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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 7.1905
- Erscheinungsdatum
- 1905
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190500004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19050000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19050000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 7.1905
-
- Ausgabe No. 1, 7. Januar 1905 1
- Ausgabe No. 2, 14. Januar 1905 1
- Ausgabe No. 3, 21. Januar 1905 1
- Ausgabe No. 4, 28. Januar 1905 1
- Ausgabe No. 5, 4. Februar 1905 1
- Ausgabe No. 6, 11. Februar 1905 1
- Ausgabe No. 7, 18. Februar 1905 1
- Ausgabe No. 8, 25. Februar 1905 1
- Ausgabe No. 9, 4. März 1905 1
- Ausgabe No. 10, 11. März 1905 1
- Ausgabe No. 11, 18. März 1905 1
- Ausgabe No. 12, 25. März 1905 1
- Ausgabe No. 13, 1. April 1905 1
- Ausgabe No. 14, 8. April 1905 1
- Ausgabe No. 15, 15. April 1905 1
- Ausgabe No. 16, 22. April 1905 1
- Ausgabe No. 17, 29. April 1905 1
- Ausgabe No. 18, 6. Mai 1905 1
- Ausgabe No. 19, 13. Mai 1905 1
- Ausgabe No. 20, 20. Mai 1905 1
- Ausgabe No. 21, 27. Mai 1905 1
- Ausgabe No. 22, 3. Juni 1905 1
- Ausgabe No. 23, 10. Juni 1905 1
- Ausgabe No. 24, 17. Juni 1905 1
- Ausgabe No. 25, 24. Juni 1905 1
- Ausgabe No. 26, 1. Juli 1905 1
- Ausgabe No. 27, 8. Juli 1905 1
- Ausgabe No. 28, 15. Juli 1905 1
- Ausgabe No. 29, 22. Juli 1905 1
- Ausgabe No. 30, 29. Juli 1905 1
- Ausgabe No. 31, 5. August 1905 1
- Ausgabe No. 32, 12. August 1905 1
- Ausgabe No. 33, 19. August 1905 1
- Ausgabe No. 34, 26. August 1905 1
- Ausgabe No. 35, 2. September 1905 1
- Ausgabe No. 36, 9. September 1905 1
- Ausgabe No. 37, 16. September 1905 1
- Ausgabe No. 38, 23. September 1905 1
- Ausgabe No. 39, 30. September 1905 1
- Ausgabe No. 40, 7. Oktober 1905 1
- Ausgabe No. 41, 14. Oktober 1905 1
- Ausgabe No. 42, 21. Oktober 1905 1
- Ausgabe No. 43, 28. Oktober 1905 1
- Ausgabe No. 44, 4. November 1905 1
- Ausgabe No. 45, 11. November 1905 1
- Ausgabe No. 46, 18. November 1905 1
- Ausgabe No. 47, 25. November 1905 1
- Ausgabe No. 48, 2. Dezember 1905 1
- Ausgabe No. 49, 9. Dezember 1905 1
- Ausgabe No. 50, 16. Dezember 1905 1
- Ausgabe No. 51, 23 Dezember 1905 1
- Ausgabe No. 52, 30. Dezember 1905 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 3
-
Band
Band 7.1905
-
- Titel
- Der Handelsgärtner
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No. 25. Sonnabend, den 24. Juni. 1903. Derj/andel^gärfner. Verantwortlicher Redakteur: Hermann Pilz, Leipzig, Südstrasse 33. Für die Handelsberichte und den fachlichen Teil verantwortlich: Otto Thalacker, Leipzig-Gohlis. Handels-Zeitung für den deutschen Gartenbau. Verlag von Bernhard Thalacker, Leipzig = Gohlis Organ des „Gartenbau-Verbandes für das Königreich Sachsen E. Q.“ „Der Handelsgärtner“ kann direkt durch die Post unter No. 3222a der Postzeitungsliste bezogen werden. Der Abonnementspreis beträgt pro Jahr: für Deutschland und Oesterreich-Ungarn Mark 5.—; für das übrige Ausland Mark 8.—. Das Blatt erscheint wöchentlich einmal Sonnabends. — Inserate kosten im „Handelsgärtner“ 30 Ptg. für die füntgespaltene Petitzeile. „Frostfreie“ Lieferung im Gartenbauhandel. Was verstehen wir unter „frostfreier Lieferung“ im gärtnerischen Handel? Diese Lieferungs bedingung ist so häufig, dass es uns angezeigt erscheint, einmal auf einen Prozess zurück zukommen, der zu den verschiedensten Aus führungen Anlass gibt, und zeigt, dass der Gärtner bei der Beurteilung der „Frostsicherheit“ nicht etwa nur seinen eigenen Betrieb und die für diesen in Frage kommende Witterung im Auge haben darf. Unter „Frostsicherheit“ verstehen wir zweierlei, einmal, dass die Pflanzen nicht in einer Zeit versandt werden, in welcher Frost in starkem Masse vorherrscht, das andere Mal, dass sie so verpackt sind, dass ihnen jedenfalls der Frost nichts anhaben kann. Positiv ausgedrückt, es darf nur in einer von starken Frösten nicht beeinflussten Witterung und nur in einer den Frost abwehrenden, ordnungsmässigen Ver packung versandt werden. Geschieht dies nicht, so fällt dem Absender der Schaden zur Last und nicht dem Empfänger, der sonst je nach Handelsrecht wie bürgerlichem Recht die Ge fahr des Transportes zu tragen hat. Eine Firma N. in L. lieferte auf vorherige Bestellung einem Baumschulenbesitzer 1000 Stück Caninastämme und 90 Stück hochstämmige Akazien zum Gesamtpreis von 235 Mark. In dem Bestellungsschreiben hatte der Baumschulen besitzer zur Bedingung gemacht, dass die Pflan zen „frostfrei“ verpackt werden sollten und die Absendung bis zum zeitigen Frühjahr zu unter bleiben habe, wenn inzwischen ein starker Frost eintrete. Am 31. Dezember hat der Lieferant bereits die bestellten Pflanzen zur Versendung auf der Bahnstation L. aufgegeben. Am 3. oder 5. Januar ist die Ware vom Besteller unter Ein lösung von 125 Mark Nachnahme und 53 Mark Fracht angenommen, am selben Tage aber dem Absender zur Verfügung gestellt worden, weil sie bei Frost versandt und nicht frostfrei ver packt, infolge dessen aber völlig erfroren sei. Nun klagte der Produzent, der Baumschulen besitzer aber beantragte Abweisung der Klage und erhob seinerseits Widerklage auf Rückzahlung der 125 Mark Kaufpreis und Erstattung der Fracht. Der Baumschulenbesitzer kam durch. Der Lieferant wurde mit seiner Klage abgewiesen und verurteilt, die genannten Beträge herauszuzahlen. Er bestritt aber, dass die Pflanzen erfroren an gekommen seien und dass sie ungenügend, ins besondere nicht frostfrei verpackt zur Absendung gegeben seien, und wandte ein, dass, wenn die Pflanzen wirklich erfroren seien, dies erst ge schehen sei, nachdem sie in den Besitz des Be klagten gekommen seien. Dem gegenüber blieb der Baumschulenbesitzer bei seinem Vorbringen und fügte hinzu, dass der Kläger die Pflanzen am 31. Dezember überhaupt nicht zur Ver sendung bringen durfte, da er als Fachmann wusste, oder doch wissen musste, dass in diesen Tagen in Norddeutschland ein sehr starker Frost herrschte. Der Lieferant seinerseits betonte, dass zu dieser Zeit in L., am Sitz seines Be triebes, kein Frost, sondern kühles Regenwetter geherrscht habe, so dass ein starkes Frostwetter nicht zu erwarten war. Wie anderwärts das Wetter gewesen sei, gehe ihn nichts an. Die Verpackung habe vollständig der Witterung entsprochen und sei ausreichend gewesen. Es wurde nun über die Frage der ausreichenden „frostfreien Verpackung“ ein Sachverständiger abgehört, der aber bekundete, dass die Pflanzen nicht erst beim Empfänger, sondern schon auf dem Transport erfroren seien, da in jener Zeit in Norddeutschland starke Kälte geherrscht habe. In Uebereinstimmung mit dem Sach verständigen war nun das Gericht der Meinung, dass der Gärtner sich nicht nur nach der Witterung in seiner Betriebsgegend habe richten dürfen, sondern dass er auch die Witterung der Gegenden zu berücksichtigen hatte, welche die Pflanzen zu passieren hatten. In den interessanten Entscheidungsgründen heisst es in dieser Beziehung: „Durch das eidliche Zeugnis und Gutachten des gerichtlichen Sachverständigen B. ist er wiesen, dass die strittigen Pflanzen (Gehölze) schon erfroren am 5. Januar auf der Empfangs station angekommen sind. Als der Sachverstän dige am 11. Januar 1905 auf Ersuchen des Be klagten die Ballen in dem Eisenbahnlagerraum untersucht, fand er den Inhalt vollständig ge froren, und im Auftauen begriffen. Da seit dem 5. Januar, wie der Sachverständige auf Grund seiner regelmässigen Beobachtungen be stätigt, die Temperatur, abgesehen von einem Nachtfröste, über 0 Grad gelegen hat, die Ballen auch im frostfreien Raume seit dem 5. Januar lagerten, so ist es ausgeschlossen, dass das Er frieren erst erfolgt ist, nachdem die Pflanzen beim Beklagten angekommen waren. Der Sach verständige hat aber anderseits auch bekundet, dass die Verpackung mit Rücksicht auf die Jahreszeit ganz ungenügend und sachwidrig war, sowohl durch die zu dünne Umhüllung als auch durch die Verwendung von nassem Heu und Moos für die innere Verpackung. Endlich findet der Sachverständige auch darin ein Verschulden des Klägers, dass er um diese Jahreszeit Gehölze auf so weite Entfernungen versendet, obwohl ihm als Fachmann aus den Witterungsberichten bekannt sein müsse, dass um diese Zeit in Nord deutschland Frostwetter war.“ Das musste zu einer Verurteilung des Liefe ranten und zur Abweisung seiner Klage auf den restlichen Kaufpreis führen. Freilich ist im Prozess, wie wir aus den Akten sehen, nicht alles aufgeklärt worden. Die Pflanzen sind schon am 3. Januar angekommen. Kann in der Zwischenzeit vom 3. bis 5. Januar viel leicht mit denselben etwas passiert sein? Wo haben sie gelagert? Nach dieser Richtung hin ist die Beweisaufnahme nicht erschöpfend. Welche Mängel hatte die Verpackung? Das verwandte Heu und Moos soll nur etwas feucht, die Verpackung aber am Gewicht dem Gewicht der Ware gleichgekommen sein. Waren die Pflanzen wirklich „erfroren“ oder nur „gefroren“? Dieser Unterschied ist gar nicht beachtet wor den, obwohl er gerade bei der Pflanzen Ver sendung nicht ohne Bedeutung ist Man kann selbst veredelte Rosen, die eingefroren ankom men, bei vorsichtiger Behandlung vollständig erhalten. Uns ist ein Fall aus dem Jahre 1899 bekannt, wo 100 Stück veredelte Rosen bei einem Handelsgärtner vollständig eingefroren ankamen. Von dem ganzen Posten ging aber trotzdem nur eine einzige zu Grunde. Das Urteil spricht also unkorrekt von gefroren und er froren in einerlei Bedeutung. So bietet das Urteil noch mancherlei Angriffspunkte und es ist nicht ausgeschlossen, dass in der Berufung ein anderes Resultat erzielt wird. Uns interessiert aber an dieser Stelle haupt sächlich der eine Passus, der sich auf die Be obachtung der Witterung seitens des Lieferanten beim Versand von lebenden Pflanzen be zieht. Sehr viele Handelsgärtnersind der Meinung, dass sie sich nicht um die Witterung im ganzen lieben deutschen Vaterlande zu bekümmern haben, sondern dass sie sich lediglich nach der Wit terung zu richten haben, die in ihrer Gegend zur fraglichen Zeit herrscht. Das ist nach dem Urteil des Kgl. Amtsgerichts Berlin vom 2. Mai 1905 (33. C. 248. 05) eine irrige Ansicht. Der Handelsgärtner, welcher Waren nach auswärts versendet, ist vielmehr verpflichtet, ehe er den Versand vor nimmt, sich darüber zu vergewissern, welche Witterung in den einzelnen Ge bieten, die die Pflanzen zu berühren haben, vorherrschend ist. Der Handelsgärtner muss sich also demnach immer mit den gesamten Witterungsverhält- nissen vertraut machen, wenn er sich nicht einer Verletzung der Pflichten eines ordent lichen Geschäftsmannes schuldig machen will. Es gilt also die Witterungsberichte zu studieren, ehe man Pflanzen zum Ver sand aufgibt. Sollte das Urteil durch Berufung angegriffen und in der zweiten Instanz eine andere Ent scheidung getroffen werden, so werden wir hiervon dann gleichfalls entsprechend Notiz nehmen. In dem einen Punkte, welcher die Berücksichtigung auch der auswärtigen Witte rungsverhältnisse durch den Handelsgärter be trifft, wird das Urteil schwerlich abgeändert werden. Denn diese Ansicht scheint auch uns die richtige zu sein. Der internationale botanische Kongress in Wien. Der internationale botanische Kongress in Wien hat am 11. Juni seinen Anfang genommen und dauerte bis zum 17. des Monats. Aus allen Ländern der zivilisierten Welt haben Vertreter der botanischen Wissenschaft an diesem Kongress teilgenommen, so dass die Besucherzahl über 600 betrug. Von Deutschland waren Dr. Focke und Professor Zacharias-Hamburg als offizielle Regierungsvertreter, ferner die Professoren Drude- Dresden, Hiller-München, Strassburger-Bonn, Urban-Berlin und Wittmack-Berlin anwesend. Der Leiter des Wiener pflanzenphysiologischen Universitätsinstituts, Hofrat Wiesner eröffnete die Festversammlung mit einer Begrüssung der Gäste, ferner hielt Ackerbauminister Graf B u q u o y im Namen der Regierung eine Ansprache an die Die Bindekunst auf der Gartenbau = Ausstellung zu Paris. Es war von vornherein unsere Absicht, in einem von unserem Hauptbericht vollständig getrennten Artikel nochmals die Binderei auf der letzten Pariser Ausstellung zu berücksich tigen, um, soweit es möglich ist, eine Be schreibung der vorzüglichen Leistungen der Pariser Firmen zu geben, um aber auch etwas ausführlicher, als es im ersten Bericht geschehen konnte, auf die Fehler hinzuweisen, die ein so klägliches Fiasko, wie es die deutsche Binderei in Paris gemacht hat, herbeiführen mussten. Bevor wir aber auf das eigentliche Thema ein gehen können, sind wir genötigt, einige An griffe, die ein Herr Gustav Ostermann, einer von denjenigen Herrn, die auf der Pariser Aus stellung die deutsche Binderei zu blamieren mitgeholfen haben, glaubte machen zu müssen, um in einer naiven, jeden, der die Ausstellung gesehen hat, belustigenden Weise seine und der anderen Aussteller Arbeiten vergeblich zu recht fertigen, ja, diese selbst über die Leistungen der Pariser Firmen zu erheben. Wir hätten uns überhaupt nicht die Mühe genommen, Herrn Ostermann zu erwidern, von dem man, nebenbei gesagt, bis jetzt in der Oeffentlichkeit noch nie etwas gehört hat und der jedenfalls das Bedürfnis hatte, sich in Paris einen „Namen“, um den ihn zwar niemand beneiden wird, zu machen, wenn uns dieser Herr nicht direkt der Unwahrheit beschuldigt hätte, was wir nicht so ohne weiteres auf uns ruhen lassen können. Wir weisen den uns von Herrn Ostermann gemachten Vorwurf der Unwahrheit auf das bestimmteste zurück und erklären dazu, dass die von diesem Herm in No. 8 der „Binde kunst“ gemachten Ausführungen, soweit die selben Erwiderungen auf unseren Bericht bilden und etwa die Leistungen der deutschen über diejenigen der französischen Aussteller erheben sollen, gänzlich mit den Tatsachen in Wider spruch stehen. Der Verfasser hat es nicht vermocht, seinen Behauptungen nur einen ein zigen Beweis hinzuzufügen, sondern es sind lauter leere hohle Phrasen, mit denen er sich umsonst bemüht, die den wahren Verhältnissen entsprechende und leider viel zu mild gehaltene Kritik über die deutsche Binderei im „Handels gärtner“ zu widerlegen. Es ist notwendig, dass wir hier auf einige Angriffe, wenn freilich nur mit grösstem Widerwillen, eingehen. Er beginnt seinen Artikel mit den Worten: „Die ersten Berichte über die Pariser Ausstellung sind erschienen, sie bilden die Fortsetzung oder das Echo zu der Kritik, welcher man schon in der Ausstellung auf Schritt und Tritt be gegnete, einer Kritik, die man kurz in die Worte zusammenfassen kann: „Eine deutsche Blamage“. Mit diesen Worten gibt Herr Oster mann, zwar selbst unbewusst, unumwunden zu, dass unsere Kritik den Tatsachen entspricht, ja selbst in viel zu rücksichtsvoller Form ausspricht, was man in Paris „auf Schritt und Tritt“ hörte, nämlich wie ausserordentlich sich die Deutschen durch diese Bindereiausstellung blamiert haben. Oder glaubt vielleicht der Urheber des Artikels, dass nur er allein, als Aussteller, befähigt ist ein „unbefangenes fachmännisches Urteil“ zu geben und dass, abgesehen von den übrigen Ausstellern, alle anderen, die über die Aus stellung urteilten*), die Unwahrheit gesagt haben? Wird hier die öffentliche Meinung ihm als Aussteller oder allen denjenigen, welche als *) Wir verweisen unsere geschätzten Leser auch auf die in dieser Nummer unter „Sprechsaal“ veröffent lichten Urteile verschiedener Besucher der Pariser Ausstellung. unbefangene Besucher der Ausstellung über die Leistungen geurteilt haben, Recht geben? Herr Gustav Ostermann sagt sodann an einer anderen Stelle: „ich möchte jeden Leser, der nach der Wahrheit verlangt, warnen, sie in dem Bericht des „Handelsgärtner“ zu suchen, denn dem unbekannten Verfasser dieses Be richtes muss ich ein unbefangenes fachmän nisches Urteil entschieden absprechen. Er zieht die deutsche Binderei in den tiefsten Schmutz und erhebt die französischen Leistungen in den siebenten Himmel.“ Auf die Unwahrheiten, die im letzten Teil dieses Satzes liegen, wollen wir gar nicht eingehen, unsere geschätzten Leser mögen selbst urteilen, wie weit diese Aussage den Tatsachen entspricht Zu dem Vorwurf der Unwahrheit aber, der uns hier gemacht wird, haben wir schon Stellung genommen und wir möchten ferner dem Leser anheim stellen, darüber zu urteilen, ob etwa dem Herrn Ostermann ein „unbefangenes“ fach männisches Urteil zuzusprechen ist! Wir weisen aber auch diesen Vorwurf, der uns trifft, ent schieden zurück und haben zu dem „fach männischen“ Urteil zu bemerken, dass es in Paris allerdings keines fachmännischen Scharf blickes bedurfte, um zu erkennen, dass die deutsche Binderei geradezu aufs kläglichste ver treten war. Wenn demgegenüber Herr Oster mann an anderer Stelle über eine Tafeldekora tion — gemeint ist diejenige der rühmlichst bekannten Firma Lachaume — wagt zu sagen: „Man denke sich auf einer langen Tafel eine Ueberfülle von Cattleyen, Testout-Rosen, Lilium lancifolium, roten Anthurium und noch viel mehr (was heisst denn „noch viel mehr“? Die Red.), alles bunt durcheinander, und der deutsche Binder wird, auch ohne diese Tafel gesehen zu haben, sich ein Bild von diesem sinnver wirrenden Durcheinander (aus dem sinnver wirrenden Durcheinander dieses Berichtes lässt sich über diese Tafel allerdings nur ein sinnverwirrendes Bild entnehmen, Die Red.) machen können“; so geht hieraus hervor, und darüber werden alle „unbefangenen“ Besucher der Ausstellung mit uns Übereins sein, dass Herr Ostermann es versucht hat, eine in Fachkreisen anerkannt vorzügliche Leistung in den Schmutz zu ziehen, abgesehen von der ganzen Gesinnung, die aus einem solchen Ur teil spricht, das doch nur als der Ausdruck des Aergers über das Fiasko der deutschen Binderei zu betrachten ist. Oder kann sich vielleicht irgend ein Fachmann aus dieser Beschreibung ein Bild von der in Frage kommenden Schmückung jener Tafel machen? Wir bezweifeln es! An einer anderen Stelle heisst es in dem Artikel des Herrn Ostermann: „Im Gegen satz zu der Kritik im „Handelsgärtner“ behauptet Herr Olbertz (bekanntlich der Leiter der deut schen Abteilung in Paris, die Redakt. des „Handelsg.") in der “Bindekunst“, dass der grösste Teil der deutschen Arbeiten künstlerisch auf einer bedeutend höheren Stufe (?? ? die Red. des „Handelsg.“) stand, wie sämtliche französische Arbeiten“. Und nur wenige Zeilen weiter unten heisst es in demselben Artikel: „Die Vorwürfe gegen den Leiter der deutschen Abteilung, mit den französischen Ausstellungs verhältnissen nicht vertraut gewesen zu sein, mögen zum Teil begründet sein, zumal da Herr Olbertz in seinem Bericht selbst zugibt, dass die Deutschen in Paris mit Kränzen keine Ehre hätten einlegen können.“ Wir möchten hierzu keinen Kommentar geben, sondern über lassen es hier wieder dem Leser, sich aus obigen Widersprüchen ein Urteil zu bilden. Herr Ostermann beliebt sodann von einem „Ausspielen der Fachpresse“ zu reden. Er kann darüber beruhigt sein, wir haben dazu keine Ursache und nichts lag uns ferner, als das, was er uns hier zum Vorwurf macht. Wir möchten
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