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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 7.1905
- Erscheinungsdatum
- 1905
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190500004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19050000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19050000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 7.1905
-
- Ausgabe No. 1, 7. Januar 1905 1
- Ausgabe No. 2, 14. Januar 1905 1
- Ausgabe No. 3, 21. Januar 1905 1
- Ausgabe No. 4, 28. Januar 1905 1
- Ausgabe No. 5, 4. Februar 1905 1
- Ausgabe No. 6, 11. Februar 1905 1
- Ausgabe No. 7, 18. Februar 1905 1
- Ausgabe No. 8, 25. Februar 1905 1
- Ausgabe No. 9, 4. März 1905 1
- Ausgabe No. 10, 11. März 1905 1
- Ausgabe No. 11, 18. März 1905 1
- Ausgabe No. 12, 25. März 1905 1
- Ausgabe No. 13, 1. April 1905 1
- Ausgabe No. 14, 8. April 1905 1
- Ausgabe No. 15, 15. April 1905 1
- Ausgabe No. 16, 22. April 1905 1
- Ausgabe No. 17, 29. April 1905 1
- Ausgabe No. 18, 6. Mai 1905 1
- Ausgabe No. 19, 13. Mai 1905 1
- Ausgabe No. 20, 20. Mai 1905 1
- Ausgabe No. 21, 27. Mai 1905 1
- Ausgabe No. 22, 3. Juni 1905 1
- Ausgabe No. 23, 10. Juni 1905 1
- Ausgabe No. 24, 17. Juni 1905 1
- Ausgabe No. 25, 24. Juni 1905 1
- Ausgabe No. 26, 1. Juli 1905 1
- Ausgabe No. 27, 8. Juli 1905 1
- Ausgabe No. 28, 15. Juli 1905 1
- Ausgabe No. 29, 22. Juli 1905 1
- Ausgabe No. 30, 29. Juli 1905 1
- Ausgabe No. 31, 5. August 1905 1
- Ausgabe No. 32, 12. August 1905 1
- Ausgabe No. 33, 19. August 1905 1
- Ausgabe No. 34, 26. August 1905 1
- Ausgabe No. 35, 2. September 1905 1
- Ausgabe No. 36, 9. September 1905 1
- Ausgabe No. 37, 16. September 1905 1
- Ausgabe No. 38, 23. September 1905 1
- Ausgabe No. 39, 30. September 1905 1
- Ausgabe No. 40, 7. Oktober 1905 1
- Ausgabe No. 41, 14. Oktober 1905 1
- Ausgabe No. 42, 21. Oktober 1905 1
- Ausgabe No. 43, 28. Oktober 1905 1
- Ausgabe No. 44, 4. November 1905 1
- Ausgabe No. 45, 11. November 1905 1
- Ausgabe No. 46, 18. November 1905 1
- Ausgabe No. 47, 25. November 1905 1
- Ausgabe No. 48, 2. Dezember 1905 1
- Ausgabe No. 49, 9. Dezember 1905 1
- Ausgabe No. 50, 16. Dezember 1905 1
- Ausgabe No. 51, 23 Dezember 1905 1
- Ausgabe No. 52, 30. Dezember 1905 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 3
-
Band
Band 7.1905
-
- Titel
- Der Handelsgärtner
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IO. 89- Sonnabenc, Cen 80. September 1905. VII. Janrgan DerJfandelsgärtner. Verantwortlicher Redakteur: Hermann Pilz, Leipzig, Südstrasse 33. Handels-Zeitung für den deutschen Gartenbau. Verlag von Bernhard Thalacker, Leipzig = Gohlis Für die Handelsberichte und den fachlichen Teil verantwortlich: Otto Thalacker, Leipzig- Gohlis. Organ des „Gartenbau=Verbandes für das Königreich Sachsen E. G." „Der Handelsgärtner“ kann direkt durch die Post unter No. 3222a der Postzeitungsliste bezogen werden. Der Abonnementspreis beträgt pro Jahr: für Deutschland und Oesterreich-Ungarn Mark 5.—; für das übrige Ausland Mark 8.—. Das Blatt erscheint wöchentlich einmal Sonnabends. — Inserate kosten im „handelsgärtner^ 30 Ptg. für die füntgespaltene Petitzeile. Die Gefahren der „schwarzen Listen“ und ihre Beseitigung. Auf dem Verbandstage in Danzig hat auch die „schwarze Liste“ wieder auf der Tages ordnung gestanden, welche im Verbände zum Schutze der Mitglieder geführt wird und die jenigen Namen enthält, deren Träger aus bösem Willen oder Mangel an Mitteln ihren Zahlungsver bindlichkeiten nicht nachkommen. Solche Listen, über die wir uns im „Handelsgärtner“ bereits früher einmal verbreitet haben, besitzen auch andere Berufsverbände. Sie haben sich als ein Not behelf herausgestellt, um nicht allzusehr der Ausbeutung gewissenloser Elemente im Handels verkehr anheimzufallen. Es sind deshalb auch gerichtsseitig diese „schwarzen Listen“ in Schutz genommen worden, denn das Recht soll den Bedürfnissen des täglichen Lebens gerecht werden und nicht auf einsamer Höhe über dem Leben thronen, wie es wohl ehedem der Fall gewesen ist, als es noch reines Gelehrtenrecht war und wie es wohl auch heute noch zu weilen vorkommt. Wer eine „schwarze Liste“ führt, handelt zweifellos in der Wahrnehmung berechtigter Interessen und er ist durch den § 193 des Strafgesetzbuches gegen die Verfol gung wegen Beleidigung geschützt. Auch wer Auskünfte aus einer sogen, „schwarzen Liste“ gibt, hat im Bürger!. Gesetzb. in § 824 Schutz gefunden. Dort heisst es ausdrücklich: „Wer der Wahrheit zuwider eine Tatsache behauptet oder verbreitet, die geeignet ist, den Kredit eines Anderen zu gefährden, oder sonstige Nachteile für dessen Erwerb oder Fortkommen herbeizuführen, hat dem anderen den daraus entstehenden Schaden auch dann zu ersetzen, wenn er die Unwahrheit zwar nicht kennt, aber kennen muss. Durch eine Mitteilung, deren Unwahrheit dem Mitteilenden unbekannt ist, wird dieser nicht zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er oder der Empfänger der Mit teilung an ihr ein berechtigtes Inter esse hat.“ Ist also dem Führer der Liste nicht bekannt, dass die Eintragung zu Unrecht erfolgt ist, und teilt er auf Grund dieser Liste einem anfragen den Handelsgärtner mit, dass der Betreffende als notorisch fauler Zahler in die Liste ein getragen sei, so kann wohl eine Richtigstellung von dem Geschädigten gefordert werden, er kann aber weder wegen Beleidigung noch wegen Schadensersatz gegen den Führer der Liste vorgehen. „Auskunftei bleibt bei gutem Glauben frei,“ so hat Prof. Dr. Cohn diesen Lehrsatz in Reim gebracht, und was er von der Auskunftserteilung sagt, gilt auch von der „schwarzen Liste“. Nur böser Glaube ist nicht geschützt. Es ist strafbar, jemand wider besseres Wissen in die „schwarze Liste“ aufzunehmen, ja es genügt schon zur Strafverfolgung, dass diese Aufnahme leichthin erfolgt, ohne sich näher über die Verhältnisse zu erkundigen. (Sogen, dolus eventualis.) Darum ist trotz aller Vorschriften zum Schutze der „schwarzen Listen“ die grösste Vorsicht am Platze, wenn Unannehmlichkeiten für den Führer der Liste vermieden werden sollen. Diesen Erwägungen hat man auch auf der Hauptversammlung des Verbandes der Handels gärtner Deutschlands in Danzig Raum gegeben, wo ein Antrag der Gruppe Niederrhein (Wilhelm Hoppe-Wesel) auf der Tagesordnung stand. Derselbe lautete: „Bei Ergänzung der schwarzen Liste des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands, welche alljährlich stattfindet, soll der Vor stand die Namen derjenigen Personen, die von den Antragstellern benannt sind und in diese Liste aufgenommen werden sollen, vor her den Obmännern der Gruppen, welchen erstere angehören oder in deren Bezirken sie wohnen, behufs gründlicher Prüfung vor gelegt werden.“ In der Begründung hiess es, dass da durch seitens der Obmänner auf die betreffen den Handelsgärtner, die für die „schwarze Liste“ reif seien, noch eingewirkt werden könne, um die Eintragung in die Liste und so die persönlichen und geschäftlichen schweren Nach teile, die mit dieser Eintragung verbunden sind, zu vermeiden. „Die Gruppen“, führte die Be gründung aus, „erfüllen damit eine noble Pflicht und wirken gleichzeitig im Interesse des Ver bandes.“ Damit ist aber erst die eine Seite der heilsamen Wirkung des Antrages betont. Ebenso wichtig ist der Umstand, dass bei einer solchen Handhabung der Sache weit mehr vermieden wird, dass Personen in die Liste kommen, welche nicht als böswillige Schuldner zu gelten haben, welche sich nur momentan in Zahlungsstockungen be finden oder durch einen Unglücksfall vorüber gehend in eine missliche Lage geraten sind. Hoppe-Wesel führte auf dem Verbands- tage folgendes aus: „Es sind im Laufe der Jahre sehr viel Mitglieder in die schwarze Liste gekommen, ganz wider ihren Willen, ohne dafür zu können. Es handelte sich dabei um Per sonen, die ihre Verpflichtungen recht wohl hätten erfüllen können, wenn man ihnen Entgegenkommen gezeigt, ihnen die nötige Ruhe gelassen hätte, um sich wieder zu er holen. Wir haben in Rheinland-Westfalen eine ganze Menge auf der „schwarzen Liste“ stehen, und ich kann wohl sagen, ich ver bürge mich dafür, dass wenigstens einige von diesen Vielen vor dem Ruin gerettet worden wären, wenn man sich ihrer an genommen hätte. Wenn man kollegial auf sie einwirkte, sie zur Erfüllung ihrer Ver bindlichkeiten anhielt, ihnen die Zahlungs modalitäten erleichterte, konnte das Aeusserste vermieden werden. Dafür tritt unser Antrag ein. Die Erfolge desselben würde der Ver band schon in kurzer Zeit gewahr werden.“ Interessant war, was A. Schönfliess hieran über die Ursache der schlechten Zahlungs- weise knüpfte. Er sagte: „Den jungen An fängern werden die Waren für ein Schandgeld aufgedrängt, sie sind uner fahren und gehen hinein ins Vergnügen! Wenn dann geschäftliche Schwierigkeiten kommen, brechen sie trotz allen Fleisses zusammen und kommen dann obendrein noch in die „schwarze Liste“, durch die wir ihnen das letzte Brot fortnehmen und das Geschäft, Frau und Kinder für immer ruinieren. Lieber helfen, als noch total an den Bettelstab bringen! Es muss mindestens immer erst einmal gründlich untersucht werden, ob der junge Mensch absichtlich darauf ausgegangen ist, zu betrügen, ehe er in die schwarze Liste kommt.“ Im Grunde genommen war er gegen „schwarze Listen“ überhaupt aus sozialen und humanitären Gründen. Auch F. Esch gab einige Mitteilungen darüber, wie es um die „schwarzen Listen“ zuweilen bestellt ist. In der Gruppe Niederrhein sei es vorgekommen, dass ein Vertreter derselben in der „schwarzen Liste“ als Chikaneur stand, obwohl er einer der reichsten Gärtner am ganzen Niederrhein war. Ein anderer Gärtner meldete sich zur Aufnahme in den Verband, zugleich aber kam der An trag, ihn in die schwarze Liste aufzunehmen. Die Aufnahme in den Verband wurde sistiert. Da stellte sich heraus, dass er nur durch Spe kulationen zeitweilig in eine missliche Lage ge kommen war. Er kam seinen Verpflichtungen nach und ist ein eifriges Mitglied des Ver- bandes geworden. A. Schröter-Kiel warnte davor, den faulen Schuldnern zu viel Entgegen kommen zu zeigen. Man müsse sich vor jenen böswilligen Kunden schützen, die nur darauf ausgingen, ihre Mitmenschen zu schädigen. Zahllos seien die Fälle, wo per Nach nahme bestellt und nachher die Nach nahme nicht eingelöst werde, so dass die Sendung auf dem Postamt versteigert werden müsse, wobei sie der Besteller um ein billiges erstehe. Solchen Leuten müsse das Handwerk gelegt werden. Volle Sympathie für den Antrag der Gruppe Niederrhein legte C. Lohse an den Tag. Er meinte auch, dass der Obmann sehr oft Ge legenheit habe, einen schlechten Zahler anzu halten und ihn vor der Gefahr, in die „schwarze Liste“ aufgenommen zu werden, zu bewahren. „Es kommt sehr oft vor,“ sagte er, „dass Leute in der schwarzen Liste stehen, während eher der Antragsteller hinein gehörte.“ Dagegen wandte Lohse ein, dass das Verfahren nur bei Mitgliedern angewandt werden solle. Also Gärtner, die nicht zur Orts gruppe gehören, mit denen soll wenig Federlesens gemacht werden. Sie kommen laut Antrag auf die Liste! Punktum! Das halten wir für sehr gefährlich und wenig den Interessen des Ver bandes entsprechend. H. Vorreyer-Hamburg meinte, dass es ein unbilliges Verlangen sei, dass die Obmänner sich auch bei Nichtmit- gliedern erst darum kümmern sollten, ob er in die schwarze Liste gehöre oder nicht. Der Antrag ist schliesslich mit dem Zusatz Lohse angenommen worden. Demnach lautet die Vorschrift: „Bei Ergänzung der schwarzen Liste des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands, welche alljährlich stattfindet, soll der Vor stand die Namen derjenigen Personen, die von den Antragstellen benannt sind und in diese Liste aufgenommen werden sollen, vor her den Obmännern der Gruppen, welchen erstere angehören, behufs gründlicher Prüfung vorgelegt werden.“ Die allgemeine Gartenbau =Ausstellung zu Darmstadt. IV. Die Firma Georg Arends-Ronsdorf hatte übrigens auch noch, wie wir schon früher er wähnt haben, auf dem Freilandterrain der Dahlien - Gesellschaft einige empfehlenswerte Sorten winterharter Farne und eine grössere Kollektion Ericaceen angepflanzt. Unter den ersteren sind es besonders die Aspidium und Athyriutn, ferner Scolopendrium vulgare und die Abart davon, marginatum t die uns auf fielen und empfohlen werden können. Von den Heidekräutern hatten sich sehr üppig ent wickelt Calluna vulgaris Hammonia mit rein weissen Blüten, ferner Calluna vulgaris elata alba mit ebenfalls weissen Blumen, die präch tige E. cinerea grandiflora mit den rosenroten, grossglockigen, lockeren Blütenrispen und E. ciliaris alba, die äusserst reich und dankbar blühen und zeigten,wievorteilhaftsichdiese unsere Winter gut überdauernden Heidekräuter, die noch eine ganze Reihe von wertvollen, teils im Frühjahr, teils im Herbst blühenden Arten einschliessen, verwenden lassen. Die Dahlien-Ausstellung haben wir nun mehr bereits verlassen und möchten den Leser nochmals durch das ausgedehnte Ausstellungs gelände führen, da noch manches nachzuholen ist oder hervorgehoben zu werden verdient. In der Haupthalle standen die bereits früher angeführten Odontoglossum grande, von Hof gärtner Dittmann ausgestellt, noch in vollstem Flor und zeigten dem Besucher eine erst klassige Kulturleistung. Karl Völker-Darm stadt hatte im Freien hochstämmige Fuchsien und desgleichen Cuphea platycentra inmitten von andern Blutenpflanzen aufgestellt, die recht dekorativ wirkten, ferner war die ganze Gruppe von Polystichum vulgare, einem zierlichen Farn, eingefasst, der sich zu diesem Zwecke vorzüg lich eignet. Carl Witzel-Oberursel hatte sehr schön gefärbte Erica gracilis, sowie E. hiemalis eingesandt, ausserdem waren auch hier Gebr. Wenz-Darmstadt mit verschiedenen Gruppen pflanzen vertreten, während die Firma Heinrich Schneider, ebenfalls in Darmstadt, Rosen in Töpfen in schön verzweigten Pflanzen, wovon die Kaiserin Auguste Victoria noch in voller Blüte standen, zu erwähnen sind. Einen wunderbaren Blütenflor, weit schöner als zur Eröffnung, bot zur Dahlien-Ausstellung das grosse Nymphaeen-Bassin, von Heinrich Henkel-Darmstadt vor der Haupthalle. Die Nuancen, von weiss, gelb, rosa, lila, blau, vio lett, purpur bis in die dunkelsten Färbungen zeigten die aus allen Erdteilen hier vereinigten Nymphaeen, es hatten sich an diesem Tage mehr als Hundert von Blumen geöffnet. Leider wirkte das von der Ausstellungsleitung vorgeschriebene glatte Bassin auch hier recht nüchtern. Wäre eine künstliche Felsen-Einfassung, mit Sumpf- und Hängepflanzen bewachsen, angelegt, so mussten jedenfalls auch die prächtigen Wasserpflanzen weit schöner noch zur Geltung kommen. Die von der Firma Heinrich Henkel angelegten, schon früher erwähnten Gärten standen noch in schönstem Flor; in dem vorderen weissen Garten blühten die Myosotis, ebenso die blauen Zanzibar-Nymphaeen und Campanula pyrami dalis viel voller, so dass eine angenehme Ver schmelzung der himmelblauen Farben mit dem Weiss der Petunien, Lilien etc. stattfand. Das grosse, neu angelegte Wasserpflanzen haus hat sehr verloren, es blühten die vielen schönen Arten nicht genügend und werden kaum noch die erwarteten Resultate liefern. Wir glauben, dass die Berankung mit grünen Pflan zen zu viel Schatten gibt und keinenfalls die Blühwilligkeit gerade der Victoria regia sowie der anderen Nymphaeenarten gefördert hat, die ersteren versagten leider völlig. Wir kommen nun auf eine früher erwähnte Einsendung von Heinrich Noack zu sprechen, der gleichfalls eine sehr schöne Gruppe Farne ausgestellt hatte, worunter zahlreiche zierliche ge schlitzte oder krause Abarten von Athyrium ent halten waren, wir führen nur an A. laciniatum, Polystichum cruciatum cristatum, Fritzelliae, multifidum, ebenso Scolopendrium officinarum. Dann ist uns in unserem ersten Artikel bei der Beschreibung der Professor Olbrich’schen Gärten ein Fehler unterlaufen, indem wir auch die zwei neben den Farbengärten befindlichen Anlagen in seinen Ruhmeskranz mit einge schlossen haben. Das ist nicht richtig, denn diese beiden östlich und westlich gelegenen Anlagen sind von den Architekten L. F. Fuchs und Alfred Koch-Darmstadt ausgeführt. Wir bitten die geschätzten Leser des „Handelsgärt ner“, diesen Irrtum damit zu entschuldigen, dass die gärtnerische Ausführung so ganz mit den Professor Olbrich’schen Gärten überein stimmte. Es war derselbe Wert auf kostbare plastische Ausschmückung gelegt, aber für ein wirklich gutes Pflanzenmaterial und die recht zeitige Anpflanzung desselben hatte man nicht Sorge getragen. Das ist auch der Hauptgrund, weshalb die Ausführung derartiger Dauer- Schmuckgärten immer wieder fehlschlagen wird. Sie mögen für Ausstellungszwecke, für eine kurze Zeit, vielleicht 8 Tage ganz hübsch sich ausnehmen. Man betrachtet jedoch sonst die Beschaffung des Pflanzenmaterials und die Art der Bepflanzung als etwas höchst Unter geordnetes, ganz Nebensächliches, was der simple Gärtner bequem heranziehen kann oder muss. Aber wir können nur wiederholen, was wir schon früher gesagt haben, dass der bürger liche Garten mit dem Rebengange und den darin enthaltenen Bänken sowie Gemüsebeeten nur geeignet ist, die Leute von der Idee, eine solche Gartenanlage nachzuahmen, wo mehr Wege als Beete und ein minderwertiges Material Verwendung finden, abzuhalten. Es hatten sich hierbei eine grosse Zahl Industrielle beteiligt, die ja recht Schönes leisteten, und das alles hätte ebenso vortrefflich gewirkt und uns nur um so besser gefallen, wenn die An pflanzungen mustergültig gewesen wären. Auch der westliche Hausgarten mit der ebenfalls ge raden Wegführung, dem kostbaren Brunnen, den prächtigen Bänken, den zierlichen, modernen Gartenmöbeln etc. verdeckte nicht die unbedingt höchst flüchtige und nachlässige Anlage. Es war jedenfalls ein Fehler, dass man sich hier bei auf die durch die Ausstellung ohnedies sehr überlasteten Darmstädter Hofgärtnereien verlassen hat, denn wenn derartige Gärten aus wärts angelegt werden sollen, muss ja auch das Material in erster Qualität beschafft, ev. vorkultiviert werden. Die ausführenden Archi tekten hätten sich deshalb nur mit einem tüch tigen Handels- oder Landschaftsgärtner in Ver bindung zu setzen und diesem das notwendige Pflanzenmaterial entsprechend bezahlen sollen, dann hätten sie gewiss eine Anlage geschaffen, die den kritischen Blicken des Fachmannes standhielt; so stellte speziell der östliche Garten eine ganz und gar mangelhafte gärtnerische Leistung vor, die wir überhaupt nicht als aus stellungswürdig bezeichnen können. Hieran anschliessend, direkt neben dem diesen Teil der Ausstellung abschliessenden zweiten Ausstellungsrestaurant befand sich noch der Bürgergarten von Dietrich Leipheimer- Darmstadt, der von dem Landschaftsgärtner Jacob Leissler in Nieder-Ramstadt ausgeführt wurde. Hier konnte man wohl sofort die sorgfältige Hand des Fachmannes herausfühlen und trotz der geraden Wegführung machte
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