausgabe No. 44, 4. November 1905 1
- Ausgabe No. 45, 11. November 1905 1
- Ausgabe No. 46, 18. November 1905 1
- Ausgabe No. 47, 25. November 1905 1
- Ausgabe No. 48, 2. Dezember 1905 1
- Ausgabe No. 49, 9. Dezember 1905 1
- Ausgabe No. 50, 16. Dezember 1905 1
- Ausgabe No. 51, 23 Dezember 1905 1
- Ausgabe No. 52, 30. Dezember 1905 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 3
-
Band
Band 7.1905
-
- Titel
- Der Handelsgärtner
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— Ueber die Begebung von Tratten ohne Vereinbarung hat die Berliner Han delskammer sich in einem Gutachten dahin ausgesprochen, dass der Gläubiger nach kauf männischen Gepflogenheiten mangels besonderer Vereinbarung nicht berechtigt sei, in Höhe seiner Forderung auf den Schuldner Wechsel zu ziehen, auch dann nicht, wenn er dem Schuldner rechtzeitig anzeigt, dass er den Schuldbetrag an einem bestimmten Tage durch Tratte entnehmen werde, oder wenn er den Wechsel bereits vor der Anzeige in Umlauf gesetzt hat. Unterlässt es deshalb der Schuld ner, dem Wechselzuge zu widersprechen, so kann dies nicht als eine stillschweigende Ge nehmigung angesehen werden und fallen ihm die Protestkosten nicht zur Last. Dieses Gut achten widerspricht anderen bereits im „Han delsgärtner“ veröffentlichten Gutachten und wir halten die im zweiten Teil ausgesprochene An sicht für verfehlt. In einem anderen Gutachten sprach die Berliner Handelskammer aus, dass zwar stillschweigend vielfach anstelle der Be zahlung Wechsel gegeben und genommen würden, dass aber der Gläubiger wohl be rechtigt ist, die Annahme von Wechseln ab zulehnen oder sie zurückzugeben, wenn auf sie ein Diskont nicht vergütet wird. Ist der Schuldner mit Berechnung eines Diskonts ein verstanden, so kann, soweit nichts anderes ver einbart wurde, der jeweilige Bankdiskont be ansprucht werden. — Mängelrügen können nach einer Entscheidung der Berliner Handelskammer handelsüblich auch auf telephonischem Wege erklärt werden. Dagegen ist sicher nichts ein zuwenden. Wir raten aber unseren Lesern, in solchem Falle, die telephonische Unterredung nachträglich schriftlich zu bestätigen, um ein Beweismittel in der Hand zu haben. — Von verspäteten und entstellten Telegrammen. Nach § 21 der Telegraphen ordnung leistet die Telegraphen Verwaltung für die richtige Uebermittlung der Telegramme und Zusendung innerhalb einer bestimmten Frist keine Gewähr und sie hat Nachteile, die durch Verlust, Entstellung oder Verspätung der Tele gramme entstehen, nicht zu vertreten. Es ist jedoch den Absendern von Telegrammen die Möglichkeit geboten, sich von deren richtiger Ankunft in einfacher Weise dadurch Gewissheit zu verschaffen, dass sie Tag und Stunde der Bestellung sofort nach ihrer Ausführung sich telegraphisch oder brieflich von Amts wegen mitteilen lassen. Diese Zustellungsanzeige, amtlich „Empfangsanzeige“ genannt, was inso fern nicht richtig ist, als sie nicht vom Emp fänger ausgeht, erfolgt durch die Telegraphen anstalt, die die Zustellung ausgeführt hat, je nach Wunsch entweder telegraphisch gegen Entrichtung der Gebühr für ein gewöhnliches oder dringendes Telegramm von 10 Worten oder brieflich gegen Zahlung von 20 Pfg. Porto. Gegen die Entstellung von Telegram men kann der Absender sich einigermassen dadurch schützen, dass er die Vergleichung des Telegramms vorschreibt Diese besteht darin, dass die Telegramme jedesmal nach er folgtem Ab- oder Umtelegraphieren von dem nehmenden an das gebende Amt behufs Ver gleichung zurücktelegraphiert werden, so dass Fehler also nur bei grober Fahrlässigkeit der Beamten vorkommen können. Dann aber kann bei einem entstehenden Schaden gegen die Beamten zivilrechtlich vorgegangen werden. Durch die Vergleichung erhöht sich die Gebühr für gewöhnliche Telegramme um ein Viertel und für dringende Telegramme um ein Zwölftel. — „Sie sind eine freche Person“, hatte ein Prinzipal zu der bei ihm angestellten Verkäuferin im Blumenladen gesagt und hinzu gefügt, „sie könne machen, dass sie hinaus komme“. Die Verkäuferin ging und als der Prinzipal sie am anderen Tage aufforderte zu rückzukehren, lehnte sie das ab und verlangte ihren Gehalt. Der Prinzipal wurde auch vom Kaufmannsgericht in Berlin dazu verurteilt, da die gebrauchten Worte eine erhebliche Ehr verletzung darstellten. Man sieht, wie ver schiedenfach der Begriff „erhebliche“ Ehrver letzung ausgelegt wird. In viel schwereren Fällen ist der Prinzipal schon entschuldigt worden, wenn sich ergab, dass er sich durch Differenzen hatte zu einer solchen Aeusserung hinreissen lassen. — Unwahre Angaben über das Fehlen im Geschäft sind nach einem Urteil desselben Gerichts als Entlassungsgrund angesehen worden. Ein Angestellter hatte sein Fehlen damit entschuldigt, dass er krank zu Bett gelegen hätte. Der Prinzipal liess dies natürlich als Entschuldigung gelten. Es stellte sich aber später heraus, dass er an diesem Tage gar nicht zu Hause gewesen war. Er wurde sofort entlassen und seine Klage auf Weiterzahlung des Gehaltes abgewiesen. Nach Ansicht des Gerichts erfordern es Treue und Glauben, dass der Angestellte, der wegen irgend eines Grundes aus dem Geschäfte fort bleibt, seiner Firma über die Gründe nicht unwahre Angaben macht. — Mahnkosten. Auf ein Ersuchen des Grossherzogl. Amtsgerichts Worms erstattete die dortige Kammer ein Gutachten über die Mahnkosten. Die Frage lautete dahin, ob es im geschäftlichen Verkehr Sitte sei, dass der Gläubiger die Portokosten für Rechnungen und Mahnbriefe, die er dem Schuldner (seinem Kunden) zugehen lässt, diesem nicht in An rechnung bringt. Die Kammer antwortete, dass nach ihrer Erfahrung im geschäftlichen Verkehr es allerdings nicht Sitte sei, dass der artige Kosten dem Schuldner in Anrechnung gebracht werden. Es würden vielmehr solche und ähnliche geringfügige Kosten aus Gründen der geschäftlichen Kulanz durchweg vom Gläubiger getragen. Vereine und Versammlungen. — Der bayrische Landesverband für Obstbau hielt am 17. Oktober eine Delegiertenversammlung ab, welcher als Ver treter der Regierung Ministerialrat Keller bei wohnte. Nach Erledigung des Geschäfts berichtes referierte Konsulent Reb holz über die vom 29. Juni bis 4. Juli in München ab gehaltene Landes-Obstausstellung und erklärte hierbei, dass der Zeitpunkt höchst ungünstig gewählt war und nur durch die Beteiligung der Pfalz ein befriedigendes Resultat erzielt werden konnte. Bezirksamtmann Briegl - Regensburg trat für die Notwendigkeit des uneingeschränkten Obstverkaufes an Sonn- und Feiertagen ein und beantragte, dass auf die Aufhebung der ein schlägigen ministeriellen Verordnung hinzuwirken sei. Gleichzeitig wurde der Beschluss gefasst, dass im Jahre 1907 in Nürnberg anlässlich des Kongresses des „Deutschen Pomologen-Vereins" eine grosse deutsche Obstausstellung stattfinden soll. Der „Mittelfränkische Kreis Obstbau Ver ¬ ein“ wird das Arrangement und die Ausarbeitung des Programms in die Hand nehmen. Für die Förderung dieser Obstausstellung trat lebhaft Ministerialrat Keller ein und der Landesver band beschloss demgemäss, mit allen Kräften zu dem Gelingen dieses Unternehmens bei zutragen. — Der Verband der Obst- und Gartenbau-Vereine des Grossherzog tums Oldenburg hielt am 15. Oktober in Ovelgönne seine diesjährige Delegiertenver sammlung ab, mit der gleichzeitig eine Obst- und Gartenbau-Ausstellung verbunden war. Nach Erledigung des geschäftlichen Teiles wurde von der Versammlung einstimmig die Abhaltung einer Landes-Obstausstellung im Herbst 1906 beschlossen. Auch sollen auf Vorschlag des Vorstandes nur die Sorten: Schöner von Boskoop, Doppelpigeon, Baumanns Renette, sowie die Birnensorten: Köstliche von Charneu, Boses Flaschenbirne und Baronsbirne überall als Landesobstsortiment empfohlen wer den ; andere gute Sorten wie Ohrts Goldrenette, auch Miinsterländer Borsdorfer, Zitronen- renette usw. sollen den einzelnen Vereinen und Bezirken zur Empfehlung überlassen bleiben. Der Ausstellung will man ein be sonderes Programm zugrunde legen, ferner auf das Sortieren und die Verpackung Aufmerk samkeit verwenden, überhaupt eine Organisation des gesamten Obsthandels im Grossherzogtum vornehmen. Aus einem Vortrag, den später Schlossverwalter Voss-Jever hielt, interessiert uns, dass er empfiehlt, das Obst zur Aufbewah rung im Winter wie die Kartoffeln in die Erde einzugraben; bei dem Einlegen in Torfmull rät er, dieses etwas anzufeuchten, da sonst die Früchte leicht einschrumpfen und unansehnlich werden. — Eine Haupt-Versammlung des Lippeschen Gartenbau-Vereins zu Det mold beschäftigte sich kürzlich unter Vorsitz des Hofgartendirektors Schumann mit dem Verkauf von Obstbäumen auf öffentlichen Märkten von fremden Händlern. Man kam hierbei zu dem Schluss, dass es notwendig sei, die Be hörde auf die Nachteile dieses Verkaufes auf merksam zu machen, zumal dadurch oft schlechte Bäume und unrentable Sorten zum Absatz gelangen, ganz abgesehen davon, dass die an sässigen reellen Baumschulenbesitzer sehr ge schädigt werden. Der Vorstand will bei den Behörden dahin wirken, dass die Polizeibeamten und Gendarmen ein besseres Augenmerk auf die Händler haben und die angebotene Ware, soweit es möglich ist, prüfen. Ferner will man dahin streben, dass nicht gut tragende ältere Obst bäume oder soweit unbrauchbare Sorten in Frage kommen, durch erprobte gute Sorten bald umveredelt und zu diesem Zweck tüchtige Veredler, Gärtner und Wegeaufseher ausgebildet werden. Gehilfenbewegung. — Die Kranzbinder und -Binderinnen in Berlin sind kurz vor dem Totenfeste auf An regung des bekannten Arbeiterführers Albrecht- Berlin in eine Lohnbewegung eingetreten. Die Versammlung, die in Dräsels Festsälen am 16. Okt. abgehalten wurde, soll von etwa 200 Bindern und Binderinnen (von denen zweifellos die wenigsten solche waren! D. Red.) besucht gewesen sein. Albrecht schilderte in seinem Referat die Lage der Betreffenden als eine sehr gedrückte; bei einer Arbeitszeit von 13, 15, oft noch mehr Stunden, die häufig bis tief in die Nacht aus gedehnt würde, müssten die Arbeitnehmer ab gestumpft und gleichgültig gegen die Aussen welt werden. Nach seinen Angaben verdienen die Binder bei einer durchschnittlichen Arbeits zeit von 13 bis 14 Stunden 4 Mark täglich, und nur wenn sie die Arbeitszeit bis Mitternacht ausdehnten, könnten sie einen Durchschnitts lohn von 6 Mark erreichen. Wie üblich klang das ganze in eine Resolution aus, in welcher die Versammelten erklärten, dass sie sich einig darüber sind, dass die Lohnverhältnisse im Vergleich zur Arbeit in der Binderei viel zu wünschen übrig lassen, und deshalb sei es not wendig, auf eine Erhöhung der Akkordlöhne hinzuarbeiten. Zum Schluss forderte Albrecht auf, sich der straffen Organisation des „Allge meinen Deutschen Gärtner-Vereins“ anzu schliessen, nur auf diesem Wege würde sich eine Verbesserung der Verhältnisse erzielen lassen. Ausserdem wurde eine Kommission eingesetzt, welche einen Tarif ausarbeiten soll, der einer inzwischen wohl stattgefundenen weiteren Ver sammlung vorgelegt werden sollte. — Ein Teil der Berliner Presse verstieg sich zu der Be hauptung, dass die Arbeitgeber, d. h. die Kranz bindereien selbst die Lohnbewegung förderten, um die infolge der Schleuderkonkurrenz ge sunkenen Preise zu verbessern. Wir halten das für eine fixe Idee von Albrecht und Genossen und finden es keinenfalls glaubhaft, dass Arbeit geber und Arbeitnehmer die gleichen Bestrebungen haben. Hierbei kommt zunächst nichts heraus, und anderenteils sind die Inhaber der Berliner Kranzgeschäfte viel zu weitsichtige Geschäfts leute, als dass sie ihre Vorteile nicht wahr nehmen sollten. Für die Kränze, so wie sie jetzt in den Grosstädten mechanisch hergestellt werden, bedarf der Ausführende nur einer sehr kurzen technischen Vorbildung. Schon aus diesem Grunde wird die Konkurrenz stets leichtes Spiel haben, zumal jeder, der Binden gelernt hat — und das Herstellen eines einfachen Kranzes kann er in wenigen Wochen lernen — sich nur einen Wandergewerbeschein zu lösen braucht um dann selbst Handel mit Kränzen zu treiben. Es lässt sich somit irgend welche Grenze nicht ziehen, und nur in der Massenfabrikation, der Billigkeit des Einkaufs von Rohmaterial, liegt schliesslich ein Vorteil. Man kann aber auch nur in diesen Fällen von einer fabrikmässigen Herstellung von Kränzen, wie wir das oben bereits getan haben, sprechen. Wir bezweifeln noch sehr, dass die Binder bessere Preise er zielen, zumal das Kranz- und Guirlandenbinden fast ausschliesslich Akkordarbeit ist, wobei der geschickte Arbeiter einen ganz leidlichen Lohn erzielen kann. — Ein Arbeitstarif ist abgeschlossen zwischen dem Vorsitzenden der Gruppe Berlin des „Verbandes der Handelsgärtner Deutsch lands“, Heinrich Kohlmannslehner und dem deutschnationalen Gärtnergehilfenverbande, Gau Brandenburg. Die Wahlen der Vertreter der Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind bereits voll zogen. Wir wollen wünschen, dass dieser erste Versuch einen guten Erfolg aufzuweisen hat und bald zur Nachahmung führt. Ausstellungen. — Eine Blumen- und Obst-Ausstel lung in Strassburg (Elsass), die mehr lokalen Charakter trug, fand daselbst Mitte Oktober statt. Dieselbe wurde von dem „Garten bau-Verein des Unter-Elsass“ veranstaltet und Der Gartenbauhandel im Jahre 1905 (Januar—September).**) Nach den monatlichen Nachweisen über den auswärtigen Handel innerhalb des deutschen Zollgebietes. ’) NB. Wir haben die Unterabteilung 347 c, die Blumen Blätter usw. zum gewerblichen Gebrauch einscbliesst, weil ohne gärtnerisches Interesse, fortgelassen. ") Im Gegensatz zu früheren Jahren vereinigt die Statistik die Monate des Jahres, soweit eine Statistik für dieselben vorliegt, so dass die Tabelle für Dezember gleichzeitig die Jahresübersicht riarstellt. Die Zahlen bedeuten das Gewichtsquantum in Doppelzentnern (100 Kilo). 347a.*) Blumen, Knospen usw. zur Binderei usw. frisch. 347b. Blätter und Gräser zur Binderei usw. frisch. 347d. Blumen, Blätter usw. zur Binderei usw. getrocknet 350. Gewächse aller Art, lebende, Blumen" zwiebeln, Knollen usw. 355. Klchengewächse, frisches Gemise, exki. Kartoffeln. 356- Frisches Obst, Nüsse, Ananas und Beeren (mit Ausnahme der Weinbeeren und Südfrüchte ) 344. 345 Weinbeeren, frische, Tafeltrauben und andere. 339. Sämereien, insbesondere Gemüse sämereien, nicht besonders genannt. Darunter von resp. nach Einfuhr dz Ausfuhr dz Einfuhr dz j Ausfuhr dz Einfuhr dz i Ausfuhr dz Einfuhr dz । Ausfuhr dz Einfuhr dz Ausfuhr dz Einfuhr dz Ausfuhr dz Einfuhr dz Ausfuhr dz Einfuhr dz Ausfuhr dz Europa. Belgien . ... — — — 40799 716 20862 ■ b— 91897 910 ' 2919 20355 Dänemark — — (• — 113 —. — 2950 19614 13478 , — 1652 4363 8284 Finnland . . — — — 84 — — — 1033 — 3391 2044 — — — Frankreich 9735 ••)— — — 9010 687 82549 1056 81661 ”T 61900 71 12516 43792 Grossbritannien . — -- — . — —; 276 — 1457 12684 14553 75216 — . - 1573 1095 Italien . . 2623 - 8283 — 627 — 564 — 187365 .. . 161075 . - 77097 683 4656 Niederlande 5718 — 540 73287 1186 858247 115853 2444 — - 5585 9331 Oesterreich-Ungarn — 414 2742- — — — 1926 17584 232610 — 401909 6683 6830 92 5461 110254 Russland ... — — — 473 — 2793 31580 11067 1200 1336 — — 15652 21827 Rumänien — — — — — — — — — H 1 — —. — 3401 Schweden-Norwegen — 44 — — — — ■ 1677 — — — 4891 39230 — 3085 — — — 8562 — Schweiz — — — — 8011 40984 27462 1 1925, 45 1345 Spanien-Portugal — — — P -T- — —: —. — 14773,7910, 16409 — — 717 1694 — Türkei ... — . — — — — — ■ — — — 1268 Anderen Weltteilen. Argentinien . — — - 3 , I an i ' Aegypten — — — — 181720 — Japan . —J . 9t — ' > — 5505 — ... -• , - -r, ■ — Marokko — — — ■ — . 9- . — 1103 Britisch-Nordamerika - •— — — •. ■ — — — Verein. Staaten von Nordamerika —. - '— -- 1113 379 449 — 40474 — 3610 12388 , —+ — — . u {-mh - \ qk q-tefi -, —— 1 . ——5 — — Britisch-Südafrika (Kapland usw.) — . — d— 843 Hä - ' HHi —r . 1 FF ,r191 hAil —-■ — Türkei in Asien — . ■ •• —y — — — 1 — . IEI 5 . 2nh — — 4746 Einschliesslich der nicht genannten 1 Länder zusammen aber: | 18619 i 723 11421 557 9067 . 2822 128216 | 34565 1638361 1 198857 1019597 123854 170897 302 65111 249041 Januar—September 1904 | 188801 548 11903 427 9593 . 2709 103967 30580 1393395 178700 984686 98061 205214 506 501081 200802
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