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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 7.1905
- Erscheinungsdatum
- 1905
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190500004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19050000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19050000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 7.1905
-
- Ausgabe No. 1, 7. Januar 1905 1
- Ausgabe No. 2, 14. Januar 1905 1
- Ausgabe No. 3, 21. Januar 1905 1
- Ausgabe No. 4, 28. Januar 1905 1
- Ausgabe No. 5, 4. Februar 1905 1
- Ausgabe No. 6, 11. Februar 1905 1
- Ausgabe No. 7, 18. Februar 1905 1
- Ausgabe No. 8, 25. Februar 1905 1
- Ausgabe No. 9, 4. März 1905 1
- Ausgabe No. 10, 11. März 1905 1
- Ausgabe No. 11, 18. März 1905 1
- Ausgabe No. 12, 25. März 1905 1
- Ausgabe No. 13, 1. April 1905 1
- Ausgabe No. 14, 8. April 1905 1
- Ausgabe No. 15, 15. April 1905 1
- Ausgabe No. 16, 22. April 1905 1
- Ausgabe No. 17, 29. April 1905 1
- Ausgabe No. 18, 6. Mai 1905 1
- Ausgabe No. 19, 13. Mai 1905 1
- Ausgabe No. 20, 20. Mai 1905 1
- Ausgabe No. 21, 27. Mai 1905 1
- Ausgabe No. 22, 3. Juni 1905 1
- Ausgabe No. 23, 10. Juni 1905 1
- Ausgabe No. 24, 17. Juni 1905 1
- Ausgabe No. 25, 24. Juni 1905 1
- Ausgabe No. 26, 1. Juli 1905 1
- Ausgabe No. 27, 8. Juli 1905 1
- Ausgabe No. 28, 15. Juli 1905 1
- Ausgabe No. 29, 22. Juli 1905 1
- Ausgabe No. 30, 29. Juli 1905 1
- Ausgabe No. 31, 5. August 1905 1
- Ausgabe No. 32, 12. August 1905 1
- Ausgabe No. 33, 19. August 1905 1
- Ausgabe No. 34, 26. August 1905 1
- Ausgabe No. 35, 2. September 1905 1
- Ausgabe No. 36, 9. September 1905 1
- Ausgabe No. 37, 16. September 1905 1
- Ausgabe No. 38, 23. September 1905 1
- Ausgabe No. 39, 30. September 1905 1
- Ausgabe No. 40, 7. Oktober 1905 1
- Ausgabe No. 41, 14. Oktober 1905 1
- Ausgabe No. 42, 21. Oktober 1905 1
- Ausgabe No. 43, 28. Oktober 1905 1
- Ausgabe No. 44, 4. November 1905 1
- Ausgabe No. 45, 11. November 1905 1
- Ausgabe No. 46, 18. November 1905 1
- Ausgabe No. 47, 25. November 1905 1
- Ausgabe No. 48, 2. Dezember 1905 1
- Ausgabe No. 49, 9. Dezember 1905 1
- Ausgabe No. 50, 16. Dezember 1905 1
- Ausgabe No. 51, 23 Dezember 1905 1
- Ausgabe No. 52, 30. Dezember 1905 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 3
-
Band
Band 7.1905
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- Titel
- Der Handelsgärtner
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Rundschau. Handel und Verkehr. — Die russische Runkelrübenernte wird in diesem Jahre 49/ mehr betragen als im Vorjahre, 44 844403 Berkowetz gegen 42665 568 Berkowetz im Vorjahre. (1 Berko wetz — 164 kg.) — Zolltarifänderungen bei der Ein fuhr nach den ßermuda-Inseln. Nach dem Budgetgesetz für das Jahr 1905 werden bis zum 30. Juni 1906 folgende veränderte Zollabgaben erhoben: Bananen, sofern sie in den Monaten Juli bis Dezember 1905 und Mai und Juni 1906 eingeführt werden, für ein Büschel 2 Schilling 6 Pce. (bisher 1 Schilling 6 Pce.). Bei der Einfuhr in den übrigen Monaten be steht Zollfreiheit. Zwiebeln von Lilium longi- florum zahlen 10 Pce., bisher waren sie frei. Kartoffeln zahlen für 1 Fass oder 1 Sack von nicht mehr als 180 Pfund Gewicht wäh rend der Monate Januar bis August 4 Schilling, während sie bisher ebenfalls Zollfreiheit ge nossen. Das Ausfuhrverbot für Mais in Rumänien ist auf unbestimmte Zeit verlängert worden. Das Aufgeld bei Zollzahlungen in Silber ist in Oesterreich-Ungarn auf 191/2°/0 festgesetzt worden. — Das Gesetz über die Beaufsich tigung des Samenhandels in Kanada ist seit 1. September in Wirksamkeit. Nach dem Gesetz ist der Handel mit Getreide, Gräsern, Klee oder Futterpflanzen, zwischen welchen sich bestimmte Unkrautarten befinden, nur unter der Bedingung gestattet, dass die Säcke oder sonstigen Verpackungen mit dem Namen und der Adresse des Verkäufers, der Bezeichnung der Samen und der allgemeinen Benennung der aus der Zahl der nachgenannten Unkräuter darin enthaltenen Unkrautarten ver sehen sind. Die in Betracht kommenden Un krautarten sind folgende: Wilder Senf oder Ackersenf (Brassica sinapistrum, Sisymbrium sinapistrum, Caringia orientalis, Neslia pani- culataY Feld-Pfennigkraut oder Mauerrenge (Thlaspi arvense), Hafergras (Avena fatua und und strigosa), Winde, perennierende Saudistel (Sonchas arvensis), Ambrosia-Pflanze (Ambrosia artemisiaeflora, Ambrosia trifida), Lychnis Githago, Vaccaria, Hieracium aurantiacum, Hieracium praealtum und Claviceps parpurea. Ausgenommen von den Bestimmungen ist Samen, der auf dem eigenen Grundstück eines Gärtners, der ihn verkauft und abgibt, gewachsen ist und zur Verwendung als Saat seitens des Käufers selbst bestimmt ist. Säcke oder son stige Verpackungen, in denen sich Samen von Timotheegras, Rotklee, Bastardklee befinden, dürfen mit einer Bezeichnung, welche Prima- Qualität anzeigt, nur dann versehen sein, wenn die obengenannten Unkräuter und auch noch folgende Unkräuter nicht darin enthalten sind: Lychnis vespertina, Silene enocliflora, falscher Flachs (Camelina sativa), Acker-Kratzdistel (Cnicus arvensis), weisse Wucherblume (Chry santhemum Leucanthemum), krauser oder Hasen- Ampfer (I^umex crispus), gemeiner Natternkopf (Echium vulgare), lanzettblätteriger Wegerich (Plantago lanceolata), gemeine Cichorie (Ci chorium Intybus). Der Inhalt der als Prima ware bezeichneten Sendungen muss 99 0/0 Samen der zum Verkauf angebotenen Arten oder Samen anderer nützlicher und unschäd licher Gräser und Kleearten enthalten, von denen 90 % keimfähig sein müssen. Der Verkauf von Timotheegras, Rotklee oder Bastardklee oder einer Mischung daraus ist nur zulässig, wenn das Verhältnis der darin enthaltenen Samen der vorstehend und der weiter oben genannten Unkräuter nicht mehr beträgt als fünf auf Tausend. Nach Seigom (Marianen) sind Postanweisungen bis 800 Mk, nach Bolivien solche bis 400 Mk. zulässig. — Revision des dänischen Zoll tarifs. Wie man sich erinnern wird, hat die dänische Regierung seinerzeit mehrere dänische Zollbeamte mit der Ausarbeitung eines neuen Zolltarifes betraut. Dieser Entwurf liegt, wie der Handelsvertragsverein mitteilt, nunmehr fertig vor. Nach Aeusserungen des dänischen Finanzministers ist zu erwarten, dass das Par lament schon in der bevorstehenden Session sich mit der Frage der Tarifrevision zu be schäftigen haben wird. Ueber den Entwurf wird vorläufig die strengste Verschwiegenheit beobachtet. Aus einer Aeusserung des General direktors Rubin ist aber auf jeden Fall zu schliessen, dass verschiedentliche Zolländerungen dürfen in Vorschlag gebracht werden. Heute sind bei der Einfuhr in Dänemark frische und getrocknete Blumen, frische Feld- und Garten gewächse noch frei. Ebenso begegnet die Sameneinfuhr dahin keinen grossen Schwierig keiten. Wir wollen hoffen, dass nicht die skandinavischen Länder etwa Schule gemacht haben und auch Dänemark mit der bisherigen Zollfreiheit bricht. Hat doch unser Handel dahin eine ganz hervorragende Bedeutung. — Strenge Massregeln der argen tinischen Republik bei der Ausfuhr lebender Pflanzen. Nach einem Dekret des Präsidenten vom 16. August wird die Aus fuhr lebender Pflanzen nur bestätigt und von der zusfändigen Ortsbehörde genehmigt, wenn der Nachweis gebracht ist, dass seit 10 Jahren an der Stelle, von welcher die Pflanzen ent nommen sind und in einem Umkreis von zwei Kilometern Rebenpflanzungen nicht vorhanden gewesen sind. Erst diese Bescheinigung und eine genaue Prüfung des Gesundheitszustandes der Pflanzen durch die Hafenverwaltung der Landeshauptstadt ermöglicht die Ausstellung eines Reblaus-Attestes auf Grund der Berner Konvention, m Nach unserem Dafürhalten unterbinden derartige gesetzliche Massregeln un nötigerweise den Handel oder sie führen zu einer Umgehung des betreffenden Gesetzes, wodurch der Verbreitung der Reblaus in keiner Weise Einhalt getan wird. Ausserdem enthält auch die Berner Reblauskonvention durchaus nicht solche unverständlich strenge Bestimmungen. — Der Obstbau in Serbien hat sich in den letzten Jahren ganz bedeutend ent wickelt und dürfte mit den Jahren noch weit steigerungsfähiger sein. Im Jahre 1902 ist für 21/2 Millionen Franken frisches Obst über die Grenze gelangt; hieran war auch Deutschland, besonders der Berliner Markt, beteiligt, Oester reich - Ungarn kauft hauptsächlich serbische Pflaumen im frischen Zustande, während für uns mehr Aepfel als Exportartikel eingeführt sind. Für den Weltmarkt kommen hauptsäch lich gedörrte Pflaumen in Frage und zwar werden durchschnittlich jährlich für 8 Millionen Franken exportiert, worin wiederum als Haupt absatzgebiet die österreichisch-ungarische Mo ¬ narchie in Betracht kommt. Im Jahre 1903 erreichte der Export gedörrter Pflaumen die Höhe von nur 4 Millionen Franken, wovon ein beträchtlicher Teil auch nach Deutschland ge langte. Ferner kommen für den Versand Hülsenfrüchte in Frage, und zwar partizipierte Deutschland hieran mit annähernd 10°0 des Gesamtwertes. Das Interesse, welches neuer dings die serbische Regierung dem Obstbau entgegenbringt, lässt erwarten, dass uns früher oder später in Serbien ein ganz bedeutender Konkurrent entstehen wird. — Der erste Meerrettichmarkt zu Lübbenau war von der Landseite besser als wie von der Wasserseite beschickt, es werden etwa 40 Waggon zum Versand gekommen sein. Die fremden Grosshändler konnten ihren Bedarf bei mittleren Preisen bequem decken; für starke Ware wurde Mark 10 bezahlt, doch gingen am besten die Preislagen von Mark 6 bis 7 pro Schock ab. Der Meerrettichanbau hat in der hiesigen Gegend eine so bedeutende Aus dehnung gewonnen, dass die Einkäufer des In- und Auslandes hier eintreffen und viele Hunderte Waggon während der Herbstmärkte nach den deutschen Grosstädten und hauptsächlich nach Oesterreich zur Verfrachtung gelangen. — Zur Kontrolle der serbischen Pflaumenausfuhr hat die dortige Regierung ein neues Reglement erlassen, worin die ob ligatorische Prüfung, der auf den dortigen Märkten zum Versand kommenden gedörrten Pflaumen, durchgeführt wird. Den auswärtigen Käufern soll dadurch eine gewisse Garantie hinsichtlich der Qualität geboten werden, dass ist der eigentliche Zweck des betreffenden Ge setzes. Die Regierung hat, bevor sie diesen erneuten Erlass, der sich früheren, ähnlichen Vorschriften anschliesst, mit den bedeutendsten Firmen dieser Branchen in Verbindung gesetzt und deren Gutachten eingeholt. — Man ersieht hieraus, wie sich die serbische Regierung dieses für die dortige Landwirtschaft so wichtigen Handelsartikels annimmt. Rechtspflege. — Wer hat die Kosten der Nicht einlösung bei einer avisierten Tratte zu zahlen? Nach einem Gutachten der Handelskammer zu Hanau treffen den Be zogenen in solchem Falle die Protestkosten, wenn ihm die Tratte so zeitig avisiert war, dass er noch Zeit hatte, Einwendungen zu er heben. Sein Schweigen auf das Avis gilt dann als Zustimmung zu der Tratte und ver pflichtet ihn auch zum Tragen aller ent standenen Wechsel-Unkosten. — Verwerfliches Mahnverfahren. Ein Berliner Unternehmen, „Juristisches Handels institut“ genannt, befasst sich mit der Ein treibung von Forderungen. Das dabei ver wandte Mahnformular ist geeignet, etwaige Schuldner über den Charakter des Instituts zu täuschen. In der Zeitschrift „Deutsche Konf.“ heisst es darüber: Das Internationale Inkasso- Institut, Berlin, hat ein Verfahren zum Ein treiben von Forderungen eingeführt, welches geradezu auf Täuschung des Publikums be rechnet ist, indem bei dem Gemahnten der Eindruck hervorgerufen werden soll, dass er es mit einem gerichtlichen Aktenstück zu tun hat Mit welcher Unverfrorenheit wird bei spielsweise in der Mahnung erklärt, dass, wer keinen Einwand gegen das Mandat erhebt, stillschweigend die Berechtigung der Forderung anerkennt. Was soll ferner die Anführung der verschiedenen Paragraphen des Bürger). Gesetzb. und des Strafgesetzbuches bedeuten. Haben sie doch mit einer eventuellen Klage rein gar nichts zu tun. Es ist eine Vermessenheit, wenn mit Beobachtung durch Detektivs gedroht wird. Hier wäre es angebracht, den Staatsanwalt auf solche Machenschaften aufmerksam zu machen. Den Gipfel der Täuschung aber bedeutet die Unterschrift: „Der Königl. Justizbeamte a. D. Es soll den Leuten suggeriert werden, dass das Schriftstück eine amtliche Bedeutung hat. Wir meinen, dass jeder, der ein solches Schrift stück erhält, zunächst den Inhaber des In stituts wegen Nötigung belangen sollte. Jeden falls wollen wir unsere Leser vor diesem Treiben gewarnt haben. — Streikende Arbeitnehmer sind für den durch ihre Arbeitsniederlegung verursachten Schaden ersatzpflichtig. Das Gewerbegericht zu M.-Gladbach hat kürz lich 62 ausständige Arbeiter, die ohne Kün digung die Arbeit niegerlegten; zu 7044 Mk. Schadenersatz an ihre Arbeitgeber verurteilt. Ein ähnliches Urteil hat übrigens schon ein mal das Gewerbegericht zu Gera gefällt. Es kann auch keinem Zweifel unterliegen, dass damit das Rechte getroffen wird, denn so gut, wie die Arbeitnehmer von den Arbeitgebern verlangen, dass die Kündigungsfrist odentlich eingehalten wird, müssen sie auch selbst dieser Pflicht nachkommen. Freilich wird wohl in solchen Fällen der Anspruch nur auf dem Papier stehen. — Fernbleiben aus dem Geschäft wegen Todesfalles in der Familie ist nach einem Urteil des Kaufmannsgerichts in Berlin selbst dann kein Grund zur sofortigen Entlassung, wenn der Prinzipal es abgelehnt hat, den Angestellten zwecks Reise zum Be gräbnis zu beurlauben. Der Betreffende war zum Begräbnis seiner Mutter gerufen worden. In dem Urteil heisst es: Das Gericht ist der Ansicht, dass der Kläger wohl berechtigt ist, trotz des Wider spruches des Beklagten anlässlich des Todes seiner Mutter nach Bern zu reisen. Es ist das kein unbefugtes Verlassen des Dienstes im Sinne des § 72 des Handelsgesetzbuches, da es sich um die Erfüllung einer Pietätspflicht handelt, mithin „besondere Umstände“ vorliegen, welche das Fernbleiben rechtfertigen. Vereine und Versammlungen. — Die Generalversammlung des Verbandes der anhaitischen Obst- und Gartenbauvereine fand am 16. Oktober unter Leitung des Vorsitzenden des Ausschusses für die Förderung des Obst- und Gartenbaues der Landwirtschaftskammer, Bürgermeisters Kö n nein an n-Harzgerode, statt. Hiermit ver bunden war gleichzeitig die zweite Kreis-Obst- ausstcllung, über welche Gartendirektor Müller- Diemitz (Halle) referierte. Er tadelte die wenig übersichtliche Anordnung und wünschte, dass mehr systematisch vorgegangen wird, auch sprach er sich vor allem gegen den Umfang der Sortimente aus. Auch aus seiner Ver wunderung über die geringe Zahl der Aus steller machte er keinen Hehl und bemerkte, dass diese Ausstellungen allen Bewohnern des betreffenden Kreises offen gehalten, werden müssen. — Den ersten Vortrag hielt Ober gärtner Strube-Köthen: „Ueber die Behand lung des Obstes vor und während der Ernte, sowie die Aufbewahrung desselben im. Winter“. Anspruch nehmen. Bekannt ist, dass den Baumschulen durch Lehrer und Geistliche auch im Handel mit Obstbäumen scharfe Konkur renten erwachsen. — Zum Obstverkauf an Sonn- und Festtagen hat nun auch Landrat von Klit- zing für den Kreis Sprottau (Schlesien) fol gende Verfügung erlassen: „Dem Bedürfnis wird es entsprechen und dem Volkswohl wird es förderlich sein, wenn dem Publikum auch an Sonn- und Festtagen, zumal bei Ausflügen u. dergl., weitgehendst Gelegenheit zum Obst essen geboten wird. Ich genehmige daher hier mit ein für allemal für Sonn- und Festtage bis abends 7 Uhr, mit Ausnahme der Zeit des Vor- und Nachmittagsgottesdienstes, das Feil bieten von frischem Obst, frischen Trauben und Südfrüchten auf öffentlichen Wegen, Strassen und Plätzen und an anderen öffentlichen Orten ebenso in Verkaufsbuden.“ — Die ostpreussische Landwirt schaftskammer beschäftigte sich kürzlich mit einem eigenartigen Antrag. Der „Verband ostpreussischer Frauenvereine“ hatte an die Kammer das Ersuchen gerichtet, eine jährliche Staatsbeihilfe von 500 Mk. zur Besoldung einer Wandergärtnerin zu gewähren. Der dortige „Landwirtschaftliche Zentral verein“ da gegen, um sein Gutachten gefragt, konnte dieses Gesuch nicht befürworten, da er hierin eine Zersplitterung der Kräfte, überhaupt ein Arbeiten ev. nach verschiedenen Systemen be fürchtete. Wenn ein Bedürfnis zur Vermehrung der Lehrkräfte im Obstbau vorliege, so führte er weiter aus, könne dem dadurch Rechnung getragen werden, dass dem jetzigen Obstbau wanderlehrer entsprechende Hilfskräfte bei gegeben würden. Ausserdem glaubt er auch, dass für diese Zwecke keine Gärtnerin, sondern ausschliesslich speziell im Obstbau ausgebildete Gärtner in Vorschlag zu bringen sind. — Südamerika als Absatzgebiet für spanische Weintrauben. Die bekannten harten Almeria-Weintrauben haben sich in den letzten Jahren immer mehr auch in Südamerika eingeführt und bilden gegenwärtig für Buenos Aires einen ganz bedeutenden Einfuhrartikel. Die Trauben werden in Kisten zwischen Kork mehl verpackt. Letzteres hat sich als vorzüg liches Konservierungsmittel erwiesen, weisst keine n Geschmack auf und ermöglicht das feste Packen der Trauben, so dass sie unbeschädigt und meist in tadellosem Zustande an dem Bestim mungsorte ankommen. Notwendig ist, dass die zum Transport verwendeten Räume gut gelüftet werden können, da die Sendung be kanntlich während des dreiwöchentlichen Trans portes den Aequator passiert und dadurch immerhin einem bedeutenden Temperatutwechsel ausgesetzt ist. Die spanischen Trauben sollen auf dem südamerikanischen Markte gute Preise erzielen. 1 Schutz den Obstpflanzungen. In jedem Jahre wiederholt sich die Plage, dass in den Gärten oder auf den Strassen angepflanzte Obstbäume durch Roheit abgebrochen oder die Ernten durch Diebstahl dem rechtmässigen Besitzer entzogen werden. Dadurch wird leider vielfach der Gartenbesitzer oder Pächter ab gehalten, neue Pflanzungen vorzunehmen. Er erklärt meist: „Die Anpflanzung nützt nichts, denn das Obst wird mir doch von den Bäumen gestohlen.“ Es ist jedenfalls, wie auch die Tagespresse so häufig hervorhebt, an der Zeit, dass bei dem Bestreben, den Obstbau auszu dehnen, auch den Anpflanzungen mehr Schutz gewährt werden müsse. Vor allem müssen strengere Strafen, d. h. mehrmonatliche Zwangs arbeit, in solchen Fällen zudiktiert werden, wo Vandalismus rohe Menschen verleitet, Nutz pflanzungen, mag es Obst oder Gemüse etc. sein, mutwillig zu zerstören. Wenn aber in vielen Gegenden glücklicherweise die Verrohung noch nicht so weit überhand genommen hat, dass eine wirkliche Bedrohung des Eigentums stattfindet, so ist das doch leider besonders viel in der Umgebung der Gross- und Mittelstädte der Fall. Hiergegen hilft aber nur das Straf gesetzbuch, und es wird zweifellos zur Hebung des Obstbaues und zur Vermehrung der An pflanzungen beitragen, wenn den Besitzern der nötige Schutz zugesichert wird. Das einzige hierzu ist strenge Bestrafung der Uebeltäter. — Die städtische Verwaltung zu München-Gladbach hat Versuche angestellt, den Schlamm der Kläranlagen zur Gemüse zucht zu verwenden, und zwar wurden grössere Flächen, die vorher mit Klärschlamm gedüngt waren, mit den verschiedenen Gemüsearten be pflanzt. Die Versuche sollen, wie übrigens bei richtiger Anwendung nicht anders zu erwarten war, sehr günstig ausgefallen sein, und die städtische Gartendirektion hat wiederholt Gelegen heit genommen, die erzielten Gemüse auszustellen, — Zur Obstverwertung in Däne mark strebt man in den dortigen Interessenten kreisen eine zeitgemässe Organisation an. Es wird zu diesem Zweck in denjenigen Gegen den, welche für den. Obstbau in Betracht kommen, auf jeder Bahnstation eine Sammel stelle vorgesehen. Dort soll das angelieferte Obst sortiert, die besseren Früchte in Kisten verpackt und die geringeren den Konserven fabriken zur Obstweinbereitung etc. überwiesen werden. Man hofft durch eine derartige ge nossenschaftliche, allgemein durchführbare Or ganisation nicht nur höhere Preise zu erzielen, sondern vor allen Dingen den Landmann noch mehr zum Obstbau anzuregen. — Die Beaufsichtigung des Ver kehrs mit Nahrungs- und Genuss mitteln, zu denen bekanntlich auch Obst und Gemüse zählen, soll nach einer gemeinsamen Verfügung des Landwirtschaftsministers, des Ministeriums des Innern, sowie des Kultus- und Handelsministeriums in Preussen gleich mässig ausgestaltet werden. Man verspricht sich nur dadurch einen Erfolg und führt dabei an, dass in den Provinzen Schleswig-Holstein und Brandenburg, d. h. in einigen Regierungs bezirken eine nachahmenswerte Organisation der Nahrungsmittelkontrolle durchgeführt wor den sei. In der genannten Verfügung werden die Oberpräsidenten der übrigen Provinzen er sucht, ähnliche Organisationen, die sich den örtlichen Verhältnissen in den Bezirken an passen, ins Leben zu rufen. Als notwendig wird gleichzeitig die Entnahme einer bestimmten Anzahl von .Proben bezeichnet, die einer Unter suchungsanstalt zur technischen Prüfung zu übergeben sind. Diese Untersuchungen sollen aber nur von amtlich beaufsichtigten Labora torien, denen wissenschaftlich ausgebildete Leiter vorstehen, die von der Privatindustrie unab hängig sind, vorgenommen werden. In erster Linie dürften hierbei die öffentlich anerkannten Untersuchungsanstalten berücksichtigt werden. — Der Weidenhandel und die Wei denindustrie an der Weichsel haben einen bedeutenden Umfang angenommen und es existieren gegenwärtig allein in Kulm (West- preussen) vier grosse Reifenfabriken, welche ungeheure Mengen fertiger Fassreifen versenden. Da das Schälen der grünen Weiden nur im Frühjahr während des natürlichen Safteintritts stattfinden konnte, hat man sich neuerdings, um die billigen Winterlöhne auszunutzen, ent schlossen, grosse heizbare Schuppen., ähnlich Treibhäusern, anzulegen, worin die Weiden ruten angetrieben und dann leicht während der Wintermonate geschält werden können. , Eine ähnliche Anlage hat bereits seitjahren mit grossem Erfolg die Westpreussische Weidenverwertungs- Genossenschaft in Graudenz betrieben.
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